STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ALTERSTEILZEIT Stand 25.10.2012 Inhalt _BEGINNOINDEX_ I. Einleitung............................................................... II. Altersteilzeit-Neuregelung................................................. 1. Eingabereiter»Allgemein«................................................ 2. Eingabereiter»Lfd. Bezüge«............................................... 3. Eingabereiter»Einmalbezüge«.............................................. 4. Eingabereiter»Entgeltersatzleistungen«....................................... III. Altersteilzeit-Altregelung................................................... 1. Eingabereiter»Allgemein«................................................ 2. Eingabereiter»Lfd. Bezüge«............................................... 3. Eingabereiter»Einmalbezüge«.............................................. 4. Eingabereiter»Entgeltersatzleistungen«....................................... _ENDNOINDEX_ 1 2 2 2 3 3 4 4 4 5 6 I. Einleitung Eine Neuregelung zur Altersteilzeit ist zum 1.7.2004 in Kraft getreten. GEHALT UND LOHN ist in der Lage, sowohl die Alt- als auch die Neuregelung abzurechnen. Zunächst wählen Sie über das Auswahlfeld»Altersteilzeit-Regelung«aus, ob die Alt- oder Neuregelung auf den Arbeitnehmer zutrifft. Die Neuregelung gilt für die Fälle, in denen der Arbeitnehmer nach dem 1.7.2004 in Altersteilzeit geht. Im Folgenden werden zunächst die Einstellungsoptionen bei der Neuregelung, dann die der Altregelung erläutert.
LEITFADEN ALTERSTEILZEIT SEITE 2 II. Altersteilzeit-Neuregelung 1. Eingabereiter»Allgemein«Auf der Reiterkarte»Allgemein«der Eingabemaske werden die grundlegenden Einstellungen für die Altersteilzeit vorgenommen. In dem Auswahlfeld»Eingabeart«können Sie auswählen, ob der Aufstockungsbetrag automatisch berechnet werden soll (Option»Berechnung«) oder ob Sie den Aufstockungsbetrag vorgeben möchten (Option»Direkteingabe«). In den folgenden Auswahl- und Eingabefeldern können Sie die gesetzlichen Eckwerte für die Altersteilzeit ändern. So sehen z.b. Tarifverträge vor, dass die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme (frühere Terminologie:»Unterschiedsbetrag«) mit 95 % statt mit den gesetzlichen 90 % anzusetzen ist. Ebenso können Sie das Regelarbeitsentgelt und den Prozentsatz der Aufstockung anpassen. Insbesondere muss ggf. der Ansatz des Regelarbeitsentgelts dann höher angesetzt werden, wenn ein Tarifvertrag noch eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen vorsieht. Da Einmalzahlungen nach der Neuregelung für die Altersteilzeit unerheblich sind, kann beispielsweise der Ansatz des Regelarbeitsentgelts von 80 % auf 87 % erhöht werden, um im Ergebnis die tarifvertragliche Regelung zu erreichen. 2. Eingabereiter»Lfd. Bezüge«Wenn Sie sich für die Eingabeart»Direkteingabe«entschieden haben, sehen Sie hier folgende Eingabefelder, in die Sie die Bezeichnung des Aufstockungsbetrags und seine Höhe eintragen können. Anderenfalls berechnet GEHALT UND LOHN den»aufstockungsbetrag«automatisch. In diesem Falle können Sie hier angeben, in welcher Höhe die rentenversicherungspflichtigen laufenden Entgelte, die Sie in anderen Entgeltbestandteilen hinterlegt haben, 100%-Leistungen ohne Aufstockung enthalten. Prinzipiell gehören alle rentenversicherungspflichtigen Entgelte zum sog. Regelarbeitsentgelt, welches komplett aufgestockt wird. Lediglich in der Höhe der hier hinterlegbaren 100%-Leistungen wird keine Aufstockung erfolgen.
LEITFADEN ALTERSTEILZEIT SEITE 3 Es ist also richtig, dass Sie die nicht aufzustockenden Beträge zweimal hinterlegen: Zunächst in einem Entgeltbestandteil (z.b. Festgehalt, meist aber Dienstwagen oder VWL), damit der Bestandteil abgerechnet wird. Dann zusätzlich hier, damit GEHALT UND LOHN weiß, in welcher Höhe der eingegebene Gesamtbetrag eine 100%-Leistung ist. Die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung wird immer automatisch berechnet. 3. Eingabereiter»Einmalbezüge«Die Einmalzahlungen haben für die Neuregelung der Altersteilzeit keine Bedeutung mehr. Wenn Sie tarifvertraglich zu berücksichtigen sind, müssen hier Ausweichmöglichkeiten wie z.b. die Erhöhung der gesetzlichen Werte genutzt werden. 4. Eingabereiter»Entgeltersatzleistungen«Hier können Sie auswählen, wie sich GEHALT UND LOHN in beitragsfreien Zeiten verhalten soll. Je nach vertraglicher Vereinbarung der Altersteilzeit ist es möglich, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung, hier nach alter Terminologie»Unterschiedsbetrag«genannt, weiterzugewähren. Je nach Auswahl der Optionsboxen kann hier die Weitergewährung abgeschaltet werden, das Programm kann die letzten Abrechnungsmonate nach einem Unterschiedsbetrag durchsuchen oder die Werte können manuell eingegeben werden.
