Delegation ärztlicher Tätigkeiten an das Krankenpflegepersonal

Ähnliche Dokumente
Delegation von ärztlichen Tätigkeiten in Zentralen Notaufnahmen. Eine starke Ressource für die Wirtschaftlichkeit von Zentralen Notfallaufnahmen

Delegierbare ärztliche Tätigkeiten - Gefahr erkannt Gefahr gebannt -

Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee Bad Segeberg 04551/883

KOMPLEMENTÄRE PFLEGEMETHODE Auf der sicheren Seite des Rechts. 29. Jänner Aroma-Symposium des

Onkologische Pflege vor großen Herausforderungen 6/22/2018

Delegation und Kooperation statt Substitution: Zusammenarbeit im Team

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014

Neueste haftungsrechtliche Fragestellungen im modernen Wundmanagement

01. Juni Mai 2017 Fachweiterbildung für Pädiatrische Intensivpflege

DGF-Fachkrankenpflegestandard

Veränderungen der Rolle der Funktionsdienste im Krankenhaus


Delegation Betriebsärztlicher Leistungen. Dr. med. Bernward Siebert Facharzt für Arbeitsmedizin Allergologie, Umweltmedizin VDBW Landesvorsitz Berlin

Medizinische Fachangestellte und Rettungsassistenten in der Notaufnahme, geht das?

Inhaltsverzeichnis. Einweisung in das QMH. Aufbauorganisation

4 Ärztliche Anordnung. Ärztliche Anordnung

FA für: Praxisanschrift:

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

Wahrnehmen Verstehen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Welche Berufsgruppe ist durch ihre Aus- / Fort- und Weiterbildung qualifiziert in der Versorgung nierenkranker Menschen?

O N K O L O G I S C H E P F L E G E

Palliativpflege im Akutkrankenhaus

Mindeststandards in der stationären Betreuung in Einrichtungen der Integrationshilfe. Welche Standards werden vom GuKG und SozBG bereits vorgegeben?

Inhaltsverzeichnis. Abmahnung 1 Rolf Höfert. Ärztliche Anordnung 4 Rolf Höfert. Alkohol im Dienst 9 Rolf Höfert. Altenheim 11 Rolf Höfert

Prof. Dr. Alfred Radner

Wir sind für Sie da. Ambulanter Pflegedienst. Altenhilfe der Stadt Augsburg

Stark in der Pflege. Willkommen in unserem Team!

Private Pflegedienstberatung Baake

Anlagen. Referat: Kooperationsbeziehungen Arzt Pflegende

Kurzbeschreibung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

A. S T E W I G - N I T S C H K E M B A / B B A / RBP

Pflegeexperten im Gesundheitszentrum Glantal - Wegbereiter für eine evidenzbasierte Pflegepraxis 1. Meisenheimer Pflegetag Yvonne Wegner, M.Sc.

Interdisziplinäre Chemotherapie Herausforderung in Struktur und Prozess

Universitätsmedizin Göttingen Georg-August-Universität Göttingen Pflegedienst der UMG

Ambulanter Pflegedienst. 24 Stunden Rufbereitschaft ( ) Ihre Ansprechpartnerinnen:

Ausbildung und Beruf Pflege

Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht Sozial- und Gesundheitspolitisches Forum. Dr. Thomas Radner

Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Ausbildung mit Perspektive. Ausbildung zum/zur. in den Henneberg-Kliniken Hildburghausen

Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Kunstfehler, Delegation von Tätigkeiten im HKL

Schulungs- und Weiterbildungsangebote

foederatio Paedo-medicorum helveticorum fpmh Ärztliche Union für Kinder und Jugendliche Union des Médecins d Enfants et d Adolescents

Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik gemäß 135 Abs. 2 SGB V. FA für: Praxisanschrift:

PLATTFORM PATIENTENSICHERHEIT. 24. März 2009

Leitbild des Klinikums der Johannes Gutenberg- Universität Mainz

Unser Auftrag. ist der caritative Dienst für den Menschen als lebendiges Zeugnis der frohen Botschaft Jesu in der Tradition der Orden.

