Kriterien zur Leistungsbewertung im Fach Geschichte. Sekundarstufe I

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Transkript:

Kriterien zur Leistungsbewertung im Fach Geschichte Sekundarstufe I Die Leistungsbewertung basiert auf den im Kernlehrplan für das Gymnasium Sekundarstufe I (G8) in Nordrhein-Westfalen für das Fach Geschichte formulierten Grundsätzen (vgl. S. 32/33). Folgendes ist insbesondere zu berücksichtigen: - Für das Fach Geschichte erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Bereich der Sonstigen Leistungen im Unterricht und bezieht sich insgesamt auf die im Unterricht vermittelten Kompetenzen. - Die Bewertung von Unterrichtsleistungen berücksichtigt den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und folgt dem Prinzip ansteigender Progression und Komplexität. - Die Kriterien, nach welchen der Leistungsstand bewertet wird, sind den Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres zu verdeutlichen. Der jeweilige Leistungsstand wird ihnen - ähnlich wie den Oberstufenschülerinnen und -schülern zum Ende des Quartals bekannt gegeben. - Grundsätzlich sind alle Kompetenzbereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen; schriftliche oder mündliche Aufgabenstellungen werden entsprechend formuliert; ein bloßes Abfragen von Daten oder Fakten wird diesem Anspruch nicht gerecht. - Der Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht umfasst sowohl mündliche wie schriftliche Arten der Leistungsüberprüfung. Bewertet werden die Qualität und die Kontinuität der einzelnen Beiträge zum Unterricht. Die mündliche Leistung resultiert vor allem aus einer kontinuierlichen Beobachtung während des Schuljahres, wobei zwischen Lern- und Leistungssituationen zu differenzieren ist. - Zu den Sonstigen Leistungen im Unterricht zählen u.a.: mündliche Beiträge zum Unterricht (z.b. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate) schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.b. Hefte/Mappen, Protokolle) kurze schriftliche Übungen Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.b. Rollenspiel, Präsentation). - Alle zu erbringenden Leistungen bestehen in der Regel aus einem längeren, zusammenhängenden Beitrag einzelner Schüler/ Schülerinnen oder einer Gruppe. Für die Bewertung ist es sinnvoll und notwendig, zwischen einer Verstehensleistung und einer vor allem sprachlich deutlich werdenden Darstellungsleistung zu unterscheiden.

Zusätzlich hat die Fachkonferenz Geschichte Folgendes festgelegt: - Den größten Stellenwert bei der Festsetzung der Halbjahresnote hat die mündliche Leistung mit mindestens 50 %, der Anteil der übrigen Leistung ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Unterrichtssituation und nach pädagogischen Gesichtspunkten festzusetzen. - Es wird in allen Jahrgangsstufen der Sek. I von den Schülerinnen und Schülern für Aufzeichnungen, Arbeitsblätter, Hausaufgaben, zusätzliche Materialien eine Mappe geführt. Die Kriterien für die Mappenführung werden zu Beginn eines Schuljahres den Schülen mitgeteilt. - In der Jahrgangsstufe 6 werden die Schüler/innen ausführlich mit dem Führen einer solchen Mappe (z.b. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, formale Aspekte, inhaltliche Kriterien) vertraut gemacht, in den übrigen Jahrgangsstufen erfolgt eine kurze Wiederholung der Kriterien. - Hausaufgaben werden in der Regel nicht zensiert (vgl. Hausaufgabenerlass), Qualität, Umfang und Regelmäßigkeit gehen aber in die Benotung ein. - Kurze schriftliche Übungen können als Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung benotet werden, sie dürfen sich aber nur auf begrenzte Stoffgebiete beziehen und müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Die Bearbeitungszeit sollte maximal 20 Minuten betragen, mehr als zwei solcher Leistungsüberprüfungen im Halbjahr sind nicht zulässig. Sie sollten auch nicht an solchen Tagen erfolgen, an denen eine Klassenarbeit geschrieben wird und sind den Unterrichtenden, sofern es sich nicht um eine schriftliche Überprüfung der Hausaufgaben handelt, wenigstens eine Woche vorher anzukündigen. Das Ergebnis einer solchen schriftlichen Leistungsüberprüfung entspricht etwa einem längerem Beitrag zum Unterrichtsgespräch. - Insbesondere in der Jahrgangsstufe 9 wird darauf geachtet, dass die Schülerinnen und Schüler zunehmend auf die Arbeit in der Oberstufe vorbereitet werden (z. B. durch größere Selbständigkeit bei der Lösung von Arbeitsaufträgen, Vorbereitung auf Klausuren mit entsprechenden schriftlichen Übungen). - Der Selbstbewertungsbogen für Schülerinnen und Schülern wird mindestens einmal pro Halbjahr ausgegeben, und zwar spätestens 8 Wochen vor den Zeugniskonferenzen.

