Neukonzeption der ländlichen Entwicklung - Chancen für nachhaltige Landwirtschaft und Artenvielfalt nutzen

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Transkript:

Koordinierungsstelle Brandenburg Beate Schwigon Hoher Steinweg 5-6 16278 Angermünde Tel./Fax: 03331 298792 e-mail: dvl.schwigon@gmx.de Position der Brandenburger Landschaftspflegeverbände zur Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums ab 2007 (ELER) in Brandenburg - April 2005 Neukonzeption der ländlichen Entwicklung - Chancen für nachhaltige Landwirtschaft und Artenvielfalt nutzen Die Neuausrichtung der Agrarpolitik ist mit Veränderungen in der Landnutzung verbunden. Diese Entwicklung wird sich in überschaubaren Zeiträumen besonders in einem Flächenland wie Brandenburg auf das gewohnte Bild unserer historisch gewachsenen Kulturlandschaft auswirken. Deshalb sind zum Erhalt der biologischen Vielfalt nachhaltige Bewirtschaftungsformen zu finden. Auch das europäische Netzwerk Natura 2000 zeigt dafür einen Weg auf. Die erfolgreiche Umsetzung von Natura 2000 in Brandenburg erfordert allerdings in den nächsten Jahren große gesellschaftliche, politische und fachliche Anstrengungen. Die 17 Brandenburger Landschaftspflegeverbände setzen sich seit Jahren für eine nachhaltig naturverträgliche ländliche Entwicklung ein. Dabei hat von jeher der Interessenausgleich der verschiedenen Akteure vor Ort einen hohen Stellenwert. Das betrifft praktische Maßnahmen in Sachen Landschaftspflege und Naturschutz ebenso wie Vorhaben zur regionalen Wertschöpfung im ländlichen Raum. Diese praktischen Erfahrungen auch aus anderen Bundesländern und EU-Mitgliedsstaaten sowie intensive Detailrecherchen und Forschungsarbeiten unseres Dachverbandes, des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL), werden wir in die Diskussion zur zukünftigen ländlichen Entwicklung in Brandenburg im Zeitraum 2007 bis 2013 mit einbringen. Die Umsetzung von Natura 2000 hat für uns als Landschaftspflegeverbände dabei eine hohe Priorität. Aber auch die nachhaltige Entwicklung des gesamten ländlichen Raumes in Brandenburg als Lebens-, Arbeits- und Naturraum mit seiner biologischen Vielfalt und regionalen Eigenart liegt uns am Herzen. Für die neue Förderperiode 2007-2013 sollen folgende Punkte im Sinne der beschriebenen Zielsetzung in die Programmplanung des Landes Brandenburg integriert werden:

