II Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 10 Interessenvertretung der Arbeitnehmer 1 von 30 Mitbestimmung von Arbeitnehmern wer vertritt meine Interessen im Betrieb? Thomas Plaßmann Von Anscha Jöns, Ottendorf Dauer Inhalt Ihr Plus 5 Stunden sich mit den 3 Ebenen der Mitbestimmung auseinandersetzen; die gesetzlichen Grundlagen der Mitbestimmung wie das Betriebsverfassungsgesetz, das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951, das Mitbestimmungsgesetz von 1976 und das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004 kennenlernen; sich mit den Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten befassen; die Voraussetzungen für die Gründung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung nennen; die Bedeutung des Europäischen Betriebsrats beurteilen; über Vor- und Nachteile der Mitbestimmung diskutieren eine arbeitsungleiche Gruppenarbeit zu den Rechten des Betriebsrats
II Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 10 Interessenvertretung der Arbeitnehmer 5 von 30 Ergänzendes Material Internetadressen www.boeckler.de/index_mitbestimmung.htm Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine sehr umfangreiche Seite zum Thema Mitbestimmung. Hier finden Sie auch aktuelle Forschungsergebnisse und Materialien für die Schule. Die Grafiken zu allen relevanten Bereichen der Mitbestimmung können heruntergeladen werden. www.bmas.de/shareddocs/downloads/de/pdf-publikationen/a741-mitbestimmung-ein-gutesunternehmen.pdf? blob=publicationfile In der Publikation Mitbestimmung eine gute Sache des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden alle relevanten Informationen zur Mitbestimmung von Arbeitnehmern ausführlich dargestellt. Materialübersicht Stunde 1 Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung gibt es? M 1 (Ab) Wer vertritt meine Interessen im Betrieb? Ein Gespräch unter Auszubildenden M 2 (Ab) Die 3 Ebenen der Mitbestimmung Stunden 2/3 Welche Aufgaben und Rechte hat der Betriebsrat? M 3 (Sb) Interessenvertretung im Betrieb der Betriebsrat M 4 (Tx) Sozialer Bereich die Rechte des Betriebsrats (Gruppe A) M 5 (Tx) Personeller Bereich die Rechte des Betriebsrats (Gruppe B) M 6 (Tx) Wirtschaftlicher Bereich die Rechte des Betriebsrats (Gruppe C) M 7 (Sb) Diese Rechte hat der Betriebsrat M 8 (Ab) Beispiele aus der Praxis Sie sind die Experten! M 9 (Sb) JAV die Jugend- und Auszubildendenvertretung Stunden 4/5 M 10 (Tx) M 11 (Sb) M 12 (Ab) Mitbestimmung in Zeiten der Globalisierung Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung? Im Wandel der Zeit? Mitbestimmung auf EU-Ebene Mitbestimmung von Arbeitnehmern Vor- oder Nachteil? Lernkontrollen M 13 (Sp) Kreuz und quer lösen Sie das folgende Rätsel! M 14 (Lk) Interessenvertretung von Arbeitnehmern Vorschlag für eine Klausur Minimalplan Sie haben nur 2 Stunden Zeit zur Verfügung? Dann setzen Sie folgende Materialien ein: Stunde 1 Die 3 Ebenen der Mitbestimmung M 1, M 2 Stunde 2 Die Rechte des Betriebsrats M 3, Erläuterung M 7, M 8 Lassen Sie die Schülerinnen und Schüler das Material zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (M 9) als Hausaufgabe bearbeiten.
