Telefon: 233-2 20 39 Telefax: 233-2 27 34 Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Europa Beantragung der Fördermitgliedschaft in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 03646 Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 09. Februar 2010 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach Infolge einer Umstrukturierung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) wird den Mitgliedskommunen des RGRE ermöglicht, eine Fördermitgliedschaft in der Deutschen Sektion zu beantragen. Diese richtet sich an Kommunen, die sich in besonderem Maße für die europapolitischen Ziele des RGRE engagieren wollen. In der Vorlage werden die Vorteile der Beantragung einer Fördermitgliedschaft in der Deutschen Sektion des RGRE dargestellt. Der Empfehlung des Referats für Arbeit und Wirtschaft, die Fördermitgliedschaft in der Deutschen Sektion des RGRE zu beantragen, wird zugestimmt. Europa Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Fördermitgliedschaft in der Deutschen Sektion des RGRE
Telefon: 233-2 20 39 Telefax: 233-2 27 34 Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Europa Beantragung der Fördermitgliedschaft in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 03646 1 Anlage Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 09. Februar 2010 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Landeshauptstadt München ist seit 1972 Mitglied in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Der RGRE ist eine europaweite Organisation der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften mit derzeit 52 nationalen Kommunalverbänden aus 38 europäischen Ländern. Der RGRE repräsentiert auf diese Weise in ganz Europa etwa 100.000 kommunale Gebietskörperschaften. Die deutsche Sektion des RGRE ist ein Zusammenschluss von rund 600 europaengagierten deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen. Mit acht Münchner Delegierten (Bürgermeister Monatzeder als ständiger Vertreter des OB sowie sieben ehrenamtliche Stadtratsmitglieder) ist München in der Delegiertenversammlung vertreten, dem obersten Organ der Deutschen Sektion des RGRE. Der RGRE setzt sich aktiv für die Interessen der lokalen Gebietskörperschaften in Brüssel ein. Er bietet ein Forum für internationale Kontaktaufnahme und Erfahrungsaustausch und informiert über aktuelle EU-Geschehnisse und EU-Fördermöglichkeiten. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt zudem aktiv an den jährlich zweimal von der Deutschen Sektion des RGRE organisierten Sitzungen des Arbeitskreises der EU- und Förderreferenten teil. Umstrukturierung der Deutschen Sektion des RGRE Am 9. Dezember 2009 wurde im Rahmen einer außerordentlichen Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE in München die Umstrukturierung der Deutschen Sektion beschlossen. Hierbei standen zwei Zielsetzungen im Vordergrund: Durch eine stärkere Verbindung zwischen dem RGRE und den drei kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag) soll gewährleistet werden, dass die kommunale Europaarbeit stärker gebündelt und im europäischen RGRE konzentrierter vertreten wird.
Seite 2 Darüber hinaus soll die Mitgliederbasis des RGRE verbreitert werden: Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, dass die unmittelbaren Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetags, die Mitglied in der Deutschen Sektion des RGRE sind, automatisch und ohne zusätzlichen Mitgliedsbeitrag Mitglieder in der Deutschen Sektion des RGRE werden. Zudem wird durch die Reform für die ordentlichen Mitglieder des RGRE die Möglichkeit geschaffen, eine Fördermitgliedschaft in der Deutschen Sektion des RGRE zu beantragen. Diese richtet sich an Kommunen, die sich in besonderem Maße für die europapolitischen Ziele des RGRE engagieren wollen, s. Anlage. Auswirkungen auf die Mitgliedschaft der LH München Das Referat für Arbeit und Wirtschaft befürwortet das Eingehen der Fördermitgliedschaft. Diese eröffnet die Möglichkeit für die LH München auf eigenständige Sitz- und Stimmrechte in den Organen Hauptausschuss und Präsidium der Deutschen Sektion des RGRE. Für die LH München hat die Umstrukturierung zur Folge, dass durch die automatische Mitgliedschaft in der Deutschen Sektion des RGRE die bisherige jährliche Beitragsgebühr in Höhe von 7.897,- ersatzlos wegfällt. Die Fördermitgliedschaft kostet mit 3.948,50 für die LH München die Hälfte des früheren Mitgliedsbeitrags. Da der frühere jährliche Mitgliedsbeitrag beim Produkt 6412000 Europa in Höhe von 7.897,- im Auszahlungsbudget des Haushalts 2010 des Referats für Arbeit und Wirtschaft eingestellt ist, könnten die freigewordenen Mittel für die neue Fördermitgliedschaft verwendet werden. Die Gelder stehen damit bei der Finanzposition 7910.661.0000.3 Wirtschaftl. Angelegenheiten, Mitgliedsbeiträge zur Verfügung. Weiteres Verfahren In einer voraussichtlich im Mai 2010 stattfindenden Gremiensitzung der Deutschen Sektion des RGRE wird auch über die personellen Besetzungen der für die Fördermitglieder vorgesehenen Sitze im Hauptausschuss und Präsidium entschieden. Die Deutsche Sektion des RGRE wird demnächst nähere Modalitäten bekannt geben. Sobald weitere Informationen bezüglich der Möglichkeit einer Entsendung einer politischen Vertreterin bzw. eines politischen Vertreters der LH München in diese Organe vorliegen, wird das Referat für Arbeit und Wirtschaft den Stadtrat erneut befassen.
