Den Steuerpflichtigen näher

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Transkript:

Den Steuerpflichtigen näher Die Neugestaltung der kantonalen Steuerverwaltung Informieren Informatisieren Ausbilden Vereinheitlichen Restrukturieren Rationalisieren KSV 2010

INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorwort des Departementsvorstehers... S. 5 2. Die kantonale Steuerverwaltung in Zahlen... S. 6-7 3. Ausgangssituation... S. 8 3.1 Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates.. S. 8 3.2 Der Auftrag der kantonalen Steuerverwaltung... S. 8 3.3 Die strategischen Visionen der kantonalen Steuerverwaltung... S. 9 3.4 Eingeführte Strategien... S. 9 4. Restrukturierung... S. 10 4.1 Die neue Organisation... S. 10 4.2 Neue Einrichtung der Räumlichkeiten... S. 11 4.3 Einladender Empfang... S. 12 4.4 Erweiterter Telefondienst... S. 12 4.5 Schaffung eines administrativen Teams... S. 13 4.6 Anzeige der vorgenommenen Korrekturen gegenüber den eingereichten Steuererklärungen... S. 13 4.7 Verbesserung der Zusammenarbeit Kanton/Gemeinden... S. 13 4.8 Neue Veranlagungsbehörden... S. 14 5. Vereinheitlichung... S. 15 5.1 Neues Einschätzerhandbuch... S. 15 5.2 Verbesserung der Struktur, um die Mitarbeiter zu unterstützen... S. 15 5.3 Verstärkte interne Kontrolle... S. 15 6. Verbesserung der Information... S. 16 6.1 Verbesserung der internen Information... S. 16 6.2 Verbesserung der externen Information... S. 16 7. Verbesserung der Ausbildung... S. 17 7.1 Erweiterung der internen Ausbildung... S. 17 7.2 Erweiterung der externen Ausbildung... S. 17 8. Informatisierung... S. 18 8.1 Informatikprojekt mit grossem Ausmass... S. 18 9. Zusammenfassung... S. 19 10. Kontakt... S. 20 2 3

1. Vorwort des Departementsvorstehers Sehr geehrte Damen und Herren Das Wort Dienststelle enthält das Wort Dienst. Es geht also darum, den Kundinnen und Kunden die bestmögliche Dienstleistung zu erbringen. Die Neuorganisation der kantonalen Steuerverwaltung verfolgt ein grundlegendes Ziel, nämlich den Partnern, den Steuerpflichtigen, den Treuhändern und den Gemeindeverwaltungen näher zu stehen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die kantonale Steuerverwaltung gegenüber den Partnern in ihrer Tätigkeit mit absoluter Transparenz auftritt. Deshalb haben wir entschieden, das von uns ausgearbeitete elektronische Einschätzerhandbuch, das den Gemeinden und auch den Treuhändern bereits zur Verfügung steht, nächstens auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ebenfalls werden wir die Öffnungszeiten für den Empfang und den Telefondienst erweitern. Neu sind wir auch am Morgen erreichbar. Schliesslich wurde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Neuverteilung der Aufgaben vorgenommen, um die Abläufe zu rationalisieren; Gemeinden können neu auch Einschätzungsarbeiten vornehmen. Diese Zusammenarbeit wird in der Steuergesetzrevision 2010 verankert werden. Ich bin überzeugt, dass die kantonale Steuerverwaltung nun in einer neuen Dynamik auftreten wird. Diese sollte es der Steuerverwaltung ermöglichen - was wir nicht aus den Augen verlieren werden - die noch kommenden Herausforderungen zu meistern. Mit dem Informatikprojekt 2014 wird die Neuausrichtung der Steuerverwaltung abgeschlossen. An Arbeit mangelt es nicht. Ich bin mir sicher, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle ihre Fähigkeiten, ihre Energie und ihren Enthusiasmus einsetzen werden, damit diese Neuorganisation ein Erfolg wird und zur Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden führt. DER VORSTEHER DES DEPARTEMENTS FÜR FINANZEN, INSTITUTIONEN UND GESUNDHEIT Maurice Tornay, Staatsrat 4 5

