Eidgenössische Volksinitiative Für Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe

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Transkript:

Antworten auf häufig gestellte Fragen Eidgenössische Volksinitiative Für Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe 1. Was will die Initiative Für Ehe und Familie Abschaffung der Heiratsstrafe? 2 2. Wer profitiert davon? 2 3. Profitieren nicht nur die Reichen? 2 4. Welche Bereiche schliesst die Initiative ein? 2 5. Profitieren vor allem besser gestellte AHV-Rentnerpaare? 2 6. Der Bundesrat sieht keine Diskriminierung der Ehe im Bereich der Sozialversicherungen. Wie positioniert sich die CVP dazu? 3 7. Hat die Initiative auch auf die berufliche Vorsorge Auswirkungen? 3 8. Profitieren nur Verheiratete? 3 9. Stellt die Initiative die Ehe sogar besser? 3 10. Warum will die CVP die Ehe in der Verfassung definieren? 4 11. Warum zieht die CVP die Gemeinschaftsbesteuerung der Individualbesteuerung vor? 4 12. Wieso hat die CVP im Parlament die Gegenvorschläge der anderen Parteien abgelehnt? 5 13. Ist die CVP gegen die eingetragene Partnerschaft? 5 14. Warum hat die CVP dann den Begriff der Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Partner geöffnet? 5 15. Will die CVP die eingetragene Partnerschaft diskriminieren? 6 16. Warum hat die CVP zwei Standesinitiativen zum Thema abgelehnt? 6 17. Kostet die Initiative nicht zu viel? Sind die Mindereinnahmen verkraftbar? 6 18. Welche Auswirkungen hat die Initiative auf die Kantone? 6 19. Wird die Umsetzung der Initiative nicht generell zu Steuererhöhungen führen? 7

1. Was will die Initiative Für Ehe und Familie Abschaffung der Heiratsstrafe? Mit der Initiative will die CVP Schweiz verheiratete und eingetragene Paare gegenüber anderen Lebensgemeinschaften gleichstellen und heute bestehende Benachteiligungen bei den Steuern, aber auch bei der Altersvorsorge aufheben. 2. Wer profitiert davon? Die Initiative bezweckt eine Stärkung der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft sowie die finanzielle Entlastung von Paaren und damit Familien, unabhängig der Familienform. Im Zentrum steht eine Abschaffung der ungerechtfertigten Differenzierung aufgrund des Zivilstands. Die Initiative entlastet vor allem den Mittelstand. Ziel ist die Stärkung der Kaufkraft der verheirateten und eingetragenen Paare und ihrer Familien. Ehepaare mit tiefen Einkommen zahlen bereits heute keine oder kaum Steuern. Sie profitieren aber, sofern sie Steuern zahlen, ebenfalls vom Splitting. 3. Profitieren nicht nur die Reichen? Nein, weil bereits jüngere Paare mit durchschnittlichem Einkommen durch Heirat mehr Steuern zahlen müssen. Der Bund hat zwar 2008 mit Sofortmassnahmen in der Ehegattenbesteuerung Verbesserungen erzielt, trotzdem werden alleine bei der direkten Bundessteuer rund 80'000 erwerbstätige Ehepaare nach wie vor steuerlich höher belastet als Konkubinatspaare 1. Ausserdem bezahlen Ehepaare unter anderem bei der direkten Bundessteuer weiterhin zu viel Steuern, da die Progression nicht wie bei den Kantonssteuern durch Splitting gebrochen wird. 4. Welche Bereiche schliesst die Initiative ein? Die CVP will die vollständige Abschaffung der Heiratsstrafe: Also nicht nur bei den Steuern, sondern auch bei den Sozialversicherungen. Ein Beispiel: Max Muster und Emma Beispiel leben zusammen und haben eine maximale Altersrente der AHV von je 2340 Franken pro Monat, zusammen also Fr. 4680 Franken pro Monat. Sind Max und Emma verheiratet, kommt Art. 35 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV zur Anwendung (Plafonierung): Ihre Renten werden auf 150 Prozent des Höchstbetrages von 2340 Franken gekürzt. Sie erhalten also 3510 Franken pro Monat. Das gibt eine Differenz von 1170 Franken pro Monat oder 14 040 Franken im Jahr. Diese Benachteiligung muss korrigiert werden! 5. Profitieren vor allem besser gestellte AHV-Rentnerpaare? Nein, die Ungleichbehandlung betrifft viele Paare, denn eine Mehrheit der verheirateten Paare bekommt eine Maximalrente, die heute tiefer ausfällt als jene von unverheirateten Paaren in der gleichen Einkommenssituation. 86 Prozent der verheirateten Paare haben eine auf 150 Prozent plafonierte Rente. Bei der direkten Bundessteuer sind Rentnerehepaare mit einem Pensionseinkommen ab 50'000 Franken 1 https://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=41742 2

