ÖSTERREICHISCHES IMKEREIPROGRAMM

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Transkript:

ÖSTERREICHISCHES IMKEREIPROGRAMM 2017 2019 BMLFUW-LE.2.1.7/0027-II/6/2016 12. MÄRZ 2016

IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien bmlfuw.gv.at Koordination: Abteilung II/6 Tierische Produkte Wien, im März 2016 -- 2 --

INHALTSVERZEICHNIS IMPRESSUM... 2 1 BEWERTUNG DER BISLANG IM RAHMEN DER DURCHFÜHRUNG DES IMKEREIPRO- GRAMMS 2013 2016 ERZIELTEN ERGEBNISSE... 5 1.1 ALLGEMEINES... 5 1.2 VERWENDUNG DER ÖFFENTLICHEN FINANZMITTEL IN DEN IMKEREIJAHREN 2013/14 UND 2014/15... 6 1.3 BEWERTUNG DER VERWENDUNG DER MITTEL FÜR DIE EINZELNEN MASSNAH- MEN... 6 2 BESCHREIBUNG DER NEUEN METHODE ZUR BESTIMMUNG DER ANZAHL DER BIE- NENSTÖCKE GEMÄSS ARTIKEL 2 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/1366... 12 2.1 REGISTRIERUNG BIS ZUM STICHTAG 31. DEZEMBER 2016... 12 2.2 WEITERE TERMINE UND STICHTAGE... 12 2.3 DATEN ZUR BIENENHALTUNG... 13 2.4 ZWEI STICHTAGE FÜR DIE MELDUNG DER VÖLKERZAHLEN... 13 2.5 METHODE ZUR BESTIMMUNG DER ANZAHL DER BIENENSTÖCKE BIS ENDE 2016... 13 3 ERZEUGUNGS- UND VERMARKTUNGSSTRUKTUR DES BIENENZUCHTSEKTORS... 14 3.1 ANZAHL DER IMKERINNEN UND IMKER SOWIE BIENENVÖLKER... 14 3.2 BETRIEBLICHE STRUKTUR, REGIONALE VERTEILUNG UND ORGANISATION DER IMKEREIBETRIEBE... 14 3.3 HONIGPRODUKTION... 17 3.4 VERMARKTUNGSSTRUKTUR UND HONIGPREISE... 18 4 BEWERTUNG DES BEDARFES IM BIENENZUCHTSEKTOR... 19 4.1 TECHNISCHE HILFE FÜR IMKER UND IMKERORGANISATIONEN... 19 4.2 BEKÄMPFUNG VON BIENENSTOCKFEINDEN UND -KRANKHEITEN, INSBESON- DERE DER VARROATOSE... 20 4.3 RATIONALISIERUNG DER WANDERIMKEREI... 21 4.4 MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER ANALYSELABORS, DIE BIENEN- ZUCHTERZEUGNISSE UNTERSUCHEN, MIT DEM ZIEL DIE IMKER BEI DER VER- MARKTUNG UND WERTSTEIGERUNG IHRER ERZEUGNISSE ZU UNTERSTÜTZEN... 21 4.5 UNTERSTÜTZUNG DER WIEDERAUFFÜLLUNG DES BIENENBESTANDES... 21 4.6 ZUSAMMENARBEIT MIT ORGANISATIONEN, DIE AUF DIE DURCHFÜHRUNG VON PROGRAMMEN DER ANGEWANDTEN FORSCHUNG AUF DEM GEBIET DER BIENENZUCHT UND DER BIENENZUCHTERZEUGNISSE SPEZIALISIERT SIND... 22 5 BESCHREIBUNG DER ZIELE DES IMKEREIPROGRAMMS UND DES ZUSAMMENHANGS ZWISCHEN DIESEN ZIELEN UND DEN AUS DER LISTE GEMÄSS ARTIKEL 55 ABSATZ 4 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1308/2013 AUSGEWÄHLTEN IMKEREIMASSNAHMEN... 23 5.1 ZIELE DES IMKEREIPROGRAMMS 2017-2019... 23 5.2 ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DEN ZIELEN UND DEN AUS DER LISTE GEMÄSS ARTIKEL 55 ABSATZ 4 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1308/2013 AUSGEWÄHLTEN IMKEREIMASSNAHMEN... 23 6 DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUS DER LISTE GEMÄSS ARTIKEL 55 ABSATZ 4 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1308/2013 AUSGEWÄHLTEN MASSNAHMEN MIT GESCHÄTZEN KOSTEN UND FINANZIERUNGSPLAN... 25 6.1. ALLGEMEINES... 25 6.2 AUSGEWÄHLTE MASSNAHMEN... 25 6.3 KOSTEN- UND FINANZIERUNGSPLAN... 32 3

7 KRITERIEN, UM EINE DOPPELFINANZIERUNG DES IMKEREIFÖRDERPROGRAMMS GEMÄSS ARTIKEL 5 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2015/1366 AUSZU- SCHLIESSEN... 34 7.1 SONDERRICHTLINIE DES BUNDESMINISTERS FÜR LAND- UND FORSTWIRT- SCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT (BMLFUW) FÜR DAS ÖSTER- REICHISCHE PROGRAMM ZUR FÖRDERUNG EINER UMWELTGERECHTEN, EXTENSIVEN UND DEN NATÜRLICHEN LEBENSRAUM SCHÜTZENDEN LANDWIRTSCHAFT... 34 7.2 SONDERRICHTLINIE DES BUNDESMINISTERS FÜR LAND- UND FORSTWIRT- SCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT (BMLFUW) ZUR UMSETZUNG VON PROJEKTMASSNAHMEN IM RAHMEN DES ÖSTERREICHISCHEN PROGRAMMS FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM... 34 8 LEISTUNGSINDIKATOREN FÜR DIE AUSGEWÄHLTEN IMKEREIMASSNAHMEN... 36 9 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN... 37 9.1 ZUSTÄNDIGE KONTAKTSTELLE FÜR DIE VERWALTUNG DES IMKEREIPRO- GRAMMS 2017 2019 IN ÖSTERREICH... 37 9.2 BESCHREIBUNG DES KONTROLLVERFAHRENS... 37 9.3 BESCHREIBUNG DER ZU ERGREIFENDEN MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH DER SANKTIONEN, WENN ZU UNRECHT ZAHLUNGEN AN BEGÜNSTIGTE GELEISTET WURDEN... 38 9.4 BESTIMMUNGEN, UM SICHERZUSTELLEN, DASS DAS GENEHMIGTE PROGRAMM IN DEM MITGLIEDSTAAT VERÖFFENTLICHT WIRD... 38 9.5 MASSNAHMEN ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT REPRÄSENTATIVEN ORGANISATIONEN IM BIENENZUCHTSEKTOR... 38 9.6 BESCHREIBUNG DER METHODE, MIT DER DIE ERGEBNISSE DER MASSNAHMEN DES IMKEREIPROGRAMMS FÜR DEN BIENENZUCHTSEKTOR DES BETREFFENDEN MITGLIEDSTAATS BEWERTET WERDEN... 39 4

