Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden

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Transkript:

Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen

Übersicht zu bestehenden Karteninformationen Gefahrenhinweiskarten Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete Hochwasserschutzkonzepte mit Maßnahmenkarten, Intensitätskarten HQ100, Gefahrenkarten Kommunale Karten zum Hochwasserschutz Angepasste Karten (Maßstab, Inhalte) für unterschiedliche Planungen und Interessenten (Katastrophenschutz, kommunale Planung, wasserwirtschaftliche Planung, Öffentlichkeit, etc)

Gefahrenhinweiskarte - Überschwemmungsgefährdung bei hundertjährlichem Hochwasser und Extremhochwasser ohne Deiche - Schadenspotential bei Extremhochwasser - Überblicksdarstellung im kleinen Maßstab (1:100.000) - Adressaten: Katastrophenschutzbehörden, Raumplanung - Grundlage für das Erkennen von Interessenkonflikten und Schwerpunkten des Hochwasserschutzes und der Hochwasserabwehr -Interaktive Karte unter: -www.umwelt.sachsen.de oder: -www.hochwasserzentrum.sachsen.de Ausschnitte Gefahrenhinweiskarte Sachsen im Bereich Torgau

Gefahrenhinweiskarte Elbe-Atlas

Hochwasserschutzkonzepte S ä c h s i s c h e s W a s s e r g e s e t z 99 b Hochwasserschutzkonzepte (1) Für jedes Gewässer erster Ordnung ist vom Träger der Unterhaltungslast ein Hochwasserschutzkonzept auf Grundlage der neuesten Erkenntnisse des Hochwasserschutzes aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. (3) Hochwasserschutzkonzepte sollen mindestens enthalten: 7. Gefahrenkarten. (8) Die Gefahrenkarten nach Absatz 3 Nr. 7 sind in den Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten bereitzuhalten. Die Gefahrenkarten sind zusätzlich an geeigneter Stelle öffentlich und auf Dauer auszuhängen.

Hochwasserschutzkonzepte - Analyse vergangener Hochwasserereignisse - Darstellung des derzeitigen Schutzniveaus - Ableitung von Maßnahmen für ein definiertes Schutzniveaus - Bericht und Kartendarstellungen zu allen hochwasserrelevanten Sachverhalten im großen Maßstab (1:10.000) - Adressaten: Träger von Hochwasserschutzmaßnahmen, Genehmigungsbehörden, Betroffene - Integrierte Planungsgrundlage für den gesamten Hochwasserschutz Kartenausschnitt zum Maßnahmeplan Zwickauer Mulde

Hochwasserschutzkonzepte HQ100 Intensitätskarte Inhalt: Die Kartendarstellung zeigt die überschwemmte Fläche bei HQ 100 an den Gewässern I. Ordnung und der Elbe, wobei die Intensität durch die Angabe der Wassertiefe repräsentiert wird. Für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist das Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt (HQ 100) von besonderer Bedeutung. Beispielsweise wird das Schutzniveau von Siedlungen, Infrastruktur und Industrie häufig auf dieses Ereignis ausgerichtet.

Hochwasserschutzkonzepte HQ100 Intensitätskarte

Gefahrenkarte - Überschwemmungsgefährdung bei Wiederkehrintervallen 20, 50, 100, 300 Jahre - detaillierte lokale Beschreibung der Gefahrenprozesse - Darstellung im großen Maßstab (1:5.000) - Adressaten: Kommunen, Wasserwehren, Landkreise, Bevölkerung, Betriebe, Behörden, Medienträger - Grundlage für Flächennutzungsplanung, Projektierung von Schutzmaßnahmen, operative Hochwasserabwehr Kartenausschnitt Gefahrenkarte Helmsdorf, Wesenitz

Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete lt. WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern (1) Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Interaktive Karte unter: -www.umwelt.sachsen.de oder: -www.hochwasserzentrum.sachsen.de

Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete lt. WHG 78 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete (1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist untersagt: 1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften, 2. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs, 3. die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, 4. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, 5. die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, 6. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, 7. das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und 75 Absatz 2 entgegenstehen, 8. die Umwandlung von Grünland in Ackerland, 9. die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete lt. SächsWG SächsWG 100 Abs 7 (neu vorauss. 100 Abs 8) Überschwemmungsgebiete und Gebiete, die bei Versagen eines Deiches überschwemmt werden, sind in Raumordnungs- und Bauleitplänen zu kennzeichnen. In diesen Gebieten sind bei Sanierung und bei Neubau geeignete bautechnische Maßnahmen vorzunehmen, um den Eintrag wassergefährdender Stoffe bei Überschwemmungen zu verhindern. Die erforderlichen Daten werden den Planungsträgern durch die Deichunterhaltungspflichtigen und die Wasserbehörden zur Verfügung gestellt.

Rechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet 2001

Überschwemmungsgebiet Hochwasser 2002

Rechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet 2004

Vergleich Festgesetztes Überschwemmungsgebiet Stand 2001 Hochwasser 2002 Festgesetztes Überschwemmungsgebiet Stand 2004

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Kommunale Hochwasserinformationskarte Ziel: Vorschlag für kommunal abgestimmte Hochwasserinformationskarten Aufbau auf Gefahrenkarten und Informationen aus den Hochwasserschutzkonzepten sowie auf Daten aus der Gefahrenhinweiskarte keine erneute hydraulische Modellierung Erstellung, Pflege und Aktualisierung der Karten ist Aufgabe der Kommune keine Pflicht Keine rechtliche Bindung, z. B. für die Ausweisung von Überflutungsflächen Informationskarten!

Kommunale Hochwasserinformationskarte Gefahrenkarte Wasserwirtschaftliche Grundlagenkarte

Kommunale Hochwasserinformationskarte Managementkarte Hochwasserabwehr

Kommunale Gefahrenzonenkarte Hilfsmittel für kommunale Bauleitplanung Inhalte Kommunale Gefahrenzonenkarte Aufbau auf Gefahrenkarten und Daten aus Gefahrenhinweiskarte Hilfsmittel für die Bauleitplanung Verschneidung zu einzelnen Gefahrenzonen Erarbeitung von kommunal abgestimmten Handlungsempfehlungen

Kommunale Gefahrenzonenkarte Hilfsmittel für kommunale Bauleitplanung

Kommunale Gefahrenzonenkarte Hilfsmittel für kommunale Bauleitplanung

Unsicherheiten digitale Geländemodelle (50 cm Lagegenauigkeit und 5-15 cm Höhengenauigkeit) Kartographisch angepasste topographische Karten Modellungenauigkeiten (die Unsicherheiten entstehen durch Fehler in den Eingangsdaten, durch die vereinfachende Modellstruktur, durch nicht optimal geschätzte Modellparameter) Hochwasser(welle) ist ein Naturphänomen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!