2. Die kantonale Steuerverwaltung in Zahlen Der Ablauf der Veranlagung während des Steuerjahres Kennzahlen Wann werde ich meine Steuerveranlagung erhalten? Anzahl Steuerpflichtige Jahr Steuereinnahmen ( in Mio. Franken ) Stellen ( MitarbeiterInnen) Natürliche Personen (Unselbständige) 165 323 2009 936.3 Mio. 167.5 Natürliche Personen (Selbständige) 18 183 1999 720.3 Mio. 131.5 Nichtwohnsässige 71 486 1989 520.4 Mio. 111.0 Quellenbesteuerte Personen 27 271 1979 302.5 Mio. 97.0 Juristische Personen 15 169 Total April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Die Steuerpflichtigen erhalten die Veranlagungsprotokolle in gestaffelter Weise. Die Zustellung erfolgt zwischen April und März des folgenden Jahres für die Unselbständigen und zwischen September und August für die Selbständigen und juristischen Personen. Unselbständige (Lohnbezuger, Rentner usw.) Selbständige und juristische Personen 297 432 Anzahl Steuerpflichtige pro Arbeitsstelle Entwicklung der Steuereinnahmen und der Steuerpflichtigen 400 000 1000.0 936.3 573 JU VD 800.0 720.3 775 700.0 300 000 779 GE 900.0 350 000 520.4 876 BE 400.0 225 956 302.5 300.0 200 000 1207 NE 198 531 VS wohnsässige Steuerpflichtige 200 6 400 1348 600 800 1000 1200 1776 1400 1600 1800 600.0 500.0 250 000 1051 FR 297 432 200.0 173 243 150 000 100.0 1979 1989 1999 2009 Anzahl Steuerpflichtige Steuereinnahmen in Mio. Franken 7

3. Ausgangssituation 3.1 Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) hat in ihrem Bericht vom 8. November 2006 das Resultat ihrer Analyse über das Funktionieren der kantonalen Steuerverwaltung (KSV) festgehalten. Sie kam zum Schluss, dass der Staatsrat in Zusammenarbeit mit der Dienststelle ihre Organisation zu überdenken und folgende Massnahmen umzusetzen hat: Entwicklung einer klaren Strategie für die Dienststelle; Ausarbeitung von Rationalisierungsmassnahmen; Unterbreitung von Vorschlägen zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Arbeitsabläufe; Erstellung eines Zeitplans für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen; Neuzuteilung der Räumlichkeiten und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. 3.3 Die strategischen Visionen der kantonalen Steuerverwaltung Verantwortungsbewusst, effizient und rechtsgleich handeln; einen kommunikativen und kooperativen Service anbieten; die Aufgaben effizient und gewissenhaft ausführen; Arbeitsqualität dank beruflicher Weiterbildung gewährleisten; einen bürgernahen öffentlichen Dienst gewährleisten; einen innovativen Geist an den Tag legen, indem wir ständig unsere Leistungen weiterentwickeln; quantitative und qualitative Resultate erzielen; ein angenehmes Arbeitsklima zur Zufriedenheit der Mitarbeiter schaffen. 3.2 Der Auftrag der kantonalen Steuerverwaltung 3.4 Eingeführte Strategien Die kantonale Steuerverwaltung hat den Auftrag, jedes Jahr die Veranlagungen für die natürlichen und juristischen Personen sowie die Spezialsteuern vorzunehmen und diese Steuern gemäss den gesetzlichen Bestimmungen einzukassieren. Dieser Auftrag beinhaltet folgende Ziele: Veranlagung der direkten Bundessteuer und der kantonalen und kommunalen Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuern) der natürlichen Personen und Bezug der direkten Bundessteuern und der Kantonssteuern; Veranlagung der direkten Bundessteuer und der kantonalen und kommunalen Steuern (Gewinn- und Kapitalsteuern) der juristischen Personen und Bezug der direkten Bundessteuern und der Kantonssteuern; Veranlagung und Bezug der Spezialsteuern (Quellensteuer, Grundstückgewinnsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern); Anwendung der Bundesvorschriften bei der Verrechnungssteuer; Anbieten von effizienten Leistungen und Schaffung eines angenehmen Steuerklimas; Erstellung von Strukturen und Verfahren, die eine einheitliche Anwendung des Steuergesetzes gewährleisten. Damit die KSV ihren Auftrag am besten erfüllen und ihre Effizienz gemäss den von der GPK geforderten Massnahmen verbessern kann, hat der Staatsrat den Steuerungsausschuss ernannt. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Mitarbeitern des Kantons Wallis und aus externen Partnern, welche die Treuhänder und die Gemeinden vertreten. Diese Arbeitsgruppe wurde beauftragt, die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen zu überwachen und zu begleiten. Es handelt sich dabei um folgende Massnahmen: Reorganisation der Dienststelle; Rationalisierung der Arbeitsorganisation; Verbesserung der Aus- und Weiterbildung des Personals; Vereinheitlichung der Praxis und Veröffentlichung der Weisungen; Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Partnern (Gemeinden, Steuerpflichtige und Treuhänder); Automatisierung und Vereinfachung der Prozesse. Aus diesen Strategien wurden konkrete Massnahmen abgeleitet, die in folgende drei Kategorien gruppiert wurden: Massnahmen betreffend die Organisation, die Rationalisierung und Massnahmen, um die Kundenfreundlichkeit zu verbessern. 8 9

