Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung. (Gymnasien und Sonderschulen) Stuttgart. Standort Stuttgart: Hospitalstraße 22-24 70174 Stuttgart



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Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien und Sonderschulen) Stuttgart Standort Stuttgart: Hospitalstraße 22-24 70174 Stuttgart Standort Ellwangen: Schloss ob Ellwangen 5 73479 Ellwangen Seminar-Info - Online-Version 14.02.2013 - aktualisiert 27.02.2014 - Lehrgang 2013/2014 Seminarinfo13/14 / online 0

Zur Begrüßung Entwicklung ist Ziel der Erziehung. Franz Emanuel Weinert Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen des Kollegiums und aller Mitarbeiterinnen heiße ich Sie sehr herzlich an unserem Seminar in Stuttgart willkommen. Sie wollen sich mit unserer Hilfe in den nächsten 18 Monaten auf den Lehrerberuf vorbereiten. Dazu werden Sie in Ihren Fächern sowie in Pädagogik/Päd. Psychologie einer Fachleiterin bzw. einem Fachleiter zugewiesen, die Sie in der Regel bis zur Prüfung begleiten. Diese Handreichung soll Ihnen eine erste Orientierung bieten und ein steter Begleiter sein, in dem Sie die für Ihre Ausbildung relevanten Informationen und Regelungen nachschlagen können. Sie enthält auch eine Übersicht über den Ablauf des Referendariats sowie über die Prüfungsordnung. Dabei haben wir versucht, die wichtigsten prüfungsrechtlichen Bestimmungen durch Checklisten so transparent und anschaulich wie möglich zu machen. Im Zweifelsfall ist der volle Wortlaut der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien maßgeblich. Damit Sie jederzeit wissen, wohin die Ausbildungsreise geht, fügen wir auch unsere Ausbildungsstandards bei. Die Standards beschreiben in sehr allgemeiner Form die Kompetenzen, die Sie am Ende Ihrer Ausbildung erworben haben sollten. Weitere Informationen über das Seminar und zu Ihren Fachbereichen finden Sie im Internet auf unserer Homepage unter: http://www.seminar-stuttgart.de Wir alle am Seminar stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten nachzufragen. Ich wünsche Ihnen einen guten Start, viel Freude beim Unterrichten und eine geschickte Hand beim Umgang mit Ihren Schülerinnen und Schülern. Prof. Dr. Wolfgang Schöberle Direktor Seminarinfo13/14 / online 1

INHALTSÜBERSICHT 1. Erste Orientierung S.2ff Sekretariat, Seminarverwaltung, Bibliothek, Informationsweitergabe, Veranstaltungsorte, Urlaub 2. Der Start ins Referendariat 6ff Dienststelle/ Vorgesetzte, Ausbildungspersonalrat (APR), wichtige Unterlagen, Seminarausweis, Lohnsteuermerkmale, Änderung der persönlichen Verhältnisse, Krankheit; Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV), Beihilfe, Krankenversicherung, Vermögensbildungsgesetz, Nebentätigkeiten, Reisekosten, Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub, Dienstunfall 3. Ausbildung am Seminar 10ff Vorkurs, Tutor am Seminar, Fachdidaktik, Pädagogik/ Päd. Psychologie, Beratungsbesuche der Fachleiter, Schul-, Jugend- und Beamtenrecht, Zusatzangebote, Beratung, Pädagogische Fallbesprechung, Vorträge/Workshops 4. Ausbildung an der Schule 13ff Mentor, Ausbildung und Lehraufträge im 1. Ausbildungsabschnitt, Hospitation, häufige Fragen zu Lehraufträgen, Ausbildung und Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt, Planung des selbstständigen durchlaufenden Unterrichts, Planung des befristet selbstständigen Unterrichts, Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts, Rahmenbedingungen für die Planung von Ausbildung und Lehrproben, Sonderfall: Ausbildung in einem dritten Fach, Sonderfall: Ausbildung in bilingualem Unterricht 5. Die zweite Dienstprüfung 23ff Schriftliche Prüfungsarbeit, Prüfungslehrproben, mündliche Prüfungen, Schulbeurteilung, Prüfungsergebnis, Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile 6. Einstellung in den Schuldienst 39ff Schuldienst des Landes, Schuldienst anderer Bundesländer, Privatschulen, Auslandsschulen, Hilfen für die Stellensuche Anhang Ausbildungsstandards Detaillierte Terminübersicht Kurzinfo für den 2. Ausbildungsabschnitt Dokumentation einer Unterrichtseinheit: Planungsübersicht und Titelblatt Urheberrecht an Schulen Beispiel für einen Themenplan Der Unterrichtsentwurf: Gliederung und Tipps Seminarinfo13/14 / online 2

1. ERSTE ORIENTIERUNG Leitung Seminarleiter Stellvertretender Seminarleiter Prof. Dr. Wolfgang Schöberle Prof. Detlef Hoche Tel.: 0711/137867-76 Tel.: 0711/137867-46 4. OG, Zi. 401 Mezzaningeschoss, Zi. M03 Der Seminarleiter Herr Prof. Schöberle und sein Stellvertreter Herr Prof. Hoche sind Ihre Ansprechpartner bei speziellen Fragen zur Seminarorganisation, zur Ausbildung oder zur Prüfung. Verwaltung (Mezzaningeschoss + 4. OG) Frau Arnold-Humpfer Frau Schilling Frau Schöpf Öffnungszeiten: Mo bis Do: 8.15 Uhr bis 16.45 Uhr Fr: 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr E-mail: post@seminar-stuttgart.de Homepage: www.seminar-stuttgart.de Tel.: 0711/137867-45, Fax: 0711/137867-63 (Frau Arnold-Humpfer, Mezzanin) Tel.: 0711/137867-48, Fax: 0711/137867-63 (Frau Schilling, Mezzanin) Tel.: 0711/137867-75, Fax: 0711/137867-85 (Frau Schöpf, 4. Stock) Die Sekretärinnen helfen Ihnen bei Fragen zu Personal- und Reisekostenangelegenheiten und bei allgemeinen Fragen zu Kurs- und Raumplänen. Leitung Frau StD' in Kollmann: Außenstelle Ellwangen Verwaltung/Bibliothek Frau Burchert: Tel.: 07961/933809-17 (Termine nach Vereinbarung) Vertreter: StD Felch Tel.: 07961/933809-17 Tel.: 07961/933809-15 Öffnungszeiten: Montag: 13.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag: 15.00 bis 17.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr Seminarinfo13/14 / online - 1 -

