Ortsgemeinde Irsch. Bebauungsplan In der Tref. Artenschutzrechtliche Betrachtung. Entwurf zur Beteiligung gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

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Transkript:

Ortsgemeinde Irsch Bebauungsplan In der Tref Artenschutzrechtliche Betrachtung Entwurf zur Beteiligung gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Bearbeitung: Dr. Andreas Huwer Im Auftrag der Ortsgemeinde Irsch Wadern, im September 2016

Inhaltsverzeichnis Einleitung 4 Faunistische Untersuchungen 6 Untersuchungsraum 6 Untersuchungszeitraum 6 Methodik 6 2.3.1 Fledermäuse 6 2.3.2 Avifauna 8 Ergebnisse 8 2.4.1 Fledermäuse 8 2.4.2 Avifauna 10 Bewertung 11 2.5.1 Fledermäuse 11 2.5.2 Avifauna 14 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ( 44, 45 BNatSchG) 16 Relevanzprüfung 16 Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 21 3.2.1 Vermeidungsmaßnahmen 21 Bestandsdarstellung/Betroffenheit relevanter Arten 22 3.3.1 Fledermäuse 22 3.3.2 Avifauna 44 Zusammenfassung 46 Literatur 48 Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 2

Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Standort der beiden Horchboxen zur autonomen Aufzeichnung von Fledermausrufen westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans In der Tref. 8 Abb. 2: Geschätzte Wertigkeit der (Halb-)Offenlandflächen im Umfeld des Bebauungsplans In der Tref als Jagdraum für Fledermäuse. 13 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Angaben zu den Ortsterminen zur Untersuchung der örtlichen Fauna. 6 Tab. 2: Im Plangebiet vorkommende Fledermausarten. 9 Tab. 3: Ergebnis der Aufnahmen der Horchboxen. 10 Tab. 4: Im Plangebiet kartierte Vogelarten. 10 Tab. 5: Tabellarische Vorprüfung der planungsrelevanten Arten. 17 Tab. 6: Erläuterung zu den Kürzeln in Tab. 5. 20 Tab. 7: Breitflügelfledermaus. 22 Tab. 8: Große Bartfledermaus. 24 Tab. 9: Kleine Bartfledermaus. 26 Tab. 10: Großes Mausohr. 28 Tab. 11: Kleiner Abendsegler. 30 Tab. 12: Rauhautfledermaus 32 Tab. 13: Zwergfledermaus 34 Tab. 14: Mückenfledermaus. 36 Tab. 15: Braunes Langohr. 38 Tab. 16: Graues Langohr. 40 Tab. 17: Große Hufeisennase. 42 Tab. 18: Gruppe der ungefährdeten Vögel mit Wald- bzw. Gehölzbindung i.w.s. 44 Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 3

Einleitung Die Ortsgemeinde Irsch plant mit der Aufstellung des Bebauungsplans In der Tref der starken örtlichen Nachfrage nach Wohnbauflächen gerecht zu werden. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans sind Maßnahmen verbunden, die zu artenschutzrechtlichen Konflikten führen können und in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung entsprechend zu bewerten sind. Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Der Bundesgesetzgeber hat durch die Neufassung der 44 und 45 BNatSchG die europarechtlichen Regelungen zum Artenschutz, die sich aus der FFH- Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ergeben, umgesetzt. Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 sind folgendermaßen gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote)." Werden Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt bzw. können nicht ausgeschlossen werden, müssen für eine Projektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein. Artikel 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie und Art. 9 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie sind hierbei zu beachten. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 4

Die Artenschutzprüfung gemäß 44 und 45 BNatSchG ist eine eigenständige Prüfung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Zulassung eines Bau-/Planungsvorhabens. In der vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung nach 44 BNatSchG werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 5

Faunistische Untersuchungen Für die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung wurden originäre Daten zu den Artengruppen der Vögel und der Fledermäuse erhoben. Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum für die faunistischen Untersuchungen entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans In der Tref und den unmittelbar angrenzenden Bereichen. Besonders berücksichtigt wurden zudem die Gehölze entlang des Feldweges südwestlich des Geltungsbereiches. Untersuchungszeitraum Die Untersuchungen der örtlichen Vogel- und Fledermausvorkommen erstreckten sich über den Zeitraum von April bis August 2016. Die einzelnen Termine sind Tabelle 1 zu entnehmen. Tab. 1: Angaben zu den Ortsterminen zur Untersuchung der örtlichen Fauna (F: Fledermäuse, V: Vögel). Datum Wetter Bemerkung 11.04.2016 bewölkt, 8-12 C Frühmorgendliche Kartierung V 22.04.2016 sonnig, 10-16 C Frühmorgendliche Kartierung V 06.05.2016 klar, ~ 18 C Detektorbegehung F 07.05.2016 sonnig, 10-16 C Frühmorgendliche Kartierung V, Quartiersuche F 26.05.2016 gewittrig, ~ 16 C Detektorbegehung F 01.06.2016 bewölkt, 12-16 C Frühmorgendliche Kartierung V, Quartiersuche F 09.06.2016 bewölkt, ~ 15 C Quartierausflug F, Detektorbegehung F 19.07.2016 klar, ~ 22 C Quartierausflug F, Detektorbegehung F 29.08.2016 klar, ~ 23 C Quartierausflug F, Detektorbegehung F 29. - 35. KW -/- Autonome Aufnahmen durch 2 Horchboxen Methodik Die Untersuchungen erfolgten in Anlehnung an die methodischen Standards der bearbeiteten Tiergruppen Fledermäuse und Vögel (LBM 2011, SÜDBECK et al. 2005, TRAUTNER 1992). 2.3.1 Fledermäuse Für die Untersuchungen wurde der BATLOGGER M der Fa. Elkon verwendet. Dabei handelt es sich um ein Echtzeit-Aufnahmesystem, dass das Ultraschallsignal ohne Veränderung und mit hoher Abtastrate direkt digitalisiert. Zusätzlich werden Ort und Zeit der Aufnahme sowie Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 6

