vom Freitag, 23. November 2012, Uhr bis Uhr, Aula Wynenschulanlage Stimmberechtigte laut Stimmregister 1 633

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PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Freitag, 23. November 2012, 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Aula Wynenschulanlage Vorsitz: Stimmenzähler: Studiger Edmund, Gemeindeammann Diriwächter Martin Hunziker Marianne Renner Lisette Protokoll: Wiederkehr Ulrich, Gemeindeschreiber B E T E I L I G U N G Stimmberechtigte laut Stimmregister 1 633 Stimmenzahl für abschliessende Beschlussfassungen (gemäss 30 des Gemeindegesetzes 1/5 der Stimmberechtigten) 327 Anwesend sind gemäss Abzählung 161 Somit unterliegen alle materiellen Beschlüsse dieser Versammlung - ausgenommen Entscheide zu den Einbürgerungsgesuchen - dem fakultativen Referendum und sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel ( 31 des Gemeindegesetzes und 5 der Gemeindeordnung) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird.

E I N L E I T U N G Gemeindeammann Edmund Studiger: Sehr verehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Oberkulm Ich begrüsse Sie zur 6. Gemeindeversammlung der laufenden Amtsperiode, der Budgetgemeinde 2012, und heisse Sie im Namen des Gemeinderates ganz herzlich willkommen. Im Speziellen begrüsse ich auch unsere Gäste: - Die Gesuchstellerinnen und die Gesuchsteller für die Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht. Wir werden in den Traktanden 8 bis 10 darauf zurückkommen. - Die Vertreter der Presse. Ich bedanke mich im Voraus für die objektive Berichterstattung. Bevor ich die heutige Versammlung eröffne möchte ich Ihnen folgende Erklärung abgeben: Weltweit ist die Wirtschaft angeschlagen. Lohnkürzungen und Entlassungen gelten wieder vermehrt als Mittel um den Turnaround zu schaffen. Damit schwindet zwangsläufig die Kaufkraft der Betroffenen. Dies wiederum hat Rückwirkungen auf die Verkaufszahlen der Firmen. Es ist zu vermuten, dass wir in der westlichen Welt ein Niveau erreicht haben, das auf diesem Level nicht gehalten werden kann. Die Wirtschaftslage hat auch Auswirkungen auf die Staatshaushalte. Während sich in den Staaten, die in den letzten Jahren mit hohen Wachstumsraten von sich reden machten, eine Abkühlung zeigt, haben andere Nationen bereits mit Defiziten und hohen Verschuldungen zu kämpfen. Vor allem europäische Staaten geben zu Sorgen Anlass. In der Schweiz halten wir derzeit, trotz schwachem Euro, noch ein hohes Wirtschafts- Niveau. Wir haben aber mit anderen Problemen zu kämpfen, die sich auf die Steuerpolitik auswirken. Wir haben eine starke Zuwanderung, steigende Zunahmen von Asylsuchenden, steigende Gesundheitskosten, Zunahme bei den Sozialhilfe-Bezügern, steigende Kosten im öffentlichen Verkehr, erhöhtes Risiko zu einer Immobilienblase, tiefe Zinsen gefährden die Leistungen von AHV und Pensionskassen und.. und.. und. Nun sinken auch die Gemeindefinanzen zunehmend tiefer im roten Bereich. Das Budget sieht für das nächste Jahr bei gleichbleibendem Steuerfuss von 114% ein Defizit von Fr. 827 650.