Drucksache Nr. 73/2014 Erstellt von Heiko Faber Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2014 Tagesordnungspunkt 3 Neubau des kommunalen Bauhofs mit Jugendraum und Fahrzeughallen für den DRK-Ortsverein Kieselbronn; Beratung und Beschlussfassung über - die Installation einer Photovoltaikanlage und die Abdeckung der Spitzenlast bei der Heizanlage - die Beheizung der Fahrzeughallen - den Einbau einer Einbruchmeldeanlage Sachverhalt: Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15. Oktober 2015 über die künftige Wärmeversorgung für den Neubau des kommunalen Bauhofs mit Jugendraum und Fahrzeughallen für den DRK-Ortsverein Kieselbronn beraten. Dabei wurde beschlossen, eine Luft-Wasser- Wärmepumpe und zur Abdeckung der Spitzenlast eine Gas-Brennwertherme vorzusehen. - Beratung und Beschlussfassung über die Installation einer Photovoltaikanlage Im Laufe der Beratung am 15. Oktober 2014 wurde kontrovers über Varianten mit einer Photovoltaikanlage diskutiert. Aufgrund dieser Diskussion und weiteren Gesprächen mit dem Fachplaner hat die Verwaltung darum gebeten, die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage zu untersuchen, deren Leistung sich an einer realistischen Größe für den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms orientiert. Die Ingenieurgesellschaft für technische Ausrüstung mbh (nachstehend IGP) hat eine solche Untersuchung angestellt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 11,2 kwp und einer Fläche von ca. 80 qm auf dem nach Südwesten ausgerichteten Pultdach mit einer Dachneigung von 5 Grad unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten sinnvoll ist. Unter der Berücksichtigung des aktuellen Energiebezugspreises der Gemeinde und der Einspeisevergütung vom Juli 2014 ergibt sich bei einer Investitionssumme von rd. 30.000,-- (brutto) und der Annahme, dass 70 % des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann ein jährlicher Ertrag von 2.280. Abzüglich der jährlichen Betriebskosten für die Anlage kann mit einer Amortisationszeit von 12 Jahren gerechnet werden, die sich durch mögliche Einsparungen bei der Dachkonstruktion aufgrund der Verwendung eines speziellen Indach-Systems noch weiter verkürzen könnte. Die Nutzungsdauer für die Anlage mit hochwertigen Modulen liegt bei bis zu 30 Jahren. Die jährliche CO2-Einsparung liegt bei rd. 7.200 kg. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde sinnvollerweise davon ausgegangen, dass die Abdeckung der Spitzenlast nicht wie vorgesehen über eine Gas-Brennwerttherme erfolgt, sondern über einen 9-kW-Elektroheizstab (vgl. Drucksache-Nr.61/2014). - 1 -
Drucksache Nr. 73/2014 Erstellt von Heiko Faber Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2014 Tagesordnungspunkt 3 - Beheizung der Fahrzeughallen und die Abdeckung der Spitzenlast bei der Heizanlage Im Zuge der Beratung am 15. Oktober 2014 wurde aus der Mitte des Gemeinderats die Frage aufgeworfen, ob die Fahrzeughallen beheizt sein müssen. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, diese Fragestellung nochmals mit dem Fachplaner der Ingenieurgesellschaft für technische Ausrüstung mbh, Herr Stefan Träubel vom Gemeindebauhof und dem DRK Ortsverein Kieselbronn zu erörtern. Die aktuelle Planung sieht vor, die Fahrzeughallen frostfrei, soweit notwendig bis zu einer Temperatur von 10 C, zu beheizen. Dadurch wird zum einen sichergestellt, dass die Aufputz-Wasserleitungen in den Fahrzeughallen nicht einfrieren und zum anderen, dass die Unfallgefahr durch Eisbildung ausgeschlossen wird. Das Thema Eisbildung könnte vor allem im Winterdienst ein Problem werden, wenn schnee- und