Gefährliche Güter und Stoffe 33 1203 24.06.2006 1
Inhaltsverzeichnis Wo trifft die Feuerwehr auf gefährliche Güter und Stoffe Begriffsdefinition Verordnungen- Vorschriften Säuren- und Laugen Gefahrstoffverordnung Warnschilder nach UVV der Berufsgenossenschaften Gefahrklassen Transportkennzeichnungen Beispiele zum Transport von Gefahrgütern 24.06.2006 2
GAMS Einsatztaktik Inhaltsverzeichnis Unaufschiebbare Erstmaßnahmen Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen Kennzeichnung von Gasflaschen (alt/neu) Anordnung der Farben Gefahrgutaufkleber Farbtabelle Kennzeichnung am Beispiel von Acetylen 24.06.2006 3
Warum gefährliche Güter und Stoffe in der Feuerwehr 24.06.2006 4
Begriffsdefinition toxisch inert ADR giftig Als chemisch inert (lat. für untätig, unbeteiligt, träge) bezeichnet man Substanzen, die unter den jeweilig gegebenen Bedingungen (nicht zwangsläufig die sogenannten "Normalbedingungen", sondern auch Reaktionsbedingungen o. ä.) mit den anwesenden potentiellen Reaktionspartnern (Luft, Wasser, Edukte und Produkte einer Reaktion) nicht oder nur in verschwindend geringen Maße reagieren. Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 24.06.2006 5
Verordnungen- Vorschriften GGVS / ADR (international) Gefahrgutverordnung Straße GGVE / RID (int.) Gefahrgutverordnung Eisenbahn GGVBinSch / ADNR (int.) Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt GGVSee / IMDG (int.) Gefahrgutverordnung Seeschifffahrt IATA-DGR (int.) Luftverkehr GefStoffV VbF Flüssigkeiten TRG Sprengstoffgesetz Brandschutzbest. Munition DIN 2403 Gefahrstoffverordnung Verordnung über brennbare Technische Regeln Druckgase Kennzeichnung von Rohrleitungen 24.06.2006 6
Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF( VbF) Der Flammpunkt einer Flüssigkeit: Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur, bei der erstmals eine ausreichende Dampfmenge gebildet wird, so daß ein entzündbares Dampf/Luft-Gemisch entsteht 20 C 60 C A III 55-100 C A II 21-55 C A I unter 21 C 24.06.2006 7 B 100 C 55 C 21 C 0 C Beispiele: Gruppe A: wasserunlöslich Gruppe B: in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar -Phenol (79 C) -Schweres Heizöl (>65 C) -Testbenzin (30-35 C) -Spiritus (12 C) -Benzin (<20 C)
Säuren und Laugen Der ph-wert als Maß für die Aggresivität sauer Neutraler Bereich basisch 1 Salzsäure 3 Essig Auslaufstelle eingrenzen durch Sand, Erde oder PE- Folie Schutzkleidung/Atemschutz tragen Neutralisationsmittel (BC- Pulver) 7 Reines Wasser 11 14 Natronlauge Sodalösung Vorsicht bei hochkonzentrierten Säuren, besonders bei Schwefel-säure (heftige exotherme Reaktion mit Wasser) Säure- und Laugenverletzung mit viel Wasser spülen 24.06.2006 8
Gefahrstoffverordnung Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Gefährliche Stoffe in diesem Sinne (Chemikaliengesetz) sind: mindergiftig (gesundheitsschädlich) giftig sehr giftig ätzend reizend explosionsgefährlich brandfördernd hoch-/leichtentzündlich entzündlich umweltgefährlich krebserzeugend fruchtschädigend erbgutverändernd Nickelcarbonyl (Nickeltetracarbonyl) Hinweise auf besondere Gefahren Kann Krebs erzeugen Irreversibler Schaden möglich Sicherheitsratschläge Dampf nicht einatmen Behälter sicher aufbewahren Chemie AG 24.06.2006 9
