Der neue IFRS 9 - Schulungsunterlagen. ITinera projects & experts GmbH & Co. KG V1.0



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Der neue IFRS 9 - Schulungsunterlagen ITinera projects & experts GmbH & Co. KG V1.0

Phase I Business Riskmanagement & Regulatory Einzelrisikosteuerung Risikotragfähigkeitsrechnung Aufsichtsrecht (Basel II/III, CRD IV, MaRisk, FinRep/CoRep, BCBS 239) HGB & IFRS IFRS 9 Financial Reporting Integriertes Reporting (Harmonisierung von FI, Risk & Co) Rechnungswesen/Accountin g Controlling Planung & Steuerung KPI-Steuerung IFRS 9 Herausforderungen (verpflichtend ab Geschäftsjahr 1.1.2018) Klassifizierung & Bewertung Die Neuordnung und Verschlankung der Bilanzierungskategorien implizieren Änderungen in den Bewertungs- und Ausweisvorschriften Die (Folge-)Bewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt in 3 Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertveränderungen Die Klassifizierung wird bestimmt von den ITinera vertraglichen strebt die Zahlungsströmen Übernahme von Verantwortung des Instruments in Projekten an (Cashflow-orientierter-Ansatz) und vom Geschäftsmodell, das dem Instrument zugrunde liegt Der neue Ansatz erfordert eine detaillierte Sichtung und Erfassung aller Verträge zur Klassifizierung der Produktmerkmale Fachlich Prozessual Technisch Festlegung des Business Models diverser Geschäftsbereiche Zuordnung der Geschäfte/Produkte in die definierten Business Models Abgleich der Inhalte aller Business Models mit der übergeordneten Geschäftsstrategie des Hauses Produktanalyse zur Evaluation der Cashflows Rekategorisierung mit Auswirkungsanalyse auf Bilanz und GuV Änderungen Buchungslogiken und Buchungsregeln Änderung des Sicherstellung der Datenverfügbarkeit; Kategorisierungsprozesses Umsetzung neue Modifizierung des GuV-Steuerungsprozesses Datenanforderungen und der Strategie- Anpassungen der IFRS Daten- und entwicklung zur Vermeidung von Systemarchitektur GuV-Volatilitäten Erweiterung des Automatisierungsgrads der Datenflüsse Anpassung bestehender Buchungslogiken Systemunterstützung für Mapping IAS 39-Bestände auf IFRS 9- Anforderungen (Kategorien) Gewährleistung der Parallellauffähigkeit für das letzte Geschäftsjahr (vor Einführung) Slide: 2

Exkurs: Bewertung zum Fair Value oder zu Fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 Sieht das Geschäftsmodell des Unternehmens das Halten des finanziellen Vermögenswertes zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme vor? Nein Ja Bestehen die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus Zinszahlungen und Tilgungen zu festgelegten Zeitpunkten? Nein Ja Fortgeführte Anschaffungskosten Ergebniswirksame Fair Value- Bewertung Slide: 3

Phase III Business Riskmanagement & Regulatory Stärkere prozessuale Integration von Analyse der Systeme und Risikosteuerung, Treasury und Schnittstellen zur Sicherstellung der Accounting zur Abbildung der erforderlichen Daten Sicherungsbeziehungen Anpassung/Erweiterung der IT- Systeme um Berechnungslogik ITinera strebt die Übernahme Anpassung von Verantwortung der Reportingsysteme Projekten an Einzelrisikosteuerung Risikotragfähigkeitsrechnung Aufsichtsrecht (Basel II/III, CRD IV, MaRisk, FinRep/CoRep, BCBS 239) HGB & IFRS IFRS 9 Financial Reporting Integriertes Reporting (Harmonisierung von FI, Risk & Co) Rechnungswesen/Accountin g Controlling Planung & Steuerung KPI-Steuerung IFRS 9 Herausforderungen (verpflichtend ab Geschäftsjahr 1.1.2018) Hedge Accounting Neuregelungen mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung mit dem betrieblichen Risikomanagement Erweiterungen der Designationsmöglichkeiten von Gruppen (Grundgeschäfte), von aggregierten Positionen (einschl. Derivate), Nettopositionen und Teile von definierten Grundgeschäften (Layer) Beurteilung der Effektivität nur noch in die Zukunft gerichtet ( prospektiver Effektivitätstest ), jedoch weiterhin Ermittlung der Ineffektivität mit ITinera direkter strebt GuV-Wirkung die Übernahme von Verantwortung in Projekten an Neuregelungen zur Anpassung und Beendigung von Sicherungsbeziehungen ( Rekalibrierung ) Ausweitung der Fair Value Option Erweiterung der Offenlegungsvorschriften und Angaben im Anhang Regelungen zum Macro Hedge Accounting werden in einem eigenen Projekt bearbeitet und sind noch nicht final verabschiedet Fachlich Prozessual Technisch Verknüpfung und Dokumentation von Risikomanagementstrategie und Risikomanagementzielsetzung Analyse bestehender Sicherungsbeziehungen Neudesignation bzw. Anpassungen von Sicherungsbeziehungen in Übereinstimmung mit Risikomanagementzielsetzungen Integration in das lfd. Reporting Dokumentation und Erfüllung neuer Offenlegungsvorschriften Slide: 7