6 von 30 Interessenvertretung der Arbeitnehmer Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 10 II M 1 Wer vertritt meine Interessen im Betrieb? Ein Gespräch unter Auszubildenden 5 10 15 20 25 30 Pascal, Leon und Jasmin besuchen die Berufsschule und unterhalten sich in der Pause. Jasmin: Hey Pascal, was machst du denn für ein Gesicht Hast du Stress? Pascal: Ich sag s euch, ich bin echt genervt! Der Chef hat gestern schon wieder verlangt, dass ich unbezahlte Überstunden mache. Ich hab so langsam überhaupt kein Privatleben mehr! Leon: Das darf er gar nicht von dir verlangen, das ist gesetzlich verboten. Du bist ja noch in der Ausbildung. Sag ihm das mal. Pascal: Nee, da hab ich keinen Bock drauf. Der schreit immer gleich rum und sitzt doch sowieso am längeren Hebel. Jasmin: Dann geh doch zur Jugend- und Auszubildendenvertretung, die unterstützen dich bestimmt! Pascal: Jugend- und Auszubildendenvertretung? So was gibt s bei uns im Betrieb nicht. Jasmin: Aber ihr habt doch wohl einen Betriebsrat? Der hilft dir bestimmt auch weiter. Pascal: Ich glaub, einen Betriebsrat gibt s bei uns auch nicht Das würde der Chef sowieso nicht erlauben. Leon: So ein Quatsch! Ein Chef kann das gar nicht verhindern! Jeder Betrieb kann einen Betriebsrat haben. Jasmin: Stimmt nicht, Leon. Ich glaube, das hängt auch von der Betriebsgröße ab Pascal: Aber können Betriebsräte überhaupt was ausrichten? Der Chef ist doch der Boss im Betrieb und kann tun und lassen, was er will Leon: Nee, das stimmt nicht. Betriebsräte haben echt viel Einfluss, die können auch darüber bestimmen, wer eingestellt und entlassen wird und so. Da hat der Chef gar nix zu melden. Jasmin: Schon wieder Quatsch, Leon! Betriebsräte können nur bei manchen Dingen mitbestimmen. Aber bei wichtigen Entscheidungen hat der Chef das Sagen. Leon: Gar kein Quatsch! In großen Unternehmen können die Mitarbeiter im Aufsichtsrat mitbestimmen, auch bei wichtigen Entscheidungen, das hab ich gelesen. Jasmin: Oh Mann, Leon, das ist doch was ganz anderes als der Betriebsrat Pascal: Das ist mir jetzt echt zu kompliziert. Was genau ist denn jetzt ein Betriebsrat, und wofür ist er zuständig? Woher weiß ich denn, mit welchen Fragen ich mich an ihn wenden kann? Jasmin: Frag besser nicht Leon, der hat da nur ein Halbwissen Leon: Mehr als du weiß ich bestimmt! Aber dann fragen wir halt heute mal in Wirtschaftskunde nach, der Bodfeld* wird s ja wohl ganz genau wissen. * Herr Bodfeld ist der Wirtschaftskundelehrer von Pascal, Leon und Jasmin. Pascal hat Ärger im Betrieb www.colourbox.com Aufgaben 1. Lesen Sie das Gespräch mit verteilten Rollen. Erklären Sie, welches Problem Pascal hat. Kennen Sie aus Ihrer eigenen Erfahrung ähnliche Beispiele? 2. Im Gespräch werden verschiedene Möglichkeiten genannt, die ein Arbeitnehmer hat, um in seinem Betrieb etwas zu erreichen. Nennen Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten. 3. Pascal, Leon und Jasmin wissen über Mitbestimmung im Betrieb nicht genau Bescheid. Bei welchen Fragen sind sie sich unsicher? Erstellen Sie einen Fragenkatalog.
10 von 30 Interessenvertretung der Arbeitnehmer Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 10 II M 3 Interessenvertretung im Betrieb der Betriebsrat Der Betriebsrat ist die wichtigste Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Aber welche Aufgaben hat ein Betriebsrat? Von wem wird er gewählt? Und kann es in jedem Betrieb einen Betriebsrat geben? Diese und viele weitere Fragen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Der Betriebsrat Mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer (über 18 Jahren) Wahl für 4 Jahre Betriebsrat* (Anzahl der Vertreter ist abhängig von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer, siehe 9 BetrVG) Der Betriebsrat hat die Aufgabe, über die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen zu wachen. beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, zu beantragen. die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern. schutzbedürftige Arbeitnehmer wie Schwerbehinderte bei ihrer Eingliederung im Betrieb zu fördern. die Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb zu fördern. ältere Arbeitnehmer, ausländische Arbeitnehmer und Jugendliche besonders zu unterstützen. die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. * Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören ( 8 Abs. 1 BetrVG). Thinkstock Fallbeispiel: In einem Betrieb mit 20 Mitarbeitern soll ein Betriebsrat gewählt werden. Es gibt mehrere Mitarbeiter, die sich zur Wahl aufstellen lassen möchten: Alissa Arnold, eine 17-jährige Auszubildende; Manfred Maier, der seit über 20 Jahren in dem Betrieb arbeitet; Erkin Schulz, der vor 2 Monaten in den Betrieb eingetreten ist; Veronika Wagner, die seit Betriebsgründung ständig als Aushilfe für den Betrieb arbeitet. Aufgaben 1. Betrachten Sie das Schaubild und beantworten Sie die folgenden Fragen: a) Unter welcher Voraussetzung kann ein Betriebsrat gewählt werden? b) Welche Personen dürfen einen Betriebsrat wählen? c) Aus wie vielen Personen besteht der Betriebsrat? 