Deutscher Tierschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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Transkript:

Deutscher Tierschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e. V. Tierschutzpolitische Fragen an die im Landtag Baden-Württembergs vertretenen Parteien zur Landtagswahl am 13. März 2016 Verbandsklagerecht 1. Der Tierschutz ist sowohl in der baden-württembergischen Landesverfassung als auch im Grundgesetz festgeschrieben. Damit erging der Auftrag an den Staat, dem Tierschutz bei Gesetzgebung, Auslegung und Anwendung des Rechts ausreichend Rechnung zu tragen. In der Praxis muss sich allerdings noch Vieles ändern, damit der Wert Tierschutz auch im Alltag Eingang findet und gelebt wird. In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird der Staatszielbestimmung Tierschutz in vielen Fällen nach wie vor nicht Rechnung getragen und bedauerlicherweise werden landesweit viele tierschutzrelevante Anzeigen sehr schnell eingestellt oder unverständlich gering bemessen geahndet. Die grün-rote Landesregierung hat im Mai 2015 u.a. deswegen das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchMVG) eingeführt. Nun gilt es, das Gesetz wirksam umzusetzen. 1.1. Wie beurteilen Sie dieses Gesetz und wie werden Sie vor allem die Arbeit der anerkannten Verbände nun konkret unterstützen, damit diese dieses Recht auch umzusetzen in der Lage sind? Wird ihre Partei das TierSchMVG - so sie Regierungspartei wird - beibehalten? Wir haben uns seit Jahren für die Einführung des Verbandsklagerechts auch im Tierschutzbereich eingesetzt. Wir halten das Gesetz für gut und geeignet, um dem Anliegen einer Verbesserung des Tierschutzes gerecht zu werden. Insbesondere dort, wo Umsetzungsund Vollzugsdefizite vorhanden sind, die dem Tierschutz zuwiderlaufen, oder nicht hinreichende Kontrollen, kann das Verbandsklagerecht für die anerkannten Tierschutzverbände helfen, dem Tierschutz auch wirklich zu seinem gesetzlich verbrieften Recht zu verhelfen. Eine Änderung beabsichtigen wir deshalb nicht. Eine Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes nach einigen Jahren ist andererseits für fast jedes Gesetz sinnvoll, daher werden wir auch bei diesem Gesetz in einigen Jahren eine Evaluierung vornehmen und dann gegebenenfalls Änderungen am Gesetz vornehmen, um seine Ziele besser zu erreichen. 1.2. Werden Sie auch eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines bundesweit gültigen Tierschutz-Verbandsklagegesetzes anstrengen bzw. unterstützen, damit seriösen Tierschutzorganisationen die Möglichkeit gegeben wird, gegen Tierhalter, Tiernutzer und/oder Behörden zu klagen, wenn diese sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten auch, um damit das fehlende Instrument zur Durchsetzung des Staatszieles Tierschutz zu schaffen? Da inzwischen einige Bundesländer dieses Verbandsklagerecht eingeführt haben, wäre eine bundesgesetzliche Regelung sinnvoll, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zu vermeiden. Wir wollen eine solche Bundesratsinitiative anstrengen.

