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5. aktualisierte und erweiterte Auflage Dieses Buch gehört: Personalwesen HR-Organisation Einstellung neuer Mitarbeiter Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht Tätigkeit Lohn und Gehalt Sozialversicherungen Austritt kompakt Das Portal für das Personalwesen und für Stellensuchende

Autor / Schlusswort 231 Autor Roland R. Perret wurde 1955 geboren. Er ist im Kanton Luzern aufgewachsen und hat dort die Grund- und weiterführende Schule besucht. Er absolvierte eine Berufslehre als Maschinenzeichner, war anschliessend im Aussendienst und schliesslich als Projektleiter tätig. Auf dem zweiten Bildungsweg hat er eine kaufmännische Ausbildung gemacht, und mit dem Diplom Betriebsökonom abgeschlossen. Nach mehrjähriger leitenden Tätigkeit in der Personalberatung arbeitet er heute als Verlagsleiter beim Keiser Verlag und ist Geschäftsführer von hrm4you.ch. Schlusswort Die Mitarbeitenden sind für jedes Unternehmen ein wertvoller Produktionsfaktor, der sorgfältig begleitet und wahrgenommen werden muss. Das Personalwesen gewinnt zunehmend an Bedeutung und die Personalverantwortlichen haben somit auch grössere Verantwortung zu tragen. Diese rasanten Entwicklungen im Personalbereich waren ausschlaggebend für das Buch-Projekt, das nach 3-jähriger Arbeit, im Jahre 2005 erstmals erschienen ist. Das Ziel war es, den Personalverantwortlichen eine Zusammenfassung aller praxisrelevanten Themen, von der Einstellung eines Mitarbeitenden bis hin zu dessen Austritt aus dem Unternehmen, zu liefern. Die ist so konzipiert, dass zu jedem relevanten Thema eine schnelle und übersichtliche Informationsbeschaffung möglich ist. Zusätzlich wurde hrm4you.ch ein Online-Portal für Personalverantwortliche entwickelt, das zusätzliche, detaillierte und fortlaufend aktualisierte Informationen zur gezielten Vertiefung aller wichtigen Themen bietet. Deshalb wurden die einzelnen Kapitel des Buches bewusst auf das Wesentliche reduziert, und jedes Thema wird nur kurz und knapp präsentiert. Schon die erste Auflage des Buches hat Eingang in Praxis und Lehre gefunden. Dieser grosse Erfolg hat motivierend dazu beigetragen, eine 4. überarbeitete und erweiterte Auflage herauszugeben. Mögen Lehrer, Auszubildende und Personalfachleute auch in dieser, nun vorliegenden, neuen Auflage alles Wissenswerte über das heutige Personalwesen beantwortet finden. Alle Variabeln aus dem Buch sind immer aktualisiert bei hrm4you.ch abrufbar.

2 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Einstellung neuer Mitarbeiter 9 Stellenbeschreibung 10 Inhalt einer Stellenbeschreibung 10 Erarbeitung der Stellenbeschreibung 11 Inkrafttreten 11 Anforderungsprofil 12 Schlüsselqualifikationen 12 Angaben zur Erstellung eines Anforderungsprofils 13 Personalsuche 14 Interne Stellenbesetzung 14 Externe Stellenbesetzung 14 Eigene Personalsuche 15 Personalsuche durch Dritte 19 Arbeitspensum 21 Arbeitszeitmodelle 21 Festlegung des Arbeitsumfangs 21 Bewerbungsunterlagen 22 Eine vollständige Bewerbung enthält 22 Auswertung der Unterlagen 22 Rechtliche Aspekte 23 Bewerbung von Lernenden 23 Beurteilung von Schulnoten 23 Bewerbung von Hochschulabsolventen 24 Arbeitszeugnisse 24 Vorauswahl 25 Vorstellungsgespräch 26 Terminvereinbarung 26 Vorbereitung 26 Grundsätze der Gesprächsgestaltung 26 Gesprächsablauf 26 Rechtliche Aspekte 27 Nachbearbeitung 28 Nonverbale Kommunikation 29 Beurteilungsfehler 30 Testverfahren 31 Grafologisches Gutachten 31 Psychologische Eignungstests 31 Referenzauskunft 32 Bewerberauswahl 33 Auswahl 33 Fristen 33 Absagen 33 Zusage 34 Kapitel 2 Arbeitsvertrag / Arbeitsrecht 35 Allgemeines Arbeitsrecht 36 Selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit 36 Selbstständig Erwerbstätige 36 Auftrag 37 Arbeitsgesetz 38 Rechtliche Rahmenbedingungen 38 Geltungsbereich 38 Ausnahmen 38 Jugendschutzverordnung 40 Mutterschaftsentschädigung 40 Gleichstellung von Frau und Mann 42 Gesetzliche Grundlagen 42 Wichtige Links 43 Verträge 44 Einzelarbeitsvertrag (EAV) 44 Stillschweigender und mündlicher Arbeitsvertrag 45 Schriftlicher Arbeitsvertrag 45 Normalarbeitsvertrag (NAV) 46 Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 46 Arbeitsverträge mit Pensionierten 48 Rechtliche Rahmenbedingungen 48 Arbeitsverträge mit Aushilfen 49 Unregelmässige Arbeitseinsätze 49 Dauer 49 Rechtliche Rahmenbedingungen 49 Probezeit und Kündigung 50 Arbeitszeiten 50 Lohn 50 Lehrvertrag 51 Mäklervertrag 53 Mäklervertrag 53 Mäkler 53 Provision 54 Franchisevertrag 55 Franchisegeber 55 Franchisenehmer 56

