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Inhalt Was wird z. B. gefördert? Worin besteht die Förderung? Wer erhält die Förderung? von der Idee zur Förderung: An wen wende ich mich? Fördergegenstände im Detail und Beispiele Übersicht Ansprechpartner 2 Januar 2011 Heiko Vogt
Was wird z. B. gefördert? Bauliche Umnutzung leerstehender Gebäude zu einer Arztpraxis bzw. medizinischer Grundversorgungseinrichtung Sanierung der Außenhülle (Dach, Fassade, Fenster) bestehender Praxisgebäude bzw. medizinischer Grundversorgungseinrichtungen Ausstattung neuer Arztpraxis oder Erweiterung der Ausstattung für zusätzliche medizinische Angebote Mehrkosten für auf medizinische Dienstleistungen ausgerichtete Ausstattung in Fahrzeugen der eigene Wohnsitz: Umnutzung/ Wiedernutzung leer stehender ländlicher Bausubstanz 3 Januar 2011 Heiko Vogt
Worin besteht die Förderung? Nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis bezahlter Rechnungen und erbrachter Leistungen Fördersatz: 30% 50% der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen EU-Fördermittel (ELER) aus der regionalen Budgetorientierung, deshalb Zustimmung der Region erforderlich (Votum) Zweckbindung: 10 Jahre für bauliche Anlagen, 5 Jahre für Ausstattungen 4 Januar 2011 Heiko Vogt
Wer erhält die Förderung? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich z. B. Freiberufler, niedergelassene Ärzte, Hebammen, gewerbliche Dienstleister im Pflegebereich Gewerbliche Vermieter von Praxisräumen oder medizinischen und Pflegeeinrichtungen (z.b. Privatvermieter oder kommunaler Vermieter) der Grundstückseigentümer bei der Umnutzung/ Wiedernutzung zum eigenen Wohnsitz Voraussetzung ist die Lage des Vorhabens in Orten bis 5000 Einwohnern. Die Liste der Gebietskulisse finden sie hier: Aktuelle Informationen zur Förderrichtlinie ILE/2007 5 Januar 2011 Heiko Vogt
von der Idee zur Förderung: An wen wende ich mich? Die Regionalmanager in ILE- und LEADER-Gebieten unterstützen Sie bei Ihrem Projekt und der Einholung der erforderlichen Zustimmung der Region. Die Adressen der Regionalmanager und die Karte der Regionen finden Sie hier: ILE-Gebiete www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/619.htm LEADER-Gebiete http://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/618.htm Konsultieren Sie vor Beantragung das Landratsamt. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Förderantrag. Die Adressen und Ansprechpartner finden Sie auf der Seite http://www.smul.sachsen.de/foerderung/85.htm. Die Antragsformulare sind auch auf dieser Seite abrufbar. Anschließend reichen Sie den Förderantrag im Landratsamt ein. Das Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Planungsleistungen im Vorfeld sind jedoch möglich. 6 Januar 2011 Heiko Vogt
Kapitel A.1.2 Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Gebäude für die ärztliche Grundversorgung Zuwendungsfähig sind Hochbauarbeiten innen und außen, Haustechnik und max. 25% Freianlagen, einschl. Planung Fördersatz: Kleine und Kleinstunternehmen 50 %*, Mittlere Unternehmen 40 %*, Gemeinden 30%* (*im Direktionsgebiet Leipzig und dem ehemaligen Landkreis Döbeln um 10% verringerter Fördersatz) Max. Zuwendung: 200.000 Mindestzuschuss: 15.000 Beispiel: Umnutzung Rathaus zum Ärztehaus 7 Januar 2011 Heiko Vogt
Kapitel A.1.3 Erhaltung und Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden sowie von Erschließungsflächen für die ärztliche Grundversorgung Zuwendungsfähig sind Hochbauarbeiten an der Außenhülle und max. 25% Freianlagen sowie Erschließungsflächen, einschl. Planung Fördersatz: Kleine und Kleinstunternehmen 40 %, Mittlere Unternehmen 30 %, Gemeinden 30%*, (*kommunale Maßnahmen im Direktionsgebiet Leipzig und dem ehemaligen Landkreis Döbeln 20%) Max. Zuwendung: 100.000 Mindestzuschuss: 15.000 Beispiel: Fassadensanierung einer Hebammen- Praxis 8 Januar 2011 Heiko Vogt
Kapitel A.1.4 Investive Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung im medizinischen und pflegerischen Bereich Zuwendungsfähig ist die Ausstattung (Geräte, Mobiliar, Einbauten u. ä.) Fördersatz: Kleine und Kleinstunternehmen 50 %*, Mittlere Unternehmen 40 %*, Gemeinden 30%* (*im Direktionsgebiet Leipzig und dem ehemaligen Landkreis Döbeln um 10% verringerter Fördersatz) Max. Zuwendung: 100.000 Mindestzuschuss: 5.000 Beispiele: Einrichtung einer podologischen und einer psychotherapeutischen Praxis 9 Januar 2011 Heiko Vogt
Kapitel E.1.1: der eigene Wohnsitz Umnutzung leer stehender/ ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz Zuwendungsfähig sind Hochbauarbeiten innen und außen, Haustechnik und max. 25% Freianlagen, einschl. Planung Fördersatz: ILE-Gebiet 35 %, LEADER-Gebiet 40 % (junge Familien + 10%) Max. Zuwendung: 100.000 (junge Familien 150.000 ) Mindestzuschuss: 15.000 Beispiele: Umnutzung eines Pferdestalls und einer Scheune zum Wohnen 10 Januar 2011 Heiko Vogt
Kapitel E.1.1: der eigene Wohnsitz Wiedernutzung leer stehender/ ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz Zuwendungsfähig sind Hochbauarbeiten innen und außen, Haustechnik und max. 25% Freianlagen, einschl. Planung Fördersatz: ILE-Gebiet 35 %, LEADER-Gebiet 40 % (junge Familien + 10%) Max. Zuwendung: 75.000 (junge Familien 100.000 ) Mindestzuschuss: 10.000 Beispiel: Sanierung und Wiedernutzung eines ländlichen Wohnhauses 11 Januar 2011 Heiko Vogt
Ansprechpartner für Ihr Projekt: Förderung Richtlinie ILE: Landratsämter, Bereich Ländliche Entwicklung http://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/ansprechpartner_lra_foerderung_ 08_09_09.pdf Unterstützung und regionales Votum: Regionalmanager ILE-Gebiete www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/619.htm LEADER-Gebiete http://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/618.htm Rückfragen zum Informationsmaterial: LfULG, Referat 31 Koordinierung ILE, Agrarstruktur Heiko Vogt, Tel. 0351-8928-3107 12 Januar 2011 Heiko Vogt