1.3. Werden Sie sich dafür einsetzen, in jedem Regierungsbezirk eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutzrecht einzurichten, um so sicherzustellen, dass auch vor Gericht alles herausgearbeitet und umgesetzt wird, was im Tierschutz rechtlich möglich ist? Die Möglichkeit der Einsetzung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zum Tierschutz werden wir prüfen, vor dem Hintergrund einer vertieften Fachlichkeit wäre dies durchaus wünschenswert. 1.4. Werden Sie die von der grün-roten Landesregierung etablierte Stabsstelle eines Landestierschutzbeauftragten (SLT) - die sich in den wenigen Jahren ihres Bestehens schon landesweit und über viele Interessenskreise hinweg als zuverlässig und kompetent bewährt hat - in gleicher Form beibehalten? Werden Sie die SLT weiter personell ausbauen und stärken? Die Stelle der Landestierschutzbeauftragten halten wir für sehr wichtig und beabsichtigen, diese Funktion und Stelle auch beizubehalten. Eine Verbesserung der Unterstützung und Ausstattung werden wir prüfen. Jagd- und Wildtiermanagementgesetz 2. Ebenfalls unter der grün-roten Landesregierung wurde im April 2015 das Landesjagdrecht umfassend novelliert. Im neuen Jagd und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) von Baden-Württemberg wurden einige wichtige Tierschutzanliegen umgesetzt, wie das Verbot, Hunde und Katzen zu töten, Totschlagfallen einzusetzen oder Füchse im Naturbau zu bejagen. Auch wird Füchsen erstmalig eine Schonzeit eingeräumt. Sieht man davon ab, dass es auch hierbei in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen geben kann, ist insgesamt gesehen mit dem neuen JWMG doch ein deutlicher Schritt hin zu einem moderneren Jagdrecht gelungen. 2.1. Wie beurteilen Sie das neue Landesjagdgesetz? Das neue Landesjagdgesetz ist das modernste Jagdgesetz Deutschlands und wir wollen es beibehalten, da es alle Interessen der verschiedensten Beteiligten aus Jagd, Land- und Forstwirtschaft, Eigentümern, Kommunen, Umwelt-, Natur- und Tierschutz ausgleichend berücksichtigt. 2.2. Halten Sie die Bejagung von Tieren grundsätzlich für ethisch vertretbar und welche Möglichkeiten sehen Sie, das Tierschutz- und Wildtiermanagement nun in der Praxis konkret zu verbessern? Die Bejagung von Tieren ist ethisch vertretbar, wenn sie fachgerecht, nachhaltig und unter Beachtung aller Aspekte des Tier- und Naturschutzes erfolgt. Die Bejagung von Tieren ist darüber hinaus auch erforderlich, um in einem durch den Menschen stark beeinflussten Natur- und Kulturraum diejenigen Tiere zu bejagen, die bei ungebremster Populationsvergrößerung zu Problemen führen wie unvertretbar hohen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, zunehmende Wildunfälle, Gefahr der Ausbreitung von

Tierkrankheiten und deren Übertragung auf Nutztiere, oder auch Faunenverfälschung wie beim Ausbreiten von Neozoen. Da das Gesetz nun überhaupt zunächst einmal in der Praxis umgesetzt werden muss, planen wir derzeit keine weiteren Verbesserungen in diesem Bereich. 2.3. Wird ihre Partei das JWMG weiterführen und auf eine korrekte Umsetzung der Vorgaben achten? Welche Nachbesserungen werden Sie vornehmen? Wie planen sie vor allem den Aspekt Wildtiermanagement mit Leben zu füllen, welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse werden hier zukünftig zugrunde gelegt, wie werden sie gewonnen? Das JWMG werden wir beibehalten und nach einigen Jahren der Umsetzung überprüfen, ob Nachbesserungen erforderlich sind, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Das Wildtiermanagement ist insbesondere im Bereich einiger Säugerarten wie dem Luchs. dem Wolf und dem Biber weiterzuentwickeln. Dazu werden wir auch überprüfen, ob die Verwaltungsinfrastruktur unserer dementsprechenden Einrichtungen im Land hinreichend ausgestattet ist und verändert werden muss. Tierheime 3. Tierschutzarbeit wird auf Bundesebene bislang leider nicht staatlich finanziell gefördert. In Baden-Württemberg wurde immerhin für die Jahre 2010 bis 2016 das Förderprogramm VV Tierheime aufgelegt. Die Landesregierung hat damit in den vergangenen Jahren zwar vermehrt Mittel zum baulichen Erhalt der Tierheime im Land bereitgestellt, doch reichen diese Mittel bei Weitem nicht aus. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die öffentliche Hand u. U. zurückzieht, wenn ein Verein eine Co-Finanzierung mit weiteren Geldgebern anstrebt, weil das angestrebte Bau- oder Sanierungsprojekt sonst nicht zu stemmen ist. 3.1. Werden Sie das Förderprogramm VV-Tierheime weiterhin aufrechterhalten? Welche Möglichkeiten sehen Sie, den karitativen Tierschutz über die rein baulichen Maßnahmen hinaus direkt mit Landesmitteln dauerhaft zu unterstützen? Würden Sie hierfür konkrete Initiativen ergreifen und wenn ja welche? Die Förderung der Tierheime wollen wir beibehalten und eine Erhöhung werden wir prüfen. Sofern auch weiterhin viele Tierheime Probleme mit der Finanzierung ihres Betriebs haben (Futterkosten, Energiekosten, etc.) werden wir eine diesbezügliche Förderung durch das Land prüfen. 3.2. Würden Sie das Anliegen der Tierheime und Tierschutzvereine gegenüber den Kommunen unterstützen, eine faire sachgerechte Kostenerstattung für die für die Kommunen übernommenen Aufgaben zu bekommen? Wenn ja, wie und in welchem Umfang werden Sie den Erhalt der Tierheime konkret unterstützen? Da es sich hierbei um eine originär kommunale Aufgabe handelt und die Selbstverwaltungshoheit der Kommunen ein hohes Gut ist, können wir hierzu keine konkreten Zahlen nennen. Wir wären aber bereit, konstruktiv an einer finanziellen Lösung mitzuwirken.

3.3. Was halten Sie von einem Masterplan des Landes zugunsten des karitativen Tierschutzes? Zu einem möglichen Masterplan für einen karitativen Tierschutz auf Landesebene sollten die Tierschutzverbände zunächst konkrete Vorstellungen an das Land herantragen. Gern prüfen wir dann, welche Unterstützungsmöglichkeiten das Land ergreifen sollte. 3.4. Setzen Sie sich auch auf föderaler Ebene für einen bundeseinheitlichen Rahmen zur kostendeckenden Erstattung der von Tierheimen übernommenen staatlichen Leistungen ein? Eine bundeseinheitliche Handhabung der Förderung der von Tierheimen übernommenen staatlichen Leistrungen wäre wünschenswert. Wir werden dies deshalb mit unseren Bundespolitikern und der Bundesregierung thematisieren. Private Tierhaltung 4. Der legale und illegale Handel mit Heimtieren und Exoten nimmt stetig zu, jeder kann sich ohne Probleme und Einschränkungen Tiere anschaffen. Dementsprechend werden auch immer mehr Haustiere von ihren Besitzern ausgesetzt oder abgeschoben - die Folge: Die baden-württembergischen Tierheime sind nahezu durchgehend voll oder sogar überfüllt. Der Umgang mit Heimtieren und Exoten wird in Deutschland bislang nur durch die unscharfen und lückenhaften Rahmenbedingungen im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt. Es fehlen konkrete und umfassende Vorschriften zu Zucht, Haltung, Handel, Ausbildung sowie Registrierung und Kennzeichnung von Heimtieren. 4.1. Unterstützen Sie die Forderung des Landestierschutzverbandes und des Deutschen Tierschutzbundes e.v., die Zucht, die Ausbildung, die Haltung, den Handel sowie die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, Katzen und anderen als Haustiere gehaltenen Tieren auf Bundesebene umfassend zu regeln, z.b. über ein so genanntes Heimtiergesetz? Welche eigenen Initiativen auf Landesebene kämen für sie darüber hinaus in Frage? Ohne Zweifel werden viele Tiere privat nicht fachgerecht gehalten, obwohl für deren Haltung eine hohe Fachkenntnis erforderlich ist. Wir werden mit der Bundesebene prüfen, welche Verbesserungsmöglichkeiten hier bestehen, ohne einen bürokratischen Moloch aufzubauen. 4.2. Welche Ansätze verfolgen Sie, um auch die Eingriffsmöglichkeiten der Behörden zu verbessern, etwa beim illegalen Handel mit Tieren, beim Animal Hoarding oder im Bereich Qualzucht? Probleme wie das Animal Hoarding oder Qualzuchten sind meist auf unzureichende Kontrollen und Kontrollmöglichkeiten zurückzuführen. Wir werden deshalb die Verstärkung der Veterinärämter prüfen, die wir bereits in der jetzigen Legislaturperiode personell aufgestockt haben.

