KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561 97966-553 service@kvk-kassel.de www.kvk-kassel.de März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Was sind Mutterschutzzeiten?... 3 3 Wie werden die Mutterschutzzeiten bei der KVK ZusatzRente berücksichtigt?... 3 4 Wie werden Mutterschutzzeiten ab dem Jahr 2012 bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse gemeldet?... 3 5 Wie muss ich die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse beantragen?... 3 6 Welche Mutterschutzzeiten muss ich auf dem Antrag angeben?... 4 7 Wie kann ich die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten beantragen, die ich während einer Pflichtversicherung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes zurückgelegt habe?... 4 8 Welchen Nachweis kann ich dem Antrag beifügen?... 4 9 Bis wann muss ich den Antrag stellen?... 4 KVK ZusatzVersorgungsKasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Reg.-Bez. Kassel Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel Geschäftsführung: Direktor Klaus Werner Vorsitzender/ stv. Vorsitzender des Verwaltungsausschusses (Wechsel p.a.): Dipl.-Ing. Hartmut Jungermann, Landrat Dr. Reinhard Kubat Bürozeiten: Mo.- Do.: 8:30-16:00 Uhr, Fr. 8:30-13:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung
10 Wie werde ich über die Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten informiert?... 4 11 Ändert sich auch meine Startgutschrift durch die Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten?... 5 12 Wird durch die Mutterschutzzeiten meine KVK ZusatzRente höher?... 5 Seite 2 von 5
1 Allgemeines Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2005 - auf der Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes des gleichen Jahres - entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der Berechnung einer Betriebsrente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von Frauen und Männern verstößt. Für die Umsetzung dieser Rechtsprechung haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im 5. Änderungstarifvertrag zum ATV-K vom 30.05.2011 Regelungen für die verbesserte Bewertung von Mutterschutzzeiten bei der Betriebsrente vereinbart, welche mit der 10. Änderungssatzung vom 08.12.2011 in die Kassensatzung der KVK ZusatzVersorgungsKasse eingeflossen sind. 2 Was sind Mutterschutzzeiten? Mutterschutzzeiten sind die Zeiten, in denen für Frauen zum Schutz von Mutter und Kind ein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt eines Kindes besteht. Die Mutterschutzzeit beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten nach dem Geburtstermin. Bei früherer Geburt verlängert sich die Mutterschutzzeit nach der Geburt um die Mutterschutzzeit, die vor der Geburt des Kindes nicht in Anspruch genommen wurde. In der Vergangenheit galten zum Teil abweichende Regelungen. 3 Wie werden die Mutterschutzzeiten bei der KVK ZusatzRente berücksichtigt? Mutterschutzzeiten während einer Pflichtversicherung wurden bisher als Unterbrechungszeit ohne laufendes zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gemeldet. Sie sind nun wie Umlage- bzw. Beitragszeiten zu bewerten. So werden sie nun auch für die Wartezeiterfüllung berücksichtigt. Für die Mutterschutzzeiten meldet der Arbeitgeber Entgelt in der Höhe, in der Entgelt während eines Urlaubs gezahlt würde (fiktives Entgelt gem. 21 TVöD). Umlagen und Beiträge sind allerdings nicht fällig. Somit wird auch kein Arbeitnehmeranteil erhoben. Mutterschutzzeiten ab der Geburt des Kindes, für die bisher als soziale Komponente "Elternzeit" ein fiktives Entgelt von 500 Euro monatlich berücksichtigt wurde, werden mit dem fiktiven Entgelt gem. 21 TVöD neu bewertet. 4 Wie werden Mutterschutzzeiten ab dem Jahr 2012 bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse gemeldet? Mutterschutzzeiten ab dem Jahr 2012 meldet der Arbeitgeber. Hierfür muss also kein gesonderter Antrag gestellt werden. 5 Wie muss ich die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse beantragen? Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Antrag stellen. Sie finden den Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten auch auf unserer Homepage unter www.kvk-kassel.de unter der Rubrik Arbeitnehmer/Beamte/Leistungsempfänger Zusatzversorgung Formulare. Seite 3 von 5
