3886/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Ähnliche Dokumente
Übersicht der Probenzahlen untersuchter Lebensmittel und ihrer Beanstandungen 2007

Zusammenfassung der Meldungen von Biologische oder biologisch bedingte Gefahren im September 2017

6150/AB XX.GP. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1:

Biologische oder biologisch bedingte Gefahren in der Kalenderwoche 33/2017

312/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

GZ: BMG-11001/0073-I/A/15/2016 Wien, am 21. April 2016

Lebensmittelsicherheit 2012 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

Gesamtinhaltsverzeichnis

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016

Lebensmittelsicherheit 2013 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

318/J XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

GZ: BMG-11001/0177-I/A/5/2016 Wien, am 15. Juli 2016

Lebensmittelsicherheit 2016 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

Übermittlung von Isolaten gemäß 38 Abs.1 Z 6 und 74 LMSVG / Änderung

GZ: BMGF-11001/0138-I/A/5/2017 Wien, am 15. Mai 2017

Statistik der LFGB-Proben und deren Beanstandungen geordnet nach ZEBS- Warengruppen und Beanstandungscode

Lebensmittelsicherheit 2014 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

GZ: BMGF-11001/0038-I/A/5/2017 Wien, am 31. März 2017

Lebensmittelsicherheit 2015 in Deutschland. Pressekonferenz des BVL und der Bundesländer

Editorial Was gibt es Neues? Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen

GZ: BMASK /0194-VI/2016 Wien,

Gesundheitsgefährdend (andere Ursachen) VO n. 13. Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben 12 (1) Nachgemacht/ wertgemindert/ geschönt 11 (2) Nr.

Zu 1861/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

3229/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Wien, 12. März 2008

Code Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische

Code Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische

9921/AB. vom zu 10366/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

393/AB XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Einzugsbereiche für Untersuchungen in bestimmten Untersuchungsbereichen

21/AB. vom zu 19/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

4619/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Lebensmittelkontrolle in Österreich

GZ: BMASK /0010-VI/B/1/2017 Wien,

GZ: BMG 11001/0067 I/5/2009 Wien, am 20. Mai 2009

Außenhandelsbilanz - Alle Länder

GZ: BMGF-11001/0329-I/A/5/2016 Wien, am 5. Jänner 2017

Laborsicherheit und Grundlagen des mikrobiologischen. 2 Anforderungen an mikrobiologische Laboratorien. Mikrobiologische Untersuchungen: Grundlagen

Herzlich Willkommen!

GZ: BMG 11001/0394 II/A/9/2010 Wien, am 3

GZ: BMG-11001/0315-I/A/15/2014 Wien, am 9. Februar 2015

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

4364/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Orientierungserlass zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwertund gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

GZ: BMASK-90180/0029-III/2016 Wien,

1067/AB. vom zu 1180/J (XXV.GP) in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1180/J betreffend Familienbeihilfe

Quartalsbericht. zur Nutzung des Bio-Siegels

Quartalsbericht. zur Nutzung des Bio-Siegels

7546/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

4910/AB XXIV. GP. Eingelangt am Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Quartalsbericht. zur Nutzung des Bio-Siegels

3495/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Ausgewählte Zoonoseerreger in Lebensmitteln 1. Salmonellen

Zusammenstellung der Untersuchungsergebnisse nach dem ZEBS- Waren- und Beanstandungscode: Lebensmittel (ausgenommen Erzeugnisse des Weinrechts)

12348/AB. vom zu 12875/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

12622/AB. vom zu 13206/J (XXV.GP)

Die Ernährungsindustrie im Überblick 2007/2008 FOLIENSATZ

Ernährung in Österreich

3627/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

2. Teil der Nationalen Verzehrsstudie NVS II

GZ: BMG-11001/0129-I/A/5/2016 Wien, am 27. Juni 2016

Gefahr oder Genuss auf dem Teller - Lebensmittelsicherheit in Österreich

10673/AB. vom zu 11101/J (XXV.GP)

