Gemeinde. TOP 8 öffentlich Vorlage Nr. : 5/16

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1 Gemeinde TOP 8 öffentlich Vorlage Nr. : 5/16 Veräußerung des Anwesens Hauptstraße 50: - Beauftragung der Verwaltung mit der Suche nach entsprechenden Investoren Fachamt: Hauptamt Sachbearbeiter: Peter Christ Gremium: Datum: Beratungszweck: Aktenzeichen: Gemeinderat Beschlussfassung Finanzielle Auswirkung in EUR: HH-Stelle: Kosten: HH-Ansatz: bereits bewirtschaftet: Befangenheit: Der Verwaltung sind keine Befangenheitsgründe bekannt. Jedes Gemeinderatsmitglied wird jedoch gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob evtl. ein Befangenheitstatbestand nach 18 Gemeindeordnung (GemO) vorliegt und dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden des Gemeinderates mitzuteilen. Beschlussantrag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung bzgl. der Veräußerung des gemeindeeigenen Anwesens Hauptstraße 50 mit der Suche nach entsprechenden Investoren. Begründung: Der Gemeinderat wurde in seiner Klausurtagung vom bis vom Sanierungsberater Herrn Hecker ausführlich über den derzeitigen Sachstand der laufenden Maßnahmen und die Weiterführung der städtebaulichen Erneuerung Ortsmitte Dürrn informiert. Für die Beantragung von weiteren Fördermitteln muss beim Regierungspräsidium Karlsruhe u.a. ein Gemeindeentwicklungskonzept eingereicht werden. Hierfür müssen Entwicklungsschwerpunkte gesetzt und klare Entscheidungsgrundlagen definiert werden. In diesem Zusammenhang muss auch eine Entscheidung über die weitere Verwendung des gemeindeeigenen Anwesens Hauptstraße 50 (ehemals Gasthaus Lamm) getroffen werden. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Derzeit gibt es jedoch genügend Liebhaber, die denkmalgeschützte Häuser unter Zuhilfenahme von öffentlichen Zuschüssen zu Wohnzwecken umbauen wollen. Da der Erwerb des Anwesens ursprünglich mit insgesamt 60 % gefördert wurde, muss der Förderbetrag bei einer möglichen Veräußerung wieder zurückerstattet werden. Das Anwesen Hauptstraße 50 sollte zur Veräußerung freigegeben werden, zumal sich derzeit bereits ein potentieller Interessent gemeldet hat. Bisher hat der Gemeinderat den Vorsitzenden jedoch noch nicht damit beauftragt, nach möglichen Investoren für das Anwesen Hauptstraße 50 zu suchen. Peter Christ

2 Gemeinde Niederschrift TOP 8 öffentlich Vorlage Nr. : 5/16 Veräußerung des Anwesens Hauptstraße 50: - Beauftragung der Verwaltung mit der Suche nach entsprechenden Investoren Fachamt: Hauptamt Sachbearbeiter: Peter Christ Gremium: Datum: Beratungszweck: Aktenzeichen: Gemeinderat Beschlussfassung Vorsitzender: Bürgermeister Norbert Holme und 12 Gemeinderäte; Normzahl: 12 Schriftführer: HAL Peter Christ Außerdem anwesend: BAL Reinhold Adam, OALin Anke Finsterle Abwesenheit entschuldigt: Abwesenheit unentschuldigt: Anwesend ab: Befangenheit: Abstimmungsergebnis: Ja: 12 Nein: 0 Enthaltungen: 1 Hierzu liegt dem Gemeinderat die Vorlage Nr. 5/16 vor, die dem Protokoll vollinhaltlich beigefügt ist. Der Beschlussantrag zur Vorlage lautet: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung bzgl. der Veräußerung des gemeindeeigenen Anwesens Hauptstraße 50 mit der Suche nach entsprechenden Investoren. Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und den Beschlussantrag. Er ergänzt, dass der Gemeinderat in seiner Klausurtagung vom bis ausführlich über die weitere Verwendung des gemeindeeigenen Anwesens Hauptstraße 50 diskutiert hat und es nun um den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates geht, dass aktiv nach Investoren für das Anwesen gesucht werden kann. Derzeit gibt es genügend Liebhaber, die denkmalgeschützte Häuser unter Zuhilfenahme von öffentlichen Zuschüssen zu Wohnzwecken umbauen wollen. GRin Janus erläutert, dass auch sie selbst nach der Klausurtagung die Auffassung vertreten hat, das gemeindeeigene Anwesen Hauptstraße 50 zu veräußern. Im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation ist sie jedoch inzwischen zu der Erkenntnis gelangt, dass die Gemeinde Ölbronn-Dürrn keine weiteren Gebäude und Grundstücke mehr hat, um der Verpflichtung zur Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge nachkommen zu können. Die Unterbringung von Flüchtlingen in den Gemeindehallen sollte in jedem Falle vermieden werden. Aus diesem Grunde sollte das Anwesen Hauptstraße 50 nicht zum Verkauf freigegeben werden - vielmehr sollten die beiden Scheunen im hinteren Bereich des Grundstückes abgerissen und die freiwerdende Fläche mit Sozialwohnungen bebaut werden. Im Gegensatz zum Wohngebäude Hauptstraße 50 selbst stehen die beiden hinteren Scheunen nicht unter Denkmalschutz und können daher abgerissen werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Kosten für die Sanierung des Gebäudes Hauptstraße 50 in einem Grobgutachten mit ca Euro ermittelt wurden und in dem Gebäude nach der Sanierung nur ca. 10 Flüchtlinge untergebracht werden können.