- voraus. Da werden Fragen laut, warum der Steuerfuss nicht angehoben wird. Da muss zunächst erwähnt werden, dass der Gemeinderat schon in früheren Jahren den Steuerfuss mit 114% als zu tief erachtete und dem Souverän schon 2mal eine Erhöhung beantragt hat. Dieses Ansinnen wurde jeweils abgelehnt, letztmals am 26. Nov. 2004. Wenn das aktuelle Defizit mit einer Steuererhöhung abgegolten werden sollte, dann müsste mit einer Steuererhöhung von gegen 20% gerechnet werden.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass er eine solche Erhöhung nicht durchbringen würde. Im Moment will er zum Einen mit einer Erhöhung noch zuwarten, weil er den Zuzug in die neu erstellten Wohnbauten in Oberkulm nicht gefährden möchte. Er erhofft sich durch neue Einwohner einen entsprechend verbesserten Steuereingang. Zum Anderen fällt der Finanzausgleich wegen des guten Rechnungsabschlusses im Jahr 2011 sehr niedrig aus. In den nächsten beiden Jahren wird dieser wieder deutlich höher ausfallen. Allerdings wird Oberkulm kurzfristig nicht um eine Steuererhöhung herum kommen. Bevor wir zu den eigentlichen Versammlungstraktanden übergehen, habe ich noch die zwei üblichen administrativen Hinweise: Erstens bitte ich alle Personen, die sich im Verlaufe der Versammlung zu Worte melden möchten, dass sie zum Sprechen das Mikrofon benutzen und zuerst ihren Namen sagen. Das erleichtert uns und vor allem unserem Protokollführer die Arbeit. Zweitens nehme ich an, dass die nicht-stimmberechtigten Personen auf den für sie vorgesehenen Stühlen Platz genommen haben. Somit erkläre ich die heutige Einwohnergemeindeversammlung als eröffnet. Die Traktandenliste mit Botschaft und Budget 2013 sind ihnen rechtzeitig zugestellt worden. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 und die Akten zu den Vorlagen sind im Sinne von 23 des Gemeindegesetzes vom 9. November 2012 bis 23. November 2012 in der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegen. Traktanden 1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 15. Juni 2012 2. Erteilung eines Kredites von Fr. 175 000.-- für den Ersatz der elektronischen Trefferanzeige im Schiessstand 3. Erhöhung der Benützungsgebühren für Abwasser auf Fr. 2.-- 4. Änderung der Finanzierung der Grüngutentsorgung 5. Genehmigung Budget 2013 6. Zustimmung zur Aufnahme Zetzwil in Reg. Musikschule Kulm 7. Änderungen Satzungen Schulverband Oberstufe 8. Einbürgerung Familie Savic Blagoja 9. Einbürgerung Frau Erder Ilayda 10. Einbürgerung Herr Erder Berk 11. Verschiedenes und Umfrage Ich frage Sie an, ob bezüglich der vorliegenden Traktandenliste Änderungsanträge gestellt werden.