Berufsbild Pflege. Perspektiven und Potentiale. Andreas Westerfellhaus Präsident des Deutschen Pflegerates e.v., Berlin

Entlassungsmanagement

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Schwarzbauer_

Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis - VERAH

SCh Hon.Prof. Dr. Gerhard Aigner

Perspektiven der Krankenpflege

Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit der Berufsgruppen aus juristischer Sicht. Reicht es aus einfach nur zu delegieren?

Interprofessioneller Pflegekongress Rechtliche Grauzone in der Versorgung von älteren Palliativ-Patienten

Pflege delegieren. IG Nephrologie Gisela Rütti, Pflegeexpertin MScN

RECHT AUF SICHERHEIT IN DER WUNDBEHANDLUNG? Juristische Aspekte

Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Quo vadis Medizinische Fachangestellte?

Zusammenwirken von Zukunftswerkstatt und Gesundheitsregion am Beispiel des Sozialpsychiatrischen Verbundes Emsland

Pflegeexperten im Gesundheitszentrum Glantal

Pflegeberufe im Wandel: Neue Bedarfe, neue Qualifikationen

Lob- & Beschwerdebericht

Die Notaufnahme braucht die Professionalität der Pflege

Information für Angehörige und Besucher Ihr Besuch auf der Intensivstation

Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege

Bremen, Seite 1

Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen

Diagnostik und Schulungen für Patienten mit Hormonerkrankungen erfordern Fachpersonal

Exemplarisch: Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Interdisziplinäre Zusammenarbeit was ist mein Part? DEKV-Forum für Nachwuchskräfte 30. Juni 2015 Hedi François-Kettner, Berlin

OP-Barometer ZGWR Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht. FRA UAS Frankfurt University of Applied Sciences

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. (Vertragsarzt und ermächtige Einrichtung)

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Satzung für das. Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin. Präambel

Tag der seltenen Erkrankungen , 17:00 Uhr, UKE, N30

Pflege führt. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür. Peter Bechtel Vorstandsvorsitzender Bundesverband Pflegemanagement e. V.

Die Zeit nach AERA. Barbara Klein, Stationsleitung Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern

Wieviel Experte darf/muss man in der Pflege sein? Anforderungen und Erwartungshaltungen an die Pflege im Langzeitbereich

Musiktherapie in der interdisziplinären therapeutischen Arbeit. Carina Petrowitz

Früher war alles anders. Stimmt, doch auch heute lernen wir noch voneinander. Das Konzept der Anleitungswoche

Ambulante Psychiatrische Pflege

Sinnvoller Personaleinsatz von Ärzten und Pflege Entsprechend der Qualifikation & der rechtlichen Möglichkeiten

Häusliche Krankenpflege Woidtke-Frey

StrateG!N. Lebensraum Südwestfalen Medizinische und pflegerische Versorgung als Standortfaktor

Lösungsperspektiven der Deutschen Krankenhausgesellschaft

Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter

Modultitel: Bei Diagnostik und Therapie mitwirken 3 (Basismodul)

Das Praktische Jahr im Lehrkrankenhaus

Haftungs- und straffreies Arbeiten in Zeiten der zunehmenden Leistungsverdichtung aus Sicht der Pflege

Handlungsleitfaden BEM Durchführung 1

Dieser Ausdruck berücksichtigt:

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: Mobiltel.

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

GESUNDHEIT GANZ NAH. WIR SIND DA. Wir bilden aus: Medizinische/r Fachangestellte/r. Informationen über einen Beruf mit Zukunft

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung

Die Interdisziplinäre Entlassungsstation - IES

OP-Barometer ZGWR Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht. FRA UAS Frankfurt University of Applied Sciences

Transkript:

Heiderose Killmer Universitätsklinikum Eppendorf Telefon 040 428036842 Zentrum für Frauen-, Kinder und Fax 040 42803 3270 Jugendmedizin E-Mail h.killmer@ uke.uni-hamburg.de Martinistr. 52 Hamburg Delegation ärztlicher Tätigkeiten an das Krankenpflegepersonal aus der Praxis für die Praxis Referat: Deutscher Krankenhaustag, 19. November 2005 Übersicht : 1. Bedeutung der Delegation von ärztlicher Tätigkeiten 2. Rahmenbedingungen 3. Umsetzung 4. Zusammenfassung Heiderose Killmer 1 30.11.2005

