Arbeitsschutz-Unterweisung nach BGV A1 4 Abs Durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit der BAD - GmbH Norbert Siedler

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Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Transkript:

Arbeitsschutz-Unterweisung nach BGV A1 4 Abs. 1+2 Durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit der BAD - GmbH Norbert Siedler

BGV A 1 4 (1) Auslegung von BG-Vorschriften, Unterweisung der Versicherten (1) Der Unternehmer hat die für sein Unternehmen geltenden BG-Vorschriften an geeigneter Stelle auszulegen. Den mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren betrauten Personen sind die Arbeitsschutz- und BG-Vorschriften auszuhändigen, soweit sie ihren Arbeitsbereich betreffen. Fachabteilung,Technik,Folien,Allg. Unterweisung,12/2001, B A D GmbH (2) Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.

10 Sicherheitsregeln Jeder Unfall ist vermeidbar! Folgende 10 Sicherheitsregeln tragen dazu bei: 1. Umsichtig arbeiten 2. Nur intakte Geräte verwenden 3. Ordnung und Sauberkeit 4. Persönliche Schutzausrüstung verwenden 5. Nicht eigenmächtig improvisieren 6. Unfallgefahren melden / beseitigen 7. Nicht mit unbekannten Geräten arbeiten 8. Anweisungen beachten 9. Hab ein Auge auf deinen Kollegen 10. Richtiges Verhalten im Notfall

1. Umsichtig arbeiten! Viele Unfälle geschehen durch Hektik und Konzentrationsschwächen. Immer die vorgesehenen Hilfsmittel benutzen, auch wenn man dafür ein paar Schritte weiter gehen muss!

2. Nur intakte Geräte verwenden! Wer ein Gerät benutzt, das nicht mehr in Ordnung ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch...... seine Kollegen... seine Familie... seinen Arbeitgeber

3. Ordnung und Sauberkeit! Der Mensch stolpert nicht über Berge......sondern über Maulwurfshügel!

Erste Hilfe, Verbandbuch

Verbandbuch Die Verbandbucheintragung über die Erste-Hilfe-Leistung gibt auch mir zusätzlich Sicherheit. Folgeschäden, die eventuell sogar bis zum Rentenanspruch führen können, sind so nachweisbar. Verbandbuch

Das Verbandbuch Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Erste Hilfe (BGV A5) 16 : Fachabtei lung,t echnik,folien,all g. Unterwei sung,12/2001, B A D GmbH Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Aus ihnen müssen folgende Angaben hervorgehen: Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang des Unfalles bzw. des Gesundheitsschadens, Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben, Die Aufzeichnungen sind wie Personalunterlagen aufzubewahren.

Erste Hilfe - Rettungskette Die Rettungskette bildet die Verbindung zwischen Unfallort und Krankenhaus. Sie besteht aus fünf Gliedern und sorgt dafür, dass der Verletzte innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung gelangt. Die Stärke der ersten drei Glieder ist durch den Betrieb beeinflussbar und muss besonders gestärkt werden, denn eine Kette kann nur so stark sein, wie ihr schwächstes Glied.

Brandschutz Flucht +Rettungswege

Verkehrswege freihalten! Verkehrswege (Treppen, Flure und Durchgänge) auch nicht kurzzeitig verstellen keine Elektrokabel in Verkehrswegen verlegen Reinigungsgeräte und -mittel nicht in Verkehrswegen abstellen BGN

Brandschutz umfasst: Personenschutz Sachwertschutz Umweltschutz Vorbeugender Brandschutz: Maßnahmen zur Verhinderung der Brandentstehung/-ausbreitung Abwehrender Brandschutz: Maßnahmen zur Erkennung und Bekämpfung von Bränden, Gefahrenabwehr, Notfallmaßnahmen

Brandschutz bei elektrischen Anlagen und Geräten (1) Brandgefahr durch Überlastung, Kurzschluss, unzulässige Erwärmung Leitungen nicht überlasten möglichst keine Mehrfachsteckdosen verwenden Bei Schäden an elektrische Anlagen und Geräten: nicht weiterarbeiten, Elektrofachkraft oder Vorgesetzten verständigen Schutzeinrichtungen nicht unsachgemäß reparieren" oder überbrücken (z.b. Sicherungen, Übertemperatur-Auslöser)

Rettungswege Rettungswege und Notausgänge müssen stets frei und unverstellt sein, Fachabteilung,Technik,Folien,Allg. Unterweisung,12/2001, B A D GmbH dürfen nie abgeschlossen sein, sollten sich die Beschäftigten unbedingt einprägen.

