Erste Hilfe im Betrieb Aktuelle Aspekte 6. Rheinsberger Fachtagung "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 17. - 18. September 2013 Dr. med. Gerhard Kraus Fachgebiet Arbeitsmedizin BG ETEM Mitglied im DGUV Fachbereich Erste Hilfe Kraus, Erste Hilfe, Aktuelles Rheinsberg, 17.09.2013
Aktuelle Aktionen zur Ersten Hilfe Internationaler Tag der Ersten Hilfe Seite 2
Themen des Vortrags Agenda Erste-Hilfe- / Rettungs- Zeichen Informationsquellen zu Erste Hilfe betrieblicher Einsatz eines AED Erste Hilfe / Rettung offshore Seite 3
Neue / modifizierte Erste-Hilfeund Rettungszeichen Bisherige BGV A 8 (frühere VBG 125) außer Kraft "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung mit der ASR A1.3 inhaltlich abgedeckt am 28.02.2013 neu gefasst (ersetzt frühere Fassung 2007) zusätzliche Sicherheitszeichen der Norm DIN EN ISO 7010 Insbes. die Zeichen F001, F002, F003, F004, F005, F006, E009 und W029 erheblich verändert. Flucht- und Rettungsplan an die Norm DIN ISO 23601 angepasst. Seite 4
Neue ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthält aktuellen Stand der Technik (02-2013, international angepasst) zur Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung: Vermutungswirkung, dass Arbeitsstättenverordnung eingehalten. Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach (der alten) ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können. Seite 5
Neue ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Hinweise zur Umsetzung im Betrieb Die Aussagen alter / neuer Zeichen sind nicht widersprüchlich sondern ähnlich. Bei neuer Kennzeichnung (z. B. Neubau) aktuelle Zeichen verwenden. Vor Ort austesten, ob alte (+/- neue) Zeichen verstanden werden, ggf. auch von Gästen / ausländischen Personen und der Feuer-Versicherung! In einem Objekt möglichst nur gleiche Zeichen verwenden. Dies gilt insbes. bei den Zeichen:! Seite 6
Erste Hilfe - Informationsquellen homepage des FB EH der DGUV: http://www.dguv.de/dguv/fb-erstehilfe/index.jsp Seite 7
Wichtige Vorschriften und Regeln zur Ersten Hilfe Staatliche Regelungen ArbSchG, 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen ArbStättV, 6., Erste-Hilfe-Räume,. ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A1.3 Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung BG-liche Regeln 2013 aktualisiert Seite 8
Infomaterialien der BG zur Ersten Hilfe Fragen von A-Z primär an unsere Ansprechpartner der Aufsicht und Beratung Beispiele (Ausschnitte) Seite 9
Kampf dem Herztod durch Defibrillation Herz- Kammer-Flimmern / -tachykardie Automatisierter externer Defibrillator (AED/PAD) Manuell von Ärzten auszulösender Defibrillator public access Defi (PAD) öffentlich (für jeden zugänglich) manuelle Defibrillation AED im Betrieb! implantierbarer (ICD) Kardioverter/Defibrillator Seite 10
AED im Betrieb Ziele seitens DGUV / UVT AED-Anschaffung ist keine Pflicht liegt im Ermessen des AG / Unternehmens Jeder - auch ein Laie - kann im Notfall AED anwenden im Betrieb sollen in erster Linie die Ersthelfer AED einsetzen weil sie - geübt sind /HLW beherrschen - jederzeit anwesend sind damit die AED Anwendung - schneller und verlässlich abläuft - effektiver ist Einbindung in den betr. Arbeitsschutz (Unterweisungen) in die Organisation der Ersten Hilfe Hinweise auch auf andere Rechtsgebiete (MPG / MPBetreibV) Empfehlungen in der BGI 5163 Seite 11
AED im Betrieb Integration/Schulung/Vereinfachung Immer weitere Verbreitung von AED-Geräten im öffentlichen Bereich und in Betrieben Anfangs erheblicher zusätzlicher Schulungsaufwand Ca. 2010 Aufnahme der AED-Lehrinhalte in die Ersthelfer Aus- und Fortbildung Ab 08/2012 (neue BGI 5163): Erste-Hilfe-Kurse und betriebliche AED-Unterweisung Seit AED Einführung laufend reduzierter zeitlicher Aufwand für Ersthelfer-AED-Schulung keine Reglementierung der AED-Anwendung sondern Hilfestellung / Empfehlung bei der sachgerechten Implementierung der AED in die betriebliche Erste Hilfe Seite 12