Inhaltsverzeichnis 3 Reglemente 58 Personalreglement 58 Arbeitszeitreglement 58 Arbeitnehmervertretung / Mitsprache 59 Allgemeine Haftung 60 Aus dem Haftungsrecht 60 Haftung des Arbeitnehmers allgemein 60 Verweigerung der Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer 60 Mankohaftung 60 Strafrechtliche Verantwortung des Arbeitnehmers 61 Haftung des Arbeitgebers 61 Berufsbildung 62 Gründe für die Lehrlingsausbildung 62 Berufslehrverbünde 62 Suche nach Lernenden 63 Auswahl von geeigneten Lernenden 63 Anforderungen an die Arbeitgeber 63 Rechtliche Rahmenbedingungen 64 Lehrvertrag 65 Jugendschutzverordnung 66 Berufliche Grundbildung 66 Lohn 67 Nach der Lehre 67 Arbeitszeit 69 Wochenarbeitszeit 69 Tages- und Abendarbeit 69 Pausen 69 Nacht- und Sonntagsarbeit 70 Probezeit 72 Rechtliche Rahmenbedingungen 72 Überstunden / Überzeit 73 Begriffsdefinition 73 Rechtliche Rahmenbedingungen 73 Kompensation 74 Ferien / Feiertage / Freizeit 75 Ferien 75 Unbezahlter Urlaub 75 Sabbatical 75 Feiertage 76 Freizeit 77 Arbeitsbewilligung 78 Alte EU-Staaten 78 Aufenthaltsbewilligungen für die alten EU-Staaten 78 Neue EU-Staaten 79 Aufenthaltsbewilligungen für die neuen EU-Staaten 80 Nicht-EU-Staaten 81 Die verschiedenen Ausländerausweise 82 Arbeitsrechtliche Streitfälle 83 Zuständigkeit der Gerichte/Gerichtsstand 83 Streik 84 Definition 84 Rechtmässiger Streik 84 Rechtliche Rahmenbedingungen 84 Kurzarbeit 85 Gründe für Kurzarbeit 85 Gründe, die nicht zu Kurzarbeit führen 85 Vorteile der Kurzarbeit 85 Anmeldung der Kurzarbeit 85 Kurzarbeitsentschädigung 86 Schlechtwetterentschädigung 87 Betriebsübergang 88 Rechtliche Rahmenbedingungen 88 Kapitel 3 Tätigkeit 89 Wertschöpfung durch Personalarbeit 90 Wandel der Rahmenbedingungen 90 Aufgaben der Personalabteilung 90 Häufige Schwächen der Personalabteilung 90 Trends im Personalwesen 91 Einführung neuer Mitarbeitender 93 Vorbereitung 93 Einführungsgespräch 93 Einarbeitung 94 Probezeit 94 Integration neuer Mitarbeitender 95 Interesse zeigen 95 Feedbackgespräche 95 Integration ausländischer Arbeitnehmer 96 Hauptbereiche der Integration 96