von der Heiratsstrafe betroffen. 2 Das Parlament wird mit der Initiative aufgefordert, Wege auszuarbeiten um die Benachteiligung zu beseitigen. 6. Der Bundesrat sieht keine Diskriminierung der Ehe im Bereich der Sozialversicherungen. Wie positioniert sich die CVP dazu? Der Bundesrat geht davon aus, dass verheiratete und eingetragene Paare beim Tod der Partnerin oder des Partners gegenüber Unverheirateten besser gestellt sind, da sie eine Witwen- bzw. Witwerrente erhalten. Im Gegensatz zum Bundesrat anerkennt jedoch die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Die willkürliche Plafonierung von 150 Prozent bei der AHV ist auf jeden Fall unfair. In diesem Sinne hat auch das Parlament im September 2015 eine Erhöhung der Ehepaarrenten von 226 Franken pro Monat (155 % statt 150 %) beschlossen. Das zeigt sehr deutlich, dass die Plafonierung eine nichthaltbare Diskriminierung darstellt und dass das Parlament hier eine Korrektur will. Die CVP setzt sich dafür ein, dass bei den Sozialversicherungen im Rahmen einer Gesamtschau alle Bereiche genau überprüft werden (Witwer/-nrente, Kinderrenten, IV, AHV-Beitrag, Ergänzungsleistungen usw.). Sie will, dass verheiratete und eingetragene AHV-Rentnerpaare gegenüber den Unverheirateten schlussendlich nicht mehr benachteiligt werden. 7. Hat die Initiative auch auf die berufliche Vorsorge Auswirkungen? Nein. Im BVG gibt es bereits heute keine Plafonierung. Dort ist das System diskriminierungsfrei. 8. Profitieren nur Verheiratete? Nein, von der Initiative profitieren alle Ein- und Zweiverdiener-Ehepaare und ihre Familien. Auch eingetragene Partnerschaften profitieren, weil sie steuerlich generell gleich behandelt werden wie Ehepaare. Mit dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) werden seit 2007 die gleichgeschlechtlichen Paare den Ehepartnern bei der Direkten Bundessteuer gleichgestellt. Dies gilt gemäss dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) bei allen Steuern. Auch bei den Sozialversicherungen sind eingetragene Paare den Verheirateten grundsätzlich gleichgestellt. 3 Das bedeutet, dass sie auch gleichermassen diskriminiert werden und die Heiratsstrafe somit auch für eingetragene Partnerschaften gilt. Von einer Annahme der Initiative würden folglich Ehepaare wie auch Paare in eingetragener Partnerschaft profitieren. 9. Stellt die Initiative die Ehe sogar besser? Die Initiative verbietet eine Benachteiligung der Ehe, bietet aber zugleich die Möglichkeit einer Besserstellung. Es gibt bei der AHV Umstände, die an der Ehe ansetzen und eben keine Benachteiligungen, sondern Bevorteilungen sind, vor allem im Bereich der Hinterlassenenleistungen. Diese Leistungen sind sozialpolitisch sinnvoll, können aber sicher auf die Höhe geprüft werden. Die CVP sperrt sich nicht gegen eine Überprüfung. Sie muss aber getrennt erfolgen. Das heisst konkret: Zuerst wollen wir mittels Volksabstimmung über die Abschaffung der Heiratsstrafe die Bundesverfassung anpassen, dann erst kommt die Anpassung des AHV-Gesetzes. 2 https://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=41742 3 Art. 13a des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts 3

