Steuerliche Aspekte beim Wegzug von deutschen natürlichen Personen aus Deutschland in die Schweiz



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Transkript:

Steuerliche Aspekte beim Wegzug von deutschen natürlichen Personen aus Deutschland in die Schweiz Christoph Busin Tax Advisors & Associates AG Gartenstrasse 25 CH-8002 Zürich Tel +41 (0)44 208 10 10 Fax +41 (0)44 208 10 20 christoph.busin@taxadvisors.ch www.taxadvisors.ch Mittwoch, 16. April 2008

Themen Einführung Gesetzliche Regeln / Doppelbesteuerungsabkommensregeln / Regeln des Aussensteuerrechts / Stand der deutschen Erlasse Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Erbschaftssteuerliche Aspekte 1

Einführung Laut Medienaussagen zieht es derzeit Heerscharen von Unternehmen und Unternehmern in Richtung Schweiz. Nachfolgend wird nur der Aspekt der natürlichen Personen behandelt. Der Aspekt der Unternehmung ist im Parallelreferat behandelt. 2

Einführung Mögliche Gründe: Wettbewerbsfähige niedrige Steuersätze Hervorragende Infrastruktur Hohe Lebensqualität Erwerbstätigkeit Familiennachzug Geographische Nähe Kulturelle Nähe Sprachliche Identität Staatsverdrossenheit Steuerliche Überlegungen Unternehmertum Sicherheit und Diskretion Prestige Klima Vermögenssicherung 3

Einführung Mögliche Hindernisse: DBA D/CH und das deutsche Aussensteuergesetz (AStG) haben umfassende Regelungen geschaffen, die den Schritt über die Grenze erschweren Immigrationsbestimmungen Sozialversicherung Integrationsschwierigkeiten Wegzugsbesteuerung Wohnsitzaufgabe Gewöhnlicher Aufenthalt Immobilienbesitz Familienangehörige 4

Deutsche gesetzliche Regeln Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ( 1 Abs. 1 EStG, Beilage 1) Besteuerung weltweiter Einkünfte analog Schweiz Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schliessen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird ( 8 AO) Geringe Anforderungen an Wohnsitz, z.b. Ferienwohnung Langfristig angemietetes Hotelzimmer Zimmer bei Angehörigen, wenn Verfügungsmacht (z.b. Schlüssel) ( Boris Becker) 5

Deutsche gesetzliche Regeln Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Sonderregeln gelten für Besuchs- / Erholungs- / Kuraufenthalt (max. ein Jahr). Beispiel zum gewöhnlichen Aufenthalt: Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in einer Stadt mit wechselnden Hotels 6

Deutsche gesetzliche Regeln Checkliste für einen vollständigen Wegzug aus Deutschland Verkauf sämtlicher selbst genutzter Wohnimmobilien in Deutschland Alternativ: Langfristige Fremdvermietung Kein Leerstehenlassen von möblierten Wohnimmobilien in Deutschland Melderechtliche Abmeldung in Deutschland und Anmeldung im Ausland gemäss Vorschriften Ehepartner bzw. minderjährige Kinder müssen mitziehen, d.h. dürfen nicht eine deutsche Wohnung beibehalten, da ansonsten das Risiko der Zurechnung eines deutschen Wohnsitzes besteht Trotz fehlender Rechtsprechung sollten die für Ehepaare geltenden Grundsätze aus Vorsichtsgründen für enge eheähnliche Gemeinschaften bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften ebenfalls beachtet werden 7

Deutsche gesetzliche Regeln Checkliste für einen vollständigen Wegzug aus Deutschland Kündigung von deutschen Telefonanschlüssen, auch Handys; Wechsel zu ausländischen Telefongesellschaften, ausländisches Handy Auto-Abmeldung in Deutschland und Anmeldung im Ausland Reduzierung deutscher Bankverbindungen auf das Mass, was zur Verwaltung von in Deutschland etwaig verbleibendem Kapitalvermögen notwendig ist, Änderung des laufenden Zahlungsverkehrs auf ein ausländisches Konto Kündigung deutscher, Beschaffung ausländischer Kreditkarten Möglichst dichte schriftliche Dokumentation der Wegzugspläne, z.b. in Kündigungsschreiben gegenüber Elektrizitätswerk, Wasserversorger u.ä., was dann später dem Finanzamt zu Nachweiszwecken vorgelegt werden kann 8

