Tabelle: smitbestimmung in den 31 itgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Aline Conchon, Norbert Kluge und ichael Stollt European Trade Union Institute (Juli 2013 Update) BELGIEN BULGARIEN ÄNEARK EUTSCHLAN ESTLAN AG & GmbH >35 AN + Antrag von Gew oder AN, gefolgt von einer ja/nein Abstimmung AG, GmbH, Genossenschaften & KGaA mit 500 bis 2000 AN AG, GmbH, Genossenschaften & KGaA >2000 AN in der Eisen-, Stahl- und Kohle- Industrie >1000 AN 1/3 des AR/VR, mind. jedoch 2 itglieder (mind. 3 itglieder im AR/VR der uttergesellschaft einer sgruppe, die unter die fällt) NOINIERUNG ER gesetzliche Regelung spezifiziert ECHANISUS 1/3 des AR BR, AN (10% oder 100) 1/2 des AR, davon mind. ein leitender Angestellter Anmerkung: ie Stimme des AR Vorsitzenden (letztlich von den Aktionärsvertretern im AR ernannt) entscheidet bei Stimmengleichheit 1/2 des AR (in dem auch eine zusätzliche neutrale externe Persönlichkeit sitzt, auf den sich beide Seiten verständigen) +de facto 1 Vorstandsmitglied (Ernennung dieses sog. Arbeitsdirektors ist nicht gegen den Willen der Gew möglich) AN (20% oder 100), Gew kann 2-3 Kandidaten nominieren einige durch BR, einige durch Gew + (Wahl) + (Wahl) (oder durch elegierten- Gremium in >8000 AN) durch Aktionärsversammlung wenn 1 oder 2: wenn >2: mind. 2 AN (d.h. Vertreter externer Gew sind möglich) AN / (externe) Gew Vertreter AN / (externe) Gew Funktionäre / Extra- itglieder auf der AN- Seite: weder AN noch Gew Funktionäre = monistische Struktur (Verwaltungsrat) = dualistische Struktur (Vorstand und Aufsichtsrat) (z.b. limited, SARL)
Tabelle: smitbestimmung in den 31 itgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Aline Conchon, Norbert Kluge und ichael Stollt European Trade Union Institute (Juli 2013 Update) FINNLAN FRANKREICH AG & GmbH >150 AN + Antrag von 2 AN- Gruppen, die zusammen die ehrheit der AN vertreten privatisierte AG (freiwillig) AG (verpflichtend) >5000 AN in Frankreich oder >10000 weltweit Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und mind. 2 AN- Gruppen, die eine ehrheit der AN vertreten über: Anzahl der Vertreter (unbegrenzt) und sorgan, in dem sie vertreten sein werden. Falls Vereinbarung, indeststandards: 1/5 des sorgans (max. 4), Arbeitgeber entscheidet, in welchem sorgan sie vertreten sind (AR, Vorstand oder VR). <200 AN 2 itglieder, bis zu 1/3 >200 AN: 1/3 des AR/VR In Tochterunternehmen: 200-1000 AN: 3 itglieder >1000 AN: 1/3 des AR/VR mind. 1 bis zu 3 itglieder, abhängig vom anzuwendenden Privatisierungsgesetz und der Größe des AR/VR bis zu 1/4 des AR/VR (max. 4 itglieder bzw. max. 5 in börsennotierten mit einem VR) AR/VR 12 itglieder: mind. 1 AR/VR>12 itglieder: mind. 2 NOINIERUNG ER durch AN-Gruppen Kandidaten unterstützt von den Gew oder 10% der AN-Vertreter in dem Kandidaten unterstützt von den Gew oder 5% der AN (oder 100 AN in >2000 AN) Gleiches Verfahren wie bei privatisierten ECHANISUS sofern Vereinbarung zwischen AN- Gruppen Nachdem der BR eine Stellungnahme abgegeben hat, wählt die Aktionärs versammlung entweder Verfahren 1, 2, 3 oder 4: 1. Gew 1. 2. Ernennung durch BR 3. Ernennung durch Gew (und kein anderes andat als AN- Vertreter) + (Wahl) + (Wahl) = monistische Struktur (Verwaltungsrat) = dualistische Struktur (Vorstand und Aufsichtsrat) (z.b. limited, SARL)
