DIE NEUE EGO DVO/TV-L

Ähnliche Dokumente
Tagesfortbildung GA-Hannover Hilmar Ernst, Andreas Miehe

Als Mitarbeitende sind Sie damit selbst verantwortlich zu überprüfen, ob Ihnen evtl. Ansprüche zustehen.

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR

Neue Entgeltordnung Was ändert sich für die Beschäftigten

Überleitung in den SuE-Tarif zum

Umsetzung der Entgeltordnung 2017

Sonderregelungen über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte an Katholischen Freien Schulen (SR EntgO L)

32. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L

SR EntgO-L DRS Beschlusstext (Stand: ) Legende

Verdi Betriebsgruppe Uni Kassel. Ver.di Mitgliederversammlung

Dietrich Kniep, Diakon

Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 8. Mai 2012

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II.

Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers

Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen SE-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF

Neue Entgeltordnung des Bundes

Az. 26/0 2/3 4 RS 650. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (Dienstvertragsordnung DiVO)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom über die 79. Änderung der Dienstvertragsordnung

Information für Tarifbeschäftigte

Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover

Dienstvertragsordnung DienstVO Anlage 2 (zu 15a)

FALLBEISPIELE FÜR DIE AUSWIRKUNG ANTRAGSTELLUNG AUF NEUFESTSTELLUNG DER ENTGELTGRUPPE. Rudolf Bahlmann & Siegfried Wulf

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung

Anlage 5. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Regional-KODA Nord-Ost

Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO

Entgeltordnung für den TVöD - Kommunen

Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017

komba Info zur neuen Entgeltordnung

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Änderungstarifvertrag Nr. 3

Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst: Neuregelung der S-Entgeltgruppen in der Anlage 33 AVR

KODA-Mitarbeiterseite Erzbistum Freiburg. Betreuertreffen DiAG A Frühjahr 2016

Kirchliches Amtsblatt

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, einerseits. und

Die neue Entgeltordnung VKA. Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)

Änderungstarifvertrag NI'. 4

Überleitungsbeschluss zur Neuregelung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Für den Geltungsbereich der DiVO hat die ARK Bayern am 14. März 2013 Folgendes beschlossen:

Anlagen zur Dienstvertragsordnung

Überprüfung der beantragten Entgeltstufe

pierung bei Übernahme einerr höherwertigen Tätigkeit

Teil-Personalversammlung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer

Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst. ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen

Lesefassung November 2016

Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V

Inhaltsverzeichnis: 1. Vorbemerkungen

Zwischen. dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport - einerseits - und

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Anfrage ans Innenministerium

in Kraft getretene Entgeltordnung (VKA). Die kursiv abgedruckten Teile des AbschnittA

Erläuterungen zu den Änderungstarifverträgen mit dem Bund (2)

Abschnitt V Überleitung in die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA Nicht besetzt. 29 Grundsatz

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF. vom 16. Dezember Änderung des BAT-KF

Beschäftigte in Sparkassen:

Berufsgruppe 5.1 Mitarbeiterinnen in der allgemeinen Verwaltung

Abschnitt V Überleitung in die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA Nicht besetzt. 29 Grundsatz

Lesefassung November 2016

- vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ( 14 TVöD, 10 und 18 TVÜ-Bund) - Höhergruppierungen und Stufenaufstieg in demselben Monat

Durchführungsbestimmungen

Niedersächsisches Finanzministerium Referat VD 4

Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017

Hinweise der TdL zur Einführung der Stufe 6 einschließlich landesspezifischer Regelungen vom 29. September 2017

Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017

FaMI-Eingruppierung. Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)

Entgeltgruppenplan der Evangelischen Kirche in Deutschland (Anlage zu 8 Satz 1 der Dienstvertragsordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland)

Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen

A R B E I T S P A P I E R

* Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung *

3. Inkrafttreten Die Regelungen zu Nummer 1 und 2 treten am 1. August 2013 in Kraft.

Neue Entgeltordnung für DESY Besonderheiten für IT-Berufe

Die GEW hat den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) nun ebenfalls abgeschlossen.