Phase II Business Riskmanagement & Regulatory Analyse der fachlichen Anpassungserfordernisse Analyse der Systeme und im EWB- und PWB- Schnittstellen zur Sicherstellung der Prozess erforderlichen Daten Prozessuale Implementierung der Anpassung der Kredit- und Risikovorsorgesysteme Neuerungen (IFRS Basel II/III Einzelrisikosteuerung Risikotragfähigkeitsrechnung Aufsichtsrecht (Basel II/III, CRD IV, MaRisk, FinRep/CoRep, BCBS 239) HGB & IFRS IFRS 9 Financial Reporting Integriertes Reporting (Harmonisierung von FI, Risk & Co) Rechnungswesen/Accountin g Controlling Planung & Steuerung KPI-Steuerung IFRS 9 Herausforderungen (verpflichtend ab Geschäftsjahr 1.1.2018) Impairment Das neue einheitliche Wertminderungsmodell folgt einem risikomanagement-orientierten Ansatz ( expected loss model ) und löst das bisherige incurred loss model ab Der Anwendungsbereich umfasst sämtliche finanzielle Vermögenswerte und erstmalig auch Kreditzusagen und Finanzgarantien (Ausnahmen über vereinfachtes Wertminderungsmodell) Die Wertminderungsvorschriften zur Erfassung ITinera strebt der erwarteten die Übernahme Verluste von Verantwortung bestimmen sich in Projekten anhand an eines Stufenmodells bei Zugang des Finanzinstruments Die Schätzung der erwarteten Verluste (12 Monats-Verlust, Verlust über Restlaufzeit) als Basis der Wertminderungen ist die Königsdisziplin bei der Umsetzung Insgesamt müssen die Kreditinstitute mit einer höheren Risikovorsorgebildung im Vergleich zu IAS 39 rechnen Fachlich Prozessual Technisch Entwicklung des expected loss model bzw. Übernahme/Integration Basel II-Modell Analyse der Datenanforderungen als Modell-Input Änderungen Buchungslogiken und Buchungsregeln, Kontenplan Ermittlung Vergleichszahlen Vorjahr (optional) Erfüllung Offenlegungserfordernisse und Anhangsangaben Integration in das Reporting Meldewesen) Prozessuale Vernetzung von Accounting und Risikomanagement Anpassung des Datenmodells und des Kontenplans Berücksichtigung von Synergien im Rahmen der Datenflüsse (IFRS Basel II/III Meldewesen) Slide: 6

Anwendungsbereich des neuen Wertminderungsmodells (Risikovorsorge) Das Wertminderungsmodell ist anzuwenden auf folgende Finanzinstrumente: Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden ( financial assets at amortised cost AC-Kategorie) Finanzielle Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert ( Fair Value ) bewertet werden und deren Änderung im sonstigen Ergebnis erfasst werden ( financial asset through other comprehensive income FVTOCI-Kategorie) Alle Kreditzusagen* (außer freiwilliger aufwands- und ertragswirksamer FV-Bewertung) Finanzgarantien* (außer freiwilliger aufwands- und ertragswirksamer FV-Bewertung) Leasingforderungen * erstmaliger Einbezug in den Anwendungsbereich und somit deutliche Erweiterung ggü. IAS39 Slide: 6

