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1 Fallkonstellationen Zusatzversorgung im Hinblick auf und Elternzeiten innerhalb Pflichtversicherung bei Versorgungsanstalt des Bundes und Län (VBL) Verfasser: H.-G. Könen R. Seidinger Stand: Seite 1 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einführung... Seite 6 1. Fallbeispiel: ohne sich daran anschließende Elternzeit... Seite Beispiel... Seite relevante Zahlungen... Seite Zeitstrahl... Seite Eingaben in KIDICAP... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis West... Seite Versorgungspunkte bei VBL... Seite Falbeispiell: Elternzeit im Anschluss an den gesetzlichen... Seite Beispiel... Seite relevante Zahlungen... Seite Zeitstrahl... Seite Eingaben in KIDICAP... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis West... Seite Versorgungspunkte bei VBL... Seite 14 Stand: Seite 2 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

3 Inhaltsverzeichnis 3. Fallbeispiel: Elternzeit mit verlängertem... Seite Erläuterung... Seite Beispiel... Seite relevante Zahlungen... Seite Zeitstrahl... Seite Eingaben in KIDICAP... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis West... Seite Versorgungspunkte bei VBL... Seite Fallbeispiel: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber... Seite Erläuterung... Seite Beispiel... Seite relevante Zahlungen... Seite Zeitstrahl... Seite Eingaben in KIDICAP... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis West... Seite Versorgungspunkte bei VBL... Seite 22 Stand: Seite 3 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

4 Inhaltsverzeichnis 5. Fallbeispiel: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (TZ < 15 Stunden)... Seite Erläuterung... Seite Beispiel... Seite relevante Zahlungen... Seite Zeitstrahl... Seite Eingaben in KIDICAP... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis West... Seite Versorgungspunkte bei VBL... Seite Fallbeispiel: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (TZ > 30 Stunden)... Seite Erläuterung... Seite Beispiel... Seite relevante Zahlungen... Seite Zeitstrahl... Seite Eingaben in KIDICAP... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis West... Seite Versorgungspunkte bei VBL... Seite 30 Stand: Seite 4 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

5 Inhaltsverzeichnis 7. Fallbeispiel: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anen Arbeitgeber... Seite Erläuterung... Seite Beispiel... Seite relevante Zahlungen... Seite Zeitstrahl... Seite Eingaben in KIDICAP... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost (1. Arbeitsverhältnis)... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis West (1. Arbeitsverhältnis)... Seite Versorgungspunkte bei VBL (1. Arbeitsverhältnis)... Seite Fallbeispiel: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber... Seite Erläuterung... Seite Beispiel... Seite relevante Zahlungen... Seite Zeitstrahl... Seite Eingaben in KIDICAP... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost (1. Arbeitsverhältnis)... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis West (1. Arbeitsverhältnis)... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost (2. Arbeitsverhältnis)... Seite VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis West (2. Arbeitsverhältnis).. Seite Versorgungspunkte bei VBL (beide Arbeitsverhältnisse)... Seite 39 Stand: Seite 5 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

6 Einführung Einführung Im Rahmen Pflichtversicherung innerhalb Versorgungsanstalt des Bundes und Län wird zum Jahreswechsel 2011 / 2012 eine wichtige Änung im Meldewesen vollzogen. Diese Änung ist bedingt durch zwei Urteile vom Bundesgerichtshof sowie vom Bundesverfassungsgericht. Der Bundesgerichtshof urteilte am (Aktenzeichen - IV ZR 100/02 - ), dass Zeiten des gesetzlichen es innerhalb Pflichtversicherung wie Umlagemonate behandelt werden müssen. Hier wurden allerdings nur Zeiten erfasst, welche nach dem lagen. Der Grund hierfür ist eine EG- Richtlinie, welche erst zu diesem Datum in Kraft trat. Die Änung wurde im 5. Änungstarifvertrag Altersversorgung berücksichtigt. Mit Urteil vom (Aktenzeichen - 1 BvR 1409/10 - ) urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Beschränkung auf Zeiten ab dem gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und nunmehr jegliche Zeiten des es als Umlagemonate behandelt werden müssen. Die letzte Änung des Tarifvertrags Altersversorgung erfolgte zum Somit ist dort noch die Rechtslage vor dem vermerkt, enthält also noch nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. o bisheriges Verfahren: Die bisherige Rechtslage sah nach 37 Abs. 1 Satzung VBL (VBLS) für Menschen in Elternzeit besone Versorgungspunkte vor. Obwohl von Seiten des Arbeitgebers kein Entgelt gezahlt wird und somit kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt vorliegt (die Person bezieht in Elternzeit das vom Staat gezahlte Elterngeld), erhält diese von VBL Versorgungspunkte, welche auf Basis eines fiktiven monatlichen Gehaltes von 500,- ermittelt werden. Den Zeiten Elternzeit standen bisher die Zeiten nach 6 Abs. 1 gesetz (MuSchG) gleich. Diese beziehen sich auf den nach Geburt ( II). Dieser umfasst im Regelfall die ersten acht Wochen nach Geburt. In bestimmten Fällen kann sich II auf zwölf Wochen verlängern, etwa bei Früh- und / o Mehrlingsgeburten ( 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Darüber hinaus verlängert sich II bei Frühgeburten und medizinischen Frühgeburten (Kind kommt einige Tage vor dem erwarteten Geburtstermin zur Welt) um die Zeiten, welche beim I nach 3 Abs. 2 MuSchG (Mutter- Stand: Seite 6 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