Zwischen. der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch ihren Präsidenten - einerseits - und

Regionaltreffen Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Neues Eingruppierungsrecht. Personalversammlung Universität Ulm

Die neue Entgeltordnung 09. Dezember in Köln 10. Dezember in Frankfurt 12. Dezember in Berlin 16. Dezember in München

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Niedersächsisches Finanzministerium VD Oktober Tarifrunde 2017; hier: Hinweise zur Einführung der Stufe 6

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H)

A 34/

RUNDSCHREIBEN NR. K-9/2016

zum Inhaltsverzeichnis

Einstellung Aufgabenänderung (-zuwachs/-wegfall) Umsetzung/Versetzung

Änderung des Vergütungsgruppenplans 21 Beschäftigte im Erziehungsdienst Rundschreiben vom 18. Juli 2011, AZ Nr. 1591/6

Transkript:

DIE NEUE EGO DVO/TV-L Mitarbeiterversammlung am 25.04.2013 in Bruchhausen-Vilsen Andreas Miehe (ADK, GA, VkM) Grundsätze der Eingruppierung 2 12 TV-L Eingruppierungsautomatik = gesamte, nicht nur vorübergehend, auszuführende Tätigkeit Entgeltgruppe richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit näher definiert durch unbestimmte Rechtsbegriffe abgeschlossene/geforderte Berufsausbildung grundsätzlich die Hälfte der Arbeitszeit (wenn nicht abweichender Umfang angegeben, wie z.b. zu einem Drittel ) 13 TV-L neue oder veränderte Tätigkeit nicht ausdrücklich übertragen, dann nach 6 Monaten automatische, rückwirkende Höhergruppierung 14 TV-L vorübergehend wird eine höherwertige Tätigkeit übertragen, dann nach mindestens 1 Monat eine persönliche Zulage (E1 E8=4,5% des individuellen Tabellenentgelts, E9 E14=Unterschiedsbetrag 1

Änderungen in den EGO s 3 E 1 E 3: keine Ausbildungserfordernis E 4: Ausbildungsdauer unter 3 Jahren E 5 und höher: Ausbildungsdauer mindestens 3 Jahre E 1: 5 Stufen, Laufzeit je 4 Jahre, Einstellung in Stufe 2 E 2 E 8: 6 Stufen E 9 E 15: 5 Stufen kurze Aufstiege (bis zu 6 Jahren) wurden materiell integriert (z.b. Küster statt E 3=E 4) kurze Vergütungsgruppenzulagen wurden zu Entgeltgruppenzulagen (Anlage F) lange Aufstiege können auf Antrag bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden Unbestimmte Rechtsbegriffe 4 Tätigkeitsmerkmale werden näher definiert durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie z.b.: einfachste, einfache, schwierige Tätigkeiten gründliche Fachkenntnisse 3x gründliche Fachkenntnisse=vielseitig (BAG) besondere Schwierigkeit und Bedeutung Selbständigkeit herausheben der Tätigkeit aus einer niedrigeren Entgeltgruppe 2

Aufbau der EGO s 5 DVO (Anlage 2) für kirchliche Beschäftigte TV-L (Anlage A) wenn keine Regelung in DVO EGO der DVO 6 Entgeltordnung zur DienstVO ( Kircheneigene Tätigkeitsmerkmale ) A. Mitarbeiterinnen im kirchenmusikalischen Dienst B. Helferinnen im Pfarramt oder Gemeindedienst, Sekretärinnen C. Diakoninnen D. Küsterinnen, Kirchenvögtinnen, Kirchendienerinnen E. Pfarrverwalterinnen/Pfarrdiakoninnen, Pfarrerinnen F. Haus- und Wirtschaftspersonal G. Hausdamen in Predigerseminaren und ähnlichen Einrichtungen H. Sozialsekretärinnen I. Mitarbeiterinnen an Familienbildungsstätten J. Dozentinnen an landeskirchlichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Studienleiterinnen an der Evangelischen Akademie Loccum K. Kirchenkreis-(Propstei-)sozialarbeiterinnen L. Sonstige Mitarbeiterinnen im übergemeindlichen Dienst M. Mitarbeiterinnen im ambulanten Pflegedienst N. Mitarbeiterinnen in der Haus- und Familienpflege O. Rechnungsführerinnen in der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig P. Fundraiserinnen 3