4.3. Werden Sie sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass - ähnlich wie Waschmaschine und Fernseher - die Tierhaltung in sozial schwachen Haushalten bei der Bemessung von Sozialleistungen durch staatliche Fördermittel gesondert berücksichtigt wird? Die Heranziehung von Tierhaltungskosten zur Bemessung von Sozialleistungen sollte dort geprüft werden, wo die Tierhaltung bereits vor Eintritt in den Bezug der Sozialleistungen vorhanden war. Freilaufende Katzen 5. Ein großes Problem für Tierheime und Kommunen stellt die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen dar. Zahlreiche ungewollte Katzen und Katzenwelpen werden ausgesetzt und sich selbst überlassen. Die Tiere verwildern, leiden unter Mangelernährung und einem hohen Risiko zu erkranken. Überlebende Tiere vermehren sich, auch wenn sie krank sind, weiter. Großes Tierleid entsteht, obwohl Tierschutzvereine versuchen, solche scheuen, freilebenden Katzen zu kastrieren und vor Ort weiter zu versorgen. Zwar hat Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer seine Kommunen gem. 13b Tierschutzgesetz ermächtigt, Kastrationsverordnungen für Katzen zu erlassen, dieser neue Passus des Tierschutzgesetzes hat sich aber leider in der Praxis nicht bewährt, ist er doch aufgrund zahlreicher Einschränkungen kaum umsetzbar. 5.1. Trotz der vorhandenen Zuständigkeitsverordnung zum Schutz von Katzen, hat deshalb bisher keine Kommune eine Kastrationsverordnung für Freigängerkatzen ins Leben gerufen. In welcher Form sehen sie das Land in der Pflicht, dies weiter voranzutreiben? Welche finanziellen Mittel sollen den Tierschutzvereinen für Kastrationsaktionen freilebender Katzen zukünftig zur Verfügung gestellt werden? Wir wissen um dieses Problem, weshalb wir die genannte Kastrationsverordnung zur verwilderte Katzen erlassen haben. In einzelnen Gebietskörperschaften findet diese Anwendung, jedoch müsste dies flächendeckend erfolgen, um das Ziel zu erreichen. Wir werden daher nach Wegen suchen, die Kommunen und Kreise dazu zu bewegen, diese Verordnung auch umzusetzen und würden auch die Verordnung in diesem Sinne überarbeiten. Auch Tierschutzvereine und Tierheime sollten finanziell unterstützt werden, wenn sie diese Kastrationen durchführen lassen. 5.2. Wie stehen Sie zur Forderung einer überregionalen, landeseigenen Katzenkastrationsverordnung, die alle Halter von Katzen mit Freigang dazu verpflichtet ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, um so das Katzenelend endlich wirkungsvoll eindämmen zu können? Sofern die bisherige Verordnung auch nach den unter 5.1. genannten Maßnahmen nicht greift, würden wir eine landesweite Verordnung in dem von Ihnen genannten Sinne prüfen. Tierversuche 6. Fast drei Mio. Tiere werden in Deutschland jedes Jahr für Tierversuche verbraucht. Schwer belastende Tierversuche für unklare Zwecke sind nach wie vor zulässig. Eine

unabhängige Prüfung und Bewertung der Versuchsanträge ist den zuständigen Behörden gar nicht möglich - stattdessen bleibt das 2013 novellierte Tierschutzgesetz und die neue Tierversuchsverordnung Deutschlands in einigen Punkten noch hinter dem Tierschutzstandard zurück, den die EU-Tierversuchsrichtlinie verbindlich vorgibt. Nicht zuletzt deswegen wurde auch bei der EU-Kommission bereits Beschwerde gegen die unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht eingelegt. Auch wenn die Zahl der Tierversuche in Baden-Württemberg zuletzt rückläufig war, weißt die aktuelle Statistik (2013) noch immer eine extrem hohe Zahl von 495.339 Tieren aus, die jährlich für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt oder getötet werden. Baden- Württemberg ist im Tierverbrauch beim Ländervergleich damit an zweithöchster Stelle. 