7 Einführung schutz vor Geburt) durch die verfrühte Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Dagegen wurden bisher für den I keine zusätzlichen Versorgungspunkte innerhalb Pflichtversicherung gewährt. Weiterhin musste bisher im Fenster 12b die Anzahl Kin erfasst werden, für welche im aktuellen und die sich daran anschließenden Elternzeit ein Anspruch auf Elternzeit bestand. o neue Vorgehensweise: Als Reaktion und Folge des BGH-Urteils vom werde die Monate im gesetzlichen genauso behandelt werden wie Umlagemonate innerhalb Pflichtversicherung. Demnach wird nun vom Arbeitgeber fiktiv das Entgelt ermittelt, welches nach 21 TVöD (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle) gezahlt worden wäre. Die Ermittlung des entsprechenden Entgelts ist in Dienstanweisung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ausführlich beschrieben. Zusätzlich werden für jeden vollen Monat in Elternzeit weiterhin von VBL besone Versorgungspunkte gewährt. Diese werden wie bisher auf Basis eines fiktiven Entgelts von 500,- ermittelt. o Ablauf: Für alle Frauen im wird ab Januar 2012 das entsprechende fiktiv ermittelte Entgelt automatisch an die VBL gemeldet. Die Elternzeit wird ebenfalls durch den Arbeitgeber direkt gemeldet, so dass die VBL in Kenntnis gesetzt wird und die besonen Versorgungspunkte Person automatisch gutschreiben kann. zeiten aus vorangegangenen Elternzeiten bzw. Erziehungsurlauben können ebenfalls rückwirkend berücksichtigt werden. Hierzu muss bei VBL ein entsprechen Antrag formlos gestellt und mit entsprechenden Belegen (z. B. Geburtsurkunde, Mutterpass) versehen werden. Stand: Seite 7 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

8 Einführung o Erfassung Anzahl Kin im Fenster 12b: Die bisherige Praxis, die Anzahl Kin mit bestehendem Anspruch auf Elternzeit bereits im zweiten Abschnitt des es (nach Geburt) im Fenster 12b einzutragen, ist nicht mehr nötig. Die Erfassung Anzahl Kin in Fenster 12b muss gleichzeitig mit Erfassung des Unterbrechungsgrundes 04 in Fenster 24a erfolgen. Die Eingabe in Fenster12a bewirkt, dass diese Angabe in die Meldungen übernommen wird und somit die Gewährung besonen Versorgungspunkte nach 37 VBLS durch die Versorgungsanstalt erfolgen kann. Stand: Seite 8 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

9 ohne sich daran anschließende Elternzeit 1. Fall: ohne sich daran anschließende Elternzeit Beispiel: eine Tarifbeschäftigte (geboren ) ist im Jahr 2012 pflichtversichert I ( 3 MuSchG) errechneter Geburtstermin Geburt des Kindes am II ( 6 MuSchG) Rückkehr an den Arbeitsplatz zv-pflichtiges Entgelt bis ,00 fiktives Entgelt im 3.500,00 Jahressonzahlung im November 1.800,00 Entgelt ,00 Summe Entgelte , : Beginn des I : Geburt des Kindes : Beginn des II : Ende des II : Wieaufnahme d. Zahlungen : Zahlung JSZ 2012 Eingabe in KIDICAP: Fenster 43 (bei Beginn des es) Erfassung o Beginn: eintragen o Grund: 03 () o ZuMuschG-Mkm: ja bei maschineller Ermittlung; nein bei manueller Ermittlung o mutmaßlicher Geburtstermin: o Geburt: 01 (Normalgeburt) o Letzter bezahlter Arbeitstag: Erfassung details o gilt von: Fenster 43 (bei Ende des es) Erfassung : o tatsächlichen Geburtstermin eintragen o Ende: eintragen Stand: Seite 9 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

