Tariftreueregelungen in Deutschland und Europa Ein Überblick Ver.di, TBS Rheinland-Pfalz Workshop: Tariftreuegesetz des Landes Rheinland-Pfalz Frankenthal, 1. März 2011 www.wsi.de
Inhalt 1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen 2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze 2
Geschichte von Tariftreueregelungen Ergebnisse der historischen Forschung: 3 Regelungen über soziale Kriterien bei öffentlicher Auftragsvergabe finden sich bereits Mitte des 19. Jahrhunderts Motive: Sozialpolitik und Qualität der Arbeit Öffentliche Vergabe spielte in vielen europäischen Ländern eine wichtige Rolle bei der Festlegung gesetzlicher Mindestlöhne und der Entstehung und Stabilisierung des Tarifvertragssystems Umfangreiche Studie über internationale Erfahrungen bei der Nutzung öffentlicher Aufträge zur Durchsetzung sozialer Ziele
Geschichte von Tariftreueregelungen Dokumentation des Kaiserlichen Amtes für Statistik aus dem Jahre 1907: Die Regelung des Arbeitsverhältnisses bei Vergebung öffentlicher Arbeiten Mehreren Länder und zahlreichen Städte des damaligen Deutschen Reiches verfügten über gesetzliche Vorgaben über die Zahlung ortsüblicher oder tariflicher Löhne bei öffentlichen Aufträgen 4
Geschichte von Tariftreueregelungen Stadt Ludwigshafen: Bestimmungen über Submissionen auf städtische Arbeiten und Lieferungen Den Arbeitern muss mindestens der orts- und berufsübliche Taglohn bezahlt werden ( 10) Stadtratsbeschluss vom 13. Juli 1900 5
Tariftreueregelungen in Großbritannien Fair Wage Resolution (1909): Verpflichtung öffentlicher Auftragnehmer zur Zahlung üblicher Löhne und zur Bereitstellung üblicher Arbeitsbedingungen 1983 unter Margaret Thatcher aufgehoben gilt heute noch in Irland 6
Tariftreueregelungen in den USA Davis-Bacon Act (1931): Verpflichtung zur Zahlung ortsüblicher Löhne bei der Durchführung öffentlichen Bauaufträgen Walsh-Healey Public Contracts Act (1936): Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen Living-Wage-Regelungen: Örtliche Mindestlöhne für öffentliche Aufträge 7
Legitimität von Tariftreueregelungen ILO Konvention 94 über die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen (1949) Die Verträge müssen Klauseln enthalten, die den beteiligten Arbeitnehmern Löhne (einschließlich Zulagen), eine Arbeitszeit und sonstige Arbeitsbedingungen gewährleisten, die nicht weniger günstig sind als die Bedingungen, die im gleichen Gebiet für gleichartige Arbeit in dem betreffenden Beruf oder in der betreffenden Industrie gelten auf Grund a) eines Gesamtarbeitsvertrages ( ) c) der innerstaatlichen Gesetzgebung. (Artikel 2) Ratifizierung von 60 Staaten 11 EU-Staaten: AT, BE, BU, CY, DK, ES, FI, FR, IT, NL, UK Nicht von Deutschland! 8
Legitimität von Tariftreueregelungen Vergaberichtlinie der Europäischen Union (2004) Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen. (Artikel 26) 9
Legitimität von Tariftreueregelungen Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts 2009 ( 97, Abs. 4) Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. 10
Legitimität von Tariftreueregelungen Bundesverfassungsgericht (Urteil zum Berliner Vergabegesetz von 2006) Keine Benachteiligung tariftreuer Unternehmen Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenwirken Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schutz der Beschäftigung solcher Arbeitnehmer, die bei tarifgebundenen Unternehmen arbeiten Erhaltung als wünschenswert angesehener sozialer Standards Entlastung der Sozialversicherungssysteme Unterstützung des Tarifvertragssystems!!! 11
Warum sind Tariftreueregelungen wichtig? Erosion des Tarifvertragssystems abnehmende Tarifbindung Ausdehnung des Niedriglohnsektors Ökonomische Bedeutung öffentlicher Beschaffung Erhebliche Marktmacht der öffentlichen Auftraggeber 17% des BIP: 409 Mrd. in Deutschland (2009) Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen 12
Inhalt 1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen 2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze 13
Tariftreueregelungen vor dem Rüffert-Urteil 1999ff.: Erste Tariftreuegesetze auf Landesebene: Berlin (1999), Bayern (2000), Saarland (2000), Sachsen-Anhalt (2001) 2002: Scheitern eines bundesweiten Tariftreuegesetzes im Bundesrat 2002ff.: Verabschiedung von weiteren Tariftreuegesetzen in Niedersachsen (2002), Bremen (2002), NRW (2002), Schleswig-Holstein (2003), Hamburg (2004) Aufhebung des Tariftreuegesetzes in Sachsen-Anhalt (2002) und NRW (2006) 2006: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur prinzipiellen Zulässigkeit von Tariftreueregelungen 2008: Verabschiedung neuer Tariftreugesetze: Hessen, Rheinland-Pfalz (geplant), Erweiterung bestehender Gesetze: Berlin, Bremen (geplant), 14
Tariftreueregelungen vor dem Rüffert-Urteil Politische Dynamik: Immer mehr Bundesländer mit Tariftreueregelungen Immer größer werdender Geltungsbereich von Tariftreueregelungen Von Bauindustrie und ÖPNV bis zur Aufhebung der Branchenbeschränkung in Berlin und Bremen Einführung von Mindestlohnregelungen Berlin und Bremen (2007ff.) 15