die Temperatur aufgenommen. Für die autonomen Aufnahmen wurden 2 BATLOGGER A+ der Fa. Elkon (wetterfeste Echtzeit-Aufnahmesysteme mit Langzeitakku) verwendet, die mit Ausnahme des fehlenden GPS funktionsgleich sind. Die örtlichen Fledermausvorkommen wurden mittels Punkt-Stopp-Begehungen kartiert. Dazu wurden vorab Punkte im Plangebiet festgelegt, die das gesamte Spektrum unterschiedlicher Habitate und relevanter Grenzstrukturen möglichst vollständig abdecken. An diesen Punkten wurde die Begehung unterbrochen und für 5-10 Minuten ein Horchhalt eingelegt. Die Horchpunkte wurden in langsamem Tempo 3-4 Mal pro Termin begangen, so dass jeweils Daten für einen Zeitraum von 3-4 Stunden vorliegen. Die Horchboxen wurden an zwei Punkten (Abb. 1), die von der Unteren Naturschutzbehörde vorgegeben worden sind, so installiert, dass die Mikrofone frei von abschirmender Vegetation aufnehmen konnten. Die Geräte waren in den Kalenderwochen 29 bis 35 (42 Nächte) im Gelände installiert und nahmen in einem einheitlichen Zeitfenster von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr die nächtlichen Aktivitäten auf. Akkus und SD-Karten wurden im Turnus von 5 Tagen gewechselt. Die Auswertung der aufgezeichneten Rufe erfolgte mit der Software BatExplorer der Fa. Elkon (Version: 1.11.3.0). Mit dieser Software ist eine automatische Rufanalyse möglich. Bei ausreichender Aufnahmequalität werden für jede Datei Vorschläge unterbreitet, welche Art in der Datei enthalten ist. Die Auswertung der Dateien erfolgte allerdings i.d.r. manuell unter Zuhilfenahme der Angaben von SKIBA (2009) und HAMMER & ZAHN (2009). Die Datensätze wurden vor der manuellen Auswertung noch bereinigt indem Fehlaufnahmen (Heuschrecken) gelöscht wurden. In Anbetracht der erheblichen Datenmengen und der Schwierigkeiten bei der Differenzierung der Gattungen Myotis (Mausohren) und Plecotus (Braunes/Graues Langohr) sowie der Nyctaloid-Gruppe (Breitflügelfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler, Zweifarbfledermaus) wurde bei der Auswertung der Horchboxen auf eine Artbestimmung verzichtet. Zur Verifizierung des Artenspektrums wurden allerdings stichprobenartige Prüfungen einzelner hochwertiger Aufnahmen (hohe Aufnahmequalität, lange Sequenz) durchgeführt. Die Arten der Gattung Pipistrellus wurden nach folgendem Schema differenziert: < 40 khz, Pipistrellus nathusii (Rauhautfledermaus); 40-50 khz, Pipistrellus pipistrellus (Zwergfledermaus); > 51 khz, Pipistrellus pygmaeus (Mückenfledermaus). Die Detektorbegehungen und Horchboxen-Aufnahmen wurden durch Ausflugsbeobachtungen am frühen Abend unterstützt, um potentielle Quartiere (Bäume; Schuppen) im Plangebiet identifizieren zu können. Zusätzliche Quartiersuchen wurden tagsüber im Anschluss an die Brutvogelkartierungen durchgeführt. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 7

Abb. 1: Standort der beiden Horchboxen (gelb) zur autonomen Aufzeichnung von Fledermausrufen westlich des Geltungsbereiches (rot) des Bebauungsplans In der Tref. 2.3.2 Avifauna Die Erfassung der örtlichen Vogelarten erfolgte nach dem random walk -Modus innerhalb der Planungsfläche mit mehreren Stopps an Gehölzen (Suche nach Nestern, Stammhöhlen etc.) und im freien Gelände. Die Vogelarten wurden dabei akustisch wie auch optisch erfasst. Zur Abgrenzung benachbarter Reviere wurde insbesondere auf synchron singende Männchen bzw. revieranzeigende Individuen und Paare geachtet. Für die Kartierung der örtlichen Avifauna wurden vier (statt der üblichen sechs) Ortstermine durchgeführt, da sich nach den ersten Terminen bereits herausstellte, dass der Umfang ausreicht, um belastbare Aussagen zum örtlichen Artenspektrum treffen zu können. Ergebnisse 2.4.1 Fledermäuse Im Rahmen der fünf Detektorbegehungen wurden die Rufe von insgesamt sechs Arten aufgezeichnet. Davon wurden drei (Breitflügelfledermaus, Kleiner Abendsegler und Zwergfledermaus) sicher nachgewiesen. Es gelangen zudem einzelne arttypische Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 8

Aufnahmen, die den beiden akustisch kaum zu unterscheidenden Bartfledermäusen (Myotis brandtii, M. mystacinus) sowie dem Großen Mausohr (Myotis myotis) zugeordnet werden. In Anbetracht der Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Arten dieser Gattung, wurde auf eine quantitative Analyse jedoch verzichtet. Im Plangebiet kommt zudem wahrscheinlich das Braune Langohr (Plecotus auritus) vor (es wurden zumindest typische Rufe der Gattung Plecotus aufgezeichnet). Von den 372 Sequenzen (8.725 Einzelrufe) sind mehr als zwei Drittel auf Aktivitäten der Zwergfledermaus zurückzuführen. Danach folgen Breitflügelfledermaus, Braunes/Graues Langohr, Bartfledermaus/Großes Mausohr und Kleiner Abendsegler. Die insgesamt sehr stark schwankende nächtliche Aktivität beläuft sich im Mittel auf 582 Rufe pro Stunde. Tab. 2: Im Plangebiet vorkommende Fledermausarten mit Anteil der detektierten Sequenzen und Rufe. Die Bartfledermäuse und das Große Mausohr wurden unter Myotis spec. zusammengefasst*. Bei den Langohren** (Plecotus spec.) handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um das Braune Langohr. Art Sequenzen Rufe wissenschaftlich deutsch absolut relativ absolut relativ Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 57 15,3% 871 10,0% Myotis spec. Mausohren* 23 6,2% 479 5,5% Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 4 1,1% 36 0,4% Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 269 72,3% 7101 81,4% Plecotus spec. Langohren** 19 5,1% 238 2,7% Die mittels Detektorbegehung verifizierten Arten wurden an beiden Horchbox-Standorten ebenfalls nachgewiesen. Darüber hinaus wurden Rufe der Rauhaut- (Pipistrellus nathusii) und der Mückenfledermaus (P. pygmaeus) sowie der Großen Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum) festgestellt. An beiden Standorten wurde die Zwergfledermaus am häufigsten aufgezeichnet. Danach folgen die Arten der Gattung Myotis (Großes Mausohr, M. myotis; Große/Kleine Bartfledermaus, M. brandtii/m. mystacinus). Deutlich seltener werden bereits die Langohren und die Breitflügelfledermaus bzw. der Kleine Abendsegler (Nyctaloid-Gruppe). Die geringste Anzahl an Aufnahmen fällt auf die beiden weiteren Pipistrellus-Arten und die Große Hufeisennase. Auch hinsichtlich der Gesamtaktivität sind die beiden Standorte vergleichbar. Durchschnittlich wurden am 1. Standort 1.318 Rufe pro Stunde und am 2. Standort 1.275 Rufe pro Stunde aufgezeichnet. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 9