10 ohne sich daran anschließende Elternzeit VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- St.- VZ zv-pfl. Entgelt Umlage Merkmal Merkmal + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. bzw. Beiträge ,00 -, ,00 104, ,00 208, ,00 208, ,00 -, ,00 -, ,00 112, ,00 224, ,00 224, ,00 -, ,00 18, ,00 36, ,00 36,00 Anzahl Kin Stand: Seite 10 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

11 ohne sich daran anschließende Elternzeit Abrechnungskreis West Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- Merkmal St.- Merkmal VZ zv-pfl. Entgelt + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. Umlage bzw. Beiträge ,00 145, ,00 672, ,00 -, ,00 880, ,00 -, ,00 141, ,00 -,- Anzahl Kin Versorgungspunkte bei VBL ,- : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 4,48 (Versorgungspunkte) Stand: Seite 11 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

12 Elternzeit im Anschluss an den gesetzlichen 2. Fall: Elternzeit im Anschluss an den gesetzlichen Beispiel: eine Tarifbeschäftigte (geboren ) ist im Jahr 2012 durchgehend pflichtversichert. Nach dem geht sie für drei Jahre in Elternzeit I ( 3 MuSchG) errechneter Geburtstermin Geburt des Kindes am II ( 6 MuSchG) Elternzeit ab zv-pflichtiges Entgelt bis ,00 fiktives Entgelt im 3.500,00 fiktives Entgelt während Elternzeit 2.000,00 Jahressonzahlung im November 1.800,00 Summe Entgelte ,00 fiktive Entgelte für 2013 (12 x 500) 6.000,00 fiktive Entgelte für 2014 (12 x 500) 6.000, : Beginn I : Geburt des Kindes : Ende des II : Beginn Elternzeit : Zahlung JSZ 2012 Eingabe in KIDICAP Fenster 43 (bei Beginn des es) Erfassung o Beginn: eintragen o Grund: 03 () o ZuMuschG-Mkm: ja bei maschineller Ermittlung; nein bei manueller Ermittlung o mutmaßlicher Geburtstermin: o Geburt: 01 (Normalgeburt) o Letzter bezahlter Arbeitstag: Erfassung details o gilt von: Stand: Seite 12 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

13 Elternzeit im Anschluss an den gesetzlichen Fenster 43 (bei Ende des es) Erfassung o tatsächlichen Geburtstermin eintragen o Ende: eintragen Fenster 24a (Aufnahme Elternzeit) Erfassung Elternzeit o Grund 04 (Elternzeit) ab eingeben Fenster 12b Erfassung Anzahl Kin o im Feld Kind mit Anspr. Elternzeit 1 eintragen VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- St.- VZ zv-pfl. Entgelt Umlage Anzahl Merkmal Merkmal + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. bzw. Beiträge Kin ,00 -, ,00 104, ,00 208, ,00 208, ,00 -, ,- -, ,00 -, ,00 18, ,00 36, ,00 36,00 Stand: Seite 13 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

14 Elternzeit im Anschluss an den gesetzlichen Abrechnungskreis West Zeitraum Buchungsschlüssel Von bis EZ V- Merkmal St.- Merkmal VZ zv-pfl. Entgelt + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. Umlage bzw. Beiträge Anzahl Kin ,00 145, ,00 672, ,00 -, ,- -, ,00 141, ,00 -,- Versorgungspunkte VBL 6.000,00 : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 1,00 (Versorgungspunkte für 2013) ,00 : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 2,95 (Versorgungspunkte für 2012) 6.000,00 : ,- X 1,9 (Alterfaktor) = 0,95 (Versorgungspunkte für 2014) Stand: Seite 14 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