Deutsche gesetzliche Regeln Checkliste für einen vollständigen Wegzug aus Deutschland Dokumentation des Umzugs und des Umzugsstichtags insbesondere durch entsprechende Rechnungen, entsprechende Korrespondenz mit dem Umzugsunternehmen, Schaltung von Makleraufträgen bzgl. Vermietung / Verkauf der deutschen Wohnstätte Kündigung von Privatmitgliedschaften in Deutschland wie Fitnessclubs, Golfclubs, sonstigen Vereinen, sowie Eingehen von Vereinsmitgliedschaften im Ausland Nachsendeauftrag von der aufgegebenen deutschen an die neue Adresse im Ausland einrichten Kapitalvermögen und anderes fungibles Vermögen möglichst aus Deutschland ins Ausland verlagern und dort anlegen / verwalten 9

Deutsche gesetzliche Regeln Checkliste für einen vollständigen Wegzug aus Deutschland Übernachtung bei Aufenthalten in Deutschland in Hotels oder bei Freunden und Bekannten, aber immer nur als Gast und aus dem Koffer lebend Nach erfolgter Umsetzung: Chronologische und möglichst taggenaue Aufzeichnung über Aufenthaltszeiten in Deutschland (wegen der Thematik gewöhnlicher Aufenthalt) Grundsätzlich Einstellung beruflicher Tätigkeit nach Wegzug in Deutschland, ausser wenn Grenzgängertätigkeit 10

Deutsche gesetzliche Regeln Checkliste bei Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen ins Ausland Verhältnis der aufrechterhaltenen deutschen Wohnung zur ausländischen Wohnung sollte klar auf das Verhältnis Nebenzu Hauptwohnsitz hindeuten Strom-, Gas-, Wasserverbrauch sollte die überwiegende Anwesenheit / Nutzung des Hauptwohnsitzes im Ausland und die dahinter klar zurücktretenden Nutzung des deutschen Nebenwohnsitzes dokumentieren Entsprechende Meldungen bei den Meldebehörden Vermögen soweit wie möglich im Ausland anlegen, damit Verlagerung des Lebensmittelpunktes auch in wirtschaftlicher Hinsicht plausibilisiert werden kann 11

Deutsche gesetzliche Regeln Checkliste bei Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen ins Ausland Tageszeitungsabonnements etc. in Deutschland einstellen und nur noch im Ausland vorhalten Verlagerung der gesellschaftlichen Aktivitäten in Form von Vereinsmitgliedschaften etc. aus Deutschland ins Ausland Nach erfolgtem Umzug: Chronologische und möglichst taggenaue Aufzeichnung über Aufenthaltszeiten in Deutschland (wegen dem Nachweis der Unterordnung der Deutschlandaufenthalte gegenüber den Aufenthalten im Zuzugsstaat) Aber im Verhältnis zur Schweiz Art. 4 Abs. 3 DBA D/CH 12

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz / Deutschland Einkommen und Vermögen Relevante Artikel (siehe Beilage 2) Artikel 4 Abs. 1 DBA D/CH Artikel 4 Abs. 2 DBA D/CH Artikel 4 Abs. 3 DBA D/CH Artikel 4 Abs. 4 DBA D/CH Artikel 4 Abs. 6 DBA D/CH Artikel13 Abs. 4+5 DBA D/CH 13

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz / Deutschland Einkommen und Vermögen Artikel 4 Abs. 1 DBA D/CH Bestimmung der Ansässigkeit Ansässigkeit unbeschränkte Steuerpflicht gemäss unilateralem Recht aufgrund von Wohnsitz / Aufenthalt etc. Artikel 4 Abs. 2 DBA D/CH Doppelwohnsitz Bestimmung der Ansässigkeit bei Doppelwohnsitz ständige Wohnstätte Mittelpunkt der Lebensinteressen gewöhnlicher Aufenthalt Staatsangehörigkeit Verständigungsverfahren 14

