Buchungsstelle Bezeichnung HH-Sperre Begründung für den FA

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Transkript:

allgemein Konto 763410 Miete Telefonanlage 69.200,00 Die Einsparung konnte durch die Kündigung des Leasingvertrages i. V. m. dem Abkauf der Leasinganlage in 2016 erreicht werden. Teilhaushalt 1 - Bereich des Oberbürgermeisters 1.1.1.01.761200 Aus- und Fortbildung 400,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf der Grundlage der Inanspruchnahme 1.1.1.01.761207 Dienstfahrzeuge Fortbildung 200,00 Die Einsparung ist aufgrund der reduzierten Inanspruchnahme von Fortbildungsseminaren möglich. 1.1.1.01.762907 Serviceleistungen SIM 800,00 Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die geplanten Mittel nicht mehr benötigt werden. 1.1.1.01.763420 Datenübertragungskosten 14.600,00 In der Buchungsstelle sind die Kosten für die Betreibung und die Miete einer WLAN-Anlage in den Beratungsräumen des Rathauses geplant. Zur Planung 2016 waren die tatsächlichen Kosten für die Betreibung und die Bereitstellung der WLAN-Anlage nicht konkret bekannt. Durch eine schnelle Umsetzung konnten Teile des Aufwandes noch aus dem Haushaltsjahr 2015 gezahlt werden, sodass die Belastung für den Haushalt 2016 geringer ausfällt. 1.1.1.01 (Verwaltungssteuerung): 1.1.1.02.761300 Dienstreisen 600,00 Im Rahmen der Einführung der Controllingsoftware war die Teilnahme an einem Anwendertreffen der Softwarefirma geplant. Das Anwendertreffen findet 2016 nicht statt. 1.1.1.02 (Zentrale Steuerung): 1.1.1.07.761200 Aus- und Fortbildung 1.000,00 Die Einsparung ergibt sich durch die Durchführung eines kostengünstigeren, zentralen Inhouse-Seminars zur neuen Entgeltordnung des TVöD - VKA anstelle von drei geplanten Einzelseminaren inklusive Übernachtungen. Damit verringern sich die Gesamtaufwendungen für diese Schulungen um ca. 600,00-700,00 Euro. Die weiteren Einsparungen von ca. 300,00 Euro ergeben sich durch den Verzicht auf eine Teilnahme an einem Seminar mit geringerer Priorität. Die Haushaltssperre hätte auf den Fortbildungsbedarf der Personalratsmitglieder keine negativen Auswirkungen, da die relevantesten Schulungen für das Jahr 2016 abgesichert werden können. 1.1.1.07 (Personalrat):

1.1.4.01.723600 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.000,00 Reparaturen und Werterhaltung - Für das Jahr 2016 waren 8.000 Euro geplant. Davon wurden bis zum 18.07. 11,98 Euro ausgegeben. Im Jahr 2015 waren es 2.201,64 Euro. Auch wenn sich notwendige Reparaturaufwendungen nur schwer planen lassen, ist davon auszugehen, dass die Aufwendungen für Reparaturen unter 2.000 Euro liegen werden. So senkt beispielsweise die Auslagerung von Serverinfrastruktur das Risiko. 1.1.4.01 (Informationstechnologie): 1.1.4.04.763500 Elektronische Vergabe 10.000,00 Auf Nachfrage erläutert Frau Bengelsdorf, dass sich die Einsparung bei 1.1.4.04.763500 aus der testweisen kostenlosen Nutzung des Landesportales ergibt. 1.1.4.04 (Zentrale Vergabestelle): 1.1.6.03.761200 Aus- und Fortbildung 1.000,00 Die Reduzierung resultiert aus der Inanspruchnahme per Juni 2016 und einem Verzicht auf Maßnahmen. 1.1.6.03.763103 Büromaterial 400,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 1.1.6.03 (Beteiligungsmanagement): 1.1.9.01.762500 Gerichts- und Sachverständigenkosten 14.000,00 Die Ausgaben für Gerichts- und Sachverständigenkosten, die in einem Haushaltsjahr anfallen, können nicht mit Sicherheit prognostiziert werden, da im Vorfeld eines Haushaltsjahres nicht vorhergesagt werden kann, wer die Stadt Neubrandenburg mit welchem Erfolg in dem betreffenden Haushaltsjahr betreffend welchen Streitwert verklagen wird. Der diesbezügliche Haushaltsansatz beruht auf Erfahrungswerten. Im Jahr 2016 ist absehbar, dass in der Buchungsstelle 1.1.9.01.762500 weniger in Anspruch genommen werden wird, als es im Vorfeld geplant wurde. 1.1.9.01 (Justiziariat): Teilhaushalt 2 - Innere Verwaltung 1.1.2.01.762400 Datenverarbeitung 4.000,00 Die Position betrifft die Hard- und Software für das Arbeitszeiterfassungssystem (TIME). Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass für 2016 keine gravierenden Störungen auftreten werden, die einen Erneuerungsaufwand bzw. einen zusätzlicher Pflegeaufwand zur Folge haben werden. 1.1.2.01 (Personaldienste)

