Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s Marco Kersting Operatives Marketing
Primärenergieverbrauch in Deutschland 0591
Erdgasverbrauch in Deutschland 0384c
Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland 2255a
Ersatzbedarf Ölsammelheizung im gasberohrten Gebiet Neue Bundesländer 2376
Wenn Elektro-Wärme-Pumpe installiert wird was wird verdrängt? 2377
Informationsquellen bei Erneuerung/Umstellung von Ölheizungen 2184
Wohnungsbeheizung Neubauten in Ostdeutschland 0174e
Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) Ziel: Anteil der erneuerbarer Energie am Wärmemarkt von 6% auf 14% steigern Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz / EEWärmeG) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) verfolgt dieses Gesetz das Ziel, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Eigentümer von Gebäuden müssen den Wärmeenergiebedarf anteilig mit Erneuerbaren Energien decken. Diese Pflicht kann durch die Nutzung von Biomasse, Geothermie, solarer Strahlungsenergie und Umweltwärme erfüllt werden.
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Eine Pflicht für Gebäude im Bestand und bei der Sanierung besteht derzeit nicht. Länder können eine Pflicht zur Nutzung von regenerativen Energie festlegen, auch Neubau vor 2009
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Die Pflicht gilt für alle Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden: Ein- und Mehrfamilienhäuser Gewerbe- und Geschäftsgebäude Kommunale Einrichtungen
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Was wird als regenerativer Anteil anerkannt? Solarenergie durch Solarkollektoren Feste Biomasse Geothermie und Umweltwärme Biogas in KWK Anlagen Bioöl Abwärme ist keine regenerative Energie, wird aber als Ersatzmaßnahme anerkannt.
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Erfüllung des EEWärmeG (aktueller Stand) Brennwertheizung plus Solar
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie Muss 15 % des Wärmebedarfs decken Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind Kollektorflächen von 4 % der Nutzfläche ausreichend Bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten 3 % 0,04 m² Kollektorfläche / Quadratmeter Nutzfläche Nutzfläche 150 m² 6 m² Kollektorfläche Die Länder können höhere Mindestflächen festlegen.
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) feste Biomasse, Geothermie und Umweltwärme gilt als erfüllt, wenn der Wärmeenergiebedarf überwiegend durch diese Energieträger gedeckt wird.
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Wärmepumpe für Heizung Wärmepumpe für Heizung und WW Zähleinrichtung Luft/Wasser Wärmepumpe 3,5 3,3 Wärmemengenzähler und Stromzähler elektrisch angetrieben Luft/Luft Wärmepumpe 3,5 3,3 Wärmemengenzähler und Stromzähler elektrisch angetrieben Sole/Wasser Wärmepumpe 4,0 3,8 Wärmemengenzähler und Stromzähler elektrisch angetrieben Wasser/Wasser Wärmepumpe 4,0 3,8 Wärmemengenzähler und Stromzähler elektrisch angetrieben Fossil angetriebene Wärmepumpen 1,2 1,2 Wärmemengenzähler und Brennstoffzähler
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Die Pflicht kann auch durch Nutzung anderer Energiearten erfüllt werden: flüssige Biomasse in Heizkesseln, die der besten verfügbaren Technik entsprechen mindestens 50 % gasförmige Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mindestens 30 %
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn Gebäudeeigentümer 1. den Wärmeenergiebedarf überwiegend unmittelbar aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen decken, 2. Maßnahmen zur Einsparung der Energie treffen oder getroffen haben oder 3. den Wärmeenergiebedarf unmittelbar aus einem Netz der Nah- oder Fernwärmeversorgung decken, soweit die Endenergie überwiegend aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammt.
KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG ENERGIEAUSNUTZUNG BIS 90 %
KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG BEITRAG FÜR DEN KLIMASCHUTZ
Einsatzmöglichkeiten
Wärmeerzeugung / Stromerzeugung Jahresdauerlinie des Wärmebedarfes Wärmelast [ in % der max. Wärmelast ] 100 80 60 40 20 0 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 Stunden des Jahres 5 Verlauf von Strombedarf und -erzeugung Winterwoche 20 Verlauf von Strombedarf und -erzeugung Sommerwoche Leistung [kw] 4 3 2 1 0 360 384 408 432 456 480 504 528 Stunden des Jahres Leistung [kw] 15 10 5 0 4056 4080 4104 4128 4152 4176 4200 4224 Stunden des Jahres BHKW-Stromerzeugung Strombedarf BHKW-Stromerzeugung Strombedarf
KWKG-Novelle: Bundesregierung bekennt sich zur Kraft-Wärme-Kopplung Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung (IEKP) die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 50 KWel. Leistung.
Basisförderung / Bonusförderung bei 5.000 Vollbenutzungsstunden Basisförderung Förderfähig ist die Installation wärmegeführter Mini-KWK-Anlagen, die: im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen, über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden, nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK Anlagen liegen und einen integrierten Stromzähler haben. Gewährung des Umweltbonus für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen mit folgenden Grenzwerten: Jeweils den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NOx und CO.
Ein Beispiel aus der Praxis Die Leistung einer ausgesuchten Anlage beträgt 4,7 kw. Die Planung hat 4.000 Vollbenutzungsstunden errechnet. Der Zielwert für die volle Förderung sind 5.000 Vollbenutzungsstunden. Daraus errechnet sich folgender Förderbetrag: 0,8 x 4 x 1.550 = 4.960 Euro 0,8 x (4,7 4) x 775 = 434 Euro Gesamt: = 5.394 Euro
KWKG - Gesamtvergütung Die Vergütung für Strom aus KWK Anlagen ist modular aufgebaut und in 4 Abs. 3 des KWK Gesetzes geregelt Aufbau: Gesamtvergütung Zuschlagszahlung nach KWK Gesetz Einspeisvergütung (vereinbarter Preis) = + oder Vergütung für den gelieferten Strom (üblicher Preis) + Kompensationszahlung
Förderung durch den KWK-Zuschlag 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 alte Bestandsanlagen Inbetriebnahme bis zum 31.12.1989) 1,53 1,53 1,38 0,97 neue Bestandsanlagen (Inbetriebnahme einer neuen Anlage oder einer mit mindestens 50% Kostenaufwand moderniserten Anlage zwischen 01.01.1990 und 31.03.2002 modernisierte Anlage (alte Bestandsanlage, modernisiert und zwischen 01.04.2002 und 31.12.2005 wieder in Dauerbetrieb genommen) neue kleine KWK-Anlage (größer 50 kw bis zu 2 MW) (Inbetriebnahme ab 01.04.2002) und bis zu 50kW (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2005) neue kleine KWK Anlagen bis 50 kw (Inbetriebnahme zwischen 01.04.2002 und 31.12.2008) 1,53 1,74 2,56 1,53 1,74 2,56 1,38 1,74 2,4 1,38 1,69 2,4 1,23 1,69 2,25 1,23 1,64 2,25 0,82 1,64 1,94 5,11 Cent für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage 2,1 0,56 1,59 2,1 1,59
KWKG - Gesamtvergütung Die Vergütung von KWK Strom laut KWK Gesetz ist modular aufgebaut und setzt sich folgendermaßen zusammen: Zuschlagszahlung nach KWK Gesetz: Vergütung für gelieferten Strom (EEX): 2008) Kompensationszahlung: 0,56-5,11 ct/kwh 6,801 ct/kwh (IV. Quartal < 1 ct/kwh (durchschnittlich) Energiesteuerbefreiung: 0,55 ct/kwh
BHKW in einem vermieteten Mehrfamilienhaus
BHKW in einem vermieteten Mehrfamilienhaus
KWKG ab 2009 neuer Regelungsinhalt
KWKG ab 2009 neuer Regelungsinhalt
KWKG ab 2009 neuer Regelungsinhalt
KWKG ab 2009 neuer Regelungsinhalt
Mini-BHKW-Geräte
Stromerzeugende Heizung
Weiterführende Links www.stromerzeugendeheizung.de www.bmu.de www.bafa.de
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