4 Inhaltsverzeichnis Teamarbeit 98 Definition 98 Vorteile der Teamarbeit 98 Bildung eines Teams 98 Teamziele 99 Phasen der Teamarbeit 99 Erfolgreiche Zusammenarbeit 100 Feedback und Anerkennung 100 Konflikte 100 Familienfreundliche Personalpolitik 101 Fünf Gründe für familienfreundliche Personalpolitik 101 Empfehlenswerte Massnahmen 101 Ältere Mitarbeitende 103 Immer mehr ältere Arbeitnehmer 103 Ein Gewinn für den Betrieb 103 Erwartungen an ältere Mitarbeitende 104 Alt und Jung 104 Massnahmen in den Betrieben 104 Personalakte 105 Inhalte der Personalakte 105 Personaldossiers 106 Dateneinsicht 106 Stammblatt 106 Aufbewahrung 106 Privatsphäre und Datenschutz 107 Private Kommunikation am Arbeitsplatz 107 Sanktionen 107 Gesetzliche Regelungen zur Überwachung Angestellter 108 Datenschutzgesetz (DSG) 108 Mitarbeiterumfragen 110 Nutzen und Zweck von Mitarbeiterumfragen 110 Vorbereitung 110 Durchführung 110 Mögliche Themen 111 Mitarbeitergespräch 112 Anlässe und Inhalte 112 Leistungsbeurteilung 112 Grundlagen der Gesprächsführung 112 Aufbau eines Mitarbeitergesprächs 113 Nachbereitung 113 Rechtliche Aspekte 114 Mitarbeiterführung 115 Führungspersönlichkeit 115 Aufgaben und Tätigkeiten einer Führungskraft 115 Weisungsrecht 115 Motivation als zentrale Führungsaufgabe 116 Weiterbildung 118 Personalentwicklung 118 Formen betriebliche Weiterbildung 118 Voraussetzungen erfolgreicher Weiterbildung 119 Wirkung 119 Finanzierung 120 Wenn Mitarbeitende Delikte begehen 121 Massnahmen 121 Fehler in der Kassenabrechnung 121 Haftbarkeit des Arbeitnehmers 122 Definieren der Kontroll- und Sorgfaltspflichten 122 Arbeitsklima 123 Kommunikation und Information 123 Kommunikationsstörungen erkennen und vermeiden 123 Konflikte am Arbeitsplatz 124 Definition 124 Mobbing 124 Stresssymptome bei Mitarbeitenden 130 Dauerstress 130 Stresstypen 131 Burnout 132 Boreout 134 Gründe für das Boreout 134 Massnahmen 135 Innere Kündigung 136 Stummer Protest 136 Ursachen die im Unternehmen liegen 136 Warnzeichen 136 Vorbeugen und handeln 137 Sexuelle Belästigung 138 Definition 138 Vorbeugende Massnahmen 138 Rechtsgrundlage 138 Opfer 139 Unternehmen 139

Inhaltsverzeichnis 5 Konfliktbewältigung / Mediation 141 Schritte zur Konfliktbewältigung 141 Mediation 142 Betriebliche Sozialberatung 144 Betrieblicher Nutzen 144 Trauerbegleitung 145 Absenzen 148 Gesundheitsförderung im Betrieb 148 Absenzenmanagement 148 Betreuung abwesender Mitarbeitender 149 Betreuung arbeitsunfähiger Mitarbeitender 149 Massnahmen zur Kostenreduktion 149 Freizeitgewährung für persönliche Angelegenheiten 150 Stellvertretung / Jobrotation 151 Ergonomie / Sicherheit am Arbeitsplatz 152 Büro- und Arbeitsplatzgestaltung 152 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit 153 Gesundheitsschutz für Jugendliche 154 Fehlzeitenmanagement 154 Gesundheit am Arbeitsplatz 156 Gesundheitsförderung 156 Neue Arbeitszeitmodelle verändern den Arbeitsmarkt 158 Arbeitnehmergruppen 158 Feste Arbeitszeit 158 Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) 159 Variable Arbeitszeit 159 Jahresarbeitszeit (JAZ) 159 Lebensarbeitszeit 160 Teilzeitarbeit 160 Formen der Teilzeitarbeit 160 Kurzarbeit 161 Temporärarbeit 161 Telearbeit 161 Schichtarbeit 161 Teilzeitarbeit 162 Teilzeitarbeitende 162 Arbeit auf Abruf 163 Temporärarbeit 164 Begriff 164 Gründe 164 Verträge 164 Rechtliche Rahmenbedingungen 164 Telearbeit 166 Formen der Telearbeit 166 Voraussetzungen 167 Rechtliche Aspekte 167 Erfindungen von Arbeitnehmern 169 Dienst- und Gelegenheitserfindung 169 Arbeitskleidung 170 Kapitel 4 Lohn und Gehalt 171 Lohnhöhe 172 Lohnvereinbarung 172 Lohngerechtigkeit 172 Einschränkungen 172 Lohngleichheit 172 Lohnmodelle 173 Bonussystem 174 Teuerungsausgleich 174 Verzug oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers 174 Lohnzahlung 175 Rechtliche Rahmenbedingungen 175 Zeitlohn 175 Stundenlohn 175 Monatslohn 176 Akkordlohn 176 Naturallohn 176 Provisionslohn 176 Vorschuss und Rückbehalt 176 Lohnausweis 178 Anwendung 178 Inhalt 178 Vereinfachung 179 Ausfüllhilfe 179 Lohnfortzahlung 180 Allgemeines 180 Krankentaggeldversicherung 180 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 180 Spesen 182 Auslagen 182 Pauschale Entschädigung 182