Genehmigung Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Die Traktandenliste wird somit stillschweigend genehmigt. Hinweis: Bedingt durch den Ausfall des Mikrofons für Sprecher aus der Versammlung und der damit verbundenen sehr schlechten Aufnahme des Aufzeichnungsgerätes muss auf eine Wiedergabe der Fragen aus der Versammlung verzichtet werden. Die eindeutigen Beschlüsse der Versammlung rechtfertigen deshalb ein reines Beschlussprotokoll. V E R H A N D L U N G E N Traktandum 1: Protokoll der Versammlung vom 15. Juni 2012 Die Finanzkommission hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 im Sinne von 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung geprüft und in Ordnung befunden. Es erfolgt keine Wortmeldung. a. Antrag Das Protokoll sei zu genehmigen b. Abstimmung Dem Antrag wird einstimmig - ohne Gegenstimme - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.

Traktandum 2: Erteilung eines Kredites von Fr. 175 000.-- brutto (inkl. MwSt) für den Ersatz der Polytronic-Schiessanlage mit elektronischer Trefferanzeige im Schützenhaus Gemeinderätin Barbara Bögli erteilt noch folgende Auskünfte zu diesem Geschäft: Die offerierte Anlage ist nicht ganz neu, sie kam bereits einmal am Schützenfest in Aarau zum Einsatz. Eine ganz neue Anlage wäre noch etwas teurer. Zudem ist ein Zustupf aus dem Sport Toto von Fr. 15`000.- zu erwarten, welcher im Kreditantrag noch nicht berücksichtigt werden kann. Gemäss Kanton haben die Gemeinden noch immer die Pflicht, ihren schiesspflichtigen Angehörigen der Armee eine Schiessanlage zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat hat sich auf das Begehren des Schützenvereins auch Gedanken gemacht, wie die Situation bei einer allfälligen Fusion aussehen würde. Beide Gemeinden haben einen aktiven Schiessverein, die nebst den sportlichen Schiessen für Vereinsmitglieder auch die Pflichtschiessen des Bundes durchführen. Seit 2003 schiessen zusätzlich die Schützen von Leimbach in Oberkulm und die Schützen von Gontenschwil in Unterkulm. Beide Anlagen stehen auf dem aktuellsten Stand in Bezug auf Sicherheit und Umwelt, beide Anlagen entsprechen den gültigen Lärmvorschriften. Auf Anfrage gibt der Kanton die Empfehlung ab, dass auch in Zukunft - mit oder ohne Fusion - auf beiden Schiessanlagen geschossen werden soll, weil sich sonst der Schiesslärm von vier Gemeinden auf eine Anlage konzentrieren würde, was zu grösseren Lärmimmissionen führt und allenfalls zusätzliche Schiesstage zur Folge hätte. a. Antrag Der Kredit von Fr. 175 000.-- brutto (inkl. MwSt) für den Ersatz der Polytronic- Schiessanlage mit elektronischer Trefferanzeige im Schützenhaus Oberkulm sei zu genehmigen. b. Abstimmung Dem Antrag wird mit 102 JA-Stimmen gegenüber 35 NEIN-Stimmen zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.

Traktandum 3: Erhöhung der Abwassergebühr von derzeit Fr. 1.50/m3 auf neu Fr. 2.00/m3 Gemeindeammann Edmund Studiger erläutert weiter zu diesem Geschäft: Die Gemeindeversammlung hat am 24. November 2006 eine Herabsetzung der damals aktuellen Abwasserbenützungsgebühr von Fr. 2.-- auf Fr. 1.50/m³ Frischwasser auf den 1. April 2007 beschlossen. Indexiert liegt der Preis momentan bei Fr. 1.65. Oberkulm konnte die Abwasserkasse mit den Anschlussgebühren für die in jüngster Zeit neu erstellten Mehrfamilienhäuser deutlich aufbessern. Gemäss Finanzplan liegt die Abwasser-Baureserve Ende 2012 bei etwa 1 Mio. Fr. Laut Planung ist, bei budgetierten Unterhalts- und Investitionskosten von jährlich Fr. 200 000.-- (ohne grössere Investitionen), bis Ende 2017 noch ein Guthaben von Fr. 112 000.-- zu erwarten. In dieser Planungsphase wird die GEP neu erstellt. Weitere Aufgaben, die noch nicht im Finanzplan berücksichtigt sind, werden finanziert werden müssen: Neu wird der Abwasserverband Mittleres Wynental eine GEP auf Verbandsebene starten. Dies ist erforderlich um die Abflüsse der kommunalen Netze besser zu koordinieren und das Regenwasser-Regime abzustimmen. Als dringende Massnahme muss die Sanierung der Abwasserleitung im Grundwasserschutzgebiet Hueb in Unterkulm angegangen werden. Die Leitung muss hier zwingend durch eine doppelwandige Kanalisation mit permanenter Überwachung ersetzt werden. Oberkulm, als Hauptbenützerin dieser Abwasserleitung, wird die Finanzierung grösstenteils übernehmen müssen. Eine Studie vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt im Jahr 2012 sieht für die Abwasserreinigungsanlage Mittleres Wynental Massnahmen zur Verbesserung der Nitrifikationsleistung durch einen weiteren Ausbau und dazu einen möglichen Anschluss der Anlage Gontenschwil-Zetzwil vor. Längerfristig ist jedoch der Anschluss des gesamten Wynentals an die ARA Aarau angedacht. Diese Planung erfordert eine frühzeitige, etappenweise Anpassung der Kanalisationsleitung, insbesondere durch das Baugebiet von Gränichen. Der Gemeinderat will mit der Erhöhung der Benützungsgebühren die Reserven der Finanzen möglichst in der jetzigen Höhe erhalten damit die vorgesehenen finanziellen Aufwendungen gesichert werden können. Auch wenn die Höhe der Beträge noch nicht bekannt ist eine Anpassung im jetzigen Zeitpunkt angezeigt um spätere massive Erhöhungen zu vermeiden. Eine Erhöhung auf Fr. 2.00 ist massvoll und hält dem Vergleich mit den Gebühren in anderen Gemeinden stand.