Tab. 3: Ergebnis der Aufnahmen der Horchboxen (Standort 1: Feldweg nahe B407; Standort 2: Waldrand westlich des Irscher Baches). Angaben in Prozent. Art Horchbox 1 Horchbox 2 wissenschaftlich deutsch Sequenzen Rufe Sequenzen Rufe Myotis spec. Mausohren 13,93 13,45 11,84 10,02 Nyctaloid (Breitflügelfl., Kl. Abendsegler) 0,31 0,79 1,70 0,68 Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 0,12 0,06 0,09 0,08 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 84,90 85,12 85,86 89,03 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus 0,02 0,02 0,07 0,03 Plecotus spec. Langohren 0,66 0,53 0,43 0,16 Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase 0,05 0,02 0,02 0,01 2.4.2 Avifauna Im Rahmen der Kartierungen der örtlichen Vogelzönose wurden insgesamt 29 Arten festgestellt, die sich hauptsächlich aus den Gruppen der Tauben, Krähenverwandten, Meisen, Laubsänger, Grasmücken, Drosseln, Schnäpperverwandten und Finken rekrutieren (Tab. 4). Im Plangebiet und den randlichen Strukturen brüten 20 Arten (Plan 1.2). Es handelt sich dabei überwiegend um Freibrüter, die ihr Nest, artspezifisch unterschiedlich, in Gebüschen, Hecken und Bäumen anlegen. Die Revierzentren dieser Arten liegen dementsprechend in den gehölzreichen nördlichen und südlichen Bereichen des Untersuchungsraums. Die Meisen und der Grauschnäpper als Höhlen-/Halbhöhlen/Nischenbrüter sind überwiegend in den obstbaumreichen Wiesen und Gärten nahe der Bebauung im Norden zu finden. Hausperling und Hausrotschwanz sind an die Gebäude nördlich bzw. nordwestlich des Geltungsbereiches gebunden. Weitere 9, außerhalb des Untersuchungsraumes brütende Arten, wurden bei der Nahrungssuche bzw. im Überflug festgestellt. Tab. 4: Im Plangebiet kartierte Vogelarten mit Angaben zum Status und Anzahl der Reviere und Gefährdung. B: Brutvogel, (B): Brutverdacht, N: Nahrungsgast, Ü: Überflug ohne Bezug zum Plangebiet. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Reviere Status Rote Liste Amsel Turdus merula 3 B * Bachstelze Motacilla alba -/- N * Blaumeise Parus caeruleus 1 B * Buchfink Fringilla coelebs 2 B * Eichelhäher Garrulus glandarius -/- N * Elster Pica pica -/- N * Fitis Phylloscopus trochilus 1 B * Gartengrasmücke Sylvia borin 1 B * Girlitz Serinus serinus 1 B * Goldammer Emberiza citrinella 1 B * Graureiher Ardea cinerea -/- Ü * Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 10

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Reviere Status Rote Liste Grauschnäpper Muscicapa striata 1 B * Grünfink Carduelis chloris 2 B * Grünspecht Picus viridis -/- N * Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1 B * Haussperling Passer domesticus -/- B 3 Kohlmeise Parus major 1 B * Mehlschwalbe Delichon urbicum -/- N 3 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 1 B * Rabenkrähe Corvus corone -/- N * Ringeltaube Columba palumbus 2 B * Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 B * Schwanzmeise Aegithalos caudatus 1 B * Singdrossel Turdus philomelos 1 B * Star Sturnus vulgaris -/- N * Stieglitz Carduelis carduelis 1 B * Straßentaube Columba livia forma domestica -/- N * Zaunkönig Troglodytes troglodytes 1 B * Zilpzalp Phylloscopus collybita 2 B * Bewertung 2.5.1 Fledermäuse Das Umfeld von Irsch ist geprägt von strukturreichen Landschaften, die in weiten Teilen noch halbintensiv genutzt werden. Somit finden die heimischen Fledermausarten hier noch geeignete Lebensraumbedingungen vor. In den Wäldern rings um Irsch bieten Stollen und alte Waldbestände, insbesondere auch auf dem Truppenübungsplatz der ehemaligen Kaserne in Saarburg-Beurig, noch zahlreiche Quartiermöglichkeiten. Aber auch die ehemaligen Kasernengebäude selbst bieten zahlreichen Arten Unterschlupf. Diese Kombination trägt zu den hohen Artenzahlen in der Region bei. Fledermäuse fliegen mitunter weite Strecken, um ihre Jagdgründe aufzusuchen und nutzen oftmals mehrere Teiljagdgebiete gleichzeitig. Aus den vorgenannten Gründen ist es daher nicht verwunderlich, dass im Plangebiet fast alle in der Verbandsgemeinde nachgewiesenen Arten festgestellt werden konnten. Die erhobenen Daten lassen darauf schließen, dass das Plangebiet von allen kartierten Arten zumindest sporadisch für die Jagd genutzt wird, da sich die Obstbaumbestände positiv auf die örtliche Insektenwelt auswirken. Die Hauptaktivitäten sind dementsprechend in den nördlichen Streuobstwiesen und -gärten zu vermuten, was durch die Daten auch bedingt wiedergespiegelt wird. Die Zwergfledermaus wurde im Rahmen der Untersuchung am häufigsten detektiert. Es bietet sich daher an, aus ihrer Aktivität die allgemeine Bedeutung des Plangebiets als Jagdraum herzuleiten, auch wenn sich die Jagdstrategien artspezifisch Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 11