7 8 4

9 10 5

EGO des TV-L 11 Vorbemerkungen zu allen Teilen Auffangfunktion von Teil I eine EG niedriger bei Nichterfüllung der Vor- /Ausbildung unterstellte Beschäftigte (nach Stunden, nicht nach Köpfen) Ständige Vertreter (nicht nur bei Abwesenheit) Teil I bis IV EGO TV-L Teil I/1 12 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für Verwaltung EG 1 EG 12: auszuübende Tätigkeit maßgeblich, kein direkter Ausbildungsbezug EG 13 EG 15: auszuübende Tätigkeit entscheidend und abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung EG 1 EG 4: neue Tätigkeitsmerkmale (neue Rechtsprechung erforderlich) E 1: einfachste Tätigkeiten E 2: einfache Tätigkeiten E 3: einfache Einarbeitung/fachliche Anlernung E 4: schwierige Tätigkeiten 6

13 14 7

15 16 8

17 18 EGO TV-L Teil I/2 EG 5 EG 10: bekannte Tätigkeitsmerkmale (kann auf bisherige Rechtsprechung zurückgegriffen werden) E 5: gründliche Fachkenntnisse E 6: gründliche und vielseitige Fachkenntnisse E 8/E 9: selbständige Leistungen E 10: besondere Schwierigkeit und Bedeutung Besonderheiten: E 7: nicht belegt, aber bei Höhergruppierung zu berücksichtigen kleine E 9 : verzögerte Stufenlaufzeit (Stufe 2=5 Jahre=Stufe 3=9 Jahre=Stufe 4, keine Stufe 5+6) 9

EGO TV-L Teil II -IV 19 Teil II: Tätigkeitsmerkmale für besondere Tätigkeiten/Beschäftigtengruppen nur noch 25 Beschäftigtengruppen inhaltlich quasi aus BAT übernommen aktualisierte Bezeichnungen (Mechatroniker) E 1: gibt es in Teil II nicht, hier wäre Teil I anzuwenden Teil III: Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich Tätige Teil IV: Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Pflegedienst 20 10

21 22 11

Höhergruppierungen 23 Zuordnung in höherer EG mit mindestens dem bisherigen Tabellenentgelt (mindestens Stufe 2) Ausnahme: von Stufe 1 in Stufe 1, allerdings unter Anrechnung der vorher verbrachten Zeit im Regelfall niedrigere EG-Stufe nach Höhergruppierung Höhergruppierung über mehrere EG s erfolgt schrittweise von EG zu EG mindestens der Garantiebetrag ist mehr zu zahlen (E 1 E 8=27,74/E 9 E 15=55,46) Schaubild: Garantiebetrag mit und ohne Zulage Eingruppierungsvorgang(rückwirkend zum 01.01.2012) für Beschäftigte nach Einstellung ab 01.01.2009 Erzieherinnen und Erziehermit staatlicher Anerkennung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgeltgruppe 8 Stufe 3 (bisher Entgeltgruppe 6 Stufe 5) Entgeltgruppe EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Nach einem Jahr in Stufe 1 EG 8 2.200,15 2.437,33 Nach zwei Jahren in Stufe 2 2.545,13 2.579,06 Nach drei Jahren in Stufe 3 2.534,36 EG 7 2.059,99 2.281,00 2.426,55 2.551,32 + 27,74 Garantiebetrag 27,74 = 2.579,06 EG 6 2.022,26 2.237,88 2.345,69 2.453,50 Nach vier Jahren in Stufe 4 Nach fünf Jahren in Stufe 5 2.647,56 2.760,76 2.830,84 2.620,61 2.696,07 2.523,58 + 27,74 = 2.551,32 2.599,04 Garantiebetrag 27,74 12