6 Inhaltsverzeichnis Vertrauensspesen 182 Privatfahrzeug im Geschäftsgebrauch 182 Familienzulagen 184 Hochzeitszulagen 184 Geburtszulagen 184 Adoptionszulagen 184 Kinderzulagen 184 Ausbildungszulagen 185 Neues Familienzulagengesetz 186 Zulagen gemäss Erwerbsersatzordnung (EO) 186 Mutterschaftsentschädigung 187 Ferienvergütung 188 Ferienlohn 188 Höhe der Ferienvergütung 188 Ferienvergütung bei Stundenlöhnern 188 Lohn statt Ferien 189 Kürzung des Ferienanspruchs 189 Auseinandersetzungen über den Ferienanspruch 189 13. Monatslohn / Gratifikation 190 13. Monatslohn 190 Gratifikation 190 Lohnabzüge 191 AHV/IV/EO 191 Arbeitslosenversicherung (ALV) 191 Unfallversicherung (UVG) 191 Berufsvorsorge/Pensionskasse (BVG) 192 Taggeldversicherung bei Krankheit 192 Quellensteuer 192 Details der Sozialversicherungen 192 Kapitel 5 Austritt 195 Kündigung 196 Befristete Arbeitsverhältnisse 196 Unbefristete Arbeitsverträge 196 Kündigung vor Antritt der Stelle 196 Ungerechtfertigter Nichtantritt oder Verlassen 196 Kündigungssperrfristen für Arbeitgeber 196 Änderungskündigung 197 Fristlose Kündigung 197 Missbräuchliche Kündigung 198 Massenentlassung 198 Stellensuche nach erfolgter Kündigung 199 Freistellung 200 Freistellungserklärung 200 Regeln für die Freistellung 200 Auflösung des Arbeitsverhältnisses 201 Ansprüche des Arbeitnehmers 201 Verjährung 201 Fürsorgepflicht 201 Beteiligung am Geschäftsergebnis 201 Offene Provisionsforderungen 201 Rückzahlung von Weiterbildungskosten 201 Offene Guthaben 202 Fälligkeit und Verzug 202 Rückgabepflichten 202 Abgangsentschädigung 202 Verrechnungsrecht 203 Personalabbau 204 Alternativen zum Personalabbau 204 Beschäftigungs- und Qualifizierungsmassnahmen 204 Outplacement 205 Eckpfeiler des Outplacements 205 Outplacement-Beratung 205 Pensionierung 206 Persönliche Vorbereitung 206 Formalitäten 206 Flexible Pensionierung 206 Abredeversicherung 207 Austrittsgespräch 208 Gesprächsziele 208 Gesprächsführung 208 Informationsblatt 209 Konkurrenzverbot 211 Gültigkeit 211 Aufhebung/Hinfälligkeit 211 Karenzentschädigung 212 Schadenersatzpflicht 212 Datenschutz bei Austritt 213 Arbeitszeugnis 214 Grundsätze 214 Zeugnisarten 214 Zeugnisinhalt 215 Absenzen 216

Inhaltsverzeichnis 7 Geheimcodes 216 Sprache 216 Rechtshinweise 216 Konkurs des Unternehmens 217 Rechtliche Grundlagen 217 Lohngarantie 217 Gerichtsstand 218 Zusammenfassung der OR-Artikel zum Austritt 218 Tod 219 Tod des Arbeitnehmers 219 Tod des Arbeitgebers 219 Anhang Literaturtipps 221 Linkliste 222 Abkürzungsverzeichnis 223 Gesetzessammlung 224 Glossar 225 Index 227 Autor / Schlusswort 231 hrm4you.ch 232 AKTE Sozialversicherungen 234 Weitere Bücher vom Keiser Verlag 235 Führungskonflikte lösen mit P.A.U.L. 236

Kapitel 1 9 Einstellung neuer Mitarbeiter stellenbeschreibung 10 anforderungsprofil 12 Personalsuche 14 arbeitspensum 21 bewerbungsunterlagen 22 vorstellungsgespräch 26 testverfahren 31 bewerberauswahl 33

32 Einstellung neuer Mitarbeiter Testverfahren DIN 33430 Blick «von aussen» auf Chancen, Risiken und Nebenwirkungen. Ein Bericht vom Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik am Departement für Psychologie der Universität Freiburg Schweiz. Moderne Eignungsbeurteilung mit der DIN 33430 Referenzauskunft Durch Rückfragen beim früheren Arbeitgeber oder anderen Referenzpersonen lassen sich oft wichtige Informationen über einen Bewerber in Erfahrung bringen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sind dabei die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten: Art. 328 OR (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers) Art. 12 Abs. 2 b und c sowie Art. 8 des Datenschutzgesetzes (DSG) Rechtliche Aspekte Referenzauskünfte dürfen nur mit Einverständnis des Bewerbers erteilt werden. Der Bewerber ist berechtigt, eine bestimmte Person als Referenzperson anzugeben. In diesem Fall ist nur sie zur Referenzerteilung berechtigt. Dabei muss es sich um eine hierarchisch übergeordnete Person handeln. Wenn eine Referenzauskunft erteilt wird, hat der Bewerber das Recht, über den Inhalt der eingeholten Referenzauskünfte Auskunft zu erhalten. Referenzauskünfte dürfen nur zu arbeitsplatzbezogenem Verhalten erteilt werden. Bei falschen oder nicht berechtigten Referenzauskünften kann der Bewerber Schadensersatz fordern. Tipp Telefonische Referenzanfragen nie sofort beantworten! Da via Telefon die Identität des Anrufers nicht überprüft werden kann, besteht die Gefahr, mit erteilten telefonischen Auskünften gegen das Datenschutzgesetz zu verstossen. Telefonnummer und allfällige Web-Adresse des Unternehmens verlangen. Nach Abklärungen der Berechtigung des Referenzbegehrens kann der Anrufer kontaktiert und informiert werden. Die Auskunftsverzögerung lässt sich mit der Notwendigkeit der Unterlagenbeschaffung hinreichend entschuldigen.