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich Sie frage, was verstehen Sie unter Delegation ärztlicher Tätigkeiten würden Sie höchstwahrscheinlich Tätigkeiten aufzählen wie i.v. Injektionen, Wundmanagement, Diabetesschulung, Trachealkanülenwechsel oder EKG-Schreiben. Aber nicht alles, was Sie hierunter subsumieren ist realisierbar. Warum dies so ist, werde ich Ihnen nachfolgend erläutern. Zurzeit ist das Thema Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf den Pflegedienst sehr aktuell. Wobei sich Alle fragen warum ist das so: gibt es immer weniger Ärzte? sind die Ärzte überlastet? oder hat das Pflegepersonal noch freie Ressourcen? Aus pflegerischer Sicht gibt es hierfür eine Erklärung. Die ärztlichen und pflegerischen Abläufe in der Patientenversorgung gehen immer noch nicht Hand in Hand. So kommt es immer wieder zur Stagnation im Behandlungsprozess, weil die Infusion nicht angehängt wurde, das EKG fehlt oder die Trachealkanüle nicht gewechselt ist. Da die Ressourcen im Pflegedienst ebenfalls immer knapper werden, und die Störungen im Behandlungsprozess zu mehr Hektik und Gereiztheit führen, stehen die Pflegenden der Übernahme bestimmter ärztlichen Tätigkeiten positiv gegenüber. Leider ist vorweg einiges an Bürokratie zu bewältigen, die eine kurzfristige Realisierung selten ermöglicht. Meinen Vortrag habe ich in 3 Bereiche geteilt. Heiderose Killmer 2 30.11.2005

Auf folgende Punkte wird eingegangen: 1.Bedeutung der Delegation von ärztlicher Tätigkeiten 2. Rahmenbedingungen 3. Umsetzung Heiderose Killmer 2 1. Bedeutung der ärztlichen Tätigkeit Die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten auf den Pflegedienst ist nicht trivial. In der Vergangenheit wurden viele Juristen bemüht, um eine klare Aussage zur Delegation von ärztlichen Tätigkeiten zu treffen. Als allgemein anerkannt gelten die 3 Zuordnungen: Delegationsfähige Tätigkeiten können ohne bedenken an eine Berufsgruppe übertragen werden, wenn diese die fachliche Voraussetzung erfüllt, z. B. durch die Berufsausbildung. Grundsätzlich nicht delegationsfähige Aufgaben können im Einzelfall (eine bestimmte Tätigkeit an eine Pflegeperson) übertragen werden. Nicht delegationsfähige Tätigkeiten bleiben in der Hand des Arztes. Auch wenn dieser verbal schützend die Hand über alles hält, darf eine Pflegekraft nicht tätig werden, wie beispielsweise bei der Verabreichung von Kontrastmitteln, Zytostatika, oder das Anhängen von Blutkomponenten. Unabhängig hiervon müssen Leistungen, die in die Kategorie grundsätzlich nicht delegationsfähig fallen, vom Arzt persönlich erbracht werden, wenn sie aufgrund der Schwierigkeit, Gefährlichkeit und wegen der Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen, ärztliches Fachwissen voraussetzen. Heiderose Killmer 3 30.11.2005

Zur Erleichterung hat der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika ein Leitfaden herausgegeben auf dem die verschiedenen Tätigkeiten den drei Kategorien zugeordnet sind. Für die tägliche Praxis relevant, sind die ärztlichen Tätigkeiten und Aufgaben die als grundsätzlich nicht delegierbar gelten. An welche Berufsgruppe der Arzt die so genannten grundsätzlich nicht delegierbaren Tätigkeiten delegieren kann, ergibt sich aus dem Berufsbild der einzelnen Berufe. So sind Hebammen, Physiotherapeuten und die Krankenpflege eigenständige Berufe mit einem eigenen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich. Die Pflege ( 1 Krankennpflegegesetz) ist eine abgrenzbare Disziplin mit eigenen Wissen und Können, welches sie von den Arzthelferinnen unterscheidet. Die wichtigste Aufgabe der professionell Pflegenden besteht in der unmittelbaren Begleitung, Betreuung, Beratung und Versorgung von alten, behinderten, kranken und hilfsbedürftigen Menschen und nicht vornehmlich in der Assistenz des Arztes. Bei dieser Auseinandersetzung wird auch deutlich, dass es bei der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten nicht um die Aufwertung eines Berufes geht, sondern um eine organisatorische Unterstützung des Arztes. Hieraus ergibt sich auch die Erklärung, dass die Pflegenden nicht berufsbedingt zur Übernahme ärztlicher Tätigkeiten befähigt und verpflichtet sind. Das Direktionsrecht und damit das Weisungsrecht für den Pflegedienst liegen beim disziplinarischen Vorgesetzten, der Pflegedienstleitung. Der Arzt hat lediglich für die speziellen medizinischen, Heiderose Killmer 4 30.11.2005