unterscheiden. Hinsichtlich der Bedeutung der Streuobstbestände ist auffallend, dass die Horchpunkte 6 und 7 nur sehr selten bejagt werden, während an den Punkten 1, 2 und 3 regelmäßig Tiere festgestellt wurden. Insbesondere an Punkt 3 häufen sich die Aufzeichnungen, da zumindest ein Tier regelmäßig den Weg auf einer Länge von 70 m aufund abflog (im frühabendlichen Dämmerlicht war dieses Verhalten gut zu beobachten). Ähnliche Strategien wurden an den anderen Punkten offensichtlich nicht verfolgt. Entweder sind die Bestände weniger bedeutsam als zu vermuten ist oder aber durch störende Geräusche oder Lichtquellen weniger attraktiv für eine Jagd. Auch wenn sich die Mehrzahl der Aufzeichnungen im Wesentlichen auf den westlichen (Grenz-)Bereich des Plangebiets beschränkt, sind die nördlichen Streuobstbestände in der Summe die wertvollsten Strukturen hinsichtlich ihrer Bedeutung als Jagdraum für Fledermäuse. Für die örtlichen Populationen sind die 0,6 ha, die hier planungsbedingt betroffen sind, allerdings nur im Zusammenhang mit angrenzenden Flächen von Bedeutung, da sie für sich genommen flächenmäßig zu klein sind. Ein Versuch diesen Zusammenhang darzustellen, wird in Abb. 2 unternommen: Anhand synergistischer Faktoren (Strukturreichtum, Fließgewässernähe, niedriger anthropogener Zerschneidungs- und Störungsgrad), die für viele der betroffenen Fledermausarten bedeutend sind, wurden die Offen- und Halboffenlandflächen in und um Irsch hinsichtlich ihrer Wertigkeit als Jagdräume von gering über mittel bis hoch eingestuft. Das Plangebiet ist dabei zwar in großen Teilen als Jagdraum mittlerer Wertigkeit einzustufen, bildet jedoch nur die schlauchförmige Fortsetzung eines größeren südwestlich angrenzenden Raumes. Da nicht alle Teile des Bebauungsplanes überbaut werden und Teile als extensive Grünflächen entwickelt werden, sind die planungsbedingten Verluste im räumlichen Kontext vertretbar. Regelmäßige Flugbewegungen konnten lediglich entlang des Weges zwischen den Punkten 1 und 3 beobachtet werden, was darauf schließen lässt, dass es sich hierbei, zumindest was die Zwergfledermaus angeht, um eine regelmäßige genutzte Transferachse handelt. Weitere Leitlinien, die überwiegend von Ost nach West - und damit im Wesentlichen zwischen verschiedenen Teilen von Irsch vermitteln - sind zwar vorhanden, werden aber nicht in dieser Regelmäßigkeit genutzt bzw. stellen nur gedankliche Konstrukte dar. Eine solche Leitlinie könnte man sich im südlichen Teil des Geltungsbereichs vorstellen. Hier besteht eine hypothetische Transferachse, die zwischen den Tälern von Irscher Bach und Büsterbach vermittelt und evtl. auch von der Großen Hufeisennase genutzt wird. Denkbar in diesem Zusammenhang wäre aber auch die B407 selbst als markante Leitlinie. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 12

Abb. 2: Geschätzte Wertigkeit der (Halb-)Offenlandflächen im Umfeld des Bebauungsplans In der Tref (schwarz) als Jagdraum für Fledermäuse. Eingezeichnet sind zudem sind zwei hypothetische Flugrouten, die als Transferachsen von Bedeutung sein könnten. Nachweisen der Großen Hufeisennase kommt grundsätzlich eine hohe Bedeutung zu. Die Art ist sehr selten und ist aufgrund ihrer geringen Rufreichweite methodisch nur schwer nachweisbar (Detektionsdistanz < 10 m). Die Art erlebte ab den 1950er Jahren einen gravierenden Bestandseinbruch in Deutschland, der primär wahrscheinlich auf den Einsatz von Lindan und DDT in der Landwirtschaft zurückzuführen ist. Nach wie vor stellt der Einsatz von Pestiziden eine wesentliche Gefährdungsursache dar, weil zum einen über die Nahrungskette Schadstoffe aufgenommen werden und die Jagdausbeute zunehmend geringer wird. Aber auch der zunehmende Verlust von Habitaten, Quartierzerstörung und Zerschneidung der Landschaft, tragen wesentlich zur kritischen Situation der Art bei. Wie oben bereits erwähnt ist eine potentielle Transferachse der Art im südlichen Plangebiet vorstellbar, da die Art je Nacht bis zu 8 Jagdgebiete aufsucht. Eine Unterbindung potentieller Flugstraßen ist aus der aktuellen Erschließungsplanung jedoch nicht abzuleiten, da die südlich Route nicht zerschnitten wird. Da mögliche Flugrouten bereits jetzt sehr wahrscheinlich auch durch die Siedlungsbebauung von Irsch bzw. entlang derselben führen (müssen), werden die wenigen zusätzlichen Wohngebäude, Gärten und die hieraus resultierenden Störungen keinen Einfluss auf die örtliche Population haben. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 13

Quartiere konnten innerhalb des Geltungsbereiches bzw. den angrenzenden Bereichen nicht festgestellt werden. Die vorhandenen Schuppen sind hinsichtlich ihrer Struktur als dauerhaftes Quartier weniger gut geeignet, da sich kleinklimatische Unterschiede innerhalb des Gebäudes wohl nur unzureichend ausgleichen lassen bzw. die Substanz nicht ausreicht, ein adäquates Eigenklima entwickeln und unabhängig von den äußeren Faktoren halten zu können. Ungeachtet dessen kann eine Nutzung als Tagesversteck nicht ausgeschlossen werden. Vergleichbares gilt bezüglich des Quartierpotentials des örtlichen Baumbestands. Zwar sind Tagesverstecke nicht auszuschließen, Baumhöhlen, Stammanrisse oder ähnliche Strukturen, die für größere Ansammlungen von Tieren geeignet wären, konnten jedoch nicht gefunden werden. 2.5.2 Avifauna Das Plangebiet bietet aufgrund der unterschiedlichen kleinstrukturierten Flächen und dem daraus resultierenden Angebot an Nahrungsquellen und Niststandorten zahlreichen Arten einen Lebensraum. Die Brutpaardichte ist zwar nicht besonders hoch, insgesamt jedoch als typisch für die örtliche Situation zu bewerten. Mit Ausnahme der als Nahrungsgäste im Plangebiet festgestellten Mehlschwalbe und dem Haussperling, gelten alle Arten aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit als ungefährdet. Bei der Mehlschwalbe und dem Haussperling ist die zunehmend geringere Zahl möglicher Nistgelegenheiten ein wesentlicher Gefährdungsgrund. Der Verlust von Biotopen, wie sie im Plangebiet zu finden sind, ist für diese Arten nicht wirklich limitierend. Die verbleibenden Brutvogelarten bauen i.d.r. ihr Nest jedes Jahr neu und besiedeln regelmäßig auch Grünstrukturen im Siedlungsbereich. Viele profitieren zudem von künstlichen Nisthilfen sowie sommer- und winterlichen Fütterungen durch Gartenund Grundstücksbesitzer. Anspruchsvollere Arten der Offenlandschaften, wie bspw. Feldlerche, Grauammer oder Wiesenpieper finden innerhalb des Untersuchungsraumes jedoch keine geeigneten Lebensräume, da für diese Bodenbrüter die Flächen zu kleinteilig und damit zu anfällig für Störungen sind. Erschwerend hinzu kommt die isolierte Lage zwischen Ortsrand und Bundesstraße. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans In der Tref werden die Reviere im Norden des Plangebiets verloren gehen, da die Nistmöglichkeiten und Teile der Nahrungsräume durch Baufeldräumung und Wohnungsbau zerstört werden. Dadurch wird es zur Verlagerung des Brutgeschäfts in unbeeinträchtigte Flächen in der Umgebung kommen, die kurzfristig zu einer erhöhten innerartlichen Konkurrenz führen kann. Das isolierte Grünland wird durch die vorrückende Bebauung weiter verschmälert und die südlich bzw. südwestlich angrenzenden Gehölze stärker gestört werden. Dass dadurch auch in diesem Bereich signifikante Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 14