4. Restrukturierung 4.1 Die neue Organisation 4.2 Neue Einrichtung der Räumlichkeiten Die KSV hat ein neues Organigramm ausgearbeitet. Die wichtigsten Änderungen sind die folgenden: die Schaffung eines Führungsstabes, um die Direktion zu unterstützen, die Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen zu verstärken, die internen Kontrollen zu intensivieren und die interne sowie externe Information zu verbessern; die Aufteilung der Sektion der natürlichen Personen in eine Sektion der «Selbständigerwerbenden» und eine Sektion der «Unselbständigerwerbenden» und die Aufteilung der letzteren in 3 Regionen (Ober-, Mittel- und Unterwallis), um die Synergien zu verbessern und die Praxis zu vereinheitlichen; die Zusammenlegung der Sektion der Spezialsteuern mit dem kantonalen Amt für das Inkasso und das Betreibungs- und Konkursverfahren. Personaldienst Dienstchef der kantonalen Steuerverwaltung Adjunkt Rechtsdienst Der Kantonsarchitekt hat im Hauptgebäude einen Platzmangel festgestellt. Die Analyse ergab, dass im Hauptgebäude an der Bahnhofstrasse 35 14 Arbeitsplätze fehlen. Aufgrund des künftigen Bedarfs, welcher im Rahmen des Informatikprojekts der KSV vorgesehen ist, wird dieses Manko noch weiter ansteigen. Um einen Ausweg aus dieser Situation zu finden, mussten externe Lösungen gefunden werden. Das kantonale Amt für Inkasso und Spezialsteuern wurde in die Rue des Vergers (ca. 275 m 2 ) verlegt und das Steuerinspektorat in die Rue de Lausanne (ca. 83 m 2 ). Diese Lösungen sind jedoch vorübergehend, da mit der ständig steigenden Anzahl der Steuerpflichtigen und dem Personalbedarf infolge des Informatikprojekts mehr Personal eingestellt wird. In Zukunft müssen neue Lösungen gefunden werden. Die internen Büroräumlichkeiten wurden aufgrund der neuen Strukturen der KSV zugeteilt. Das Personal wurde nach Funktion der neuen Sektionen und Empfang aufgeteilt. Besprechungszimmer wurden, um die Vertraulichkeit der Daten der Steuerpflichtigen zu gewährleisten, eingerichtet. Direktionssekretariat Informatik Controlling Mobiliar / Büromaterial Ausbildung / Information Interne Kontrolle geänderte Organisation Sektion jur. Personen Sektion unselbst. nat. Personen Sektion selbst. nat. Personen Sektion Verrechnungssteuer Steuerinspektorat Kantonales Amt für Inkasso und Spezialsteuern Region Oberwallis Administratives Team Katastertaxen Landwirtschaft Besteuerung nach Aufwand Adjunkt Region Mittelwallis Grundstückgewinnsteuer Inkasso Region Unterwallis Erbschafts- und Quellensteuer 10 Schenkungssteuer 11

