Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich

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Transkript:

VII Vorwort Die Autoren Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VI XV XIX Kapitel I: Von der Krise bis zum Insolvenzantrag 1 24 1 Frage 1: Was sind erste Anzeichen einer Krise? 2 1 Frage 2: Wer kann einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen? 3 1 Frage 3: Welche Verfahrensarten gibt es? 4 2 Frage 4: Welche Eröffnungsgründe gibt es? 5 9 2 a) Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO) 6 2 b) Drohende Zahlungsunfähigkeit ( 18 InsO) 7 3 c) Überschuldung ( 19 InsO) 8 3 Frage 5: Können Finanzverwaltungen, Krankenkassen oder Gemeinden einen Fremdantrag stellen? 10 4 Frage 6: Wie erfolgt die Glaubhaftmachung der Forderung? 11 5 Frage 7: Wie erfolgt die Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes? 12 5 Frage 8: Welche Kosten fallen im Insolvenzeröffnungsverfahren an? 13 6 Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? 14 7 Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich sein? 15 18 7 Frage 11: Welches Insolvenzgericht ist örtlich zuständig? 19 22 8 Frage 12: Wer ist insolvenzfähig? 23 9 Frage 13: Was ist der Zweck eines Insolvenzverfahrens? 24 10 Kapitel II: Insolvenzeröffnungsverfahren 25 59 11 Frage 14: Kann der Schuldner Einwendungen gegen den Eröffnungsantrag erheben? 29 31 12 Frage 15: Kann der Schuldner Einwendungen gegen den Gutachterbeschluss erheben? 32 12 Frage 16: Kann der Schuldner einen Eigenantrag für erledigt erklären? 33 13

VIII Frage 17: Frage 18: Frage 19: Frage 20: Frage 21: Frage 22: Frage 23: Frage 24: Frage 25: Kann eine Erledigungserklärung auch bei Voranträgen erfolgen? 34 13 Muss mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Vorschuss einbezahlt werden? 35 13 Kann das Gericht Sicherungsmaßnahmen bereits im Eröffnungsverfahren veranlassen? 36 41 14 Wie unterscheiden sich starker und schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter? 42 46 16 Wann kommt ein vorläufiger Gläubigerausschuss im Eröffnungsverfahren in Betracht? 47 50 18 Welche weiteren Sicherungsmaßnahmen sind denkbar? 51 53 20 Unterscheidet sich die Verbraucherinsolvenz im Eröffnungsverfahren von der Unternehmensinsolvenz und was sind zwingende Voraussetzungen beim Verbraucher? 54 56 21 Was ist der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan? 57 23 Welche weiteren Unterschiede kennzeichnen beide Verfahrensarten? 58 59 23 Kapitel III: Eröffnetes Verfahren und dessen Rechtswirkungen 60 84 24 Frage 26: Was beinhaltet der Eröffnungsbeschluss? 61 63 24 Frage 27: Wie erfolgt die Gläubigerbeteiligung? 64 67 25 a) Gläubigerversammlung 66 25 b) Gläubigerausschuss (im eröffneten Verfahren) 67 26 Frage 28: Hat das eröffnete Verfahren weitere Rechtsfolgen für die öffentliche Verwaltung? 68 27 Frage 29: Gibt es ein spezielles Insolvenzsteuerrecht? 69 27 Frage 30: Wo und innerhalb welcher Frist muss die Forderungsanmeldung erfolgen? 70 71 28 Frage 31: Welche Auswirkungen hat der Eröffnungsbeschluss auf kommunale Abgaben? 72 28 Frage 32: Darf nach Eröffnung des Verfahrens noch an den Schuldner geleistet werden? 73 76 28