Seite 3 Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht gegeben. Das Direktorium D-CS, die Stadtkämmerei und das Revisionsamt haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und die Verwaltungsbeirätin für den Fachbereich I, Frau Stadträtin Gabriele Neff, haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Der Beantragung der Fördermitgliedschaft in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und der vorgeschlagenen Finanzierung wird zugestimmt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dieter Reiter Berufsm. Stadtrat
Seite 4 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k. V. Wv. RAW FB I zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium B-OB z.k. Am I.A.
Council of European Municipalities and Regions Conseil des Communes et Régions d`europe Συµβο λιο των Ευρωπαικ ηµων και περιϕεριων Consejo de municipios y regiones de europa Consiglio dei comuni e delle regioni d`europa Raad der Europese gemeenten en regios Conselho dos municipios e regiòes da Europa RGRE Postfach 51 06 20 50942 Köln Rat der Gemeinden und Regionen Europas Deutsche Sektion Regularien für die Fördermitgliedschaft in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas ( 3 Abs. 2 der Satzung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas) 1. Die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas bietet allen ordentlichen Mitgliedern (Städte, Kreise, Gemeinden und Gemeindeverbände in der Bundesrepublik Deutschland, kommunale Spitzenverbände auf Landes- und Bundesebene, sonstige kommunale Vereinigungen der Bundesrepublik Deutschland) die Fördermitgliedschaft an. 2. Mit der Fördermitgliedschaft in der Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas wird ein besonderes Engagement für die europapolitischen Ziele des RGRE zum Ausdruck gebracht. 3. Die Fördermitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Sie wird wirksam ab Datum des Bestätigungsschreibens der Geschäftsstelle. Sie kann unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Jahres gekündigt werden, ohne dass damit die ordentliche Mitgliedschaft endet. 4. Mit der Kündigung der ordentlichen Mitgliedschaft im RGRE endet automatisch die Fördermitgliedschaft zu dem Zeitpunkt, zu dem die ordentliche Kündigung wirksam wird. 5. Fördermitglieder erhalten Sitz- und Stimmrechte im Hauptausschuss ( 9 Abs.1b) und im Präsidium ( 10 Abs.1b) der Deutschen Sektion des RGRE. Über die Benennung der Fördermitglieder im Hauptausschuss und im Präsidium entscheidet die Gruppe "Fördermitglieder im RGRE" eigenständig. 6. Fördermitglieder entrichten einen Förderbeitrag, dessen Höhe 50 % des Jahresbeitrags der ordentlichen Mitgliedschaft (s. Seite 2) beträgt. (vom Präsidium am 09.12.2009 (98. Sitzung) beschlossen) Lindenallee 13 17, D-50968 Köln ; Postfach 51 06 20, D-50942 Köln Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128 Durchwahl +49 221 3771-311 und +49 221 3771-312 Internet: http://www.rgre.de Mail: post@rgre.de Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 212 153 (BLZ 370 501 98)
- 2 - Jahresbeitrag gültig ab 01.01.2004 Beitragsstaffel a) Mindestbeitragsregelung für Gemeinden bis 10.000 Einwohner bis 1.000 E 41 von 1.001 E bis 2.000 E 77 von 2.001 E bis 5.000 E 155 von 5.001 E bis 10.000 E 232 b) Beitragsstaffelung für Städte und Gemeinden von 10.001 bis 99.999 Einwohner von 2,55 Cent je Einwohner c) "Großstadtstaffel" für Städte über 100.000 Einwohner bis 150.000 E 2.850 bis 300.000 E 3.325 bis 500.000 E 3.800 bis 1.000.000 E 4.750 darüber und bei Stadtstaaten 7.897 d) "Kreisstaffel" für Kreise bis 100.000 E 756 Kreise von 100.001-200.000 E 1.026 Kreise von 200.001 bis 300.000 E 1.296 Kreise von 300.001 bis 400.000 E 1.511 Kreise von 400.001 bis 500.000 E 1.781 Kreise über 500.000 E 2.051 Beschluss des Hauptausschusses vom 9. Oktober 2003