Kapitel 2 35 Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht allgemeines Arbeitsrecht 36 arbeitsgesetz 38 gleichstellung von Frau und Mann 42 verträge 44 arbeitsverträge mit Pensionierten 48 arbeitsverträge mit Aushilfen 49 lehrvertrag 51 mäklervertrag 53 Franchisevertrag 55 Reglemente 58 arbeitnehmervertretung / Mitsprache 59 allgemeine Haftung 60 berufsbildung 62 arbeitszeit 69 Probezeit 72 Überstunden / Überzeit 73 Ferien / Freizeit / Feiertage 75 arbeitsbewilligung 78 arbeitsrechtliche Streitfälle 83 streik 84 Kurzarbeit 85 betriebsübernahme 88

66 Berufsbildung Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht Tipp Man sollte sich mit dem Lernenden im Voraus einigen, welche Auslagen für die Schule und andere Verbindlichkeiten vom Lehrbetrieb übernommen werden. Über die üblichen Gepflogenheiten informiert das kantonale Amt für Berufsbildung oder der entsprechende Branchenverband. Betreffende Vereinbarungen sollten im Lehrvertrag festgehalten werden. Achtung: Änderung der Jugendschutzverordnung! Jugendschutzverordnung Künftig gelten in der Arbeitswelt für Jugendliche ab 18 Jahren (bisher: ab 20 Jahren) keine besonderen Schutzbestimmungen mehr. Diese Änderung wurde im Juni 2006 vom Parlament gutgeheissen. Dafür wird eine Jugendschutzverordnung (ArGV 5) erarbeitet. Die Einführung dieser Verordnung ist seit September 2007 rechtsgültig. (hrm4you.ch). 40 232 Berufsausbildung Berufliche Grundbildung Dreiteilige Ausbildung Ausbildung im Lehrbetrieb: Dort erhalten die Lernenden die Möglichkeit, berufspraktische Erfahrungen zu sammeln und ihr bereits erworbenes Wissen anzuwenden. Ausbildung in einem überbetrieblichen Kurs: Die meisten Berufslehren beinhalten überbetriebliche Kurse, in denen die Auszubildenden berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Ausbildung an der Berufsschule: Ein Teil der Lehre findet in der Berufsfachschule oder an einer Berufsmittelschule statt. Anpassung der beruflichen Grundbildung Berufliche Grundbildung und Behinderung Art. 18 BBG: «Für besonders befähigte oder vorgebildete Personen sowie für Personen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen kann die Dauer der beruflichen Grundbildung angemessen verlängert oder verkürzt werden.» Ansprechpartner ist das Kantonale Amt für Berufsbildung. Wichtig zu beachten ist jedoch bei der Rekrutierung, ob ein Lernender trotz seiner Behinderung oder Lernschwäche die Anforderungen für den Lehrberuf erfüllen kann. Ausbildungsinhalte Ausbildungsinhalte Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) enthält klare, von den Betrieben zu befolgende Ausbildungsvorschriften (Pflichtenhefte!). Lernende wiederum sollten die Abfolge von Lerninhalten in einem Lernjournal festhalten (Vorlagen sind beim Amt für Berufsbildung erhältlich). Zu Beginn einer Lehre sollten Leistungsziele festgehalten werden. Diese sind im Modelllehrgang-Ordner der Branchenverbände enthalten. Bei der Gestaltung des Ausbildungsprogramms ist das Berufsbildungsamt oder der entsprechende Branchenverband behilflich. In kleinen Betrieben, in denen ein Lernender während seiner Ausbildung nicht verschiedene Abteilungen durchlaufen kann, empfiehlt es sich, z.b. pro Halbjahr thematische Schwerpunkte zu setzen, die neben dem Tagesgeschäft behandelt und vertieft werden.

Kapitel 3 89 Tätigkeit Wertschöpfung Personalarbeit 90 Einführung neuer Mitarbeitender 93 Integration neuer Mitarbeitender 95 teamarbeit 98 Personalpolitik 101 Ältere Mitarbeitende 103 Personalakte 105 Privatsphäre und Datenschutz 107 Mitarbeiterumfragen 110 Mitarbeitergespräch 112 mitarbeiterführung 115 weiterbildung 118 mitarbeiterdelikete 121 arbeitsklima 123 Konflikte am Arbeitsplatz 124 stresssymptome 130 boreout 134 Innere Kündigung 136 Sexuelle Belästigung 138 Konfliktbewältigung / Mediation 141 Betriebliche Sozialberatung 144 trauerbegleitung 145 absenzen 148 Stellvertretung / Jobrotation 151 Ergonomie und Sicherheit 152 Gesundheit am Arbeitsplatz 156 arbeitszeitmodelle 158 teilzeitarbeit 162 temporärarbeit 164 telearbeit 166 Erfindungen von Arbeitnehmern 169 arbeitskleidung 170

