Steuerliche Förderung von Gebäudemodernisierungen in Sanierungsgebieten Foto: PeterA / pixelio.de 15.09.2015
Überblick über die steuerliche Behandlung von Sanierungsaufwendungen Sanierung/Modernisierung von... vermieteten oder betrieblich genutzten Gebäuden... selbst genutzten Wohngebäuden keine Herstellungskosten Sofort abzugsfähige Aufwendungen; evtl. gleichmäßige Verteilung auf bis zu 5 Jahre Herstellungskosten Wenn Voraussetzungen des 7h EStG erfüllt sind, Sonderabschreibung mit 8 Jahre je 9 % 4 Jahre je 7 % im Sinne von 7h EStG (Herstellungskosten) Andere im Sinne von 11a Abs. 1 EStG 10f Abs. 1 EStG 10f Abs. 2 EStG Sonderausgaben: 10 Jahre je 9 %
Exkurs: Herstellungskosten bei Instandsetzung und Modernisierung Modernisierung / Instandhaltung / Sanierung führen zur erstmaligen Nutzbarkeit des Gebäudes? führen zur Erweiterung des Gebäudes? führen zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung? Aufwendungen überschreiten in den ersten drei Jahren nach Anschaffung 15% der Gebäudeanschaffungskosten? Keine Herstellungskosten (d.h. Aufwendungen i.d.r. sofort abzugsfähig) Herstellungs-kosten (d.h. Aufwendungen i.d.r. nur über Gebäudeabschreibung abzugsfähig)
Sonderabschreibung nach 7h EStG (8 Jahre 9%, 4 Jahre 7%) Voraussetzungen: Vermietetes oder betrieblich genutztes Gebäude; Aufwendungen führen zu Herstellungskosten; Gebäude in einem gem. 142 Abs. 1 u. 3 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet; Bescheinigung der Gemeinde über die durchgeführten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Höhe der Aufwendungen dafür und eventuell erhaltene Zuschüsse; Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn der Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen wurde. Nicht begünstigt sind: Neubau und Neuaufbau eines Gebäude; Anbau, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudes.
Überblick über die steuerliche Behandlung von Sanierungsaufwendungen Sanierung/Modernisierung von... vermieteten oder betrieblich genutzten Gebäuden... selbst genutzten Wohngebäuden keine Herstellungskosten Sofort abzugsfähige Aufwendungen; evtl. gleichmäßige Verteilung auf bis zu 5 Jahre Herstellungskosten Wenn Voraussetzungen des 7h EStG erfüllt sind, Sonderabschreibung mit 8 Jahre je 9 % 4 Jahre je 7 % im Sinne von 7h EStG (Herstellungskosten) Andere im Sinne von 11a Abs. 1 EStG 10f Abs. 1 EStG 10f Abs. 2 EStG Sonderausgaben: 10 Jahre je 9 %
Steuerbegünstigung nach 10f EStG (10 Jahre 9%) Voraussetzungen: Eigentum am Gebäude; Herstellungskosten ( 10f Abs. 1 EStG) oder andere ( 10f Abs. 2 EStG) an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude; Noch kein Objektverbrauch; Bescheinigung der Gemeinde wie bei 7h EStG; Beginn mit den Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erst nach Abschluss des Vertrags mit der Gemeinde. Objektverbrauch ( 10f Abs. 3 EStG): Steuerbegünstigung nach 10f EStG darf nur für ein Objekt in Anspruch genommen werden. Ein Gebäude zählt als ein Objekt. Mehrere Steuerbegünstigungen nach 10f EStG an dem selben Objekt sind möglich.
Beispiel Ein 3-Familienhaus (Bauhr 1926, im Sanierungsgebiet gelegen) wurde vor einem Jahr unentgeltlich von den Eltern auf die Tochter übertragen. Die Eltern behielten sich das Wohnrecht an der Wohnung im EG zurück. Die Tochter saniert das Gebäude. Die Gemeinde hat die Sanierungsaufwendungen bescheinigt. Vermietete Wohnung Wohnung der Tochter i.d.r. sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung Steuerbegünstigung nach 10f Abs. 2 EStG (Sonderausgaben i.h.v. 10 J. 9%) Wohnrecht Eltern Keine Steuervergünstigungen