10. Warum will die CVP die Ehe in der Verfassung definieren? Die CVP definiert die Ehe nicht. Rechtlich und tatsächlich ändert der Passus in der Initiative an der Verfassung nichts er gibt wieder, was heute geltendes Verfassungsrecht ist. Der Bundesrat hält in seiner Antwort vom 20. November 2013 auf die Anfrage Comte 13.1077 fest: Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung entspricht der geltenden Rechtsprechung und damit dem heutigen Verständnis der Ehe. Bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung wurde die Ehe in Übereinstimmung zu Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von Bundesrat, Parlament und Volk im traditionellen Sinn interpretiert und festgelegt. Nachzulesen ist dies in der Botschaft des Bundesrates zur neuen Bundesverfassung vom 20. November 1996 auf den Seiten 154 und 155. Die CVP will keine Diskussion über die Definition der Ehe führen müssen, sondern die seit Jahrzehnten andauernde Diskriminierung von verheirateten und eingetragenen Paaren abschaffen. Dafür braucht es einen Systementscheid bei der Art der Ehebesteuerung (Gemeinschafts- gegen Individualbesteuerung). Aus genau diesem Grund, damit dieser Entscheid endlich gefällt wird, unterstützte auch der Bundesrat unsere Initiative. Um das Ziel, die Annahme der Initiative, nicht zu gefährden, hat die CVP während den Beratungen im Parlament einen Gegenvorschlag unterbreitet, die Initiative ohne Ehedefinition vors Volk zu bringen. Erstaunlicherweise ist das Parlament überhaupt nicht darauf eingetreten. Die CVP wäre bereit gewesen, zugunsten der Abschaffung der Heiratsstrafe auf die Definition zu verzichten, aber keine andere Partei hat das Anliegen unterstützt. Somit sind die Masken gefallen. Es zeigt sich klar, welche Parteien wirklich daran interessiert sind, die Diskriminierung von verheirateten und eingetragenen Paaren zu eliminieren oder wer in Tat und Wahrheit andere politische Interessen vertritt, nämlich die bürokratische Individualbesteuerung zu installieren. Diese Parteien nehmen die Definitionsfrage als Vorwand, die Ehepaare und eingetragene Partnerschaften weiterhin steuerlich auszumelken. Die CVP will die Heiratsstrafe abschaffen. Dies geht nur durch die Aufhebung der Blockade im Parlament, wo man sich nicht auf ein System der Ehebesteuerung einigen kann. Wir halten daran fest, dass nur mit unserem Vorschlag der notwendige Systementscheid gefällt wird, welcher eine rasche Korrektur der steuerlichen Diskriminierung ermöglicht. 11. Warum zieht die CVP die Gemeinschaftsbesteuerung der Individualbesteuerung vor? Erdrückend viele Gründe sprechen gegen eine Individualbesteuerung: Die Individualbesteuerung verstösst gegen die in der Verfassung festgelegten Prinzipien der Rechtsgleichheit und der Besteuerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In der Botschaft zur Initiative wird der von den Kantonen geschätzte Verwaltungsmehraufwand bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung bei 30 50 Prozent beziffert. Die Mehrheit aller Kantone hat einen Systemwechsel bisher abgelehnt. Auch verheiratete Paare hätten einen höheren Aufwand, da sie nebst zwei Steuererklärungen auch ihr Vermögen auseinander dividieren müssten. 4 Die Einführung einer Individualbesteuerung setzt voraus, dass alle Abzüge gestrichen werden, auch die Kinderabzüge. Ohne den Wechsel zur objektiven Steuerberechnung müsste der Gesetzgeber klar festlegen, wer welche Abzüge (z.b. Kinderabzüge, Versicherungsabzüge) vornehmen darf. Heute versucht man dank dem Splitting-Modell Paarhaushalte mit einem oder zwei Einkommen gleich zu besteuern. Je nach Höhe des Splittingfaktors (1,7 bis 2,0) ist somit der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt. Dies ist jedoch nicht mehr der Fall, wenn eine Familie sich für ein Einverdienermodell entscheidet. Um diese gleich zu be- 4 Die meisten verheirateten Paare haben bei der Heirat darauf verzichtet die Frage des Güterstandes zu klären. Die Individualbesteuerung setzt eine Gütertrennung für alle voraus, nur so wäre diese einfach zu handhaben. 4