1 BEWERTUNG DER BISLANG IM RAHMEN DER DURCHFÜHRUNG DES IMKEREIPROGRAMMS 2013 2016 ERZIELTEN ERGEBNISSE Die nachstehende Bewertung bezieht sich auf die ersten beiden Imkereijahre 2013/14 und 2014/15 des Imkereiprogramms 2013 2016. Die gemeinsame Bewertung erfolgte durch Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), der Agrarmarkt Austria (AMA), der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) und des Imkereidachverbandes Biene Österreich (BÖ). 1.1 ALLGEMEINES Der Imkereisektor ist nicht nur aufgrund der Produktion von Honig und anderen Bienenzuchterzeugnissen, sondern auch durch die Bestäubungstätigkeit der Bienen und dem damit verbundenen Beitrag zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts ein sehr wichtiger Produktionszweig der österreichischen Landwirtschaft. Zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen in der Europäischen Union wurde die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 sowie die Verordnung (EG) Nr. 917/2004 der Kommission vom 29. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 797/2004 über Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erlassen. Einen zentralen Teil dieser Regelungen stellen die nationalen Programme (Imkereiförderung) der Mitgliedstaaten dar, welche zur Hälfte durch Fördermittel der EU finanziert werden. Die primären Ziele des Österreichischen Imkereiprogramms 2013 2016 sind die Erhaltung einer gesunden, flächendeckenden Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft, um die unverzichtbare Bestäubungsfunktion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte Ökosystem sicherzustellen, die Bekämpfung und Prävention von Bienenkrankheiten, die Gewährleistung der Qualität und Rückstandsfreiheit der Imkereiprodukte, die Weiterentwicklung und Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Imkerinnen und Imker, die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Honigproduktion durch Zucht genetisch leistungsstarker und krankheitsresistenter Bienenvölker (Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung) sowie die Zusammenarbeit bei Forschungsprogrammen. Mit Durchführungsbeschluss C(2013) 5126 final der Kommission vom 12.8.2013 zur Genehmigung der von den Mitgliedstaaten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vorgelegten Programme zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Imkereierzeugnissen sowie zur Festlegung der EU-Beteiligung an der Finanzierung dieser Programme wurde das österreichische Programm für die Erzeugung und Vermarktung von Imkereierzeugnissen genehmigt und die Beteiligung der Europäischen Union an der Finanzierung des Imkereiprogramms 2013 2016 mit den in der Tabelle 1 aufgeführten jährlichen Höchstbeiträgen festgelegt. Für die Imkereijahre 2014 und 2015 standen folgende öffentliche Mittel zur Verfügung (Tabelle 1): 5

Tabelle 1: Öffentliche Finanzmittel für das Imkereiprogramm 2013-2016 Imkereijahr Maximale EU- Beteiligung (EUR) Bundesmittel (EUR) Landesmittel (EUR) Gesamtmittel (EUR) Imkereijahr 2014 811.713 487.027,80 324.685,20 1.623.426,00 Imkereijahr 2015 811.863 487.117,80 324.745,20 1.623.726,00 Imkereijahr 2016 810.866 486.519,60 324.346,40 1.621.732,00 1.2 VERWENDUNG DER ÖFFENTLICHEN FINANZMITTEL IN DEN IM- KEREIJAHREN 2013/14 UND 2014/15 Folgende beihilfefähigen Maßnahmen gemäß Artikel 106 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wurden in das Imkereiprogramm 2013 2016 aufgenommen: 1. Technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen 2. Bekämpfung der Varroatose 3. Rationalisierung der Wanderimkerei 4. Maßnahmen zur Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs durch Labors 5. Unterstützung der Wiederauffüllung des Bienenbestands 6. Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Imkerei und Imkereierzeugnisse spezialisiert sind. Die Tabelle 2 gibt eine Übersicht über die Verwendung der zugeteilten öffentlichen Mittel in den Imkereijahren 2013/14 und 2014/15 und die Verteilung auf die sechs Maßnahmen. Tabelle 2: Verwendung der öffentlichen Finanzmittel in den Imkereijahren 2013/14 und 2014/15 Maßnahme Verwendung Verwendung 2013/14 (EUR) 2014/15 (EUR) Technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen 956.105,80 916.335,74 Bekämpfung der Varroatose 12.888,00 4.075,20 Laboranalysen 414.182,19 451.156,12 Rationalisierung der Wanderimkerei 55.250,01 86.858,94 Unterstützung der Wiederauffüllung des Bienenbestands 1) 0,00 0,00 Forschung 185.000,00 165.000,00 Gesamt 1.623.426,00 1.623.426,00 Quelle: AMA 1) Die Verwendung der öffentlichen Mittel für die Unterstützung der Wiederauffüllung des Bienenbestandes in der Höhe von EUR 4.213,15 im Imkereijahr 2013/14 und EUR 10.531,00 im Imkereijahr 2014/15 wurden unter Sachkosten im Rahmen der Technischen Hilfe für Imker und Imkervereinigungen verbucht. Es handelt sich dabei um Kosten für die Online-Datenbank ( Bee Data ), die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung zur organisatorischen Umsetzung zur Verfügung gestellt wird und Kosten für die Zuchtwertschätzung an der Universität für Bodenkultur sowie Kosten für die zentrale Königinnenverteilung. 1.3 BEWERTUNG DER VERWENDUNG DER MITTEL FÜR DIE EINZEL- NEN MASSNAHMEN Grundsätzlich ist festzustellen, dass im Vergleich zur Vorperiode 2010 2012 jährlich insgesamt deutlich mehr Förderanträge gestellt wurden. Mit insgesamt 1.465 ausbezahlten Anträgen der Imkerinnen und Imker im Imkereijahr 2013/14 und 1.225 ausbezahlten Anträgen im Imkereijahr 2014/15 wurde der finanzielle 6

Budgetrahmen komplett ausgeschöpft. Um mit den bestehenden öffentlichen Mitteln das Auslangen zu finden musste im Investitionsbereich für jedes Imkereijahr eine Obergrenze festgelegt werden. Der tatsächliche Bedarf konnte regelmäßig nicht abgedeckt werden. Auch für Maßnahmen, die von den Verbänden durchgeführt werden (z.b. Bildung und Beratung), wurde im Konsens mit den Verbänden zur Anpassung an den finanziellen Budgetrahmen Obergrenzen festgelegt. Darüber hinaus mussten die Zuschüsse zu den Laboruntersuchungen im Imkereijahr 2013/14 gekürzt werden. 1.3.1 Technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen Im Bereich der technischen Hilfe wurden die Finanzmittel für Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, einzelbetriebliche Beratungen, Veranstaltungen, Schulungs- und Informationsmaterial sowie Internetauftritt, technische Ausstattung zur Verbesserung der Qualitätsproduktion und der Produktionshygiene, Investitionen, Kleingeräte sowie für die Neueinsteigerförderung eingesetzt (Tabelle 3). Tabelle 3: Verwendung von öffentlichen Mitteln im Rahmen der technischen Hilfe in den Imkereijahren 2013/14 und 2014/15 Technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen Verwendung 2013/14 (EUR) Verwendung 2014/15 (EUR) Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen 245.135,68 259.540,00 Veranstaltungen, Schulungs- und Informationsmaterial 119.012,45 176.943,13 Einzelbetriebliche Beratung 1.480,00 1.320,00 Investitionen in technische Ausstattung 163.492,77 110.343,77 Kleingeräte für technische Ausstattung 299.589,90 260.458,84 Neueinsteigerförderung 127.395,00 107.730,00 Gesamt 956.105,80 916.335,74 Quelle: AMA Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Die in den beiden Imkereijahren 2013/14 und 2014/15 angeboten Bildungsmaßnahmen wurden seitens der Imkerinnen und Imker sehr gut angenommen. Auf die notwendige finanzielle Deckelung der Maßnahme aufgrund des budgetären Rahmens wurde bereits hingewiesen. In Summe wurden im Imkereijahr 2013/14 1.161 Bildungsveranstaltungen durchgeführt, die von knapp 30.000 Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern besucht wurden. Daraus ergibt sich im Durchschnitt mehr als eine Schulungsteilnahme pro gemeldetem Mitglied und Jahr. Im Imkereijahr 2014/15 wurden 1.133 Bildungsveranstaltungen durchgeführt, die von 30.423 Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern besucht wurden. Bewertung: Eine erfolgreiche Bienenhaltung stellt heute große Anforderungen an alle Imkerinnen und Imker. Diese können nur mit einer gediegenen Ausbildung bewältigt werden. Vor allem Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger sind besonders gefordert. Aber auch erfahrene Imkerinnen und Imker müssen ihr Wissen den aktuellen Entwicklungen anpassen. Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen stellen daher einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil der Imkereiförderung dar. Veranstaltungen, Schulungs- und Informationsmaterial Darunter fallen Tagungen (z.b. Wanderlehrertagung des Österreichischen Imkerbundes, Fachtagung des Österreichischen Erwerbsimkerbundes, Gesundheitsreferententagung, Apitherapietagung ), die Erstellung 7