Aktivitätsverlagerungen erfolgen ist eher unwahrscheinlich, da das Brutgeschäft derzeit auch trotz der parallel laufenden Bundesstraße erledigt wird. In Anbetracht der Anpassungsfähigkeit und der geringen Störungsempfindlichkeit der betroffenen Arten sind auf der Ebene der lokalen Population keine erheblichen Beeinträchtigungen mit Konsequenzen für den Erhaltungszustand zu erwarten. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 15

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ( 44, 45 BNatSchG) Relevanzprüfung In der Artenschutzprüfung werden alle Arten behandelt, deren Vorkommen im Wirkraum des Projektes zu erwarten ist. Arten, deren Habitatansprüche im Untersuchungsgebiet nicht erfüllt sind, werden nicht betrachtet. Aus den tatsächlich oder potentiell im Untersuchungsraum vorkommenden Arten, werden im Rahmen einer Relevanzprüfung diejenigen herausgefiltert (Abschichtung), für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (Relevanzschwelle) und die daher einer detaillierten artenschutzrechtlichen Prüfung nicht mehr unterzogen werden müssen (Tab. 5). Neben den kartierten Arten werden in der Relevanzprüfung folgende planungsrelevante Arten mitberücksichtigt: Arten des Anhangs IV der FFH-RL (sofern in Rheinland-Pfalz vorkommend) Arten des Anhangs I der VogelSchRL Vogelarten der Roten Liste Rheinland-Pfalz (ohne Kategorie 0 ) Als Grundlage für die Auswahl der artenschutzrechtlichen bzw. planungsrelevanten Arten wurde die Datenbank Arten und Fakten des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (ARTeFAKT 2016; Messtischblatt TK 25-Nr. 6305 Saarburg ) herangezogen. Aufgrund unzureichender Lebensraumausstattung und fehlender Hinweise, die für ein Vorkommen sprechen, kann eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung folgender Arten bzw. Tierartengruppen bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden: Säuger (ohne Fledermäuse): Der Untersuchungsraum ist aufgrund seiner isolierten Lage und dem Mangel geeigneter Habitate für planungsrelevante Säuger ungeeignet. Zudem bestehen durch den nahegelegene Siedlungsbebauung und die angrenzende Bundesstraße Vorbelastungen, die die Attraktivität des Untersuchungsraumes weiter einschränken. Zug- und Rastvögel: Die kartierten Biotope sind für Zug- und Rastvögel im Sinne der VogelSchRL ungeeignet. Reptilien und Amphibien: Im Zuge der Kartierungen wurden weder relevante Arten noch geeignete (Teil-)Lebensräume festgestellt. Invertebraten: Ein Vorkommen planungsrelevanter Arten kann ausgeschlossen werden, da im Untersuchungsraum die essentiellen Biotope und Strukturen fehlen. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 16

Tab. 5: Tabellarische Vorprüfung der planungsrelevanten Arten. Taxon (kurz) Wissenschaftlich Artname Deutsch Rote Liste RlP Potentielle Lebensräume im Wirkraum Vorkommen der Art im Wirkraum Beeinträchtigungen durch das Projekt AMP Alytes obstetricans Geburtshelferkröte 4 n elf AMP Bombina variegata Gelbbauchunke 3 n elf AMP Bufo calamita Kreuzkröte 4 n elf AMP Bufo viridis Wechselkröte 3 n elf AMP Pelobates fuscus Knoblauchkröte 2 n elf AMP Rana kl. esculenta Teichfrosch * n elf AMP Rana temporaria Grasfrosch * n elf AMP Triturus cristatus Kamm-Molch 3 n elf AMP Triturus helveticus Fadenmolch 4 n elf AVI Aegithalos caudatus Schwanzmeise * (v) v n stl AVI Alauda arvensis Feldlerche 3 n elf AVI Alcedo atthis Eisvogel V n elf AVI Anas crecca Krickente 1 n elf AVI Anas platyrhynchos Stockente 3 n elf AVI Anthus pratensis Wiesenpieper 1 n elf AVI Anthus trivialis Baumpieper 2 n elf AVI Ardea cinerea Graureiher * n (v) n elf AVI Athene noctua Steinkauz 2 (v) n onw AVI Aythya ferina Tafelente 1 n elf AVI Bubo bubo Uhu * n elf AVI Carduelis cannabina Bluthänfling V (v) n onw AVI Carduelis carduelis Stieglitz, Distelfink * v v (v) AVI Carduelis chloris Grünfink, Grünling * v v (v) AVI Charadrius dubius Flussregenpfeifer 3 n elf AVI Circus cyaneus Kornweihe 1 n elf AVI Columba palumbus Ringeltaube * v v (v) AVI Corvus corone Rabenkrähe * v v n stl AVI Cuculus canorus Kuckuck V n onw AVI Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 (v) v n stl AVI Emberiza calandra Grauammer 2 n onw AVI Erithacus rubecula Rotkehlchen * v v (v) AVI Fringilla coelebs Buchfink * v v (v) AVI Gallinago gallinago Bekassine 1 n elf AVI Gallinula chloropus Teichhuhn V n elf AVI Garrulus glandarius Eichelhäher * n (v) n elf AVI Hirundo rustica Rauchschwalbe 3 n elf AVI Jynx torquilla Wendehals 1 n elf AVI Lanius collurio Neuntöter V n elf AVI Lanius excubitor Raubwürger 1 n elf Ausschlussgründe für die Art Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 17

