Brandschutz Notwendigkeit oder Notwendiges Übel? Dipl.-Ing. Michael Sikorski Staatlich anerkannter Sachverständiger
Übersicht - Krankenhäuser aus Sicht des Baurechts - allgemeine Schutzziele - vorbeugender Brandschutz - baulicher Brandschutz - betrieblicher Brandschutz - abwehrender Brandschutz - Möglichkeiten der Strukturierung von Krankenhäusern - anlagentechnischer Brandschutz - Bauüberwachung Brandschutz
Krankenhäuser aus Sicht des Baurechts - Sonderbau aufgrund der besonderen Art und Nutzung - stationärer Aufenthalt von Patienten - hilfsbedürftige Personen - ortsunkundige Personen - viele Personen - Sonderbau aufgrund der Größe und Nutzung - Ausdehnung des Gebäudes (> 1.600 m² Grundfläche) - Hochhaus (Aufenthaltsraum > 22 m über GOK) - bauliche Anlagen > 30 m (z.b. durch Heliport) - Garagen für Mitarbeiter, Besucher und Patienten Schutzzielorientierte Bewertung: Brandschutzkonzept
Krankenhäuser aus Sicht des Baurechts - Sonderbau ohne besondere Regelungen? - Keine Krankenhausbauverordnung in NRW (31.12.2009) - Richtlinie für Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen gilt nicht für Krankenhäuser Bauordnung NRW (BauO NRW) Sonderbauverordnung (SBauVO) - Teil 1: Versammlungsstätten - Teil 4: Hochhäuser - Teil 5: Garagen - Teil 6: Betriebsräume für elektrische Anlagen Leitungsanlagenrichtlinie (LAR NRW) Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR NRW) Feuerungsverordnung (FeuVO NRW) Arbeitsstättenrichtlinien (z.b. ASR A2.3: Fluchtweglängen)
Brandphasen Quelle: vfdb
Allgemeine Schutzziele - Vorbeugen der Brandentstehung - vorbeugender / betrieblicher Brandschutz - Behinderung der Brandausbreitung - baulicher / betrieblicher Brandschutz - Rettung von Mensch und Tier - vorbeugender / baulicher / betrieblicher Brandschutz - Durchführung von Löscharbeiten - betrieblicher / abwehrender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz - Freihaltung von Rettungswegen - Brandlastreduzierung - Bereitstellung (z.b. Putzmittel) in tagesüblichen Mengen - Sensibilisierung der Mitarbeiter, Patienten und Besucher - Wahl der Baustoffe - fachgerechte Bauaus- und Leitungsdurchführung - Beachtung der Normvorgaben
Baulicher Brandschutz - Brandschutztechnische Anforderungen an - Decken - Wände (z.b. Gebäudetrennwände) - Türen / Verglasung - Bedachung - Baustoffe - Unterdecken - Bodenbeläge - Wandbekleidungen - Leitungsanlagen
Baulicher Brandschutz - Mögliche Erleichterungen bei Krankenhäusern - Brandabschnittsgröße: - 32 (1) BauO NRW: max. 40 m bzw. 1.600 m² Brandabschnittsgröße - 10 (3) KhBauVO: max. 50 m bzw. 2.000 m² Brandabschnittsgröße - Türen in Gebäudetrennwände: - 32 (3) BauO NRW: T90-Türen - 11 (3) KhBauVO: Rauchschutztüren, wenn beidseitig notwendige Flure angeschlossen sind und die angrenzenden Flurwände in einem Bereich von 2,5 m der Qualität F30-A entsprechen und über keine Öffnungen verfügen. - Technikräume mit Funktionserhalt über 90 Minuten: - Nr. 5.1.2 LAR NRW: T90-Türen - Anordnung von T30-Türen unter Berücksichtigung der flächendeckenden Brandmeldeanlage (Verkürzung der Interventionszeit der Feuerwehr)
Baulicher Brandschutz - großer Anteil an Haustechnik - hohe Installationsdichte (z.b. im Zwischendeckenbereich) - Leitungsdurchführungen durch Bauteile mit Anforderungen an die F- Qualität (ERD / R90 / EKD / S90 / K30 / K90) - mangelhafte und nicht fachgerechte Abschottungen tragen zur Rauch- und Brandausbreitung bei
Betrieblicher Brandschutz - Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen - Erstellung einer Brandschutzordnung (inkl. Alarmorganisation) - Planung der Räumung (z.b. horizontales Verschieben) von Patienten - Vorhaltung von Evakuierungsmatratzen oder Evakuierungstuch unter der herkömmlichen Matratze - Bereithaltung von geschultem Personal - Wartung / Instandhaltung der brandschutztechnischen Infrastruktur (z.b. Feuerlöscher, Feuer- und Rauchschutztüren, etc.)