15 Elternzeit mit verlängertem 3. Fall: Elternzeit mit verlängertem gesetzliche nach Geburt beträgt normalerweise acht Wochen er kann sich verlängern bei 1. Mehrlingsgeburten (z. B. Zwillinge) auf zwölf Wochen 2. Frühgeburten (Geburt vor 37. Woche; Gewicht < 2500g) auf zwölf Wochen 3. bei medizinischen Frühgeburten (Geburt einige Tage vor dem errechnetem Termin) auf die nicht in Anspruch genommenen Tage (werden an den II angehängt); gilt auch bei Frühgeburten sowie Mehrlingsfrühgeburten Beispiel: die Tarifbeschäftigte (geboren ) ist im Jahr 2012 durchgehend pflichtversichert und nimmt Elternzeit direkt im Anschluss an den. Durch eine Zwillingsgeburt verlängert sich auf zwölf Wochen I ( 3 MuSchG) errechneter Geburtstermin Geburt Kin am II (nach Geburt) Elternzeit zv-pflichtiges Entgelt bis ,00 fiktives Entgelt während d ,00 Jahressonzahlung i. November (5/12) 1.000,00 fiktives Entgelt ab Elternzeit 4.000,00 Summe Entgelte , : : : : : : Beginn des Geburt verbl. 3 Tage Beginn des Beginn Zahlung beiden I Kin I II Elternzeit JSZ 2012 Stand: Seite 15 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

16 Elternzeit mit verlängertem Eingabe in KIDICAP Fenster (bei Beginn des es) Erfassung o Beginn: eintragen o Grund: 03 () o ZuMuschG-Mkm: ja bei maschineller Ermittlung; nein bei manueller Ermittlung o mutmaßlicher Geburtstermin: o Geburt: 03 (Mehrlingsgeburt) o Letzter bezahlter Arbeitstag: Erfassung details o gilt von: Fenster 43 (bei Ende des es) Erfassung o tatsächlichen Geburtstermin eintragen o Ende: eintragen Fenster 24a (bei Aufnahme Elternzeit) Erfassung Elternzeit o Grund 04 (Elternzeit) ab eingeben Fenster 12b (bei Aufnahme Elternzeit) Erfassung Anzahl Kin o im Feld Kind mit Anspr. Elternzeit 2 eintragen Stand: Seite 16 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

17 Elternzeit mit verlängertem VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- St.- VZ zv-pfl. Entgelt Umlage Anzahl Merkmal Merkmal + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. bzw. Beiträge Kin ,00 -, ,00 120, ,00 240, ,00 240, ,00 -, , ,00 -, ,00 10, ,00 20, ,00 20,00 Abrechnungskreis West Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- Merkmal St.- Merkmal VZ zv-pfl. Entgelt + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. Umlage bzw. Beiträge Anzahl Kin ,00 271, ,00 672, ,00 -, , ,00 78, ,00 -,- Stand: Seite 17 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

18 Elternzeit mit verlängertem Versorgungspunkte VBL ,- : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 3,42 (Versorgungspunkte) Stand: Seite 18 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

19 mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber 4. Fall: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber elterngeldunschädlich bedeutet, dass die Teilzeit mindestens 15 Stunden und höchstens 30 Stunden pro Woche beträgt die Elterngeldunschädlichkeit hat auf das bestehende Arbeitsverhältnis keinen Einfluss, da dieser Begriff nur bestimmt, ob generell vom Staat Elterngeld gezahlt werden kann die durch die Teilzeitarbeit erzielten Einkünfte werden auf das gewährte Elterngeld angerechnet, daher ist die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung vom Arbeitnehmer umgehend Elterngeldstelle zu melden die Gewährung von besonen Versorgungspunkten nach 37 Satzung VBL erfolgt hier nicht, da während Elternzeit von Arbeitnehmerin durch Lohn bzw. Gehalt Einkünfte erzielt werden, für die Beiträge bzw. Umlagen an die VBL abgeführt werden müssen lediglich das fiktive Entgelt während des wird daher gemeldet Beispiel: eine Tarifbeschäftigte (geboren ) ist im Jahr 2012 durchgehend pflichtversichert; nach dem nimmt sie eine elterngeldunschädliche Teilzeit von 20 Stunden pro Woche auf zv-pflichtiges Entgelt bis ,00 fiktives Entgelt während des 3.500,00 Jahressonzahlung im November 2.500,00 zv-pflichtiges Entgelt ab ,00 Summe Entgelte ,00 I (vor Geburt) Geburt des Kindes II (nach Geburt) Ende des II Rückkehr zum Arbeitsplatz in TZ Stand: Seite 19 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