Tabelle: smitbestimmung in den 31 itgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Aline Conchon, Norbert Kluge und ichael Stollt European Trade Union Institute (Juli 2013 Update) NOINIERUNG ER ECHANISUS 4. Ein AN-Vertreter wird durch Verfahren 1, 2 oder 3 ernannt, der andere vom Europäischen BR bzw. dem BR einer Europäischen Aktiengesellschaft. GRIECHENLAN 1-2 itglieder des VR IRLAN ISLAN ITALIEN KROATIEN LETTLAN LIECHTENSTEIN LITAUEN LUEBURG staatliche kommerzielle und staatliche Agenturen GmbH >200 AN AG AG >1,000 AN 1/3 des AR/VR 1 itglied des AR/VR 1/3 des AR/VR laut Gesetz: durch AN de facto: durch Gew Fraktionen Gew oder tarifverhandlungsberechtigte Gremien (endgültige Ernennung durch verantwortlichen inister) (endgültige Ernennung durch verantwortlichen inister) 1. Ernennung durch BR, falls nicht vorhanden, dann 2. 1. Beschränkung 2. durch Gew oder 2. 2. eine AN-Gruppe (unterstützt von mind. 10% der AN) -Vertreter Ausnahmeregelung in der Eisen- und Stahlindustrie: die repräsentativsten nationalen Gew haben das Recht, 3 irektoren der AN- Seite direkt zu ernennen 1 itglied im AR/VR pro 100 AN -Vertreter (außer in der Eisenund Stahlindustrie) + (Wahl) + (nur AG kann wählen) + (Wahl) + (Wahl) = monistische Struktur (Verwaltungsrat) = dualistische Struktur (Vorstand und Aufsichtsrat) (z.b. limited, SARL)
Tabelle: smitbestimmung in den 31 itgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Aline Conchon, Norbert Kluge und ichael Stollt European Trade Union Institute (Juli 2013 Update) ALTA NIEERLANE NORWEGEN ÖSTERREICH POLEN (mind. 25% der Anteile vom Staat gehalten oder staatliche Konzession) structuur AG & GmbH, d.h. mit: Eigenkapital >16 einem BR >100 AN, inkl. Tochterunternehmen (einige Ausnahmen) GmbH & AG >30 AN >30 AN +Antrag durch eine ehrheit der AN in <200 AN GmbH >300 AN AG kommerzialisierte und privatisierte Anmerkung: staatliche fallen weiterhin unter das Arbeiterselbstverwaltungsgesetz von 1981 (mind. 3 itglieder, max. 1/3 des AR/VR) : 1/3 des AR : 1/3 der Sitze der nichtgeschäftsführenden irektoren mind. 1 itglied bis zu 1/3 des AR/VR+1 itglied (abhängig von der Größe des s und dem Bestehen einer sversammlung) NOINIERUNG ER BR 1/3 des AR Ernennung durch BR in kommerzialisierten (d.h. staatlichen, die in eine AG oder GmbH umgewandelt wurden mit dem Staat als einzigem Anteilseigner): 2/5 des AR in privatisierten (d.h. in denen der Staat nicht mehr alleiniger Anteilseigner ist ): mind. 2-4 itglieder des AR (abhängig von Größe des AR) zusätzlich in >500 AN: 1 itglied des Vorstands ECHANISUS durch Aktionärsversammlung Weder AN noch Gewerkschafter, die in Tarifverhandlungen mit dem involviert sind Gew nur BR itglieder (mit aktivem Stimmrecht, d.h. ) Beschränkung Beschränkung + (Wahl) = monistische Struktur (Verwaltungsrat) = dualistische Struktur (Vorstand und Aufsichtsrat) (z.b. limited, SARL)
Tabelle: smitbestimmung in den 31 itgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Aline Conchon, Norbert Kluge und ichael Stollt European Trade Union Institute (Juli 2013 Update) PORTUGAL RUÄNIEN SCHWEEN SLOWAKISCHE REPUBLIK SLOWENIEN aber das Gesetz wurde nur selten angewendet AG & GmbH>25 AN +Entscheidung durch lokale Gew, die einen Tarifvertrag mit dem abgeschlossen haben AG >50 AN (oder <50 AN sofern in ssatzung festgelegt) AG und GmbH, die mind. zwei der folgenden Kriterien erfüllen: >50 AN Umsatz>8,8 Vermögenswert >4,4 festgelegt in ssatzung <1000 AN: 2 itglieder >1000 AN + operativ tätig in mehreren Industrien: 3 itglieder max.1/2 des VR Anmerkung: gleiche Anzahl an Stellvertretern, die an Sitzungen des VR mit beratender Stimme