6.1. Welche Maßnahmen schlagen Sie konkret vor, um den Tierverbrauch im Land (weiter) zu verringern? Wir haben die Fördermittel und Programme zur Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden deutlich verstärkt und werden diese Mittel verstetigen. Ob und wann ein gänzlicher Ausstieg aus dem Tierversuch möglich ist, ist nicht seriös zu sagen. Wir wollen aber weiterhin mit deutlichen finanziellen Anstrengungen die Zahl der Tierversuche nach und nach verringern. 6.2. Werden Sie die tierversuchsfreie Forschung in Baden-Württemberg stärker fördern als bisher und sich dafür einsetzen, dass zukünftig ein Teil der staatlichen Fördermittel für die Forschung bevorzugt an solche Projekte vergeben werden, die Tierversuche gezielt durch tierversuchsfreie Experimente und Verfahren ersetzen? Da Tierversuche nur noch dann stattfinden sollen, wenn tierversuchsfreie Forschung nicht zum Ziel führt, ist eine solche Bedingung für die Vergabe nicht zielführend. 6.3. Beabsichtigen Sie - auch mit Blick auf die jüngsten Diskussionen um die Missstände bei den Affenversuchen am Max-Planck-Institut in Tübingen - darauf hinzuwirken, dass speziell Versuche an Primaten in Baden-Württemberg drastisch reduziert werden? Wir werden darauf hinwirken, dass die Tierversuche an Primaten auf ein unumgängliches Maß reduziert werden. 6.4. Unterstützen Sie die Forderung, Tierversuche in den nächsten 10 bis 20 Jahren abzuschaffen? Angesichts neurologischer und anderer Forschung, die sich nicht auf Basis von Versuchen mit Gewebekulturen oder Mikroorganismen bewerkstelligen lässt, ist eine solche Forderung nicht sinnvoll. 6.5. Unterstützen Sie eine Bundesratsinitiative zur Klarstellung der vollumfänglichen eigenständigen Prüfpflicht der Unerlässlichkeit bei Tierversuchsanträgen durch die Behörde im Tierschutzgesetz?

Eine Klarstellung der Prüfpflicht für die Unerlässlichkeit von Tierversuchen würden wir unterstützen. 6.6. Setzen Sie sich dafür ein, dass das Tierschutzgesetz (und die dazugehörende Versuchstierverordnung) erneut überarbeitet und vor allem in Hinblick auf Tierversuche nachgebessert wird? Sind auch Sie der Ansicht, dass es bei Tierversuchen eine obere Belastungsgrenze geben muss, ab der bei ethischer Abwägung für die Tiere schwer belastende Versuche, die für die Versuchstiere mit erheblichen Leiden und Ängsten verbunden sind, nicht genehmigt werden dürfen? Diese Grenze muss aus unserer Sicht im Zuge der Genehmigungsverfahren gezogen werden und ist nicht für gesetzliche Reglungen geeignet. Die gesetzlichen Vorgaben sind auch jetzt schon gegeben, um solche Überlegungen vor der Genehmigung anzustellen und in die Frage der Genehmigung einzubeziehen. 6.7. Welche konkreten Maßgaben wollen Sie ergreifen, dass an Hochschulen und anderen Lehreinrichtungen im Bereich der Biowissenschaften, Pharmakologie und Medizin ethische Grundlagen der Mensch-Tierbeziehung und die Möglichkeiten einer Forschung ohne die Durchführung von Tierversuchen angemessen Eingang finden? Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung. Im Rahmen dieser Forschung können Tierversuche gegenwärtig und auch in absehbarer Zukunft nicht vollständig durch Alternativmethoden ersetzt werden. Die SPD befürwortet in diesem Zusammenhang trotzdem grundsätzlich das 3 R Prinzip - Replacement (Vermeidung), Refinement (Verfeinerung) und Reduction (Verringerung). Sie hält es für wichtig, den forschungsbedingten Einsatz von Tierversuchen in B-W zu verringern. Dementsprechend wird in der grün-roten Landesregierung jährlich das mit 400.000 Euro ausgestattete Forschungsprogramm zur Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch aufgelegt. Im Rahmen dieses Programmes werden auch wissenschaftliche Ansätze zur Weiterentwicklung tierverbrauchsfreier Studiengänge in den Lebenswissenschaften gefördert. Diesen Weg gilt es auch in Zukunft weiter zu gehen. Nutztierhaltung 7. Der landwirtschaftlichen Tierhaltung kommt in der Agrarwirtschaft des Landes nach wie vor eine große Bedeutung zu. Umgekehrt steigen die Ansprüche der Verbraucher an die Tierhaltung - Tierschutz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung wird immer mehr auch ein politisches Thema. Allein in Baden-Württemberg wurden im vergangen Jahr über 1,8 Mio. Schweine und über 1 Mio. Rinder gehalten. Die Tierzucht und -Mast findet aber immer noch unter z. T. tierunwürdigen Bedingungen statt. Der Großteil der so genannten Nutztiere wird in engen Ställen zusammengepfercht, viele sind schon zuchtbedingt krank. Vollspaltenböden, Anbindehaltung, betäubungslose Kastrationen und schmerzhafte Verstümmelungen zur Anpassung an Haltungssysteme sind weitere Beispiele für immer noch bestehende Missstände. Dringenden Handlungsbedarf gibt es darüber hinaus bei der Schlachtung.

7.1. Werden Sie sich für Verordnungen im so genannten Nutztierbereich einsetzen, die spürbare tiergerechte Verbesserungen in den Haltungsbedingungen der verschiedenen Tierarten festlegen? Werden Sie ggf. bereits vorher die Vergabe von Fördermitteln an Landwirte an die Erfüllung von höheren Tierschutzstandards in Haltung und Umgang mit den von ihnen gehaltenen so genannten Nutztieren binden? Sowohl bei Rindern als auch bei Schweinen benötigen wir dringend eine verbesserte Haltungsverordnung, für die wir uns auch einsetzen werden. Die von Ihnen angesprochenen Probleme sollen dabei aufgegriffen werden. Schon vor 2025/28 sollte duch eine Änderung der Haltungsverordnung dafür Sorge getragen werden, dass bei allen Um- und Neubauten deutlich verbesserte Bedingungen für Legehennen geschaffen werden. Zugleich muss auch die Haltung von Masthähnchen, Puten, Enten und sowie Mastkaninchen verbessert werden. 7.2. Die grün-rote Landesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode u.a. ihre Fördermittelvergabepraxis tlw. an das Tierschutzlabel-System des Deutschen Tierschutzbundes angelehnt und zahlt bspw. über das neue Agrarförderprogramm Fakt Prämien für mehr Tierwohl aus. So gibt es künftig Landesfördermittel, wenn Rinder im Sommer Weidezugang bekommen, wenn Schweine auf Stroh statt auf Beton-Spaltenböden stehen und wenn Hühner einen Freilandauslauf haben. Werden Sie diese Richtung beibehalten? Welche weiteren Maßnahmen zur tiergerechten Nutztierhaltung werden Sie umsetzen? Wir haben in den vergangenen Jahren die Investitionsförderung aus den GAK-Mitteln des Bundes wie auch die betriebliche Förderung aus dem FAKT deutlich zugunsten von Tierwohlund Umweltgesichtspunkten umgestaltet. Diesen Weg werden wir weitergehen mit dem Ziel, den damit verbundenen Mehraufwand durch Förderung auszugleichen. 