von wichtigen Fachbroschüren (z.b. Varroa-Bekämpfung, einfach sicher erfolgreich, Auflage: 30.000 Stk.), Schulungsmaterial (z.b. DVD Ein Imkerjahr, bienenkundliche Lehrtafeln, Informationsbroschüre Bunte Bienenweiden ) sowie Internetauftritte, die für Imkerinnen und Imker eine wesentliche Informationsbasis bilden. Weiters wird für die Teilnehmer an der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung eine Online-Datenbank zur organisatorischen Umsetzung zur Verfügung gestellt ( Bee Data ). Zusätzlich stellt der Imkereidachverband Biene Österreich allen Züchterinnen und Züchtern eine App für Smartphones (Android und IOS) zur Planung der Königinnenvermehrung kostenfrei zur Verfügung. BIOEqueen ist eine speziell für Züchterinnen und Züchter sowie Imkerinnen und Imker entwickelte App zur Unterstützung bei der Königinnenvermehrung. Diese App berechnet die Daten für die verschiedenen Vermehrungsschritte. Für jeden Schritt gibt es eine kurze Erklärung. Mehrere Zuchtmethoden stehen zur Auswahl. Wenn der Zuchtkalender für eine Serie festgelegt ist, kann er direkt in einem der Kalender auf dem Smartphone gespeichert und darüber auch mit anderen Geräten synchronisiert werden. Im Rahmen des Aktionstages Tag des offenen Bienenstockes wurden zahlreiche Informationsbroschüren (Honigfolder, Bienenfolder, Jungimkerfolder, Folder Bunte Bienenweiden, Folder Vielfalt der Bienen ) an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt. Bewertung: Die einschlägigen Veranstaltungen sowie Schulungs- und Informationsmaterial liefern wichtige Beiträge für das Verständnis über die Imkereiwirtschaft und Basiswissen über Bienen und Bienenhaltung und wurden von den Imkerinnen und Imkern gut angenommen. Einzelbetriebliche Beratung Die einzelbetriebliche Beratung wurde in den beiden Imkereijahren 2013/14 und 2014/15 wenig in Anspruch genommen. 11 Imkereibetriebe im Imkereijahr 2013/14 und 9 Imkereibetriebe im Jahr 2014/15 nahmen einzelbetriebliche Beratung im Rahmen des Imkereiprogrammes in Anspruch. Die geringe Inanspruchnahme liegt darin, dass bereits in den Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die wichtigsten Themen einer optimalen Betriebsorganisation vermittelt werden. Bewertung: Einzelbetriebliche Beratungen wurden für Frage- und Problemstellungen in Anspruch genommen, die über den Rahmen der zahlreichen Schulungen und Seminare hinausgingen. Die einzelbetriebliche Beratung ist außerdem nicht als Standardinstrument der Weiterbildung vorgesehen. Investitionen in technische Ausstattung und Kleingeräteausstattung Im Imkereijahr 2013/14 wurden 48 Anträge und 2014/15 47 Anträge für investive Maßnahmen gestellt und dafür rund EUR 163.492 bzw. rund EUR 110.344 an öffentlichen Finanzmitteln verwendet. Damit wurde diese wichtige Maßnahme im Vergleich zur Vorperiode in etwa auf gleichem Niveau weitergeführt. Die Kleingeräteförderung blieb auch in den Imkereijahren 2013/14 und 2014/15 auf hohem Niveau und ist für die Imkerinnen und Imker ein wesentlicher Anreiz zur verbesserten Ausstattung ihrer Betriebe. Für 942 Anträge im Imkereijahr 2013/14 und 778 Anträge 2014/15 wurden öffentliche Mittel in der Höhe von rund EUR 299. 590 bzw. rund 260.459 eingesetzt. 8

Bewertung: Sowohl die Investitionen in die technische Ausstattung als auch die Förderung der Kleingeräteausstattung sind seit vielen Jahren Schwerpunkte der österreichischen Imkereiprogramme und werden erfolgreich angenommen. Neueinsteigerpaket Immer mehr Menschen interessieren sich in Österreich für die Bienenhaltung. 447 Anträge von Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger im Imkereijahr 2013/14 und 378 Anträge im Imkereijahr 2014/15 zeigen ganz deutlich den gesellschaftlichen Trend zur Imkerei, der durch das Neueinsteigerpaket (umfasst neben dem Besuch eines Grundkurses mehrere Magazinbeuten, Kunstschwärme und Reinzuchtköniginnen sowie entsprechendes Studienmaterial) wesentlich unterstützt wird. Im Vergleich zur Vorperiode 2010-2012 (durchschnittlich 305 Anträge von Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger pro Jahr) bedeutet dies eine Steigerung von ca. 47 % für 2013/14 bzw. eine Steigerung von 24 % für 2014/15. Bewertung: Die gegenständliche Maßnahme hat sich gut bewährt und wesentlich zu einem Anstieg der Anzahl an Imkerinnen und Imkern beigetragen. 1.3.2 Bekämpfung der Varroatose Die angebotene Maßnahme wurde in den letzten zwei Imkereijahren in geringem Ausmaß angenommen. Im Rahmen der gegenständlichen Maßnahme wurden im Imkereijahr 2013/14 3.580 Bienenvölker und 2014/15 1.132 Bienenvölker behandelt. Bewertung: Die Maßnahme ist auf 20 Bienenvölker pro Imkereibetrieb und Jahr begrenzt. Darüber hinaus wird seitens der Imkerinnen und Imker überwiegend das Bildungsangebot zur Varroa-Bekämpfung in Anspruch genommen ( Weiterbildung zur Selbsthilfe ). Dadurch werden sie in die Lage versetzt, die Varroamilbe selbstständig erfolgreich zu bekämpfen und sind auf keine Fremdhilfe angewiesen. Die Bekämpfung der Varroatose durch externes, besonders geschultes Personal soll in Verbindung mit dem neuen Österreichischen Bienengesundheitsprogramm 2016 im Imkereiprogramm 2017-2019 besonders auf jene Imkerinnen und Imker fokussieren, die aus den verschiedensten Gründen mit der Varroa- Bekämpfung nicht zurechtkommen. Das schließt auch Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger mit ein. Es soll die Durchführung der Bekämpfung durch besonders geschultes Personal und Beratung vor Ort unterstützt werden. 1.3.3 Rationalisierung der Wanderimkerei Im Rahmen der Wanderimkerei wurden im Imkereijahr 2013/14 5.697 Bienenvölker (unter Einsatz von EUR 20.509,20 an öffentlichen Mitteln) und im Imkereijahr 2014/15 4.818 Bienenvölker (unter Einsatz von EUR 17.344,80 an öffentlichen Mitteln) von Sachverständigen einer Vor-Ort-Kontrolle auf Bienenseuchen unterzogen. Darüber hinaus wurden Zuschüsse zu Anschaffungskosten für technische Ausstattungen für die Wanderimkerei in der Höhe von EUR 34.740,81 für 47 Imkereibetriebe im Imkereijahr 2013/14 sowie EUR 69.514,14 für 36 Imkereibetriebe im Imkereijahr 2014/15 gewährt. Bewertung: Die Vor-Ort-Kontrollen auf Bienenseuchen durch Sachverständige sind eine wichtige Unterstützung für die Prävention von Bienenseuchen. Die Unterstützung der technischen Ausstattung bei 9