Der neue IFRS 9 Impairment im Überblick Paradigmenwechsel: Vom Incurred Loss-Modell zum Expected Loss-Modell IAS 39 - Incurred Loss-Modell: Verluste werden erst nach Eintritt des Ausfallergebnisses in der Risikovorsorge berücksichtigt; starke Prozyklizität ITinera der Risikovorsorge strebt die Übernahme sorgte von Verantwortung für in Projekten an Verschlimmerung der Kreditklemme im Laufe der Finanzkrise. IFRS 9 Expected Loss-Modell: Erwartete Verluste werden bereits vor Eintritt des Ausfallergebnisses zur Bildung einer Risikovorsorge berücksichtigt. Operationalisierung mit Hilfe des sog. 3-Bucket-Approach : Sämtliche Finanzinstrumente werden anhand ihrer Kreditqualität bei Zugang einem von drei Buckets zugeordnet. Bucket 1: Alle Finanzinstrumente mit einem geringen Kreditrisiko Bucket 2: Alle Finanzinstrumente mit einem signifikanten höheren Kreditrisiko i.v. zum erstmaligen Ansatz. Indikator: Das Finanzinstrument wäre unter Kenntnis der aktuellen Situation zu anderen Konditionen herausgegeben worden (institutsindividuelle Umsetzung). Bucket 3: Alle Finanzinstrumente, bei denen ein ITinera objektiver strebt die Hinweis Übernahme auf von Verantwortung eine Wertminderung Projekten an vorliegt. Retrospektiver Übergang auf das neue Wertminderungsmodell: Der Anpassungseffekt ist im Eigenkapital bei Übergang zu erfassen. Anpassung der Vorjahreszahlen nicht vorgesehen (Option auf Freiwilligkeit) Juni 2014 ITinera projects & experts Slide: 7

Der neue IFRS 9 Impairment im Überblick Der 3-Bucket-Approach Bucket 1: Definition: keine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität seit Zugang Risikovorsorge: Erwartete Verluste in Höhe des Barwertes des erwarteten 12- Monats-Verlusts Zinsvereinnahmung: Auf Basis des Bruttobuchwerts unter Anwendung der Effektivzinsmethode Bucket 2: Definition: signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos ohne objektiven Hinweis auf eine Wertminderung Risikovorsorge: Aufstockung bis zur Höhe der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit Zinsvereinnahmung: Auf Basis des Bruttobuchwerts unter Anwendung der Effektivzinsmethode (wie Bucket 1) Bucket 3: Definition: Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung Risikovorsorge: Höhe der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit Zinsvereinnahmung: Auf Basis des Nettobuchwerts (Buchwert abzgl. Risikovorsorge) unter Anwendung der Effektivzinsmethode Slide: 8

Zins Risikovorsorge Inhalt Stufe Zusammenfassung: Das Modell der erwarteten Verluste (expected loss model) Alle Finanzinstrumente im Anwendungsbereich sind bei Zugang der Stufe 1 zuzuordnen und die erwarteten Verluste zu erfassen. Die Unterschiede zwischen den Stufen ergeben sich bzgl. der Berechnung der Risikovorsorge sowie der Ermittlung der Zinsvereinnahmung (Bestimmung des Zinsergebnisses). Verschlechterung der Kreditqualität seit Zugangszeitpunkt Bucket 1 Geringes Kreditrisiko Investment Grade (Investment Grade) Bucket 2 Signifikant erhöhtes Kreditrisiko (Non Investment Grade) Bucket 3 Objektiver Hinweis auf Wertminderung (Default) Keine bedeutende Verschlechterung des Kreditrisikos Signifikante Verschlechterung der Kreditqualität (not impaired) Kreditqualität < Investmentgrad Kreditqualität hat sich so verschlechtert, dass Kreditverluste tatsächlich eintreten (incurred) 12-month expected credit losses (EL) Lifetime expected credit Lifetime expected credit losses (ELL) ITinera strebt die Übernahme losses von Verantwortung (ELL) in Projekten an Effektivzins auf Bruttobuchwert Effektivzins auf Bruttobuchwert Effektivzinssatz auf Nettobuchwert (Bruttoforderung./. erwarteter Verlust) Stageübergang Stageübergang Slide: 9