Abwehrender Brandschutz - Anordnung von geeigneten Handfeuerlöschern - Sprinkleranlagen (z.b. in Hochhäusern gemäß 102 (1) SBauVO) - Feuerwehrzufahrt (ggf. FSD, NSR) - Aufstell- und Bewegungsflächen - detaillierte Informationen für die Einsatzkräfte - Lage des Brandortes (FIZ, FBF) - Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 - Lagergut (brandfördernd, geeignetes Löschmittel) - Wandhydranten Typ F/S, Steigleitungen für die Feuerwehr (Hygiene) - Löschanlagen in Küchen (Öl/Fett > 50 l Fett gemäß BGR 111)
Wahl der Löschmittel - Unterscheidung in Brandklassen feste Stoffe flüssige Stoffe Gase Metall Öl / Fett Holz, Papier, Textilien, Autoreifen, etc. Wasser, Schaum, Pulver Benzin, Benzol, Lacke, Paraffin, etc. Schaum, CO 2, Pulver Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas, etc. Pulver Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, etc. Metallbrandpulver, Sand Fettbrandlöscher
Wahl der Löschmittel - Verwendung ungeeigneter Löschmittel Löschversuch einer brennenden Fritteuse mit einem CO 2 -Löscher
Strukturierung von Krankenhäusern: - in Abhängigkeit von - Nutzung - Größe Pflegestationen (mit notwendigen Fluren) Funktionsbereiche (mit internen Flurbereichen) Verwaltung (mit notwendigen Fluren oder mit internen Flurbereichen) Haustechnik (jeweils eigene Technikräume)
Strukturierung von Krankenhäusern: Pflegestationen - Anordnung von notwendigen Fluren - ggf. Unterteilung in Rauchabschnitte (Sicherstellung von zwei baulichen Rettungswegen) - Schwesternstützpunkte in geschlossener Bauweise: - Raumabschluss durch F30-Wand oder F30-Verglasung - Öffnung nur im Bereich der dichtschließenden Tür - Schwesternstützpunkte in offener Bauweise: - Einladende Optik (keine Flurtrennwand) - Wahrnehmung von Personen in Rollstühlen - Abtrennung zum notwendigen Flur durch Feuerschutzvorhang - Sicherstellung zweiter Rettungsweg über unabhängigen Ausgang - Ansteuerung des Vorhangs über autarke Rauchmelder und/oder BMA
Strukturierung von Krankenhäusern: Pflegestation mit notwendigen Fluren Rauchabschnittstrennung
Strukturierung von Krankenhäusern: Offener Stützpunkt, notwendige Flure Stützpunkt unabhängiger Notausgang notwendiger Flur
Strukturierung von Krankenhäusern: Geschlossener Stützpunkt, Lagerräume T30-Tür als Nutzerwunsch
Strukturierung von Krankenhäusern: Brandschutzverglasung in Flurwand T30-RS mit F30-Brandschutzverglasung als Bestandteil des Feuerschutzabschluss G30-Brandschutzverglasung als Bestandteil der Flurwand + dt F30 T30-RS Brandschutzverglasung:
Strukturierung von Krankenhäusern: Funktionsbereiche - Ausbildung als Funktionseinheiten ohne notwendige Flure - interne Flurbereiche - allgemein zugänglicher Flur - ggf. Unterteilung in Rauchabschnitte (Sicherstellung von zwei baulichen Rettungswegen) - möglich z.b. bei - Intensivstationen - OP-Bereichen - Entbindungseinheiten - Strahlentherapie - Röntgen - etc.