4.3 Einladender Empfang Um den Empfang der Steuerpflichtigen zu verbessern und um den jeweiligen Ansprechpartner zuweisen zu können, hat die KSV die Rezeption neu gestaltet. Die Einschätzer der natürlichen Personen können die Steuerpflichtigen in Besprechungszimmern empfangen. Der Haupteingang im Erdgeschoss steht ausschliesslich unserer Kundschaft zur Verfügung. 4.5 Schaffung eines administrativen Teams Um Synergien nutzen, den Empfang verbessern und eine kontinuierliche Verwaltung der Post garantieren zu können, wurden die Sekretärinnen der natürlichen Personen zu einem administrativen Team zusammengeführt. Die Schaffung der Sortierzone im 1. Untergeschoss ermöglicht eine Verbesserung des Ablaufs der Postverteilung. Es ist ebenfalls vorgesehen, künftig einen Teil der eingehenden Post und der Belege zu scannen. 4.4 Erweiterter Telefondienst Es ist hervorzuheben, dass seit Aufführung der direkten Telefonnummern auf der Steuerrechnung im Jahr 2005 der grösste Teil der Anrufe direkt beim zuständigen Mitarbeiter eingeht. Ab 2009 wurden die Telefonleitungen für die Gemeindeverwaltungen auch am Morgen geöffnet. Auf dem Veranlagungsprotokoll wird zusätzlich zur Telefonnummer auch die E-Mailadresse der zuständigen Region aufgeführt. Im Zeitraum, in welchem die Steuererklärungen zugestellt wurden, haben wir den Steuerpflichtigen die Möglichkeit geboten, die Hotline anzurufen, welche an drei Tagen geöffnet war, darunter auch an einem Samstagmorgen. Dieses Angebot war ein voller Erfolg. Um die Dienstleistung für die Kunden zu verbessern, ist die Erweiterung der Öffnungszeiten des Empfangs und des Telefondienstes unumgänglich. Anlässlich des Wechsels zur einjährigen Veranlagung wurden die Öffnungszeiten auf den Nachmittag von 14 bis 17 Uhr beschränkt. Steuerpflichtige oder deren Vertreter wurden auch morgens empfangen, jedoch nur bei vorheriger Vereinbarung eines Termins. 4.6 Anzeige der vorgenommenen Korrekturen gegenüber den eingereichten Steuererklärungen Um die Transparenz zu erhöhen und den Steuerpflichtigen die vorgenommenen Korrekturen an den eingereichten Steuererklärungen klar und verständlich mitteilen zu können, wurden die Erklärungstexte überarbeitet. Diese Korrekturen werden fortan systematisch angegeben. 4.7 Verbesserung der Zusammenarbeit Kanton/Gemeinden Bis 2008 führten die Gemeinden Kontrollen gewisser Rubriken durch und obwohl diese Arbeit wesentlich war, führte diese Zusammenarbeit nicht zu einer vollständigen Zufriedenheit. Deswegen haben die Gemeinden künftig die Möglichkeit, zusätzlich zu ihren jetzigen Aufgaben auch Einschätzungen vorzunehmen. Dies erforderte jedoch, dass das Gemeindepersonal mit der Steuerpraxis der KSV vertraut gemacht wurde. Trotz des Mehraufwands für die Mitarbeiter scheint es uns wesentlich, unseren Steuerpflichtigen eine kundennahe Dienstleistung bieten zu können. Aus diesem Grunde wurde Die interessierten Gemeinden können Dossiers einschätzen. Ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden ist möglich. Die von der Gemeinde veranlagten Dossiers werden ebenfalls der internen Kontrolle der KSV unterworfen. entschieden, die Öffnungszeiten der Schalter und Telefone zusätzlich zu den aktuellen Empfangszeiten auch auf morgens 12 von 9 bis 11 Uhr auszuweiten und dies ab dem 16. November 09. 13