Definition von Zugangszeitpunkt und Ausfallereignis Definition Zugangszeitpunkt zur Bestimmung der ursprünglichen Ausfallwahrscheinlichkeit Vertragsmodifikationen eines Finanzinstruments haben keinen Einfluss auf die ursprüngliche Ausfallwahrscheinlichkeit im Zeitpunkt des Zugangs (Ausnahme: Ausbuchung) Wird bei einer Kreditzusage der Kredit tatsächlich gezogen, gilt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei erstmaliger Erfassung der Kreditzusage Werden zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente, deren Änderungen ertrags- oder aufwandswirksam verbucht werden (FVTPL = financial assets through profit or loss) im Rahmen einer Geschäftsmodelländerung in die AC- oder FVTOCI-Kategorie umklassifiziert, gilt dieser Zeitpunkt als Zugangszeitpunkt Definition Ausfallereignis Die für die Ausfallwahrscheinlichkeit relevante Definition des Ausfallereignisses hat dem internen Risikomanagement zu folgen Vermutung: Ausfallereignis tritt spätestens bei einer Überfälligkeit des Instruments von 90 Tagen ein (Zahlungsverzug) Bei Transfer in Stufe 2 ist die notwendige Zuführung zur Risikovorsorge aufwandswirksam in der GuV zu erfassen Slide: 10

Transferkriterien zwischen Stufe 1 und Stufe 2 Prüfung am Abschlussstichtag, ob seit Zugang des Instruments eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist. Das Ausfallrisiko wird dabei an der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD = probalility default) der gesamten Restlaufzeit (lifetime PD) gemessen. Signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos ergibt sich durch Vergleich der ursprünglichen Ausfallwahrscheinlichkeit bei Zugang mit der Ausfallwahrscheinlichkeit am Abschlussstichtag. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Finanzinstrumente bei Zugang in Stufe 1 eingeordnet werden. Das Transferkriterium stellt somit nicht auf den erwarteten Verlust ab. Die Verlustquote (LGD = loss given default) und der im Risiko stehende Betrag (EaD = exposure at default) spielen hierbei keine Rolle. Der Grund hierfür ist, dass der erwartete Verlust bei Kreditausreichung durch die im Vertragszinssatz enthaltene Risikoprämie bereits eingepreist ist und eine vollständige Verlusterfassung im Zugangszeitpunkt nicht sachgerecht ist. Berücksichtigung der Laufzeit: Je länger die Laufzeit eines Instruments, desto höher dessen Ausfallwahrscheinlichkeit trotz konstanter Kreditqualität; eine konstante Ausfallwahrscheinlichkeit bei abnehmender Restlaufzeit signalisiert eine Erhöhung des Ausfallrisikos. Bei Transfer eines Finanzinstruments in Stufe 2 oder 3 ist durch die Aufstockung der Risikovorsorge auf die erwarteten Verluste über die Restlaufzeit, insbesondere bei Instrumenten mit langer Laufzeit, mit einer erheblichen Erhöhung der Risikovorsorge im Vergleich zu Stufe 1 verbunden. Slide: 11

Qualitative Indikatoren für die Beurteilung des Ausfallrisikos Beispielhafte Indikatoren für einen Transfer zwischen Stufe 1 und Stufe 2 Signifikante Veränderung der Kreditkonditionen bei Neuabschluss des Geschäfts Signifikante Veränderung der ausfallbezogenen Marktdaten (z.b. Ausweitung der Risikoprämie, Preisveränderung von Credit Default Swaps) Tatsächliche oder erwartete signifikante Veränderung im externen oder internen Kreditrating des Instruments Tatsächliche oder erwartete Verschlechterung der für die Kreditwürdigkeit des Schuldners relevanten ökonomischen, finanziellen, regulatorischen oder technologischen Umstände Tatsächliche oder erwartete signifikante Verschlechterung des Geschäftsergebnisses des Schuldners Überfälligkeit ausstehender Zahlungsansprüche (z.b. Zinsen) Reduzierte finanzielle Unterstützung durch das Mutterunternehmen oder anderer Konzernunternehmen Erwartete Veränderung der Vertragsbedingungen (z.b. erwartete Vertragsverstöße) Signifikante Verschlechterung der erwarteten Leistung und des erwarteten Verhaltens des Schuldners Verändertes Management des finanziellen Vermögenswerts (z.b. Watch List Monitoring) Slide: 12