handeln, müssten wiederum neue Abzüge geschaffen werden, was wiederum zu neuen Ungleichheiten führt. Doppelverdienerpaare mit oder ohne Kinder profitieren ebenfalls vom Splitting und haben gegenüber einer Individualbesteuerung keine wesentlichen Vorteile, das zeigen die Erfahrungen aus Deutschland, wo die ganz grosse Mehrheit trotz Wahlmöglichkeit zwischen Individual- und Gemeinschaftsbesteuerungen sich für die Gemeinschaftsbesteuerung entscheiden. Ein Systemwechsel hätte ferner beträchtliche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Der Bundesrat rechnet mit Mindereinnahmen von rund 2 bis 2,35 Milliarden Franken, wenn für die Steuerpflichtigen gegenüber dem aktuellen Stand keine Mehrbelastungen entstehen sollen. 5 Steuertarife müssten folglich verschärft werden und der Mittelstand und der obere Mittelstand würden angesichts der Verschärfung der Progression höhere Steuern zahlen. Der Verfassungstext der Initiative lässt Anpassungen beim System der Gemeinschaftsbesteuerung zugunsten der verschiedenen Lebensmodelle offen: Korrekturen am Mehrfachtarifsystem, alternative Steuerberechnung, Teil- oder Vollsplitting oder ein sogenanntes Familienquotientensystem. Wir setzen uns für die Wahlfreiheit der Lebensmodelle ein und präsentieren Lösungen, die diesem Grundsatz auch gerecht werden. 12. Wieso hat die CVP im Parlament die Gegenvorschläge der anderen Parteien abgelehnt? Weil die Vorschläge so formuliert waren, dass sie bei einer Annahme genau gar nichts an der heutigen Situation geändert hätten. Ein Systementscheid bei der Besteuerung wäre nicht herbeigeführt worden, das Parlament wäre in dieser Frage weiterhin blockiert und die Heiratsstrafe nicht abgeschafft. Dies hat auch BR Widmer-Schlumpf gesagt anlässlich der Debatte im Nationalrat: Wenn Sie den Gegenentwurf genau anschauen, sehen Sie, dass er eine Deklaration beinhaltet, die sicher unterstützungswürdig ist, die aber keinen Lösungsansatz bietet. Dass alle - wie das jetzt der Gegenentwurf sagt - gleichbehandelt werden sollen, unabhängig von der Lebensform, gilt bereits gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung. Und die Institutsgarantie für die Ehe als Institut, wie sie der Gegenentwurf will, ist bereits in der heutigen Bundesverfassung in Artikel 14 Absatz 1 enthalten, und diese bleibt bestehen. Auch hier gibt es also nichts Neues, nichts wesentlich anderes. Ich meine daher, dass ein Gegenentwurf dann sinnvoll wäre, wenn Sie darin die Rahmenbedingungen klar festlegen würden, wie künftig die Besteuerung stattfinden soll, und wenn Sie damit die Pattsituation, die wir seit Jahren haben, überwinden und klar aufzeigen könnten, nach welchen Leitlinien die Umsetzung dieses Bundesgerichtsurteils wirklich stattfinden soll. (...) Wenn Sie tatsächlich eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation wollen, dann schauen Sie, dass Sie im Gegenentwurf - wenn Sie noch einmal darüber diskutieren wollen - die Rahmenbedingungen festlegen, damit wir im Jahre 2022 nicht dort sind, wo wir im Jahre 2002 waren, nämlich bei der Diskussion, ob wir eine Individualbesteuerung oder eine gemeinsame Besteuerung wollen. 13. Ist die CVP gegen die eingetragene Partnerschaft? Nein, im Gegenteil. Die CVP steht zum Institut der eingetragenen Partnerschaft. Sie hat sich schon während der Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz 2004 zusammen mit ihrer damaligen Justizministerin, Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, dafür eingesetzt. 14. Warum hat die CVP dann den Begriff der Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Partner geöffnet? Wer den Ehebegriff neu definieren will, das heisst die Ehe als Ehe für gleichgeschlechtliche Paare über das Institut der eingetragenen Partnerschaft hinaus öffnen, der muss dazu in jedem Falle eine separate Verfassungsänderung (beispielsweise mittels einer Volksinitiative) anstreben. 5 Bundesratsbotschaft zur Volksinitiative, S. 8537 5