158 Arbeitszeitmodelle Tätigkeit Es gibt viele Gründe, über neue, flexible Arbeitszeitmodelle nachzudenken: die immer noch recht hohe Arbeitslosigkeit, saisonale Schwankungen, der Wunsch nach Optimierung von Betriebsabläufen, die Anpassung an Kundenund Mitarbeiterbedürfnisse und die neuen Möglichkeiten, die sich aus der technologischen Entwicklung ergeben. Auch die Gesamtarbeitsverträge enthalten daher zunehmend Öffnungsklauseln, die es Arbeitgeber und Betriebsrat freistellen, Rahmenbedingungen für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten festzulegen. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Modelle mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen vorgestellt. Viele dieser Modelle gelten selbstredend auch für Teilzeitarbeitsverhältnisse (siehe auch Teilzeitarbeit). Werden mehrere Modelle innerhalb eines Unternehmens kombiniert, spricht man auch vom «Baukastenmodell». 162 Verbreitung Neue Arbeitszeitmodelle verändern den Arbeitsmarkt Im 2. Quartal 2004 arbeitete noch gut die Hälfte der Arbeitnehmer (57,5 %) zu fest vorgegebenen Arbeitszeiten. 24,0 % besassen ein monatliches oder wöchentliches Arbeitszeitkonto. Diese Anteile haben sich seit 2001 fast nicht verändert. Beim Jahresarbeitszeitmodell hingegen gab es seit 2001 einen Anstieg von 5,1 % auf 7,8 % (243'000 Arbeitnehmende). Die übrigen 8 % der Arbeitnehmer arbeiteten ohne fest vorgegebene Arbeitszeiten. Auswahl Arbeitnehmergruppen Je nach Arbeitnehmergruppe werden bestimmte Arbeitszeitmodelle häufiger genutzt als andere. Frauen Gemäss einer Statistik der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) gingen im Jahr 2005 über die Hälfte der Frauen (56,7 %) einer Teilzeitarbeit nach. Bei den Männern ist der Anteil mit 10,9 % bedeutend kleiner. Führungskräfte Auf der Kaderstufe arbeiten bis heute die meisten Arbeitnehmer Vollzeit. Erst 18,8 % aller Führungskräfte haben eine Teilzeitstelle angenommen. Ältere Mitarbeitende Durch die demografische Entwicklung in der Schweiz steigt die Zahl der Arbeitskräfte in der Alterskategorie 50 aufwärts, während es immer weniger junge Arbeitskräfte gibt. Dies führt dazu, dass Unternehmen älteren Mitarbeitenden vermehrt flexible Arbeitszeiten anbieten, um ihre Arbeitskraft für den Betrieb zu erhalten. Immer mehr ältere Mitarbeitende gehen auch noch nach ihrer Pensionierung einer Teilzeitarbeit nach. Fixe Arbeitszeiten Feste Arbeitszeit Hier gibt der Arbeitgeber die Arbeitszeit vollumfänglich vor. In der Regel ist die Arbeitszeit gleichmässig und starr über die Woche verteilt. Vorteile Klare Struktur; alle wissen, woran sie sind. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit gut kontrollieren.

Kapitel 4 171 Lohn und Gehalt lohnhöhe 172 lohnzahlung 175 lohnausweis 178 lohnfortzahlung 180 spesen 182 Familienzulagen 184 Ferienvergütung 188 13. Monatslohn / Gratifikation 190 lohnabzüge 191 Quellensteuer 193

Lohn und Gehalt Lohnhöhe 173 gibt es in der Schweiz grosse Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern, wie die nachfolgende Grafik zeigt: Monatlicher Bruttolohn nach Alter und Geschlecht, Privater und öffentlicher Sektor (Bund) zusammen, Schweiz 2006 5417 Zentralwert, in Franken Frauen Männer 8000 7000 6650 6849 6118 6000 5267 5259 5000 4328 4730 4000 3000 2000 1000 0 20 29 Jahre 30 39 Jahre 40 49 Jahre 50 63/65 Jahre Quelle: BFS, Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2006 BFS Wer selbstständig überprüfen möchte, ob der eigene Lohn gerecht ist, kann den Lohnrechner auf der Website Fairpay Lohngleichheit (www.lohngleichheit.ch) benutzen. Auch Unternehmen können mit Hilfe eines vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau angebotenen Tests im Internet ihre Lohnpolitik überprüfen (www. equality-office.ch). Lohnmodelle Die Tendenz zu variableren (Leistungs-) Lohnmodellen ist mittlerweile auch in der Schweiz auszumachen. Bei den meisten Unternehmen setzt sich der Lohn heutzutage aus verschiedenen «Bausteinen» zusammen: dem Grundlohn, der hauptsächlich auf der Grundlage der Arbeitsaufgabe bemessen wird; einem leistungsabhängigen Lohnanteil, der ziemlich stark variieren kann; zu dessen Bemessung eignen sich neben den herkömmlichen Leistungsmerkmalen folgende Kriterien: das Verhalten des Arbeitnehmers im Umgang mit Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitenden; das Mass, in dem individuelle Ziele erreicht und die finanziellen Budgets eingehalten wurden; Sonderprämien für ausserordentliche Leistungen; einer Erfolgsbeteiligung am Gesamtergebnis des Unternehmens; alters- und erfahrungsabhängigen Lohnzuschlägen; einem Lohnanteil, der die sozialen Verhältnisse der Arbeitnehmer berücksichtigt (Zivilstand, Anzahl der Kinder etc.). Lohnmodelle Viele Unternehmen wenden ein so genanntes Cafeteria-System an, das den Mitarbeitenden eigene Wahlmöglichkeiten bei der Lohngestaltung bietet.