6 Welche Mutterschutzzeiten muss ich auf dem Antrag angeben? Auf dem Antrag sind nur die Mutterschutzzeiten anzugeben, die während einer aktiven Versicherung (Pflichtversicherung) bei einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes zurückgelegt wurden. Waren Sie während der Mutterschutzzeiten nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt oder ruhte Ihr Beschäftigungsverhältnis und damit Ihre Zusatzversicherung, weil Sie z. B. Sonderurlaub hatten, können die Mutterschutzzeiten während dieser Zeit nicht berücksichtigt werden. Mutterschutzzeiten während eines Erziehungsurlaubes können nur dann geltend gemacht werden, wenn ausdrücklich beim Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Mutterschutzzeit bei gleichzeitiger Beendigung oder Unterbrechung des Erziehungsurlaubs beantragt wurde. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. 7 Wie kann ich die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten beantragen, die ich während einer Pflichtversicherung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes zurückgelegt habe? Um die Beantragung zu erleichtern, müssen Sie nicht bei jeder einzelnen Zusatzversorgungseinrichtung, bei der Sie versichert waren, die jeweiligen Mutterschutzzeiten beantragen. Statt dessen beantragen Sie alle Mutterschutzzeiten, die Sie während einer Pflichtversicherung bei einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes zurückgelegt haben, auf einem Antrag. Diesen Antrag reichen Sie dann bei der Zusatzversorgungskasse ein, bei der Sie aktuell versichert sind. Sind Sie nicht mehr aktiv beschäftigt, dann stellen Sie bitte den Antrag bei der Zusatzversorgungseinrichtung, bei der Sie zuletzt versichert waren. 8 Welchen Nachweis kann ich dem Antrag beifügen? Als Nachweis für die Mutterschutzzeiten können Sie beifügen: - Ihren Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder - eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder - eine Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug des Mutterschaftsgeldes. Bitte fügen Sie keine Originalunterlagen bei, da wir diese nicht mehr an Sie zurücksenden können. 9 Bis wann muss ich den Antrag stellen? Wenn Sie noch keine KVK ZusatzRente beziehen, gibt es für die Rücksendung keine Frist. Sie haben auch noch bei der Beantragung der KVK ZusatzRente die Möglichkeit, die Mutterschutzzeiten anzugeben. Da es aber auch sein kann, dass wir bei Ihrem Arbeitgeber Daten anfordern müssen, ist es besser, den Antrag auf Mutterschutzzeiten möglichst bald zu stellen, da es im Laufe der Zeit immer schwieriger wird, für lange zurückliegende Zeiten Angaben zu machen. Beziehen Sie allerdings bereits eine KVK ZusatzRente, beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag möglichst schnell stellen sollten, da Änderungen der Rentenhöhe nur für einen Zeitraum von zwei Jahren rückwirkend erfolgen können. 10 Wie werde ich über die Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten informiert? Ihr Versicherungsverlauf wird um die Mutterschutzzeiten ergänzt. Sie werden diese Zeiten im nächsten Versorgungskonten sehen können. Das Versorgungskonto versenden wir jährlich im Herbst; es gibt den Stand der KVK ZusatzRente zum 31.12. des Vorjahres wieder. Seite 4 von 5
11 Ändert sich auch meine Startgutschrift durch die Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten? Mutterschutzzeiten, die vor dem Jahr 2002 liegen, können sich auch auf Ihre Startgutschrift auswirken. In diesem Fall überrechnen wir Ihre Startgutschrift. 12 Wird durch die Mutterschutzzeiten meine KVK ZusatzRente höher? Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Mutterschutzzeiten in vielen Fällen nicht oder nur geringfügig erhöhend auf die KVK ZusatzRente auswirken. Verschlechterungen ergeben sich jedoch nicht. Seite 5 von 5