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz / Deutschland Einkommen und Vermögen Artikel 4 Abs. 3 DBA D/CH Überdachende deutsche Steuerpflicht Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) Schweiz, aber ständige Wohnstätte in Deutschland zur Verfügung oder gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens sechs Monaten im Kalenderjahr in Deutschland Folgen von Artikel 4 Abs. 3 DBA D/CH zusätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz ergibt sich eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (gilt auch für Schweizer Staatsbürger) weitgehende Anrechnung schweizerischer Steuern an deutsche Steuern (geregelt im Methodenartikel 24; teilweise Befreiung, teilweise Anrechnung) Einkünfte werden steuerlich auf deutsches Niveau hoch geschleust 15

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz / Deutschland Einkommen und Vermögen Artikel 4 Abs. 4 DBA D/CH Auswanderer; erweiterte beschränkte Steuerpflicht Wohnsitzverlegung von Deutschland in die Schweiz im Wegzugsjahr und für fünf weitere Jahre erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt nicht für schweizerische Staatsangehörige Vor Wegzug insgesamt mindestens während fünf Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig Ansässigkeit in der Schweiz (kein Doppelwohnsitz z.b. aufgrund von Artikel 4 Abs. 3 DBA D/CH) Folgen von Artikel 4 Abs. 4 DBA D/CH erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, d.h. deutsche Besteuerung von deutschen Einkünften, sofern die Voraussetzungen nach deutschem Recht gegeben sind (z.b. AStG 2) 16

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz / Deutschland Einkommen und Vermögen Wichtige Ausnahme zu Artikel 4 Abs. 4 DBA D/CH Echte unselbständige Arbei in der Schweiz für einen Arbeitgeber, an welchem kein anderweitiges wirtschaftliches Interesse (z.b. Beteiligung) besteht 17

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz / Deutschland Einkommen und Vermögen Artikel 4 Abs. 6 DBA D/CH In einem Vertragsstaat nicht ansässige natürliche Person nicht als in einem Vertragsstaat ansässig gilt eine natürliche Person, wenn die in dem Vertragsstaat, in dem sie nach den vorstehenden Bestimmungen ansässig wäre, nicht mit allen nach dem Steuerrecht dieses Staates allgemein steuerpflichtigen Einkünften aus dem anderen Vertragsstaat den allgemein erhobenen Steuern unterliegt Folgen von Artikel 4 Abs. 6 DBA D/CH das DBA D/CH kann von natürlichen Personen mit normaler Aufwandbesteuerung mangels Ansässigkeit in der Schweiz nicht in Anspruch genommen werden 18

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz / Deutschland Einkommen und Vermögen Folgen von Artikel 4 Abs. 6 DBA D/CH Verlängerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht in Deutschland von 5 auf 10 Jahre seit Wegzug Besteuerung von Kapitalgewinnen auf massgeblichen Beteiligungen in Deutschland (aber siehe auch Wegzugsbesteuerung) etc. Mittels modifizierter Aufwandbesteuerung (Einbezug sämtlicher Einkünfte aus deutschen Quellen, welche nach Schweizer Steuerrecht steuerpflichtig sind in die Bemessungsbasis) kann verhindert werden, dass Artikel 4 Abs. 6 DBA D/CH greift d.h. Personen mit modifizierter Aufwandbesteuerung gelten als in der Schweiz ansässig und können das DBA D/CH in Anspruch nehmen (aber Achtung: Artikel 4 Abs. 3 und Abs. 4) 19

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz / Deutschland Einkommen und Vermögen Artikel 13 Abs. 4 und 5 DBA D/CH Veräusserungsgewinne betrifft Veräusserungsgewinne aus wesentlichen Beteiligungen innert 5 Jahren nach Wegzug Deutschland zugewiesen Aber Achtung: Artikel 4 Abs. 4 DBA D/CH geht dem Artikel 13 Abs. 4 vor Artikel 13 Abs. 4 gilt jedoch auch für Schweizer Bürger Aber Achtung: Folgen des deutschen Aussensteuergesetzes (siehe nachfolgend) 20