Bereiche und Bereichsleitungen Sprachliche, literarische und rhetorische Bildung Frau Prof'in Dr. Schmitt-Kaufhold Deutsch Naturwissenschaft und Technik Herr Prof. Frank Biologie, Chemie, Naturwissenschaft und Technik Moderne Fremdsprachen und interkulturelles und bilinguales Lernen Frau Prof'in Klotz Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch Gesamtkoordination naturwissenschaftliches Zentrum Azenberg Herr Prof. Kranzinger Physik, Naturphänomene Abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und Kooperation mit den Ausbildungsschulen Frau StD'in Luckner (kom.) Englisch Kulturelle Grundlagenbildung Herr Prof. Binder Ev. Religion, Kath. Religion; Philosophie/Ethik; Latein, Griechisch Historisch-politische, ökonomische und geographische Bildung Herr Prof. Riedel Geschichte, Politik, Geographie, GWG Neue Medien, ästhetische Bildung und Sport Herr Prof. Lang Musik, Bildende Kunst, Sport Umgang mit Heterogenität/Qualitätsentwicklung an Seminar und Schule Herr Prof. Hoffmeister Profilbereich Pädagogik und Päd. Psychologie/ Gestaltung und Weiterentwicklung der 2. Phase Frau Prof'in Prätsch-Koppenhöfer Pädagogik und Päd. Psychologie / Gestaltung und Weiterentwicklung der 1. und 3. Phase Herr Prof. Speth Leitung der Außenstelle Ellwangen und Gesamtkoordination von Ausbildung, Beratung und Prüfung bei Sonderfällen Frau StD'in Kollmann Mathematik, Informatik Seminarinfo13/14 / online - 2 -

Bibliothek (EG) Frau Bruchmann, Frau Erdmann, Frau Nieß Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch: Dienstag und Donnerstag: Freitag: 9.00 16.30 Uhr 8.00 18.00 Uhr 9.00 15.00 Uhr Während der Ferien gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht und auf der Homepage veröffentlicht. Bibliothek Tel.: 0711/137867-58 Hinweise zur Bibliothek: Bitte beachten Sie die ausgehängte Benutzerordnung! Leihfrist: 3 Wochen (Verlängerung nicht möglich) Leihbeschränkung: höchstens 6 Bücher, keine Ausleihe von Zeitschriften, Dokumentationen, Examensarbeiten, Büchern mit rotem Punkt Lesesaal: mit Arbeitsplätzen, Internet-Anschlüssen und W-LAN, keine Drucker Aufenthaltsraum: gegenüber der Bibliothek, mit Taschenschränken, zusätzlicher Kopierraum Kopien: Kopierkarten für 20 erhältlich, wieder aufladbar in 5 - Schritten, Geld bitte passend bereithalten Bibliothekskatalog: siehe Link auf der Seminarhomepage Genauere Benutzerhinweise erhalten Sie bei der Eröffnungsveranstaltung. Wichtige Informationsquellen Die wichtigsten Informationsquellen sind die Homepage, der Monitor im Eingangsbereich und die Anschlagtafeln im 1. Stock des Seminars (Standort Stuttgart). Standort Ellwangen: Homepage und Informationswände im Eingangsbereich Dort finden Sie alles Wesentliche über Ihren Kurs, u. a: Ort und Zeit der Seminarveranstaltungen Gruppeneinteilung/Einzeichnungslisten für bestimmte Veranstaltungen wichtige Termine und Erlasse Informationen der Seminarleitung Machen Sie es sich bitte zur Gewohnheit, beim Betreten des Seminars zunächst auf den Monitor im Eingangsbereich zu schauen. Seminarinfo13/14 / online - 3 -

Veranstaltungsorte Die Lehrveranstaltungen des Seminars finden an unterschiedlichen Orten statt: a) Standort Stuttgart Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet im Seminarhaus, Hospitalstr. 22-24, statt. Außerdem werden auch in den Außenstellen des Seminars Lehrveranstaltungen abgehalten: Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Wiederholdstr. 13, 15 Minuten Fußweg vom Seminar entfernt. Dort finden in der Regel Lehrveranstaltungen in Physik statt. Im Naturwissenschaftlichen Zentrum, Azenbergstr. 14, 15 Minuten Fußweg vom Seminar entfernt, ganz in der Nähe der Wiederholdstraße. Dort finden in der Regel die Lehrveranstaltungen in Chemie und Biologie statt. Nur in Einzelfällen finden Lehrveranstaltungen auch an Gymnasien und Sonderveranstaltungen im Rupert-Mayer-Haus (Hospitalstr.26) und im CVJM-Gebäude (Büchsenstr. 37) statt. Darauf wird gesondert hingewiesen. b) Standort Ellwangen Die überwiegende Zahl der Lehrveranstaltungen findet in den Räumen der Sonderschulabteilung statt: Schloss ob Ellwangen 5, 73479 Ellwangen Lehrveranstaltungen in Physik finden im Peutinger-Gymnasium (Peutinger Str.16, 73479 Ellwangen) statt. Lehrveranstaltungen in Chemie finden im Hariolf-Gymnasium (Berliner Str. 25, 73479 Ellwangen) statt. Lehrveranstaltungen in Biologie finden im Rosenstein-Gymnasium in Heubach (Helmut-Hörmann-Str. 19, 73540 Heubach) statt. Informationsweitergabe Ihr Postfach am Seminar Mitteilungen des Seminars und Briefe an Sie, z.b. des Landesamtes für Besoldung und Versorgung oder des Regierungspräsidiums, werden in eine Mappe gelegt, die im Vorraum des Sekretariats ausliegt. Schauen Sie bitte mindestens einmal pro Woche nach, ob etwas für Sie da ist. Vertrauliche Mitteilungen und Erlasse gegen Empfangsbestätigung hinterlegen wir für Sie direkt im Sekretariat. E-Mail-Adresse und Datenaustausch für Referendare Der Austausch von personenbezogenen Daten (Rückmeldungen zu Unterrichtsbesuchen, Prüfungsrelevantes etc.) über private E-Mail-Adressen widerspricht dem Datenschutzrecht. Daher ist es nicht gestattet, hierfür eine private E-Mail-Adresse zu verwenden. Als Ersatz steht Ihnen während Ihres Referendariats am Seminar Stuttgart eine dienstliche E- Mail-Adresse zur Verfügung. Seminarinfo13/14 / online - 4 -

Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie regelmäßig Ihre dienstlichen E-Mails abrufen. Falls Sie über keinen eigenen Internet-Zugang verfügen, ist dies an Ihrer Schule möglich. Wichtige Links: 1. Verwaltung Ihr Benutzername ist auch Grundlage für weiteren elektronischen Datenaustausch. Alles, was zurzeit, am Seminar auf diese Weise abgewickelt wird, finden Sie auf der Startseite www.verwaltung.seminar-stuttgart.de Hier können Sie auch aktuelle Dateien wie Stundenpläne, Formulare und vieles mehr herunterladen. Bitte füllen Sie auf der oben genannten Seite Ihre elektronische Karteikarte innerhalb der ersten zwei Wochen aus und halten Sie diese Karteikarte immer aktuell. Ebenso können Sie sich hier zu Zusatzveranstaltungen anmelden. 2. Ausbildung In der Ausbildung verwenden wir regelmäßig die Lern-Plattform Moodle. Sie finden sie unter der Adresse www.seminar-stuttgart.de/moodle. 3. Homepage Allgemeine Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.seminar-stuttgart.de. Seminarinfo13/14 / online - 5 -

Informationen für Fachleiter1 Informationen für die Fachleiter können Sie am besten direkt per E-Mail senden, aber auch im Sekretariat zur Weiterleitung abgeben. Urlaub Sekretariat und Bibliothek sind zu eingeschränkten Zeiten auch während der Schulferien besetzt. Bitte beachten Sie: Wir richten uns mit unseren Seminarveranstaltungen nach den Schulferien, die für Stuttgart gelten. Diese können wegen der örtlich festzulegenden beweglichen Ferientage anders sein als an Ihrer Schule. Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig durch Aushang und auf der Homepage bekanntgegeben. 2. DER START INS REFERENDARIAT Dienststelle, Vorgesetzter Ihre Dienststelle ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung, nicht die Schule. Ihr Vorgesetzter ist der Leiter des Seminars, Ihr Dienstvorgesetzter der Regierungspräsident. Schreiben Sie in Ihrer Funktion als Beamter an das Regierungspräsidium oder das Kultusministerium, ist der Dienstweg einzuhalten, d.h. Ihr Schreiben geht Über das Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Stuttgart an.... Ausbildungspersonalrat (APR) Die Teilnehmer eines Jahrgangs wählen Vertreter aus Ihrer Mitte, die den Ausbildungspersonalrat stellen. Sie vertreten die Belange des Jahrgangs, führen Veranstaltungen durch und wirken an der Gestaltung des Seminars mit. Sie sind Mitglieder der Seminarkonferenz und in stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Seminarleitung. Wichtige Unterlagen Wir brauchen von Ihnen in den ersten Tagen einige Unterlagen: - insgesamt 3 Lichtbilder mit Namen auf der Rückseite (für Personalkarte, Seminarausweis, Prüfungsdatenblatt s.u.) - Kopie der Mitteilung Ihres Finanzamtes als Nachweis über Ihre persönlichen Steuermerkmale (ELStAM ab März 2013) - Erklärung zur Auszahlung der Besoldung (LBV 5031) sowie ggf. Antrag auf vermögenswirksame Leistungen (LBV 507) - Erklärung über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten (LBV 5033), bitte nur Nachweise über Wehr-/Zivildienst, Beschäftigung im öffentlichen Dienst - bei Verheirateten Erklärung zum Familienzuschlag (LBV 538b1) - Heiratsurkunde (1 x beglaubigt + 1 x Kopie) - Geburtsurkunde Ihrer Kinder (1 x beglaubigt + 1 x Kopie) - ggf. Antrag auf Zahlung von Kindergeld (LBV KG 1oed) - ggf. Bescheinigung des Versorgungsamts über den Grad der Erwerbsunfähigkeit 1 Im Folgenden wird der leichteren Lesbarkeit wegen die männliche Bezeichnung für Personen beider Geschlechter verwendet. Seminarinfo13/14 / online - 6 -

Bitte geben Sie Ihre Unterlagen möglichst rasch ab. Die benötigten Formulare müssen Sie wie im Schreiben des Regierungspräsidiums mitgeteilt selbst von der Homepage des RP herunterladen. Bei unvollständigen Unterlagen verzögert sich die Auszahlung Ihres Gehalts. Für die Anmeldung zu Ihren Prüfungen benötigen wir bis spätestens Ende Januar das vollständig ausgefüllte Formular Angaben zur Prüfungsorganisation mit einem der 3 Lichtbilder sowie die beglaubigten Kopien der Zeugnisse der Wissenschaftlichen bzw. Künstlerischen Prüfungen (1. Staatsprüfung). Bei Vorlage der Originaldokumente können Ihre Kopien im Sekretariat beglaubigt werden. Seminarausweis In der Universitätsbibliothek und im Institut Français dürfen Sie bei Vorlage Ihres Seminarausweises gegen die Gebühr für Studenten ausleihen. Auch die Landesbildstelle in Stuttgart sowie manche Stuttgarter Museen sind gerne bereit, bei der Beschaffung von Anschauungsmaterial und Lehrmitteln behilflich zu sein. Änderung der persönlichen Verhältnisse Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel, Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen- und Kontoänderung, Änderung der Mail- Adresse usw.) zeitnah auf einem Formblatt dem Sekretariat mit. Von hier aus werden dann die Änderungsformulare an die entsprechenden Ämter weitergeleitet. Ggf. ist eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie) für Seminar und LBV erforderlich. Kennzeichnen Sie jede Mitteilung mit Ihrer Personalnummer und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Krankheit Teilen Sie eine Erkrankung am ersten Tag bis spätestens 9 Uhr telefonisch oder per E- Mail dem Seminar (Sekretariat und Ausbilder) und der Schule telefonisch mit, beide Stellen müssen informiert sein. Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als drei Tagen benötigt das Seminar eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes. Melden Sie sich bitte unbedingt auch telefonisch oder per E-Mail am Seminar (Sekretariat und Ausbilder) wieder gesund. Durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumte Ausbildungszeiten können auf Ihren Antrag hin nachgeholt werden, wenn sie zusammen einen Monat übersteigen. Der Vorbereitungsdienst wird dann um die erforderliche Zeit verlängert. Besprechen Sie dies mit der Seminarleitung. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Im LBV werden die Gehälter und Krankenkostenerstattungen aller Beamten und Arbeitnehmer im Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet und entsprechende Überweisungen veranlasst. Sie erhalten Ihr Gehalt - im Gegensatz zur freien Wirtschaft - monatlich im Voraus. Doch dies geschieht erst, wenn Sie alle oben genannten Unterlagen im Sekretariat abgegeben haben. Dann teilt Ihnen das LBV eine Personalnummer mit, eine für Gehaltsfragen, die andere für die Beihilfe im Krankheitsfall. Diese müssen bei entsprechendem Schriftwechsel vollständig (auch die 3-stellige Ziffer + Buchstaben hinter dem Schrägstrich) angegeben werden. Seminarinfo13/14 / online - 7 -

