Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014

Ähnliche Dokumente
Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014!

Pressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Emilstraße 25, Darmstadt

Dieter Michel, ABB Stotz-Kontakt GmbH, August 2012 Energieeffizienz in Gebäuden mit ABB i-bus KNX Teil 2: Gesetze und Normen.

Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Ringsheim, 24. Oktober 2012 Energie braucht Impulse

GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.

Hinweise der Obersten Bauaufsicht

Neues zum Thema Energie und Aktuelles zur Energieeinsparverordnung

MR Peter Rathert. Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB

Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Energieausweis. Einführung in Pflicht ab Inhalt und Zweck des Energieausweises. Fristen und Übergangsfristen

ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG EnEV Hinweise für die Praxis

Novellierung der Energieeinsparverordnung

EnEV 2012 / Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl. staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme. Mai 2013

EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem

EEWärmeG und EnEV. Mathias Reitberger. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Energieeinsparverordnung aktueller Planungsstand

Aspekte aus Sicht der Verwendung von Holz

BMWi / IIC2 Berlin, 15. Januar 2016

EnBW Neue Instrumente der Energieeffizienz Was die EnEV 2013 enthalten und ändern soll. MR Peter Rathert

Jenaer Energiegespräche. EnergieEinsparVerordnung EnEV. Tel: Fax: Schwerborner Straße Erfurt

SOLTEC EnEV die aktuelle Novellierung. MR Peter Rathert

Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH

Klimaschutz und Ressourcenschonung als Staatsziel Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler

Rheinfelden macht Klima im Quartier

Leiter des Referates II 2 im BBR Dipl.-Ing. Horst-P.

Ordnungsrechtlicher Rahmen Perspektiven der Bundesregierung

Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015

Aktuelle Weiterentwicklung der Energieausweise

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau

Neufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen

KWK in der Wohnungswirtschaft lohnt sich das?

Neufassung der EU-Richtlinie. auf dem Weg zu energieeffizientem Bauen

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) Stand der Umsetzung und aktuelle Fördermöglichkeiten in Deutschland

Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude

Die Wohnungswirtschaft zwischen EnEV, EEG, Wärmegesetz und Energiekosten

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

Martin van Hazebrouck Sachstand EnEV 2013

EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand. EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

BDH-Fachkonferenz Flächenheizung/-kühlung Chancen und Perspektiven der Flächenheizung/-kühlung im Umfeld der neuen EnEV 2014.

Was Eigentümer über die neue ENEV 2014 wissen müssen. Architektur + Energie Dipl. - Ing. Architektin Ulrike Krabus Am Wiesensteg Schmitten

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand

EnEV Ausblick 2014

HINDELANGERBAUFACHKONGRESS

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben

2. GIH Bundeskongress Energie-Effizienz heute und morgen Die neue EnEV MR Peter Rathert

FKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW

Bilanzierung. Energiebezug: Brennstoffe (Gas, Heizöl, Kohle usw.) (Endenergie): Elektrischer Strom, Fernwärme. Energiewiederverwendung

Einführung von Ene n r e gi g e i a e usw s eis i en

Gesetze und Verordnungen. Teil II

Energieeffizienz in Gebäuden. - Schlüssel zur Energiewende -

IMPULSVORTRAG ist schon übermorgen: Rechtsaspekte bei der Neuausstellung von Energieausweisen

Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach

Over Dach & Over Energie Hausmesse. Kerpen, den Michael Stumpf

EnEV 2014 Auswirkungen für die Praxis. Wichtige Änderungen Perspektiven für das Münchener Förderprogramm architektur & energie

Die neue EnEV: Was gilt ab wann?

Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG

Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz

EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis

Rundschreiben. Recht. Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu?

Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz

zum Vierten Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (BT-Drs. 17/12619)

DOPPELHAUS JETZENDORF

Der Energieausweis auf der Zielgeraden

Fachtagung "Passivhaus-Schulen" 17. Mai Hannover. Grußwort

Die Zukunft beginnt bereits morgen Ausblick auf den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

Pressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Schleiermacherstraße 12, Darmstadt

1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

Energiegespräche in Ingolstadt

Informationsveranstaltung. EnEV 2014 Was ändert sich?

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes

Gesetze und Verordnungen

Andreas Jung Sachstand Gebäudeenergiegesetz bzw. Begleitforschung. 20. Juni 2018 NABU Naturschutzbund Deutschland e.v. Gebäude-Allianz Berlin

Ausblick auf rechtliche Änderungen und Entwicklungen 2014 Ralph Schmidt ARGE SOLAR e.v.