1. Eine Verknüpfung der Ausgleichszahlung mit einer aktiven ökologischen Leistung des Landwirtes ist fachlich sinnvoll und anzustreben, zumal man so auch der strittigen Auffassungen von Modulation und Ausgleichszahlung begegnen kann. 2. Wir halten einen zielorientierten Ausbau und die Differenzierung der Agrarumweltprogramme (KULAP) mit deutlich qualifizierten Maßnahmen im Sinne einer gezielten Honorierung von Umweltleistungen für erforderlich, da deren ökologische Wirksamkeit bisher in wichtigen Teilbereichen als unzureichend bewertet werden muss (vgl. Halbzeitbewertung des EPLR). Bisher auftretende Konflikte zwischen Verwaltungsvorschriften einerseits und einer notwendigen, gebietsspezifischen Ausrichtung der Instrumente sowie ihrer fachlichen Praktikabilität andererseits, müssen erfolgsorientiert harmonisiert werden(siehe Tabelle).Vertragsnaturschutz ist dabei als unverzichtbares Instrument für den Erhalt der Artenvielfalt unserer Kulturlandschaft durch zielorientierte Maßnahmekombination zu modifizieren. Dabei kann auf eine Vielzahl von wissenschaftlichen Erkenntnissen für Brandenburg zugegriffen werden, die größtenteils durch praktische Erprobung untersetzt sind und standortbezogen in die Landnutzung integriert werden können. Hier treten wir für ein Spezialprogramm Vertragsnaturschutz ein, das einen sehr flexiblen Handlungsspielraum für eine hochspezialisierte Förderung bezogen auf ganz konkrete Standorte und Bewirtschaftungsbzw. Pflegeverfahren ermöglicht. Auch bei den Agrarumweltprogrammen soll die Anzahl der Programme, die den Erhalt der biologischen Vielfalt zum Inhalt haben, deutlich reduziert werden. Im Kernpunkt können dabei 2 Programme stehen, in denen alle notwendigen Maßnahmen zusammengefasst und mit einem entsprechenden standortgerechten Handlungsspielraum ausgestattet werden: Umweltschonende Landbewirtschaftung Grünland und umweltschonende Landbewirtschaftung A- cker. 3. Zentral ist für beide o.g. Förderinstrumente eine deutliche Flexibilisierung notwendig, um deren Anpassung an regionale Unterschiede wesentlich besser zu ermöglichen als bisher. Für die Berücksichtigung der regionalen Verschiedenartigkeit von Landschaftsräumen hinsichtlich ihrer ökologischen Ausstattung und Sensibilität sind die vorhandenen Fachplanungen, Ergebnisse aus Forschungsprojekten und nicht zuletzt die Erfahrungen der Fachverwaltungen und anderer fachbezogener Akteure zu nutzen. Entwicklungen in anderen EU-Staaten (z.b. Österreich) zeigen Chancen für regionale Modifikationen deutlich auf, für die Landschaftspflegeverbände in Brandenburg seit Jahren eintreten. 4. Flexible regional angepasste Agrarumwelt- und Landschaftspflegeprogramme benötigen Überzeugungsarbeit und fachliche Unterstützung für die Landwirte, sind dann aber wesentlich ziel- und erfolgsorientierter in der praktischen Umsetzung. Hier

haben sich die Landschaftspflegeverbände bestens bewährt. Diese fachliche Begleitung soll zukünftig nicht ausschließlich auf Einzelflächen bezogen werden, sondern auch auf Betriebsebene durchgeführt und über ELER finanziert werden können. Aufbauend auf den Erfahrungen und der Auswertung der Ergebnisse des Verbundprojektes zum Naturschutz in der offenen agrargenutzten Kulturlandschaft im Biosphärenreservat Schorfheide Chorin und den Beispielen in Österreich und Großbritannien sollen die Landwirte die Chance haben, zusammen mit den Landschaftspflegeverbänden mögliche Naturschutzmaßnahmen im Kontext ihrer gesamtbetrieblichen Struktur und Aktivitäten zu planen und umzusetzen. Weitere wissenschaftliche Projekte gehen in Brandenburg in diese Richtung. Ein gesamtbetriebsbezogenes Agrarumwelt- und Landschaftspflegekonzept, auch unter Berücksichtigung von Cross Compliance kann alle relevanten Fördermaßnahmen der 2. Säule enthalten und ist unbürokratisch in den Agrarantrag zu integrieren und gegebenenfalls durch Vertragsnaturschutz zu ergänzen. 5. Nicht-investive Landschaftspflege soll auf EU-Kofinanzierungsmöglichkeiten geprüft und in die Agrarumweltprogramme integriert werden. Eine naturschutzorientierte Beratungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit muss in die Förderinstrumente Eingang finden. Sie ist für eine Umsetzung von Natura 2000 in Brandenburg unabdingbar und muss daher im Ansatz breit gefasst werden und zielgruppenspezifisch die verschiedenen Akteure einbeziehen. 6. Die Maßnahmen im Bereich der sogenannten investiven Landschaftspflege sollen entsprechend der gemeinsamen Richtlinie zum Landschaftswasserhaushalt, den kulturbautechnischen Maßnahmen und der biologischen Vielfalt, inklusive des erforderlichen Managements in die 2. Säule integriert werden. 7. Aus Sicht der Landschaftspflegeverbände ist es wünschenswert, auch Nicht- Landwirten als potenziellen Anbietern von Umweltleistungen die Antragstellung zu ermöglichen. Von Seiten der Kommission wurde diese Anregung im Vorschlag zur ELER-Verordnung für die Agrarumweltprogramme aufgenommen ab 2007 können also auch Zahlungen an Nichtlandwirte gewährt werden. Unsere Forderung ist es deshalb, Agrarumweltprogramme für Nicht-Landwirte zu öffnen, um die Möglichkeit ihrer Anwendung im Sinne von Natura 2000 auf Standorten, die der Landwirt nicht mehr beansprucht, zu erhalten. 8. Gebietskulissen sollten von der Agrar- und Umweltverwaltung im Rahmen einer fachlichen Beratung und in Abhängigkeit von bestehenden Kulissen (z.b. Großschutzgebiete), sowie den ökologischen Erfordernissen flexibel definiert werden können und so zu einer besseren Zielorientierung der Maßnahmen beitragen.

