Workshop 3 Was Frau wissen sollte zu. Welche Leistungen stehen von AHV und IV zur Verfügung? Zahno Thomas Eingliederungskoordinator IV Stelle Wallis, Zweigstelle Brig Dipl. Sozialversicherungsexperte Thomas.zahno@vs.oai.ch 027 324 96 07 Zahno Thomas, Dezember 2014 1 Sozialversicherungen Entwicklung historisch gewachsen Aufbau mit 3-Säulen Konzept Finanzierung Umlageverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren Kostensteigerungen durch Angebotserweiterung und Demografie Interinstitutionelle Zusammenarbeit Wer soll das bezahlen? Zahno Thomas, Dezember 2014 2 1
AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung Versicherungspflicht: obligatorische Versicherung für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz ab 01.01. nach erfüllten 17. Altersjahr Nichterwerbstätige sind pflichtig ab 20. Altersjahr (zb. Studenten) IK Kontoauszug informiert über Beiträge Wie sind Frauen bei AHV versichert? Reform Altersvorsorge 2020 Zahno Thomas, Dezember 2014 3 Leistungen AHV Altersrente für Frauen ab 64. und Männer ab 65. Altersjahr 2014: minimal 1170.--/ Monat und max. 2340. 2015 :minimal 1175. -/ Monat und max. 2350.-- Plafonierung Ehepaarrente auf 150% Rentenvorbezug 1 bzw. 2 Jahre möglich (Kürzung 6.8% pro Vorbezugsjahr) Aufschub 5 Jahre möglich Witwenrente : 5 Jahre verheiratet oder Kinder Total 10.3% wegen EO Erhöhung plus 0.2% ab 2011 wegen Mutterschaftsversicherung Mindestbeitrag Nichterwerbstätige Fr. 480. Zahno Thomas, Dezember 2014 4 2
Berechnung AHV Durchschnittliches Erwerbseinkommen und Beitragsdauer Skala 44 AHV : volle Leistungen, wenn mindestens 44 Jahre obligatorische Beiträge bezahlt (18. Altersjahr bis 65. Altersjahr max. 47 Jahre möglich) System mind. 1170. bis 2340. Max. durchschnittliches Einkommen bei 84240. (Solidarität) Betreuungsgutschriften Zahno Thomas, Dezember 2014 5 IV : Invalidenversicherung Eingliederung vor Rente Dauernde Erwerbsunfähigkeit min. 1 170.- / Mt. max. 2 340. für ganze Rente Einkommensvergleich für IV Grad IV Schulden aktuell 13 Mrd. Franken 5. IV Revision ab 01.01.2008 6. IV-Revision ab 01.01.2012 : Eingliederung aus Rente (12000 Fälle, gewichtete Renten) Erhöhung MWST ab 2011 2017 befristet Missbrauchsbekämpfung Aufgabe der IV Zahno Thomas, Dezember 2014 6 3
Invalidität im Sinne der IV. Definition des Begriffs Invalidität ist eine Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im gesamten Aufgabenbereich zu betätigen ist verursacht durch einen Gesundheitsschaden: körperlich - seit Geburt bestehend psychisch - durch Unfall geistig - durch Krankheit muss bleibend sein oder längere Zeit dauern (Kausalzusammenhang - mindestens ein Jahr) 7 Eingliederungsprozess Früherfassung 4 Wochen 1 Monat IV nicht zuständig Meldeberechtigte Früherfassung IV Anmeldung ohne Früherfassung IV Anmeldung Frühintervention 6 Monate Abklärung rechtserheblicher Sachverhalt Assessment / Eingliederungsplan Frühinterventionsmassnahmen Grundsatzentscheid bzgl. Eingliederung Eingliederungs massnahmen IV nicht zuständig Integrationsmassnahmen Rente Berufliche Massnahmen Zahno Thomas, Dezember 2014 8 4
Frühintervention Massnahmen Zweck: Die Massnahmen sollen den bisherigen Arbeitsplatz erhalten oder die versicherte Person innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes eingliedern. Anpassung Arbeitsplatz Ausbildungskurse Arbeitsvermittlung Berufsberatung Sozialberufliche Rehabilitation Beschäftigungsmassnahmen Zahno Thomas, Dezember 2014 9 Der Invaliditätsgrad bestimmt die Rente Invaliditätsgrad in % Rente 0 40 50 60 70 100 Ab 40% Ab 50% Ab 60% Ab 70% 5
Die Arten der Invaliditätsbemessung 1 ALLGEMEINE Einkommensvergleich z.b. bei Angestellten 2 SPEZIFISCHE Betätigungsvergleich z.b. bei Hausfrauen 3 GEMISCHTE Einkommens- und Betätigungsvergleich z.b. bei Hausfrauen mit Teilerwerbstätigkeit 4 AUSSERORDENTL. Betätigungsvergleich mit erwerblicher Gewichtung z.b. bei Selbständigerwerbenden Zahno Thomas, Dezember 2014 12 6
EL : Ergänzungsleistungen 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz Deckung Existenzbedarf Allg. Lebensbedarf ab 2013 Fr. 19 210. Anspruch, falls AHV- oder IV-Rentner Vermögen und Grundeigentum wird mitberücksichtigt (inkl. letzte 10 J.) Keine Almosen, gilt als Sozialversicherung Steigende Bedeutung / Demografie Zahno Thomas, Dezember 2014 13 Fragen Zahno Thomas Kant. IV Stelle Wallis, Zweigstelle Brig Dipl. Sozialversicherungsexperte / DAS Eingliederungsmanagement 027 324 96 07 Thomas.zahno@vs.oai.ch Besten Dank für die Aufmerksamkeit! 14 7