Die neue Energieeinsparverordnung

EnergieEinsparVerordnung Martin Mende Freier Architekt Dipl.Ing. Energie-Effizienz-Experte

QUALERGY 2020 Europäische Bauinitiative im Rahmen des EU Programms Build up Skills

Leiter des Referates Gebäude- und

Energieausweis für kommunale Gebäude. Dr. Roland Hofer Expert Energieeffizienz Info-Tag für Kommunalpolitiker am

Energieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven. DI Dr. Bettina Bergauer-Culver

2. dena-bundesländer-workshop Energieeffiziente Gebäude.

Bewertung der Fernwärme im Rahmen der EnEV 2013

e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr Bielefeld Telefon: 0521/ Fax: 0521/

auf dem Weg zu energieeffizientem Bauen

EnEV Bei Fragen zur Anwendung des Gutachtens können Sie sich gerne an das HEXIS Produktmanagement wenden. Kontakt:

Neues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 (Auszug)

Energieeffizienz in Wohngebäuden. Wo liegt die goldene Mitte?

lindemann thermo- line

Zusammenfassung zum Arbeitsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Transkript:

46. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Abteilungen (ATA) an wissenschaftlichen Hochschulen Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ATA-Tagung 2014 in Saarbrücken Ralf-Dieter Person, HIS-Hochschulentwicklung im DZHW, Hannover

Übersicht EnEV-Historie Aktueller Stand EnEV 2014 Wichtig für Hochschulen Weitere Gesetze und Verordnungen Fazit und Ausblick 2

EEG KWKG KWKG KWKG EEG EEWärmeG KWKG EEG EnEG WSVO EnEV EnEG 2005/ EnEV 2007 EnEG/ EnEV 2009 EnEG 2013/ EnEV 2014 1978 1982 1994 1995 1998 2002 2000 2003 2004 2007 2009 2011 2014 1977 1980 1989 2005 2008 2010 2012 Heiz AnlV EU- Richtlinie 2002/ 91/EG EU- Richtlinie 2010/ 31/EU EnWG EEG, TEHG EnWG EEG geplant 3

EnEG Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 1976 zur Reduzierung der Abhängigkeit von importierten Energieträgern erlassen Das Gesetz enthält keine unmittelbar für den Bürger wirksame Regelungen Es ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen Zustimmung des Bundesrates erforderlich Auf Grundlage des EnEG dürfen Verordnungen erlassen werden, die energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen 1976 1980 2005 2009 2013 4

WSVO Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung WärmeschutzV) Verordnung auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes EnEG von 1976 Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen 2002 von der EnEV abgelöst 1977 1982 1995 5

Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung HeizAnlV) Heiz AnlV Ausstattung und Auslegung von Zentralheizungen/Warmwasseranlagen mit Wasser als Wärmeträger Vorschriften zur Nachrüstung von Regelungseinrichtungen Anforderungen an den Betrieb der Anlagen 2002 von der EnEV abgelöst 1978 1982 1989 1994 1998 6

EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) Zusammenfassung von WSVO 1995 und HeizAnlV 1998 Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EnEV 2007) Bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf (Wohn-, Büro- und Betriebsgebäude) 2002 2004 2007 2009 2014 7

Übersicht EnEV-Historie Aktueller Stand EnEV 2014 Wichtig für Hochschulen Weitere Gesetze und Verordnungen Fazit und Ausblick 8

Unterstützung des Ziels Nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 EnEV 2014 Ziele Umsetzung berücksichtigt neue EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) Berücksichtigt weitere Kabinettbeschlüsse zum Energiekonzept und zur Energiewende 2002 2004 2007 2009 2014 9

Kernelement ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten EnEV 2014 Inhalte Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument gestärkt 2002 2004 2007 2009 2014 10

EnEV Vorgaben für das Bauen Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab 1. Januar 2016: um 25 % des zulässigen Jahres- Primärenergiebedarfs 20 % bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle Ab 2021: alle Neubauten im Niedrigstenergiebaustandard (Behördengebäude ab 2019) Konkrete Vorgaben an Niedrigstenergiegebäude sollen bis Ende 2016 (Behördenbauten) bzw. Ende 2018 (Neubauten) verfügbar sein Keine Verschärfung bei Sanierungen im Gebäudebestand Pflicht zum Austausch alter Heizkessel erweitert (vor 1985 eingebaute Konstanttemperaturheizkessel) 2002 2004 2007 2009 2014 11