Warnschilder nach UVV der Berufsgenossenschaften 24.06.2006 10
Gefahrklassen nach GGVS/ADR Die GGVS teilt Gefahrstoffe in 9 Gefahrklassen mit bis zu 6 Unterklassen ein: Gruppe Stoffeigenschaften 1. Explosive Stoffe und Gegenstände Klassen 1.1 bis 1.6, je nach Explosivität 2. Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase 3. Entzündbare flüssige Stoffe 4. Entzündbare feste Stoffe Klassen 4.1 bis 4.3 5. Brandfördernde Stoffe und organische Peroxide Klassen 5.1 und 5.2 6. Giftige, ansteckungsgefährdende und ekelerregende Stoffe Klassen 6.1 und 6.2 7. Radioaktive Stoffe 8. Ätzende Stoffe 9. Verschiedene gefährliche Stoffe oder Gegenstände 24.06.2006 11
Gefahrklassen 1, 2 und 3 Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/ Hinweise 1 Explosive Stoffe 1.1 bis 1.3 1.4 bis 1.6 Explosions- und Detonationsgefahr; giftige Brandgase Hauptgefahren: Klasse 1.1 Detonationsdruck Klasse 1.2 Splitterbildung Klasse 1.3 Feuer Explosionsgefahr 2 des Gas Luft Gemisch; gasförmige Druckgefäßzerknal Stoffe alternativ weiß od. schwarzl; Erfrierungen; Zusatzkennzeichnung in Verbindung mit Giftigkeit und Entzündbarkeit 3 Entzündbare Flüssigkeiten Explosionsgefahr des Dampf Luft Gemisch; Fließausbreitung; giftige Brandgase; Meist sind die Dämpfe Atemgifte -> Atemschutz; offene Oberflächen mit Schaum abdecken 24.06.2006 12
Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/ Hinweise 4.1 Entzündbare feste Stoffe 4.2 Selbstentzündliche feste Stoffe 4.3 Stoffe die bei Wasserkontakt entzündliche Gase bilden 5.1 Entzündende (oxidierende) Stoffe 5.2 organische Peroxide Gefahrklassen 4, 5 Explosionsgefahr bei Stäuben; giftige Brandgase Heftige Reaktion bei Wassereinsatz möglich; giftige Brandgase; Stichflammen und Verpuffungen; giftige und ätzende Dämpfe und Brandgase; Explosionsgefahr; Freisetzung von Sauerstoff; sehr reaktionsfreudig; Alle Klassen können auch als heiße Schmelze transportiert werden. Mögliche Zusatzkennzeichnung 24.06.2006 13
Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/ Hinweise 6.1 Giftige Stoffe Gefahrklassen 6, 7 Dämpfe und Brandgase sind toxisch; Mögliche Zusatzkennzeichnung 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe 7 Radioaktive Stoffe Infektionsgefahr durch Viren, Bakterien u.ä.; Verbreitungsgefahr durch Löschwasser Strahlenschäden; Vergiftung; Verbreitung durch Löschwasser; Versandstückkennzeichnung mit Kategorie, je nach Aktivität und Art des Strahlers Fahrzeugkennzeichnung 24.06.2006 14
Gefahrklassen 8, 9 Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/ Hinweise 8 Ätzende Stoffe Verätzungsgefahr für Haut, Lunge, Augen; Ausbreitung; gefährliche Reaktion mit Wasser 9 Verschiedene gefährliche Stoffe Verschiedenste Gefahren; meist Umweltoder Langzeitschäden möglich; Mögliche Zusatzkennzeichnung für erwärmte Stoffe Beispiele sind: Asbest, dioxinbildende Stoffe, Altöl 24.06.2006 15