a. Antrag Der Erhöhung der Abwassergebühr auf neu Fr. 2.00/m3 sei zuzustimmen. b. Abstimmung Dem Antrag wird mit 129 JA-Stimmen gegenüber 7 NEIN-Stimmen - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen. Traktandum 4: Änderung der Finanzierung der Grüngutentsorgung Gemeindeammann Edmund Studiger erläutert weiter zu diesem Geschäft: Für Oberkulm musste mit der verfügten sofortigen Schliessung der Hinterfeldgrube eine andere Lösung für die Entsorgung des Grüngutes suchen. Durch die Neuregelung der Entsorgung konnten die bisherigen Kosten für die Abfallentsorgung aus der Pauschalen für die Spezialentsorgung aus Haushalte gestrichen werden. Die Entsorgungskosten wurden neu direkt nach dem Verursacherprinzip durch den Verkauf von Gebührenmarken verrechnet. Die Gebühren für die Grüngutentsorgung mussten im 2. Jahr angehoben werden, weil die bereitgestellten Abfuhrmengen bei weitem nicht mehr den früher abgelieferten Mengen entsprachen. Die Tarife sind seither unter Dauerbeschuss. Die kantonalen Vorgaben für die Erstellung eines Abfallreglements verlangen die Finanzierung nach dem Verursacherprinzip mit kostendeckenden Gebühren. Die Finanzierung ergibt sich aus Fixkosten und einer Verursachergebühr. Dabei soll in der Regel das Verursacherprinzip berücksichtigt werden. Die Fixkosten können durch erheben einer Grundgebühr gedeckt werden. Mit der Grundgebühr sind die Kosten für die Infrastruktur (Einsammeln des Grüngutes, Separatsammlungen [gebündelte Äste, Häckseldienst] Personal und Verwaltungsaufwand) abgedeckt. Die Verursachergebühr deckt die Abgaben an die Kompost- oder Biogasanlage. Es ist statthaft eine separate Grundgebühr über die Haushaltspauschale zu erheben da die Infrastruktur allen Steuerzahlern gleichermassen dient. Hingegen ist die Grüngutmenge verursachergerecht zu finanzieren. Sie wird nach Volumen oder Gewicht von der Menge erhoben, die abgegeben wird. Die Abgaben sind so zu wählen, dass die Ziele einer umweltgerechten Siedlungsabfallentsorgung nicht gefährdet werden. Die derzeitigen Tarife sind in Oberkulm so hoch, dass eine

Entsorgung mit dem Kehricht in Verbrennungsanlagen günstiger ist. Ein Wertstoff soll aber einer sinnvollen Wiederverwertung zugeführt werden. Der Gemeinderat ist deshalb der Ansicht, dass die Grundgebühr mindestens teilweise für die Grüngutentsorgung wieder in die Haushaltpauschale für die Abfallentsorgung aufgenommen werden sollte. Vorgesehen sind zunächst 2/3 der berechneten Kosten. Die Gebühr erhöht sich dadurch von aktuell Fr. 72.-- für einen Mehrpersonenhaushalt auf Fr. 98.--. (+Fr. 26.--) pro Jahr. Für einen Einpersonenhaushalt erhöht sich der Preis von Fr. 36.-- auf Fr. 49.-- (+Fr. 13.--). Die Verkaufspreise der Grüngutvignetten können so auf einen Preis reduziert werden, der dem Vergleich mit anderen Gemeinden standhält. Die voraussichtlichen Preise sind ersichtlich aus der Tabelle in der Botschaft. Nach Vorliegen der Jahresabschluss-Rechnung 2012 müssen die definitiven Preise neu berechnet werden. a. Antrag Die Fixkosten für die Grüngutentsorgung sollen ganz oder teilweise wieder in die Grundgebühr (Haushaltspauschale) integriert werden. Der Änderung in 18 des Abfallreglements der Gemeinde Oberkulm sei zuzustimmen. b. Abstimmung Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 119 JA-Stimmen gegenüber 28 NEIN- Stimmen - zugestimmt c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.