20 mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber : : Geburt erneute des Aufnahme KIndes Zahlung : Beginn des I : Beginn des II : Ende des II : Beginn Teilzeit : Zahlung JSZ 2012 Eingabe in KIDICAP Fenster 43 (bei Beginn des es) Erfassung o Beginn: eintragen o Grund: 03 () o ZuMuschG-Mkm: ja bei maschineller Ermittlung; nein bei manueller Ermittlung o mutmaßlicher Geburtstermin: o Geburt: 01 (Normalgeburt) o Letzter bezahlter Arbeitstag: Erfassung details o gilt von: Fenster 43 (bei Ende des es) Erfassung o tatsächlichen Geburtstermin eintragen o Ende: eintragen Fenster 04 (eventuell i. V. m. Fenster 06) die Teilzeit wird in Fenster 04 wie eine gewöhnliche Teilzeit in den Feln Teilzeitzähler & Teilzeitnenner (aktuell 39h) eingegeben (gegebenenfalls zusätzlich mit Monatssplitting in Fenster 06) Stand: Seite 20 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

21 mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- St.- VZ zv-pfl. Entgelt Umlage Merkmal Merkmal + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. bzw. Beiträge ,00 -, ,00 120, ,00 240, ,00 240, ,00 -, ,00 -, ,00 60, ,00 120, ,00 120, ,00 -, ,00 25, ,00 50, ,00 50,00 Anzahl Kin Stand: Seite 21 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

22 mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber Abrechnungskreis West Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- Merkmal St.- Merkmal VZ zv-pfl. Entgelt + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. Umlage bzw. Beiträge ,00 672, , , ,00 -, ,00 471, ,00 -, ,00 117, ,00 -,- Anzahl Kin Versorgungspunkte VBL ,00 : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 3,33 (Versorgungspunkte) Stand: Seite 22 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

23 mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Teilzeitbeschäftigung < 15 Stunden) 5. Fall: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (TZ < 15 Stunden) elterngeldschädlich bedeutet, dass die Teilzeit sich außerhalb von wenigstens 15 Stunden und höchstens 30 Stunden pro Woche beträgt ist für das Arbeitsverhältnis und die Bezügezahlung ohne Bedeutung die Person hat hier keinen Anspruch auf Zahlung von Elterngeld von staatlicher Seite die durch die Teilzeitarbeit erzielten Einkünfte werden ebenfalls auf das gewährte Elterngeld angerechnet, daher auch hier die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung vom Arbeitnehmer umgehend Elterngeldstelle zu melden gleiches gilt für die besonen Versorgungspunkte; auch hier nur für die Zeit des es da nur hier das Arbeitsverhältnis ohne Bezüge ruht Beispiel: eine Tarifbeschäftigte (geboren ) ist im Jahr 2012 durchgehend pflichtversichert; nach dem nimmt sie eine elterngeldschädliche Teilzeit von 10 Stunden pro Woche auf zv-pflichtiges Entgelt bis ,00 fiktives Entgelt während d ,00 zv-pflichtiges Entgelt ab ,00 Jahressonzahlung im November 2.100,00 Summe Entgelte ,00 I (vor Geburt) Geburt des Kindes II (nach Geburt) Ende des II Rückkehr zum Arbeitsplatz in TZ Stand: Seite 23 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

24 mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Teilzeitbeschäftigung < 15 Stunden) : : Beginn des erneute Aufnahme II Zahlung : : : : : Beginn des Geburt Ende des Beginn Zahlung des I Kindes II Teilzeit JSZ 2012 Eingabe in KIDICAP Fenster 43 (bei Beginn des es) Erfassung o Beginn: eintragen o Grund: 03 () o ZuMuschG-Mkm: ja bei maschineller Ermittlung; nein bei manueller Ermittlung o mutmaßlicher Geburtstermin: o Geburt: 01 (Normalgeburt) o Letzter bezahlter Arbeitstag: Erfassung details o gilt von: Fenster 43 (bei Ende des es) Erfassung o tatsächlichen Geburtstermin eintragen o eintragen Fenster 04 (eventuell i. V. m. Fenster 06) die Teilzeit wird in Fenster 04 wie eine gewöhnliche Teilzeit in den Feln Teilzeitzähler & Teilzeitnenner (aktuell 39h) eingegeben (gegebenenfalls zusätzlich mit Monatssplitting in Fenster 06) Stand: Seite 24 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

25 mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Teilzeitbeschäftigung < 15 Stunden) VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- St.- VZ zv-pfl. Entgelt Umlage Merkmal Merkmal + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. bzw. Beiträge ,00 -, ,00 120, ,00 240, ,00 240, ,- -, ,00 -, ,00 45, ,00 90, ,00 90, ,00 -, ,00 21, ,00 42, ,00 42,00 Anzahl Kin Stand: Seite 25 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