Anmeldeformular BNN-Laboranerkennung

Hinweis Dieser Leitfaden hat keinen offiziellen rechtsverbindlichen Charakter und wurde lediglich zu Informationszwecken

Anmeldeformular BNN- aboranerkennung

GZ: BMASGK /0009-VI/B/4/2018 Wien,

Ausgewählte Zoonoseerreger in Lebensmitteln

9726/AB. vom zu 10155/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1032-II/2016 Wien, am 9. November 2016

Jahres-Probenstatistik 2017 Bereich "Lebensmittelsicherheit und Zoonosen"

GZ: BMGF-11001/0272-I/A/5/2016 Wien, am 31. Oktober 2016

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Novel Food. 25. April 2017

1182/AB. vom zu 1208/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0468-II/8/2018 Wien, am 22. August 2018

2431/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

11245/AB. vom zu 11616/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0186-I/1/c/2017 Wien, am 24. März 2017

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom

Ausgewählte Zoonoseerreger in Lebensmitteln 1. Salmonellen

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Lebensmittel und Ernährung

1884/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

34/AB. vom zu 33/J (XXVI.GP)

GZ: BKA /0075-IV/10/2018 Wien, am 5. Oktober 2018

Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und dioxinähnliche PCB

13141/AB. vom zu 13963/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

1313/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

8784/AB. vom zu 9180/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0620-III/5/2016 Wien, am 22. Juni 2016

Eingelangt am Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

11799/AB. vom zu 12432/J (XXV.GP)

13086/AB. vom zu 13911/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0678-II/2/a/2017 Wien, am 21. August 2017

GZ: BMASK /0006-VI/B/1/2018 Wien,

11330/AB. vom zu 11820/J (XXV.GP)

183/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

4510/AB. vom zu 4691/J (XXV.GP)

Das Produkt aus der Verpackung nehmen und bei Raumtemperatur ca. 60 Minuten auftauen lassen. Fertigungsgrad -18. Palette.

TEIL II - KONTROLLVORSCHRIFTEN

GZ: BMASGK-20001/0033-II/A/7/2018 Wien,

Gesunde Ernährung.

GZ: BMGF-11001/0116-I/A/5/2017 Wien, am 12. Mai 2017

52100_Beerenteller_GV

11627/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

GZ: BMGF-11001/0214-I/A/5/2017 Wien, am 4. Juli 2017

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Text. Anhang I. Bundesrecht konsolidiert

Transkript:

3886/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 3886/AB XXIII. GP Eingelangt am 15.05.2008 BM für Gesundheit, Familie und Jugend Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag a. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien GZ: BMGFJ-11001/0051-I/A/3/2008 Wien, am 14. Mai 2008 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3926/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt: Einleitend ist festzustellen, dass eine endgültige statistische Auswertung der Daten aus 2007 noch nicht erfolgt ist. Die Zahlen- bzw. Prozentangaben sind daher vorläufige und können von den tatsächlichen noch geringfügig differieren. Frage 1: Im Jahr 2007 wurden 2745 Meldungen über RASFF an die Mitgliedstaaten weitergeleitet, davon waren

