46. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Abteilungen (ATA) an wissenschaftlichen Hochschulen Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ATA-Tagung 2014 in Saarbrücken Ralf-Dieter Person, HIS-Hochschulentwicklung im DZHW, Hannover
Übersicht EnEV-Historie Aktueller Stand EnEV 2014 Wichtig für Hochschulen Weitere Gesetze und Verordnungen Fazit und Ausblick 2
EEG KWKG KWKG KWKG EEG EEWärmeG KWKG EEG EnEG WSVO EnEV EnEG 2005/ EnEV 2007 EnEG/ EnEV 2009 EnEG 2013/ EnEV 2014 1978 1982 1994 1995 1998 2002 2000 2003 2004 2007 2009 2011 2014 1977 1980 1989 2005 2008 2010 2012 Heiz AnlV EU- Richtlinie 2002/ 91/EG EU- Richtlinie 2010/ 31/EU EnWG EEG, TEHG EnWG EEG geplant 3
EnEG Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 1976 zur Reduzierung der Abhängigkeit von importierten Energieträgern erlassen Das Gesetz enthält keine unmittelbar für den Bürger wirksame Regelungen Es ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen Zustimmung des Bundesrates erforderlich Auf Grundlage des EnEG dürfen Verordnungen erlassen werden, die energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen 1976 1980 2005 2009 2013 4
WSVO Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung WärmeschutzV) Verordnung auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes EnEG von 1976 Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen 2002 von der EnEV abgelöst 1977 1982 1995 5
Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung HeizAnlV) Heiz AnlV Ausstattung und Auslegung von Zentralheizungen/Warmwasseranlagen mit Wasser als Wärmeträger Vorschriften zur Nachrüstung von Regelungseinrichtungen Anforderungen an den Betrieb der Anlagen 2002 von der EnEV abgelöst 1978 1982 1989 1994 1998 6
EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) Zusammenfassung von WSVO 1995 und HeizAnlV 1998 Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EnEV 2007) Bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf (Wohn-, Büro- und Betriebsgebäude) 2002 2004 2007 2009 2014 7
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Unterstützung des Ziels Nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 EnEV 2014 Ziele Umsetzung berücksichtigt neue EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) Berücksichtigt weitere Kabinettbeschlüsse zum Energiekonzept und zur Energiewende 2002 2004 2007 2009 2014 9
Kernelement ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten EnEV 2014 Inhalte Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument gestärkt 2002 2004 2007 2009 2014 10
EnEV Vorgaben für das Bauen Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab 1. Januar 2016: um 25 % des zulässigen Jahres- Primärenergiebedarfs 20 % bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle Ab 2021: alle Neubauten im Niedrigstenergiebaustandard (Behördengebäude ab 2019) Konkrete Vorgaben an Niedrigstenergiegebäude sollen bis Ende 2016 (Behördenbauten) bzw. Ende 2018 (Neubauten) verfügbar sein Keine Verschärfung bei Sanierungen im Gebäudebestand Pflicht zum Austausch alter Heizkessel erweitert (vor 1985 eingebaute Konstanttemperaturheizkessel) 2002 2004 2007 2009 2014 11
EnEV 2014 Vorgaben Energieausweise Pflicht: Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen (Energieeffizienzklassen A+ bis H) Vorlage und Aushändigung des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht (z. B. größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken) Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf kleinere Gebäude (mit mehr als 500 m² bzw. ab Juli 2015 mit mehr als 250 m² Nutzfläche) 2002 2004 2007 2009 2014 12
EnEV 2014 Energie ausweis Nichtwohnge bäude 2002 2004 2007 2009 2014 13
EnEV 2014 Energie ausweis Wohngebäude 2002 2004 2007 2009 2014 14
EnEV Stärkung des Vollzugs Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für: Energieausweise Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe) 2002 2004 2007 2009 2014 15
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EnEV Wichtig für Hochschulen Verschärfungen des zulässigen Primärenergiebedarfs und der Wärmedämmung der Gebäudehülle : o Hochschulen nur im Rahmen von Neubauten betroffen ab 2016 Reduzierung des Primärenergiebedarfs um 25 % ab 2021 Niedrigstenergiegebäudestandard derzeitige und vorbereitete Sanierungsmaßnahmen nicht betroffen ( es gilt EnEV 2009) Energieeinsparpotenzial im Bestand insgesamt größer, als bei Neubauten Problem: Kosten 2002 2004 2007 2009 2014 17
EnEV Wichtig für Hochschulen Austausch von Konstanttemperatur-Heizkesseln (betroffen sind Anlagen zwischen 4 und 400 kw) o Überschaubarer Investitionsbedarf Vorgaben zum Energieausweis (Verkauf und Vermietung) o Weniger kostenrelevante Änderungen, da eher Mieter o Erstellung von Energieausweisen dürfte eingespielt sein Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise auf kleinere behördlich genutzte Gebäude o Geringe Betroffenheit Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen o Betroffenheit vorhanden (Nachholbedarf bei energetischen Inspektionen) 2002 2004 2007 2009 2014 18
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Weitere Gesetze und Verordnungen EEG EnWG KWKG EEWärmeG 20
Weitere Gesetze und Verordnungen EEG regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen KWKG regelt die Förderung bzw. Vergütung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung Ziel ist eine Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung 21
Weitere Gesetze und Verordnungen zuletzt im Jahr 2005 neu gefasst grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie zahlreiche Verordnungen, die seinen Inhalt konkretisieren Eigentümer neuer Gebäude müssen einen Teil ihres Wärmebedarfs (und Kältebedarfs) aus erneuerbaren Energien decken Energieform frei wählbar Ersatzmaßnahmen möglich EnWG EEWärmeG 22
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EnEV Fazit + Ausblick Aktuelle EnEV 2014 berücksichtigt im Wesentlichen Neubaumaßnahmen, stärkt den Energieausweis als Informationsinstrument und den Vollzug Für aktuell durchgeführte oder vorbereitete Sanierungsmaßnahmen ist weiterhin die EnEV 2009 gültig Erhöhung von Anforderungen ab 2016 durch Verschärfungen des zulässigen Primärenergiebedarfs und der Wärmedämmung der Gebäudehülle bei Neubauten Für Neubauten gilt Niedrigstenergiebaustandard ab 2021 (ab 2019 für Behördengebäude) Es fehlt noch eine Definition Niedrigstenergiebaustandard Die Begriffe behördliche Nutzung und starker Publikumsverkehr sind unscharf Es besteht Nachholbedarf bei der Energetische Inspektion 2002 2004 2007 2009 2014 24
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen oder Anregungen zur Diskussion? gern auch in unserem Energieforum unter www.his-he.de/energie 25
Ralf-Dieter Person Diplom-Ingenieur Elektrotechnik Unternehmensbereich Hochschulentwicklung Arbeitsbereich Hochschulinfrastruktur HIS Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover Telefon: +49 511 12 20-332 bzw. +49 (0)160 90 62 40 61 E-Mail: person@his.de Internet: www.his-he.de/abt3/ab34 www.his-he.de/energie 26