Taxon (kurz) Wissenschaftlich Artname Deutsch Rote Liste RlP Potentielle Lebensräume im Wirkraum Vorkommen der Art im Wirkraum Beeinträchtigungen durch das Projekt AVI Larus ridibundus Lachmöwe 1 n elf AVI Lullula arborea Heidelerche 1 n elf AVI Milvus milvus Rotmilan V n elf AVI Motacilla alba Bachstelze * (v) v n stl AVI Muscicapa striata Grauschnäpper * v v (v) AVI Nucifraga caryocatactes Tannenhäher V n elf AVI Oriolus oriolus Pirol 3 n elf AVI Parus caeruleus Blaumeise * v v (v) AVI Parus major Kohlmeise * v v (v) AVI Passer domesticus Haussperling 3 (v) v n stl AVI Passer montanus Feldsperling 3 v n onw AVI Perdix perdix Rebhuhn 2 n elf AVI Pernis apivorus Wespenbussard V n elf AVI Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz * (v) v n stl AVI Phylloscopus collybita Zilpzalp * v v (v) AVI Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger 3 n elf AVI Phylloscopus trochilus Fitis * (v) v (v) AVI Pica pica Elster * (v) (v) n stl AVI Picus canus Grauspecht V (v) n onw AVI Picus viridis Grünspecht * (v) (v) n stl AVI Remiz pendulinus Beutelmeise 1 n elf AVI Saxicola rubetra Braunkehlchen 1 (v) n onw AVI Serinus serinus Girlitz * v v (v) AVI Scolopax rusticola Waldschnepfe V n elf AVI Streptopelia turtur Turteltaube 2 (v) n onw AVI Sturnus vulgaris Star V (v) v n stl AVI Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke * v v (v) AVI Sylvia curruca Klappergrasmücke V (v) n onw AVI Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher V n elf AVI Tetrastes bonasia Haselhuhn 1 n elf AVI Troglodytes troglodytes Zaunkönig * v v (v) AVI Turdus merula Amsel * v v (v) AVI Turdus philomelos Singdrossel * (v) v (v) AVI Tyto alba Schleiereule V (v) (v) n stl AVI Upupa epops Wiedehopf 2 n elf AVI Vanellus vanellus Kiebitz 1 n elf FIRU Cottus gobio Groppe, Mühlkoppe 2 n elf FIRU Rhodeus amarus Bitterling 1 n elf FleM Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 1 (v) n onw FleM Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 1 (v) v (v) Ausschlussgründe für die Art Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 18

Taxon (kurz) Wissenschaftlich Artname Deutsch Rote Liste RlP Potentielle Lebensräume im Wirkraum Vorkommen der Art im Wirkraum Beeinträchtigungen durch das Projekt FleM Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 2 (v) n onw FleM Myotis brandtii Große Bartfledermaus (neu) (v) (v) (v) FleM Myotis dasycneme Teichfledermaus II n elf FleM Myotis daubentonii Wasserfledermaus 3 n elf FleM Myotis myotis Großes Mausohr 2 (v) (v) (v) FleM Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus 2 (v) (v) (v) FleM Myotis nattereri Fransenfledermaus 1 n elf FleM Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 2 (v) v (v) FleM Nyctalus noctula Großer Abendsegler 3 (v) n onw FleM Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 2 (v) v (v) FleM Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 3 v v (v) FleM Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus (neu) (v) v (v) FleM Plecotus auritus Braunes Langohr 2 v (v) (v) FleM Plecotus austriacus Graues Langohr 2 v (v) (v) FleM Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase 1 (v) v (v) LEPT Lycaena dispar Gr.Feuerfalter V n elf MAM Castor fiber Europäischer Biber 0 n elf MAM Felis silvestris Wildkatze 4 n elf MAM Muscardinus avellanarius Haselmaus 3 n elf MOL Unio crassus Bachmuschel [1] n elf ODON Oxygastra curtisii Gekielter Flussfalke (neu) n elf REP Coronella austriaca Schlingnatter 4 n elf REP Lacerta agilis Zauneidechse * n elf REP Natrix natrix Ringelnatter 3 n elf REP Podarcis muralis Mauereidechse * n elf Ausschlussgründe für die Art Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 19

Tab. 6: Erläuterung zu den Kürzeln in Tab. 5. Spalte Kürzel Langtext Taxon MOL Muscheln/Schnecken KRE Krebse COL Käfer ODON Libellen LEPT Tagfalter LEPN Nachtfalter FIRU Fische/Rundmäuler AMP Amphibien REP Reptilien FleM Fledermäuse MAM Säugetiere AVE Vögel Rote Liste 0 Bestand erloschen 1 vom Erlöschen bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet V Vorwarnliste R Art mit geographischer Restriktion Vorkommen n nicht vorhanden (v) vermutet v vorhanden Ausschlussgrund elf essentielle Lebensraumstrukturen fehlen stl Sporadisch genutzter Teillebensraum ohne essentielle Bedeutung für die Art onw ohne Nachweis im Rahmen der Kartierung Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 20

Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 3.2.1 Vermeidungsmaßnahmen V1 V2 Die Rodung von Gehölzen ist zum Schutz der lokalen Avi- und Fledermausfauna zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eines Jahres unzulässig. Der Abriss der bestehenden Schuppen ist zwischen November und März eines Jahres durchzuführen, um eine Tötung oder Verletzung von Fledermäusen, die diese evtl. als Tagesquartier nutzen, zu vermeiden. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 21