eisbedeckte Fahrzeuge in der Fahrzeughalle abtauen und das Tauwasser auf dem Boden aufgrund sinkender Temperaturen gefriert. Werden die Fahrzeughallen nicht beheizt, muss laut Aussage von IGP mit einer Temperatur gerechnet werden, die nur geringfügig über der des Außenbereichs liegt. Herr Träubel vom Gemeindebauhof und die Verwaltung halten aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts eine Beheizung der Fahrzeughallen des Bauhofs für erforderlich. Der DRK-Ortsverein hat sich ebenfalls für eine Beheizung seiner Fahrzeughallen ausgesprochen, die aufgrund der Beladung (Spritzen etc.) der Fahrzeuge als unerlässlich angesehen wird. - Beratung und Beschlussfassung über den Einbau einer Einbruchmeldeanlage Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, anstelle der bisher geplanten Videoüberwachung eine Einbruchmeldeanlage zu installieren. Das Büro IGP wurde daher beauftragt, eine solche Anlage für den geplanten Neubau zu konfigurieren und die Kosten hierfür zu ermitteln. Die bisherige Planung sieht eine Videoüberwachung (bisher ohne Aufzeichnungsfunktion) vor, wofür Kosten in Höhe von rd. 3.330,-- veranschlagt wurden. Dagegen ist für die vom Büro IGP konfigurierte Einbruchmeldeanlage mit Kosten in Höhe von rd. 3.590,-- (brutto) zu rechnen. Hierbei handelt es wie beim Rathaus um eine Innenhautsicherung mittels Bewegungsmelder. Für die Fenster und Außentüren sind vom Architekturbüro einbruchhemmende Fenster und Türen mit speziellen Beschlägen und Pilzzapfen vorgesehen. Für einen verbesserten Schutz könnten Türen mit Riegel- und Magnetkontakten überwacht werden. Die zusätzlichen Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 525,-- je Einheit. Aus Sicht der Verwaltung wird die Installation einer Einbruchmeldeanlage anstelle der bisher vorgesehenen Videoüberwachung empfohlen. Die Mehrkosten gegenüber der bisherigen Planung liegen bei ca. 300,-- (brutto). - 2 -
Drucksache Nr. 73/2014 Erstellt von Heiko Faber Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2014 Tagesordnungspunkt 3 Sachverständige/Gäste: Ing. Andreas Zörrer von der Ingenieurgesellschaft für technische Ausrüstung mbh Kosten/Finanzierung: Für die Photovoltaikanlage sind Kosten in Höhe von rd. 30.000,-- (brutto) zzgl. des Ingenieurhonorars zu veranschlagen, die im Haushalt 2015 bereitgestellt werden müssen. Die Kosten für die Einbruchmeldeanlage in der Konfiguration des Büros IGP belaufen sich auf rd. 3.590,-- (brutto). Die Mehrkosten belaufen sich auf rd. 300,-- (brutto). Hinzu kommen noch die Kosten für die Ingenieurleistungen. Beschlussantrag: (1) Der Gemeinderat stimmt der Installation einer Photovoltaikanlage mit den vorgestellten Parametern (11,2 kwp) im Zusammenhang mit dem Neubau des kommunalen Bauhofs mit Jugendraum und Fahrzeughallen für den DRK-Ortsverein Kieselbronn Fahrzeughalle zu. Für die Spitzenlastabdeckung ist ein 9kW-Elektroheizstab vorzusehen. (2) Der Gemeinderat bestätigt die bisherige Planung, die eine Beheizung der Fahrzeughallen im Bedarfsfall bis 10 C vorsieht. (3) Der Gemeinderat stimmt der Installation einer Einbruchmeldeanlage entsprechend der Konfiguration des Büros IGP zu. Anlagen: Schreiben der Ingenieurgesellschaft für technische Ausrüstung mbh vom 8. Dezember 2014 Befangenheit: Gemeinderäte Joachim Theilmann und Jan Weber Der Verwaltung sind keine (weiteren) Befangenheitsgründe bekannt. Jedes Gemeinderatsmitglied wird jedoch gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob evtl. ein Befangenheitstatbestand nach 18 GemO vorliegt und dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden des Gemeinderates mitzuteilen. - 3 -