1 Straßenverkehrsrdnung (StVO): Die Teilnahme am Straßenverkehr erfrdert ständige Vrsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich s zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, der mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert der belästigt wird.
Snderrechte nach der Straßenverkehrsrdnung (StVO) 35 - Snderrechte Drei Vraussetzungen für die Inanspruchnahme vn Snderrechten: 1. Befreite Organisatin In 35 StVO aufgeführte Organisatinen, wie : -Bundeswehr -Bundesplizei -Feuerwehr -Katastrphenschutz -Plizei -Zll -Rettungsdienst (bei Dringlichkeit, zur Menschenrettung) 2. Erfüllung Hheitlicher Aufgaben Hheitlich sind Tätigkeiten, wenn sie aus der Staatsgewalt hergeleitet sind und durch Gesetze der Rechtsvrschriften geregelt werden. (LBKG, FwVO) Für die Feuerwehr sind diese Tätigkeiten: - Retten vn Menschenleben - Brandbekämpfung - Technische Hilfeleistung - Friedensmäßiger Katastrphenschutz - Katastrphenschutz im Verteidigungsfall - Rettungsdienst ( sweit er vn der Feuerwehr wahrgenmmen wird) 3. Gebt der Dringlichkeit Der Begriff Dringlichkeit ist erfüllt, wenn höchste Eile gebt ist, um Menschenleben zu retten der schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Persnen zu verflgen der bedeutende Sachwerte zu erhalten. ( 38,1) Die Inanspruchnahme vn Snderrechten ist dann gebten und rechtens, wenn die Maßnahmen bei einem Ereignis snst - überhaupt nicht - nicht rdnungsgemäß - der nicht s rasch wie möglich eingeleitet werden könnten. 38 - Blaues Blinklicht
Blaues Blinklicht - 38 StVO Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhrn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile gebt ist, um Menschenleben zu retten der schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Persnen zu verflgen der bedeutende Sachwerte zu erhalten. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhrn rdnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sfrt freie Bahn zu schaffen Mit dem Einschalten vn blauem Blinklicht und Einsatzhrn wird die Inanspruchnahme vn Snderrechten für die übrigen Verkehrsteilnehmer erkennbar. Vraussetzung für Fahrt mit Blaulicht und Einsatzhrn ist für die Feuerwehr eine hheitliche Tätigkeit, die dringend gebten ist! Alleinige Benutzung vn blauem Blinklicht: Blaues Blinklicht allein darf nur benutzt werden: zur Warnung an Unfallstellen zur Warnung an snstigen Einsatzstellen bei Einsatzfahrten bei Begleitung vn Fahrzeugen bei Begleitung vn geschlssenen Verbänden Auch bei Benutzung vn blauem Blinklicht allein ist die Vraussetzung für die Inanspruchnahme des Wegerechts nicht gegeben!
Befreiung und Inanspruchnahme vn Snderrechten Befreiung vn Vrschriften, die das Verhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander regeln: Vrfahrt Beachtung der Lichtzeichenanlage Benutzung vn Einbahnstraßen in verbtener Richtung Befreiung vn den übrigen Vrschriften der StVO: Geschwindigkeit Halteverbte Parkverbte Benutzung gesperrter Wege Die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer werden nur eingeschränkt, Verkehrsregeln und Verkehrszeichen werden nicht außer Kraft gesetzt! Die Inanspruchnahme vn Snderrechten bedeutet keine Umkehr des Vrfahrtsrechts Befreiung vn Weisungen durch Plizeibeamte Befreiung vn Vrschriften: - Strafgesetzbuch - Straßenverkehrsgesetz - Gefahrgutvrschriften Grundsätze zur Einschränkung der Befreiung vn den Vrschriften der StVO: Snderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Die Verkehrssicherheit hat Vrrang gegenüber dem raschen Vrwärtskmmen Je größer die Abweichung vn den allgemeinen Verkehrsvrschriften ist, um s größer ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht deswegen knkret gefährdet der gar geschädigt werden, weil anderen Menschen gehlfen werden sll. Gerade bei der Inanspruchnahme vn Snderrechten darf nicht auf gut Glück gefahren werden. Je bedeutsamer und dringlicher der Einsatz ist, dest eher ist eine Herabsetzung der snst im Verkehr gebtenen Srgfalt vertretbar. Die Grenzen der Befreiung vn den Vrschriften der StVO Zeitliche Grenze Das Snderrecht gebührt nur den Einsatzkräften des ersten Angriffs (mit wenigen Ausnahmen) Einsatzspezifische Grenze Je geringer das zu schützende Gut, dest geringer ist die Berechtigung Übermaßverbt z.b. Fahren mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit im Innenstadtbereich
Zur Menschenrettung sind Snderrechte nicht nur erlaubt, sndern gebten. Verhaltensregeln bei der Fahrt mit Snderrechten: Die Inanspruchnahme deutlich und rechtzeitig kundtun! Die übrigen Verkehrsteilnehmer müssen eine bjektive Möglichkeit haben, sich auf die Situatin einzustellen! Die übrigen Verkehrsteilnehmer müssen subjektiv erkannt haben, dass Snderrechte in Anspruch genmmen werden! Der Snderrechtsfahrer muss überzeugt sein, dass die Verkehrsteilnehmer die Situatin erkannt und sich darauf eingestellt haben. Vertrauensschutz: Sind alle Vraussetzungen erfüllt, darf der Snderrechtsfahrer darauf vertrauen, dass Ihm freie Fahrt gewährt wird und dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer verkehrsgerecht verhalten