Frauen, Flucht und Frauenrechte Sibylle Naß & Tanja Kovačević 1
kargah e.v. Verein für interkulturelle Kommunikation, Zur Bettfedernfabrik 1 30451 Hannover Beratung / Bildung-Qualifizierung / Kultur-Begegnung / Stadtteilarbeit/ Interkulturelle Stadtteilzeitung/ Weltbibliothek-Dokumentationszentrum/ La Rosa Internationaler Frauentreff 2
Frauen und Flucht Weltweit sind mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht, mehr als nach dem Zweiten Weltkrieg. (Quelle: UNHCR) - mind. 75 % aller Flüchtlinge sind Frauen und Kinder - die meisten fliehen innerhalb ihres Landes oder in benachbarte Länder, hauptsächlich in Flüchtlingslager, fernab Europas - In Deutschland sind ca. 30% aller Flüchtlinge Frauen, die Zahl steigt zunehmend 3
Warum Frauen flüchten - Frauenspezifische Verfolgung Frauen fliehen (genau wie Männer) aufgrund: politischer Aktivität, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, Armut, Hunger, Krieg, Folter, mangelnder Bildung und medizinischer Versorgung, Folgen von Umweltzerstörung etc. Sie sind jedoch zudem spezifischen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, die fast ausschließlich Frauen betreffen Sie werden verfolgt, weil sie Normen übertreten, die eng mit ihrer Sexualität verknüpft sind und ihre Selbstbestimmungsrechte schwerwiegend verletzen Allgemein gesprochen werden all jene Arten von Verfolgung als frauenspezifisch klassifiziert, die entweder ausschließlich bei Frauen auftreten oder von welchen Frauen in weit größerem Maße als Männer betroffen sind. 4
Warum Frauen flüchten - Frauenspezifische Verfolgung Rechtslage: Diese frauenspezifischen Menschenrechtsverletzungen wurden lange nicht als Fluchtgründe anerkannt, da bis in die frühen 90er-Jahre das Thema Gewalt gegen Frauen ausschließlich unter dem Diskriminierungsaspekt und nicht als Menschenrechtsfrage behandelt wurde In Deutschland ist seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 auch die geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung ein anerkannter Asylgrund: [ eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch vorliegen, wenn sie allein an das Geschlecht oder die geschlechtliche Identität anknüpft] ( 3 b AsylG) 5
Warum Frauen flüchten - Frauenspezifische Verfolgung In 3 c AsylG ist nun auch erstmalig nichtstaatliche Verfolgung (z.b. durch Familienangehörige) geregelt: Die Verfolgung kann ausgehen von 1. dem Staat, 2. Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teile des Staatsgebiets beherrschen, oder 3. nichtstaatlichen Akteuren, sofern die in den Nummern 1 und 2 genannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, im Sinne des 3d Schutz vor Verfolgung zu bieten, und dies unabhängig davon, ob in dem Land eine staatliche Herrschaftsmacht vorhanden ist oder nicht. Es sei denn, es besteht eine innerstaatliche Fluchtalternative 6
Warum Frauen flüchten - Frauenspezifische Verfolgung Zwangsheirat Ehrenmord Häusliche Gewalt Genitalverstümmelung Bestrafung wegen Ehebruchs Bestrafung wegen Verstoßes gegen Bekleidungsvorschriften Bestrafung wegen eines westlichen Lebensstils (z.b. Afghanistan) Zwangsprostitution Frauenhandel (z.b. in Nigeria) Vergewaltigung (z.b. in Bosnien) Zwangsabtreibung (z.b. in China) Homosexualität 7
Problem: Durchsetzung der gesetzlichen Regelung in die Praxis Unglaubwürdigkeit Beamte sind nicht sensibilisiert Verweis auf innerstaatliche Fluchtalternative Verweis auf Schutzfähigkeit des Herkunftsstaates Fehlende Nachweise 8
Frauenspezifische Fluchtschwierigkeiten Frauen die alleine flüchten, verstoßen gegen tradierte Rollenerwartungen (Verlassen des häuslichen Bereichs) Frauen fehlen finanzielle Ressourcen und haben nur geringen Besitz (Flüchten kostet Geld) Bei einer verfolgten Familie werden häufig einzelne Männer zuerst auf die Flucht geschickt Frauen bleiben oft zurück im Verfolgungsland, übernehmen Verantwortung für Kinder, Angehörige und Alte. Für Frauen ist es schwieriger alleine zu fliehen und Angehörige zurückzulassen 9