Strukturierung von Krankenhäusern: OP-Bereich Umbettung Aufwach -räume Umkleide OP
Strukturierung von Krankenhäusern: 400 m²-einheit 1. Rettungsweg: notwendiger Flur 1. Rettungsweg: notwendiger Flur 2. Rettungsweg: benachbarte Einheit
Strukturierung von Krankenhäusern: Verwaltung / Praxen - Erschließung über notwendige Flure - Ausbildung als Nutzungseinheiten ohne notwendige Flure nach 38 (1) BauO NRW - Sicherstellung von zwei baulichen Rettungswegen
Strukturierung von Krankenhäusern: Verwaltung mit notwendigen Fluren Unterteilung in Rauchabschnitte
Strukturierung von Krankenhäusern: Verwaltung ohne notwendige Flure Verwaltung
Strukturierung von Krankenhäusern: Haustechnik / Küche - Abtrennung durch Bauteile mit Brandschutzqualität - mögliche Haustechnik im Krankenhaus: - raumlufttechnische Anlagen - Heizung - Ersatzstromversorgungsanlagen (z.b. Dieselaggregat) - Verteiler der elektrische Anlagen (AV/SV) - Brandmelde- und Alarmierungsanlage - Feuerlöschzentralen (z.b. Sprinklerung, Hubschrauberlandeplatz, etc.)
Strukturierung von Krankenhäusern: Küche
Strukturierung von Krankenhäusern: Haustechnik - Trennung AV / SV - Aufstellung der Verteiler der AV und SV in einem Raum: Brand in Technikraum: Ausfall AV und SV - Forderung der Trennung von AV / SV gemäß Nr. 5.1.2 LAR NRW - eigene Räume (F30/T30-RS bei E30 oder F90/T90-RS bei E90) - Verteilerkästen mit Brandschutzqualität Quelle: Striebel & John Quelle: CobiNet
Strukturierung von Krankenhäusern: Haustechnik - Aufstellung in eigenen Räumen - ggf. Kapselung fremder Leitungen im SV-Raum SV AV
Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmeldeanlage t Detektion + + + t Detektion t Alarm t Reaktion t Flucht t Räumung t Detektion Quellen: vfdb
Anlagentechnischer Brandschutz: Steuerungen im Brandfall - Alarmierung (im Gebäude, Feuerwehr, Technikpersonal) - raumlufttechnische Anlagen (Lüftungsanlagen, Brandschutzklappen) - Entrauchungsanlagen (z.b. innenliegende Flure) - Druckbelüftungsanlagen (z.b. in Rettungswegen, Feuerwehraufzug) - Abschaltung Gaszufuhr - Brandfallsteuerungen von Personenaufzügen - Sicherheitsbeleuchtung (i.d.r. automatisch Aktivierung) - Feuer- und Rauchschutztüren (i.d.r. autarke Rauchmelder der Tür) - Feuerschutzvorhänge (i.d.r. autarke Rauchmelder des Vorhangs) ggf. Steuerung über Gebäudeleittechnik (GLT)
Anlagentechnischer Brandschutz: Alarmierungsanlagen - Alarmierung im Brandfall - Signaltongeber im Krankenhaus ungeeignet, da - keine Rettungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen - Panik im Gebäude möglich - Alarmierung erforderlich, da - Personal informiert werden muss - Patienten (durch Personal) gerettet werden müssen (falls möglich) - stille Alarmierung über DECT-Telefon - Kommunikation zwischen BMA und Alarmierung? - Funktionserhalt? DECT DECT Quellen: VdS
Anlagentechnischer Brandschutz: Alarmierungsanlagen - Alarmserver als Bestandteil der Alarmierungsanlage (Funktionserhalt) BMA DECT- Telefon Computerbildschirm Quellen: NovaLink GmbH