2. Lesen Sie das Fallbeispiel. Welche der genannten Personen dürfen sich laut Betriebsverfassungsgesetz für die Wahl zum Betriebsrat aufstellen lassen? 3. Lesen Sie sich die Aufgaben des Betriebsrats durch. Finden Sie Beispiele zu den einzelnen Aufgaben. Erstellen Sie dazu eine Tabelle nach folgendem Muster: Aufgabe über die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen wachen Beispiel bei übermäßigen Überstunden eingreifen
12 von 30 Interessenvertretung der Arbeitnehmer Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 10 II M 4 Gruppe A Sozialer Bereich die Rechte des Betriebsrats Über den Betriebsrat sind die Arbeitnehmer an zahlreichen betrieblichen Entscheidungen beteiligt. Je nachdem, ob es sich um personelle, soziale oder wirtschaftliche Angelegenheiten handelt, hat der Betriebsrat unterschiedlich große Einflussmöglichkeiten. Wie weit die Mitbestimmung geht, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Lesen Sie dazu den folgenden Text. Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz soziale Angelegenheiten 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit; 4. Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte; 5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer [ ] 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen; 7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften; 8. Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist; [ ] 88 Freiwillige Betriebsvereinbarungen Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden 1. zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen; [ ] 3. Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung; 4. Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb. Aufgaben 1. Lesen Sie sich den Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz durch. Klären Sie in Ihrer Gruppe eventuelle Verständnisprobleme. 2. Fassen Sie in Stichworten zusammen, worum es sich bei sozialen Angelegenheiten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handelt. Tragen Sie Ihre Ergebnisse in die Übersicht in M 7 ein. 3. Überlegen Sie, ob der Betriebsrat bei sozialen Angelegenheiten ein Mitbestimmungs-, ein eingeschränktes Mitbestimmungs- oder ein Mitwirkungsrecht hat (siehe Infokasten in M 7). 4. Präsentieren Sie Ihre Ergebnisse im Plenum.
II Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 10 Interessenvertretung der Arbeitnehmer 27 von 30 M 14 Interessenvertretung von Arbeitnehmern Vorschlag für eine Klausur 1. Erklären Sie kurz, welcher wesentliche Unterschied zwischen der Mitbestimmung auf Betriebsebene und der auf Unternehmensebene besteht. (4 Punkte) 2. Was gehört nicht zu den Aufgaben eines Betriebsrats? Kreuzen Sie an. (1 Punkt) Initiativen bei der Arbeitszeitenregelung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Unterbreitung von Vorschlägen für die Wahl der Geschäftsleitung Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen und Gesetzen 3. Lesen Sie das folgende Fallbeispiel. Kreuzen Sie an, ob es sich dabei um eine soziale, eine personelle oder eine wirtschaftliche Angelegenheit handelt. Kreuzen Sie anschließend an, ob der Betriebsrat ein Mitwirkungs-, ein eingeschränktes Mitbestimmungs- oder ein Mitbestimmungsrecht hat. Lösen Sie den Fall. (2 Punkte) Fallbeispiel: Die Geschäftsleitung der Autoteile Müller GmbH teilt den Arbeitnehmern mit, dass ihr monatliches Arbeitsentgelt in Zukunft nicht mehr am 15. eines jeden Monats, sondern erst am 25. eines jeden Monats ausgezahlt wird. Der Betriebsrat protestiert. Wie beurteilen Sie die Rechtslage? Art der Angelegenheit: Recht des Betriebsrats: sozial personell wirtschaftlich Lösung: Mitwirkung eingeschränkte Mitbestimmung Mitbestimmung 4. Betrachten Sie die Karikatur. Erläutern Sie, was der Zeichner kritisiert. (3 Punkte) Thomas Plaßmann