Zur Benennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen gemäß Anhang der VO (EU) 185/2010 Kap. 9 am Flughafen Köln/Bonn Antragsbearbeitung nur mit vollständig ausgefüllten Unterlagen, bestehend aus: Antrag inkl. Verpflichtungserklärung als Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen Nachweis der Kompetenzen des Sicherheitsbeauftragten (Schulungsnachweis) Sicherheitsprogramm Unterschriften - des Sicherheitsbeauftragten - des Bevollmächtigten des Unternehmens Optional: reglementierte Lieferanten von Bordvorräten Zulassungsnummer Optional: reglementierte Beauftragte für Luftfracht Zulassungsbescheid des LBA Die Unterlagen sind im Original per Post zu senden an: Flughafen Köln/Bonn GmbH Flughafensicherheit Heinrich-Steinmann-Straße 12 51147 Köln Flughafen Köln/Bonn, Flughafensicherheit Stand: 13.04.2012 S. 1 von 6
(zu unterzeichnen vom Bevollmächtigten sowie vom Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens) Erstantrag: Datenänderung: Datum: Unternehmen: Firmenstempel / Unterschrift Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Person, die für die Sicherheit im Unternehmen zuständig ist: (Nr. 9.1.4 des Anhangs der VO (EU) 185/2010) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Telefon: Straße, Nr.: Position im Unternehmen: Ggf. Flughafenausweisnummer: Bevollmächtigte/r des Unternehmens: Name: Vorname: Funktion: Der Nachweis der in Nr. 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) 185/2010 geforderten Kompetenzen des Sicherheitsbeauftragten (Schulungsnachweis), der für die Sicherheit im Unternehmen verantwortlichen Person, ist als Anlage beigefügt. (nicht erforderlich für reglementierte Lieferanten von Bordvorräten) Flughafen Köln/Bonn, Flughafensicherheit Stand: 13.04.2012 S. 2 von 6
Optional: für reglementierte Lieferanten von Bordvorräten gemäß Nr. 8.1.3 des Anhangs der VO (EU) 185/2010. Erforderlich: Zulassungs-Nr. DE.RSC. Optional: für reglementierte Beauftragte für Luftfrachtgemäß Nr. 6.3 des Anhangs der VO (EU) 185/2010. Erforderlich: Zulassungsbescheinigung des LBA als reglementierter Beauftragter für Luftfracht ist als Anlage beizufügen. Wir erklären, dass alle relevanten Unterlagen (z. B. Dokumentation von Schulungen oder Durchführung einer Überprüfung vor der Einstellung) aufbewahrt und dem Flughafenbetreiber und der zuständigen Luftsicherheitsbehörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden (siehe dazu auch: FAQ, Punkt 25). Wir übernehmen die volle Verantwortung für diese Erklärung.. Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten Des Unternehmens. Ort, Datum, Unterschrift des Sicherheitsbeauftragten Flughafen Köln/Bonn, Flughafensicherheit Stand: 13.04.2012 S. 3 von 6
Liste der Adressaten (Warenempfänger), die am Flughafen beliefert werden: Art der Lieferungen (Welche Güter werden an den Flughafen geliefert?): Flughafen Köln/Bonn, Flughafensicherheit Stand: 13.04.2012 S. 4 von 6
Verpflichtungserklärung als Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen Gemäß der VO (EG) 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom11. März 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und ihrer Durchführungsbestimmungen erkläre wir hiermit: - (Name des Unternehmens) a) benennt eine Person, die für die Sicherheit im Unternehmen zuständig ist, b) gewährleistet, dass Personen mit Zugang zu Flughafenlieferungen eine allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins gemäß Nummer 11.2.7 des Anhangs der VO (EU) 185/2010 erhalten, c) verhindert unbefugten Zugang zu seinem Betriebsgelände sowie den Flughafenlieferungen, d) gewährleistet hinreichend, dass in den Flughafenlieferungen keine verbotenen Gegenstände verborgen sind, und e) bringt manipulationssichere Siegel an allen Fahrzeugen und / oder Behältern an, in denen Flughafenlieferungen befördert werden, oder schützt diese physisch (gilt nicht für die Beförderungen auf der Luftseite). Bei Nutzung eines anderen Unternehmens, das kein bekannter Lieferant des Flughafenbetreibers für die Beförderung von Lieferungen ist, stellt (Name des Unternehmens) sicher, dass alle oben genannten Sicherheitskontrollen durchgeführt werden; - um die Erfüllung der Vorschriften zu gewährleisten, wird (Name des Unternehmens) bei Inspektionen den Anforderungen entsprechend uneingeschränkt kooperieren und den Inspektoren auf Verlangen Zugang zu allen Unterlagen gewähren; - (Name des Unternehmens) unterrichtet die Flughafen Köln/Bonn GmbH über alle ernsthaften Sicherheitsverstöße und verdächtige Umstände, die in Bezug auf die Flughafenlieferungen relevant sein können, insbesondere über jeden Versuch, in den Flughafenlieferungen gefährliche Gegenstände zu verbergen; - (Name des Unternehmens) stellt sicher, dass alle betroffenen Mitarbeiter eine angemessene Schulung gemäß Kapitel 11 des Anhangs der VO (EU) 185/2010 erhalten und sich ihrer Sicherheitsverantwortung bewusst sind; Flughafen Köln/Bonn, Flughafensicherheit Stand: 13.04.2012 S. 5 von 6
- (Name des Unternehmens) unterrichtet die Flughafen Köln/Bonn GmbH wenn es a) seine Tätigkeit einstellt, oder b) die Anforderungen der einschlägigen EU Rechtsvorschriften nicht mehr erfüllen kann. Wir übernehmen die volle Verantwortung für diese Erklärung.. Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten Des Unternehmens Flughafen Köln/Bonn, Flughafensicherheit Stand: 13.04.2012 S. 6 von 6