5. Vereinheitlichung 4.8 Neue Veranlagungsbehörden Mit der Änderung des Steuergesetzes vom 12. Dezember 2008 wurden neue Bestimmungen betreffend die Veranlagungs- und Einsprachebehörden eingeführt. Die kommunale Steuerkommission (Gemeindesteuerkommission GStK) setzt sich aus einem Vertreter der kantonalen Steuerverwaltung, der den Vorsitz hat, und zwei Vertretern der betroffenen Gemeinde zusammen. Die kantonale Kommission für die Einschätzung der natürlichen Personen (KKnP) setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, nämlich aus einem Vertreter der kantonalen Steuerverwaltung, der den Vorsitz hat, sowie aus zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern, welche vom Staatsrat für vier Jahre ernannt werden. Für die Selbständigerwerbenden ist die Veranlagungsbehörde entweder die kommunale Steuerkommission oder auf Delegation der betroffenen Gemeinde hin, die kantonale Steuerverwaltung. Zurzeit haben von 143 Gemeinden 34 diese Zuständigkeit an die KSV delegiert. Unselbständige KSV Veranlagungsbehörde Selbständige GStK Unselbständige KSV Einsprachebehörde Selbständige KKnP 5.1 Neues Einschätzerhandbuch Die KSV hat ein Handbuch in elektronischer Form erstellt, welches Links zu den kantonalen und eidgenössischen Richtlinien enthält. Der für die Ausbildung Verantwortliche vervollständigt und verbessert dieses Handbuch laufend. Dank diesem Handbuch wird die Informationssuche erleichtert und die Qualität der Veranlagungen verbessert. 5.2 Verbesserung der Struktur, um die Mitarbeiter zu unterstützen Alle Einschätzer haben die Möglichkeit, dem Verantwortlichen für Information und Ausbildung per E-Mail Fragen betreffend Einschätzungsarbeiten zu stellen. Dieser organisiert regelmässig Besprechungen mit der betroffenen Arbeitsgruppe, um die Fragen zu klären und um Richtlinien auszuarbeiten. Die Antworten bzw. Richtlinien werden sogleich in das Einschätzerhandbuch aufgenommen, um eine einheitliche Veranlagung zu gewährleisten. 5.3 Verstärkte interne Kontrolle Die interne Kontrolle wird durch drei Mitarbeiter sichergestellt, zwei für das Unterwallis und einen für das Oberwallis. Die Kontrolle der Veranlagungen ermöglicht die Überprüfung der einheitlichen Praxis und eine Qualitätskontrolle hinsichtlich der geleisteten Arbeit. In einer ersten Phase ist das Team der internen Kontrolle auch mit der Aufgabe betraut, die von den Gemeinden vorgenommenen Veranlagungen zu kontrollieren. Es wurde ein Formular «internes Controlling der Einschätzungsarbeiten» erstellt, damit die Gemeinden, respektive die Vorgesetzten über die geleistete Arbeit informiert werden können. Auf Delegation hin KSV 14 15

6. Verbesserung der Information 6.1 Verbesserung der internen Information Einmal pro Monat treffen sich die verschiedenen Sektionschefs, die Experten und die Juristen, um Fragen konkreter Fälle zu behandeln. Die von der Direktion genehmigten Weisungen werden den Einschätzern mitgeteilt, um die interne Information zu verbessern. 6.2 Verbesserung der externen Information Die externe Information ist für alle Partner der KSV wie die Gemeinden, die Treuhänder usw. bestimmt. Die KSV hat zusammen mit den Vertretern der Treuhänder ein Inventar der zu verbessernden Punkte erstellt. In einem nächsten Schritt wird die Art und Weise der externen Information für die Treuhänder und andere Partner zu definieren sein. Der erste Schritt wurde bereits vollzogen, indem den Gemeinden und Treuhändern das Einschätzerhandbuch, das die Mitarbeiter der KSV benützen, zur Verfügung gestellt wurde. Ende Januar jeden Jahres, organisiert die KSV eine Sitzung mit den Mitgliedern der interessierten Berufsverbände. Im Ausbildungszentrum wurde mit den französischsprachigen Treuhändern eine Konferenz abgehalten. Dieser Vortrag ist auf der Internetseite der KSV aufgeschaltet und steht zur Verfügung. Dasselbe gilt für die Treuhänder des deutschsprachigen Raums des Kantons Wallis. Für die kommenden Steuerjahre wird die KSV Ende Jahr eine zusätzliche Sitzung mit Pro-Economy.vs organisieren. Ziel ist es, eine Bilanz des laufenden Steuerjahres zu ziehen und Weisungen für die nächste Steuerperiode auszuarbeiten. 7. Verbesserung der Ausbildung 7.1 Erweiterung der internen Ausbildung Die Ausbildung der neuen Mitarbeiter beginnt ab deren Arbeitseintritt. Vorerst erhalten sie eine allgemeine Ausbildung über die Organisation der Dienststelle und über das Steuerwesen. Später erhalten sie je nach Sektion eine spezifische Ausbildung, insbesondere die Einschätzer der Unselbständigerwerbenden. Workshops zu diversen Themen (Landwirtschaft, Versicherungen usw.) ermöglichen dem Personal ferner eine kontinuierliche Weiterbildung. Die Rezeptionistinnen erhalten eine Ausbildung, die es ihnen ermöglicht, so viele Fragen wie möglich zu beantworten. Zwei Mitarbeiter gewährleisten die Betreuung während der Öffnungszeiten. Um die Steuerpflichtigen am Schalter optimal bedienen zu können, wird eine Check-Liste erstellt. 7.2 Erweiterung der externen Ausbildung Für die Gemeindemitarbeiter, welche Einschätzungsarbeiten tätigen, sind Ausbildungskurse organisiert. Es werden auch Vorträge an verschiedenen Schulen wie der Pro Senectute usw. angeboten. Auf Bundesebene nehmen die Einschätzer der KSV sowie die Gemeindemitarbeiter, welche Einschätzungsarbeiten erledigen, an verschiedenen Ausbildungskursen, die von der Schweizerischen Steuerkonferenz organisiert werden, teil. Zurzeit wird eine Veröffentlichung der Rechtsprechung der zuständigen Organe und anderer Weisungen im Falle einer Praxisänderung sowie die Bekanntmachung der Attraktivität des Steuerstandortes Wallis geprüft. 16 17

