Promotionsreglement! für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich



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Transkript:

Fachmittelschulen des Kantons Zürich Promotionsreglement 43.5.4 Promotionsreglement! für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich (vom 9. Juni 007) Der Bildungsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag der Bildungsdirektion vom 9. Juni 007, beschliesst: A. Geltungsbereich. Diese Bestimmungen gelten für die Aufnahme am Ende der Probezeit und für die Promotion am Ende einer Zeugnisperiode. Die Probezeit dauert bis Ende November des ersten Schuljahres. Geltungsbereich B. Massgebliche Fächer. Massgeblich für die Promotion sind die Promotionsfächer gemäss Anhang, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet wurden. Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach. 3. Die Noten für weitere Fächer gemäss Lehrplan sind für den Entscheid über die Promotion nicht massgeblich, werden aber im Zeugnis aufgeführt. Promotionsfächer Weitere Fächer C. Beurteilung der Leistungen 4. Für jedes Semester der Ausbildung wird den Schülerinnen und Schülern ein Zeugnis über ihre Leistungen ausgestellt. Zeugnis 5. Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit ganzen und halben Noten bewertet. 6 ist die höchste, die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Noten. 0. 07-58

43.5.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich Promotionsreglement Leistungsbeurteilung 6. Bei der Beurteilung der Leistungen ist neben den schriftlichen und praktischen Arbeiten auch die mündliche Leistung angemessen zu berücksichtigen. Die Lehrperson informiert die Klasse rechtzeitig über die Art der Leistungsbeurteilung. D. Promotionsentscheide Entscheid 7. Der Klassenkonvent entscheidet am Ende der Probezeit über die definitive Aufnahme und jeweils am Ende des Semesters, letztmals am Ende des 5. Semesters, über die Promotion. Bedingungen 8. Die Bedingungen für die definitive Aufnahme bzw. Promotion sind erfüllt, wenn in allen Promotionsfächern, die im betreffenden Semester unterrichtet werden, a. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und b. nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden. Nichtaufnahme, provisorische Promotion, Nichtpromotion Letzte Promotionstermine 9. Schülerinnen und Schüler, welche die Bedingungen für die definitive Aufnahme bzw. Promotion nach 8 nicht erfüllen, werden am Ende der Probezeit abgewiesen bzw. am Ende einer Zeugnisperiode provisorisch promoviert oder nicht promoviert. Sie werden nicht promoviert, wenn sie bereits einmal provisorisch promoviert wurden. 0. Eine provisorische Promotion kann letztmals Ende des zweiten Schuljahres, eine Nichtpromotion am Ende des 5. Semesters ausgesprochen werden. Repetition. Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repetition in der nächsttieferen Klassenstufe zugelassen. Während der ganzen Fachmittelschulzeit kann nur einmal repetiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Klasse freiwillig wiederholt. 3 Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Abschlussprüfung zur Erlangung eines Fachmittelschulausweises zählt nicht als Repetition im Sinne von Abs..

Fachmittelschulen des Kantons Zürich Promotionsreglement 43.5.4 E. Besondere Bestimmungen. In Abweichung zu den 8 ist bei Schülerinnen und Schülern, die das Profil Gesundheit gewählt haben, Art. 4 der eidgenössischen Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 998 anwendbar. 3. In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zu Gunsten der Schülerin oder des Schülers von 8 dieser Promotionsbestimmungen abweichen. Profil! Gesundheit Besondere Fälle F. Schluss- und Übergangsbestimmungen 4. Dieses Reglement tritt auf Schuljahresbeginn 007/008 (0. August 007) in Kraft. Inkrafttreten 5. Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Schuljahr 005/06 und 006/07 begonnen haben und diese 008 bzw. 009 beenden, gilt weiterhin das Reglement für die Diplommittelschulen des Kantons Zürich vom 9. Januar 979. Übergangsbestimmung OS 6, 405. SR 4.03... 0. 07-58 3

43.5.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich Promotionsreglement Anhang zum Promotionsreglement FMS (Promotionsfächer je Profil) Pädagogik Kommunikation Naturwissenschaften Gesundheit Musik Theater! und Information Sprachen Sprachen Sprachen Sprachen Sprachen Sprachen Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Französisch Französisch Französisch Französisch Französisch Französisch Englisch Englisch Englisch Englisch Englisch Englisch Informations- und Informations- und Informations- und Informations- und Informations- und Informations- und! Kommunikations- Kommunikations- Kommunikations- Kommunikations- Kommunikations- Kommunikations-! technologien technologien technologien technologien technologien technologien Mathematik und Mathematik und Mathematik und Mathematik und Mathematik und Mathematik und! Naturwissenschaften Naturwissenschaften Naturwissenschaften Naturwissenschaften Naturwissenschaften Naturwissenschaften Mathematik Mathematik Mathematik Mathematik Mathematik Mathematik Biologie Biologie Biologie Biologie Biologie Biologie Chemie Chemie Chemie Chemie Chemie Chemie Physikalische Physikalische! Phänomene Phänomene Sozialwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwissenschaften Geschichte Geschichte Geschichte Geschichte und Geschichte Geschichte! Staatslehre Geographie Geographie Geographie Geographie Geographie Geographie Staats-, Wirtschafts- Staats-, Wirtschafts- Staats-, Wirtschafts- Volkswirtschaft, Staats-, Wirtschafts- Staats-, Wirtschafts-! und Rechtskunde und Rechtskunde und Rechtskunde Betriebswirtschaft, und Rechtskunde und Rechtskunde! Recht Sozialwissenschaften Praxis Psychologie Praxis Psychologie Praxis Psychologie Praxis Psychologie Praxis Psychologie Praxis Psychologie! und Kommunikation und Kommunikation und Kommunikation und Kommunikation und Kommunikation und Kommunikation Musische Fächer Musische Fächer Musische Fächer Musische Fächer Musische Fächer Musische Fächer! und Sport und Sport und Sport und Sport und Sport und Sport Bildnerisches Bildnerisches Bildnerisches Bildnerisches Bildnerisches Bildnerisches! Gestalten Gestalten Gestalten Gestalten Gestalten Gestalten Musik Musik Musik Musik Musik Musik Ergänzungsfächer! Berufsmatura Italienisch oder Spanisch 4

Fachmittelschulen des Kantons Zürich Promotionsreglement 43.5.4 Pädagogik Kommunikation Naturwissenschaften Gesundheit Musik Theater! und Information Bildnerisches Gestalten Grafische Gestaltung Biologie Physik Kulturgeschichte Kulturgeschichte! oder Musik und Bildbearbeitung Information und Information und Chemie Rhythmus, Bewegung Rhythmus, Bewegung! Kommunikation Kommunikation und Perkussion und Perkussion Rhetorik und Physik Musik und Bewegung Musik und Bewegung! Auftrittskompetenz Physikalische Phänomene Physikalische Phänomene Physikalische Phänomene Auftritt und Wahrnehmung Auftritt und Wahrnehmung Integriertes musisches Integriertes musisches Integriertes Musiktheorie, Stimm- Stimme und Sprechen! oder sozialwissenschaft- oder sozialwissenschaft- naturwissenschaftliches bildung und Klavier-! liches Projekt liches Projekt Projekt grundlagen Biologie Englische Kommunikation Integriertes Einzelunterricht Improvisation,! naturwissenschaftliches im Hauptfach Verwandlung und Szene! Projekt Chor Französische Theaterprojekte! Kommunikation Gesellschaftsfragen Anrechnung der Note zu einem Drittel im Fach Musik. Anrechnung der Note in der betreffenden Fremdsprache mit einem Viertel.. 0. 07-58 5