der Bienenwanderung ist ein Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Honigproduzenten und somit ein basales Instrument der Professionalisierung. 1.3.4 Maßnahmen zur Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs durch Labors Im Rahmen dieser Maßnahme wurden Laboruntersuchungen für Qualitätsuntersuchungen, für Rückstandsuntersuchungen an Honig und anderen Bienenprodukten, für Sortenbestimmungen des Honigs, für die Feststellung des Gesundheitsstatus von Bienenvölkern und für den Propolisgehalt in alkoholischer Lösung bezuschusst (Tabelle 4). Tabelle 4: Verwendung von öffentlichen Mitteln für Laboranalysen in den Imkereijahren 2013/14 und 2014/15 Analysen Verwendung Verwendung 2013/14 (EUR) 1) 2014/15 (EUR) Qualitätsuntersuchungen von Honig 177.952,00 176.648,00 Rückstandsuntersuchungen von Honig und anderen Bienenprodukten 62.432,00 56.379,60 Honigsortenbestimmungen 18.272,00 25.920,00 Untersuchungen zur Feststellung des Gesundheitsstatus von Bienenvölkern 154.872,00 183.844,52 Untersuchungen auf Propolisgehalt 8.688,00 8.364,00 Zwischensumme ohne Kürzung 422.216,00 451.156,12 Kürzung 1) 8.033,81 0,00 Gesamt 414.182,19 451.156,12 Quelle: AMA 1) Wegen Überschreitung des finanziellen Rahmens musste eine entsprechende Kürzung der Verwendung an öffentlichen Mitteln bei einzelnen Untermaßnahmen im Imkereijahr 2013/14 vorgenommen werden, die zu einer Kürzung um insgesamt EUR 8.033,81 auf EUR 414.182,19 führten. Im Imkereijahr 2013/14 wurden ca. 9.600 geförderte Laboruntersuchungen durchgeführt, davon hauptsächlich Untersuchungen auf Amerikanische Faulbrut und Qualitätsuntersuchungen des Honigs. Die Zuschüsse zu Laboruntersuchungen mussten in diesem Imkereijahr um EUR 8.033,81 gekürzt werden. Im Imkereijahr 2014/15 wurden ca. 10.400 geförderte Laboruntersuchungen durchgeführt. Bewertung: Die Weiterentwicklung der Honigqualität mithilfe von Qualitätsuntersuchungen des Honigs ist ein zentraler Bestandteil des Imkereiprogramms. Die im Rahmen der Wieselburger Messe eingereichten Honigproben, sowie die amtlichen Kontrollen der Lebensmittelaufsicht belegen die deutliche Verbesserung der Honigqualität und das hohe Qualitätsniveau der Imkereibetriebe. Dieses hohe Qualitätsniveau ist auch ein Grund für das höhere Preisniveau im Vergleich zu Importhonigen und ist maßgebliche Säule der Wirtschaftlichkeit der österreichischen Honigproduktion. Auch die Untersuchungen im Gesundheitsbereich (Amerikanische Faulbrut) stellen einen wesentlichen Bestandteil der Betriebsorganisation und Krankheitsprophylaxe für die Imkereibetriebe dar. 1.3.5 Unterstützung der Wiederauffüllung des gemeinschaftlichen Bienenbestandes Im Rahmen dieser Maßnahme wurden Zuschüsse für die Unterstützung eines bundesweit einheitlichen Bienenzuchtprogrammes gewährt. Die Leistungszucht erfolgt auf Basis eines bundesweit einheitlichen 10

Programms, das vom Imkereidachverband Biene Österreich abgewickelt wird. Kernpunkte sind die zentrale Organisation der Leistungsprüfung sowie die zentrale Datenauswertung und Zuchtwertschätzung. Im Imkereijahr 2013/14 wurden EUR 4.213,15 und im Imkereijahr 2014/15 EUR 10.531,00 unter dieser Maßnahme an öffentlichen Mitteln verwendet. Diese wurden hauptsächlich für die Online-Datenbank ( Bee Data ) verwendet, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung zur organisatorischen Umsetzung zur Verfügung gestellt wird. Daneben wurde ein geringerer Teil der öffentlichen Mittel für die Zuchtwertschätzung an der Universität für Bodenkultur sowie für die zentrale Königinnenverteilung eingesetzt. Die Kosten dieser Maßnahme wurden aus buchhalterischen Gründen unter Sachkosten im Rahmen der Technischen Hilfe für Imker und Imkervereinigungen verbucht. Bewertung: Insbesondere die Online-Datenbank ( Bee Data ) stellt eine wichtige Basis für die Unterstützung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dar. 1.3.6 Angewandte Forschung Im Rahmen dieser Maßnahme wurden im Imkereijahr 2013/14 zwei Forschungsinstitute in der Höhe von insgesamt EUR 185.000 und 2014/15 ein Forschungsinstitut in der Höhe von EUR 165.000 bezuschusst. Es handelt sich dabei um das mehrjährige Forschungsprojekt Zukunft Biene. Durch dieses Anfang 2014 in Auftrag gegebene Forschungsprojekt mit Gesamtkosten von 2,4 Mio. EUR sollen die Ursachen von Bienenverlusten beleuchtet bzw. identifiziert sowie Maßnahmen entwickelt werden, um die Verluste in Zukunft zu reduzieren sowie den allgemeinen Gesundheitszustand der Bienenvölker zu verbessern. Bewertung: Das gegenständliche Forschungsprojekt ist essentiell für die österreichische Imkereibranche. 11

