Regionaltreffen Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

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1 Regionaltreffen 2017 Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Stephan Niemeyer Janurar 2017

2 Was passiert ab 1. Januar 2017? Neue Entgeltordnung (EGO) ab 1. Januar 2017 in Kraft Geltungsbereich: VKA = Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände: Städte, Gemeinden, Landkreise EGO regelt die Eingruppierung durch die Zuordnung von Tätigkeiten zu den Entgeltgruppen durch allgemeine (Büro-)Tätigkeitsmerkmale (TM) 2

3 Neue Entgeltordnung VKA Was ist bisher passiert? Seit Oktober 2005 löst der TVöD Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes den früheren BAT Bundesangestelltentarifvertrag ab Die Angestellten des öffentlichen Dienstes wurden aus dem BAT übergeleitet und in Entgeltgruppen von EG 2 bis EG 15 eingeordnet Unverändert: Innerhalb der Gehaltsgruppen wird nach Erfahrungsstufen von 1 6 sortiert 3

4 4

5 Was ist neu bei Angestellten im Bibliotheksdienst Die unterste Lohngruppe BAT X für Arbeiter entfällt. Die alte EG 3 wird auf Antrag zu EG 4. ALT: BAT X Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit in Büchereien = EG 2 IX Angestellte mit einfacherer Tätigkeit in Büchereien = EG 2 VIII Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit in Büchereien = EG 3 EGO - VKA EG 2 - Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten EG 3 - Heraushebung aus EG 2: Tätigkeit erfordert eingehende fachliche Einarbeitung EG 4 1. Heraushebung aus EG 3: Tätigkeit erfordert ¼ gründliche Fachkenntnisse 2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten

6 Was ist neu bei Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste FAMIs? FAMIS erhalten mindesten EG 5 und können nach EG 6 aufsteigen, ohne das selbständige Leistungen erforderlich sind (ohne Leitungsposition) ALT: BAT VII EG 5 Angestellte mit gründlichen Fachkenntnissen im Bibliotheksdienst Vl b EG 6 Angestellte in Büchereien in Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Bibliotheksdienst und in nicht unerheblichem Umfang [= etwa 1/4] selbständige Leistungen erfordern NEU: VKA-EGO EG 6 EG 5 1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildg. in anerkanntem Ausbild.beruf (mind. 3 Jahre) und entsprechender Tätigkeit 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert Beschäftigte der EG 5 FG 1, deren Tätigk. gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert; Besch. d. EG 5 FG 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert 6

7 Was ist neu bei Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste FAMIs? FAMIS können mit selbständigen Leistungen (z.b.: Leitungsposition) bis in den gehobenen Dienst aufsteigen. ALT: BAT Vc EG 8 Außertariflich: Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Bibliotheksdienst und überwiegend selbständige Leistungen erfordern Mind.50% NEU: VKA-EGO EG 7 Beschäftigte der EG 6, Tätigkeit erfordert mindestens zu 1/5 selbständige Leistungen EG 8 Beschäftigte der EG 6 deren Tätigkeit mindestens zu 1/3 selbständige Leistungen erfordert EG 9 a NEU! Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert 7

8 Was ist neu bei Bibliothekarinnen/Bibliothekaren Spezielle Tätigkeitsmerkmale (Bestands- und Ausleihzahlen) für Bibliothekarinnen und Bibliothekare entfallen, es gelten nur noch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Verwaltung ALT: BAT IVb Große 9 : Abgeschloss. Fachausb. öb m.entsprechender Tätigk., a) denen mind. 1 Fachkraft Vb ständig unterstellt ist, b) als Leiter öb, mind Bd Entleihungen im Jahr, c) als Leiter Nebenstelle, mind Bd Entleihungen, d) besonders schwierige Fachaufgaben für öb (mind Bd.) oder entsprechende Tätigkeit bei staatlichen Büchereistellen, e) Leiter öb-musikbüchereiabt., mind Bd. od. Tonträger NEU: EGO-VKA EG 9b 1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert Die alte Eingangsgruppe BAT Vb = Kleine 9 wird zu EG 9a und entfällt für Beschäftigte mit Hochschulabschluss, die auf Antrag EG 9b erhalten. 8

9 Was ist neu bei Bibliothekarinnen/Bibliothekaren Leiterinnen und Leiter von Bibliotheken mit vielfältigem Veranstaltungsangebot und kulturellen Aufgaben können prüfen lassen, ob ihre Eingruppierung leistungsgerecht nach EG 9c EG 12 erfolgen kann, ohne an unerreichbare Ausleihzahlen gebunden zu sein. ALT: BAT IVa = EG 10 NEU: VKA - EG 9c - 12 Abgeschloss. Fachausb. öb a) als Leiter öb, mind BD Entleihungen im Jahr, b) als Berater auf schwierigen Sachgebieten deren Tätigkeit besonders hervorragende Fachkenntnisse voraussetzt, für öb mit mind Bd., c) Leiter öb-musikbüchereiabt., mind Bd. oder Tonträger EG 9c Heraushebung aus EG 9b: Tätigkeit besonders verantwortungsvoll EG 10 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu 1/3 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9c heraushebt EG 11 - Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9c heraushebt EG 12 - Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der EG 11 heraushebt 9

10 Empfehlungen: Die bisher vorläufigen Zuordnungen zu einer EG gelten ab als endgültige Eingruppierung. Sie müssen also nichts veranlassen! Ergibt sich nach der EGO eine höhere EG (nicht aufgrund geänderter Tätigkeit!), so kann bzw. muss bis ein persönlicher Höhergruppierungs-Antrag gestellt werden. Höhergruppierungsanträge aufgrund der Verbesserungen der EGO werden nach dem alten Verfahren ohne stufengleiche Höhergruppierung abgewickelt. Jede/Jeder muss selber prüfen, ob sich eine Höhergruppierung rechnet? (Nur) Beschäftigte aus kleiner und großer EG 9 werden automatisch in EG 9a/9b übergeleitet. Die öffentlichen Arbeitgeber weisen selbständig nur die Erfahrungsstufen entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags zu. Stufengleiche Höhergruppierungen ab 1. März Beschäftigte können dann in der neuen höheren Entgeltgruppe nicht mehr einer niedrigeren Erfahrungsstufe als zuvor zugeordnet werden. Beratung in Eingruppierungsfragen erfolgt rechtssicher nur durch Fachanwälte für Arbeitsrecht, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, hier: ver.di.

11 Literaturhinweise: Wolfgang Folter: Neue Entgeltordnung Durchbruch bei der Eingruppierung (BUB Juli 2016) Wolfgang Folter: Antrag auf Höhergruppierung Tipps und Berechnungsbeispiele (BUB Januar 2017)

12 Noch Fragen bitte??????? 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13

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