Seminar Sozialrechtliche Fragen in der Onkologie Thema: Rechtliche Grundlagen onkologischer Rehabilitation Volker Naumann Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Reha-Leistungen für f r Tumorpatienten durch die Rentenversicherung dauern i. d. R. 3 Wochen werden stationär in spezialisierten Reha-Einrichtungen durchgeführt (vereinzelt auch ganztägig ambulant) können als Anschlussrehabilitation, also unmittelbar nach Krankenhausaufenthalt aber auch als allgemeine Reha durchgeführt werden
Onkologische Rehabilitation durch die Rentenversicherung 15 SGB VI - Reha-Ziel: Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit - Personenkreis: Im Erwerbsleben stehende Versicherte (aktuell abhängig Beschäftigte, oder wenn ohne Beschäftigung 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt) 31 SGB VI Reha-Ziel: Stabilisierung des Gesundheitszustandes Personenkreis: im Erwerbsleben stehende Versicherte Rentenbezieher nichtversicherte Angehörige von Versicherten und Rentnern
Fortsetzung 15 SGB VI - Reha-Zyklen: Nach der ersten Reha (i. d. R. Anschlussreha) 4-jährige Wartezeit, es sei denn es tritt Verschlimmerung ein - Zuständiger Träger: vorrangig Rentenversicherung: - Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Deutsche Rentenversicherung Bund 31 SGB VI Reha-Zyklen: Mehrere Reha en innerhalb des Ein- bzw. Zweijahreszeitraumes nach der Primärbehandlung (OP) Zuständiger Träger: gleichrangige Zuständigkeit Rentenversicherung/Krankenve rsicherung, d. h. der angegangen Träger ist zuständig
Onkologische Reha, Reha-Zyklen: Fallgruppe: 15 SGB VI Erst nach Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen. Es sei denn es liegen dringende medizinische Gründe vor. Bsp. Reha vom 01.03. 22.03.07 nächste Reha frühestens ab 23.03.2011 wenn keine dringenden medizinischen Gründe... Fallgruppe: 31 SGB VI Leistungen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung gewährt. Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung MS im Einzelfall erbracht werden wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen vorliegen
Onkologische Nachsorgeleistungen von 31 SGB VI Die Nachsorgeleistungen müssen im Regelfall bis zum Ablauf eines Jahres nach der Primärbehandlung erbracht werden Bsp.: April 2006 Operation Mai 2006 1. Nachsorgeleistung (Anschlussreha) Januar 2007 2. Nachsorgeleistung April 2007 Ende des Jahreszeitraumes Bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Primärbehandlung werden Nachsorgeleistungen erbracht, wenn erhebliche Funktionsstörungen infolge der Krebserkrankung vorliegen Bsp.: April 2005 Operation Mai 2005 1. Nachsorgeleistung (Anschlussreha) Januar 2006 2. Nachsorgeleistung Januar 2007 3. Nachsorgeleistung April 2007 Ende des Zwei- Jahreszeitraumes
Onkologische Rehabilitation Persönliche Voraussetzungen: Die Diagnose muss geklärt sein Hat eine operative oder Strahlentherapie stattgefunden, so muss diese Behandlung abgeschlossen sein. Eine noch laufende zytostatische Behandlung ist kein Hinderungsgrund. Eine ausreichende Belastbarkeit muss gegeben sein Die/Der Betreute soll i. d. R. allein reisefähig sein
Was bringt die Rehabilitation den Krebspatienten? Es geht vor allem um die Erkennung und Behandlung von Therapie- und Krankheitsfolgen und störungen auf der körperlichen, der psychischen, der sozialen und beruflichen Ebene Gezielter Einsatz einer supportiven (unterstützenden) Therapie z.b. Schmerztherapie Vorbeugung und Behandlung von Therapienebenwirkungen
Was bringt die Rehabilitation den Krebspatienten? Eine Symptom- und funktionsbezogene Diagnostik Eine auf die Einzelperson abgestimmte Therapie Beispiele Physiotherapie, gezielte Gymnastik Ergotherapie, Kunst- und Werktherapie Ernährungsberatung Lymphdrainagen Ausdauer- und Bewegungstraining: Onkowalking Auf die Grunderkrankung aber auch auf die allgemeine Gesundheit bezogene Seminare Stomatherapie
Was bringt die Rehabilitation den Krebspatienten? Psychoonkologische Hilfen bieten Information, Entspannungstechniken Kontakt zu Gleichbetroffenen Krisenintervention In Einzelgesprächen oder in Gruppen Häufige Effekte sind Verbesserung der Lebensqualität Positive Effekte auf Angst, depressive Verstimmungen, Schlafprobleme oder Schmerzen Stärkung der Bewältigungsstrategien Vermehrte soziale und körperliche Aktivitäten
Onkologische Reha Sonderform: Anschlussrehabilitation Kein Unterschied in dem Reha-Inhalten, sondern nur im Antrags-/ Erledigungsverfahren Deutsche Rentenversicherung BW: Antrag wird im Krankenhaus vom Sozialdienst aufgenommen. KKH-Arzt erstellt Befundbericht Fax an DRV BW DRV prüft Voraussetzung wählt die Klinik aus, meldet Versicherter in der Klinik an Fax an KKH Deutsche Rentenversicherung Bund: Antrag und Befundbericht werden aufgenommen Sozialdienst wählt anerkannte AR- Klinik aus und meldet Versicherter an Info über Entscheidung
Onkologische Reha - nicht Anschlussrehabilitation - Reha-Antrag besorgen, z. B. Internetadresse: www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Formulare & Publikationen Formulare Rehabilitation Formularpaket Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: G100 Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Versicherte Reha 0200 Ärztlicher Bericht zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe Formularpaket Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für nichtversicherte Angehörige: G200 Antrag auf Leistungen zur Reha für Angehörige Reha 0200 Ärztlicher Bericht zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe Hausarztgutachten genügt
Onkologische Rehabilitation ergänzende Leistungen: Fahrkostenübernahme Haushaltshilfe ev. Übergangsgeld ev. weitere Leistungen, z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit volker.naumann@drv-bw.de