Maßnahmen zur betrieblichen Kinderbetreuung Eine Erstinformation für IHK KÖLN. WIR UNTERNEHMEN.
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Beispiele der betrieblichen Kinderbetreuung 2 Unterstützende Kinderbetreuung 2 Angebote in Ferienzeiten 2 Angebote in Notfallsituationen 3 Notfallplätze in lokalen Einrichtungen 3 Eigene Einrichtung für die Notfallbetreuung 4 Regelmäßige Kinderbetreuung 4 Anbindung an eine Tagespflegeperson 4 Unterstützung von Elterninitiativen 5 Erwerb von Belegplätzen 5 Kooperation mehrerer 6 Betriebskindertagesstätte 7 Ansprechpartner 8 Literaturverzeichnis 8
Vorwort Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Das staatliche System deckt mit Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen eine Betreuungszeit von bis zu 45 Stunden pro Woche ab. Selbst wenn dieser Anspruch perspektivisch in fast allen Kommunen verlässliche Strukturen für Frauen und Männer, die ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen wollen, schaffen kann, ist auch ein ergänzendes Engagement von gefordert. Denn viele sbereiche erfordern eine Flexibilität von Beschäftigten, die nicht durch staatliche Betreuung abgedeckt werden kann. Um das volle Qualifikationsprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Familien zu nutzen, bedarf es unterstützender Strukturen des s. Von einer familienbewussten Personalpolitik profitieren nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern insbesondere die selbst. Immer mehr sehen den Beitrag zu einer betrieblichen Kinderbetreuung weniger als Kostenfaktor als eine Investition in motivierte und engagierte Beschäftigte, die die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit erhöht und insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels von unschätzbarer Bedeutung sind, um qualifiziertes Personal an das zu binden. Warum rechnen sich Maßnahmen zur betrieblichen Kinderbetreuung? Weniger Fehlzeiten: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine gesicherte Kinderbetreuung haben, fallen seltener aus. Die Aufwendungen für die Überbrückung von Ausfallzeiten, Neueinstellungen und für die Qualifizierung neuer Beschäf tigter sinken deutlich. Schnellerer Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Beschäftigte kehren früher aus der Elternzeit zurück und können so ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten aufrechterhalten. Leistungsfähigere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Mütter und Väter, die ihre Kinder während der Arbeitszeit gut betreut wissen, arbeiten stressfreier, motivierter und produktiver. Erhöhte Chancengleichheit: Eine gute Kinderbetreuung erhöht die berufliche Chancengleichheit von Müttern und Vätern. Bindung an das : können qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in der Familien phase halten. Die Identifikation mit dem wird erhöht. Imagegewinn und Wettbewerbsfähigkeit: Familienfreundliche steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber, gewinnen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und können so ihre Kosten für das Personalmarketing senken. Die Industrie- und Handelskammer zu Köln widmet sich dem Thema betriebliche Kinderbetreuung, weil Familienförderung auch Wirtschafts- und Standortförderung ist. Die Familienförderung besteht darin, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglichst flexibel, dynamisch und fami - lienfreundlich zu gestalten. Der vorliegende Leitfaden Maßnahmen zur betrieblichen Kinderbetreuung Eine Erstinforma - tion für soll Ihnen Beispiele unterstützender und regelmäßiger Kinder betreuung aufzeigen, die die Familienförderung in Ihrem steigern können.