Teilhaushalt 3 - Stadtplanung, Wirtschaft und Bauaufsicht 1.1.1.20.724907 Druckerei/Kopierer 600,00 Im Zuge der Haushaltsdurchführung kann zum jetzigen Zeitpunkt von dieser Einsparung ausgegangen werden. Durch die Sperre ergeben sich keine weiteren Auswirkungen. 1.1.1.20 (Verwaltung FB 2): 3.5.1.03.762500 Sachverständigen-, Gerichts- u. Gutachterausz 1.000,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 3.5.1.03 (Wohngeld): 5.1.1.03.723400 Fahrzeugunterhaltung 3.000,00 Diese Position beinhaltet die Aufwendungen für das Stadtmodell. Die noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden für die Werterhaltung des Modells eingesetzt. 5.1.1.03.724110 Verbrauchsmaterial EDV 500,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 5.1.1.03.762500 Sachverständigenkosten 10.000,00 Hierbei handelt es sich um Kosten für Gutachten im Rahmen von B-Planverfahren. Einige Gutachten werden in das Jahr 2017 verschoben. Hierbei handelt es sich u. a. um Gutachten für das Einzelhandelskonzept oder den Naturschutz. Dadurch verschieben sich auch die Aufstellungen der betroffenen B-Pläne. 5.1.1.03 (Städtebauliche Planung): 5.1.1.07.762500 Sachverständigenkosten 5.000,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme Sollte sich im 2. Halbjahr ein höherer Aufwand ergeben, ist dies durch Einsparungen in anderen Stellen des Teilhaushaltsbudgets zu decken. 5.1.1.07 (Stadtentwicklung): 5.1.1.08.724907 Druckerei/Kopierer 800,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 5.1.1.08.741301 Zuschüsse an Sanierungsträger - Altstadt 100.000,00 Herr Renner erläutert, dass es sich hierbei um Zuschüsse an die Sanierungsträger handelt. Die Einsparung kann hier erfolgen, da nicht alle Maßnahmen so wie geplant umgesetzt werden konnten, insbesondere die Sanierung des Rathauses. Außerdem wird die Sanierung der Stadtmauer an der 3. Ringstraße in das nächste Jahr verschoben. 5.1.1.08.769902 Verwaltungsgebühren 10.000,00 Durch das Landseförderinstitut werden Gebühren für die Erstellung von Fördermittelbescheiden erhoben. Die Einsparung resultiert aus nicht realisierten Fördermittelbescheiden bzw. zeitlichen Verschiebungen bei der Ausreichung von Fördermittelbescheiden. 5.1.1.08 (Städtebauförderung):