Frauenspezifische Fluchtschwierigkeiten Schlechter Zugang zu Bildung, Analphabetismus und mangelndes Wissen erschweren die Flucht Schwere körperliche und psychische Belastungen Abhängigkeit von Schleppern, Ausgeliefertsein Frauen, die ohne männlichen Schutz (Ehemänner, männliche Verwandte) flüchten, sind besonders gefährdet. Sexualisierte Angriffe während der Flucht sind häufig, das Risiko der Vergewaltigung ist hoch 10
Flüchtlingsfrauen in der Anhörung Unglaubwürdigkeit/ Widersprüche zu Fluchtgründen: Verschweigen von Gewalterfahrungen aus traumaspezifischen oder kulturspezifischen Gründen aus Angst und Scham insbesondere bei sexueller Gewalt Be-/Umschreibungen, insbesondere schambesetzter Ereignisse, werden nicht verstanden Traumaspezifische Gedächtnisstörungen 11
Forderungen: Flüchtlingsfrauen in der Anhörung Verfahren zur Prüfung der Vulnerabilität von vorverfolgten Frauen vor der Erstanhörung weibliche und geschulte Bundesamtsbedienstete weibliche und geschulte Dolmetscherinnen Asylverfahrensberatung, Vorbereitung auf die Anhörung Ehepaare/Familienmitglieder grundsätzlich getrennt anhören seit 1996 Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung, Folteropfer und Traumatisierte, unbegleitete Minderjährige und Opfer von Menschenhandel 12
Situation von Flüchtlingsfrauen im Exil Prekärer Aufenthalt Ungewisse Zukunft Sprachbarrieren kein Anspruch auf kostenlose Kurse Starke Belastungen aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt Leben in Erstaufnahmeeinrichtung/Gemeinschaftsunterkunft - Isolation Armut und Ausgegrenztsein Absolutes oder eingeschränktes Arbeitsverbot eingeschränkte ärztliche Behandlung (nur akute Versorgung, keine chronische) Therapiemöglichkeiten eingeschränkt 13
Situation von Flüchtlingsfrauen im Exil Undurchschaubarkeit des rechtl./gesellsch. Systems Fehlende soziale Netzwerke Hindernisse im Aufenthalts- und Asylrecht Residenzpflicht und Wohnsitzauflage beschränken Bewegungsfreiheit und Schutzmöglichkeiten von Gewaltbetroffenen - Umverteilungsanträge langwierig und aufwendig - Trennung gefährdet Bleiberecht (Asylantrag nicht auf eigene Fluchtgründe gestützt, ihr Asylantrag vom Bestand der Ehe abhängig) Unkenntnis und Unsicherheit in Bezug auf Rechtslage (Trennung= Abschiebung, Kontakt zum Jugendamt = Kindesentzug, ) 14
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt auch in Unterkünften Risiko von (alleinreisenden) Frauen, Opfer von Gewalt und Belästigungen in Sammelunterkünften zu werden ist groß (seitens Bewohner, Partner, Personal) Gemischtgeschlechtliche, große Unterkünfte, teilweise Frauentrakte Fehlende Frauenschutzräume Kaum reine Fraueneinrichtungen Keine Privatsphäre wegen fehlender Einzelzimmer fehlende getrennte und abschließbare Sanitäreinrichtungen Praxis der Umverteilung bei Gewalt Fehlende Gewaltschutzsstandards bei geschlechtsspezifischer Gewalt in Unterkünften (Hausverbot/Platzverweis/Gewaltschutzgesetz) 15
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt auch in Unterkünften Forderungen: Sensibilisierung der Fachkräfte in Unterkünften Standardisierte Verfahren bei Gewalt in Unterkünften Information der Frauen Vernetzung der Frauenberatung und Flüchtlingsarbeit Schaffung von Frauenschutzräumen und reinen Fraueneinrichtungen bei vulnerablen Personen (vorverfolgte Frauen, Kinder, LSBTI ) Anwendung bestehender Gesetze zum Gewaltschutz Schutz vor Gewalt vorrangig (Hindernisse im Aufenthalts- und Asylrecht schnell und unbürokratisch überwinden) 16
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