Deutsches Aussensteuerrecht / Einkommenssteuern Relevante Artikel 2, 3, 4, 5, 6 Aussensteuergesetz (AStG); vor allem 6 Evtl. 1 Abs. 3 und 1a EStG 21 Abs. 2 Nr. 2 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) (siehe Beilage 3, Grundsätze zur Anwendung des Aussensteuergesetzes 2004) 21

Deutsches Aussensteuerrecht / Einkommenssteuern 2 AStG Erweitert beschränkt Steuerpflichtige gemäss 2 AStG sind Personen, die innerhalb der letzten 10 Jahre, als Deutsche 5 Jahre, unbeschränkt steuerpflichtig waren und in dieser Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit besassen und in einem Niedrigsteuerland oder in einem Land mit einer Vorzugsbesteuerung ansässig sind (CH wegen niedrigem Steuerniveau [1/3 tiefer als in D] oder Pauschalbesteuerung) und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben 22

Deutsches Aussensteuerrecht / Einkommenssteuern 2 AStG Rechtsfolgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht gemäss AStG 10 Jahre nach Ablauf des Wegzugsjahres besteht weiterhin Steuerpflicht in D mit allen Einkünften, die nicht ausländische Einkünfte sind Aufgrund von Artikel 4 Abs. 4 DBA D/CH verringert sich nun die 10-Jahresfrist auf 5 Jahre 23

Deutsches Aussensteuerrecht / Einkommenssteuern 6 AStG Voraussetzungen mindestens 10 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig Beteiligung im Sinne des 17 EStG (> 1%) Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland 24

Deutsches Aussensteuerrecht / Einkommenssteuern Folgen von 6 AStG (geltende Version) Besteuerung der stillen Reserven in der Beteiligung wie bei einer Veräusserung wegen erheblicher Härte ist Steuerstundung gemäss 6 Abs. 5 AStG möglich (bei Wegzug in die EU, siehe Erläuterungen zum SEStEG, Beilage 4) Fiktive Veräusserungsverluste werden nicht berücksichtigt Teileinkünfteverfahren (60% Wert der Anteile./. 60% der Anschaffungskosten); aber auf einem steuersystematischen und nicht effektiv erzielten Gewinn Einbringungsgeborene (z.b. aus einer steuerneutralen Umwandlung) Anteile: volle Besteuerung Steuer kann 5 Jahre gegen Sicherheitsleistung gestundet werden (bei Wegzug in die Schweiz) 25

Stand der deutschen Erlasse EUGH-Urteil vom 11. März 2004 (Hughes de Lasteyrie du Saillant) Französische Wegzugsbesteuerung für EU rechtswidrig erklärt Vertragsverletzungsverfahren April 2003: Einleitung des Verfahrens März 2004: Lasteyrie-Urteil April 2004: mit Gründen versehene Stellungnahme Mitte 2004: Gespräch mit Kommission Sicherstellung der Besteuerung stiller Reserven einseitige Anpassung Europäische Abstimmung Juni 2005: BMF-Schreiben zum 6 AStG (siehe Beilage 5) zinslose Stundung bei Wegzug in EU/EWR Besteuerung bei Veräusserung oder Wegzug in Nicht EU/EWR Land Meldepflicht 26

Stand der deutschen Erlasse EUGH-Urteil für deutsche Wegzügler in die Schweiz nicht direkt anwendbar, da zu EU-Recht ergangen (strittig; jedoch Meinung BMF) 21. April 2006: Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmassnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) (siehe Beilage 4) 6 AStG umfasst neu auch ausländische (nicht deutsche) Beteiligungen spezielle Regeln für einbringungsgeborene Anteile 27

Stand der deutschen Erlasse Zusammenfassung Einkommenssteuern / Wegzug Das Ziel, die unbeschränkte Steuerpflicht durch den Wegzug in Deutschland zu beenden, erfordert die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthaltes, wenn mit dem Zuzugsland kein DBA besteht resp. das bestehende DBA vom OECD-Standard abweicht (z.b. DBA D/CH) Erfolgt der Wegzug in ein Land mit dem ein DBA gemäss OECD- Musterabkommen besteht, ist eine vollständige Aufgabe des inländischen Wohnsitzes grundsätzlich nicht erforderlich Doppelansässigkeit möglich Nachteil für einen Wegzug aus D in die CH, da Art. 4 Abs. 3 und 4 sowie Art. 13 Abs. 4 und 5 zum Tragen kommen 28