Bestandsdarstellung/Betroffenheit relevanter Arten 3.3.1 Fledermäuse Tab. 7: Breitflügelfledermaus. Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 1. Schutzstatus Anhang IV (FFH-RL) streng geschützt (BArtSchV) 2. Bestandsdarstellung 2.1 Kurzbeschreibung Autökologie/Verbreitung Rheinland-Pfalz Die Breitflügelfledermaus ist zwar in Rheinland-Pfalz überall anzutreffen, sie zählt jedoch nicht zu den besonders häufigen Arten. Für das Gebiet der Verbandsgemeinde liegen Nachweise aus dem Saartal, bei Trassem und bei Schloss Thorn vor. Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz der Kaserne in Beurig ist ein Quartier der Art nachgewiesen. Die Breitflügelfledermaus nutzt für die Jagd überwiegend die traditionelle, strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Waldanteil. Als Jagdgebiete zählen v.a. strukturreiche Siedlungsränder, Parks, Streuobstwiesen, Viehweiden, Waldränder und Gewässer, aber auch die Innenbereiche von Siedlungen (bekanntermaßen bejagt sie auch Straßenlaternen). Die Sommerquartiere und Wochenstuben der Breitflügelfledermaus finden sich fast ausschließlich in Gebäuden, bevorzugt im Giebelbereich, aber auch in Zwischenböden und Hausspalten. Die Überwinterung findet ebenfalls zumeist in Gebäuden statt, wobei auch Baum- und Felshöhlen sowie Gesteinsspalten und Stollen genutzt werden. Die Wochenstubenkolonien bauen sich ab Anfang Mai auf und werden im August wieder aufgelöst. 2.2 Vorkommen im Plangebiet nachgewiesen potentiell möglich Die Nachweise der Breitflügelfledermaus beschränken sich im Wesentlichen auf die westlichen Randbereiche des Plangebiets und die zentralen Streuobstbestände die zu den nördlich gelegenen Gärten hin vermitteln. Die Bündelung im Bereich des geschotterten Stellplatzes im zentralen nördlichen Plangebietsbereich kann evtl. auf die dortige, wenn auch emissionsschwache, Beleuchtung zurückgeführt werden. Einzelne Rufe im Bereich des Feldweges parallel zur Bundestraße lassen eine sporadisch genutzte Flugroute vermuten. In Anbetracht der wenigen Rufreihen ist anzunehmen, dass es sich nur um einen kleinen Teil eines größeren Jagdgebietes im Siedlungsrandbereich handelt. Aussagen über die Größe der lokalen Population sind kaum möglich, da eine Zuordnung der in bis zu 10 km von den Wochenstuben entfernt jagenden Tiere zu einer spezifischen Population mit einer großen Unsicherheit behaftet ist. 2.3 Erhaltungszustand der lokalen Population Ohne aufwendige Untersuchungen ist eine Eingrenzung der lokalen Population mit großen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund des breiten Spektrums genutzter Lebensräume und Vorhandenseins zahlreicher Quartiermöglichkeiten (viele alte und noch nicht sanierte Gebäude) sowie dem hohen Strukturreichtum des Umfelds, ist für das (überörtliche) Vorkommen jedoch ein günstiger Erhaltungszustand zu postulieren. 3. Darlegung der Betroffenheit der Art Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen V2 -/- -/- Vermeidungsmaßnahme Abriss der bestehenden Schuppen außerhalb des sommerlichen Aktivitätszeitraumes von Fledermäusen zwischen November und März eines Jahres. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme Prognose und Bewertung der Tötungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG) Anlage- oder baubedingte Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen ( 44 Abs. 1, Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang nicht gewahrt. Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 22

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Betriebsbedingte Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) Das Risiko einer betriebsbedingten Tötung von Individuen wird signifikant erhöht. Das Risiko einer betriebsbedingten Tötung von Individuen wird nicht signifikant erhöht. Das Risiko einer anlage- oder baubedingten Tötung von Exemplaren der Breitflügelfledermaus ist sehr gering. Ein Eintreten des Tötungstatbestandes ist unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahme auszuschließen. Mit der Ausweisung des neuen Wohngebietes sind keine Wirkfaktoren verbunden, die eine betriebsbedingte Tötung von Breitflügelfledermäusen verursachen. Eine erhöhte Kollisionsgefährdung durch den zunehmenden Anwohnerverkehr ist auszuschließen, da die üblicherweise niedrigen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge kein Problem für die Art darstellen. Prognose und Bewertung der Schädigungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang nicht gewahrt. Ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Im Zuge der Umsetzung der Bauleitplanung werden mehrere Schuppen abgerissen werden. Diese werden zwar nicht als Wochenstubenquartier, potentiell jedoch von einzelnen Tieren sporadisch als Tages- oder Sommerversteck genutzt. Aufgrund der zahlreichen Quartiermöglichkeiten in der Ortslage Irsch, wird der Verlust dieser potentiellen Ruhestätten nicht als erheblich eingestuft. Prognose und Bewertung der Störungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG) Erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten Die Störung führt zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. Die Störung führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. Die Bedeutung des Plangebiets für die lokale Population ist insgesamt als gering einzustufen. Das Plangebiet ist für die großräumig agierende Art höchstens als Teil eines größeren Komplex unterschiedlicher Jagdräume anzusehen. Im Tal des Irscher Baches und im Umfeld des Kaselbaches sind noch zahlreiche zusammenhängende Jagdräume existent. Wichtige Leitlinien, deren Unterbrechung einen Störungstatbestand auslösen könnte, sind aus den vorliegenden Daten nicht abzuleiten. Die Gehölzreihe parallel zur B407, die als solche genutzt werden könnte, wird von der Planung nicht beeinträchtigt. Wochenstuben der Art liegen außerhalb des Geltungsbereiches und sind somit vorhabenbedingt nicht von Störungen betroffen. 4. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Die Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu treffen nicht zu treffen nicht zu unter Berücksichtigung folgender Maßnahmen: V2 Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 23

Tab. 8: Große Bartfledermaus. Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) 1. Schutzstatus Anhang IV (FFH-RL) streng geschützt (BArtSchV) 2. Bestandsdarstellung 2.1 Kurzbeschreibung Autökologie/Verbreitung Rheinland-Pfalz Die Große Bartfledermaus ist in Deutschland vorwiegend im Norddeutschen Tiefland und im Alpenvorland verbreitet. In Rheinland-Pfalz liegen die Hauptvorkommen an der Haardt, im Nordpfälzer Bergland und im Westrich. Aufgrund der Bestimmungsschwierigkeiten sind die Nachweise im Trierer Umland selten. Allerdings befindet sich in der Ortslage von Irsch eine Wochenstube; ein weiteres Quartier ist auf dem Truppenübungsplatz der ehemaligen Kaserne in Beurig. Wochenstuben sind in Baumhöhlen, Stammrissen, Fledermauskästen und Dachstühlen zu finden. Die überwiegend ortstreuen Kolonien nutzen bis zu 13 Teiljagdgebiete von 1-4 ha Größe, die bei entsprechender Eignung bis zu 10 km vom Quartier entfernt sein können. Die Große Bartfledermaus bevorzugt Laub- und Mischwälder mit Wiesen und Gewässern. Aber auch parkartige Landschaften und lockere Siedlungen werden bewohnt. 2.2 Vorkommen im Plangebiet nachgewiesen potentiell möglich Ein sicherer Nachweis der Art ist anhand der akustischen Merkmale nicht möglich, da die Kleine Bartfledermaus ein ähnliches Spektrum nutzt. Aufgrund der Wochenstube in Irsch und der örtlichen Lebensraumstrukturen ist ein Vorkommen auch im Plangebiet anzunehmen. Die wenigen Rufe verteilen sich über das gesamte Plangebiet. Eine Präferenz einzelner Strukturen ist nur schwer herzuleiten. Die Daten der Horchboxen lassen vermuten, dass die Aktivitäten der Art außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes höher sind. 2.3 Erhaltungszustand der lokalen Population Ohne aufwendige Untersuchungen ist eine Eingrenzung der lokalen Population mit großen Unsicherheiten behaftet. Da in unmittelbarer Nähe zumindest ein Quartier und eine Wochenstube zu finden und noch einige gehölzreichere Bachtäler, strukturreiche Halboffenlandschaften und Wälder im Umfeld vorhanden sind, wird ein günstiger Erhaltungszustand postuliert. 3. Darlegung der Betroffenheit der Art Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen V1 Vermeidungsmaßnahme Die Rodung von Gehölzen ist zum Schutz der lokalen Avi- und Fledermausfauna zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eines Jahres unzulässig. V2 -/- -/- Abriss der bestehenden Schuppen außerhalb des sommerlichen Aktivitätszeitraumes von Fledermäusen zwischen November und März eines Jahres. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme Prognose und Bewertung der Tötungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG) Anlage- oder baubedingte Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen ( 44 Abs. 1, Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang nicht gewahrt. Ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Betriebsbedingte Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 24

Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) Das Risiko einer betriebsbedingten Tötung von Individuen wird signifikant erhöht. Das Risiko einer betriebsbedingten Tötung von Individuen wird nicht signifikant erhöht. Es besteht das Risiko einer anlage- oder baubedingten Tötung oder Verletzung von Individuen der Großen Bartfledermaus durch den Abriss der Schuppen und die Rodung der älteren Obstbäume, die als potentielle Tagesverstecke genutzt werden können. Ein Eintreten des Tötungstatbestandes ist unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen jedoch auszuschließen. Mit der Ausweisung des neuen Wohngebietes sind keine Wirkfaktoren verbunden, die eine betriebsbedingte Tötung verursachen. Eine erhöhte Kollisionsgefährdung durch den zunehmenden Anwohnerverkehr ist auszuschließen, da die üblicherweise niedrigen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge kein Problem für die Art darstellen und die Erschließungsstraße entlang der bestehenden Wirtschaftswege angelegt wird. Prognose und Bewertung der Schädigungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang nicht gewahrt. Ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Im Zuge der Umsetzung der Bauleitplanung werden mehrere Schuppen abgerissen werden. Diese werden zwar nicht als Wochenstubenquartier, potentiell jedoch von einzelnen Tieren sporadisch als Tages- oder Sommerversteck genutzt. Ähnlich verhält es sich mit den älteren Obstbäumen im Plangebiet. Aufgrund der zahlreichen Quartiermöglichkeiten im Umfeld von Irsch, wird der Verlust der potentiellen Tagesverstecke nicht als erheblich eingestuft. Prognose und Bewertung der Störungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG) Erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten Die Störung führt zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. Die Störung führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. Die Art jagt bevorzugt in Wäldern, auf Waldlichtungen und entlang von Waldrändern und -wegen. Zwar werden auch parkartige Landschaften bejagt, in Anbetracht der geringen Anzahl von Kontakten trotz nahegelegener Wochenstube sind die Hauptjagdgebiete der Art wohl außerhalb des Geltungsbereiches zu vermuten. Erhebliche Störungen der Art werden mit der Umsetzung des Bebauungsplanes daher nicht verbunden sein. 4. Zusammenfassende Feststellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Die Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG treffen zu treffen nicht zu treffen nicht zu unter Berücksichtigung folgender Maßnahmen: V1, V2 Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 25

Tab. 9: Kleine Bartfledermaus. Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) 1. Schutzstatus Anhang IV (FFH-RL) streng geschützt (BArtSchV) 2. Bestandsdarstellung 2.1 Kurzbeschreibung Autökologie/Verbreitung Rheinland-Pfalz Die Kleine Bartfledermaus ist in der gesamten Pfalz nachgewiesen. In Rheinland-Pfalz wurden bislang jedoch nur wenige Wochenstuben festgestellt (Pfälzerwald, Nordpfälzer Bergland, Oberrheinebene). Nicht zuletzt auch wegen der Bestimmungsschwierigkeiten sind die Nachweise in der Region selten, sie ist wahrscheinlich jedoch häufiger als die Große Bartfledermaus. Im Umfeld von Irsch existieren zwei bekannt Quartiere (Stollen im Wald östlich von Irsch, Truppenübungsplatz nahe Beurig). Die Kleine Bartfledermaus kommt regelmäßig im Siedlungsraum des Menschen vor. Vor allem ist sie in lockeren Ortschaften, an Waldrändern, Parks oder Obstbaugebieten anzutreffen, wobei i.d.r. Lebensräume im Umfeld von Gewässern präferiert werden. Als Quartiere werden bevorzugt Spalten hinter Verschalungen, Fassadenverkleidungen oder Fensterläden, manchmal aber auch hinter Baumrinde genutzt. Die Quartiere werden häufig gewechselt (z.t. alle 10-14 Tage), mitunter sogar am gleichen Tag, um mikroklimatische Unterschiede auszugleichen. 2.2 Vorkommen im Plangebiet nachgewiesen potentiell möglich Ein sicherer Nachweis der Art ist anhand der akustischen Merkmale nicht möglich, da die Große Bartfledermaus ein ähnliches Spektrum nutzt. Aufgrund der bekannten Quartiere in der Umgebung des Plangebiets und der örtlichen Lebensraumstrukturen ist ein Vorkommen jedoch anzunehmen. Die wenigen Rufe verteilen sich über das gesamte Plangebiet. Eine Präferenz einzelner Strukturen ist nur schwer herzuleiten. Die Daten der Horchboxen lassen jedoch vermuten, dass die Aktivitäten der Art außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes höher sind. 2.3 Erhaltungszustand der lokalen Population Ohne aufwendige Untersuchungen ist eine Eingrenzung der lokalen Population mit großen Unsicherheiten behaftet. Da im näheren Umfeld Quartiere bekannt sind und strukturreiche Halboffenlandschaften und Bachtäler vorhanden sind, wird ein günstiger Erhaltungszustand postuliert. 3. Darlegung der Betroffenheit der Art Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen V1 Vermeidungsmaßnahme Die Rodung von Gehölzen ist zum Schutz der lokalen Avi- und Fledermausfauna zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eines Jahres unzulässig. V2 -/- -/- Abriss der bestehenden Schuppen außerhalb des sommerlichen Aktivitätszeitraumes von Fledermäusen zwischen November und März eines Jahres. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme Prognose und Bewertung der Tötungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG) Anlage- oder baubedingte Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen ( 44 Abs. 1, Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang nicht gewahrt. Ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Betriebsbedingte Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) Ingenieurbüro Paulus & Partner, Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern Seite 26