Erfassungsebene: Einzel- versus Portfoliobewertung Beurteilung des Transferkriteriums auf der Ebene des Einzelinstruments Ja Nein Einzelbewertung Portfoliobewertung Bottom-up-Ansatz Top-down-Ansatz Identifikation von Teilportfolien, Segmentierung von deren Instrumente ähnliche Teilportfolien in Gänze nicht Ausfallrisikoeigenschaften möglich und auch eine weitere aufweisen (Art des Finanzinstr., ITinera strebt die Übernahme Unterteilung von Verantwortung in Teilportfolien in Projekten an Rating, Sicherheiten, Restlaufzeit, geographischer Standort mit ähnlichen Ausfallrisikoeigenschaften nicht möglich; Auf Basis historischer Erfahrungen liegen Annahmen vor, welcher Prozentsatz von einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos betroffen ist; Slide: 13

Transfer aus Stufe 1: Einzel- bzw. Portfolioebene Transferkriterien gelten grundsätzlich auf der Ebene des einzelnen Instruments. Aber: Prüfung auf Portfolioebene verpflichtend, wenn eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos auf Einzelinstrumentenebene nicht identifiziert werden kann. Bottom-up-Ansatz: Identifikation von Teilportfolien mit ähnlichen Ausfallrisikoeigenschaften (Art des Instruments, Rating, Sicherheiten, Restlaufzeit, geographischer Standort des Schuldners). Auf Basis dieser homogenen Ausfallrisikoeigenschaften können einzelne Teilportfolien identifiziert und in Stufe 2 transferiert werden. Top-down-Ansatz: Erhöhung des Ausfallrisikos kann für ein Portfolio als Ganzes nicht identifiziert werden und eine Unterteilung in Teilportfolien mit ähnlichen Ausfallrisikoeigenschaften ist nicht möglich. Aufgrund von historischen Erfahrungen liegen jedoch Annahmen vor, zu welchem Prozentsatz das Portfolio von einer Erhöhung des Ausfallrisikos betroffen ist. Das Portfolio ist dann anteílsmäßig in Stufe 2 zu transferieren. Slide: 14

Transferkriterien zwischen Stufe 2 und Stufe 3 Vorliegen von objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung am Abschlussstichtag (entspricht objektiven Hinweisen in IAS 39) Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners Ein Vertragsbruch wie z.b. Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungsleistungen Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht Tatsächliche oder erwartete Verschlechterung der für die Kreditwürdigkeit des Schuldners relevanten ökonomischen, finanziellen, regulatorischen oder technologischen Umstände Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht Das durch finanzielle Schwierigkeiten bedingte Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert Der Erwerb oder die Ausgabe eines finanziellen Vermögenswerts mit einem hohen Disagio, das die angefallenen Kreditausfälle widerspiegelt Slide: 15

Zinsvereinnahmung im Zeitpunkt des Wechsels Umstellung der Erfassung des Zinsertrags auf den Nettobuchwert. Die Basis der Effektivverzinsung wird jedoch nicht in dem Zeitpunkt umgestellt, in dem der objektive Hinweis auftritt, sondern erst in der dem Abschlussstichtag folgenden Periode. Stellt Erleichterung dar, da das Transferkriterium aus Stufe 2 nur an den Abschlussstichtagen und nicht laufend beurteilt werden muss. Objektiver Hinweis auf Wertminderung Basis Effektivverzinsung Bruttobuchwert Nettobuchwert Stichtag t0 Stichtag t1 Stichtag t2 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 3 Slide: 16