Bedenken Sie bitte bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der Bearbeitungszeit erst mit Verzögerung überwiesen wird. Ihr Gehalt beträgt ca.1200 brutto. Hinzu kommt bei Verheirateten ein Familienzuschlag. Für jedes zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag. Näheres finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden Württemberg (www.lbv.bwl.de/vordrucke). Beihilfe Jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern die Behandlung während der Ausbildungszeit am Seminar stattfand, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Formulare für den Beihilfeantrag, den Sie mit den Kopien der Arztrechnungen direkt dem LBV zusenden müssen, sind am Seminar erhältlich. Mit den Originalbelegen müssen Sie die Erstattung durch die private Krankenkasse beantragen. Weitere Einzelheiten sind den Antragsformularen zu entnehmen. Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt oder pflichtversichert ist, und Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe. Für spezielle Fragen verweisen wir auf die Internetseite des LBV. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bearbeiter beim LBV in Verbindung bzw. wenden Sie sich an die Service-Stelle beim LBV, telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr. Krankenversicherung Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten für den Abschluss einer Krankenversicherung: Sie können eine Privatversicherung abschließen, da die Beihilfe nicht alle Leistungen abdeckt. Sie treten freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung bei, erhalten dann aber keine Beihilfe mehr. Zusätzlicher Hinweis: Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Referendariats ist ein Austritt aus der gesetzlichen und Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung kein Problem. Näheres erfahren Sie von den Vertretern der Krankenkassen. Vermögensbildungsgesetz Nach der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit, jährlich einen bestimmten Betrag zulagenbegünstigt anzulegen. Näheres finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden Württemberg (www.lbv.bwl.de). Ein Formular für einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen für das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) erhalten Sie im Sekretariat. Bitte teilen Sie per Formblatt dem LBV mit, wohin die vermögenswirksamen Leistungen zu überweisen sind. Formschreiben von Ihrer Bank oder Bausparkasse sind als Anlage dem Formblatt beizulegen und ebenfalls an das LBV zu senden. Solange Sie vom LBV noch keine Personalnummer zugeteilt bekommen haben, können Sie die Unterlagen auch im Sekretariat abgeben. Seminarinfo13/14 / online - 8 -

Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten sind grundsätzlich melde- bzw. genehmigungspflichtig. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit bzw. zu Beginn des Referendariats an den Leiter des Seminars gerichtet werden. Die Formulare erhalten Sie am Seminar. Reisekosten Voraussetzung für den Anspruch auf Abrechnung von Reisekosten zu Seminarveranstaltungen und gegebenenfalls Tagegeld: Ihr Wohnort oder Schulort darf nicht identisch sein mit der Gemeinde, in der die Seminarveranstaltung stattfindet. Dann werden Ihnen die Reisekosten zu den Seminarveranstaltungen entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht zu 50% erstattet. Grundsätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Diese Aufwendungen müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung unter Werbungskosten geltend machen. Bei Benützung eines Autos erhalten Sie pro km Fahrtstrecke 50% von 0,16. Bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB die 2. Klasse) erstattet, wobei die günstigste Möglichkeit (Mehrfahrten-, Monatskarte, Bahncard je nach Einzelfall) gewählt werden muss. Falls Dienstreisen mit Bahncard die günstigste Möglichkeit sind, werden auf Antrag 50% der Kosten für die Bahncard erstattet. Voraussetzung ist, dass die Bahncard aus dienstlichen Gründen angeschafft wird. Sofern ein Firmenticket die günstigste Reisevariante darstellt, erhalten Sie auch hierfür auf Antrag 50% erstattet. Bitte beachten Sie, dass das Firmenticket für den Einstiegstermin 1.3.2013 bis spätestens 10.2.2013 online beim LBV beantragt werden muss. Informationen finden Sie unter: http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/firmenticket/ Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mindestens 8 Stunden unterwegs sind (z.b. morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik): Bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Std. 50% von 6,00 Euro mindestens 14 Std. 50% von 12,00 Euro Bitte beachten Sie, dass freiwillige ergänzende Veranstaltungen nicht abrechnungsfähig sind. Weitere Informationen zu den Reisekosten erhalten Sie bei der 1. Dienstbesprechung, auf der Homepage des Seminars oder im Sekretariat. Bitte geben Sie zur Entlastung unseres Sekretariats Ihren Reisekosten-Antrag erst ab, wenn sich entsprechende Erstattungsbeträge angesammelt haben (möglichst vor den Oster-, Sommer- und Herbstferien. Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von sechs Monaten für die Antragsstellung der Reisekostenabrechnung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder Frau StD in Maier. Füllen Sie die Reisekostenanträge leserlich, deshalb möglichst elektronisch, aus. Sie können die Formulare von der Homepage herunterladen, erhalten sie aber auch vor dem Sekretariat. Seminarinfo13/14 / online - 9 -

Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub Bitte teilen Sie zu Ihrem eigenen Schutz eine Schwangerschaft sofort nach deren Feststellung mit, indem Sie das Formblatt Anzeige einer Schwangerschaft zusammen mit einem ärztlichen Attest im Sekretariat abgeben. Wenn Sie während des Vorbereitungsdienstes ein Kind erwarten, erhalten Sie sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin Urlaub bei vollem Gehalt. Dieser endet acht Wochen nach dem Geburtstermin. Bitte beantragen Sie die Elternzeit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes mindestens zehn Wochen vor dem Geburtstermin beim Seminar. Unmittelbar nach der Geburt benötigen wir vier beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde, (für Seminar, RP, LLPA, LBV). Bei Vorlage des Originals und der 3 Kopien können wir die Beglaubigungen für Sie im Sekretariat vornehmen. Die erforderlichen Formularsätze für die Meldung an das LBV erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Homepage des LBV. Erziehungsurlaub Im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub können Sie Ihr Referendariat für einen Erziehungsurlaub bis zu drei Jahren unterbrechen. Ein entsprechender Antrag ist über die Seminarleitung an das Regierungspräsidium spätestens vier Wochen vor Beginn des Erziehungsurlaubes zu stellen. Damit Sie nach Ablauf Ihres Erziehungsurlaubs wieder sinnvoll in den Ausbildungsgang eingegliedert werden können, sollten Sie Ihre Terminvorstellungen rechtzeitig mit Frau Prof.' Kollmann besprechen. Dienstunfall Wenn Sie in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit oder bei einer Fahrt zu einer Seminarveranstaltung bzw. zur Schule einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie diesen möglichst rasch über das Seminar auf dem im Sekretariat erhältlichen Formblatt dem Regierungspräsidium anzeigen, damit er als Dienstunfall anerkannt wird. Außer der Darstellung des Hergangs ist die Angabe notwendig, ob die Haftung eines Dritten (Schädigers) in Betracht kommt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Ihnen alle entstandenen Kosten ersetzt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Regierungspräsidium. Ausführliche Informationen zu Stichworten wie Dienstunfall, Reisekosten, Erziehungsurlaub usw. finden Sie im GEW-Jahrbuch bzw. dem entsprechenden Handbuch des Philologenverbands. 3. AUSBILDUNG AM SEMINAR Einstieg in die Ausbildung am Seminar: Der Vorkurs Der Vorkurs zu Beginn Ihrer Ausbildung am Seminar besteht aus drei Wochen, in denen Sie ganztags am Seminar gefordert sind. Der Vorkurs knüpft an die Inhalte des Praxissemesters an und führt diese weiter. Zur Vorbereitung auf Hospitation und eigenen Unterricht sind 15 Stunden in Pädagogik und 20 Stunden je Fachdidaktik vorgesehen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Einführung in das Beamtenrecht, ein eintägiges Basistraining in Rhetorik, fachspezifische Zusatzveranstaltungen und eine Einführung in neue Medien. Seminarinfo13/14 / online - 10 -

Im Vorkurs findet auch die erste Dienstbesprechung mit den Referendaren statt. Dort werden Sie u. a. über die wichtigsten Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und deren konkrete Umsetzung am Seminar informiert. Gegen Ende des Vorkurses findet der "Werkstatt-Tag" mit interessanten Workshop- Angeboten rund um das Thema "Lehrerdasein" statt. Tutor am Seminar Im Verlauf Ihres Referendariats wird Ihnen einer Ihrer Ausbilder als Tutor zugewiesen, der mit Ihnen regelmäßig Gespräche über den Stand Ihrer Ausbildung führt. Er ist auch Ihr Ansprechpartner, der sich Ihrer Fragen und Probleme annimmt und Ihnen helfen will, Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Dazu setzt er sich mit Ihrem Schulmentor und anderen Ausbildern am Seminar in Verbindung. Falls Ihr Tutor ein Pädagogik-Fachleiter ist, wird er Sie auch im Unterricht erleben wollen und Sie anschließend beraten. Vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes führt er auf Ihren Wunsch mit Ihnen ein abschließendes Gespräch, in dem Ihre Qualifikationen, Leistungen und Kompetenzen sowie Ihre Entwicklung während des Vorbereitungsdienstes besprochen werden. Im Rahmen dieses Gesprächs haben Sie auch die Gelegenheit zu einem Feedback über Ihre Ausbildung am Seminar. Zur Vorbereitung des Gesprächs erhalten Sie rechtzeitig Hinweise. Fachdidaktik Mit diesem Begriff sind die für Sie zentralen Veranstaltungen zur Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer gemeint, die Sie im 1. und 2. Ausbildungshalbjahr mit insgesamt 102 Stunden begleiten werden. Sie erfahren hier, welche Inhalte und Kompetenzen Sie auf jeder Klassenstufe unterrichten (Didaktik) und wie Sie den Unterricht altersangemessen gestalten (Methodik). Ergänzend treten Kooperationssitzungen mit einem Pädagogen hinzu, in denen bestimmte Aspekte des Fachunterrichts aus fachlicher und vertieft aus pädagogischer Sicht beleuchtet werden. Nach dem Vorkurs in den ersten drei Wochen nehmen Sie in jedem Ihrer Fächer regelmäßig einmal pro Woche, normalerweise nachmittags, an einer solchen Fachsitzung teil. Sie dauert in der Regel drei Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im 2. Ausbildungsabschnitt nehmen Sie an regulären Fachsitzungen und zusätzlichen Pflichtmodulen teil. Die Veranstaltungen im zweiten Ausbildungsabschnitt dienen vor allem dazu, Sie bei Ihrem selbstständigen Unterricht an der Schule unterstützend zu begleiten, bisher nicht behandelte Felder der Fachdidaktik abzudecken und Sie auf die Lehrproben und die mündliche Prüfung vorzubereiten. Darüber hinaus besuchen Sie nach individuellem Bedarf und Ihren spezifischen Interessen ergänzende Module, die Ihre Kompetenzen erweitern. Pädagogik / Pädagogische Psychologie Da Sie das Seminar nicht als Mathematiker oder Anglist, sondern als kompetenter Lehrer und Erzieher verlassen sollen, kommt dem Bereich Pädagogik/Pädagogische Psychologie eine besondere Bedeutung zu. Zu Beginn der Ausbildung werden Sie einer Pädagogik-Gruppe zugewiesen, deren Leiter am Ende auch Ihr Prüfer sein wird. Im Vorkurs wird Ihr Grundlagenwissen vertieft und Sie werden in Lerngruppen auf Ihre Unterrichtstätigkeit vorbereitet. Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt nehmen Sie an einem zweistündigen Grundkurs teil. Wahlpflichtmodule für individuelle Schwerpunktsetzungen ergänzen und vertiefen die Grundkursinhalte. Seminarinfo13/14 / online - 11 -

