Sonderförderung im ERASMUS-Programm Vortrag im Rahmen der Tagung Auslandsaufenthalt mit Behinderung am 03.05.2011 - Ralf Meuter -
ERASMUS - gefördert werden: - für die Studierendenmobilität-Auslandsstudium (SMS) - für die Studierendenmobilität-Auslandspraktikum (SMP) - Mobilität zu Lehrzwecken (STA) - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) - Intensivprogramme (IP) - Vorbereitende Besuche (PV) 2
ERASMUS Studierendenmobilität Auslandsstudium (SMS) Exemplarisch für SMS, dem größten Teilnehmerkreis: - Aufenthalt nur förderfähig, wenn Heimat- und Gasthochschule an ERASMUS teilnehmen (EUC) und wenn zwischen beiden ein bilaterales Abkommen besteht. -Vor der Ausreise muss u.a. mit der Heimathochschule folgendes vereinbart werden: - eine Annahmeerklärung zur ERASMUS Förderung - ein Learning Agreement (zwischen Studierendem / Heimathochschule / Gasthochschule) - Nach Rückkehr sind der Heimathochschule folgende Unterlagen einzureichen: - Transcript of records - allgemeiner Studierendenbericht - zusätzlicher Bericht der auf die Sonderbedürfnisse gezielt eingeht 3
ERASMUS Studierendenmobilität Auslandsstudium (SMS) - Förderung erst ab dem zweiten Studienjahr im Heimatland - Aufenthaltsdauer zwischen 3 und 12 Monaten - Leistungen (Abwicklung über die Heimathochschule): - regulärer Mobilitätszuschuss (zur Zeit max. 300 / Monat) - Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule - Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes (u.a. Teilnahme am EILC Sprachkurs möglich) - akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Antragstellung auf Sondermittel zu den auslandsbedingten Mehrkosten auf Grund einer Behinderung ebenfalls über die Heimathochschule 4
Sonderförderung für Behinderte und chronisch Kranke Behinderte können über Ihre Hochschule bei der NA- DAAD Sondermittel zur Deckung ihrer ihnen im Ausland entstehenden Mehrkosten beantragen. Bei einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % kann der DAAD einen Zuschuss bis zur Höhe der realen Kosten gewähren (max. 10.000 Euro). 5
Antragsverfahren Bei der Beantragung der Sondermittel sollte darauf geachtet werden, dass: der Antrag möglichst frühzeitig beim DAAD gestellt wird, damit noch vor der Ausreise der Bescheid vorliegt (in der Regel 2 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes). eine rückwirkende Förderung grundsätzlich ausgeschlossen ist. nur auslandsbedingte behinderungsbedingte Mehrkosten von der NA-DAAD bezuschusst werden können. 6
Antragsverfahren Der Antrag sollte einschließlich folgender Unterlagen über die Hochschule eingereicht werden: o beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises o ärztliche Bescheinigungen o sonstige Unterlagen, die zur Kostenkalkulation relevant sind z.b. Mehrkosten einer behindertengerechten Unterkunft, erhöhte Reisekosten etc. 7
Bewilligungsverfahren - Prüfung der über die Hochschule eingereichten Unterlagen durch die NA-DAAD - Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der Hochschule - Auszahlung der Sondermittel direkt durch die Heimathochschule 8
Verwendungsnachweis Der Geförderte reicht innerhalb eines Monats nach Abschluss seines Auslandsaufenthaltes bei seiner Heimathochschule: einen Erfahrungsbericht ein und eine Abrechnung der Kosten o Originale verbleiben bei der Hochschule o ungenutzte Mittel sind zurückzuzahlen Die Hochschule ergänzt dies um einen einfachen Mittelverwendungsnachweis an die NA-DAAD und leitet auch die Berichte weiter. 9
Checkliste zur Antragsstellung für Behinderte und chronisch Kranke Allgemeine Information über den ERASMUS-Hochschulkoordinator der Heimathochschule Beantragung von Sondermitteln nur für Kosten, die nicht durch Dritte (z.b. Sozialamt) gedeckt sind Antrag über die Hochschule an die NA-DAAD alle auslandsbedingten Mehrkosten müssen belegt werden (für den Antrag reichen zunächst Internetrecherche, Kostenvoranschläge, Auskunft der Gasthochschule) Recherchen über die Gegebenheiten vor Ort sowie Hin- und Rückreise Sicherstellung einer barrierenfreien Wohnung (falls notwendig) Teilname an Vorlesungen an der Gasthochschule möglich? Hilfestellung vom Pflegepersonal gegeben? ausreichender Versicherungsschutz? 10
Förderbeispiel einer Gehörlosen 1.An- und Abreisekosten: -- Euro 2.Unterkunft: -- Euro 3.Helfer: 8.020 Euro a) Kosten in Deutschland: 42,50 Euro / Std. für Gebärdendolmetscher / Schreibkraft b) Kosten am Gast-HS-Ort: 192,49 Euro / Std. (Dolmetscher) bzw. 18,18 Euro (Schreibkraft) => Die Differenz zwischen a) und b) (hier: 149,99 Euro) ist zuschussfähig c) abzüglich Zuschüsse von Dritter Seite 11
Ansprechpartner Kontakt: Ralf Meuter, Tel.: 0 22 8 / 882 277 E-Mail: Meuter@daad.de Antragsformulare: http://eu.daad.de/eu/llp/programmdurchfuehrung/hochschulen/16986.html 12