3 GRin Janus ist der Meinung, dass es auch für die Errichtung von Sozialwohnungen auf dem Anwesen Hauptstraße 50 Fördermittel geben müsste. Der Vorsitzende erläutert, dass Fördermittel nur einmal je Maßnahme vergeben werden. GRin Janus regt an, die vorgeschlagene Baumaßnahme in unmittelbarer Zusammenarbeit mit dem Enzkreis durchzuführen. Der Vorsitzende erläutert, dass auch in diesem Falle keine Fördermittel gewährt werden. GR Schneider empfiehlt, unter Beachtung der engen Zeitschiene bevorzugt den beabsichtigten Bau von Sozialwohnungen im Ortsteil Ölbronn auf dem gemeindeeigenen Gelände in der Dürrner Straße neben dem Feuerwehrgebäude voranzutreiben. Der Vorsitzende erläutert, dass die Planungen und Verhandlungen bzgl. des Baus von Sozialwohnungen in der Dürrner Straße noch nicht abgeschlossen sind. Sowohl im Zuge der Erstunterbringung durch den Enzkreis als auch im Zuge der Anschlussunterbringung durch die Gemeinde Ölbronn-Dürrn könnten dort ca. 50 bis 60 Flüchtlinge untergebracht werden. Diese Zahl entspricht genau der Anzahl der Flüchtlinge, die noch im Jahre 2016 untergebracht werden müssen. Aus diesem Grunde sollte das dortige Bauvorhaben zügig umgesetzt werden. GRin Janus weist darauf hin, dass nicht nur die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge im Jahre 2016 berücksichtigt werden darf, sondern insbesondere auch der Nachzug von Familienangehörigen der Flüchtlinge im Rahmen der Familienzusammenführung im Jahre 2017 ausreichend mit eingeplant werden müsse. GR Noller weist darauf hin, dass die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge durch die Gemeinde Ölbronn-Dürrn demnächst beginnen wird. Der Vorsitzende erläutert, dass eine mögliche Veräußerung des Anwesens Hauptstraße 50 bereits in der Klausurtagung des Gemeinderates im November 2015 hinreichend diskutiert wurde. Nach seinem Eindruck war man sich in der Klausurtagung weitgehend einig über die Suche nach Käufern. Da bisher keine grundsätzlichen Änderungen im Sachverhalt eingetreten sind, sei er jetzt doch überrascht vom weiteren Diskussionsbedarf einiger Gemeinderäte. GRin Janus weist darauf hin, dass die Gemeinde Ölbronn-Dürrn keine eigenen Bauplätze mehr hat, um genügend Sozialwohnungen für Flüchtlinge und Obdachlose errichten zu können. Diese Tatsache und auch die bestehende Dringlichkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen wurden so in der Klausurtagung nicht erkannt. GR Noller fragt sich, ob und inwieweit eine Veräußerung des gemeindeeigenen Anwesens Hauptstraße 50 unmittelbare Auswirkungen auf die angestrebte Aufwertung des dörflichen Innenbereiches haben wird. Der Vorsitzende entgegnet, dass der Sachverhalt in der Klausurtagung ausführlich diskutiert wurde. Durch private Investoren kann das Anwesen Hauptstraße 50 durchaus eine hochwertige Aufwertung erfahren. GR Schneider weist auf die Möglichkeit hin, für die Unterbringung von Flüchtlingen Wohncontainer beim Jugendhaus in der Ölbronner Straße im Ortsteil Dürrn aufzustellen. GRin Janus weist auf die bestehende Verpflichtung der Gemeinde zur Unterbringung von Flüchtlingen im Zuge der Anschlussunterbringung hin. Weder im privaten Bereich noch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus kann derzeit die vorhandene Nachfrage befriedigt werden. GR Jäger vertritt die Auffassung, dass die Höhe der Umbaukosten des Wohngebäudes Hauptstraße 50 nicht in Relation zu der Tatsache steht, dass nach dem Umbau dort lediglich 10 Personen untergebracht werden können.