Sekundarstufe II Die Ausführungen der Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen bilden die Grundlage für die Leistungsbewertung in der Oberstufe (vgl. v.a. S. 91ff.) Folgendes ist insbesondere zu beachten: - Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf alle von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen und stellt einen kontinuierlichen Prozess dar. Sie bezieht sich auf alle im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. - Die Beurteilung berücksichtigt den Leistungsstand der Unterrichteten. Das Prinzip des kumulativen Lernens und die sich daraus ergebenden wachsenden Anforderungen sind entsprechend den Vorgaben des Hauscurriculums zu berücksichtigen. - Die Kriterien der Beurteilung sind im Sinne der Notentransparenz den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres offenzulegen. - Im Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler ausreichend Gelegenheit, Anforderungen kennen zu lernen, sich darauf vorzubereiten und entsprechende Leistungen zu erbringen. - Die Beurteilung bezieht sich auf den Umfang der geschichtlichen Kenntnisse, auf die methodischen Fähigkeiten sowie die sachgerechte Art der Darstellung. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen auch im Fach Geschichte zu einer entsprechenden schlechteren Benotung. - Bei Gruppenarbeiten wird die jeweils individuelle Schülerleistung bewertet. - Die Bewertung der Klausuren erfolgt spätestens ab der Qualifikationsphase mit Hilfe eines Korrekturbogens, der gleichzeitig auch als Diagnoseinstrument zu verstehen ist. Das Punktesystem orientiert sich unter Berücksichtigung des jeweiligen Lernstandes an den Vorgaben des Zentralabiturs (inhaltliche Leistung, gestaffelt in drei Teilaufgaben, 80 %, Darstellungsleistung 20 %). - Die Kriterien für die Bewertung der Facharbeiten werden rechtzeitig besprochen. Die Benotung erfolgt unter Berücksichtigung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler und bezieht sich auf die drei Anforderungsbereiche des Faches. Von ihnen angeforderte Hilfen durch die Unterrichtenden werden bei der Bewertung berücksichtigt. Besonders positiv zu bewerten ist der selbständige Umgang mit den benutzten Quellen bzw. der Sekundärliteratur sowie deren korrekter Nachweis. - Der Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit hat den gleichen Stellenwert wie der Bereich der Klausuren. Alle Unterrichtsleistungen außer Klausur bzw. Facharbeit werden hier gewertet. Dazu gehören: Beiträge zum Unterrichtsgespräch Hausaufgaben Referate und Protokolle schriftliche Übungen Mitarbeit in Projekten Vorbereitung von außerunterrichtlichen bzw. außerschulischen Unternehmungen.

Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistung im Fach Geschichte Sek. I Situation Fazit/Notendefinition Note/Punkte Regelmäßige, freiwillige intensive Mitarbeit, Die Leistung entspricht in Note: 1 hohes Interesse für fachliche Themen und besonderem Maße den Bereitschaft, sich auf etwas Neues einzulassen, Anforderungen detaillierte Kenntnisse, Differenzierung von Perspektiven, Problembewusstsein und Herstellung von größeren Zusammenhängen, weiterführende, problemlösende Unterrichtsbeiträge, (altersgemäße) besonders sachgerechte, ausgewogene Urteilsfähigkeit, sehr klare sprachliche Darstellung. Regelmäßige, freiwillige Mitarbeit, Interesse für fachliche Themen und Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, guter Kenntnisstand über die bisherigen Unterrichtsinhalte, Problembewusstsein, Unterscheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem und zwischen verschiedenen Sichtweisen, (altersgemäße) sachgerechte Urteilsfähigkeit weiterführende, problemlösende Unterrichtsbeiträge, klare sprachliche Darstellung. Häufige, freiwillige Mitarbeit im Unterricht, zufriedenstellender Kenntnisstand über bisherige Unterrichtsinhalte, im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge des unmittelbar behandelten Stoffes, Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffs der Reihe, gelegentliches Einbringen weiterführender Beiträge; verständliche, sichere Formulierungen. Unregelmäßige Mitarbeit, z.t. nur nach Aufforderung, teilweise lückenhafter Kenntnisstand über die bisherigen Unterrichtsinhalte, im Wesentlichen korrekte Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbaren Stoffgebiet; verständliche, eher kurze Formulierungen. Mitarbeit nur nach Aufforderung, nur lückenhafter Kenntnisstand über die bisherigen Unterrichtsinhalte, Äußerungen selten korrekt; oft fehlerhafte Formulierungen. Keine Mitarbeit, minimaler Kenntnisstand, Äußerungen nach Aufforderung unpräzise bzw. falsch. Die Leistung entspricht in vollem Maße den Anforderungen. Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Allgemeinen aber noch den Anforderungen. Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar. Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht; so lückenhafte Grundkenntnisse, dass Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind. Note: 2 Note: 3 Note: 4 Note: 5 Note: 6

Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistung im Fach Geschichte Sek. II Situation Fazit/Notendefinition Note/Punkte Regelmäßige, freiwillige intensive Mitarbeit, hervorragender Kenntnisstand über die bisherigen Unterrichtsinhalte, ausgeprägtes Problembewusstsein und Fähigkeit zur Herstellung von größeren Zusammenhängen (auch über die Unterrichtsreihe hinausgehend), Differenzierung von Perspektiven, weiterführende, problemlösende Unterrichtsbeiträge, besonders sachgerechte, ausgewogene Urteilsfähigkeit, angemessene, klare sprachliche Darstellung mit sicherer Beherrschung von Fachtermini. Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße. Note: 1 Punkte: 13-15 Regelmäßige, freiwillige Mitarbeit, guter Kenntnisstand über die bisherigen Unterrichtsinhalte, Problembewusstsein, Unterscheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem, Differenzierung von Perspektiven, weiterführende, problem-lösende Unterrichtsbeiträge, sachgerechte, ausgewogene Urteilsfähigkeit, angemessene klare sprachliche Darstellung, häufige, richtige Anwendung von Fachtermini. Häufige, freiwillige Mitarbeit im Unterricht, zufriedenstellender Kenntnisstand über bisherige Unterrichtsinhalte, im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge des unmittelbar behandelten Stoffes, Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffs der Reihe, gelegentliches Einbringen weiterführender Beiträge, angemessene Urteilsfähigkeit; verständliche, sichere Formulierungen, weitgehend richtige Anwendung von Fachtermini. Unregelmäßige Mitarbeit, z.t. nur nach Aufforderung, teilweise lückenhafter Kenntnisstand über die bisherigen Unterrichtsinhalte, im Wesentlichen korrekte Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbaren Stoffgebiet; verständliche, eher kurze Formulierungen, kaum Fachtermini. Sporadische Mitarbeit, meist nur nach Aufforderung, nur lückenhafter Kenntnisstand über die bisherigen Unterrichtsinhalte, Äußerungen häufig falsch; in der Regel unpräzise. Keine freiwillige Mitarbeit, minimaler Kenntnisstand, Äußerungen nach Aufforderung falsch, unzureichende Formulierungen. Die Leistung entspricht in vollem Maße den Anforderungen. Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Allgemeinen aber noch den Anforderungen. Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar. Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. So lückenhafte Grundkenntnisse, dass Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind. Note: 2 Punkte: 12-10 Note: 3 Punkte: 9-7 Note: 4 Punkte: 6-4 Note: 5 Punkte: 3-1 Note: 6 Punkte: 0

Selbstbewertungsbogen für Schülerinnen und Schüler Sekundarstufe I Fach Geschichte Name: Klasse: Zeitraum: mündliche Beteiligung Ich beteilige mich durch Beiträge zum Unterricht. ständig sehr oft häufig selten nie Ich verfolge den Unterricht aufmerksam. Ich interessiere mich für geschichtliche Themen und lasse mich gern auf Neues ein. Ich kann Gelerntes passend in den Unterricht einbringen. Mir gelingt es, die im Unterricht erarbeiteten Kenntnisse auf neue Probleme anzuwenden. Fertigkeiten/Fähigkeiten Ich kann konzentriert und ausdauernd arbeiten. Ich erledige Aufgaben vollständig und in der dafür vorgesehenen Zeit. Ich kann selbständig arbeiten. ständig sehr oft häufig selten nie Ich kann erfolgreich mit einer Partnerin/einem Partner oder in Gruppen arbeiten. Ich beachte Beiträge meiner Mitschülerinnen und Mitschüler. Ich formuliere meine Aussagen verständlich und sachbezogen. Ich bin in der Lage, mit Unterrichtsmaterialien (Texten, Bildern, Karten, Diagrammen usw.) zu arbeiten. Ich kann Ergebnisse klar strukturiert präsentieren. Ich bin in der Lage, Sachverhalte kritisch zu hinterfragen. Ich erledige meine Hausaufgaben vollständig. Ich führe meine Mappe sorgfältig. Ich achte auf Pünktlichkeit. Diese Note würde ich mir geben: An folgenden Punkten möchte ich zukünftig arbeiten: Datum, Unterschrift der Schülerin/des Schülers