Verhalten im Notfall Fenster und Türen schließen den Anweisungen der Brandschutzhelfer folgen, Sammelplatz aufsuchen, Anweisungen abwarten, Zufahrt für Rettungseinsatzkräfte frei halten

Sicherheitsunterweisung Büro - und Bildschirmarbeit

Was ist bei Büro- und Bildschirmtätigkeiten zu beachten? Raumklima Beleuchtung Lärm ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH Flächen im Büro Ergonomie am Arbeitsplatz

Raumklima - nützliche Hinweise 1. Empfinde ich das Raumklima als angenehm? Trockene Luft vermeiden Gut gepflegte Grünpflanzen schaffen eine angenehme Atmosphäre 2. Wie sorge ich für frische Luft, ohne Zugluft zu verursachen? in Pausenzeiten: Stoßlüftung ist besser als Dauerlüftung ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH 3. Wie schütze ich meinen Arbeitsplatz vor übermäßiger Wärme? Heizkörper entsprechend regulieren Sonnenschutzeinrichtungen nutzen Energiesparende Arbeitsmittel bevorzugen, nicht benötigte Geräte ausschalten

Raumklima Richtwerte für ein gesundes Raumklima. 1. Luftgeschwindigkeit Sollte 0,15m/sec nicht übersteigen, sonst Zugerscheinungen 2. Relative Luftfeuchtigkeit ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH Bei klimatisierten Räumen günstig 40 % - 65 % Sonstige Räume mindestens Wert der Außenluft 3. Lufttemperatur Soll für sitzende/leichte Tätigkeiten etwa 21 C betragen

Beleuchtung 1. Sind die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz ausgeglichen? Gute Beleuchtung ermöglicht gutes Sehen und sicheres Arbeiten Starken Wechsel von Helligkeit und Dunkelheit vermeiden Sonnenschutzeinrichtungen nutzen 2. Funktionieren alle Lampen? Flackern und Flimmern stört und ist ungesund Defekte sofort beheben lassen ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH 3. Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz? Einzelplatzbeleuchtungen nur in Verbindung mit Allgemeinbeleuchtung nutzen Auf optimale, blendfreie Anordnung achten

Lärm 1. Definition Lärm Ungewollter Schall, der den Menschen schädigt, gefährdet, belästigt oder stört 2. Wie wirkt Lärm? Hörschwellenverschiebung Psychische u. physiologische Erkrankungen Lärm ist ein wesentlicher Stressfaktor ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH 3. Wie kann ich mich gegen Lärm schützen? Auch weniger laute Gerätedauergeräusche sind belästigend, oft hilft ein Umstellen des Gerätes Gehörschutz tragen Gönnen Sie Ihrem Ohr die notwendige Erholungszeit Auch in der Freizeit nicht unnötiger Lärmbelästigung aussetzen

Flächen im Büro - Flächenbedarfe ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH Raumklima DIN 4543-1 gibt keine Raumgrundflächen vor, sondern ermöglicht die Ermittlung des Flächenbedarfs für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln Arbeitsfläche Stellfläche Benutzerfläche Möbelfunktionsfläche Verkehrswegefläche Freie Bewegungsfläche Stolpern, Anstoßen und Verklemmen sind vermeidbar

Flächen im Büro - Anordnung von Bildschirmarbeitsplätzen Die Blickrichtung sollte immer parallel zu den Leuchtbändern und zur Fensterseite sein Büromöbel individuell einstellen ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH Arbeitsmittel richtig platzieren

Ergonomie am Arbeitsplatz Maße. 1. Arbeitstisch bzw. Arbeitsflächenhöhe nicht verstellbar: 72 cm verstellbar: 66-75 cm 2. Fußraumtiefe mind. 70 cm ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH 3. Beinraumhöhe mind. 65 cm 4. Beinraumbreite mind. 58 cm

Ergonomie am Arbeitsplatz Bürodrehstuhl 1. Bürodrehstuhl Der Bürodrehstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein 2. Sitzhöhe Die Sitzhöhe muss verstellbar sein Leichte und sichere Betätigung im Sitzen ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH 3. Rückenlehne Die Rückenlehne muss in Höhe und Neigung verstellbar sein 4. Bewegungsfreiheit Die Bewegungsfreiheit des Benutzers darf nicht eingeschränkt werden und muss eine bequeme Haltung (dynamisches Sitzen) ermöglichen

Ergonomie am Arbeitsplatz Bildschirm. Was muss ich beim Arbeiten am BAP beachten? Richtige Anordnung der Arbeitsmittel Bildschirmoberkante höchstens in Augenhöhe ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH Blendungen am Bildschirm vermeiden Bildschirm zeigt eine kontrastreiche und flimmerfreie Darstellung

Ergonomie am Arbeitsplatz - richtiges Aufstellen des Bildschirms ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH

Ergonomie am Arbeitsplatz - Software-Ergonomie. Die Informationen auf dem Bildschirm müssen so dargestellt werden, dass der Mensch sie wahrnehmen und verarbeiten kann. ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH min. 2,9 mm

Noch Fragen? ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH

Vielen Dank für Aufmerksamkeit Ihre! ÖA/Folien//Vers.1.0/02.2004, B A D GmbH