Bildung und Sport Personal und Organisation RBS-GL11-B

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Transkript:

Telefon: 0 233-84052 Telefax: 0 233-989 84052 Seite Referat 1 von 5für Bildung und Sport Personal und Organisation RBS-GL11-B Praxisorientiertes Auswahlverfahren für Lehrkräfte an städtischen Schulen Antrag Nr. 08-14 / A 3754 der Stadtratsfraktionen DIE GRÜNEN rosa liste und SPD vom 23.10.2012 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11677 Anlage Städtische Einstellungskriterien Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 08.05.2013 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Stadtratsantrag vom 23.10.2012 Die Stadtratsfraktionen DIE GRÜNEN rosa liste und SPD haben am 23.10.2012 folgenden Antrag gestellt: Der Stadtrat möge beschließen: Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten, das Auswahlverfahren für Lehrkräfte an städtischen Schulen wie folgt zu verändern: Für die Bildung der Reihungsnote wird, nicht mehr (wie bisher) das Erste und das Zweite Staatsexamen mit dem Faktor 1 bewertet, sondern in Zukunft das Erste Staatsexamen mit dem Faktor 1 und das Zweite mit dem Faktor 3. Begründung: Die Stadt München als Träger des größten kommunalen Schulwesens beschäftigt eine Vielzahl von Lehrkräften im Realschul-, Gymnasial- und Berufsschulbereich. Es ist daher ein zentrales Anliegen, Personal zu gewinnen, das sich vor allem in der Praxis des Schulalltags bewährt, sich in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen wohlfühlt und bereit ist, pädagogisch auch neue Wege zu gehen. In der bisherigen Reihung der Absolventinnen und Absolventen wurden, analog zum Verfahren des Freistaates Bayern, das Erste und Zweite Staatsexamen mit dem gleichen Gewicht belegt. Dies führt dazu, dass die praktischen Erfahrungen des Zweiten Examens nicht mit höherer Bedeutung gewertet werden als die theoretischen Kenntnisse des Ersten. Die Stadt braucht Lehrkräfte an ihren Schulen, die sich durch ihre pädagogische und fachliche Eignung in der konkreten Tätigkeit in den Schulen beweisen. Hierbei ist der

Seite 2 von 5 Umgang mit den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern, die Vermittlung von Wissen und der fachliche Austausch im Kollegium besonders wichtig. Im derzeitigen Auswahlverfahren werden sehr gute Praktikerinnen und Praktiker, die in der Theorie Schwächen gezeigt haben, auf den Auswahllisten auf hintere Plätze gedrängt, obwohl die Stadt oftmals genau diese Menschen braucht. Da sich die Landeshauptstadt derzeit im starken Konkurrenzkampf mit dem Freistaat befindet, kann mit dieser Änderung ein interessanter Anreiz für viele Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger geschaffen werden, um in den städtischen Schuldienst einzutreten. Wegen des erhöhten Abstimmungsbedarfs im Referat hat sich die Vorlage im Stadtrat verzögert. Für die gewährte Fristverlängerung möchte ich mich ausdrücklich bedanken. 2. Darstellung der städtischen Einstellungskriterien im Lehrdienst Die Einstellungskriterien für Lehrkräfte sind durch eine Reihe von Stadtratsbeschlüssen geregelt. Sie wurden entsprechend den Zielvorstellungen des Stadtrates oder infolge rechtlicher Vorgaben immer wieder modifiziert. Die wesentlichen Regelungen sind der Anlage zu entnehmen. 3. Künftige höhere Bewertung des 2. Staatsexamens ( Praxisnote ) bei der Einstellung Im Rahmen der Einstellungen im öffentlichen Dienst ist der Leistungsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 94 Abs. 2, 116 Bayer. Verfassung und 9 Beamtenstatusgesetz zwingend zu berücksichtigen. Danach sind auch Einstellungen im städtischen Schuldienst nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen. Soweit möglich sollen Eignung, Befähigung und Leistungen durch Prüfungen mit Wettbewerbscharakter festgestellt werden (Art. 94 Abs. 2 Bayer. Verfassung). Die Gewichtung der einzelnen Auswahlkriterien obliegt der gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilung des Dienstherrn. Die Einstellung von Lehrkräften befolgt die dargestellten Grundsätze. Zur Bildung der Gesamtprüfungsnote werden die Ergebnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) zwar gleich gewertet, dies hindert die Landeshauptstadt München nicht, bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung nach eigenen Erkenntnissen und anforderungsbezogenen Bedarfen die fachtheoretische Erste Prüfung und die vorwiegend praktische Zweite Prüfung unterschiedlich zu gewichten. Die Lehramtsausbildung wurde in den letzten Jahren zwar praxisorientierter gestaltet, so