2 BESCHREIBUNG DER NEUEN METHODE ZUR BESTIMMUNG DER ANZAHL DER BIENEN- STÖCKE GEMÄSS ARTIKEL 2 DER DELEGIER- TEN VERORDNUNG (EU) 2015/1366 Die Anzahl der Bienenstöcke wird in Österreich ab dem Jahr 2017 durch eine Vollerhebung bestimmt. Die Grundlage für diese Vollerhebung bildet die Novelle zur Tierkennzeichnungsverordnung (TKZVO-Novelle 2015), BGBl. II Nr. 193/2015 vom 8. Juli 2015, mit der die Tierkennzeichnungsverordnung auf Bienenstände und die Registrierung von Imkerinnen und Imker erweitert wurde. Diese Novelle ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ris.bka.gv.at/dokumente/bgblauth/bgbla_2015_ii_193/bgbla_2015_ii_193.pdf 2.1 REGISTRIERUNG BIS ZUM STICHTAG 31. DEZEMBER 2016 Jede Imkerin und jeder Imker muss sich bis zum Stichtag 31. Dezember 2016 im Veterinärinformationssystem (VIS) registrieren. Damit werden auch die Imkerinnen und Imker als Tierhalterinnen und Tierhalter, genauso wie andere Tierhalterinnen und Tierhalter, mit ihren Tieren im VIS erfasst. Betreiber des VIS ist die Statistik Austria, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit das VIS führt. Jede Imkerin und jeder Imker erhält eine Registrierungsnummer, mit der der Betrieb im VIS identifiziert wird. Weil eine Imkerei zum landwirtschaftlichen Betrieb zählt, ist das die Betriebsnummer gemäß dem Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem (LFBIS-Nummer). Imkerinnen und Imker, deren Bienenhaltung am 1. April 2016 bereits bestanden hat und die bereits eine Meldung im Rahmen des Mehrfachantrags Flächen (MFA) abgegeben haben, haben bereits eine Betriebsnummer und sind bereits im VIS mit Namen und Adresse registriert. Diese Imkerinnen und Imker haben ihre Meldung bis längstens 31. Dezember 2016 zu tätigen und erhalten vom Betreiber des VIS, eine schriftliche Verständigung mit der Zugangsberechtigung. Imkerinnen und Imker, deren Bienenhaltung am 1. April 2016 bereits bestanden hat und die noch keine Meldung im Rahmen des Mehrfachantrags Flächen (MFA) abgegeben haben, haben die Meldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bis längstens 31. Dezember 2016 zu tätigen. Die Imkerinnen und Imker haben insbesondere Adresse, Rechtsform des Betriebes, persönliche Daten und Kommunikationsdaten sowie die Daten zur Tierhaltung zu melden. Die Bezirksverwaltungsbehörde leitet die Meldung dem Betreiber des VIS, der Statistik Austria, weiter, die die Imkerin oder den Imker im VIS anlegt und ihnen dann die Zugangsdaten schickt, damit diese die weiteren Daten eingeben können. Imkerinnen und Imker, die neu mit der Bienenhaltung beginnen, haben innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme der Bienenhaltung diese Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Der weitere Ablauf erfolgt anlog zu bereits bestehenden Imkern. 2.2 WEITERE TERMINE UND STICHTAGE Spätestens 30 Tage nach schriftlicher Verständigung durch die Betreiberin des VIS über die Aufnahme als rechtliche Einheit im VIS und der Übermittlung der Zugriffsberechtigung sind folgende Angaben in das 12

VIS einzugeben: die Angaben zu den Standorten von Bienenständen sowie jede Änderung der Standorte von Bienenständen einschließlich der Aufgabe eines Standortes innerhalb von 7 Tagen. Ab 1. Jänner 2017 ist die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten Bienenstöcke im VIS unter der Registrierungsnummer der Imkerin oder des Imkers einzutragen. 2.3 DATEN ZUR BIENENHALTUNG Bei den Imkerinnen und Imkern sind folgende Daten anzugeben: der "Betriebstyp" Landwirtschaft/Tierhalter/Bienen Tierhaltungsdaten: Datum der Aufnahme bzw. der Aufgabe der Bienenhaltung. Daten zu Bienenständen: - Adresse des Bienenstandes: Adresse oder Koordinaten des Bienenstandes. - Betriebstypen (z.b. Landwirtschaft/Tierhalter/Bienen/Bienenstand oder Landwirtschaft/Tierhalter/Bienen/einmaliger Wanderbienenstand ; das Datum der Aufnahme bzw. Beendigung des jeweiligen Betriebstyps. Jährliche Erhebungen: Anzahl der insgesamt betreuten Bienenstöcke zu den jeweiligen Erhebungsstichtagen jeden Jahres. 2.4 ZWEI STICHTAGE FÜR DIE MELDUNG DER VÖLKERZAHLEN Für die Meldung der Völkerzahl gibt es ab 2017 jährlich zwei Stichtage pro Imkereijahr: 1. Erhebungsstichtag 31. Oktober: Die am 31. Oktober gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind spätestens am folgenden 31. Dezember im VIS einzugeben. 2. Erhebungsstichtag 30. April: Die am 30. April gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind spätestens am folgenden 30. Juni im VIS einzugeben. 2.5 METHODE ZUR BESTIMMUNG DER ANZAHL DER BIENENSTÖCKE BIS ENDE 2016 Bis zur Umsetzung bzw. Anwendung der neuen Methode in Form einer Vollerhebung ab dem Jahr 2017 erfolgt die jährliche Erhebung der Anzahl der Bienenstöcke auf Basis der Meldungen der Imkerorganisationen über die Anzahl der von ihren Mitgliedern gehaltenen Bienenvölker. Die Anzahl der Bienenstöcke, die von nicht in Verbänden organisierten Imkerinnen und Imkern gehalten werden, wird jährlich auf Basis einer qualifizierten Expertenschätzung ermittelt. Diese ist sehr gering und liegt zumeist bei ca. 5% der insgesamt gehaltenen Bienenvölker in Österreich. 13

3 ERZEUGUNGS- UND VERMARKTUNGSSTRUK- TUR DES BIENENZUCHTSEKTORS 3.1 ANZAHL DER IMKERINNEN UND IMKER SOWIE BIENENVÖLKER Fast 25.300 Imkerinnen und Imker sichern in Österreich mit knapp über 376.100 Bienenvölkern die Bestäubung der Wild- und landwirtschaftlichen Nutzpflanzen. Die Anzahl der Imkerinnen und Imker sowie die bewirtschafteten Bienenvölker waren in Österreich von 1990 bis 2000 rückläufig. Seit dem Jahr 2000 blieb die Anzahl der Imkerinnen und Imker mit zwischenzeitlichen Schwankungen, nahezu unverändert, die durchschnittliche Anzahl an Bienenvölkern pro Betrieb lag in den letzten Jahren bei ca. 15 Völkern (Tabelle 5). Tabelle 5: Entwicklung der Bienenhaltung in Österreich seit 1990 Jahr Anzahl der Imkerinnen und Imker Anzahl an Bienenvölker Ø Anzahl an Bienenvölkern 1990 30.802 457.061 14,8 1995 28.447 393.723 13,8 2000 25.541 363.967 14,3 2003 24.421 327.346 13,4 2006 23.000 311.000 13,5 2010 24.451 367.583 15,0 2011 24.490 368.183 15,0 2012 25.099 376.485 15,0 2013 25.492 382.638 15,0 2014 25.277 376.121 14,9 Quelle: Biene Österreich Nach Angaben des Imkereidachverbandes Biene Österreich gibt es in Österreich ca. 380 Imkerinnen und Imker mit jeweils mehr als 150 Bienenvölkern. Gemeinsam bewirtschaften diese knapp 88.540 Bienenvölker. 3.2 BETRIEBLICHE STRUKTUR, REGIONALE VERTEILUNG UND OR- GANISATION DER IMKEREIBETRIEBE Der österreichische Imkereisektor ist, wie für die österreichische Landwirtschaft generell typisch, traditionell kleinbetrieblich strukturiert. Der Großteil der österreichischen Imkerinnen und Imker betreiben Bienenhaltung als Hobby. Daneben gibt es auch zahlreiche Neben- und Vollerwerbsimkerinnen und -imker, bei denen die Bienenhaltung in unterschiedlich hohem Ausmaß zum Einkommen beiträgt. Der Anteil an Berufsimkerinnen und -imkern, die ihr Einkommen ausschließlich aus der Imkerei beziehen, beträgt nur ca. 1,2 %. Diese bewirtschaften ca. 19,5 % der Bienenvölker in Österreich. 14