Eingruppierungsvorgang(rückwirkend zum 01.01.2012) für Beschäftigte nach Einstellung ab 01.01.2009 Erzieherinnen und Erziehermit staatlicher Anerkennung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgeltgruppe 8 Stufe 5 (bisher Entgeltgruppe 6 Stufe 6) Entgeltgruppe EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Nach einem Jahr in Stufe 1 Nach zwei Jahren in Stufe 2 EG 8 2.200,15 2.437,33 2.545,13 Nach drei Jahren in Stufe 3 2.647,56 2.654,52 Nach vier Jahren in Stufe 4 2.620,61 EG 7 2.059,99 2.281,00 2.426,55 2.534,36 2.626,78 + 27,74 Garantiebetrag 27,74 = 2.654,52 EG 6 2.022,26 2.237,88 2.345,69 2.453,50 2.523,58 Nach fünf Jahren in Stufe 5 2.760,76 2.830,84 2.696,07 2.599,04 + 27,74 = 2.626,78 Garantiebetrag 27,74 Sichere Fallgruppen 26 Küster und Küsterinnen E 5, Pfarramtssekretärinnen mit E 5, Erzieherinnen und Erzieher mit E 8, Kinderpfleger-/Sozialassistentinnen mit E 6, können mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, wenn nicht besondere Aufgaben oder Umstände dazu kommen, dass sich eine Antragstellung nicht lohnt!!! (ohne Gewähr auf Vollständig-/Richtigkeit) 13

ANTRAGSTELLUNG ZUR NEUEINGRUPPIERUNG DVO/TV-L 4 Beschäftigtengruppen 28 am 01.01.2009 Übergeleitete ohne ausstehende Bewährung/Zulage Bewährung/Zulage steht aus bis 31.12.2014 zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2012 Eingestellte/Weiterbeschäftigte/Neueingruppierte zwischen dem 01.01.2012 und dem 31.05.2012 Eingestellte/Weiterbeschäftigte/Neueingruppierte ab dem 01.06.2012 Eingestellte 14

Geltung der neuen EGO 29 rückwirkend zum 01.01.2012 beschlossen automatisch erst bei Neueinstellungen/Neueingruppierungen ab dem 01.06.2012 automatisch, wenn sich ab dem 01.06.2012 die auszuübende Tätigkeit ändert auf Antrag rückwirkend zum 01.01.2012 Antrag möglich bis zum 31.08.2013 Geltung der neuen EGO 30 In die neue EGO übergeleitet sind: zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2011 nach ARR-Ü- Konf vorgenommene Eingruppierungen vor dem 01.01.2012 Eingestellte, die über den 31.05.2012 hinaus weiter beschäftigt werden und deren Tätigkeit unverändert bleibt nach dem 01.01.2012 Eingestellte, die vor dem 31.05.2012 (wegen geänderter Tätigkeit) neu eingruppiert wurden Neueingruppierungen erfolgen nur auf Antrag bei Dienstverhältnissen, die vor dem 31.05.2012 enden, kann kein Antrag auf Neueingruppierung gestellt werden 15

Antragsverfahren 31 Antragsverfahren heißt: keine automatische Neueingruppierung Neueingruppierung nur auf Antrag Antrag unbedingt schriftlich stellen Erst nach Antragstellung wieder in Tarifautomatik Antrag kann bis zum 31.08.2013 gestellt werden Antrag wirkt auf den 01.01.2012 zurück Stufenänderungen, die nach dem 01.01.2012 erfolgt sind, bleiben unberücksichtigt Antragsverfahren 32 Nur Anträge auf eine höhere Entgeltgruppe sind möglich bei gleicher Entgeltgruppe, nur wenn eine Entgeltgruppenzulage neu dazu käme Anträge auf Nachholung einer Bewährung/Zulage (bis 31.12.2014) und auf Neueingruppierung schließen sich gegenseitig aus alte Zulagen/Aufstiege nach BAT immer besser als Entgeltgruppenzulage nach TV-L Ergäbe der Antrag auf Neueingruppierung eine niedrigere Entgeltgruppe, gilt er als nicht gestellt. 16