Seite 3 von 5 dass durch die Erste Staatsprüfung nicht allein fachwissenschaftliche Leistungen dokumentiert sind. Dennoch ist festzustellen, dass die Note der Zweiten Staatsprüfung als Qualifikationsprüfung im Sinne des Leistungslaufbahngesetzes in besonderem Maße die pädagogischen Kernkompetenzen einer Lehrkraft widerspiegelt. Das Prüfungsergebnis des Zweiten Staatsexamens wird in einer Gesamtnote zusammengefasst. Diese wird gebildet aus: - der Note der Unterrichtskompetenz - der Note der erzieherischen Kompetenz - der Note der Handlungs- und Sachkompetenz - der Durchschnittsnote der Lehrproben - der Note des Kolloquiums - der Note der schriftlichen Hausarbeit - der Durchschnittsnote der mündlichen Prüfung Entsprechend den Festlegungen der LPO II haben gerade die Durchschnittsnote aus den Noten für Unterrichtskompetenz, erzieherischer Kompetenz und Handlungs- und Sachkompetenz sowie die Durchschnittsnote der Lehrproben einen gewichtigen Anteil an der Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens. Hier werden in besonderem Maße die für eine Lehrkraft erforderlichen praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten wie die Planung und Vorbereitung des Unterrichts, die Durchführung des Unterrichts, die Feststellung des Lernfortschritts, Leistungserhebung und Leistungsbewertung beurteilt. Aber auch soziales Vermögen, Kommunikation und Interaktion mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehung und Konfliktbewältigung sowie die richtige Einschätzung und Beratung der Schülerinnen und Schüler fließen in diese Gesamtbegutachtung mit einem hohen Faktor ein. Es kann hierzu auf Erkenntnisse aus einem quasi zweijährigen Traineeprogramm für die Tätigkeit als Lehrkraft zurückgegriffen werden, die auf der Einschätzung von geschulten pädagogischen Fachkräften beruhen. Die Entwicklung pädagogischer Professionalität während des Referendariats hängt in entscheidender Weise davon ab, ob den zukünftigen Lehrenden eine Verbindung der während des Studiums entwickelten Kompetenzen mit den Anforderungen der pädagogischen Praxis gelingt. Die Gesamtnote der Zweiten Staatsprüfung lässt damit begründete Rückschlüsse zu, inwieweit eine Lehrkraft im Rahmen des Vorbereitungsdienstes die pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen erweitert und Sicherheit im Unterrichten gewonnen hat. Die praktische Aussagekraft der Erkenntnisse aus dem Zweiten Staatsexamen bestätigen die Erfahrungen aus der Praxis. Von Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe oder Probezeitkündigungen wegen fachlicher und pädagogischer Defizite sind in der Regel Lehrkräfte mit schlechteren Noten im Zweiten Staatsexamen betroffen.

Seite 4 von 5 Auch von den pädagogischen Fachabteilungen wird die Notwendigkeit gesehen, dass der Unterrichtspraxis, dem Kerngeschäft der Lehrkräfte, ein hoher Stellenwert eingeräumt werden muss. In intensiver Absprache mit den Schulleitungen werden daher Rückschlüsse aus den Einzelergebnissen des Zweiten Staatsexamens auf die Einsatzmöglichkeiten der Bewerberinnen und Bewerber gezogen und bei der Zuweisung der Einsatzschule weitestmöglich berücksichtigt. Die pädagogischen Fachabteilungen haben insofern keine Bedenken gegen eine veränderte Gewichtung im Verhältnis 1:3. Diese Veränderung soll für Einstellungen ab dem Schuljahr 2013/2014 maßgeblich sein. Die übrigen städtischen Einstellungskriterien haben sich bewährt und sollen deshalb beibehalten werden. Die Beschlussvorlage ist mit dem Personal- und Organisationsreferat abgestimmt worden. Der Gesamtpersonalrat wurde gemäß Art. 75 Abs. 4 Nr. 13 BayPVG beteiligt und hat zugestimmt. Ein Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse besteht nicht. Der Gleichstellungsstelle wurde ein Abdruck der Vorlage zugeleitet. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Volk, der Verwaltungsbeirätin für Berufsschulen, Frau Städträtin Dietl, der Verwaltungsbeirätin für alle weiterführenden beruflichen Schulen, Frau Stadträtin Burkhardt, der Verwaltungsbeirätin für Gymnasien, Frau Stadträtin Krieger, der Verwaltungsbeirätin für Realschulen, Frau Städträtin Stock, und der Verwaltungsbeirätin für Schulen besonderer Art, Frau Stadträtin Salzmann, wurden ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Bewerberinnen und Bewerber im Lehrdienst werden grundsätzlich in der Reihenfolge der Prüfungsnoten eingestellt. Dabei werden Erstes und Zweites Staatsexamen im Verhältnis 1:3 bewertet. Diese Änderung gilt für Einstellungen ab dem 01.08.2013. 2. Die weiteren städtischen Einstellungskriterien werden beibehalten. 3. Der Antrag Nr. 08-14/ 3754 der Stadtratsfraktionen DIE GRÜNEN rosa liste und SPD vom 23.10.2012 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Seite 5 von 5 III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport GL 11 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Personal- und Organisationsreferat z. K. Am