Ausnahmen vom allgemeinen Wertminderungsmodell Vereinfachtes Wertminderungsmodell: folgt Kosten-Nutzen-Erwägungen; durch die Anwendungsmöglichkeit entfällt die Notwendigkeit der Berechnung des 12-Monats-Verlusts und die Überprüfung der Erfüllung des Transferkriteriums zwischen Stufe 1 und Stufe 2. Für alle Instrumente ist eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen (unabhängig von der Kreditqualität), d.h. pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und Transfer in Stufe 3 bei Vorliegen von objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung. Leasingforderungen Aktive Vertragsposten mit Finanzierungselement (IFRS 15) Forderungen aus Lieferung und Leistung mit Finanzierungselement Aktive Vertragsposten ohne Finanzierungselement Forderungen aus Lieferung und Leistung ohne Finanzierungselement Finanzielle Vermögenswerte mit objektivem Hinweis auf Wertminderung bei Zugang Wahlrecht Allgemeines Modell Stufe 1 Stufe 2 Vereinfachtes Modell Stufe 2 Sondervorschriften Stufe 3 Stufe 3 Keine Verlusterfassung bei Zugang Stufe Verwendung eines 3 ausfallrisikoadjustierten Effektivzinses (auf Basis der erwarteten Zahlungsströme) Slide: 17

Verlustschätzung I Bei der Schätzung der erwarteten Verluste handelt es sich um unternehmensindividuelle Erwartungen. Erwartete Verluste stellen eine Schätzung des Barwerts der erwarteten Zahlungsausfälle über die Restlaufzeit eines Finanzinstruments dar. Folgende Komponenten sind für die Schätzung der erwarteten Verluste zu beachten: Einzubeziehende Informationen Historische Daten, wie z.b. historische Ausfalldaten etc. Derzeitige wirtschaftliche Verhältnisse Prognosen künftiger wirtschaftlicher Verhältnisse Erwartete Zahlungsströme: Zahlungsausfälle stellen die Abweichung zwischen den tatsächlichen und den Vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen des Finanzinstruments dar (Zins- und Tilgungszahlungen). Als Zahlungsausfall gilt auch die zeitliche Verschiebung von Zahlungen ohne entsprechenden Ausgleich. In die erwarteten Zahlungsströme sind die erwarteten Zahlungsströme aus einer Verwertung von Sicherheiten abzüglich der Kosten für den Erwerb und den Verkauf der Sicherheit zu berücksichtigen. Szenarioanalyse: Abbildung des erwarteten Verlusts als Erwartungswert erfordert die Betrachtung verschiedener künftiger Erwartungen (weder Worst-Case-Szenario noch Best-Case-Szenario) Zeitwert des Geldes: Barwert des Zahlungsstromes; Diskontierungszinssatz ist oftmals der Effektivzinssatz bei Zugang des Finanzinstruments Slide: 18

Verlustschätzung II Erfassungsebene: Einzel- vs. Portfoliobetrachtung Berechnungsmethode: Für die Schätzung der erwarteten Verluste ist keine konkrete Berechnungsmethode vorgeschrieben: Variante 1: Berechnung auf Basis von PD, EaD, LGD Variante 2: Berechnung auf Basis von Verlustraten (credit loss rates) für Unternehmen, die keine Daten bzgl. der 12-monatigen Ausfallwahrscheinlichkeit haben, soll Berechnung auf Basis historischer und branchenbezogener Daten ermöglicht werden. 12-Monats-Verlust vs. erwarteter Verlust über die Restlaufzeit: Für die Berechnung der erwarteten 12-Monats- Verluste der Stufe 1 sind die erwarteten Zahlungsausfälle über die Restlaufzeit mit der Ausfallwahrscheinlichkeit des Instruments innerhalb der nächsten 12 Monate zu gewichten. In Stufe 2 und 3 ist die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit zu berücksichtigen. Sonderregelungen für - Kreditzusagen (z.b. revolvierende Kreditzusagen wie Kontokorrentkredite, Kreditkarten) - Finanzgarantien Slide: 19

Ausweis der erwarteten Verluste Ausweis der erwarteten Verluste in den korrespondierenden Bilanz- und GuV-Positionen: Die Höhe der Risikovorsorge bzw. des Passivpostens ist an jedem Abschlussstichtag neu zu schätzen und ertragsoder aufwandswirksam anzupassen Finanzielle Vermögenswerte der AC-Kategorie Aktive Vertragsposten Leasingforderungen Erwartete Verluste Risikovorsorge Kreditzusagen Finanzgarantien Finanzielle Vermögenswerte mit objektivem Hinweis auf Wertminderung bei Zugang Passivposten Veränderung der erwarteten Verluste nach Zugang Berücksichtigt im Effektivzins Finanzielle Vermögenswerte der FVTOCI-Kategorie Sonstiges Ergebnis Slide: 20