diagnostischen und therapeutischen Anforderungen ein Anordnungsrecht. Deshalb ist die Frage ob es ein ärztliches Weisungsrecht bei der Übernahme von i.v. Injektionen gibt, ganz klar mit nein zu beantworten. Dabei handelt es sich um eine dienstrechtliche Anweisung, die von der Krankenhausdirektion ausgesprochen wird. Häufig wird angefragt, wie es sich bei spezialisierten Weiterbildungen, Wundmanagement, Stomatherapeuten oder Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivmedizin verhält. Könnten durch die Spezialisierung einige Tätigkeiten ( i.v Injektion) von der Kategorie grundsätzlich nicht delegierbar in die Kategorie delegierbar wandern? Die Wahrnehmung spezieller fachbezogener Tätigkeiten basiert auf einer Weiterbildungen und ist zunächst nicht gleichzustellen mit einer Berufsausbildung. Dadurch ist die generelle Delegation nicht möglich, sondern es bleibt einer Einzelübertragung und gehört zur Kategorie grundsätzlich nicht delegierbar. Den juristischen Empfehlungen ist zu entnehmen, dass die von der Krankenhausdirektion ausgesprochene Anweisung zur Übernahme ärztlicher Tätigkeiten in einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag formuliert sein muss. Gelingt die dienstrechtliche Anordnung per Nebenabrede zum Arbeitsvertrag nicht (keine Zustimmung durch den Betriebsrat) bleibt die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten im Ermessensspielraum der einzelnen Pflegekraft. 2. Rahmenbedingungen Vor der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch den Pflegedienst müssen noch eine Reihe von Rahmenbedingen geklärt sein. Ablaufkaskade Erstellen der delegationsfähigen Tätigkeiten Freigabe und Befürwortung durch den Klinikvorstand Einführungskonzeption Verfahrensanweisung erstellen Medikamentenliste erstellen Ablaufstandards erstellen Schulungskonzeption Freiwilligkeit der Mitarbeiter feststellen Schulungen durchführen und Dokum. Rahmenbedingungen Freigabe durch die Versicherungen bewirken Abwicklung der Patienteneinwilligung erstellen ggfs. Nebenabrede für die Mitarbeiter regeln Personalrat einbinden Ablauf auf Station regeln Heiderose Killmer 16 Heiderose Killmer 5 30.11.2005