Der Schwerpunkt der österreichischen Bienenhaltung liegt in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark. Dort sind knapp 60 % der österreichischen Imkereibetriebe beheimatet (Tabelle 6). Tabelle 6: Regionale Verteilung und betriebliche Struktur der Nicht-Erwerbsimkerinnen und -imker in Österreich (2014) Bundesland Nicht-Erwerbsimkerinnen und -imker Bienenvölker Anzahl in % Anzahl in % Ø Anzahl an Völkern Burgenland 517 2,1 10.080 3,3 19,5 Kärnten 2.797 11,2 35.292 11,7 12,6 Niederösterreich 4.124 16,5 40.722 13,5 9,9 Oberösterreich 6.825 27,3 92.925 30,7 13,6 Salzburg 2.382 9,5 21.058 7,0 8,8 Steiermark 3.619 14,5 54.453 18,0 15,0 Tirol 2.644 10,6 32.683 10,8 12,4 Vorarlberg 1.381 5,5 10.122 3,3 7,3 Wien 673 2,7 5.425 1,8 8,1 Gesamt 24.962 100,0 302.760 100,0 12,1 Quelle: Biene Österreich Tabelle 7: Regionale Verteilung und betriebliche Struktur der Erwerbsimkerinnen und -imker in Österreich (2014) Bundesland Erwerbsimkerinnen und -imker 1) Bienenvölker Ø Anzahl an Völkern Anzahl in % Anzahl in % Burgenland 6 1,9 2.641 3,6 440,2 Kärnten 40 12,7 13.673 18,6 341,8 Niederösterreich 92 29,2 21.830 29,8 237,3 Oberösterreich 41 13,0 5.233 7,1 127,6 Salzburg 13 4,1 1.805 2,5 138,8 Steiermark 92 29,2 23.400 31,9 254,3 Tirol 5 1,6 1.518 2,1 303,6 Vorarlberg 9 2,9 1.044 1,4 116,0 Wien 17 5,4 2.217 3,0 130,4 Gesamt 315 100,0 73.361 100,0 232,9 Quelle: Österreichischen Erwerbsimkerbund (ÖEIB) 1) Erwerbsimkerinnen und -imker = Mitglieder beim ÖEIB 15

Tabelle 8: Regionale Verteilung, betriebliche Struktur und Organisation der Imkereibetriebe in Österreich (2014) Bundesland Imkerinnen und Imker (gesamt) Bienenvölker Anzahl in % Anzahl in % Ø Anzahl an Völkern Burgenland 523 2,1 12.721 3,4 24,3 Kärnten 2.837 11,2 48.965 13,0 17,3 Niederösterreich 4.216 16,7 62.552 16,6 14,8 Oberösterreich 6.866 27,2 98.158 26,1 14,3 Salzburg 2.395 9,5 22.863 6,1 9,5 Steiermark 3.711 14,7 77.853 20,7 21,0 Tirol 2.649 10,5 34.201 9,1 12,9 Vorarlberg 1.390 5,5 11.166 3,0 8,0 Wien 690 2,7 7.642 2,0 11,1 Gesamt 25.277 100,0 376.121 100,0 14,9 Quelle: Biene Österreich und ÖEIB Tabelle 9: Anzahl der in Verbänden organisierten Imkerinnen und Imker in Österreich (2014) Bundesland Imkerinnen und Imker Bienenvölker Burgenland 491 9.576 Kärnten 2.657 33.527 Niederösterreich 3.918 38.686 Oberösterreich 6.484 88.279 Salzburg 2.263 20.005 Steiermark 3.438 51.730 Tirol 2.512 31.049 Vorarlberg 1.312 9.616 Wien 639 5.154 Summe Nicht- Erwerbsimkerinnen und -imker 23.714 287.622 Erwerbsimkerinnen und -imker 315 73.361 Gesamt 24.029 360.983 Quelle: Biene Österreich Die österreichischen Imkerinnen und Imker sind in orts-, landes- sowie bundesweit tätigen Imkereiverbänden (z.b. jeweilige Ortsvereine, neun Landesverbände, Österreichischer Imkerbund (ÖIB), Österreichischer Erwerbsimkerbund (ÖEIB)) organisiert. Als Dachorganisation all dieser Verbände ist der 16

Verein Biene Österreich tätig. Insgesamt sind 23.714 Nicht-Erwerbsimkerinnen und -imker sowie alle Erwerbsimkerinnen und -imker (315) Mitglieder in österreichischen Verbänden organisiert (Tabelle 9). 3.3 HONIGPRODUKTION In Österreich wurden im Kalenderjahr 2014 ca. 4.300 t Honig produziert. Dies bedeutet im Vergleich zu 2013 (5.000 t) einen Rückgang um 14 %, im Vergleich zu 1995 sogar um mehr als 46 %. Dieser Rückgang führt in Kombination mit einem eher stabilen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 1,2 kg/jahr in den letzten Jahren zu einem stetig sinkenden Selbstversorgungsgrad. Österreich ist lediglich in der Lage 41 % des Honigbedarfs aus eigener Produktion zu decken, der Restbedarf muss über Importe gedeckt werden (Tabelle 10). Tabelle 10: Versorgungsbilanz für Honig in den Wirtschaftsjahren 1) 1994/1995-2013/2014 Jahr 94/95 99/00 04/05 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 Erzeugung (t) 8.000 9.300 6.400 5.000 5.600 5.300 5.000 4.300 Einfuhr (t) 5.275 5.680 4.566 6.124 6.143 7.010 8.114 8.568 Ausfuhr (t) 1.498 620 822 1.232 1.788 2.546 2.352 2.412 Nahrungsverbrauch (t) 11.777 14.360 10.144 9.892 9.955 9.764 10.761 10.456 Pro Kopf Verbrauch (kg) 1,5 1,8 1,2 1,2 1,2 1,2 1,3 1,2 Selbstversorgungsgrad (%) 68 65 63 51 56 54 46 41 1) Wirtschaftsjahr = Zeitraum 1. Juli bis 30. Juni Quelle: Österreichische Ernährungsbilanz, Statistik Austria (Versorgungsbilanzen) Tabelle 11: Österreichs Importe und Exporte von Honig im Zeitraum 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 - gesamt und Top 3 der Herkunftsländer Herkunftsland Importmenge (t) Bestimmungsland Exportmenge (t) aus EU-MS gesamt 4.391,60 nach EU-MS gesamt 1.091,90 Deutschland 1.510,90 Slowenien 315,00 Ungarn 861,90 Deutschland 311,80 Spanien 521,30 Griechenland 207,80 aus Drittländern gesamt 3.137,90 nach Drittländern gesamt 967,30 China 664,50 Schweiz 540,60 Kuba 617,00 Russland 111,30 Thailand 443,10 USA 97,00 Quelle: Statistik Austria (Außenhandel) Österreichs Honigimporte steigen nahezu kontinuierlich. Sie stammen ursprünglich überwiegend aus Drittländern (insbesondere aus China oder Kuba) und werden entweder direkt aus dem Drittland nach Österreich importiert oder kommen über den Umweg der Abfüllbetriebe aus Deutschland nach Österreich. Im letzteren Fall scheint jedoch dann in der Statistik Deutschland als Herkunftsland auf, obwohl der Honig ursprünglich aus einem Drittland stammt (Tabelle 11). Umgekehrt gibt es in Österreich einige Honig- 17