Traktandum 5: Genehmigung des Voranschlages 2013 und Festsetzung des Steuerfusses auf 114% Stellungnahme der Finanzkommission zum Voranschlag 2013 der Einwohnergemeinde Ergebnis der Prüfung Die Finanzkommission hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Voranschlag für das Jahr 2013 geprüft. Für den Voranschlag ist der Gemeinderat verantwortlich. Die Aufgabe der Finanzkommission besteht darin, zum Voranschlag Stellung zu nehmen. Der Voranschlag ist sauber, detailliert und transparent ausgearbeitet und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Abweichende oder spezielle Positionen sind ausreichend erläutert und begründet. Einwohnergemeinde Der Voranschlag sieht bei einem unveränderten Steuerfuss von 114% einen Aufwandüberschuss von CHF 814 150 vor, dies bei einem Beitrag aus dem kantonalen Lasten- und Ausgleichsfonds in der Höhe von CHF 284 000.-- Das heisst, es fehlen ca. CHF 1 Mio. zur Deckung der laufenden Ausgaben und Investitionen. Die Steuerkraft hat sich von CHF 1 706.20 auf CHF 1 935 verbessert, reicht jedoch immer noch nicht aus, um die steigenden Ausgaben in den Bereichen Gesundheit und Soziale Wohlfahrt abzufangen. Wir konnten wiederum feststellen, dass der Gemeinderat sehr haushälterisch mit dem Geld umgeht und bei der Budgetierung klare Prioritäten setzt. Die Finanzkommission dankt dem Gemeinderat, Ueli Wiederkehr und Kurt Weber für die gute Zusammenarbeit. Antrag Finanzkommission Die Finanzkommission beantragt der Gemeindeversammlung den Voranschlag 2013 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 814 150 bei einem unveränderten Steuerfuss von 114% zu genehmigen. a. Antrag des Gemeinderates Genehmigung des Voranschlages 2013 und Festsetzung des Steuerfusses auf 114% b. Abstimmung Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 154 JA-Stimmen gegenüber 2 NEIN-Stimmen - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.

Traktandum 6: Zustimmung zur Aufnahme der Gemeinde Zetzwil in die Regionale Musikschule Kulm unter Genehmigung des entsprechend angepassten Gemeindevertrages a. Antrag Zustimmung zur Aufnahme der Gemeinde Zetzwil in die Regionale Musikschule Kulm unter gleichzeitiger Genehmigung des entsprechend angepassten Gemeindevertrages. b. Abstimmung Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 148 JA-Stimmen gegenüber 1 Nein-Stimme - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen.

Traktandum 7: Änderungen der Satzungen des Gemeindeverbandes Schulverband Oberstufe Mittleres Wynental. a. Antrag Genehmigung der Änderungen der Satzungen des Gemeindeverbandes Schulverband Oberstufe Mittleres Wynental. b. Abstimmung Dem Antrag des Gemeinderates wird mit 116 JA-Stimmen gegenüber 4 NEIN-Stimmen - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum Der Beschluss ist am 4. Januar 2013 in Rechtskraft erwachsen. Einbürgerungsgesuche Alle erwachsenen einbürgerungswilligen Personen mussten, nach Überprüfung der Papiere wie gewohnt, einen Staatskundeunterricht vorweisen und sich in einem Test prüfen lassen. Eine Delegation des Gemeinderates beurteilte die Aufnahmefähigkeit nach einem vertiefenden Gespräch. Es wurde auch das Strafregister überprüft. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die zur Einbürgerung empfohlenen Personen die Anforderungen erfüllen. Die Einbürgerungswilligen wie auch Verwandte haben sich jeweilen vor der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand zu begeben.