Auch im 2. Ausbildungsabschnitt finden die Pädagogik-Veranstaltungen i.d.r. an einem Seminarvormittag statt. Beratungsbesuche der Fachleiter g Zahl und Verteilung Im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt werden Sie bis spätestens eine Woche vor Beginn des jeweiligen Prüfungslehrprobenzeitraums von jedem Ihrer Fachleiter mindestens dreimal im Unterricht besucht und beraten. In jedem Fach müssen Sie einen Besuch auf jeder Schulstufe vereinbaren. Prinzipiell gilt auch für Beratungsbesuche die Bivalenzregelung (s.s.18). Allerdings weist das Prüfungsamt darauf hin, dass beispielsweise eine 10. Klasse nicht bei einem Besuch als Mittel- und beim anderen Besuch als Oberstufe abgerechnet werden kann. Eine frühzeitige Terminabsprache ist sinnvoll. Sie erhalten nach dem Besuch ein Feedback in mündlicher und schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt und Vereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält. g Besuch durch Pädagogik-Fachleiter Auf Ihren Wunsch hin besucht und berät Sie auch Ihr Pädagogik-Fachleiter. Nutzen Sie diese zusätzliche Möglichkeit zur Beratung! Der gemeinsame Besuch eines Fachleiters für Pädagogik und eines Fachleiters für Fachdidaktik ist ebenfalls möglich. Schul-, Jugend- und Beamtenrecht Bereits im Vorkurs erhalten Sie eine Einführung in das Beamtenrecht. Ab Februar beginnen regelmäßig einmal pro Woche zweistündige Veranstaltungen zum Schulrecht. Die gesamte Ausbildung umfasst 40 Stunden, die gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts mit einer Prüfung abschließt. Zusatzausbildungen und ergänzende Angebote Auf freiwilliger Basis kann ein Teil der Ausbildung an Gemeinschaftsschulen absolviert werden, am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts in Form von Hospitationen und begleitetem Ausbildungsunterricht, im zweiten Ausbildungsabschnitt in Form von temporären Lehraufträgen. Referendare mit den Fächern Biologie, Chemie und Physik nehmen an einer obligatorischen Zusatzausbildung für das Fach Naturwissenschaft und Technik (NWT) teil. Die Ausbildung ist modular organisiert und wird fächerverbindend durchgeführt. Alle Referendare mit einem oder zwei naturwissenschaftlichen Fächern nehmen an den Hauptmodulen teil. Die Modulbeschreibungen und die Termine sind auf der Homepage des Seminars veröffentlicht. Wegen der Komplexität und der fächerverbindenden Organisation lassen sich diese Modulveranstaltungen weder wiederholen noch adäquat nachholen. Referendarinnen und Referendare können daher i.d.r. nicht von der Teilnahme an diesen Modulveranstaltungen freigestellt werden. Referendare mit nur einem naturwissenschaftlichen Fach wählen darüber hinaus Zusatzmodule. Referendare mit dem Fach Gemeinschaftskunde erhalten im Rahmen der Fachdidaktik Gemeinschaftskunde/Wirtschaft eine Ausbildung für den Fächerverbund GWG (Geographie/Wirtschaft/Gemeinschaftskunde). Geographen können zwischen NWT oder GWG wählen. Seminarinfo13/14 / online - 12 -

Referendare der Fächer Englisch und Französisch können in Verbindung mit bestimmten Sachfächern und bei sehr guter Sprachbeherrschung an einer Zusatzausbildung teilnehmen, die auf das bilinguale Unterrichten (z.b. Unterricht in Geschichte in der Fremdsprache) vorbereitet (Vgl. hierzu im Einzelnen S.23f.). Neben dieser Zusatzausbildung bietet das Seminar verschiedene ergänzende Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen an, u.a. mit Vertiefungsangeboten in Deutsch (Deutsch als Fremdsprache bzw. als Zweitsprache, Lese- und Rechtschreibschwäche), in Theaterpädagogik (Theater in der Schule, Darstellendes Spiel, Auftrittskompetenz), in Praktischer Rhetorik (Jugend debattiert), im Bereich Multimedia bis hin zu der Veranstaltungsreihe Lehren und Lernen an Gemeinschaftsschulen. Außerdem gibt es Angebote zu Themen wie Begabtenförderung, Interkulturelles Lernen, Globales Lernen, Bewegte Schule oder Erlebnispädagogik. Persönliche Beratung Herr Dipl. Psych. Prof. Speth und Frau StD'in Zeile-Elsner sind Ihre Ansprechpartner bei berufsbezogenen persönlichen Problemen. In Ellwangen ist Herr StD Felch Ihr Ansprechpartner. Pädagogische Fallbesprechung Das Seminar bietet Interessierten pädagogische Fallbesprechungsgruppen an. Dort besteht die Möglichkeit, im Kreis von Referendaren berufsbezogene Erfahrungen in Unterricht, Schule und Ausbildung zu reflektieren. In den Pädagogikgruppen werden Sie frühzeitig über dieses freiwillige Zusatzangebot informiert. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Schwabe. Vorträge / Workshops Im Rahmen einer Reihe Impulse für die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht finden Vortragsveranstaltungen mit namhaften Referenten i.d.r. am Standort Stuttgart statt. Auch die Fachleiter laden zu ihren Sitzungen auswärtige Experten ein. Am Seminar finden zudem für die Lehrer der Schulen des Einzugsbereichs Fortbildungsveranstaltungen statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen erhalten auch Sie als Referendar die Gelegenheit, besonders gelungene Unterrichtsprojekte vorzustellen. 4. AUSBILDUNG AN DER SCHULE In der ersten Februarwoche starten Sie an Ihrer Ausbildungsschule. Sie erwartet ein individuelles Einführungsprogramm: Kennenlernen Ihrer Ansprechpartner an der Schule (Schulleitung, Mentoren, Ausbildungslehrer, Sekretärin, Hausmeister,...), Kennenlernen des Schulgebäudes und wichtiger Einrichtungen (Sekretariat, Bibliothek, Fachräume...), Begleitung einer Schulklasse, eines Fachlehrers durch einen ganzen Unterrichtsvormittag, Beobachtung von Unterricht in Ihren Fächern auf verschiedenen Klassenstufen. Seminarinfo13/14 / online - 13 -