Frühere AED-Schulungen als zusätzliche Weiterbildung Beginn der AED-Einführung (um 2000): mehrere Stunden pro Jahr extra! Nach Einbeziehung von AED-Lehr-Inhalten in die Ersthelfer -Qualifizierung (bis ca. Mitte 2012) sog. Weiterbildung in AED-Anwendung: Zusätzliche Weiterbildung: + + + d.h. Ersthelfer-Schulungen, zusätzlich alle 2 Jahre ca.1 Std. AED-Training Seite 13
AED im Betrieb - techn. Prüfung Unterweisungen - Übungen Grundsätzliches nach Geräteanschaffung Ernennung eines Gerätebeauftragten Ersteinweisung durch Lieferfirma (incl. Gerätebeauftragten, Ersthelfern, evtl. Betriebsarzt) Führen des Gerätebuches Wer unterstützt bei Unterweisungen / Übungen? Betriebsarzt (notfallmedizinische Qualifikation) Gerätebeauftragter, Betriebs- / Rettungs- Sanitäter externes qualifiziertes Personal der EH-Organisationen (geeignete Institutionen/Personen) AED-Lieferfirma Integration der Übungen in Erste-Hilfe-Fortbildungskurse insbes. bei inhouse-schulungen; schriftliche Dokumentation! Seite 14
Automatisierte Defibrillation Textstellen aus der BGI 5163 Seite 15
Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGG/GUV-G 948 - Anhang 1 Grundsatz Ermächtigung von Stellen für die Ausbildung in der Ersten Hilfe (Auszug Stand 2012) 4. Störungen von Atmung und Kreislauf (Lernziele, theoretische Inhalte) Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer lebensrettende Maßnahmen bei Fremdkörperaspiration durchführen, Atemstörungen Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Herzinfarkt und Angina pectoris Maßnahmen durchführen Atemstillstand sicher erkennen, Wiederbelebung alleine durchführen, Die Funktionsweise der Defibrillation erläutern sowie deren Anwendungsgebiete und Gefahren einschätzen, einen AED in den Ablauf der Wiederbelebung einbinden. Kraus, Erste Hilfe, Aktuelles Rheinsberg, 17.09.2013 Seite 16
Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGG/GUV-G 948 - Anhang 1 4. Störungen von Atmung und Kreislauf (praktische Inhalte) Entfernen von Fremdkörpern (Schlag zwischen die Schulterblätter) (AD), Kontrolle von Bewusstsein und Atmung (TÜ), atemerleichternde Lagerung (AD), Wiederbelebung alleine (TÜ), Einbindung eines AED in den Ablauf der Wiederbelebung (AD). TÜ: Teilnehmer - Übung AD: Ausbilder - Demonstration Seite 17
Algorithmus zur AED-Anwendung (nach ERC-Leitlinien 2010) Nach Anlage 1 BGI 5163 AED-Einsatz laut nächster Folie Seite 18
Algorithmus zur AED-Anwendung (nach ERC-Leitlinien 2010) Teil 2 d.h. Kenntnisse der HLW 30:2 sinnvoll und nötig Betriebliche Ersthelfer einsetzen Seite 19
Grundsatz Ermächtigung von Stellen für die Fortbildung in der Ersten Hilfe 2.3 Störungen von Atmung und Kreislauf (Lernziele, theoretische und praktische Inhalte) Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer Atemstillstand sicher erkennen, Wiederbelebung alleine und zu zweit durchführen (mit Einbindung eines AED). Praktische Inhalte Kontrolle von Bewusstsein und Atmung (TÜ), Wiederbelebung (alleine und zu zweit) (TÜ), Wiederbelebung mit Einbindung AED (AD). Seite 20
3. Fallbeispiele / Rollenspiele (3 UE) Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer anhand verschiedener Fallbeispiele die wichtigsten Erste-Hilfe- Maßnahmen erläutern und anwenden. Hierbei stehen die praktischen Maßnahmen im Vordergrund. Empfohlene Vorgehensweise für Betriebe mit AED bereits bei der Anmeldung der Ersthelfer zur Fortbildung: 1 UE für AED Übung (TÜ) mit Demogerät (hier unter 3.) von Ersthelfer-Ausbildungsorganisation einplanen lassen. (Fotos: HERZinNOT ) Seite 21!