1. Schritt Die Krankenhaudirektion entscheidet über die delegierbaren Tätigkeiten. Für jede einzelne Maßnahme (i.v. Injektion, Blutabnahmen) sind die oben aufgeführte Rahmenbedingungen zu erfüllen sowie die entsprechende Einführungskonzeption zu erstellen. Wenn eine halbwegs zeitnahe Übernahme ärztlicher Tätigkeiten erfolgen soll, sollte mit den verschiedenen Aktivitäten parallel begonnen werden. Während die Pflegenden den Arbeitsstandard, die Fortbildungsmodule und Verfahrensanweisung entwickeln, erstellen die Ärzte und Apotheker die Medikamentenliste und die Verwaltung die Organisation mit der Versicherungsgesellschaft und der Einverständniserklärung. Die größte Hürde stellt die Nebenabrede dar. Hier empfehle ich Ihnen, übergangsweise mit den Pflegenden eine Übernahme auf freiwilliger Basis zu regeln. 2. Schritt Das Einverständnis von der Versicherungsgesellschaft ist hingegen schnell zu bekommen. 3. Schritt Als dritter Schritt ist zu klären wie die Einverständniserklärung der Patienten eingeholt werden soll. Zu empfehlen ist die mündliche Aufklärung durch den Arzt und die schriftliche Festhaltung im Krankenhausaufnahmevertrag. 3. Umsetzung Vor der Umsetzung bedarf es der Erstellung einiger Unterlagen. Ablaufkaskade Erstellen der delegationsfähigen Tätigkeiten Freigabe und Befürwortung durch den Klinikvorstand Einführungskonzeption Verfahrensanweisung erstellen Medikamentenliste erstellen Ablaufstandards erstellen Schulungskonzeption Freiwilligkeit der Mitarbeiter feststellen Schulungen durchführen und Dokum. Rahmenbedingungen Freigabe durch die Versicherungen bewirken Abwicklung der Patienteneinwilligung erstellen ggfs. Nebenabrede für die Mitarbeiter regeln Personalrat einbinden Ablauf auf Station regeln Heiderose Killmer 16 Heiderose Killmer 6 30.11.2005

4. Schritt Zur standarisierten Durchführung wird eine Verfahrensanweisung erstellt, die Teil des QM-Handbuches ist. 5. Schritt Auf der Basis der Verfahrensanweisung wird ein Arbeitstandard zur i.v. Injektion erstellt. 6. Schritt Parallel werden alle zu applizierenden Medikamente mit Konzentration in einer Liste erfasst. Die Medikamentenliste ist erneut mit der Versicherungsgesellschaft abzustimmen. 7. Schritt Das Schulungskonzeptes mit Lerninhalten und - zielen besteht aus einem theoretischen und praktischen Block und hat ein Schulungsvolumen von ungefähr 8 Stunden. 8. Schritt die Freiwilligkeit der Mitarbeiter ermitteln und Schulungen durchführen. 9. Schritt Teilnahmebestätigung ausfüllen und Namensliste der Durchführenden auf der Station aushängen. Auch wenn die Pflegenden der Übernahme ärztlicher Tätigkeiten positiv gegenüber stehen, wird es an der einen oder anderen Stelle Diskussionen geben. Es ist dringend zu empfehlen, die Betroffenen so früh wie möglich in den Entwicklungsprozess einzubinden. Eine frühzeitige Informationsveranstaltung ist zur Bekanntmachung sehr sinnvoll. Mit einer offenen Kommunikation werden Ängste beseitigt oder ihre Entstehung umgangen. Vertrauen ist hierbei das oberste Gebot, wenn sich die Pflegenden mit der Übernahme identifizieren sollen. Eine Arbeitserleichterung auf ärztlicher Seite tritt nur ein, wenn alle Pflegenden einer Station die i.v. Injektion übernehmen. Deshalb ist Entwicklung der Einführungskonzeption von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zu erarbeiten. 4. Zusammenfassung: Die Übernahme ärztlichen Tätigkeiten wird von den Pflegenden zunehmend positiv gesehen. Leider ist vor der Übernahme einiges an Administration zu bewältigen, die eine kurzfristige Realisierung selten ermöglicht. Von verschiedenen Organisationen und Juristen wurde geprüft welche ärztlichen Tätigkeiten auf das Pflegepersonal delegierbar sind. In der Kategorie grundsätzlich nicht delegierbar befinden sich Tätigkeiten die im Einzelfall je nach fachlicher Voraussetzung und Gefährdungsgrad auf die Pflegenden übertragbar sind. Hierfür bedarf es vorbereitenden Maßnahmen wie Schulungskon- Heiderose Killmer 7 30.11.2005

zepte, Weisungsbefugnis, Einwilligungserklärung und Verfahrensanweisung. Zur ärztlichen Sicherstellung ist es unausweichlich alle Prozessschritte zu vollziehen. Die Aufrechterhaltung der innerklinischen Zusammenarbeit, Kooperation und Kommunikation gelingt nur, wenn alle Beteiligten frühzeitig eingebunden sind. Wenn sie dies befolgen ist die Delegation ärztlicher Tätigkeiten in der Praxis ein Erfolg Heiderose Killmer 2322 Heiderose Killmer 8 30.11.2005