Wie Sie diese Unterrichtshospitation gewinnbringend gestalten können, besprechen Sie in den pädagogischen und fachdidaktischen Veranstaltungen des Vorkurses ausführlich. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Schule, wie z.b. Gesamtlehrer-, Klassen-, Fachkonferenz, ggf. Elternabende, ist Pflicht, sofern keine Veranstaltungen des Seminars in dieser Zeit stattfinden. Ansonsten wird von Ihnen erwartet, dass Sie regelmäßig an der Schule anwesend sind. Grundsätzlich gilt: Die dienstlichen Veranstaltungen des Seminars haben Vorrang vor Schulveranstaltungen. Mentor In allen Fragen, die Ihre Ausbildung an der Schule betreffen, wenden Sie sich zunächst an Ihren Mentor: Der Schulleiter bestellt im Einvernehmen mit dem Seminar einen betreuenden Lehrer zum Mentor. Der Mentor koordiniert in Abstimmung mit dem Schulleiter die Ausbildung einschließlich der Zuweisung zu geeigneten Fachlehrern auf verschiedenen Stufen des Gymnasiums. Er betreut den Studienreferendar, begleitet und berät ihn während der Ausbildung an der Schule. (APrOGymn 13 Abschnitt 2). Im 2. Ausbildungsabschnitt überzeugt sich der Mentor auch von der Angemessenheit Ihrer Klassenarbeiten und der Leistungsbewertung. Ausbildung und Lehraufträge im 1. Ausbildungsabschnitt Bis zu den Sommerferien unterrichten Sie noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung von einführenden Lehrkräften, die Ihre Unterrichtsplanung für einen Übungslehrauftrag mit Ihnen durchgesprochen haben, Ihren Unterricht beobachten und Sie danach beraten. Diese Lehrkräfte führen nach Beendigung Ihres Lehrauftrags mit Ihnen eine Abschlussbesprechung durch, in der Sie gezielte Hinweise zur Verbesserung Ihrer methodischdidaktischen Kompetenz und Ihres Lehrerverhaltens als Hilfestellung für Ihre weitere Ausbildung bekommen. Jeder Ihrer Fachleiter wird Sie im 1. Ausbildungsabschnitt ca. zweimal besuchen und beraten. Auf Ihren Wunsch hin kann Sie auch Ihr Pädagogik-Fachleiter im Unterricht besuchen und Sie insbesondere im Hinblick auf Ihr Lehrerverhalten, Umgang mit Disziplinproblemen, Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. beraten. Wenn Ihr Tutor ein Fachleiter für Pädagogik ist, wird er Sie ohnehin im Unterricht besuchen. Der Schulleiter oder sein Stellvertreter werden Sie im 1. Ausbildungsabschnitt einmal in der Woche zusätzlich in Schulkunde unterrichten. Dabei werden Sie u.a. in die Strukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen schulischer Arbeit vor Ort eingeführt. Sie sollten sich nicht zuviel Zeit lassen, bevor Sie mit Ihrem Unterricht beginnen. Sie können bereits gegen Ende der ersten Schulwoche erste Gehversuche machen und im Team Teile einer Stunde und auch einzelne Stunden einer bereits laufenden Unterrichtseinheit übernehmen. Spätestens nach etwa zwei Wochen, also Mitte Februar, sollten Sie selbst vor der Klasse stehen, danach den von Ihnen gehaltenen Unterricht auf durchschnittlich ca. fünf Stunden pro Woche steigern. Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsstunden muss im 1. Ausbildungsabschnitt, also bis zum Ende des Schuljahres, mindestens 60 (bei einem freiwilligen dritten Fach zusätzlich 25 Std.) betragen und sich angemessen auf Ihre Fächer, auf alle Stufen und auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen. Seminarinfo13/14 / online - 14 -

Ihr Mentor bzw. die Schulleitung führen Ihre Stundenbilanz und werden Ihnen bei der gleichmäßigen Verteilung Ihrer Lehraufträge gern behilflich sein. Es wird erwartet, dass Sie selbst initiativ werden, auf Ihre Kollegen zugehen und Übungslehraufträge mit ihnen vereinbaren. Bei Problemen wenden Sie sich an den Schulleiter oder Seminarleiter. Ihre Übungslehraufträge sollten bei einem zweistündigen Fach etwa 6 8, bei mehrstündigen Fächern etwa 9 12 Stunden eigenen Unterricht umfassen, soweit der thematische Zusammenhang nicht eine andere Zeiteinteilung erfordert. Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelstunden möglich. Sie werden selbstverständlich auf das Minimum von 60 Stunden angerechnet. Bitte dehnen Sie Ihren Übungslehrauftrag nicht auf mehr als 14 Stunden aus, denn Sie sollen Ihre Fähigkeiten in verschiedenen Klassen auf allen Stufen ausprobieren. Sie erhalten während Ihrer gesamten Ausbildung auch durch den Schulleiter mündliche Rückmeldungen zu Ihrem Leistungsstand. Anfang Juni müssen Schule und Seminar feststellen, ob Ihnen selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt um ein halbes Jahr verlängert. Wir bemühen uns, sich abzeichnende Probleme so früh wie möglich mit Ihnen zu besprechen. Durch intensive Beratung sollen Sie rechtzeitig Gelegenheit erhalten, Defizite aufzuarbeiten, bevor die Entscheidung zur Verlängerung fällt. Immer wieder hat sich eine solche Verlängerung als große Chance erwiesen, die bessere Examina und die Einstellung in den Schuldienst erst ermöglicht hat. Hospitation Führen Sie auch neben dem von Ihnen gehaltenen Unterricht weiterhin Hospitationen durch. Immerhin werden von Ihnen pro Woche 8 10 Stunden Unterricht (Übungslehrauftrag und Hospitationsstunden zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht von 4-5 Stunden sind Sie verpflichtet, weitere 5-6 Stunden pro Woche zu hospitieren. Dies gilt für den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt. Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit, Referendarskollegen Ihres Faches an Ihrer oder einer anderen Schule zu besuchen. Laden Sie Ihre Referendarskollegen auch in den eigenen Unterricht ein. Nutzen Sie die Chance, voneinander zu lernen! Häufige Fragen zu Lehraufträgen Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum 1. Ausbildungsabschnitt. Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsstunden auf meine beiden Fächer verteilen? Bei Fächern, die auf allen Stufen unterrichtet werden, in etwa im Verhältnis 1 : 1. Anders ist es bei Fächerkombinationen wie z.b. Deutsch/ Gemeinschaftskunde. Gemeinschaftskunde ist erst ab Klasse 8 in der Stundentafel vorgesehen. In solchen Fällen können Sie von folgender Faustregel ausgehen: Der Anteil Ihres Unterrichts im Fach A, das in allen Stufen unterrichtet wird, beträgt 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden Stunden, der Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur in Mittel- und Oberstufe unterrichtet wird. Damit entfällt in unserem Beispiel auf das Fach Gemeinschaftskunde ein Anteil von etwa 24 Stunden, auf Deutsch etwa 36 Stunden. Seminarinfo13/14 / online - 15 -

Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach und Beifach? Grundsätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Klasse 10. Das bedeutet: ein Minimum von 20 Stunden für das Beifach und ca. 40 Stunden für das Hauptfach. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination Musik und Beifach. Wie muss ich bei drei Unterrichtsfächern meine Stunden verteilen? Wenn Sie eine sogenannte obligatorische Kombination von drei Fächern haben, z.b. Geschichte/ Gemeinschaftskunde mit Geografie, müssen Sie die Unterrichtsstunden etwa gleichmäßig auf ihre Fächer verteilen, also pro Fach etwa 20 Stunden vorsehen. Aufgrund der besonderen Situation eines Faches z.b. an einer kleinen Schule, können kleinere Abweichungen akzeptiert werden, jedoch soll bei einer obligatorischen Drei-Fächer- Verbindung pro Fach die Zahl von 14 Unterrichtsstunden nicht unterschritten werden. Bei einer Kombination von zwei Hauptfächern mit einem freiwilligen dritten Fach müssen Sie in Ihren beiden Hauptfächern zusammen mindestens 60 Stunden unterrichten und zusätzlich in Ihrem freiwilligen Fach - egal ob Haupt- oder Beifach - mindestens insgesamt 25 Stunden unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die Sie die Fakultas erwerben wollen, abzudecken. Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist eine zusätzliche Belastung. Deshalb können Sie einen kleinen Teil der Unterrichtsverpflichtung (ca. fünf Stunden) auch zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnittes abdecken. Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben? Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Entweder ist er die Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, Mentor oder Schulleiter oder er ist die Grundlage für das Analysegespräch mit Ihrem Fachleiter. Kann ich einen Teil meiner Übungslehraufträge zum gleichen Thema auch in Parallelklassen durchführen? Gerade bei naturwissenschaftlichem Unterricht kann sich das aus schulorganisatorischen Gründen so ergeben. Auch in anderen Fächern kann es sehr informativ sein, nach einer ersten Erfahrung mit der Vermittlung eines bestimmten Stoffes diesen in einer Parallelklasse unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen noch einmal ganz anders zu unterrichten. Damit Sie aber ein breites Spektrum von Klassen und Unterrichtsstoff kennen lernen, ist bei 60 Stunden der Parallelunterricht auf maximal zehn Stunden beschränkt. Sie müssen also mindestens 50 Stunden nicht parallel unterrichtet haben. Der über das Maximum von 60 Stunden hinausgehende Unterricht darf in Parallelklassen durchgeführt werden, dann auch mehr als zehn Stunden. Wie viele Stunden muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten? Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten sind, unterrichten, und zwar mindestens sieben Stunden pro Fach und pro Stufe. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden. Seminarinfo13/14 / online - 16 -

Darf ich auch in Klasse 5 und in der Jahrgangsstufe 12 unterrichten? Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diese Klassenstufen hereinzulassen, z.b. in die zweite Hälfte der letzten Jahrgangsstufe (Vorbereitung auf das Abitur). Darf ich Vertretungsunterricht halten? Im Prinzip ja, denn man kann in einer Stunde ohne den einführenden Fachlehrer in der letzten Bank einmal ausprobieren, ob die eigene Lehrerpersönlichkeit akzeptiert wird und die eingesetzten erzieherischen Mittel wirken. Jedoch sollten Sie in den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit noch nicht zu Vertretungsunterricht herangezogen werden. (Dies gilt nicht für die Aufsichtführung, mit der Sie vom Schulleiter in einer aktuellen Notsituation selbstverständlich beauftragt werden können.) Geht es später einmal um die Vertretung einer erkrankten Lehrkraft über mehr als eine Stunde hinweg, bespricht die Schulleitung dieses Anliegen mit dem Seminarleiter, der sich bei Ihren Fachleitern erkundigen wird, ob Ihnen das zugemutet werden kann. Die Schulleitung muss dafür sorgen, dass Sie während der Vertretung auch betreut werden, wenn auch nicht in jeder Stunde. Wird Vertretungsunterricht angerechnet? Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung von Klassen hinausgeht, darf auch in die Bilanz der zu erbringenden Stunden für Übungslehraufträge aufgenommen werden. Die meisten der konkreten Regelungen zur Unterrichtsverpflichtung werden unwichtig, wenn Sie - wie es die Regel ist - mehr als die Mindeststundenzahl unterrichten und so mehr Erfahrung für Ihren selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt sammeln. Ausbildung und Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt Viele Schulleiter fangen bereits relativ früh mit ersten Planungsüberlegungen zur Deputatsverteilung im neuen Schuljahr an. Deshalb ist es sinnvoll, schon nach den Osterferien erste Kontakte mit dem Abteilungsleiter bzw. dem Fachsprecher Ihrer Unterrichtsfächer aufzunehmen und Ihre Wünsche zu nennen. Spätestens nach den Pfingstferien sollten Sie Ihre Wünsche bei der Schulleitung anmelden. Dies ist gerade im Hinblick auf den frühen Abgabetermin des Meldebogens mit der Verteilung der Klassen auf die Lehrprobenphasen sinnvoll. Planung des selbstständigen durchlaufenden Unterrichts Diesen Bereich sprechen Sie in einem Gespräch mit der Schulleitung an. Es geht hier um Ihre Lehraufträge, die Sie von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernehmen. Ü- berlegen Sie vor allem, in welchen Klassen Sie Ihre Lehrproben ablegen wollen. Berücksichtigen Sie auch Ihre Vorstellungen im Hinblick auf Ihre schriftliche Arbeit: In welcher Klassenstufe lässt sich ein bestimmtes Thema am besten verwirklichen? Seminarinfo13/14 / online - 17 -