Gefahrzettel Versandstücke Tanks Tankfahrzeuge Aufsetztanks mind. 10cm x 10cm Transportkennzeichnung nach GGVS/ADR Orangene Warntafeln Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mind. in Fahrtrichtung vorne und hinten Radioaktive Stoffe immer Nettogewicht > 50 kg der Klasse 6.2, 1.1-1.5 Nettogewicht > 1000 kg der Klassen 2, 3, 4, 5, 6.1, 8 und 9 Besonders gefährliche Stoffe 40cm x 30cm (PKW 30cm x 12cm) Nur im Straßenverkehr Tanks ab 1000 l im Straßenverkehr Tanks ab 3000 l im Schienenverkehr und Stoffe die im Anhang B5 der GGVS aufgeführt sind Gefahrnummer Stoffnummer X 423 1428 24.06.2006 16
Gefahrnummern (Kemmler-Zahl) 2 Entweichen von von Gas Gas durch durch Druck Druck oder oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von von Gasen, Gasen, Flüssigkeiten oder oder Dämpfen oder oder Selbsterhitzungsfähigkeit flüssiger Stoffe Stoffe 4 Entzündbarkeit oder oder Selbsterhitzungsfähigkeit fester fester Stoffe Stoffe 5 Oxidierende (brandfördernde Wirkung) 6 Giftigkeit oder oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr Gefahr einer einer spontanen, heftigen Reaktion Kann die Gefahr durch eine Ziffer beschrieben werden, so wird eine 0 angehängt Verdoppelung der Ziffer bedeutet Zunahme der Gefahr Wenn der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert wird ein X vorangestellt Beispiele: 22 Tiefgekühltes Gas 30 Brennbare Flüssigkeit 72 Radioaktives Gas X886 Stark ätzender, giftiger Stoff, der gef. mit Wasser reagiert 24.06.2006 17
Transportkennzeichnungen 24.06.2006 18
Transportkennzeichnungen 24.06.2006 19
Bahntransport von Gefahrgütern 24.06.2006 20
Flüssiggas - Transport 24.06.2006 21
Straßentransport von Gefahrgut 24.06.2006 22
Transport kleiner Mengen gefährlicher Stoffe 24.06.2006 23
Kleinstmengentransport 24.06.2006 24
Gefahrgutunfall G efahr erkennen M enschenrettung A bsperren und Absichern S pezialkräfte anfordern 24.06.2006 25
Unaufschiebbare Erstmaßnahmen (1) G efahr erkennen Erkunden der Lage Feststellen der Stoffinformationen Feststellen der Gefahrenschwerpunkte anhand des Taktikschemas Wetter beachten; z.b. Wind, Niederschlag, Temperatur Topografie / Umgebung beachten Lagemeldung an die EZ und Übermittlung der Informationen zur Feststellung der erforderlichen Folgemaßnahmen 24.06.2006 26
Unaufschiebbare Erstmaßnahmen (2) A bsperren und Absichern (1) Die Einsatzstelle ist aufgeteilt in den - Absperrbereich (Radius mind. 100 m), dieser wird in der Regel von der Polizei eingerichtet (falls bereits vor Ort) - Gefahrenbereich (Radius mind. 50 m) den Gefahrenbereich dürfen nur besonders geschützte Einsatzkräfte betreten; Fahrzeuge, Geräte außerhalb des Gefahrenbereiches aufstellen zum Schadenobjekt 24.06.2006 27
Unaufschiebbare Erstmaßnahmen (3) A bsperren und Absichern (2) Windrichtung beachten, mit dem Wind anfahren erste Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung ergreifen, soweit mit der vorhandenen Ausrüstung möglich Brandschutz aufbauen oder vorbereiten Betroffene Personen feststellen und ggf. Maßnahmen zur Menschenrettung vorbereiten Schaulustige vom Gefahrenbereich fernhalten 24.06.2006 28