Das Rüffert-Urteil des EuGH (April 2008) Tariftreueregelung verstößt gegen: Die Europäische Entsenderichtlinie EuGH-Interpretation: Nur gesetzliche Mindestlöhne und allgemeinverbindliche Tarifverträge sind gedeckt. Die Europäische Dienstleistungsfreiheit EuGH-Interpretation: Keine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers, da Tariftreueregelungen nur auf öffentliche Aufträge beschränkt sind 16
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Alle Bundesländer wenden ihre Tariftreuegesetze nicht mehr an (2008) Revision der Tariftreuegesetze: Niedersachsen (2008), Hamburg (2008), Bremen (2009), Berlin (2010), Saarland (2010) Erstmalige Einführung von Tariftreuegesetzen: Rheinland-Pfalz (2010), Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern (geplant) Wiedereinführung: Nordrhein-Westfalen (geplant) Keine Revision und faktisches Auslaufen der Tariftreueregelung: Hessen, Schleswig-Holstein Aufhebung des Tariftreuegesetzes: Bayern (2009) 17
Inhalt 1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen 2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze 18
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Drei Ansätze zur Regelung eines bestimmten Lohnniveaus bei öffentlichen Aufträgen 1. Tariftreueerklärung auf der Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) 2. Umfassende Tariftreureglung für den Verkehrssektor begründet durch seine europarechtlichen Sonderstellung 3. Festlegung eines allgemeinen vergabespezifischen Mindestlohns 19
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Weitere soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe Bevorzugte Vergabe bei Frauenförderung Bereitstellung von Ausbildungsplätze Beschäftigung von Behinderten Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei öffentlicher Beschaffung Einhaltung ökologischer Kriterien bei öffentlicher Beschaffung 20
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Arbeitnehmer- Entsendegesetzes Branche Abfallwirtschaft Bauhauptgewerbe Dachdeckerhandwerk Elektrohandwerk Maler- und Lackiererhandwerk Gebäudereinigerhandwerk Pflegebranche Bergbauspezialarbeiten Wäschereidienstleistungen Mindestlohn pro Stunde in in RLP 8,24 10,90/12,95 10,80 9,70 9,50/11,50 8,55/11,33 8,50 11,17/12,41 7,65 21
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Arbeitnehmer- Entsendegesetzes Branche Leiharbeit Berufliche Weiterbildung Verwaltung Pädagogisches Personal Sonstige Geld- und Wertdienste Wach- u. Sicherheitsgewerbe Mindestlohn pro Stunde in in RLP 7,60 10,71 12,28 7,60 8,00/10,70 6,53 22
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Klassische Tariftreuereglung im Verkehrssektor Europarechtliche Sonderregelung für den Verkehr (Art. 51 Abs. 1 EGV) Rüffert-Urteil nicht übertragbar!!! Eigene EU-Verordnung für den ÖPNV (VO 1370/2007) Anwendung: Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland Geplant: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen Konflikt: Tariftreue bei allen oder nur repräsentativen Tarifverträgen 23
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Vergabespezifische Mindestlohn Bremen: 7,50/8,50 Euro pro Stunde für inländische Unternehmen Berlin: 7,50 Euro pro Stunde für alle Unternehmen Rheinland-Pfalz: 8,50 pro Stunde für alle Unternehmen Brandenburg (geplant): 7,50 Euro pro Stunde für alle Unternehmen Europa- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit??? Zukünftige Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns Bremen: Keine Aussage Berlin: Ministerium Rheinland-Pfalz: Einrichtung einer Mindestlohn-Kommission Brandenburg: Unklar 24
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Vergabespezifische Mindestlohn 25
Tariftreuegesetz in Nordrhein-Westfalen 2002: Erstes Tariftreuegesetz unter Rot-Grün 2006: Aufhebung des Tariftreugesetzes unter Schwarz- Gelb; Begründung: Gesetz wird nicht angewendet! (?) 2010: Koalitionsvertrag von Rot-Grün sieht Wiedereinführung eines Tariftreuegesetzes vor 2010: DGB Bezirk NRW legt zunächst Eckpunkte und anschließend einen eigenen Gesetzentwurf für ein neues Tariftreuegesetz in NRW vor 2011 (Ende März): Präsentation des Regierungsentwurf im Landtag 2011 (vor der Sommerpause): Verabschiedung eines neuen Tariftreuegesetzes 26
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Fazit: Comeback der Tariftreue Nach dem Rüffert-Schock ist das Thema wieder auf der Tagesordnung Derzeit haben 6 Bundesländer Tariftreuegesetze Mit NRW werden bald 10 von 16 Bundesländer sein 27
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Fazit: Comeback der Tariftreue Erweiteter Geltungsbereich (Keine Branchenbegrenzung) Erweiterte inhaltlichen Regelungen (Tariftreue, Mindestlohn, ILO-Kernarbeitsnormen usw.) Bei der Tariftreue fehlt aber die Verbindlichkeit der gesamten Lohntabelle 28
Europapolitische Konsequenz des Rüffert-Urteils des EuGH Soziale Fortschrittsklausel im EU-Vertrag: Vorrang sozialer Grundrechten vor den ökonomischen Grundfreiheiten Revision der Entsenderichtlinie: Bestimmungen als Mindestbedingungen Explizite Erlaubnis von Tariftreueklauseln mit Verweis auf ILO-Konvention 94 29
Weitere Informationen: www.tariftreue.de 30