Teilhaushalt 4 - Sicherheit und Ordnung 1.1.1.30.741900 Zuwendungen und Zuschüsse an sonstige 1.500,00 Diese Mittel werden vorrangig zur finanziellen Unterstützung für Veranstaltungen mit dem Ziel der Kriminalprävention eingesetzt, in diesem Jahr teilweise auch in der Integrationsarbeit für Flüchtlinge. Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme per Juni 2016 sowie einer Schätzung der im 2. Halbjahr zu tätigenden Auszahlungen. 1.1.1.30.761200 Aus- und Fortbildung 1.500,00 Die Inanspruchnahme hängt von den Angeboten für und der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen ab. 1.1.1.30.761301 Dienstfahrzeuge 600,00 Dienstfahrzeuge SIM - Die Inanspruchnahme kann nie genau im Voraus geplant werden. Hier wird auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Der Planansatz 2016 wurde gegenüber dem Planansatz 2015 um 300 Euro gesenkt. 1.1.1.30.763200 Bücher und Zeitschriften 600,00 Zum jetzigen Zeitpunkt kann von dieser Einsparung ausgegangen werden. 1.1.1.30 (Verwaltung FB 3): 1.2.2.01.762907 Lichtzeichenanlage SIM 300,00 Leistungen SIM - im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten werden die Ampelsignalpläne benötigt um Rotlichtverstöße rechtssicher aufzuklären. Höhe der benötigten Mittel hängt von der Anzahl der Rotlichtverstöße ab. Es wurde das V-Ist per 31.12. errechnet. 1.2.2.01.763500 öffentliche Bekanntmachungen 300,00 Veröffentlichungen im Rahmen der Gefahrenabwehr, wie z. B. Geflügelpest, Schweinepest; V-Ist per 31.12. errechnet. 1.2.2.01 (Ordnungsangelegenheiten): 1.2.2.02.763901 Geschäftsaufwendungen für Bundesdruckerei 20.000,00 2015 wurden überproportional viele Anträge auf neue Dokumente gestellt. 2016 wurde der Planansatz in der Annahme, dass weniger Anträge gestellt werden, da auch weniger Dokumente in 2016 ablaufen, gegenüber dem Ist 2015 um 55.600 Euro gesenkt. Aus der aktuellen Hochrechnung zum 31.12. ergab sich die mögliche Einsparung von 20.000 Euro. Es kann nie genau vorausgesagt werden, wie viele Bürger neue Dokumente beantragen. 1.2.2.02 (Einwohner und Personenstand): 1.2.3.02.763200 Bücher und Zeitschriften 500,00 V-Ist per 31.12. errechnet. 1.2.3.02.763300 Porto und Versandkosten 3.000,00 V-Ist per 31.12. errechnet. Eine 100-prozentig genaue Planung ist unmöglich, da die Anzahl der zu versendenden Ordnungsverfügungen - werden mit PZU zugestellt - nicht planbar ist. 1.2.3.02 (Verkehrsaufsicht):

1.2.6.01.723100 AW f. Bewirt. u. Unterhaltung v. Gebäuden 5.000,00 V-Ist per 31.12. errechnet. 1.2.6.01.723400 Auszahlungen für Fahrzeugunterhaltung 20.000,00 V-Ist per 31.12. errechnet- Kraftstoffkosten blieben auch 2016 auf Niedrigniveau. Dies war zum Planungszeitpunkt im Jahr 2015 nicht sicher, und die Feuerwehrfahrzeuge müssen jederzeit fahrbereit sein. Der Planansatz 2017 wurde, gegenüber 2016, um weitere 17.200 Euro reduziert. 1.2.6.01.762101 Mieten und Pachten 1.000,00 Die Mittel waren für die Mietkosten Turnhalle für den Feuerwehrdienstsport in den kalten Jahreszeiten geplant. Im Jahr 2016 wurde die Turnhalle der Bundeswehr im Fünfeichener Weg kostenlos zur Verfügung gestellt. Da dies auch 2017 so fortgesetzt wird, wurde der komplette Planansatz im HH 2017 ebenfalls gestrichen. Dies war zum Planungszeitpunkt 2015 noch nicht bekannt. 1.2.6.01 (Brandschutz): Teilhaushalt 6 - Wirtschaftliche Unternehmen 2.6.1.01.741100 Zuschuss Theater und Orchester GmbH 400.000,00 Herr Bachmann erläutert auf Nachfrage von Ratsfrau Dr. Kuhk zu 2.6.1.01.741100, dass das Innenministerium der Rückstellungsbildung zugestimmt hat und daher die 400 TEUR im Finanzhaushalt gesperrt werden können. 2.6.1.01 (Theater und Orchester GmbH): 6.2.3.01.741100 Zuschuss Straßen/ Grün an SIM 233.186,00 Frau Schad erläutert, dass die Einsparungen bei Buchungsstelle 6.2.3.01.741100 zum Großteil auf Personalkosteneinsparungen und Einsparungen bei Sachkosten im Bereich Straße/Grün basieren. 6.2.3.01.741101 Zuschuss Konzertkirche-Schuldendienst 75.100,00 Bei den Einsparungen bei Buchungsstelle 6.2.3.01.741101 handelt es sich nach Auskunft von Herrn Bachmann um Einsparungen beim Zinsaufwand. 6.2.3.01.741103 Zuschuss Stadtbeleuchtung 100.000,00 Herr Bachmann erläutert, dass die Planung der Buchungsstelle 6.2.3.01.741103 auf einer Zuarbeit der neu.sw basiert. Es handelt sich hier um die IST-Zahlen des Vorvorjahres. Die EEG-Umlage ist nicht planbar, die Erstattung der EEG-Umlage war höher als geplant. Auf Nachfrage von Ratsfrau Dr. Kuhk bestätigt Herr Hanson, dass diese Kosten für die neu.sw kostenneutral sind. Ratsherr Münzberger gibt zu bedenken, dass die EEG-Umlage steigt. Herr Hanson erläutert, dass es sich bei den dargestellten Kosten nicht um die EEG-Umlage handelt, sondern um die Befreiung von der EEG-Umlage. Die Gutschrift erfolgt jedoch immer erst rückwirkend. 6.2.3.01 (Städtisches Immobilenmanagement):