Angabepflichten im Abschluss Informationen für den Abschlussadressaten bzgl. der erfassten erwarteten Verluste Überleitungsrechnung der Risikovorsorge am Anfangs- auf den Endbestand (separate Darstellung der einzelnen Stufen) sowie bei finanziellen Vermögenswerten, ITinera die strebt bereits die bei Übernahme Zugang von einen Verantwortung objektiven in Hinweis Projekten auf an Wertminderung aufweisen. Überleitungsrechnung des Bruttobuchwerts vom Anfangs- auf den Endbestand Finanzielle Vermögenswerte mit modifizierten Vertragsbedingungen (Stufe 2 und 3, Rücktransfer Stufe1) Erhaltene Sicherheiten Informationen über das Ausfallrisiko: Angabe des Bruttobuchwerts und des im Risiko stehenden Betrags für Kreditzusagen und Finanzgarantien pro Ratingklasse (getrennt nach Stufen 1,2,3 und Instrumente, die bereits bei Zugang einen objektiven Hinweis auf Wertminderung aufweisen) Bei Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells kann dies durch Abbildung einer Wertberichtigungstabelle geschehen Angaben zu Risikokonzentrationen, z.b. geographische Regionen, Branchen etc. Slide: 21

IFRS 9 und internes Risikomanagement Bzgl. der Verknüpfung von internen Risikomanagement und der Erfassung erwarteter Verluste sind folgende Angaben offenzulegen: Transferzeitpunkt von Stufe 1 in Stufe 2 Definition des Begriffs Ausfallereignis (default) Wie objektive Hinweisen auf Wertminderung festgestellt wurden? Welche Inputfaktoren, Annahmen sowie Berechnungsmethoden zugrunde gelegt wurden bei Berechnung des 12-Monats-Verlusts Identifikation signifikanter Erhöhungen des Ausfallrisikos Identifikation objektiver Hinweise auf Wertminderung Wie Prognosen künftiger Ergebnisse inkl. Makroökonomischer Informationen in die Berechnung erwarteter Verluste eingeflossen sind? Ob Veränderungen in den Berechnungsmethoden oder signifikante Veränderungen in den Inputfaktoren vorgenommen wurden und die Gründe einer solchen Veränderung. Slide: 22

Auswirkungen und Herausforderungen Herausforderungen Bestimmung und Umsetzung geeigneter Modelle zur rechnungslegungsadäquaten Ecpected Loss- und Expected Lifetime Loss-Ermittlung Aufbau einer Kategorisierungslogik für die Einordnung der Finanzinstrumente in die betreffende Stufe und Festlegung der erforderlichen Bewertung (EL oder ELL) Vergleich der Kategorisierung zwischen Vor- und Ist-Periode zwecks Erkennung von Stufenwechseln (Verschlechterungen und Verbesserungen möglich) Prüfung und Nachhaltung der periodischen Veränderung der Kreditqualität zwecks Zuordnung in die Dreistufen- Logik Sicherstellung der Überleitbarkeit der Impairment-Ergebnisse zu regulatorischen und sonstigen unternehmensinternen Kreditrisikomessergebnissen Änderung der Datenzuliefer- und Rechnungswesen-Prozesse Implementierung geeigneter technischer Impairment-Lösungen und Einbettung in die bestehende IT- Systemlandschaft Slide: 23

Ergebnis des neuen Wertminderungsmodells Der Transfer in Stufe 2 oder 3 ist aufgrund der Aufstockung der Risikovorsorge auf die erwarteten Verluste über die Restlaufzeit insbesondere für Instrumente mit langer Laufzeit mit einer erheblichen Erhöhung der Risikovorsorge im Vergleich zur Stufe 1 verbunden. Die Erfassung der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit führt zu einer erhöhten Ergebnisvolatilität im Transferzeitpunkt als such in der Folgebewertung der Risikovorsorge. Die Bestimmung des Zeitpunkts der signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos ist somit wesentlicher Werttreiber des neuen Wertminderungsmodells Slide: 24