4 GR Tank bezeichnet das denkmalgeschützte Wohngebäude Hauptstraße 50 grundsätzlich als zu klein und daher ungeeignet zur Unterbringung von Flüchtlingen. Möglicherweise könnte sich jedoch auch ein privater Investor zum sozialen Wohnungsbau entschließen. Auch aus diesem Grunde könne er dem vorliegenden Beschlussantrag zustimmen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der derzeitige Interessent von sich aus Interesse am Erwerb des Anwesens Hauptstraße 50 gezeigt hat. Er regt an, das denkmalgeschützte Anwesen im Immobilienpool des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Verkauf anzubieten. GR Deuß erläutert, dass wohl auch ein künftiger Erwerber des Anwesens Hauptstraße 50 Mittel aus dem Landessanierungsprogramm in Anspruch nehmen möchte. Da die bewilligte Maßnahme Ende 2016 ausläuft, muss ein entsprechender Aufstockungsantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden. Für die Beantragung von weiteren Fördermitteln muss jedoch ein Gemeindeentwicklungskonzept eingereicht werden. GR Tank entgegnet, dass eine mögliche Veräußerung des Grundstückes nicht Thema des Gemeindeentwicklungskonzeptes ist. Das Wohngebäude steht unter Denkmalschutz und kann daher nicht abgerissen werden. GR Deuß weist darauf hin, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe das Gemeindeentwicklungskonzept einer sorgfältigen Überprüfung unterziehen wird, bevor neue Förderungsmittel bewilligt werden. Aus diesem Grunde sollte zuerst das Konzept entwickelt werden. GR Tank entgegnet, dass es beim Gemeindeentwicklungskonzept nicht nur um die einzelnen Gebäude geht, sondern auch eine entsprechende Platzgestaltung berücksichtigt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Suche nach möglichen Investoren nach seiner Meinung unschädlich. GR Schneider regt an, in einem Zeitrahmen von ca. 3 bis 5 Monaten nach einem möglichen Investor zu suchen. Die Verwendungsabsicht des Investors sollte im Einklang mit den Entwicklungszielen der Gemeinde stehen. Der Vorsitzende erläutert, dass das Planungskonzept des Investors dem Gemeinderat vorgestellt werden soll. Auf dieser Grundlage kann sodann der Gemeinderat über eine mögliche Zuschussgewährung eine gewisse Steuerung vornehmen. GRin Janus weist darauf hin, dass das Wohngebäude unter Denkmalschutz steht und daher nicht abgerissen werden kann. GR Deuß weist erneut darauf hin, dass ein Investor Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm erwartet und in diesem Zusammenhang ein entsprechender Aufstockungsantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt und ein Gemeindeentwicklungskonzept vorgelegt werden muss. Die Entwicklung dieses Konzeptes ist jedoch zeitintensiv und sollte daher unmittelbar in Auftrag gegeben werden. GR Penzinger weist auf den vorliegenden Beschlussantrag hin, demzufolge die Verwaltung bzgl. der Veräußerung des gemeindeeigenen Anwesens Hauptstraße 50 lediglich mit der Suche nach entsprechenden Investoren beauftragt wird. GR Tank erläutert, dass für den Aufstockungsantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Begründung in Form eines Entwicklungskonzeptes erforderlich ist. Er regt an, die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet darüber zu informieren, dass das Landessanierungsprogramm Ende 2016 ausläuft und zu entsprechenden Investitionen zu animieren. Parallel hierzu muss sich das Gremium über die Gestaltung des Ortskerns verständigen und ein entsprechendes Entwicklungskonzept entwerfen bzw. in Auftrag geben. GR Schneider regt an, das Konzept erst dann zu entwickeln, wenn ein möglicher Investor und seine Verwendungsabsichten für das Anwesen Hauptstraße 50 bekannt sind. GR Deuß erkundigt sich danach, ob seitens der Verwaltung ein Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet wird.

5 Der Vorsitzende entgegnet, dass Auftrag des Gemeinderates aus der Klausurtagung an die Verwaltung lediglich die Suche nach einem Investor war. GR Schneider bestätigt, dass die Verwaltung nicht mit der Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes beauftragt wurde. GR Deuß und GR Noller sind übereinstimmend der Meinung, dass ein Gemeindeentwicklungskonzept Voraussetzung für den Aufstockungsantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist und daher dieses Konzept unbedingt zeitnah und parallel erarbeitet werden sollte. GR Schneider regt die Modifizierung bzw. Ergänzung des Beschlussantrages dahingehend an, dass die Verwaltung auch mit der zeitnahen Erarbeitung des Gemeindeentwicklungskonzeptes beauftragt wird. GR Deuß stimmt der Modifizierung zu. Er regt an, die Entscheidung über die endgültige Veräußerung des Anwesens Hauptstraße 50 erst dann zu treffen, wenn das Entwicklungskonzept vorliegt. Der Vorsitzende modifiziert den Beschlussantrag wie folgt: a) der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung bzgl. der Veräußerung des gemeindeeigenen Anwesens Hauptstraße 50 mit der Suche nach entsprechenden Investoren, b) der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, im erforderlichen Rahmen für die Beantragung von weiteren Fördermitteln beim Regierungspräsidium Karlsruhe zeitnah ein entsprechendes Gemeindeentwicklungskonzept zu entwickeln. Der Gemeinderat stimmt dem modifizierten Beschlussantrag a) und b) mehrheitlich zu. ( 12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltung)

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