Gestaltungsmöglichkeiten für einen flexiblen Übergang in Rente

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Transkript:

Gestaltungsmöglichkeiten für einen flexiblen Übergang in Rente Hamburg, den 18. März 2015 Adenauerallee 21 20097 HAMBURG TELEFON 040 / 280 145-0 TELEFAX 040 / 280 145-770

Ausgangssituation Abschlagsfreies Eintrittsalter GRV: 63 67 durchschnittlicher Rentenbeginn: aktuell 64, stetig steigend Niveau: oftmals unter 1.000 Euro Abschläge oftmals schwer verkraftbar Belastungen in der Industrie sind hoch unterschiedlich je nach Branche und Mitarbeitergruppe verschärft durch Demographie vielschichtige Herausforderung u.a. Bedarf an Vorruhestandsmodellen großer Beratungsbedarf der Mitgliedsunternehmen 2

Erwartungen an Vorruhestand Einfach Flexibel Kombinierbar mit ALG I Auskömmliche Versorgung Letztes Gehalt? Künftige Rente? Realistisch: Künftige Rente! 3

Beispiel Jahrgang 1958, Gehalt 36.000 Euro p.a., West Netto- Versorgungsgrad: 54 % Lebenslange Bruttorente bei Rentenbeginn mit 4

Davor stehen viele Arbeitnehmer Gehalt? Gesetzliche Rente 62 63 65 67 5

Modelle ATZ Langzeitkonten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses PEG-Leistungen Befristete Firmenrente Betriebliche Altersversorgung 6

Nachteile ATZ / Langzeitkonten Auch Arbeitslosen- und Rentenversicherung Bezugspunkt für die Leistungshöhe ist das letzte Gehalt Keine Kombination mit ALG I möglich Hoher Verwaltungsaufwand 7

Ineffizienz Langzeitkonto Nachteile und Schwierigkeiten durch Flexi II-Gesetz Gesetzliche Verwendungsansprüche Werterhaltungsgarantie des Arbeitgebers / Kapitalanlagebeschränkung individualvertragliche Insolvenzsicherung Rechtsfolgen unzureichender Insolvenzsicherung Übertragung bei Arbeitgeberwechsel unpraktikabel Übertragung in bav SV-pflichtig SV-Arbeitgeberbeitrag auch oberhalb der BBG Urlaubsanspruch entsteht trotz Freistellung Frühzeitige Festlegung des Leistungszwecks 8

PEG flexibler Übergang Altersrente Hinterbliebenenrente Vorruhestandsrente Kapitalwahlrechte Invalidenrente 9

PEG-Altersrente Gehalt Teilzeitgrad Abfindung Minijob ALG I PEG-Altersrente Gesetzliche Rente 62 63 65 67 10

Beispiel Jährliche Beiträge ab Alter 25 Beitrag 1.019 EUR Bruttorente ab 67 (F 15) 373 EUR monatlich 4.476 EUR jährlich Bruttorente ab 62 (F 15) 250 EUR monatlich 3.000 EUR jährlich 11

PEG-Vorruhestandsrente Gehalt Vorruhestandsrente Abfindung Minijob ALG I verbleibende Altersrente Gesetzliche Rente 62 63 65 67 12

Vorruhestand mit 250 Euro Rente 1.250 205 Altersrente VRR Gesetzliche Rente 62 63 67 13

PEG-Auszahlung Kleinrente Gehalt Teilzeitgrad Abfindung Minijob ALG I Gesetzliche Rente 62 63 65 67 14

Altersgruppen Unsere Erfahrung: Für die unter 40jährigen ist Vorruhestand mit der PEG darstellbar. Sinnvoll ist eine Einteilung in drei Altersgruppen: Jüngere Mitarbeiter Bis Alter 40 Erfahrene Mitarbeiter Zwischen Alter 40 und 58 Rentennahe Mitarbeiter Ab Alter 58 Für erfahrene und rentennahe Mitarbeiter gibt es weitere geeignete Vorruhestandsmodelle, die gegebenenfalls gleichzeitig oder aufeinanderfolgend mit Leistungen der PEG kombiniert werden können. 15

Befristete Firmenrente Ein Modell für erfahrene Mitarbeiter 16

Befristete Firmenrente Arbeitnehmer arbeitet weiter in Vollzeit Gehaltsreduktion auf x % eventuell Tarifvertrag erforderlich Differenz sorgt für Finanzierung der Vorruhestandsrente Arbeitgeberaufstockung finanziert aus Sozialabgabenersparnis und Zinsvorteil 17