Übersicht über die Steuerpflicht nach dem Wegzug Wegzug t 0 t 5 t 10 t 00 (Zeit in Jahren) t 0 t 5 t 10 t 00 Beendigung der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht, wenn der Wohnsitz in D aufgegeben wird. Bei Beibehalten eines deutschen Wohnsitzes nur, wenn der Wegzug in ein Land erfolgt, mit dem ein DBA gemäss OECD-Standard besteht (gilt nicht für DBA D/CH) Aufgrund DBA D/CH erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht bei der Einkommenssteuer für alle deutschen Einkünfte Erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei der Einkommenssteuer als deutsche Staatsangehörige bei Zuzug in Steueroase ( 2 AStG) Sonderregeln in einzelnen DBAs (Art. 4 Abs. 3 DBA D/CH) 29

Auswirkungen eines Wegzuges auf stille Reserven Grundsatz Nur tatsächlich realisierte Gewinne / Vermögensvermehrungen sind steuerpflichtig Entstrickung führt nicht zur Aufdeckung stiller Reserven Ausnahmen Entnahme von Betriebs- und Privatvermögen Betriebsaufgabe gemäss 16 Abs. 3 EStG Wegzugsbesteuerung nach 6 AStG Evtl. bei einbringungsgeborenen Anteilen gemäss 21 UmwStG 30

Unterschiede der verschiedenen Einkunftsquellen in der Planung Vermögen / Einkünfte in D Durch Wegzug gestaltbar? Hürden / Fallstricke Immobil Unternehmen (Personengesellschaften), Immobilien, abhängige Tätigkeiten, Organtätigkeiten Nein, aber 12 KStG 16 EStG 7-14, 15 AStG Mobil Kapitalvermögen, Beteiligungen (an Kapitalgesellschaften), Kunst, Edelmetalle, Liquidität Ja, aber 6 AStG 21 UmwStG Neutral Drittstaateneinkünfte Grundsätzlich, ja Frage der konkreten Doppelbesteuerungsabkommen 31

Entstrickung mobilen Vermögens (Kapitalvermögen, Edelmetalle, Kunst, Beteiligung an Kapitalgesellschaften) unproblematisch Kapitalvermögen (Aktien, Obligationen, liquide Mittel) Edelmetalle Kunst möglich, aber Aufdeckung der stillen Reserven 16 Abs. 3 EStG (Entstrickung = Betriebsaufgabe) 6 AStG (Entstrickung inländischer und (neu) ausländischer Kapitalgesellschaftsanteile, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine Beteiligung von mind. 1% bestand 21 Abs. 2 Nr. 2 UmwStG (Entstrickung einbringungsgeborener Anteile) 32

Entstrickung immobilen Vermögens (Unternehmen, Immobilien, abhängige Tätigkeiten, Organtätigkeiten) Grundsatz Entstrickung nicht möglich Verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten Aufgabe: Weggabe: Transformation: Veräusserung, Liquidation ( Aufdeckung stiller Reserven) vorweggenommene Erbfolge (aber Schenkungssteuer in D) Umwandlung, Einbringung Akzeptanz verbleibender deutscher Steuerverstrickung und Nutzung inländischer Privilegien (Verlustverrechnung, Bewertungsprivilegien [v.a. für Erbschaftssteuerzwecke]) 33

Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Beispiel A / 6 AStG, Aufwandbesteuerung A hat vor 25 Jahren die A-GmbH gegründet. Er hält heute noch 51% der Geschäftsanteile, seine drei Kinder sind zu 10%, eine Beteiligungsgesellschaft mit 19% beteiligt. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung, die vor zwei Jahren beim Einstieg der Beteiligungsgesellschaft stattfand, wurde die A-GmbH mit EUR 60 Mio. bewertet. Nach dem Stuttgarter Verfahren (deutsche Praktikermethode) ergibt sich ein Wert von EUR 15 Mio. A beabsichtigt, seinen Lebensabend in der Schweiz zu verbringen und möchte die Steuerfolgen bei einer späteren Veräusserung der Anteile (nach erfolgter Wohnsitzverlegung) wissen. Weitere deutsche Einkünfte (Immobilien etc.) bestehen nicht und A möchte von der Aufwandbesteuerung in der Schweiz profitieren. Steuerfolgen? 34

Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Steuerfolgen Wegzugsbesteuerung gemäss 6 AStG Wegzugsbesteuerung greift ein (steuersystematische Realisierung) Feststellung des gemeinen Werts (Verkehrswert?) (Stuttgarter Verfahren oder Drittzeichnung oder Veräusserungswert?) Bewertungsansatz in der CH (spielt nur eine Rolle, falls gewerbsmässiger Wertschriftenhändler) Anknüpfung an Wertfeststellung in D (Art. 13 Abs. 5 DBA D/CH) Aufwandbesteuerung Modifizierte Aufwandbesteuerung; d.h. vorliegend werden deutsche GmbH- Dividenden in Bemessungsbasis einbezogen Artikel 4 Abs. 4 DBA D/CH Dividendeneinkünfte aus A-GmbH bleiben in Deutschland steuerpflichtig während fünf Jahren 35

Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Beispiel B / Wegzug eines GmbH-Geschäftsführers Sachverhalt B ist Geschäftsführer einer deutschen GmbH und hält 5% der Anteile an der GmbH. Die GmbH wird von einer CH Gesellschaft gekauft (95%). B bleibt Geschäftsführer der GmbH. B verlegt seinen Wohnsitz in die Schweiz, um am Ort der CH-Muttergesellschaft tätig zu werden. Das genaue Aufgabengebiet bei der Muttergesellschaft ist noch unklar. Die Einkünfte / Vermögen von B setzen sich wie folgt zusammen: Wohnung in München (vermietet) Selbstgenutzte Wohnung in München Ferienhaus am Tegernsee 5% Beteiligung an der deutschen GmbH 2% Beteiligung an nicht deutscher Kapitalgesellschaft Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit von deutschem Arbeitgeber (GmbH) Dividenden aus GmbH Steuerfolgen? 36

Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Steuerfolgen 6 AStG Greift neu sowohl für deutsche wie nicht deutsche massgebliche (> 1%) Beteiligungen Besteuerung, sofern in Deutschland nicht weiterhin Steuerpflicht aufgrund Wohnstätte Wohnsitz in Deutschland (Wohnung in München) Überdachende Besteuerung (gemäss Art. 4 Abs. 3 DBA D/CH), d.h. unter teilweise Anrechnung der Schweizer Steuern in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig 37

Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Steuerfolgen Gestaltungsmöglichkeiten Begrenzung des Aufgabenbereichs auf Aufgaben ausserhalb von Deutschland empfehlenswert Wohnung in München (Ferienhaus; wenn Mietwohnung kündigen und tatsächlich ausziehen) Wenn Eigentumswohnung; Verkauf oder langfristige Vermietung an Dritte Bei Verkauf der Immobilie; Wiederanlage des Ertrags in nicht deutsche Aktien und Obligationen 38

Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Wohnsitzwechsel in die Schweiz / Erläuterungsbeispiele Steuerfolgen unter Berücksichtigung der Gestaltungsmöglichkeiten Kein Doppelwohnsitz mehr; keine überdachende Besteuerung Aber beachten: Anforderungen an gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Erweiterte beschränkte Steuerpflicht für 5 Jahre (Artikel 4 Abs. 4) Volle steuerliche Effekte des Wegzugs werden erst im 6. Jahr nach Wegzug erreicht Jedoch kein deutsches Besteuerungsrecht für Dividenden aus nicht deutschen Gesellschaften Ab dem 6. Jahr Besteuerung der Geschäftsführer Vergütung in der Schweiz sofern sich der Aufgabenbereich auf Aufgaben ausserhalb Deutschlands beschränkt Einkünfte aus deutschen Dividenden unterliegen deutscher Quellensteuer (15%); in CH Anrechnung Einkünfte aus Vermietung von Immobilien weiterhin in Deutschland steuerpflichtig 39