teilnehmen können 1/3 des AR (bis zu 1/2 sofern in ssatzung festgelegt) 1/2 des AR (aber nicht den Vorsitz) : mind. 1/3 bis zu 1/2 des AR aber nicht den Vorsitz (festgelegt in Statut/Satzung des s) : 1/4, mind. 1 (festgelegt in ssatzung ) Anmerkung: in >500 AN gibt es die öglichkeit, ein Vorstandsmitglied bzw. ein NOINIERUNG ER BR, 100 oder 20% der AN ECHANISUS Ernennung durch Gew, die einen Tarifvertrag mit dem abgeschlossen haben Falls Vereinbarung zwischen Gew abgeschlossen wurde, werden die Auffangregeln angewendet (in Hinblick auf die Verteilung der Sitze zwischen den Gew) = monistische Struktur (Verwaltungsrat) = dualistische Struktur (Vorstand und Aufsichtsrat) (z.b. limited, SARL) + (Wahl) sollte AN sein (d.h. förmliche Verpflichtung) Gew, AN (10%) Beschränkung Regelung Ernennung durch BR, plus direkte Ernennung eines Aufsichtratsmitglieds der AN-Seite durch Gew (sofern vorhanden) (für den Gew Sitz: nur Gew itglieder) + (Wahl) + (nur AG kann wählen)
Tabelle: smitbestimmung in den 31 itgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Aline Conchon, Norbert Kluge und ichael Stollt European Trade Union Institute (Juli 2013 Update) geschäftsführendes itglied des VR zu ernennen (kann auch in <500 AN angewendet werden, sofern von BR und anagement vereinbart) NOINIERUNG ER ECHANISUS SPANIEN >1,000 AN im etallsektor >500 AN 2-3 itglieder (1 pro teilnahmeberechtigte Gew ) teilnahmeberechtigte Gew (d.h. Gew, die mind. 25% der AN-Vertreter und BR-Sitze vertreten) Beschränkung TSCHECHISCHE REPUBLIK AG >50 AN (oder <50 AN sofern in Satzung festgelegt) 1 ** UNGARN AG & GmbH >200 AN ZYPERN 1/3 des AR (bis zu 1/2 sofern in Satzung festgelegt) 1/3 des AR : 1/3 des AR (sofern BR und anagement nichts anderes vereinbart haben) : entsprechend Vereinbarung zwischen BR and VR durch Vorstand & Gew / BR (oder mind. 10% der AN) Wahlverfahren wird festgelegt durch Arbeitgeber im Konsens mit Gew sofern vorhanden BR (Verpflichtung, Stellungnahme der Gew einzuholen) durch Aktionärsversammlung AN oder externe Gew Vertreter + (nur AG kann wählen) 1 Im ärz 2012 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, welches das Handelsgesetzbuch ergänzt, indem es u.a. für Aktiengesellschaften die öglichkeit schafft, eine monistische Corporate Governance-Struktur zu wählen (mit einem einzigen Verwaltungsrat/ board of directors). Außerdem hebt das Gesetz die bestehenden Rechtsvorschriften zur smitbestimmung auf (Gesetz 90/2012 Coll. über Handelsgesellschaften und Genossenschaften). it Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2014 wird es dann für des privaten s rlei Verpflichtung mehr geben, Sitze in ihren Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten an Arbeitnehmervertreter zu vergeben. = monistische Struktur (Verwaltungsrat) = dualistische Struktur (Vorstand und Aufsichtsrat) (z.b. limited, SARL)
Tabelle: smitbestimmung in den 31 itgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Aline Conchon, Norbert Kluge und ichael Stollt European Trade Union Institute (Juli 2013 Update) NOINIERUNG ER ECHANISUS VEREINIGTES KÖNIGREICH * Inklusive privatisierter, sofern die gesetzlichen Regelungen einschließen, in denen der Staat weniger als 50% des Kapitals hält. ** Staatliche werden nur dann bei einem Land gesondert aufgeführt, wenn diese dort durch ein spezifisches Gesetz bzw. Statut reguliert sind. = monistische Struktur (Verwaltungsrat) = dualistische Struktur (Vorstand und Aufsichtsrat) (z.b. limited, SARL)