26 mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Teilzeitbeschäftigung < 15 Stunden) Abrechnungskreis West Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- Merkmal St.- Merkmal VZ zv-pfl. Entgelt + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. Umlage bzw. Beiträge ,00 672, ,00 271, ,00 -, ,00 353, ,00 -, ,00 165, ,00 -,- Anzahl Kin Versorgungspunkte VBL ,00 : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 3,68 (Versorgungspunkte für 2012) Stand: Seite 26 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

27 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Teilzeitbeschäftigung > 30 Stunden) 6. Fall: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (TZ > 30 Stunden) elterngeldschädlich bedeutet, dass die Teilzeit sich außerhalb von wenigstens 15 Stunden und höchstens 30 Stunden pro Woche beträgt ist für das Arbeitsverhältnis und die Bezügezahlung ohne Bedeutung die Person hat keinen Anspruch auf Zahlung von Elterngeld die besonen Versorgungspunkte gibt es auch hier nur für die Zeit des es, da lediglich hier das Arbeitsverhältnis ohne Bezüge ruht Beispiel: eine Tarifbeschäftigte (geboren ) ist im Jahr 2012 durchgehend pflichtversichert; nach dem nimmt sie eine elterngeldschädliche Teilzeit von 35 Stunden pro Woche auf zv-pflichtiges Entgelt bis ,00 fiktives Entgelt während des 3.500,00 zv-pflichtiges Entgelt ab ,00 Jahressonzahlung im November 2.500,00 Summe Entgelte ,00 I (vor Geburt) Geburt des Kindes II (nach Geburt) Ende des II Rückkehr zum Arbeitsplatz in TZ : : Beginn des erneute Aufnahme II (n. Geburt) Zahlung : : : : : Beginn des Geburt Ende des Beginn Zahlung des Teil- I Kindes II zeit JSZ 2012 Stand: Seite 27 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

28 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Teilzeitbeschäftigung > 30 Stunden) Eingabe in KIDICAP Fenster 43 (bei Beginn des es) Erfassung o Beginn: eintragen o Grund: 03 () o ZuMuschG-Mkm: ja bei maschineller Ermittlung; nein bei manueller Ermittlung o mutmaßlicher Geburtstermin: o Geburt: 01 (Normalgeburt) o Letzter bezahlter Arbeitstag: Erfassung details o gilt von: Fenster 43 (bei Ende des es) Erfassung o tatsächlichen Geburtstermin eintragen o eintragen Fenster 04 (eventuell i. V. m. Fenster 06) die Teilzeit wird in Fenster 04 wie eine gewöhnliche Teilzeit in den Feln Teilzeitzähler & Teilzeitnenner (aktuell 39 Stunden) eingegeben (gegebenenfalls zusätzlich mit Monatssplitting in Fenster 06) Stand: Seite 28 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

29 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Teilzeitbeschäftigung > 30 Stunden) VBL-Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- St.- VZ zv-pfl. Entgelt Umlage Merkmal Merkmal + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. bzw. Beiträge ,00 -, ,00 120, ,00 240, ,00 240, ,00 -, ,00 -, ,00 100, ,00 200, ,00 200, ,00 -, ,00 25, ,00 50, ,00 50,00 Anzahl Kin Stand: Seite 29 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

30 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer elterngeldschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Teilzeitbeschäftigung > 30 Stunden) Abrechnungskreis West Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- Merkmal St.- Merkmal VZ zv-pfl. Entgelt + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. Umlage bzw. Beiträge ,00 271, ,00 672, ,00 -, ,00 786, ,00 -, ,00 196, ,00 -,- Anzahl Kin Versorgungspunkte VBL ,00 : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 4,66 (Versorgungspunkte) Stand: Seite 30 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