Antragsverfahren 33 Achtung! Verschlechterungen möglich bei: verlängerter Stufenlaufzeit niedrigerer Jahressonderzahlung ausstehenden Aufstiegen/Zulagen Informationsanspruch 34 Anstellungsträger haben keine Beratungspflicht Beschäftigte haben aber einen Informationsanspruch allerdings keinen Anspruch auf Darstellung unterschiedlicher Verlaufsoptionen die Entscheidung liegt allein bei den Mitarbeitenden 17

Informationsanspruch 35 Folgende Informationen sollten Mitarbeitende einholen: ergäbe sich nach der neuen EGO eine höhere Entgeltgruppe Zeitpunkt eines nächsten Stufenaufstiegs Zeitpunkt eines künftigen Bewährungs-, Tätigkeitsaufstiegs/einer Zulage Auswirkung auf die Jahressonderzahlung Zur Informationseinholung bieten wir ein Muster an! Bewertung 36 Wie wirkt sich eine mögliche Höhergruppierung aus? Wechsel aus bisheriger EG-Gruppe in neue EG-Gruppe erreichte Entgeltstufe wird nicht mitgenommen der jeweilige erreichte Betrag wird der neuen höheren EG-Gruppe zugeordnet, die mindestens dem bisherigen Tabellenentgelt entspricht damit sicherer Gehaltszuwachs liegt der Zuwachs unter dem Garantiebetrag von 27,74 wird dieser aufgesetzt 18

Mögliche sinnvolle Antragstellungen 37 Küsterin aus der EG 3 in die EG 4 (Anlage 2 zur DVO, Sparte D, Fallgruppe 1) Pfarramtssekretärin aus der EG 3 in die EG 4 (Anlage 2 zur DVO, Sparte B, Abschnitt I, Fallgruppe 1) Erzieherin aus der EG 6 in die EG 8 (Anlage A zum TV-L Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6 Fallgruppe 2) Heilpädagogin aus der EG 8 in die kleine EG 9 (Anlage A zum TV-L Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 4 Fallgruppe 3) Achtung: verlängerte Stufenlaufzeit, maximal erreichbare Stufe 4 Sprachförderin aus der EG 8 in die kleine EG 9 (Anlage A zum TV-L Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6 Fallgruppe 2) Achtung: verlängerte Stufenlaufzeit, maximal erreichbare Stufe 4 KiTa-Leiterin (70-99 Kinder) aus der EG 9 ohne Zulage in die EG 9 mit Zulage (Anlage A zum TV-L Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 2 Fallgruppe 1) 38 HÖHERGRUPPIERUNG VON DER EG 8 IN DIE KLEINE EG 9 19

kleine EG 9? 39 EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in Stufe 1 1 Jahr (wie sonst auch) aus Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 3 (sonst nach 2 Jahren) aus Stufe 3 nach 9 Jahren in Stufe 4 (sonst nach 3 Jahren) keine Stufen 5+6 (Stufe 4 ist die Endstufe) kommt für wen in Frage? z.b. Sprachförderkräfte Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen auf Heilpädagoginnenstellen etc. kleine EG 9 = positiv-negativ? 40 positiv: sofort mehr Entgelt (brutto) im Regelfall in Endstufe EG 9 ca. 260,- mehr als in EG 8 durch EG 9 sichtbar über Erzieherinnen negativ: durch verlängerte Stufenlaufzeit kann EG 8 die kleine EG 9 überholen in neuer EG beginnen Stufenlaufzeiten von vorne ab dem 01.01.2012 erreichte Stufenaufstiege entfallen Jahressonderzahlung von 83% auf 68% 20

41 W I C H T I G!!! 42 kurzfristig höheres Entgelt in EG 9 mittelfristig kann EG 8 besser sein EG 9 hat höheres End-Entgelt Jede/jeder ist ihres/seines Glückes Schmied!!! individuelle Berechnung erforderlich bleibe ich auf dem Arbeitsplatz? (Befristung etc.) bei Arbeitsplatz-/Anstellungsträgerwechsel erfolgt immer Eingruppierung in kleine EG 9 21