15. Will die CVP die eingetragene Partnerschaft diskriminieren? Nein. Bereits heute ist die Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Partnern Realität und gesetzlich abgesichert: Mit dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) werden seit 2007 auch bei der direkten Bundessteuer registrierte gleichgeschlechtliche Paare den Ehepaaren gleichgestellt. Dasselbe gilt auch für die übrigen Steuern, wie dies das Steuerharmonisierungsgesetz (Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden StHG) vorsieht, wo es in Art. 3 Abs. 4 ausdrücklich heisst: Die Stellung eingetragener Partnerinnen oder Partner entspricht derjenigen von Ehegatten. 16. Warum hat die CVP zwei Standesinitiativen zum Thema abgelehnt? Zwei Standesinitiativen (08.303 Kt. ZH und 07.301 Kt. AG) forderten, dass AHV-Renten künftig unabhängig von der Lebensform bemessen werden. Beide Initiativen wurden auch von der CVP abgelehnt. Das Problem der Ungleichbehandlung wurde unbestritten anerkannt und das Anliegen grundsätzlich als berechtigt eingestuft. Man ging aber damals davon aus, dass, eine Umstellung auf zivilstandsunabhängige Renten im Kontext einer generellen Neuausrichtung der Renten- und Versorgungsleistungen im Rahmen der 12. AHV-Revision angegangen werde. Nachdem nun aber schon die 11. AHV-Revision von einer unheiligen Allianz von Links und Rechts versenkt wurde, will die CVP dieses Thema nicht länger aufschieben und fordert, dass verheiratete Rentnerpaare gegenüber unverheirateten endlich nicht mehr schlechter gestellt sind. 17. Kostet die Initiative nicht zu viel? Sind die Mindereinnahmen verkraftbar? Die konkrete Ausgestaltung ist zwar Sache des Gesetzgebers, die geforderte Aufhebung der Diskriminierung durch die Heiratsstrafe führt grundsätzlich jedoch zu Mindereinnahmen. Die Höhe dieser Mindereinnahmen hängt vom gewählten Modell ab. Würde man ein Vollsplitting einführen, müssten wir mit Mindereinnahmen von ca. 2,3 Mrd. Franken rechnen, bei einem Teilsplitting mit Faktor 1,7 geht der Bundesrat von 1,2 bis 1,6 Mrd. Franken aus. Diese Minderausfälle entsprechen den Steuereinnahmen, welche der Bund in den vergangenen Jahren ungerechtfertigt dank der Heiratsstrafe verbuchen durfte. Im Vernehmlassungsbericht des Bundesrates zu einer ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung aus dem Jahr 2012 schlägt der Bundesrat zur Gegenfinanzierung der rund 1 Mrd. Franken Mindereinnahmen eine Satzerhöhung von 0,3 MwSt-Prozentpunkte und einen vorübergehenden Verzicht auf den Ausgleich der Folgen der kalten Progression vor. 18. Welche Auswirkungen hat die Initiative auf die Kantone? Seit dem Bundesgerichtsentscheid haben alle Kantone ihre Hausaufgaben gemacht und die Heiratsstrafe beseitigt. Die Form der Entlastung für Ehepaare ist jedoch unterschiedlich geregelt. 6 Wenn der Bund die Paarbesteuerung modifiziert, gibt es für ihn Einnahmenausfälle von 1 bis 2,3 Mrd Franken. Die Kantone haben davon 17 Prozent direkt zu tragen. Indirekt können sie darüber hinaus betroffen sein, wenn der Bund die ihm entgangenen Mittel kompensieren muss (Sanierungsprogramme). 6 Weitere Informationen in der Botschaft von 23.10.2013, Ziff. 2.1.3, S. 8519f unter https://www.admin.ch/opc/de/federalgazette/2013/8513.pdf 6

Der Initiativtext schreibt keine bestimmte Methode der Besteuerung vor mit Ausnahme der steuerlichen Gemeinschaft, die sämtliche Kantone bereits kennen. Die FDK unterstützt das Anliegen der Initiative, den Systementscheid bei der Familienbesteuerung zugunsten der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft zu fällen. Die FDK ist der Auffassung, dass die Initiative wichtigen Spielraum für eine finanzpolitisch tragbare Umsetzung belässt. 19. Wird die Umsetzung der Initiative nicht generell zu Steuererhöhungen führen? Nein, der Bundessteuersatz ist in der Verfassung festgelegt, an diesem wird nichts geändert. Die CVP wird eine Steuererhöhung, die den Mittelstand belasten würde konsequent und in aller Deutlichkeit bekämpfen. Die Bevölkerung hat bis anhin verschiedenen Steuererleichterungen (auch für die Familien) zugestimmt. Sie weiss, dass ihr Ja nicht zu höheren Steuern geführt hat. Bern, Oktober 2015 7