31 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anen Arbeitgeber 7. Fall: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anen Arbeitgeber) die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anen Arbeitgeber während Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich möglich, wenn 1. die Teilzeit nur unschädlich zum Elterngeld aufgenommen wird (14,5 Stunden < TZ < 30,5 Stunden) 2. erste Arbeitgeber muss Aufnahme Teilzeit zustimmen die Teilzeit wird beim ersten Arbeitgeber schriftlich beantragt dieser prüft, ob sachliche Gründe zusätzlichen Beschäftigung im Wege stehen (z. B. zweiter Arbeitgeber ist ein Konkurrent) in Praxis könnte sich dies bei einer Teilzeitkraft ergeben, welche zusätzlich noch einen Minijob (z. B. Bedienung in einer Gaststätte) ausübt unerheblich für den ersten Arbeitgeber ist es, ob zweite Arbeitgeber ebenfalls Mitglied in einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes ist falls er kein Mitglied ist, besteht für das zweite Arbeitsverhältnis dort keine Versicherungspflicht sollte er ebenfalls Mitglied in einer öffentlichen Zusatzversorgungskasse sein, werden die dort fälligen Beiträge bzw. Umlagen entwe in die gleiche Kasse unter bereits bestehenden Mitgliedsnummer vom anen Arbeitgeber abgeführt o an die beim anen Arbeitgeber zuständige Zusatzversorgungskasse weitergeleitet vom ersten Arbeitgeber muss das für den zustehende fiktive Entgelt ermittelt werden die Mutter erhält weiterin während Elternzeit die zusätzlichen Versorgungspunkte auf Basis eines fiktiven monatlichen Entgeltes i. H. v. 500,-, weil das erste Arbeitsverhältnis ruht Beispiel: eine Tarifbeschäftigte (geboren ) ist im Jahr 2012 durchgehend pflichtversichert; nach dem nimmt sie eine elterngeldunschädliche Teilzeit von 20 Stunden pro Woche bei einem zweiten Arbeitgeber ohne eigene Zusatzversorgung außerhalb des öffentlichen Dienstes auf zv-pflichtiges EG bis (1. AV) ,00 fiktives Entgelt während des 4.000,00 Jahressonzahlung im November (1. AG) 2.400,00 fiktives Entgelt in Elternzeit für ,00 Summe Entgelte ,00 Stand: Seite 31 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

32 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anen Arbeitgeber zv-pflichtiges EG ab (2. AV) ,00 Jahressonzahlung (2. AG) 1.500,00 Summe Entgelte ,00 I (vor Geburt) Geburt des Kindes II (nach Geburt) Ende des II Aufnahme des 2. Arbeitsverhältnis in TZ : Beginn des II (n. Geburt) : : : : : Beginn des Geburt Ende des Beginn des Zahlung des 2. Arbeitsv. I Kindes II in TZ JSZ 2012 Eingabe in KIDICAP Fenster 43 (bei Beginn des es) Erfassung o Beginn: eintragen o Grund: 03 () o ZuMuschG-Mkm: ja bei maschineller Ermittlung; nein bei manueller Ermittlung o mutmaßlicher Geburtstermin: o Geburt: 01 (Normalgeburt) o Letzter bezahlter Arbeitstag: Erfassung details o gilt von: Fenster 43 (bei Ende des es) Erfassung o tatsächlichen Geburtstermin eintragen o eintragen Fenster 24a Zeitraum ab mit Unterbrechungsgrund 04 eingeben Stand: Seite 32 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

33 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anen Arbeitgeber Fenster 12b (bei Aufnahme Elternzeit) Erfassung Anzahl Kin o im Feld Kind mit Anspr. Elternzeit 1 eintragen VBL-Jahresmeldung 1. Arbeitsverhältnis Abrechnungskreis Ost Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- St.- VZ zv-pfl. Entgelt Umlage Anzahl Merkmal Merkmal + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. bzw. Beiträge Kin ,00 -, ,00 120, ,00 240, ,00 240, ,00 -, ,- -, ,00 -, ,00 24, ,00 48, ,00 48,00 Stand: Seite 33 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

34 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anen Arbeitgeber Abrechnungskreis West Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- Merkmal St.- Merkmal VZ zv-pfl. Entgelt + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. Umlage bzw. Beiträge Anzahl Kin ,00 271, ,00 672, ,00 -, , ,00 188, ,00 -,- Versorgungspunkte VBL 1. Arbeitsverhältnis ,00 : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 3,40 (Versorgungspunkte für 2012) Stand: Seite 34 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