8. Informatisierung 8.1 Informatikprojekt mit grossem Ausmass Der Vorsteher des DFIG hat den Steuerungsausschuss beauftragt, die Informatikstrategie der KSV zu erörtern. Dieser hat einen Plan mit zu ergreifenden Massnahmen ausgearbeitet. Dabei wurden folgende Strategien festgehalten: Die Informatikapplikation BS2000 (aktuelles Informatiksystem, seit 1974) muss ersetzt werden, da die Wartung nicht mehr gewährleistet werden kann. Erstellen eines zentralen Adressenregisters (Central Business Partner SAP) und digitaler Datenaustausch mit den Gemeinden für die Adressmutationen der Steuerpflichtigen (Projekt Registerharmonisierung/Sedex). Entwicklung des EDM (Elektronisches Dokumentenmanagement) und des digitalisierten Archivierens durch das administrative Team. Automatisierung der Veranlagungsprozesse. Rücksendung der Steuererklärungen via Internet, in zwei Etappen: 1. Etappe: Rücksendung der Steuererklärung in Form einer Computerdatei mit Bestätigungsquittung. 2. Etappe: Zugriff über Internet, der einen Rückgriff auf die Daten der letztjährigen Veranlagung und das Ausfüllen und Zurücksenden in Form einer Computerdatei ermöglicht. Wegen des Umfangs dieses Informatikvorhabens wurde es in einem eigenen Projekt «Informatikstrategie der KSV» weitergeführt. Dieses neue Projekt wurde am 16. Dezember 2008 vom Staatsrat genehmigt. 9. Zusammenfassung PROJEKTE Realisiert In Arbeit Zu realisieren Schaffung eines Führungsstabes, um die Direktion der kantonalen Steuerverwaltung zu verstärken Einführung einer neuen Organisation mit der Restrukturierung der Einschätzung, zwecks Gewährleistung einer einheitlichen Behandlung der Steuerdossiers Zusicherung der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen durch eine einheitliche Anwendung der Gesetze und Praktiken in der Einschätzung Neudefinierung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden und der Rolle der Bezirkssteuerkommission Den Steuerpflichtigen einen optimalen Kundenservice bei Empfang, Schalter, Telefon bieten Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Neueinrichtung der Räumlichkeiten Einführung einer Strategie in Sachen Information und Ausbildung, Vereinheitlichung der Praxis und Veröffentlichung der Weisungen Der Verpflichtungskredit beläuft sich auf Fr. 18 340 000.- und wurde vom Grossen Rat am 7. Mai 2009 bewilligt. Einführung einer Informatikstrategie, Planung der weiteren Entwicklungsschritte und Einleitung des Projekts «Informatikstrategie der KSV» 18 19

10. Kontakt Kantonale Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 35 Gebaude Planta 577 1951 Sitten Telefon: 027 / 606 24 50 Fax: 027 / 606 24 53 E-Mail: scc@admin.vs.ch 20