Traktandum 8: Einbürgerung Familie Savic Blagoja und Danijela sowie die Kinder Andela, Kristina und Nemanja a. Antrag 1. Herr und Frau Savic Blagoja und Danijela mit den Kindern Andela, Kristina und Nemanja, Rotkornstrasse 4, 5727 Oberkulm sei die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes zu erteilen. 2. Der Gemeindeversammlung wird gemäss dem Merkblatt des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Abt. Bürgerrecht und Personenstand, eine Gemeindeabgabe von Fr. 3'500.-- beantragt. b. Abstimmung Dem Antrag wird mit 72 JA-Stimmen gegenüber 35 NEIN-Stimmen - zugestimmt. c. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum Traktandum 9: Einbürgerung Frau Erder Ilayda a. Antrag 1. Frau Erder Ilayda, geb. 02.06.1997, türkische Staatsangehörige, in 5727 Oberkulm, Hooverstr. 33, sei die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes zu erteilen. 2. Der Gemeindeversammlung wird gemäss dem Merkblatt des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Abt. Bürgerrecht und Personenstand, eine Gemeindeabgabe von Fr. 1 000.-- beantragt 1. Abstimmung Dem Antrag wird mit 122 JA-Stimmen gegenüber 5- NEIN-Stimmen zugestimmt. 2. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.

Traktandum 10: Einbürgerung Herr Erder Beck b. Antrag 1. Herr Erder Berk, geb. 16.04.1996, Türkischer Staatsangehöriger, in 5727 Oberkulm, Hooverstr. 33, sei die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes zu erteilen. 2. Der Gemeindeversammlung wird gemäss dem Merkblatt des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Abt. Bürgerrecht und Personenstand, eine Gemeindeabgabe von Fr. 1'000.-- beantragt. 3. Abstimmung Dem Antrag wird mit 112 JA-Stimmen gegenüber 4- NEIN-Stimmen zugestimmt. 4. Beschlussfassung Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum. Traktandum 11: Verschiedenes und Umfrage Gemeinderätin Barbara Bögli orientiert wie folgt: Neudorfturnhalle Ich habe anlässlich der letzten Gemeindeversammlung vom Juni 12 gesagt, dass ich an der Herbstgemeinde d.h. heute über die nächsten, konkreten Schritte in Sachen Sanierung Neudorfturnhalle informieren werde. Was ist in der Zwischenzeit gelaufen? Beim letzten Projekt, das der Gemeinderat ihnen an der Versammlung vom November 11 präsentiert hat, schieden sich bekanntlich die Geister, was schlussendlich auch zum Rückweisungsantrag geführt hat. Der Gemeinderat hat sich mit dem Gedanken befasst, dass Sanierungs-Projekt gänzlich zu verwerfen und anstelle der best. Liegenschaft einen neuen Zweckbau zu erstellen. Diese Variante haben wir jedoch aus folgenden Gründen wieder verworfen: Die Neudorfturnhalle ist ein markantes Gebäude, welches mit seiner Architektur das Dorfbild von Oberkulm prägt.