9. Die Großschutzgebiete bieten als Netzwerk dabei gute Voraussetzungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Brandenburg und für eine ergebnisorientierte Arbeit bei der Umsetzung von Natura 2000. Die Stabilität dieser bestehenden Struktur ist unbedingt zu erhalten. Landschaftspflegverbände sind bewährte Partner der Großschutzgebiete. 10. Für eine Etablierung von Natura 2000 im EFRE muss dafür eine eigene Priorität mit eindeutigen Finanzierungsinstrumenten festgelegt werden mit jährlichen Finanzzuweisungen. Dabei müssen alle erforderlichen Kosten zur Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden. 11. Für die neue Förderperiode muss die Abstimmung der Maßnahmen zwischen E- LER, EFRE und ESF zur Umsetzung von NATURA 2000 eine maximale Kohärenz bieten. Fazit: Die Brandenburger Landschaftspflegeverbände begrüßen die Möglichkeiten, die sich durch die neue Agrarpolitik für die Entwicklung des ländlichen Raums eröffnen. Allerdings ist eine entsprechende Finanzausstattung der 2. Säule und eine umfassende, an Effizienz orientierte Abstimmung der einzelnen Förderinstrumente notwendig. Die Landschaftspflegeverbände sehen in erster Priorität die Einbeziehung der Punkte 2 bis 7 und Punkt 10 in die Programmplanung, um die Ziele von Natura 2000 mit der Landwirtschaft und allen anderen potenziellen Akteuren kooperativ umzusetzen. Anlage: Maßnahmevorschläge