35 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber 8. Fall: mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber die Aufnahme eines zweiten Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber während Elternzeit ist im Bereich elterngeldunschädlich ebenfalls möglich auch hier prüft Arbeitgeber nach Umständen, welche Tätigkeit im Wege stehen könnten (z. B. organisatorische Probleme im Hinblick auf die Arbeitszeit, lange Anfahrtswege) in Praxis kann sich ein solcher Sachverhalt ergeben, wenn etwa im öffentlichen Dienst neben einer bestehenden Tätigkeit (eventuell in Teilzeit) eine weitere mit aner Eingruppierung in Teilzeit aufgenommen wird die Versorgungspunkte setzen sich zusammen aus den vom Arbeitgeber abgeführten Beiträgen bzw. Umlagen für das zweite Arbeitsverhältnis und den gewährten besonen Versorgungspunkten im durch die Elternzeit ruhenden ersten Arbeitsverhältnis Beispiel: eine Tarifbeschäftigte (geboren ) ist im Jahr 2012 durchgehend pflichtversichert; nach dem geht sie ein zweites Arbeitsverhältnis mit einer elterngeldunschädlichen Teilzeit von 20 Stunden pro Woche bei ihrem ersten Arbeitgeber auf zv-pflichtiges EG bis ,00 fiktives Entgelt während d ,00 Jahressonzahlung I im November 1.500,00 zv-pflichtiges EG ab (2. AV) ,00 Jahressonzahlung II im November 1.800,00 fiktives Entgelt in Elternzeit für ,00 Summe Entgelte ,00 I (vor Geburt) Geburt des Kindes II (nach Geburt) Ende des II Aufnahme des 2. Arbeitsverhältnis in TZ Stand: Seite 35 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

36 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber : : Beginn des Zahlung II (n. Geburt) JSZ I : : : : : Beginn des Geburt Ende des Beginn des Zahlung des 2. Arbeitsv. I Kindes II in TZ JSZ II 2012 Eingabe in KIDICAP (1. Arbeitsverhältnis) Fenster 43 (bei Beginn des es) Erfassung o Beginn: eintragen o Grund: 03 () o ZuMuschG-Mkm: ja bei maschineller Ermittlung; nein bei manueller Ermittlung o mutmaßlicher Geburtstermin: o Geburt: 01 (Normalgeburt) o Letzter bezahlter Arbeitstag: Erfassung details o gilt von: Fenster 43 (bei Ende des es) Erfassung o tatsächlichen Geburtstermin eintragen o eintragen Fenster 24a Zeitraum ab mit Unterbrechungsgrund 04 eingeben Fenster 12b (bei Aufnahme Elternzeit) Erfassung Anzahl Kin o im Feld Kind mit Anspr. Elternzeit 1 eintragen Stand: Seite 36 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

37 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber Eingabe in KiDiCaP (2. Arbeitsverhältnis) Fenster 01, 02, 04, 07, 12a, usw. hier ist die betreffende Person wie eine gewöhnliche Neuaufnahme im Rahmen einer Neueinstellung zu behandeln (Vergabe einer neuen Personalnummer) alle relevanten Daten (Geburtsurkunde, Anschrift, Bankverbindung, Rentenversicherungsnummer, usw.) sind von Person in Form von Nachweisen beizubringen; gegebenenfalls können diese auch aus den bestehenden Akten des 1. Arbeitsverhältnis entnommen werden VBL Jahresmeldung Abrechnungskreis Ost (1. Arbeitsverhältnis) Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- St.- VZ zv-pfl. Entgelt Umlage Anzahl Merkmal Merkmal + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. bzw. Beiträge Kin ,00 -, ,00 125, ,00 300, ,00 300, ,00 -, ,- -, ,00 -, ,00 15, ,00 30, ,00 30,00 Stand: Seite 37 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

38 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber Abrechnungskreis West (1. Arbeitsverhältnis) Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- Merkmal St.- Merkmal VZ zv-pfl. Entgelt + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. Umlage bzw. Beiträge Anzahl Kin ,00 310, ,00 672, ,00 -, ,- -, ,00 117, ,00 -,- Abrechnungskreis Ost (2. Arbeitsverhältnis) Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- St.- VZ zv-pfl. Entgelt Umlage Merkmal Merkmal + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. bzw. Beiträge ,00 -, ,00 150, ,00 300, ,00 300, ,00 -, ,00 18, ,00 36, ,00 36,00 Anzahl Kin Stand: Seite 38 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

39 II mit anschließen Elternzeit unter Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber Abrechnungskreis West (2. Arbeitsverhältnis) Zeitraum Buchungsschlüssel von bis EZ V- Merkmal St.- Merkmal VZ zv-pfl. Entgelt + ggfs. Entgelt über Grenzbetr. Umlage bzw. Beiträge , , ,00 -, ,00 141, ,00 -,- Anzahl Kin Versorgungspunkte VBL 1. Arbeitsverhältnis) ,00 : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 3,50 (Versorgungspunkte für 2012) Versorgungspunkte VBL 2. Arbeitsverhältnis) ,00 : ,- X 2,0 (Alterfaktor) = 2,80 (Versorgungspunkte für 2012) Stand: Seite 39 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

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