Beispiele der betrieblichen Kinderbetreuung Die regelmäßige Betreuung durch einen Betriebskindergarten kann für ein großes eine gute Lösung sein, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Beschäftigten zu erleichtern. Für kleine und mittlere sind meist Modelle der unterstützenden Kinderbetreuung sinnvoller. im ersten Schritt herausfinden, welcher Betreuungsbedarf besteht, wie groß das Engagement sein soll und dann die geeignete Form der Kinderbetreuung finden. Welcher Bedarf an Kinderbetreuung besteht? _ Anzahl der Kinder _ gewünschte Betreuungszeiten _ Ort der Kinderbetreuung _ Entwicklung des Bedarfes _ Alter der Kinder _ gewünschte Betreuungsform _ Anteil der Eltern an den Kosten Unterstützende Kinderbetreuung Auch wenn Eltern die regelmäßige Kinderbetreuung gesichert haben, treten häufig Situationen auf, die eine ergänzende Betreuung erfordern. Hierzu zählen z. B. die Erkrankung der Kinder oder der Tagespflegeperson oder die Schließungszeiten der Kindertageseinrichtung. Im Folgenden werden Beispiele vorgestellt, die zeigen, wie unterstützende Kinderbetreuung ermöglichen können. Angebote in Ferienzeiten Berufstätige Mütter und Väter haben in Ferienzeiten häufig ein Betreuungsproblem. Um Eltern in dieser Situation zu unterstützen und Fehlzeiten zu minimieren, haben vielfältige Möglichkeiten. Ferienfreizeiten und Ferienbetreuungsangebote können vor Ort organisiert werden. Hierzu können mit lokalen Anbietern, wie z. B. Jugendämtern oder Kirchen kooperieren. Für kleine und mittlere lohnt sich häufig die Inanspruchnahme einer Vermittlung von Ferienbetreuungsangeboten. _ Berufstätige Mütter und Väter können in Ferienzeiten bzw. in den Schließungszeiten arbeiten _ flexible Personaleinsatzplanung _ Konflikte um sich überschneidende Urlaubszeiten können reduziert werden _ finanziell und zeitlich überschaubarer Rahmen _ Haftungsfragen _ Teilnahmevoraussetzungen für Kinder
Angebote in Notfallsituationen sinterne Angebote können dazu beitragen, dass Eltern ihre Kinder in Notfällen gut be treut wissen. Hierzu gehören insbesondere die Möglichkeiten zeitweise von zu Hause aus zu arbeiten oder die Kinder in das mitzubringen, um kurzfristig entstehende Betreuungslücken schließen zu können. Voraussetzungen hierfür sind z. B. Spielecken in unternehmenseigenen Spielzimmern, Still- und Wickelzimmer, Eltern-Kind-Zimmer oder Datenbanken, in denen sich Beschäftigte kurzfristig für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Zur Überbrückung längerer Zeiträume empfiehlt sich, die Betreuung der Kinder bestimmten Betreu - ungspersonen zu übertragen. Diese können kurzfristig extern engagiert oder über den Kollegenkreis, ein Elternnetzwerk mit ehemaligen Beschäftigten oder Seniorinnen und Senioren, die sich für die Betreuung in Notfallsituationen bereit erklärt haben, abgedeckt werden. _ hohe Beständigkeit am Arbeitsplatz _ geringe Kosten, weil vorhandene Räumlichkeiten und Kompetenzen genutzt werden können _ Einfluss auf Arbeitsabläufe _ kindgerechte Umgebung gestalten _ Haftung und Versicherung bei Unfällen Notfallplätze in lokalen Einrichtungen Die Reservierung von Plätzen in einer bestehenden Kindertageseinrichtung stellt ein weiteres Beispiel für die unterstützende Kinderbetreuung dar. Hierbei schließt das mit einem Träger einen Vertrag ab, der den Betreuungsumfang, die Belegungsrechte und die Finanzierung regelt. Die Bereitstellung von Notfallplätzen ermöglicht eine hohe Sicherheit für die Eltern von Kindern in unvorhergesehenen Situationen. _ die kontinuierliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gesichert _ geringer und festgelegter Kostenrahmen _ Entfernung der Betreuungseinrichtung zu dem und zu dem Wohnort der Eltern
Eigene Einrichtung für die Notfallbetreuung Eigene Notfalleinrichtungen stellen in Situationen, in denen die regelmäßige Betreuung ausfällt, eine kurzfristige, flexible und bedarfsgerechte Kinderbetreuung zur Verfügung. Die Kinder der Beschäftigten werden hier stunden-, tage- oder wochenweise von Fachpersonal betreut. Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der Eltern und des s. Voraussetzung ist hier natürlich das Vorhalten entsprechenden Personals und der erforderlichen Räumlichkeiten. Aus diesem Grund kommen eigene Notfalleinrichtungen in der Regel vor allem für mittlere und große in Frage. _ Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das nimmt zu _ Fehlzeiten der Beschäftigten, die durch Betreuungslücken entstehen, werden vermieden oder reduziert _ Kosten für personellen Ersatz werden eingespart _ hohe Verbindlichkeiten _ Entfernung des Betreuungsortes zum Arbeits- und Wohnort Regelmäßige Kinderbetreuung Bei der regelmäßigen Kinderbetreuung übernehmen die Organisation und Durchführung allein oder gemeinsam mit Partnern. Anbindung an eine Tagespflegeperson Eine Tagespflegeperson darf gem. 4 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern) bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Für die Tätigkeit ist eine Erlaubnis durch das Jugendamt erforderlich. In der Regel ist eine Tagespflegeperson selbstständig tätig. Entscheiden sich für die Zusammenarbeit mit einer Tagespflegeperson, können z. B. die Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung gestellt werden oder das beteiligt sich an den Betreuungskosten. Aufgrund des überschaubaren finanziellen Risikos und der hohen Flexibilität ist dieses Modell insbesondere für kleine und mittlere attraktiv. _ bereits für bis zu fünf Kinder realisierbar _ flexible Betreuungszeiten _ geringes finanzielles Risiko _ überschaubarer organisatorischer Aufwand _ kurzfristiger Ausfall der Tagespflegeperson möglich (Notfallregelung erforderlich)