IX Frage 33: Frage 34: Frage 35: Frage 36: Frage 37: Müssen Sicherungsrechte der Gläubiger dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden? 77 79 29 Welche Auswirkungen hat die Verfahrenseröffnung auf einen laufenden Rechtsstreit? 80 30 Kann das Steuerverfahren nach Insolvenzeröffnung weiterbetrieben werden? 81 30 Ist der Schuldner zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet? 82 83 31 Wer ist Adressat eines Steuerbescheids bzw. einer Steuerberechnung nach erfolgter Eröffnung? 84 32 Kapitel IV: Eröffnetes Verfahren und die Rechtsstellung der Gläubiger 85 94 33 Frage 38: Was ist ein Insolvenzgläubiger? 86 87 33 Frage 39: Bestehen Besonderheiten bei gegenseitigen Verträgen? 88 33 Frage 40: Gibt es für Zulieferer und sonstige Vertragspartner im eröffneten Verfahren Besonderheiten? 89 33 Frage 41: Was sind Aussonderungs- und Absonderungsgläubiger und wo liegt der Unterschied? 90 91 34 Frage 42: Ist das nicht bezahlte Bußgeld eine anzumeldende Insolvenzforderung? 92 35 Frage 43: Welche Informationsrechte haben Gläubiger? 93 94 35 Kapitel V: Forderungsanmeldung 95 109 37 Frage 44: Welche Form ist bei der Forderungsanmeldung zu wahren? 97 37 Frage 45: Binnen welcher Frist hat die Forderungsanmeldung zu erfolgen? 98 37 Frage 46: In welcher Form haben Steuer- und Abgabenbehörden die Forderung anzumelden? 99 38 Frage 47: Was geschieht mit noch nicht fälligen Forderungen? 100 103 38 Frage 48: Welche Folgen hat eine Forderungsanmeldung ohne Vorlage der Beweisurkunden? 104 105 40 Frage 49: Können Fehler und Lücken in der Anmeldung nachträglich behoben werden? 106 40

X Frage 50: Frage 51: Frage 52: Was bedeutet der Rechtsgrund vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung? 107 41 Wann besteht für die Gemeinde ein Absonderungsrecht? 108 42 Welche Wirkung hat eine fehlerfreie Anmeldung? 109 42 Kapitel VI: Person des Insolvenzverwalters 110 135 43 Frage 53: Wer kann das Amt eines Insolvenzverwalters ausüben? 111 113 43 Frage 54: Wer wird in der gerichtlichen Praxis überwiegend zum Insolvenzverwalter bestellt? 114 45 Frage 55: Wie erfolgt die Auswahl des Insolvenzverwalters? 115 45 Frage 56: Was sind die Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters? 116 120 46 Frage 57: Was sind die Aufgaben des endgültigen Insolvenzverwalters? 121 122 47 Frage 58: Wie ist die steuerliche und abgabenrechtliche Rolle des Insolvenzverwalters? 123 124 48 Frage 59: Wer beaufsichtigt den Insolvenzverwalter? 125 49 Frage 60: Was ist im Falle einer Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters zu unternehmen? 126 49 Frage 61: Welche weiteren Arten des Insolvenzverwalters kennt die InsO? 127 128 50 Frage 62: Wie errechnet sich die Vergütung des Insolvenzverwalters? 129 135 50 Kapitel VII: Insolvenzanfechtung 136 185 53 Frage 63: Was ist anfechtbar? 138 139 53 Frage 64: Was bedeutet kongruente Deckung? 140 143 53 Frage 65: Wann ist die Anfechtung einer Deckung wegen Zahlungsunfähigkeit ( 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO) möglich? 144 147 55 Frage 66: Wann ist die Anfechtung einer Deckung nach Antragstellung ( 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO) möglich? 148 152 57 Frage 67: Was bedeutet inkongruente Deckung? 153 155 58 Frage 68: Wann ist die Anfechtung einer inkongruenten Deckung nach 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO möglich? 156 159 59

XI Frage 69: Frage 70: Frage 71: Frage 72: Frage 73: Frage 74: Frage 75: Wann ist die Anfechtung einer inkongruenten Deckung nach 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO möglich? 160 163 61 Wann ist die Anfechtung einer inkongruenten Deckung nach 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO möglich? 164 167 61 Wie sind die Beweisregeln im Rahmen des 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO? 168 169 63 Was bedeutet die Anfechtung wegen einer unmittelbar nachteiligen Rechtshandlung im Sinne des 132 InsO? 170 174 63 Welche weiteren Anfechtungsgründe sieht die Insolvenzordnung vor? 175 178 65 a) Vorsatzanfechtung ( 133 InsO) 175 65 b) Schenkungen ( 134 InsO) 176 65 c) Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen ( 135 InsO) 177 66 d) Stille Gesellschaft ( 136 InsO) 178 66 Wie wird die Anfechtung geltend gemacht? 179 182 66 Kann sich die Anfechtung auch gegen den Rechtsnachfolger richten? 183 185 67 Kapitel VIII: Aufrechnung in der Insolvenz 186 191 69 Frage 76: Wann erlangt der Gläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch anfechtbare Rechtshandlung ( 96 Abs. 1 Nr. 3)? 187 191 69 a) Rechtshandlung ( 129 InsO) 188 70 b) Zeitpunkt ( 140 InsO) 189 70 c) Gläubigerbenachteiligung 190 70 d) Anfechtungsgrund 191 70 Kapitel IX: Massebereinigung und Beendigung des Verfahrens 192 227 71 Frage 77: Wann erfolgt die Schlussverteilung? 193 195 71 Frage 78: Stehen unverwertbare Massegegenstände oder anhängige Rechtsstreitigkeiten der Schlussverteilung entgegen? 196 201 71 Frage 79: Bedarf die Schlussverteilung der Zustimmung des Gerichts und kann diese widerrufen werden? 202 205 72 Frage 80: Was ist der Inhalt des Schlusstermins? 206 213 73 Frage 81: Bedarf es immer eines Schlusstermins? 214 215 75 Frage 82: In welcher Reihenfolge erfolgt die Befriedigung der Gläubiger? 216 75