abfüllbetriebe, die Drittland-Honig importieren, abfüllen und wiederum exportieren. Die Tabelle 11 gibt daher einen Überblick über die direkten Handelsströme und das Marktgeschehen aber keine Information über die Provenienz der Honige. 3.4 VERMARKTUNGSSTRUKTUR UND HONIGPREISE Die Kleinstrukturiertheit des Imkereisektors in Österreich spiegelt sich auch in der Vermarktungsstruktur für Honig wider. Mit 70 % ist die Direktvermarktung an Endverbraucherinnen und -verbraucher der wichtigste Vertriebskanal der österreichischen Honigproduzentinnen und -produzenten. Der Rest wird an Abfüllbetriebe verkauft die überwiegend den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) beliefern. Im LEH hat österreichischer Honig mittlerweile zunehmende Bedeutung. Dies trägt auch dem veränderten Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung. Die Preise für Honig variieren in Österreich je nach Sorte und Region sehr stark. Die Endverbraucherpreise für Waldhonig bewegen sich zwischen 8-16 pro Kilogramm ( /kg), für Blütenhonig zwischen 7-14 /kg. Die Großhandelspreise sind naturgemäß niedriger und belaufen sich für Waldhonig auf 7-8,50 /kg und für Blütenhonig auf 5-7 /kg. Der Verbraucherpreis für Honig ist nicht sehr preiselastisch und seit 2014 leicht ansteigend (Tabelle 12). In den letzten drei Jahren war die österreichische Honigproduktion aufgrund der ungünstigen Witterungsbedingungen im Vergleich mit den Jahren zuvor geringer, was zu einer Stabilisierung der Verbraucherpreise auf einem etwas höheren Niveau wesentlich beitrug. Tabelle 12: Entwicklung des durchschnittlichen Verbraucherpreises für Honig in Österreich ( /kg) 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Bienenhonig 6,48 8,32 8,50 8,50 8,52 9,06 Quellen: Statistik Austria, Berechnungen BMLFUW/ALFIS Der Durchschnittsertrag von Honig je Bienenstock belief sich nach Schätzungen der Imkereibranche auf 13,1 kg im Jahr 2013 sowie 11,4 kg im Jahr 2014. Die Erzeugungskosten belaufen sich durchschnittlich auf 3,90-4,20 /kg und setzen sich aus Fixkosten in der Höhe von 3,10-3,40 /kg und variablen Kosten in der Höhe von ca. 0,80 /kg zusammen. Die Honigqualität wird mittels den allgemeinen, EU-weit gültigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sowie der Honigverordnung 2004, BGBl. II Nr. 40/2004, geregelt. Zusätzlich gibt es in Österreich noch Gütesiegel mit speziellen Kriterien für Honigprodukte: das Gütesiegel des Dachverbandes Biene Österreich, das AMA (Agrarmarkt Austria) Gütesiegel, das AMA-Biosiegel sowie das Bio-Austria Siegel. 18

4 BEWERTUNG DES BEDARFES IM BIENEN- ZUCHTSEKTOR Die nachstehende Bewertung des Bedarfes im österreichischen Bienenzuchtsektor beruht auf der Bewertung der Ergebnisse der Imkereijahre 2013/14 und 2014/15 im Imkereiprogramm 2013 2016 (siehe Punkt 1), einer Studie über die Erzeugungs- und Vermarktungsstruktur des Bienenzuchtsektors (siehe Punkt 3) und auf den Ergebnissen der Zusammenarbeit mit den repräsentativen Organisationen im Bienenzuchtsektor (siehe Punkt 9.5) im Rahmen von zahlreichen gemeinsamen Sitzungen. Aufbauend auf den Erfolgen im Rahmen des Imkereiprogrammes 2013 2016 sind etliche bewährte Maßnahmen im neuen Imkereiprogramm 2017 2019 weiterzuführen, insbesondere werden jedoch die Maßnahmen im Bereich der Bienengesundheit im Hinblick auf das neue Österreichische Bienengesundheitsprogramm 2016 neu aufgesetzt sowie eine Bündelung der Maßnahmen im Bereich der Informations- und Wissensvermittlung durch die Einrichtung einer Netzwerkstelle Biene Österreich herbeigeführt. Dadurch soll eine weitere Steigerung der Effizienz und ein noch gezielterer Einsatz der Finanzmittel erreicht werden. 4.1 TECHNISCHE HILFE FÜR IMKER UND IMKERORGANISATIONEN Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Die bisher angebotenen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen waren äußerst erfolgreich und werden auch im Imkereiprogramm 2017 2019 angeboten. Die biologische Bienenhaltung wird im neuen Imkereiprogramm verstärkt bearbeitet. Schulungen und Kurse im Hinblick auf die Bienengesundheit werden jedoch zukünftig nicht unter der Maßnahme Technische Hilfe für Imker und Imkerorganisationen, sondern in der Maßnahme Bekämpfung von Bienenstockfeinden und -krankheiten, insbesondere der Varroatose auf Basis der Inhalte des neuen Österreichischen Bienengesundheitsprogramms 2016 angeboten. Netzwerkstelle Biene Österreich Um den noch größer werdenden Bedarf an gebündelter Informations- und Wissensvermittlung in diesem Fachbereich zu entsprechen, wird im Imkereiprogramm 2017 2019 eine Netzwerkstelle Biene Österreich als Plattform und Ansprechstelle für die Imkerinnen und Imker wie auch der Imkerverbände eingerichtet, die sowohl operativ als auch koordinierend tätig sein wird und insbesondere auch Veranstaltungen durchführt sowie Informations- und Schulungsmaterial zur Verfügung stellt. Auch für die biologische Bienenhaltung soll damit eine Anlaufstelle geschaffen werden. Für diese Maßnahme werden daher mehr Budgetmittel im Vergleich zum Imkereiprogramm 2013 2016 bereitgestellt. 19

Einzelbetriebliche Beratung Die einzelbetriebliche Beratung wurde im Imkereiprogramm 2013 2016 in Anspruch genommen, wenn spezielle Fragen- und Problemstellungen bestanden, die über den Rahmen der zahlreichen Schulungen und Seminare hinausgingen. Für diese speziellen Bereiche besteht weiterhin Bedarf und daher wird diese Maßnahme im Imkereiprogramm 2017-2019 speziell für Imkerinnen und Imker mit Einheitswert und Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Honigqualitätsprogramm des Imkereidachverbandes Biene Österreich weiter angeboten. Investitionen in technische Ausstattung und Kleingeräteausstattung Sowohl die Investitionen in technische Ausstattung als auch die Förderung der Kleingeräteausstattung sind seit vielen Jahren Schwerpunkte der österreichischen Imkereiprogramme und werden auch im Imkereiprogramm 2017 2019 entsprechend weitergeführt. Die Maßnahmen werden weiterhin als notwendige Basis für eine wirtschaftliche und kostengünstige Qualitätsproduktion von Imkereiprodukten angesehen. Neueinsteigerpaket Die gegenständliche Maßnahme wurde gut angenommen und hat sowohl zu einem Anstieg der Anzahl an Imkerinnen und Imker als auch der Bienenvölker beigetragen. Dieser positive Trend soll auch weiterhin unterstützt werden, nicht zuletzt auch unter dem zusätzlichen Aspekt der Senkung des Durchschnittsalters der in Österreich tätigen Imkerinnen und Imker. Da weiterhin mit Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern gerechnet wird, wird diese Maßnahme im Imkereiprogramm 2017 2019 weitergeführt. 4.2 BEKÄMPFUNG VON BIENENSTOCKFEINDEN UND -KRANKHEITEN, INSBESONDERE DER VARROATOSE Die im Imkereiprogramm 2013 2016 angebotene Maßnahme (Varroabekämpfung durch externes geschultes Personal) wurde in geringem Ausmaß angenommen. Bienenseuchen wie die Varroamilbe oder die Amerikanische Faulbrut stellen jedoch eine sehr große Gefahr für die Bienenvölker dar und unsere Imkerinnen und Imker zurzeit vor große Herausforderungen. Ungünstige Witterungsbedingungen im Winter 2014/15 und eine damit verbundene erschwerte Bekämpfung der Varroamilbe trugen wesentlich dazu bei, dass mehr als ein Viertel der österreichischen Bienenvölker den Winter nicht überlebten. Aufgrund dieser schwierigen Umstände in den letzten Jahren wird den Maßnahmen für die Bienengesundheit im Rahmen des Imkereiprogramms 2017 2019 ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Die Teilnahme der Imkerinnen und Imker am Österreichischen Bienengesundheitsprogramm 2016 und die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen werden im Imkereiprogramm 2017 2019 gefördert. Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Bienengesundheit sollen zukünftig gebündelt und ausgeweitet werden. Die qualitativen Anforderungen hinsichtlich der zu vermittelnden Inhalte der Aus- und 20