Konstruktion Finanzierungsphase Arbeitgeberaufstockung Gehaltsreduktion x % Vorruhestand Ruhestand Gehalt 100 % Arbeitszeit 100 % Gehalt (100 x) % Arbeitszeit 100 % Direktzusage aus Gehaltsreduktion und Aufstockung SV-Rente und Betriebsrente 50 62 63 67 18

Finanzierungsbeispiel: Stufenmodell AG-Aufstockung: 30 % der Entgeltumwidmung Entgeltumwidmung: Von 3 % bis 30 % Alter 48 bis 58 Befristete Firmenrente Ab Alter 62 9 % 8,1 % 7,2 % 6,3 % 0,9 % 3 % 1,8 % 6 % 2,7 % 9 % 3,6 % 12 % 5,4 % 4,5 % 3 Jahre: 71,5 % 30 % 27 % des Gehaltes 21 % 18 % 15 % 24 % 19

Versorgung im Verlauf Entgeltumwidmung und Arbeitgeberzuschuss zur Finanzierung des Vorruhestandes Nettozahlung zum Ausgleich der Abschläge in der GRV bav ALG I Vorruhestand Gesetzliche Rente z.b. 48 58 60 62 65 20

Schrittfolgen für die Umsetzung Zusage formulieren Zusage beliebig gestaltbar individuelle Zahlungsprofile Rückstellungsbildung in der Steuer- und Handelsbilanz Berechnungsmodul erstellen Regelungen in der Zusage umsetzen 21

Fazit Vorruhestandsüberlegungen 22

Jüngere Mitarbeiter Alter 20 bis 40 Finanzierungsdauer 20 bis 40 Jahre Finanzierung Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss Modell PEG 23

Erfahrene Mitarbeiter Alter 40 bis 58 Finanzierungsdauer 2 bis 20 Jahre Finanzierung Entgeltkürzung mit Arbeitgeberzuschuss Modelle PEG + Befristete Firmenrente 24

Rentennahe Mitarbeiter Alter Ab Alter 58 Finanzierungsdauer 2 bis 4 Jahre Finanzierung (Überwiegend) durch den Arbeitgeber Modelle Abfindung, (ATZ) 25

Beratung Telefonisch Montag Freitag, 7:30 18:00 Uhr 040 / 280 145 300 Fax 040 / 280 145-775 Online service@hhpv.de facebook.de/hamburgerpensionskasse 26

Allgemeine Hinweise / Schutzvorschriften Diese Ausarbeitung wurde mit großer Sorgfalt, jedoch ausschließlich zur allgemeinen Information und als Grundlage für weitergehende Erläuterungen erstellt. Daher enthält die Ausarbeitung keinerlei verbindliche Zusagen und Leistungsversprechen; eine Haftung gegenüber dem Adressaten dieser Ausarbeitung oder Dritten wird nicht begründet. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen steuerlichen Hinweise und Berechnungen beruhen auf allgemeingültigen Annahmen; individuelle Besonderheiten wurden nicht berücksichtigt und können zu abweichenden Ergebnissen führen. Die steuerlichen Vorschriften und ihre Anwendung durch die Behörden unterliegen häufigen Änderungen; im Zweifel gelten die jeweils maßgeblichen steuerlichen Vorschriften und ihre Anwendung durch die zuständige Steuerbehörde. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Aussagen zu Grund, Umfang und Höhe der Leistung sind eine vereinfachte, aus den jeweilig maßgeblichen Bedingungen abgeleitete Darstellung. Maßgeblich sind die Bedingungen selbst. In dieser Ausarbeitung sind möglicherweise Annahmen über den künftigen Kapitalmarktzins enthalten. Nach allgemeiner Auffassung kann der in der Zukunft erzielbare Kapitalmarktzins nicht vorhergesagt werden. Die Annahme eines Kapitalmarktzinses dient daher lediglich der Veranschaulichung; der tatsächlich erzielte Kapitalmarktzins und damit die Versorgungsleistung kann höher oder niedriger ausfallen. Diese Ausarbeitung ist das geistige Eigentum der Hamburger Pensionsverwaltung e.g.; die Weitergabe an Dritte gleichviel ob als Original oder als Kopie, in elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedarf der Zustimmung der Hamburger Pensionsverwaltung e.g. 27