Anlage: Förderinhalt Artikel Forderung der Landschaftspflegeverbände für Brandenburg Berufsbildung und Informationsmaßnahmen Art. 56 maßnahmen und ähnlichen Naturschutzmaßnahmen sind Art. 20 und Intensive Information und Berufsbildung zu Agrarumwelt- in Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Ausgleichszahlungen für Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie (Landwirtschaft) Art. 23 Art. 25 in Verbindung mit Art. 93 Nr.2 Art. 36 alle Aktivitäten zu integrieren. Beratung orientiert sich an der Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtleistung des Betriebes, die Beachtung von Natura 2000-Auflagen und weitere Umweltaspekte wird dabei qualifiziert mit abgedeckt werden. Sofern Investition dem Erhalt der Kulturlandschaft oder dem Schutz der Umwelt dient, sind Landwirten höhere Fördersätze für Stallanlagen als in Standardfällen zu gewähren, um der Tendenz des rückläufigen Tierbestandes in Natura 2000- Gebieten entgegenzuwirken. Möglichkeit für Ausgleichszahlungen für Landwirte in Natura 2000-Gebieten sollte fortgesetzt werden. Allerdings sollte der Schwerpunkt der Umsetzung von Natura 2000 auf Agrar- und Waldumweltmaßnahmen liegen (höhere EU-Kofinanzierung, Primat der Freiwilligkeit, flexiblere Steuerung als bei hoheitlichem Handeln). Agrarumweltprogramme Art. 37 Artenreiches Grünland - Zusammenfassung und standortbezogene zielorientierte Flexibilisierung der bisherigen Maßnahmen (u.a. verbesserte Förderung der Beweidung) - Mahd und regelmäßige Entbuschung von Trockenstandorten und Feuchtwiesen - Erfolgsorientierte Maßnahme mesophiles Grünland Umweltschonende Landbewirtschaftung Acker - Lebensraum Brache: Umsetzung von Naturschutzzielen auf Stilllegungsflächen; Brachestreifen u. fenster (vgl. ZALF-Projekt) - Extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen bzw. Ackerteilflächen Zielangepasste Anbauverfahren in Natura 2000 Gebieten Öffnung der Agrarumweltmaßnahmen für Nichtlandwirte Nichtproduktive Investitionen (Landwirtschaft) Erstaeinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen Ausgleichszahlungen Natura 2000 (Forst) für Art. 38 Art. 41 Art. 43 Als wichtige Ergänzung zu den Agrarumweltmaßnahmen sind sämtliche investiven Naturschutzmaßnahmen incl. erforderlicher Management- und Planungsmaßnahmen zu unterstützen (z.b. Anlage von Landschaftselementen, Gewässerrenaturierung, Moor-Restitution). Hierzu ist Richtlinie LWH, Kulturbautechnik und biologische Vielfalt auszubauen. Sollte in Hinsicht der Klimaprognosen des PIK für Brandenburg nicht ausgeschlossen werden. Wir befürworten eine standortbezogene Erprobung mit wissenschaftlicher Begleitung auch unter Berücksichtigung des Themas Energieholz Möglichkeit für Ausgleichszahlungen für Privatwald in Natura 2000-Gebieten ist neu zu schaffen, Schwerpunkt der Umsetzung von Natura 2000 im Privatwald aber über Waldumweltmaßnahmen ermöglichen.. Wald-Umweltmaßnahmen Art. 44 Analog zu Agrarumweltprogrammen wird Instrument der freiwilligen Kooperation von Naturschutz und Privat- bzw. Gemeindewald neu etabliert. Schwerpunkt sollte in der Umsetzung prioritärer Maßnahmen in FFH-Gebieten liegen. Investitio- Nichtproduktive nen (Forst) Art. 46 Förderung von Investitionen, die mit Waldumweltprogrammen verbunden sind (z.b. Vernässungsmaßnahmen in entwässerten Bruchwäldern).

Förderung des Fremdenverkehrs Schutz, Aufwertung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes Investitionen und Bildungsmaßnahmen des Naturschutzes Kompetenzentwicklung und Animation für integrierte ländliche Entwicklung Integrierte ländliche Entwicklung über LEADER Art. 52 Art.53 / Art. 55 in diskutierten Fassungen Art. 57 Art. 60ff Förderfähig sollten hier u.a. sein: Informationszentren für Schutzgebiete, Ausschilderungen incl. Info-Tafeln und Lehrpfaden sowie der Zugang zu natürlichen Gebieten. Hier ist der Schwerpunkt auf die Information und Beratung von Land- und Forstwirten durch Landschaftspflegeverbände zu legen: betriebsspezifische Agrarumwelt- und Landschaftspflegekonzepte sowie deren fachliche Begleitung bei der Umsetzung sind zu unterstützen (analog den Erfahrungen aus Österreich und der Schorfheide), weitere wichtige Aspekte: Erarbeitung von Managementplänen für Natura 2000 und andere ökologisch wertvolle Gebiete (incl. Moderationsverfahren und Abstimmungen durch LPV) Aktivitäten zur Sensibilisierung für Umweltbelange Für den Bereich der integrierten ländlichen Entwicklung zu dem auch Naturschutzaktivitäten gehören können sind u.a. Studien, Info-Maßnahmen, Schulungen, etc. förderfähig. Ein wichtiges Thema hierbei: Qualifizierung von Netzwerkakteuren zur Umsetzung von Natura 2000 (Gebietsbetreuer). Lokale Aktionsgruppen können im Rahmen eines Bottom-up- Konzeptes innovative ländliche Entwicklungsprozesse insbesondere in den Großschutzgebieten umsetzen. Naturschutzthemen, insbesondere die Inwertsetzung von Landschaft über einen nachhaltigen Tourismus und Regionalvermarktung sind dabei Schwerpunkt der ländlichen Entwicklungsstrategie.