Weiterbildung sowie die Mindestqualifikationserfordernisse für Vortragende wurden bereits im Österreichischen Bienengesundheitsprogramm 2016 festgelegt. Die Durchführung der Varroabekämpfung vor Ort durch Sachverständige für Bienenkrankheiten und besonders geschulte Personen soll zukünftig besonders auf jene Imkerinnen und Imker fokussieren, die aus den verschiedensten Gründen mit der praktischen Varroabekämpfung nicht zurechtkommen. Das schließt auch Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger mit ein. Darüber hinaus sollen am Österreichischen Bienengesundheitsprogramm 2016 teilnehmende Imkerinnen und Imker bezuschusste einzelbetriebliche Beratungen durch speziell qualifizierte Berater oder Beraterinnen für Bienengesundheit in Anspruch nehmen können. Die im Zuge einer Betriebsberatung für die Bienengesundheit durchzuführende Betriebserhebung ist durch den Berater oder die Beraterin zu dokumentieren. Durch die zukünftige Schwerpunktsetzung im Bereich der Bienengesundheit sind für die entsprechenden Maßnahmen im Verhältnis zum Imkereiprogramm 2013 2016 deutlich mehr Finanzmittel erforderlich. 4.3 RATIONALISIERUNG DER WANDERIMKEREI Sowohl die Unterstützung der Kontrollen auf Bienenseuchen als auch die Maßnahmen im Bereich der technischen Ausstattung bei der Bienenwanderung wird von der Imkereibranche als enorm wichtig beurteilt. Diese Maßnahmen wurden von den Imkerinnen und Imkern auch bisher sehr gut angenommen. Die Maßnahmen werden daher im Imkereiprogram 2017 2019 weitergeführt, wobei seitens der Imkerbranche für den Investitionsbereich ein höherer Bedarf als bisher gesehen wird. 4.4 MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER ANALYSELABORS, DIE BIENENZUCHTERZEUGNISSE UNTERSUCHEN, MIT DEM ZIEL DIE IMKER BEI DER VERMARKTUNG UND WERTSTEIGERUNG IHRER ERZEUGNISSE ZU UNTERSTÜTZEN Die Weiterentwicklung der Honigqualität mithilfe von Qualitätsuntersuchungen des Honigs ist ein zentraler Bestandteil des Imkereiprogramms 2013 2016, ebenso die Untersuchungen im Gesundheitsbereich und bei den Honigsortenbestimmungen. Die bewährten Maßnahmen werden daher auch im Imkereiprogramm 2017 2019 angeboten. 4.5 UNTERSTÜTZUNG DER WIEDERAUFFÜLLUNG DES BIENENBE- STANDES Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung sind Grundlagen für eine qualitative Verbesserung und Erneuerung des Bienenbestandes. 21

Die im Imkereiprogramm 2013 2016 angebotenen Maßnahmen, insbesondere die Online-Datenbank ( Bee Data ), stellen eine wichtige Basis für die Unterstützung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dar und werden auch im Imkereiprogramm 2017 2019 bezuschusst. 4.6 ZUSAMMENARBEIT MIT ORGANISATIONEN, DIE AUF DIE DURCH- FÜHRUNG VON PROGRAMMEN DER ANGEWANDTEN FOR- SCHUNG AUF DEM GEBIET DER BIENENZUCHT UND DER BIENEN- ZUCHTERZEUGNISSE SPEZIALISIERT SIND Das mehrjährige Forschungsprojekt Zukunft Biene ist essentiell für die österreichische Imkereibranche. Eine Mitfinanzierung im Rahmen des Imkereiprogramms 2017-2019 ist daher unabdingbar. Darüber hinaus wird mit weiteren Projekten in der angewandten Forschung gerechnet, die unterstützt werden. 22

5 BESCHREIBUNG DER ZIELE DES IMKEREIPRO- GRAMMS UND DES ZUSAMMENHANGS ZWI- SCHEN DIESEN ZIELEN UND DEN AUS DER LIS- TE GEMÄSS ARTIKEL 55 ABSATZ 4 DER VER- ORDNUNG (EU) NR. 1308/2013 AUSGEWÄHLTEN IMKEREIMASSNAHMEN 5.1 ZIELE DES IMKEREIPROGRAMMS 2017-2019 Die Ziele des Imkereiprogramms 2017 2019 sind: die Erhaltung einer gesunden, flächendeckenden Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft die Sicherstellung der unverzichtbaren Bestäubungsfunktion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte Ökosystem die Weiterentwicklung und Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Imkerinnen und Imker, insbesondere auch in der biologischen Bienenhaltung die Weiterentwicklung und Verbesserung der hohen Produktqualität und Rückstandsfreiheit der Imkereiprodukte die Bekämpfung und Prävention von Bienenkrankheiten auf Grundlage des Österreichischen Bienengesundheitsprogramms 2016 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Honigproduktion durch Zucht genetisch leistungsstarker und krankheitsresistenter Bienenvölker (Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung) die Zusammenarbeit bei Forschungsprogrammen. 5.2 ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DEN ZIELEN UND DEN AUS DER LISTE GEMÄSS ARTIKEL 55 ABSATZ 4 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1308/2013 AUSGEWÄHLTEN IMKEREIMASSNAHMEN Die Imkereiwirtschaft leistet insbesondere in ländlichen Regionen einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung und Einkommensverbesserung und liefert neben Honig weitere wertvolle Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten. Bei allen Imkerinnen und Imkern steht die Weiterführung ihrer Tätigkeit auf einem fachlichen hohen Niveau im Vordergrund. Die österreichische Imkereiwirtschaft ist durch eine kleinbetriebliche Struktur geprägt. Zur Professionalisierung des Berufstandes sind im Programmzeitraum 2017 2019 folgende Maßnahmen aus der Liste gemäß Artikel 55 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgesehen: a) Technische Hilfe für Imker und Imkerorganisationen; b) Bekämpfung von Bienenstockfeinden und -krankheiten, insbesondere der Varroatose; c) Rationalisierung der Wanderimkerei; d) Maßnahmen zur Unterstützung der Analyselabors, die Bienenzuchterzeugnisse untersuchen, mit dem Ziel, die Imker bei der Vermarktung und Wertsteigerung ihrer Erzeugnisse zu unterstützen; e) Unterstützung der Wiederauffüllung des Bienenbestands der Union; 23

f) Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind; Die folgenden Maßnahmen aus der Liste gemäß Artikel 55 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 werden im Imkereiprogramm 2017 2019 nicht angeboten: g) Marktbeobachtung Begründung: Aufgrund der relativ geringen österreichischen Honigernten der letzten Jahre und dem daraus resultierenden Mangel an österreichischem Honig ist die Notwendigkeit von absatzfördernden Maßnahmen in den nächsten Jahren wenig gegeben. Im Hinblick auf den effizienten Einsatz der begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel wird eine Prioritätenfestsetzung auf die Maßnahmen a) bis f) getroffen. h) Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse im Hinblick auf die Ausschöpfung des Produktpotentials auf dem Markt Begründung: Honig ist das Hauptprodukt der österreichischen Imkereiwirtschaft. Für andere Bienenprodukte wie z.b. Gelee Royal ist eine wirtschaftliche Produktion unter den klimatischen Bedingungen in Österreich nur sehr schwer möglich. Im Hinblick auf einen effizienten Einsatz der begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel wird eine Prioritätenfestsetzung auf die Maßnahmen a) bis f) getroffen. 24