Unaufschiebbare Erstmaßnahmen (4) M enschenrettung durchführen Mindestschutz für die Einsatzkräfte beachten (besonders Atemschutz und ggf. weitere zusätzliche persönliche Schutzausrüstung) Verletzte retten und außerhalb des Gefahrenbereiches versorgen bzw. dem Rettungsdienst am Sammelplatz übergeben Gefahrstoffverschleppung vermeiden vierstufiges Dekontaminationskonzept Not-Dekon und Dekon-Stufen I-III 24.06.2006 29
Unaufschiebbare Erstmaßnahmen (5) S pezialkräfte anfordern zusätzliche Alarmierung erforderlicher Einsatzkräfte mit fachspezifischer Ausrüstung (z.b. Chemie- oder Strahlenschutz, Ölschadenausrüstung, TUIS) Sachkundige Personen anfordern (z.b. Chemiker eines Chemiebetriebes TUIS; Wasserwirtschaftsamt; Landratsamt; Gesundheitsamt) TUIS-Notruf Bayern (0 86 77) 83 22 22 (Wacker Chemie Burghausen) (weitere Nummern in den Notizblättern) 24.06.2006 30
Unaufschiebbare Erstmaßnahmen (6) Zusammenfassung : efahr erkennen bsperren und Absichern enschenrettung durchführen pezialkräfte anfordern 24.06.2006 31
Unaufschiebbare Erstmaßnahmen (7) Die Gruppe im ABC-Einsatz: Gruppenführer: legt den Gefahrenbereich fest und entscheidet über die weiteren Einsatzmaßnahmen Maschinist: hilft bei der Entnahme der Geräte, Anlegen der Sonderausrüstung, Nachweisgeräte vorbereiten und Überwachung des Einsatzzeiten (Atemschutz und Dosis) Angriffstrupp: rettet und übernimmt den ABC-Ersteinsatz 24.06.2006 32
Unaufschiebbare Erstmaßnahmen (8) Die Gruppe im ABC-Einsatz: Schlauchtrupp: rüstet sich wie der Angrifftrupp aus und bleibt außerhalb des Gefahrenbereiches und kontrolliert dessen Einhaltung Wassertrupp: rettet und stellt die notwendigen Einsatzmittel an der Grenze zum Gefahrenbereich bereit Melder: ev. auf Befehl des Gruppenführers Verstärkung des Angriffstrupps 24.06.2006 33
Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen Einsatzmaßnahmen beim ABC-Einsatz Sofortmaßnahmen der Feuerwehr Folgemaßnahmen anderer Behörden Unaufschiebbare Erstmaßnahmen Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen Werden von speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Einsatzkräften durchgeführt 24.06.2006 34
Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen Einsatzleitung (1): Einrichtung einer (örtlichen) Einsatzleitung mit den beteiligten Organisationen und Behörden Auswertung der vorhandenen Erkenntnisse zum vorhandenen Gefahrgut /stoff, ggf. weitere Informationen erforderlich Hilfsmittel: Nachschlagewerke (z.b. Hommel, ERICards), Datenbanken (z.b. CHEMIS, GGDAT) und Sicherheitsdatenblätter 24.06.2006 35
Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen Einsatzleitung (2): Konkretisieren des Gefahrenbereiches Vorbereitung einer Dekon - Stelle Dekon P Abstimmung der Folgemaßnahmen Schutzmaßnahmen für Einsatzkräfte und betroffene Personen überprüfen Bevölkerung warnen? 24.06.2006 36
Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen Maßnahmen im Gefahrenbereich (1): Weiterführung der noch laufenden unaufschiebbaren Erstmaßnahmen Retten und in Sicherheit bringen von Tieren und Sachwerten Messen, Nachweisen von Gefahrstoffen 24.06.2006 37
Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen Maßnahmen im Gefahrenbereich (2): endgültige Beseitigung der vorhandenen Gefahren ggf. durch Firmen Dekontamination von Personen, Gerät und ev. verwendetes Lösch -Wasser Unterstützung behördlicher Folgemaßnahmen 24.06.2006 38