Teilhaushalt 8 - Generationen, Bildung und Sport 1.1.1.06.761200 Aus- und Fortbildung 150,00 Die geplante Fortbildung wurde nicht angeboten bzw. kam aufgrund zu geringer Beteiligung nicht zustande. 1.1.1.06 (Gleichstellung): 2.4.1.01.763500 öffentliche Bekanntmachungen 600,00 Für die Ausschreibung der Schwimmbeförderung ist aufgrund des aktuell gültigen Wertgrenzenerlasses keine öffentliche Bekanntmachung erforderlich gewesen. 2.4.1.01 (Schülerbeförderung zur Schwimmhalle): 2.7.3.01.724202 Bundesfreiwilligendienst 7.200,00 Herr Grömke erläutert zu 2.7.3.01.724202, dass die Einrichtungen, bei denen die Bundesfreiwilligendienstleistenden eingesetzt werden, 10 % der Fortbildungskosten tragen müssen. Zum Planungszeitpunkt war noch nicht bekannt, ob nur die 10 % zur Auszahlung kommen oder ob eine Vorfinanzierung der 100 % mit rückwirkender Erstattung von 90 % vorgenommen werden muss. Daher wurden 100 % der Fortbildungskosten eingestellt. Es müssen jedoch nur die 10 % durch die Stadt ausgezahlt werden, eine Vorfinanzierung ist nicht erforderlich. 2.7.3.01 (Generationen und Bildung): 3.3.1.01.759900 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 16.000,00 Zur Buchungsstelle 3.3.1.01.759900 erläutert Herr Grömke, dass dies eines der letzten Produkte war, in welchen nach Einsparmöglichkeiten gesucht wurde. Die Sperre ergibt sich aus der 50-prozentigen Kürzung der geplanten Zuschüsse für die beiden großen Träger AWO und Caritas. Es sollten jeweils 3 bzw. 4 Projekte gefördert werden. Zwischen Verwaltung und Trägern gab es Gespräche, aus denen deutlich wurde, dass die Projekte trotz Zuschusskürzung weitergeführt werden. Ratsherr Lundershausen erfragt das Votum des Ausschusses Generationen, Bildung und Sport. Herr Grömke informiert, dass dieser unter großen Bedenken zugestimmt habe. 3.3.1.01 (Förderungen): Teilhaushalt 9 - Kultur 1.1.4.03.724100 Verbrauchsmittel 800,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 1.1.4.03 (Zwischenarchiv): 2.5.2.01.723800 Geringwertige Gebrauchsgüter 600,00 Zum jetzigen Zeitpunkt kann von dieser Einsparung ausgegangen werden. 2.5.2.01.724110 Verbrauchsmittel EDV 300,00 Zum jetzigen Zeitpunkt kann von dieser Einsparung ausgegangen werden.

