Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Nicola Müller, Referentin SW II1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stand: Juni 2016 Marktumfeld Wohnungsmärkte nach Bauboom 1990er Jahre lange Zeit entspannt Prognose sinkender Bevölkerungszahlen Sinkende Bauzinsen Schwierige konjunkturelle Phase - Zwang zur Haushaltskonsolidierung Schwerpunkt der Wohnraumförderung auf qualitative Verbesserung der Wohnungsbestände Anteil geförderter Neubau an Gesamtfertigstellungen fiel auf 6% 2006 Abschaffung degressive Abschreibung und Eigenheimzulage 2007 Übertragung Zuständigkeit für soziale Wohnraumförderung auf die Länder Folge: deutlich sinkende Neubauzahlen Tiefpunkt 2009: 160.000 Fertigstellungen sinkendes Angebot an Wohnraum 2 1
Aktuelles Marktumfeld Seit der globalen Wirtschafts-/Finanzkrise 2007/2008 zunehmende Nachfrage durch Kapitalanleger Zunehmende private Nachfrage nach Eigenheimen Zunehmende Zahl Einpersonenhaushalte Steigende Studierendenzahlen in den Universitätsstädten Aktuell: Zuwanderung und Flüchtlinge steigende Nachfrage nach Wohnraum Steigende Nachfrage 2
Steigende Mieten Abb_3 Auch: Anstieg der Baugenehmigungen 3
Entnommen: BBSR: Bericht zur Lage und Perspektive der Bauwirtschaft 2015 Fazit Wohnungsmarkt Wir brauchen mehr Wohnraum für alle Menschen in Deutschland! Baufertigstellungen von mindestens 350.000 WE pro Jahr notwendig 2014: 245 000 WE 2015: 270.000 WE (Schätzung). 4
Es folgt: Das Bündnis 10. Juli 2014: BM in Dr. Hendricks startet das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Partner im Bündnis Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bauministerkonferenz Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Haus & Grund Deutschland e.v. Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v. (GdW) ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Bundesverband Freier Immobilien-und Wohnungsunternehmen e.v. (BFW) BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland mit den Mitgliedern Immobilienverband Deutschland (IVD) und Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) Deutscher Mieterbund e.v. (DMB) Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v. Zentralverband des deutschen Baugewerbes e.v. Zentralverband des Deutschen Handwerks e.v. (ZDH) Bundesverband Baustoffe, Steine und Erden e.v. (BBS) IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) KfW Bankengruppe Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Bund Deutscher Architekten (BDA) Bundesarchitektenkammer e.v. (BAK) Bundesingenieurkammer (BIngK) 10 5
Das Bündnis 23. Februar 2015: Memorandum der Bündnispartner -> gemeinsame Zielsetzungen festgelegt Die Bündnispartner werden unter Berücksichtigung der Kompetenzordnung im Rahmen ihrer spezifischen Instrumente und Möglichkeiten die Rahmenbedingungen für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität vorzugsweise im bezahlbaren Marktsegment verbessern und wirkungsvoll zur Angebotsausweitung in den Ballungsgebieten mit Wohnraummangel beitragen. 6
06.07.2016 Bündnisstruktur 27. November 2015: Spitzengespräch BMin mit den Bündnispartnern -> Verständigung über Kernempfehlungen und Maßnahmen des Bündnisses -> Wohnungsbauoffensive (10 Punkte) 3./4. März 2016: Nationaler Kongress zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen in Berlin 9. März 2016: Kabinettbericht 17. März 2016: BT-Beratung Bericht zum Bündnis und zur Wohnungsbauoffensive 7
Wohnungsbau-Offensive: Das 10-Punkte-Programm Bündnisstruktur 8
1. Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen Hand verbilligt und nach Konzeptqualität vergeben 2. Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen 3. Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken 4. Zielgenaue steuerliche Anreize für mehr bezahlbare Wohnungen schaffen 5. Bauordnungen harmonisieren Aufwand reduzieren 6. Normen, Standards und gesetzliche Anforderungen im Bauwesen auf den Prüfstand stellen 7. Serielles Bauen für ansprechenden und günstigen Wohnraum forcieren 8. Stellplatzverordnungen flexibler ausgestalten 9. EnEG, EnEV und EEWärmeG strukturell neu konzipieren 10.Gemeinsam für mehr Akzeptanz von Neubauvorhaben werben 9
1. Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen Hand verbilligt und nach Konzeptqualität vergeben BImAstellt Kommunen und kommunalen Gesellschaften seit 2015 Grundstücke mit deutlichen Preisabschlägen u.a. für den sozialen Wohnungsbau und die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung (Verbilligungsrichtlinie vom 11. November 2015) Sozialer Wohnungsbau: Geschosswohnungsbau mit mindestens 8 WE, max. 25.000 pro neu geschaffener Wohneinheit (begrenzt auf 80 % des Kaufpreises) verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften: Abschlag von 250.000 auf 350.000 erhöht Länder und Kommunen sind ihrerseits gefordert, zügig Bauland verbilligt bereit zu stellen 2. Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen Vorrang der Innenentwicklung erfordert konsequente Nutzung vorhandener Innenentwicklungspotenziale Baulückenschließung Nachverdichtung/Aufstockung Aktivierung von Brachflächen Umwidmung von Büro- und Gewerbeimmobilien Bauplanungsrechtsnovelle 2016 u.a. Schaffung einer neuen Baugebietsstrategie urbanes Gebiet in der BauNVO Ziel: stärkere Verdichtung und Nutzungsmischung in innerstädtischen Lagen ermöglichen 10
3. Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken hoher Stellenwert der sozialen Wohnraumförderung bei Schaffung von bezahlbarem Wohnraum seit Föderalismuskommission II (2007) liegt Zuständigkeit bei den Ländern Bund stellt bis 2019 sog. Kompensationsmittel zur Verfügung: 2007 2015 jährlich rund 518 Mio. Euro p.a. 2016 2019: Aufstockung um 500 Mio. Euro p.a., ges. rd. 4 Mrd. Euro Eckwertebeschluss Haushalt 2017 ff: zusätzlich 500 Mio. p.a. für Zwecke der Wohnraumförderung Länder sind gefordert, ihren Mitteleinsatz ebenfalls bedarfsgerecht zu erhöhen Flexibler Umgang mit Belegungsbindungen Kooperationsverträge von Kommunen mit Wohnungsunternehmen und - genossenschaften 4. Zielgenaue steuerliche Anreize für mehr bezahlbare Wohnungen schaffen Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Kabinettbeschluss vom 3.2.2016) 35 % in 3 Jahren (zusätzlich zur regulären AfA) Förderkulisse: Gebiete mit Wohngeldmietenstufen IV VI, MietpreisbremsenVO / KappungsgrenzenVO Beschränkung der förderungsfähigen Baukosten zur Vermeidung der Förderung von Luxuswohnungen Förderung zeitlich befristet für Baumaßnahmen, mit denen im Zeitraum 2016 2018 begonnen wird mindestens 10 Jahre für Vermietung zu Wohnzwecken Ziel: Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Mitte 2016 11
5. Bauordnungen harmonisieren Aufwand reduzieren Bauordnungen = Landesrecht Forderung im Bündnis (Baukostensenkungskommission): Landesbauordnungen konsequenter als bisher an Musterbauordnung der Länder orientieren und Verständigung auf einheitliche Regelungen BMUB wird Empfehlungen für Überarbeitung der MBO ausarbeiten und sich dabei mit den Ländern abstimmen Bauministerkonferenz Oktober 2015: Länder haben Überprüfung des Bauordnungsrechts auf Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenzial vereinbart 6. Normen, Standards und gesetzliche Anforderungen im Bauwesen auf den Prüfstand stellen BKSK: bautechnische Regelsetzung ist ein Kostentreiber für das Bauen Zuständigkeit: DIN (organisiert in nicht-staatlicher Trägerschaft) auf Initiative BMUB Einrichtung eines Sonder-Präsidialausschusses beim DIN Einrichtung AG Standards im Bauwesen im BMUB unter Beteiligung BMWi(im März 2016) BMUB schlägt Ländern Einrichtung eines ständigen Bund-Länder- Kontrollausschusses für gesamten Bereich der bautechnischen Regelsetzung vor 12
7. Serielles Bauen für ansprechenden und günstigen Wohnraum forcieren BKSK: Kosteneinsparpotenziale durch Modularisierung, Standardisierung und serielle Vorfertigung nutzen Einrichtung einer Bund-Länder-AG Serielles Bauen im Januar 2016 unter Beteiligung von Wohnungs- und Bauwirtschaft Beschleunigung von Typengenehmigungen in den Bauordnungen der Länder Förderprogramm des BMUB Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen berücksichtigt serielles Bauen als Fördertatbestand Architekturwettbewerb Serielles Bauen in Planung 8. Stellplatzverordnungen flexibler ausgestalten Pkw-Stellplätze/Tiefgaragen -> verpflichtende Vorgaben verteuern den Wohnungsbau Zuständigkeit der Länder und Kommunen bei veränderten Mobilitätsverhalten flexible Stellplatzregelungen erforderlich (gute Beispiel: Berlin, Hamburg) 13
9. EnEG, EnEV und EEWärmeGG strukturell neu konzipieren Ambitionierte Energieeffizienz- und Klimaschutzziele auf nationaler und internationaler Ebene (national: Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050) Wichtige Instrumente: EnEG/EnEV und EEWärmegesetz sollen zusammengeführt werden -> verbesserte Integration erneuerbarer Energie in die Wärmeversorgung von Gebäuden sowie verbesserter Vollzug Einführung des eurosparrechtlich geforderten Niedrigstenergiegebäudebestands für Neubauten (ab 2011 für alle Neubauten) Ziel: Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2016 10. Gemeinsam für mehr Akzeptanz von Neubauvorhaben werben Bündnispartner wollen gemeinsam für ein besseres Neubauklima und größere Akzeptanz des Wohnungsbaus in der Bevölkerung werben (NIMBY-Phänomen) Kampagne des BMUB Du bist die Stadt 2015 Fachgespräch am 6.7.2016 Projektbezogen frühzeitige Einbindung bei konkreten Planungen durch Bauherr und Kommune projektbezogene Bürgerbeteiligung und Dialog mit den Anwohnern auch über Zielkonflikte (z.b. Grün- und Freiflächen, höheres Verkehrsaufkommen etc.) 14
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fachagentur/Anmeldung zum Newsletter buendnis@empirica-institut.de Nicola Müller nicola.mueller@bmub.bund.de buendnis@bmub.bund.de 15