Brandschutz bei Veranstaltungen Erstellung und Beurteilung eines Brandschutzkonzepts Ing. Franz Schneeflock Geschäftsführer, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes NÖ Rechtliche Grundlagen NÖ Veranstaltungsgesetz LGBl. 7070-0 Geltungsbereich öffentliche Veranstaltungen, Darbietungen, Schaustellungen, Feste, ausgenommen sind u.a. Veranstaltungen in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetrieben Ausstellungen (Messen) in dafür baubehördlich genehmigten Gebäuden Vorträge, Kurse, Vorlesungen Schulveranstaltungen Brauchtum Verkaufs- und Modeschauen, u.a. 1
Veranstalter natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft tritt gegenüber der Behörde als Veranstalter auf ist eigenberechtigt ist verantwortlich für die Betriebs- und Nutzungssicherheit sowie für die ordnungsgemäße Durchführung Veranstalter Ansprechperson während der Veranstaltung Hat die Veranstaltung zu unterbrechen, abzubrechen oder abzusagen, wenn Leben oder Gesundheit von Personen oder die Sicherheit von Sachen gefährdet sind unzumutbare Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Staub, Licht, Abgase) auftreten Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu erwarten ist 2
Zuständigkeit - Anmeldung Veranstaltung Gemeinde Bezirkshauptmannschaft NÖ Landesregierung nur in einer Gemeinde x mehrere Gemeinden x mehrere Bezirke bis 3.000 Besucher x > 3.000 Besucher x x > 50.000 Besucher x Besondere Gefährdung ( Styroporparty ) x Motorsportveranstaltg.,.. x Inhalt der Anmeldung Art der Veranstaltung, Veranstalter, Ansprechperson, Zeitraum, Lokalität,.. Sicherheits-, Brandschutz- und rettungstechnisches Konzept 3
Inhalt eines Brandschutzkonzeptes - jeweils angepasst an Art und Umfang einer Veranstaltung! BRANDSCHUTZ (BS) 1 2 3 4 1 2 3 4 Baulicher BS Anlagentechnischer BS Abwehrender BS Organisatorischer BS Baulicher Brandschutz Immobile Einrichtungen Feuerwiderstand und Bauweisen von Tragwerken, Brandabschnitten und Abschottungen Brandverhalten von Boden- Wand- und Deckenbelägen Bauliche Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen 4
Baulicher Brandschutz Mobile Einrichtungen Bauweisen und Tragfähigkeit von Tribünen, Gerüsten, Bühnen, Podien Tragwerken,.. Brandverhalten von Dekorations- und Ausstattungsmaterialien Anordnung von Bestuhlung, Exponaten,.. Anlagentechnischer Brandschutz Elektrische Anlagen Fluchtwegs- und Sicherheitsbeleuchtung Notstromversorgung Blitzschutz Beheizung Einzelheizgeräte, Zentralheizung, Verwendung von Heizöl- und Flüssiggasheizgeräten Brandfrüherkennung, Alarmweiterleitung 5
Abwehrender Brandschutz Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe Tragbare Feuerlöscher, Löschdecken Fahrbare Löscher, Wandhydranten Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr gesonderter Alarmplan Zufahrt- und Aufstellmöglichkeiten Löschwasserversorgung Organisatorischer Brandschutz Brandschutzverantwortlicher (Beauftragter) Alarm- und Einsatzpläne Alarmierungsplan Evakuierungsplan Brandschutzplan Kennzeichnungen vor Ort Warn- und Hinweisschilder Brandsicherheitswache Anordnung durch die Veranstaltungsbehörde 6
Konzeptbeurteilung durch die Veranstaltungsbehörde Beiziehung von Sachverständigen (Bautechnik) erforderlichenfalls weitere SV (Brandschutz, Elektrotechnik, Maschinenbau,..) und die örtlich zuständige Feuerwehr Bewilligung/Untersagung beantragte Veranstaltungen sind von der Veranstaltungsbehörde zu bewilligen unter Auflagen zu bewilligen zu untersagen 7
Wichtige Beurteilungskriterien Personendichte/Fluchtwegsthematik Gefährdungspotenzial/Brandsicherheit (exponierte) Lage des Veranstaltungsortes Personendichte Personendichte Hinweise und Erläuterungen 2 Pers./m² - Menschen sind völlig entkoppelt, können sich frei bewegen - Stürze bleiben für benachbarte Personen meist folgenlos 5 Pers./m² - Ausreichend Raum um sich (frei) zu bewegen - Auftretende Kräfte können durch Ausfallschritt oder Entgegenstemmen aufgenommen werden - Wirkung nach außen noch Null oder beschränkt von außen einwirkende Kräfte 6 Pers./m² - Ein Einzelner kann sich nur noch in Gruppe bewegen u. mit Schieflage Kräfte auf Nachbarn ausüben - Auspendeln der Kräfte wird aufgrund des geringen Bewegungsspielraums zw. Einzelpersonen unmöglich - Kräfte einzelner tuchfühlender Personen addieren sich und werden an die nächste Fläche weitergegeben (ca. 100N/Pers. 500-600N pro m²) 8
Personendichte Personendichte Hinweise und Erläuterungen 8 Pers./m² - Personendichte nur durch Quetschen und Schrägstellen erreichbar Kritische Personendichte - Menschen stehen stabil senkrecht, gewisse Stabilität durch Reibung der Kleidung erreicht - Theoretisch 8,2 Pers./m² möglich (allerdings nur, wenn Druck von außen bzw. ausweichen aufgrund von Begrenzungen unmöglich) - Liegt (für einen sich dynamisch entwickelnden Kompressionsprozess) bei ca. 6 Pers./m² - Loveparade in Dortmund 2008: 6,2 Pers./m² (durch äußere Drücke erzwungene Personendichte) Personendichte Veranschaulichung einer Personendichte von 2 Pers./m² gegenüber 5 Pers./m² 9
Fluchtwegsthematik Grundlagen zur Fluchtwegsgestaltung betr. zulässige Längen, Breiten, Personenanzahl, bauliche Ausstattung nach OIB-RL 4 Nutzungssicherheit bzw. AStV Arbeitsstättenverordnung ÖNORMen EN 197 und 1125 Fluchtwegsthematik Grundlagen zur Fluchtwegskennzeichungund Beleuchtung nach Kennzeichnungsverordnung EN ISO 7010 - Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Registrierte Sicherheitszeichen TRVB 104 Fluchtwegorientierungsbeleuchtung ÖVE/ÖNORM E 8002-1 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen ÖNORM EN 1838 - Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung 10
Gefährdungspotentzial Abschätzung (Matrix zur Ermittlung der Stärke einer Brandsicherheitswache) Dienstanweisung zur Durchführung von Brandsicherheitswachen des NÖ LFV Brandsicherheitswache 11
Brandsicherheitswache Lage der Veranstaltung Exponiertheit Anfahrtswege, Zugänglichkeit, Umgebungsbrandlasten (Waldfest) Extreme Witterungseinflüsse Gefährdungen bei Schnee, Sturm, Blitzschlag, Oberflächen- oder Hochwasser 12