Es wurde schon sehr viel Geld in die Sanierung gesteckt. So wurden u.a. das Dach sowie die Fenster und Bühnentechnik erneuert. Ein evt. Neubau an gleicher Stelle, mit den Auflagen für den Grundwasserschutz, käme um ein Vielfaches teurer als eine grundlegende Sanierung. Bei einem Neubau an einer anderen Stelle müsste berücksichtigt werden, dass neben einem Mehrzweckraum auch Räume für die Musikschule, ein Singsaal etc. integriert werden müssten, was mit grossen Kosten verbunden ist. Der Gemeinderat ist zum Schluss gekommen, dass eine Sanierung und Werterhaltung der bestehenden Substanz die richtige Lösung ist. Wir haben darum das bestehende Projekt nochmals einer eingehenden Prüfung unterzogen, auch in Bezug auf die veranschlagten Kosten. Ebenso wurde die bestehende Kanalisation von einer Spezialfirma überprüft. Folgendes können wir ihnen heute sagen: Die möglichen Einsparungen einer sanfteren Sanierung werden durch die Sanierung der Kanalisation wieder aufgebraucht. Die Kanalisation hat ihr Alter erreicht und muss dringend saniert werden. Zum Teil wachsen bereits Wurzeln in die Zementrohre. Hier bedarf es einer Komplettsanierung. In diesem Zusammenhang ist eine Erneuerung der Sanitärräume im UG durchaus sinnvoll. Die Raumaufteilung im UG soll im grossen Ganzen bestehen bleiben. Berücksichtigt soll aber werden, dass das UG rollstuhlgängig erschlossen und dass an eine evt. Erweiterung gedacht wird. Im Weiteren müssen die Sicherheitsmängel, welche die bfu gerügt hat, verbessert werden. Wie gesagt, es geht weitgehend um die Erhaltung der bestehenden Substanz. Ein Problem, mit welchem jeder Hauseigentümer immer wieder konfrontiert wird. Zu sagen ist auch, dass eine Sanierung ansteht, trotz möglicher Fusion. Bei der Überprüfung ist man immer wieder auf den gleichen Punkt gestossen, welcher einen entscheidenden Einfluss auf das Projekt hat, finanziell wie emotional: Die Sanierung der Küche. Nach Prüfung von verschiedenen Möglichkeiten, ist der Gemeinderat zum Entschluss gekommen, dass eine zweckmässige Küche für Oberkulm - auch bei einem möglichen Zusammenschluss - sinnvoll ist. Veranstaltungen wären sonst in Frage gestellt. Es stellt sich zwangsläufig die Frage. Wo soll die neue Küche sein? Der Standort von heute noch sinnvoll? Wäre neben den bis anhin geprüften Standorten, im UG resp. im Materialraum EG, nicht auch ein Standort auf der Westseite der Turnhalle, also Richtung Sportrasen (als Anbau auf Turnhallenhöhe), denkbar? Diese geprüfte Anordnung hätte u. a. folgende Vorteile: Eine Etappierung der Sanierung wäre möglich und somit die Kosten besser verteilbar.

Die Küche könnte auch als Aussenküche zusätzlich für Öffentlichkeits- Schul- und Sportanlässe genutzt werden. Die Rollstuhlgängigkeit könnte optimal integriert werden. Die Hauptfassade müsste also nicht durch einen Lift verunstaltet werden. Ein Lift auf der Westseite kann nebst der Rollstuhlgängigkeit auch der Zulieferung der Küche dienen. Viele Fragen stehen an und die Finanzlage lässt keine grossen Sprünge zu. Darum hat der Gemeinderat bis anhin auf die Bildung einer neuen Projektgruppe verzichtet, da die Wünsche auf dem Tisch sind und die Finanzlage den Rahmen setzt. Wie weiter? An einer Veranstaltung im Februar/ März 2013 werden wir konkret informieren und die verschieden Möglichkeiten aufzeigen. Danach sollten sie alle genügend Informationen haben, um an der Gemeindeversammlung vom Juni 13 einen weisen Entscheid zu fällen. Die Umsetzung könnte gegebenenfalls rasch in Angriff genommen werden. Gemeindeammann Edmund Studiger orientiert wie folgt: Grüngutabfuhr Mitarbeiter des Bau- und Forstamtes machen darauf aufmerksam, dass vermehrt Äste und Sträucher in unzulässiger Weise bereitgestellt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass Bündel die in der Länge 1.50 m und im Durchmesser 50 cm überschreiten nicht zugelassen sind. Sie werden in Zukunft liegen gelassen. Dasselbe gilt auch für Grüngut in unzulässigen Gebinden. Als Grüngut aus der Küche gelten Rüstabfälle, nicht aber Essensreste. Stand zur Planung der Bahn in Oberkulm a. Leistungsvereinbarung der AARbus+bahn für die Jahre 2013 2016 zur Prüfung beim Bund b. Investitionsbedarf für die Eisenbahninfrastruktur = CHF 17.13 Mio. c. Darlehen Bund 27% = CHF 4.63 Mio. d. Darlehen Kanton 73% = CHF 12.50 Mio. e. Anhörung und Mitwirkung bis 14. September 2012 f. Bis 2016 Totalerneuerung der Bahnanlagen g. Optimierung des Fahrplans: Kreuzungsmöglichkeit auf neuem 350 m langem Doppelspurabschnitt h. Handlungsbedarf bei Publikums- und Sicherungsanlagen i. Neue Haltestelle anstelle der 2 bisherigen (Bahnhof und Post) Massnahmen Strassenlärm Am 15. Juni 2012 haben wir Ihnen diese Karte mit der Hauptstrasse in Oberkulm gezeigt. Da sind die Lärmgrenzwerte dargestellt, die aufzeigen, wo Massnahmen erforderlich sind um den Strassenlärm zu verringern. Der Kanton ist verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Lärmdämmung an Kantonsstrassen bis 2018 auszuführen. Im Rahmen dieser Massnahmen