7.3. Setzen Sie sich für ein Tierschutz-Kennzeichnungssystem ein, z.b. eine verpflichtende Kennzeichnung nach Haltungsform (analog der Eierkennzeichnung 0/1/2/3) oder eine klare und einheitliche Kennzeichnung für Produkte aus artgerechter Tierhaltung? Unterstützen Sie eine solche Kennzeichnung auch für verarbeitete tierische Produkte? Die Tierschutzstandards der Tiere sollten künftig auch aus einer klaren Kennzeichnung hervorgehen, dafür werden wir uns einsetzen. 7.4. Wie bewerten Sie den Umstand, dass auch in baden-württembergischen Brütereien noch immer männliche Eintagsküken ausgelesen und getötet werden, obwohl dies dem Erfordernis des 'vernünftiges Grundes' gem. Tierschutzgesetz widerspricht? Wir streben dazu im Bundesrat ein Verbot des Tötens von Wirbeltieren zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile an. Die SPD möchte die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken beenden und setzt dabei vor allem auf das Zweinutzungshuhn. Die jährlich millionenfache Tötung von männlichen Eintagsküken stellt uns eine unhaltbare Praxis dar. 7.5. Welche Maßnahmen regen Sie konkret an, um den Tierschutz in der Landwirtschaft von der Zucht bis zur Schlachtung insgesamt zu verbessern? Sind z.b. konkrete Initiativen

zum Verzicht auf Manipulationen (Schwanz- und Schnabelkupieren, Enthornen) geplant (und wenn ja, wann)? Hierzu haben wir bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Der Ausstieg aus dem Schnabelkürzen lässt sich nicht plötzlich bewerkstelligen. Wir hoffen jedoch, dass bald ohne Risiko für die Hühner dieser Eingriff verzichtbar ist. Ein runder Tisch hat dazu bereits Erfahrungen und Ideen zusammengetragen. Eine erfreuliche Entwicklung ist, dass das Kupieren der Schnäbel von Küken, die in Baden-Württemberg schlüpfen, schon seit längerem nur noch mit der wenig belastenden Infrarotmethode durchgeführt wird. Tiertransporte 8. Die Missstände bei den Nutztiertransporten haben sich durch die EU-Osterweiterung und dem Wegfallen der Grenzkontrollen weiter verschärft. Besonders problematisch sind Langstrecken-Nutztiertransporte, die auf ihrem mehrtägigen Weg nach Spanien, Südfrankreich und Italien durch Baden-Württemberg (BW) rollen. Immer wieder kommt es dabei zu massiven Tierschutzproblemen wie gravierende Verletzungen während des Transports oder zu lange Tiertransportzeiten und zu hohe Ladedichten. Ein weiteres Problem: Weniger als 1 % der jährlichen Nutztiertransportkontrollen in BW sind echte Verkehrskontrollen, die weitaus meisten Kontrollen erfolgen erst am Bestimmungsort (Schlachthof) oder am Verladeort. Transittransporte werden folglich so gut wie nie erfasst. 8.1. Unterstützen Sie die Forderung des Landestierschutzverbandes nach einer deutlichen Erhöhung der Verkehrskontrollen von Nutztiertransportern über das ganze Jahr hinweg (statt der bisher über wenige Wochen pro Jahr durchgeführten Schwerpunktkontrollen, wobei auch hierbei nur ein sehr geringer Anteil auf die Tiertransporter im rollenden Verkehr entfällt) und der Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von Versorgungsstationen an den entsprechenden Transitstrecken in BW, um in Not geratenen Nutztieren im Akutfall schnellstmöglich helfen zu können? Wir wollen, gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion, die Transportzeiten weiter verkürzen und die Transportbedingungen insgesamt verbessern. Dazu gehört auch eine bessere und dichtere Kontrolle. 8.2. Setzen Sie sich für eine international geltende, strikte Transportzeitobergrenze für Tiere von maximal 8 Stunden ein? Eine international geltende Transportobergrenze von 8 Stunden halten wir für wichtig, national sollte sie bei 4 Stunden liegen. Haltung von Wildtieren und Exoten 9. Eine tiergerechte Haltung von Wildtieren oder Exoten in Zirkusunternehmen ist nicht möglich, das wurde inzwischen durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Nach dem tragischen Zwischenfall mit einem entlaufenden Zirkus-Elefanten vor wenigen Monaten in Buchen hat die Haltung von Wildtieren zusätzliche Brisanz erhalten. Bedingt