2.5.2.01.724200 Projektförderung 2.500,00 Herr Maßmann führt aus, dass es sich bei 2.5.2.01.724200 um Komplementärmittel für eine Landesförderung handelt. Diese Förderung wurde nicht vorgenommen, sodass die Komplementärmittel nicht eingesetzt wurden. (Projekt: Sonderausstellung Geschichte 25 Jahre Jazzfrühling) 2.5.2.01.761301 Dienstfahrzeuge 1.100,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 2.5.2.01.761500 Dienst- und Schutzbekleidung 100,00 Zum jetzigen Zeitpunkt kann von dieser Einsparung ausgegangen werden. 2.5.2.01.763103 Büromaterial 1.300,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 2.5.2.01.763800 Fracht- und Transportkosten 1.000,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 2.5.2.01 (Regionalmuseum): 2.5.2.03.724200 Projektförderung 6.000,00 Auch bei Buchungsstelle 2.5.2.03.724200 handelt es sich um Komplementärmittel für die Förderung von Restaurationskosten (Projekt: Restaurierung von Grafikbeständen) in der Kunstsammlung. Auch diese Fördermittel wurden nicht bewilligt, sodass auch die Komplementärmittel nicht ausgegeben werden müssen. 2.5.2.03.724202 Projektförderung 2.900,00 Bei der Buchungsstelle 2.5.2.03.724202 handelt es sich nicht um eine Projektförderung, sondern auch um Sachkosten für den Einsatz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Der Einsatz von 2 Personen war geplant, konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da lediglich eine Person fachlich geeignet war. 2.5.2.03 (Kunstsammlung): 2.7.2.01.724202 Bundesfreiwilligendienst 1.800,00 Auf Nachfrage von Ratsherrn Münzberger informiert Herr Maßmann, dass es sich bei den Einsparungen unter der Buchungsstelle 2.7.2.01.724202 um die Sachkosten für den geplanten Einsatz eines Bundesfreiwilligendienstleistenden handelt. 2.7.2.01.723600 Unterhaltg. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 400,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 2.7.2.01.723800 Geringwertige Gebrauchsgüter 200,00 Zum jetzigen Zeitpunkt kann von dieser Einsparung ausgegangen werden. 2.7.2.01.724110 Verbrauchsmittel - EDV 100,00 Zum jetzigen Zeitpunkt kann von dieser Einsparung ausgegangen werden. 2.7.2.01.725490 GEMA-Gebühren 200,00 Für 2016 sind keine Veranstaltungen mehr geplant, die der GEMA-Pflicht unterliegen. 2.7.2.01 (Regionalbibliothek):

2.8.1.01.723600 Unterhaltg. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 100,00 Zum jetzigen Zeitpunkt kann von dieser Einsparung ausgegangen werden. 2.8.1.01.723800 Geringwertige Gebrauchsgüter 200,00 Zum jetzigen Zeitpunkt kann von dieser Einsparung ausgegangen werden. 2.8.1.01.724110 Verbrauchsmittel - EDV 300,00 Zum jetzigen Zeitpunkt kann von dieser Einsparung ausgegangen werden. 2.8.1.01.741900 Zuwendungen VAFOE 18.000,00 Herr Maßmann erläutert, dass sich hinter der Buchungsstelle 2.8.1.01.741900 Förderungen für Vereine verbergen, die einen Zuschuss beantragen für Veranstaltungen in der Konzertkirche. Hintergrund ist die Spannungslage zwischen der Anforderung an die VZN GmbH, kostendeckende Mieten zu vereinbaren und dem Ziel, auch finanzschwächeren Veranstaltern nicht kommerzieller Veranstaltungen die Nutzung der Konzertkirche zu ermöglichen. Herr Maßmann informiert, dass es durch die Sperre nicht zum Ausfall von Veranstaltungen kommt. Die Sperre ist der Antragslage angepasst. 2.8.1.01.763200 Bücher und Zeitschriften 300,00 Die Reduzierung resultiert aus einer Hochrechnung auf Grundlage der Inanspruchnahme 2.8.1.01 (sonstige kulturelle Aufgaben):