2 von 5 3886/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung - 875 Meldungen sogenannte alerts (Meldungen über Waren die möglicherweise am europäischen Markt sind), - 1870 Informationsmeldungen (Meldungen über Waren bei denen davon auszugehen ist, dass sie nicht am europäischen Markt sind, wie z.b. Zurückweisungen an der EU-Außengrenze, abgelaufene Waren ) und - 571 ergänzende Meldungen zu alerts und - 322 ergänzende Meldungen zu Informationsmeldungen. Fragen 2 und 5: Seit 1. März 2007 wird die administrative Abwicklung des Schnellwarnsystems nicht mehr vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend sondern von der AGES, Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg, Kontakt- und Unterstützungsstelle, durchgeführt. Aufgaben des Risikomanagements werden nach wie vor vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend wahrgenommen. Bis 1. März 2007 wurden alle alert Meldungen, seit 1. März werden jene, bei denen die Möglichkeit des Inverkehrbringens gegeben ist (574 Meldungen) an die für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmittel zuständigen Landeshauptleute (Lebensmittelaufsichtsbehörden und/oder Veterinärbehörden) weitergeleitet. Diese Weiterleitung erfolgte unabhängig davon, ob sie in Österreich nach den Bestimmungen des Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetzes als gesundheitsschädlich beurteilt wurden oder nicht. Nach Fertigstellung der Beurteilung nach dem österreichischen LMSVG wird diese ergänzend übermittelt. Auch Informationsmeldungen oder zusätzliche Meldungen werden, soweit sie Österreichrelevanz besitzen, an die genannten Behörden übermitttelt. Die genannten Behörden wurden vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend in den Ländern angewiesen, Nachschau zu halten und gegebenenfalls weitere Veranlassungen zu treffen bzw. Maßnahmen zu setzen. Oblag anderen Ressorts eine Zuständigkeit in bestimmten Bereichen, wurden die Meldungen an diese weitergeleitet (z.b. Weiterleitung der Informationsmeldungen über Zurückweisungen an der Grenze bei pflanzlichen Lebensmitteln an das Bundesministerium für Finanzen als zentrale Stelle für die Zollbehörden). Fragen 3 und 6: Folgende Lebensmittel waren von den Meldungen betroffen: 653 - Nüsse, Erzeugnisse aus Nüssen und snacks, 545 - betrafen Fische, Krustentiere und Mollusken, 418 - Obst und Gemüse 222 - Fleisch und Fleischerzeugnissen, Wild und Geflügel und Geflügelerzeugnisse, 128 - Getreide und Backwaren, 123 - diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel, 123- Kräuter und Gewürze, 104 - Süßwaren, Honig und Gelee royal,

3886/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 3 von 5 49 - nicht alkoholische Getränke, 46 - Kakao und Kakaoerzeugnisse, Kaffe und Tee, 38 - Suppen und Saucen, 29 - Fette und Öle, 23 - Fertigmenüs, 21 - Milch und Milchprodukte, 14 - Eier und Eiprodukte, 7 - Zusatzstoffe 7 - Mineralwässer Die restlichen Meldungen betrafen alkoholische Getränke (außer Wein), Wein, Trinkwasser, Speiseeis und Desserts und gemischte, nicht eindeutig einer Warengruppe zuordenbare Lebensmittel. Die betroffenen Mengen sind in jeder einzelnen der Meldungen unterschiedlich und reichen von relativ wenigen und kleinen Packungseinheiten bis zu mehreren Tonnen. Diese für alle Notifikationen anzuführen, würde den Rahmen der Beantwortung sprengen, eine Erfassung in einzelne Produktgruppen erfolgt nicht. Die statistische Aufschlüsselung der Meldungen auf Herkunftsländer wird erst im Mai 2008 vorliegen und kann erst dann beantwortet werden (wird nachgereicht). Frage 4: Eine Begutachtung der über RASFF gemeldeten Lebensmittel nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und damit eine mögliche Beurteilung als gesundheitsschädlich erfolgte bei jenen Meldungen, bei denen die Möglichkeit eines Inverkehrbringens in Österreich gegeben war nicht also bei den Informationsmeldungen (betreffen v. a. Zurückweisungen an EU-Außengrenzen) und auch nicht bei alert -Meldungen, bei denen ein Vertrieb nach Österreich auszuschließen war. Unter den alert -Meldungen betreffend Lebensmittel, bei denen die Möglichkeit des Inverkehrbringens in Österreich bestand, wurden 288 als gesundheitsschädlich gemäß LMSVG beurteilt. Frage 7: Österreich hat 56 Fälle von Lebensmitteln (nicht umfasst sind ergänzende Meldungen zu alert oder zu Informationsmeldungen) an die entsprechende Stelle in der Europäischen Kommission weitergeleitet und zwar hinsichtlich Pestiziden in Gemüse, Parasiten in Lebensmitteln, genetisch veränderter Mikroorganismen (GVO) in Reis, pathogener Mikroorganismen (Salmonellen, Listeria monocytogenes, Enterobacter sakazakii) in Lebensmitteln, nicht deklarierter Allergene (Gluten) in Lebensmitteln, anderer Biokontaminanten (Histamin, Dioxin, Benzpyren) in Lebensmitteln, Mykotoxinen in Lebensmitteln, Fremdkörper in Lebensmitteln, Stechapfel in grünen Bohnen. Frage 8: In 41 Fällen wurden nach dem LMSVG als gesundheitsschädlich beurteilte Lebensmittel an die EK gemeldet. Die Fälle betrafen Stechapfel in grünen Bohnen, Pestizide in Gemüse, Parasiten in Fischfilets, Salmonellen in Geflügelzubereitung bzw. Sesamsamen, Listerien in Fisch, Enterobacter sakazakii in Kindernährmitteln, Fremdkörper in Quinoa und