hat die Fachstelle an der Hauptstrasse Einmündung Kreuzbündtenstrasse eine Lärmschutzwand vorgesehen. Verkehrsberuhigungsmassnahmen Die vorgesehenen Abklärungen zu den Verkehrsberuhigungsmassnahmen in den Strassen von Oberkulm sind nun angelaufen. In den nächsten Wochen werden an neuralgischen Punkten Messungen durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgesehenen Geschwindigkeitsmessungen werden nicht benützt um Bussen zu verteilen. Sie liefern lediglich Planungsgrundlagen für zu empfehlende Massnahmen. Fusionsabsichten Bekanntlich haben die drei Gemeinden im Mittleren Wynental: Oberkulm, Teufenthal und Unterkulm Fusionsabsichten bekannt gegeben. Teufenthal hat dem Kredit für vertiefte Abklärungen sowohl an der Gemeindeversammlung wie auch an der Urne nicht zugestimmt. Der Souverän von Ober- und Unterkulm hat dem Kredit für die Abklärungen eines Zusammenschlusses der beiden Gemeinden dagegen zugestimmt. Die Arbeitsgruppen beider Kommunen haben mit dem Kickoff am 26. September 2012 die Arbeit zu diesen Abklärungen aufgenommen. Über die Beratungen wird die Bevölkerung via Presse und separater Homepage jeweils informiert. Am 21. Juni 2013 soll die Bevölkerung über die Ergebnisse der Workshops orientiert werden. Dann wird auch die politische Arbeit anlaufen, die in den beiden Abstimmungen an der Gemeindeversammlung im November 2013 und an der Urne am 18. Mai 2014 die entscheidenden Höhepunkte erreichen wird. Termine 1. Januar 2013 Neujahrsapéro, Aula 6. April 2013 Bäumlipflanzen für Jahrgang 2012 (NVVO) 7. Juni 2013 Rechnungsgmeinde 21. Juni 2013 Infoveranstaltung Fusion 22. Juni 2013 Arten ohne Grenzen (Natur- und Landschaftschutzkommission) 1. August 2013 Bundesfeier in Oberkulm August 2013 17. Oktober 2013 Unternehmerapéro 22. November 2013 Budgetgemeinde Whisky-Fest (im Nachgang zum Rotkornfest) Weihnachtsbaumverkauf im Werkhof am Samstag, 22. Dez. 2012, 09.00-10.30 Uhr.

Wir sind am Schluss der Gemeindeversammlung angekommen. Ich danke Ihnen allen für die Teilnahme und den Votanten für das anregende Mitwirken und hoffe, dass Sie gut über den Winter kommen. Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Gemeinderates eine ruhige, besinnliche Adventszeit und erfreuliche, schöne Festtage. Die nächste ordentliche Einwohnergemeindeversammlung findet am Freitag, 7. Juni 2013 statt. Damit schliesse ich die heutige Einwohnergemeindeversammlung. Protokollkopie an: Alle Mitglieder der Finanzkommission Oberkulm Herr Edmund Studiger, Gemeindeammann Finanzverwaltung EINWOHNERGEMEINDE OBERKULM Der Gemeindeammann Edmund Studiger Der Gemeindeschreiber Ulrich Wiederkehr