Unterstützung von Elterninitiativen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen, die Kinderbetreuung selbst zu organisieren, z. B. im Rahmen einer Elterninitiative. Hierbei kann eine Unterstützung des s durch Geldmittel, Sachleis tungen (Möbel, Spiel- und Bastelmaterial), die Durchführung von Renovierungs- und Umbau arbeiten oder die Möglichkeit der Nutzung der unternehmenseigenen Kantine erfolgen. Des Weiteren können die beschäftigten Eltern für die ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Elterninitiative von der Arbeit freistellen. _ große Gestaltungsfreiheit der Eltern _ geringer organisatorischer Aufwand für das _ hoher zeitlicher Aufwand für die beschäftigten Eltern Erwerb von Belegplätzen Eine Kooperation mit einem externen Träger, der bereits in der Kinderbetreuung erfahren ist, stellt ein weiteres Beispiel der regelmäßigen Kinderbetreuung für dar. Hierbei schließen die mit der Einrichtung einen Vertrag ab, mit dem sie Belegungsrechte für die benötigten Betreuungsplätzen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben. _ Betreuungsplätze können an verschiedenen Standorten erworben werden _ das Auslastungsrisiko liegt bei dem Betreiber _ das Know-how des Trägers kann genutzt werden und das sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren _ Entfernung der Einrichtung zu Wohn- und Arbeitsort
Kooperation mehrerer Wenn der Betreuungsbedarf der Beschäftigten schwankend oder nicht groß genug ist oder der finanzielle Aufwand zu groß erscheint, können sich mehrere und/oder Institutionen zusammenschließen, um eine gemeinsame Kindertageseinrichtung aufzubauen. In der neu gegründeten Einrichtung können sich dann die ein Belegungskontingent sichern, das dem Betreuungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht. Dieses Beispiel ist insbesondere für kleinere und mittelgroße interessant, die nicht alleine für Investitionen und laufende Kosten aufkommen können oder wollen. _ Investitions- und Betriebskosten werden auf mehrere verteilt _ Belegungsschwankungen können leicht aufgefangen werden _ Steigerung des simage _ erhöhte Bindung der beschäftigten Eltern an das _ erhöhter Abstimmungsaufwand zwischen den beteiligten und Institutionen _ hohe Verbindlichkeiten
Betriebskindertagesstätte können selbst eine Kindertageseinrichtung betreiben und dadurch ein attraktives Angebot für die beschäftigten Eltern in der Nähe des Arbeitsplatzes schaffen. Werden sechs oder mehr Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut, ist eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung) zu beantragen, die Anforderungen an Räumlichkeiten, Qualifizierung des Betreuungspersonal etc. enthält. starke Bindung der Beschäftigten Eltern an das _ Imagegewinn _ hohe Verbindlichkeiten _ Betreuungsort ist arbeitsnah, nicht aber immer wohnortsnah
Ansprechpartner Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin LVR Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt 50663 Köln Agentur für Arbeit Luxemburger Straße 121 50939 Köln Literaturverzeichnis Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kinderbetreuung Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung, Berlin: 2013 LVR Landschaftsverband Rheinland: Erfolgreich starten! Glossar zur Gründung einer Tageseinrichtung für Kinder, Köln: 2012 Landschaftsverband Rheinland, Amt für Kinder und Familie, Landesjugendamt, Dezernat 4: Leitfaden für die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder, Köln: 2006 Landschaftsverband Rheinland, LVR-Dezernat Schulen und Jugend, Landesjugendamt, LVR-Fachbereich Familie: Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit, Kontinuität und Zugehörigkeit, Köln: 2008 Landschaftsverband Rheinland, Amt für Kinder und Familie, Landesjugendamt, Dezernat 4: Präsentation: Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Informationen zum Betriebserlaubnisverfahren, Köln: 2010 LVR Landschaftsverband Rheinland: http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/betriebskitas/ betriebskitas_1.html
Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln www.ihk-koeln.de Verantwortlich: Gregor Berghausen Tel. +49 221 1640-600 Fax +49 221 1640-609 E-Mail: gregor.berghausen@koeln.ihk.de Redaktion: Caroline Mager Tel. +49 221 1640-635 Fax +49 221 1640-649 E-Mail: caroline.mager@koeln.ihk.de Gestaltung/Produktion: ROTHER S BÜRO. Hendric Rother Tel. +49 221 9255252 www.facebook.com/rothersbuero 1. Auflage Köln, November 2013