XII Frage 83: Was ist die Nachtragsverteilung? 217 224 76 a) Freiwerdende zurückbehaltene (hinterlegte) Beträge ( 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO) 220 77 b) Nach dem Schlusstermin an die Masse zufließende Beträge ( 203 Abs. 1 Nr. 2 InsO) 221 77 c) Nach Schlusstermin ermittelte Massegegenstände ( 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO) 222 224 77 Frage 84: Wie erfolgt üblicherweise die Aufhebung des Insolvenzverfahrens? 225 78 Frage 85: Wann wird ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt? 226 78 Frage 86: Kann wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt werden? 227 79 Kapital X: Insolvenzplan, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren 228 269 80 Frage 87: Was ist ein Insolvenzplan? 229 232 80 Frage 88: Wer ist zur Vorlage eines Insolvenzplans berechtigt? 233 234 81 Frage 89: Wie stellen sich Gliederung und Inhalt des Plans dar? 235 245 82 a) Keine Schlechterstellung (Abs. 1 Nr. 1) 242 84 b) Angemessene Beteiligung (Abs. 1 Nr. 2) 243 84 c) Mehrheitliche Zustimmung (Abs. 1 Nr. 3) 244 245 84 Frage 90: Welche Wirkung entfaltet der Insolvenzplan? 246 249 85 Frage 91: Was ist Eigenverwaltung? 250 254 86 Frage 92: Wann erfolgt die Eigenverwaltung? 255 257 87 Frage 93: Wer kann die Eigenverwaltung beantragen und was sind die Voraussetzungen? 258 260 88 Frage 94: Wann endet die Eigenverwaltung? 261 262 89 Frage 95: Was ist ein Schutzschirmverfahren? 263 268 89 a) Vorteile des Schutzschirmverfahrens 266 90 b) Nachteile des Schutzschirmverfahrens 267 91 Frage 96: Wann kann das Schutzschirmverfahren aufgehoben werden? 269 91

XIII Kapitel XI: Eigentumsvorbehalt in der Insolvenz 270 281 92 Frage 97: Was ist ein Eigentumsvorbehalt? 272 92 Frage 98: Was bedeuten verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt? 273 274 93 Frage 99: Ist der Eigentumsvorbehalt ein Schutz des Gläubigers in der Insolvenz des Schuldners? 275 281 93 Kapitel XII: Gesellschaftsrechtliche Auswirkungen der Insolvenz 282 293 96 Frage 100: Wer muss einen Insolvenzantrag stellen? 283 96 Frage 101: Was geschieht bei verspäteter Antragstellung? 284 288 96 Frage 102: Haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Steuerforderungen? 289 292 98 Frage 103: Kann ein Geschäftsführer auch für die Lohnsteuer haften? 293 99 Kapitel XIII: Verbraucherinsolvenz, Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung 294 312 100 Frage 104: Was ist das Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens? 294 295 100 Frage 105: Kann die Restschuldbefreiung auch schon früher erteilt werden? 296 297 101 Frage 106: Welche Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen? 298 299 102 Frage 107: Kann die Restschuldbefreiung versagt werden? 300 303 103 Frage 108: Welche Fälle werden rund um die Erwerbstätigkeit in 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO geregelt? 304 307 105 a) Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit 305 105 b) Bemühen um angemessene Tätigkeit 306 106 c) Keine Ablehnung einer zumutbaren Tätigkeit 307 107 Frage 109: Darf ein Erbe, welches im Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist angefallen ist, vom Schuldner ausgeschlagen werden? 308 107 Frage 110: Kann der selbstständige Schuldner Restschuldbefreiung erlangen? 309 108

XIV Frage 111: Können Obliegenheitsverletzungen geheilt werden? 310 109 Frage 112: Wie wird ein Verstoß gegen Obliegenheiten geahndet? 311 312 109 Muster und Formulare 111 Muster 1: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person (GmbH) 111 Muster 2: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person (GmbH) 113 Stichwortverzeichnis 117