durch Vorfälle von entlaufenen Zirkustieren oder Unfällen mit zum Teil gefährlichen Zirkustieren erteilen immer mehr Städte und Kommunen Zirkusunternehmen mit Wildtieren keine Auftrittsgenehmigung mehr. So stellen bereits mehrere Städte in BW Zirkusunternehmen mit bestimmten Wildtieren keine öffentlichen Plätze mehr zur Verfügung, wie z.b. Heidelberg, Heilbronn, Baden-Baden, Schwetzingen und Stuttgart (außer Cannstatter Wasen). 9.1. Wie bewerten Sie die Haltung und Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkusunternehmen und sprechen Sie sich für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben aus? Würden Sie Maßnahmen ergreifen, dieses umzusetzen, und wenn ja, welche? / 9.2. In wie weit setzen Sie sich dafür ein, die Tierhaltung in Zirkussen insgesamt zu verbessern und für das Halten und Mitführen von Tieren bestimmter Arten generelle Nachstellverbote zu erlassen? Wir fordern eine Positivliste von Tieren, die in Zirkussen gehalten werden dürfen, um auszuschließen, dass Tierarten, die nicht artgerecht gehalten werden können, weiterhin als Zirkustiere genutzt werden (Raubkatzen, Elefanten, Flusspferde, Seehunde, etc.). Dazu werden wir erneut eine Bundesratsinitiative ergreifen. Für die dann noch gehaltenen Tiere können nur häufigere und wirksamere Kontrollen sowie Wegnahmen der Tiere bei nicht fachgerechter Haltung die Situation verbessern. 9.3. Wie stehen Sie zur Haltung von Wildtieren, insbes. exotischer Wildtiere, im Privathaushalt? Werden Sie umfassende Verbotsregelungen (ggf. auch die Einführung konkreter Positiv- und Negativlisten) auch jenseits reiner Gefahrtierregelungen auf den Weg bringen bzw. unterstützen? Die Haltung von Wildtieren in Privathaushalten ist nicht nur aus Tierschutzgründen sondern auch mit Blick auf den Artenschutz und die Gefahren für die Allgemeinheit einer Neuregelung zu unterziehen. Dazu gehören auch Positiv- und Negativlisten. Landesbeirat für Tierschutz 10. Seit geraumer Zeit wird über Änderungen in der Struktur des Landesbeirats für Tierschutz diskutiert. Dies kann auch dazu beitragen, dem Tierschutz im Land mehr Gehör zu verschaffen. Was schlagen Sie konkret vor, um die Arbeit des Beirates zu stärken und insbesondere den Positionen der vertretenen Tierschutzverbände mehr Gewicht zu verleihen? Wir halten die Arbeit des Landesbeirates für Tierschutz für sehr wertvoll und gut, wir sehen aber auch keinen akuten Änderungsbedarf. Die Stimme eines Verbandes erhält ihr Gewicht in einem Beirat durch die Qualifikation der Teilnehmer und ihrer Beiträge, nicht durch Stimmanteile durch mehr Teilnehmer.

Weitere relevante Themen 11. Welche Tierschutz-relevanten Themen - außer den schon angesprochenen - sind Ihnen besonders wichtig und welche Initiativen werden Sie dazu in der kommenden Legislaturperiode auf den Weg bringen? Die wichtigsten Schritte im Bereich des Tierschutzes liegen für uns in den kommenden Jahren in der Verbesserung der artgerechten Nutztierhaltung (einschließlich der Transporte und Schlachtung) und in einer solideren Förderung der Tierheime.