Anlagentechnischer Brandschutz: Aufzüge - Anordnung im notwendigen Treppenraum - Anordnung außerhalb notwendiger Treppenräume - Anordnung Aufzugsvorraum (z.b. Rauchabschnitt) - Evakuierungsfahrten zum sicheren Verlassen des Aufzugs - statische Brandfallsteuerung: 1 definierte Brandfallhaltestelle - teildynamische Brandfallsteuerung: 2 definierte Brandfallhaltestellen - dynamisch Brandfallsteuerung: prinzipiell alle Ebenen als Brandfallhaltestelle - automatische Brandmelder vor den Aufzügen in den Brandfallhaltestellen erforderlich (ggf. Bestandteil der Aufzugssteuerung)
Anlagentechnischer Brandschutz: Hubschrauberlandeplätze - Bodenlandeplatz / erhöhter Landeplatz 2 Rettungswege
Anlagentechnischer Brandschutz: Hubschrauberlandeplätze - Bodenlandeplatz / erhöhter Landeplatz - Löschtechnik in Abhängigkeit der Hubschrauberlänge: Kategorie H1 H2 H3 Gesamtlänge < 15 m 15 24 m 24 m Wassermenge 2.500 l 5.000 l 8.000 l Ausstoßrate Wandhydrant 250 l/min 250 l/min 250 l/min Anzahl Löschmonitore nicht gefordert 2 2 Ausstoßrate Löschmonitor - 500 l/min 800 l/min
Anlagentechnischer Brandschutz: Hubschrauberlandeplätze - Löschanlagen: - Berücksichtigung der Windrichtung: 2 Löschmonitore - Wandhydranten Quellen: InnoVfoam GmbH
Anlagentechnischer Brandschutz: Hubschrauberlandeplätze - Löschtechnik in Abhängigkeit der Hubschrauberlänge: - 2 Löschmonitore - Löschmittelbevorratung (10 Minuten) - Wandhydrant - Druckerhöhungsanlagen - Ersatzstromversorgung - Aufstellung Löschzentrale in eigenen Räumen Quellen: InnoVfoam GmbH
Anlagentechnischer Brandschutz: aktuelle Krankenhaustechnik - aktuelle Krankenhaustechnik: W-LAN DECT-Telefon (stille Alarmierung) - Anordnung im notwendigen Flur / notwendigen Treppenraum ohne Abtrennung formal nicht zulässig (vgl. Nr. 3.2.2 der LAR NRW) - Installation kann ggf. gestattet werden, wenn brandschutztechnische Bedenken nicht bestehen (vgl. Nr. 3 der LAR NRW)
Anlagentechnischer Brandschutz: aktuelle Krankenhaustechnik - Zustimmung im Rahmen einer schutzzielorientierten Betrachtung: - Acces Point / DECT Repeater: kein Netzteil im Rettungsweg (PoE: Power over Ethernet) - Kapselung einzelner elektrischen Leitungen / Datenkabel in Blechkanal - Zustimmung der Genehmigungsbehörden erforderlich Quelle: Medienarchiv Wikimedia Commons
Bauüberwachung Brandschutz - Auflage der Bauaufsicht / Baugenehmigung: Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung bzgl. der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes mangelfreie Bauausführung / Mangelfreimeldungen erforderlich Verwendbarkeitsnachweise (ggf. Bestätigung einer nicht wesentlichen Abweichung) erforderlich Bauleiter-/ Fachbauleiterklärungen erforderlich Fachunternehmerbescheinigungen erforderlich Übereinstimmungserklärungen erforderlich Sachverständigen-Prüfberichte der sicherheitstechnischen Anlagen ( betriebssicher und wirksam )
Fazit Notwendigkeit oder Notwendiges Übel? - keine einheitliche Rechtsgrundlage speziell für Krankenhäuser - dennoch eine Vielzahl an einzuhaltenden Vorschriften - schutzzielorientierte Betrachtung (Einzelfall) - Brandereignis grundsätzlich nicht vermeidbar!!!! - Beschränkung auf den definierten Gebäudeabschnitt - Wirksamkeit technischer Einrichtungen - Alarmorganisation/Betriebliche Maßnahmen - Betreiberverantwortlichkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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