LEITFADEN ALTERSTEILZEIT SEITE 4 Beachten Sie bei der automatischen Ermittlung, dass diese aufgrund von Änderungen bei den Entgeltbestandteilen nicht immer technisch möglich ist. Je nach Einzelfall müssen Sie die Automatik abschalten und den Wert manuell eingeben. III. Altersteilzeit-Altregelung 1. Eingabereiter»Allgemein«Auf der Reiterkarte»Allgemein«der Eingabemaske nehmen Sie die Basiseinstellungen für die Altersteilzeit vor. In dem Auswahlfeld»Eingabeart«können Sie auswählen, ob die der Aufstockungsbetrag und das Vollzeitarbeitsentgelt automatisch berechnet werden sollen (Option»Berechnung«) oder ob Sie die Werte vorgeben möchten (Option»Direkteingabe«). In den folgenden Auswahl- und Eingabefelder können Sie die Berechnungs-Eckwerte für die Altersteilzeit ändern. Falls (tarif-)vertraglich vereinbart, können Sie hier das RV-Brutto mit mehr als 90 % ansetzen oder den Prozentsatz der Aufstockung erhöhen. 2. Eingabereiter»Lfd. Bezüge«Wenn Sie sich für die Eingabeart»Direkteingabe«entschieden haben, sehen Sie hier folgende Eingabefelder, in die Sie die Bezeichnung des Aufstockungsbetrags, seine Höhe und das theoretische Vollzeitarbeitsentgelt eintragen können. Anderenfalls berechnet GEHALT UND LOHN den Aufstockungsbetrag und das theoretische Vollzeitarbeitsentgelt automatisch. In diesem Falle haben Sie hier die Möglichkeit anzugeben, in welcher Höhe die rentenversicherungspflichtigen laufenden Entgelte, die Sie in anderen Eingabemasken hinterlegt haben, 50%- bis 100%-Leistungen mit und ohne Aufstockung enthalten. Prinzipiell geht GEHALT UND LOHN davon aus, dass alle laufenden Entgelte in anderen Entgeltbestandteilen
LEITFADEN ALTERSTEILZEIT SEITE 5 aufzustockende 50%-Leistungen darstellen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können hier für die Altersteilzeit-Berechnung Korrekturbeträge erfasst werden. Es ist also richtig, dass Sie z.b. die nicht aufzustockenden 100%-Leistungen zweimal hinterlegen: Zunächst in einem Entgeltbestandteil (z.b. Festgehalt, meist aber Dienstwagen oder VWL), damit der Bestandteil abgerechnet wird. Dann zusätzlich hier, damit GEHALT UND LOHN weiß, in welcher Höhe das insgesamt eingegebene laufende Entgelt eine 100%-Leistung ist. 3. Eingabereiter»Einmalbezüge«Im Reiter Einmalbezüge können Sie bis zu drei Altersteilzeit-Einmalzahlungen eingeben. Geben Sie dafür die Bezeichnung, den Betrag und die Höhe der Einmalzahlung gegenüber der Vollzeiteinmalzahlung (i.d.r. 50 %) ein. Für die erste Einmalzahlung können Sie zudem eingeben, in welcher Höhe eine Barlohnumwandlung vorliegt. An dieser Stelle wird lediglich angegeben, in welcher Höhe die Umwandlung auf die Altersteilzeit-Berechnung durchschlägt. Die Barlohnumwandlung selbst hinterlegen Sie im entsprechenden Zukunftssicherungs-Entgeltbestandteil, z.b. in Pensionskasse oder fonds. Einmalzahlungen, die nicht aufgestockt werden sollen und von denen kein Rentenversicherungs- Unterschiedsbetrag ermittelt wird, geben Sie nicht in dieser Eingabemaske, sondern wie eine normale Einmalzahlung (z.b. Entgeltbestandteil»Urlaubsgeld«oder»Weihnachtsgeld«) ein.
LEITFADEN ALTERSTEILZEIT SEITE 6 4. Eingabereiter»Entgeltersatzleistungen«Hier können Sie auswählen, wie sich GEHALT UND LOHN in beitragsfreien Zeiten verhalten soll. Je nach vertraglicher Vereinbarung der Altersteilzeit ist es möglich, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Unterschiedsbetrag weiterzugewähren. Je nach Auswahl der Optionsboxen kann hier die Weitergewährung abgeschaltet werden, das Programm kann die letzten Abrechnungsmonate nach einem Unterschiedsbetrag durchsuchen oder die Werte können manuell eingegeben werden. Beachten Sie bei der automatischen Ermittlung, dass diese aufgrund von Änderungen bei den Entgeltbestandteilen nicht immer technisch möglich ist. Je nach Einzelfall müssen Sie die Automatik abschalten und den Wert manuell eingeben. Zusätzlich können Sie den gesetzlichen Unterschiedsbetrag eingeben, damit das Programm die Differenz zwischen dem gesetzlichen und dem erhöhten Unterschiedsbetrag kennt. Ebenso kann die Antragspflichtversicherung hinterlegt werden.