4 von 5 3886/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung Kren, Aflatoxine in Lebensmitteln wie Mandeln und Haselnüssen, Benzo(a)pyren in Dorschleber, getrocknetem Fisch, Kürbiskernöl, Sprotten, Dioxin in Fischleber, Histamin in Fischerzeugnissen, nicht deklariertes Gluten in Suppe bzw. Buchweizenmehl. Frage 9: Abhängig von Relevanz und Zuständigkeiten werden die Meldungen an das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und an die Landeshauptleute (Lebensmittelaufsichtbehörden und/oder Veterinärbehörden) übermittelt. Seit 1. März 2007 wird dies im Auftrag des BMGFJ vom Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg der AGES, Kontakt- und Unterstützungsstelle durchgeführt. Frage 10: In einem Fall (betreffend Dorschleber) erfolgte eine Information der Öffentlichkeit gemäß 43 LMSVG. Zu den Fragen 11 bis 13 ist einleitend festzustellen, dass Rücknahmen vom Markt auch bei als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilten Waren erfolgen und damit bei Waren, die nicht innerhalb des RASFF erfasst werden. Weiters gab es im Berichtszeitraum eine unterschiedliche Interpretation der verwendeten Ausdrücke und damit eine unterschiedliche Zuordnung bei der Erfassung der Daten (z.b: unter Rückruf ist nach einer Klarstellung in einer Arbeitsgruppe der EK - der Rückruf von den Konsument/inn/en, also eine Information der Öffentlichkeit zu verstehen; Rückruf vom Markt, also von den belieferten Betrieben wird als Rücknahme bezeichnet). Im Rahmen des mehrjährigen integrierten Kontrollplanes wird eine Verbesserung der Datenqualtität angestrebt. Frage 11: In 18 Fällen erfolgte eine Information der Öffentlichkeit. Die Fälle betrafen Enterobacter sakazakii in Kindernährmitteln, Benzo(a)pyren in Dorschleber, Kardamon, Sprotten, getrocknetem Wels, Kürbiskernöl, Dioxin in Dorschleber, Fremdkörper in Süßwaren bzw. mariniertem Hering, Fremdkörper in Quinoa, Salmonellen in Salami, Allergene in Buchweizenmehl, erhöhter Jodgehalt in Seetang. Frage 12: In 58 Fällen. Frage 13: In 17 Fällen. Frage 14: In den Jahren 2006 und 2007 wurde in Österreich (im BMGFJ) kein Antrag auf Zulassung eines neuartigen LM oder einer neuartigen LM-Zutat gemäß Artikel 4 ("ordentliches Verfahren") der Verordnung (EG) Nr. 258/97 ("Novel Food Verordnung") eingereicht.

3886/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 5 von 5 Im Rahmen des sogenannten "vereinfachten Verfahrens", d.h. aufgrund einer Notifikation an die Europäische Kommission nach Artikel 5 og. Verordnung, wurde auf Basis einer Bestätigung der wesentlichen Gleichwertigkeit durch die AGES folgendes Produkt in der Europäischen Gemeinschaft auf den Markt gebracht: 2006: 1 Noni Saft (Saft der Frucht Morinda Citrifolia) Mit freundlichen Grüßen Dr. Andrea Kdolsky Bundesministerin