EnEV 2014 Vorgaben Energieausweise Pflicht: Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen (Energieeffizienzklassen A+ bis H) Vorlage und Aushändigung des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht (z. B. größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken) Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf kleinere Gebäude (mit mehr als 500 m² bzw. ab Juli 2015 mit mehr als 250 m² Nutzfläche) 2002 2004 2007 2009 2014 12

EnEV 2014 Energie ausweis Nichtwohnge bäude 2002 2004 2007 2009 2014 13

EnEV 2014 Energie ausweis Wohngebäude 2002 2004 2007 2009 2014 14

EnEV Stärkung des Vollzugs Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für: Energieausweise Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe) 2002 2004 2007 2009 2014 15

Übersicht EnEV-Historie Aktueller Stand 2014 Wichtig für Hochschulen Weitere Gesetze und Verordnungen Fazit und Ausblick 16

EnEV Wichtig für Hochschulen Verschärfungen des zulässigen Primärenergiebedarfs und der Wärmedämmung der Gebäudehülle : o Hochschulen nur im Rahmen von Neubauten betroffen ab 2016 Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 25 % ab 2021 Niedrigstenergiegebäudestandard derzeitige und vorbereitete Sanierungsmaßnahmen nicht betroffen ( es gilt EnEV 2009) Energieeinsparpotenzial im Bestand insgesamt größer, als bei Neubauten Problem: Kosten 2002 2004 2007 2009 2014 17

EnEV Wichtig für Hochschulen Austausch von Konstanttemperatur-Heizkesseln (betroffen sind Anlagen zwischen 4 und 400 kw) o Überschaubarer Investitionsbedarf Vorgaben zum Energieausweis (Verkauf und Vermietung) o Weniger kostenrelevante Änderungen, da eher Mieter o Erstellung von Energieausweisen dürfte eingespielt sein Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise auf kleinere behördlich genutzte Gebäude o Geringe Betroffenheit Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen o Betroffenheit vorhanden (Nachholbedarf bei energetischen Inspektionen) 2002 2004 2007 2009 2014 18

Übersicht EnEV-Historie Aktueller Stand 2014 Wichtig für Hochschulen Weitere Gesetze und Verordnungen Fazit und Ausblick 19

Weitere Gesetze und Verordnungen EEG EnWG KWKG EEWärmeG 20

Weitere Gesetze und Verordnungen EEG regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen KWKG regelt die Förderung bzw. Vergütung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung Ziel ist eine Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung 21

Weitere Gesetze und Verordnungen zuletzt im Jahr 2005 neu gefasst grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie zahlreiche Verordnungen, die seinen Inhalt konkretisieren Eigentümer neuer Gebäude müssen einen Teil ihres Wärmebedarfs (und Kältebedarfs) aus erneuerbaren Energien decken Energieform frei wählbar Ersatzmaßnahmen möglich EnWG EEWärmeG 22

Übersicht EnEV-Historie Aktueller Stand 2014 Wichtig für Hochschulen Weitere Gesetze und Verordnungen Fazit und Ausblick 23

EnEV Fazit + Ausblick Aktuelle EnEV 2014 berücksichtigt im Wesentlichen Neubaumaßnahmen, stärkt den Energieausweis als Informationsinstrument und den Vollzug Für aktuell durchgeführte oder vorbereitete Sanierungsmaßnahmen ist weiterhin die EnEV 2009 gültig Erhöhung von Anforderungen ab 2016 durch Verschärfungen des zulässigen Primärenergiebedarfs und der Wärmedämmung der Gebäudehülle bei Neubauten Für Neubauten gilt Niedrigstenergiebaustandard ab 2021 (ab 2019 für Behördengebäude) Es fehlt noch eine Definition Niedrigstenergiebaustandard Die Begriffe behördliche Nutzung und starker Publikumsverkehr sind unscharf Es besteht Nachholbedarf bei der Energetische Inspektion 2002 2004 2007 2009 2014 24

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen oder Anregungen zur Diskussion? gern auch in unserem Energieforum unter www.his-he.de/energie 25

Ralf-Dieter Person Diplom-Ingenieur Elektrotechnik Unternehmensbereich Hochschulentwicklung Arbeitsbereich Hochschulinfrastruktur HIS Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover Telefon: +49 511 12 20-332 bzw. +49 (0)160 90 62 40 61 E-Mail: person@his.de Internet: www.his-he.de/abt3/ab34 www.his-he.de/energie 26