AED im Betrieb aktuelle Empfehlungen Inhouse Aus- u. Fortbildungen sowie jährliche Unterweisung der Ersthelfer AED-Geräte-Auslieferung: Einweisung/Übungen Erste-Hilfe- Ausbildung (16 UE) incl. AED Basis-informationen Theorie Anwender- Demonstration AED Unterw. AED Unterw. im Betrieb Erste-Hilfe- Fortbildung (8 UE) AED Unterw. AED Unterw. im Betrieb 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr incl. AED Informationen Anwender- Demonstration incl. Teilnehmer- Übung 1 UE 2 Jahre 2 Jahre Erste-Hilfe- Fortbildung (8 UE) AED Unterw. incl. AED Informationen Anwender- Demonstration incl. Teilnehmer- Übung 1 UE Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen extern bei EH-Organisation oder betriebsintern (inhouse-schulungen) + Unterweisung am AED im Betrieb oder bei Erste-Hilfe-inhouse-Schulung (z.b. lt. Betriebsanweisung BGI 5163) Seite 22
Alternative Möglichkeiten bei jährlichen inhouse Schulungen Für Betriebe mit AED: Jährliche Fortbildungen mit 4 (oder mancherorts noch 8) UE Erste-Hilfe- Ausbildung (16 UE) AED Unterw. Erste-Hilfe- Fortbildung (8 UE) (oder 4 EU) AED Unterw. Erste-Hilfe- Fortbildung (8 UE) oder (4EU) AED Unterw. Erste-Hilfe- Fortbildung (8 UE) oder (4 EU) AED Unterw. incl. AED Basis-informationen Theorie Anwender- Demonstration 1 Jahr incl. AED Informationen Anwender- Demonstration + Teilnehmer- Übung 1 Jahr incl. AED-informationen Anwender- Demonstration + Teilnehmer- Übung 1 Jahr incl. AED -informationen Anwender- Demonstration + Teilnehmer- Übung 1 Jahr mit Teilnehmer-Übungen in den Fortbildungen und Unterweisungen nach den EH-Kursen: oder in die Kurse integriert: Seite 23
Betriebsanweisung für AED als Vorlage für Unterweisung der BG/GUV-I 5163 Seite 24
Betriebsanweisung für AED aus BGI 5163 Teil 2 Seite 25
Erweiterte Erste Hilfe durch Ersthelfer offshore Schwierige Rahmenbedingungen Erhöhte Risiken + EH-Ausbildung Notfallmedizin Rettung offshore Ersthelfer offshore erweiterte Erste Hilfe mit telesupport Notfall-Leitstelle extern/onshore + EH-Ausrüstung Unternehmer (Betriebs)Arzt Add on: Weiterbildung offshore 3 Säulen + : Ausrüstung / Ausbildung / telesupport weitere Veranstaltungen: SOS- 23.09. und DIVI-Tagung 25.11.13 in Hamburg Kraus, Erste Hilfe, Aktuelles Rheinsberg, 17.09.2013 Seite 26
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Erste Hilfe nötig? Foto: HERZinNOT Oder noch Fragen? Dr. med. Gerhard Kraus, Facharzt für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin Fachgebiet Arbeitsmedizin / arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Präventionsabteilung der BG ETEM, FG Arbeitsmedizin: E-Mail arbeitsmedizin@bgetem.de E-Mail kraus.gerhard@bgetem.de Telefon 0221-3778-6219 Seite 27