Kapitel 5 195 Austritt Kündigung 196 Freistellung 200 auflösung des Arbeitsverhältnisses 201 Personalabbau 204 outplacement 205 Pensionierung 206 austrittsgespräch 208 Konkurrenzverbot 211 datenschutz bei Austritt 213 arbeitszeugnis 214 Konkurs des Unternehmens 217 gerichtsstand 218 tod 219

214 Arbeitszeugnis Austritt Formulierung Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. (Art. 330a OR) Grundsätze Was ist bei der Ausstellung eines Zeugnisses zu beachten? Wahrheitspflicht: Das Zeugnis muss den Tatsachen entsprechen. Wohlwollensgrundsatz: Das Zeugnis ist wohlwollend zu formulieren, darf jedoch nicht gegen die Wahrheitspflicht verstossen. Vollständigkeitsgrundsatz: Das Zeugnis soll ein umfassendes und ausgewogenes Bild des Arbeitnehmers vermitteln. Einheitlichkeit: Das Zeugnis hat die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses einheitlich darzustellen. Individualität: Das Zeugnis muss auf den betroffenen Arbeitnehmer zugeschnitten sein. Klarheit: Das Zeugnis sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Da es zugleich «wohlwollend» abzufassen ist, werden negative Eigenschaften des Mitarbeiters häufig verschlüsselt dargestellt. Zeugnisarten Zeugnisarten Das Vollzeugnis gibt Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Der Beurteilungsmassstab soll dem branchenüblichen Durchschnitt entsprechen. Wie sich eine Person in ihrer Freizeit benimmt, ist nicht Gegenstand eines Arbeitszeugnisses. Nach derzeitiger Rechtslage hat der Arbeitnehmer zusätzlich Anspruch darauf, dass die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in das Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Die Arbeitsbestätigung gibt Auskunft über die Dauer der Anstellung und die ausgeübte Funktion, enthält aber keine Bewertung. Der Arbeitnehmer hat, gestützt auf Art. 330a OR, das Recht, eine einfache Arbeitsbestätigung zu verlangen. Diese wird aber in der Regel so interpretiert, dass der Arbeitgeber mit der Leistung und/ oder dem Verhalten des Arbeitnehmers nicht zufrieden war. Seit einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2003 (BGE 129 III 177.) kann der Arbeitnehmer zwischen einem qualifizierten Arbeitszeugnis (Vollzeugnis) und einer blossen Arbeitsbestätigung wählen oder auch beide Versionen verlangen. Das Zwischen- oder Interimszeugnis unterscheidet sich vom Vollzeugnis nur insofern, als nicht die Dauer des Arbeitsverhältnisses, sondern der Beginn erwähnt wird, weil nicht bekannt ist, wann das Arbeitsverhältnis endet. Ein Zwischenzeugnis sollte sich ein Arbeitnehmer immer dann ausstellen lassen, wenn er innerhalb des Betriebes versetzt wird oder der Vorgesetzte wechselt. Werden in einem Betrieb keine Zwischenqualifikationen vorgenommen, so empfiehlt es sich, periodisch ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Das Zeugnis in der Probezeit: Der Arbeitnehmer kann auch in der Probezeit ein Vollzeugnis verlangen (Art. 330a OR). Dieses wird jedoch eher knapp ausfallen, da der Arbeitgeber noch nicht in der Lage ist, eine genaue Qualifikation vorzunehmen.