Erbschaftssteuerliche Aspekte Erbschaftssteuerliche Aspekte Summarische Übersicht Unbeschränkte Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht nach 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn Erblasser / Schenker und/oder Erwerber Inländer sind Rechtsfolge: Das gesamte vererbte / übertragene Weltvermögen unterliegt der deutschen Steuer Wegzug nur des Erblassers / Schenkers ins Ausland grundsätzlich nicht ausreichend; Modifikation durch Erbschaftssteuer-DBA Die Erwerbsbesteuerung findet keine Anwendung, wenn der Erblasser und der Erwerber Schweizer Staatsangehörige sind (Art. 8 Abs. 2 Erbschaftssteuer-DBA D/CH) Das Erbschafts-DBA D/CH gilt grundsätzlich nur für Erbfälle und nicht für Schenkungen. Die Einschränkungen der Besteuerungsregeln aufgrund des 2 Abs. 1 Nr. ErbStG durch das DBA CH gilt somit nur für Erbfälle 40

Erbschaftssteuerliche Aspekte Erbschaftssteuerliche Aspekte Erweiterte unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht Die unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht endet für deutsche Staatsangehörige nicht im Zeitpunkt des Wegzuges, sondern grundsätzlich erst 5 Jahre nach dem Wegzug aus Deutschland Soll nach Schlussantrag des Generalanwaltes Léger vom 30. Juni 2005 in der Rechtssache van Hilten EU-konform sein Ausnahme: Keine verlängerte Besteuerung für den Erwerber kurzfristiger Wegzug des Erwerbers vor Todeszeitpunkt ist unschädlich Keine verlängerte Besteuerung, wenn Erblasser in der Schweiz wegen Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit einen Wohnsitz begründet wegen Eheschliessung mit schweizerischem Staatsangehörigen einen Wohnsitz in der Schweiz begründet hat Schweizer Staatsangehöriger war 41

Erbschaftssteuerliche Aspekte Erbschaftssteuerliche Aspekte Beschränkte Erbschaftssteuerpflicht Ist weder der Erblasser / Schenker noch der Erbe / Beschenkter Inländer, liegt beschränkte Erbschaftssteuerpflicht vor, wenn Inlandsvermögen übertragen wird Erweiterte beschränkte Erbschaftssteuerpflicht Bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland, mindestens 5-jähriger unbeschränkter Steuerpflicht und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland greift nach 4 AStG für die Dauer von zehn Jahren eine erweiterte beschränkte Erbschaftssteuerpflicht Die erweiterte beschränkte Erbschaftssteuerpflicht ist ausgeweitet auf sämtliches Vermögen, das in Deutschland zu nicht ausländischen Einkünften führt, faktisch also auf das gesamte Inlandsvermögen 42

Erbschaftssteuerliche Aspekte Erbschaftssteuerliche Aspekte Gestaltungshinweise zur Erbschafts- / Schenkungssteuer Überdachende Besteuerung vermeiden durch Annahme der Schweizer Staatsangehörigkeit durch Erblasser wie auch Erben Umschichtung von Inland- in Auslandsvermögen, um die erweiterte beschränkte Erbschaftssteuerpflicht auszuhebeln Kein inländisches Vermögen übertragen; Übertragung eines inländischen Grundstücks an ausländische Kapitalgesellschaft in Erwägung ziehen (beachte: Grunderwerbssteuer) Zuwendender sollte bei deutscher Staatsangehörigkeit bereits länger als 5 Jahre keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland haben 43

Erbschaftssteuerliche Aspekte Schlussbemerkungen Weggang von Unternehmen und wohlhabenden Privatpersonen in die Schweiz erfordert eingehende Steuerplanung und in der Regel eine auf den Einzelfall abgestellte Restrukturierung des Unternehmens und der Vermögensverhältnisse Wegzug erfordert regelmässige Einbindung von Steuerexperten in Deutschland und der Schweiz Reform des 6 AStG beachten Es sind sowohl ertragssteuerliche als auch erbschaftssteuerliche Aspekte zu beachten In manchen Fällen erfolgt ein Wegzug primär aus steuerlichen Gründen. Häufiger ist ein Wegzug dagegen (jedenfalls auch) nichtsteuerlich motiviert und die Analyse der steuerlichen Folgen ist nur ein notwendiges Begleitübel 44