Einsatztaktik Zusammenfassung Allgemeine Maßnahmen Einsatzstelle weiträumig sichern und absperren Stoffidentifizierung Einsatzkräfte schützen Menschen und Tiere Retten Verhaltensweisen an gefährdete Personen weitergeben Löschangriff vorbereiten Sachkundige Hilfe hinzuziehen Besondere Maßnahmen Welche Möglichkeit der Stoffausbreitung besteht? Besteht die Möglichkeit des Eindringens in die Kanalisation? Welche Personen sind unmittelbar gefährdet? 50 m 25m 24.06.2006 39
Kennzeichnung von Druckgasflaschen Gas Farbe Anschlußgewinde Acetylen Andere brennbare Gase Sauerstoff Blau Stickstoff Preßluft Bis zum 1.7.2006 Andere nicht-brennbaren Gase Gelb Rot Grün Grau Bügelverschluß Linksgewinde außen Rechtsgewinde außen Rechtsgewinde außen Rechtsgewinde innen grau Rechtsgewinde außen Der Inhalt einer Druckgasflasche kann durch folgende Merkmale ermittelt werden: Farbkennzeichnung Anschlußgewinde Eingeschlagene Gasbezeichnung auf der Schulter Gefahrgutaufkleber am Flaschenhals (einzige rechtsverbindliche Kennzeichnung) 24.06.2006 40
Anordnung der Farben Farbkennzeichnung nur für die Flaschenschulter vorgeschrieben Farbkombinationen können ringförmig oder als Quadranten angeordnet sein in Deutschland hat man sich auf zwei übereinanderliegende Ringe geeinigt (Ausnahme: Atemluftflaschen der Feuerwehr hier Quadranten) Flaschen mit neuer Kennzeichnung tragen zwei große N 24.06.2006 41
Gefahrgutaufkleber Gasflaschen sind mit einem Gefahrgutaufkleber zu kennzeichnen, der folgende Angaben enthält: 1. Risiko- und Sicherheitssätze 2. Gefahrzettel 3. Zusammensetzung des Gases bzw. Gasgemisches 4. Produktbezeichnung des Herstellers 5. EWG-Nr. bei Einzelstoffen oder das Wort Gasgemisch 6. vollständige Gasbenennung nach ADR/GGVSE 7. Herstellerhinweis 8. Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers 24.06.2006 42
Farbtabelle Bezeichnung gemäß DIN EN 1089 gelb rot hellblau leuchtendes grün kastanienbraun weiß blau dunkelgrün schwarz grau braun Farbe RAL-Bezeichnung zinkgelb feuerrot lichtblau gelbgrün oxidrot reinweiß enzianblau smaragdgrün tiefschwarz staubgrau olivbraun 24.06.2006 43
Farbcodierungssystem Die Kennzeichnungsfarbe kann auf bestimmte Gefahren/Eigenschaften hinweisen: giftig und/oder korrosiv gelb brennbar rot oxidierend hellblau inert leuchtendgrün Hat ein Gas zwei Gefahreneigenschaften, so muss die Farbe der primären Gefahr vorhanden sein. Die Farbe der zweiten Gefahr darf zusätzlich aufgetragen werden. z.b. giftig und brennbar gelb und rot 24.06.2006 44
Kennzeichnung am Beispiel: Acetylen Acetylen (alt) komplette Flasche mit alter Kennzeichnung (gelb) 24.06.2006 45
Kennzeichnung am Beispiel: Acetylen Acetylen (neu) alte Acetylenflasche (gelb) wurde im Schulterbereich mit neuer Kennfarbe (kastanienbraun) übermalt 24.06.2006 46
Kennzeichnung am Beispiel: Acetylen Acetylen (neu) komplette Flasche mit neuer Kennzeichnung (kastanienbraun) 24.06.2006 47
Übersicht zur Verhinderung von Acetylenflaschen Explosionen 24.06.2006 48
Schluß 24.06.2006 49