Glossar 225 Assessment Audit Bachelor Bologna-Reform Burnout-Syndrom Cafeteria-System Change Management Corporate Design Corporate Identity Curriculum Vitae (CV) ECTS-Punkte eloquent E-Rekrutierung Ergonomie Fiskus Freelancing Fringe Benefits Grafologie Halo-Effekt Bedeutet wörtlich übersetzt «Beurteilung», «Bewertung», «Einschätzung». Es handelt sich um ein systematisches Auswahlverfahren, bei dem Bewerber analysiert und geprüft werden. Unabhängige Untersuchung und Prüfung betrieblicher Qualitätsmerkmale. Hochschulabschluss nach 3 Jahren. Einführung eines neuen Hochschulsystems mit Bachelor-/Master-Abschlüssen. Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, Zustand der totalen Erschöpfung. Lohnmodell, bei dem die Arbeitnehmer aus einer Palette von Sozialleistungen die Lohnbestandteile selbst wählen können. Damit sollen die betrieblichen Zusatzleistungen mit den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden optimal abgestimmt werden. Organisation aller Aufgaben, Massnahmen und Tätigkeiten für umfassende Veränderungen. Erscheinungsbild eines Unternehmens und Teil des Corporate Identity. Die Corporate Identity / Unternehmenspersönlichkeit repräsentiert die gesamte Identität und Charakteristika eines Unternehmens. Basis dafür ist das Unternehmensleitbild mit Einsatz von Grundhaltung, Kommunikation und Erscheinungsbild nach innen und aussen. Lebenslauf. «ECTS» ist die Abkürzung für «European Credit Transfer System». Es handelt sich um ein einheitliches Leistungspunktesystem an europäischen Hochschulen. Studenten erhalten für ihre Leistung ECTS-Punkten (credit points), die innerhalb des europäischen Hochschulraumes vergleichbar und grenzüberschreitend anrechenbar sind. Eloquenz = Beredsamkeit, Sprachfertigkeit. Es ist die Fähigkeit, sich einerseits in einer Sprache auszudrücken und andererseits sie zu verstehen und interpretieren zu können. Der Begriff findet Anwendung sowohl für die Muttersprache als auch für erworbene Fremdsprachen. Unterstützung der Personalrekrutierung durch den Einsatz elektronischer Personalsysteme. Anpassung der Arbeitsbedingungen an menschliche Bedürfnisse, insbesondere an Bedürfnisse des Organismus. Berücksichtigt werden Erkenntnisse der Arbeitsmedizin, -physiologie und -psychologie sowie der Ökonomie. Staat als Finanzverwaltung. Arbeiten als freier Mitarbeitender. Zusätzliche freiwillig erbrachte Leistungen des Unternehmens. Wissenschaft von der Deutung der Handschrift als Ausdruck des Charakters. Hervortreten einer einzelnen Eigenschaft, die die Beurteilung einer Person übermässig stark beeinflusst.

Index 227 A Abendarbeit 69 Abgangsentschädigung 202 Abredeversicherung 207 Absagen 33 Absenzen 148, 216 Absenzenmanagement 148 Abwerbung 19 Adoptionszulage 184 AHV 191 AHV-Versichertennummer, neu 191 Akkordlohn 176 Ältere Mitarbeitende 103, 158 Änderungskündigung 197 Anforderung 12 Anforderungsprofil 10, 12 Anstellung 49 Arbeit auf Abruf 49, 161, 163 Arbeitnehmerschutz 38 Arbeitnehmervertretung 59 Arbeitsbestätigung 214 Arbeitsbewilligung 78 Arbeitskleidung 170 Arbeitsklima 123 Arbeitslosenversicherung 191 Arbeitsplatzgestaltung 152 Arbeitsrecht 36 Arbeitsrechtliche Streitfälle 83 Arbeitssicherheit 153 Arbeitsvertrag 37, 44, 45, 49 Arbeitsverträge 49 Arbeitszeit 50, 158 Arbeitszeitmodelle 101, 158 Arbeitszeitreglement 58 Arbeitszeugnis 24, 214 Assessment-Center 20 Aufenthaltsbewilligung 78 Aufhebungsvertrag 200, 201 Auflösung Arbeitsverhältnis 201 Auftrag 37 Ausfüllhilfe 179 Aushilfe 49 Ausländerausweis 82 Ausländische Arbeitnehmer 96 Austrittsgespräch 208 B befristete Anstellung 49 Bereitschaftsdienst 163 Berufsbildnerkurs 63 Berufsbildung 62 Berufslehrverbünde 62 Berufsvorsorge 192 Beteiligung am Geschäftsergebnis 201 Betreuung abwesender Mitarbeitender 149 Betreuung arbeitsunfähiger Mitarbeitender 149 Betriebsrat 59 Betriebsübernahme 88 Beurteilungsfehler 30 Bewerberauswahl 33 Bewerbungsgespräch 26 Bewerbungsunterlagen 22 Bildungsverordnungen 64 Boreout 134 Burnout 132 C Change Management 92 Chiffre-Inserate 16 CV; Curriculum vitae 22 D Datenschutz 107, 213 Datenschutzgesetz 108 Datenschutz im OR 109 Delikte 121 demografische Entwicklung 103 Desinteresse 134 Diensterfindung 169 E Eignungsabklärung 23 Eignungstests 31 Einsatzvertrag 164 Einstellungsverfahren 22 Einzelarbeitsvertrag 44 EO 191 E-Recruiting 17 Erfindungen 169 Ergonomie 152 Erwerbsersatzordnung 186 EU-Staaten 78 Externe Stellenbesetzung 14