Herbstsession 2014 Sessionsvorschau



Ähnliche Dokumente
Die Tücken aktueller bundesrätlicher Vorhaben

RVK. Volksinitiative Für eine öffentliche Krankenkasse. 14. Juni Pascal Strupler, Direktor BAG

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Ernährungssouveränität

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Die politische Agenda: Bei den Rahmenbedingungen muss sich etwas bewegen! Klaus Künzli, Zentralpräsident

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Argumentarien Pro Dokumentation Documentation Documentazione. Familien stärken! Steuerfreie Kinderund Ausbildungszulagen.

Nicht über uns ohne uns

2) Unterstützen Sie grundsätzlich die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Deutschland-Check Nr. 35

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Alle gehören dazu. Vorwort

s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)

Behindert ist, wer behindert wird

Thun, 27. April Pressekonferenz VPSB

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM MEHR ALS IM VORJAHR

«Nein zur vorgeschlagenen Energiestrategie 2050 Ja zu mehr Effizienz und Marktwirtschaft»

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Was ist das Budget für Arbeit?

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT. Bundesamt für Strassen Mühlestrasse Ittigen velo@astra.admin.ch

Welcher Stellenwert hat die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Ihrer politischen Arbeit?

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Internet- und -Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Neues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Bundeskinderschutzgesetz

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Teilrevision der Verbandsstatuten

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Volksinitiative Einheitskasse:

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Was ist clevere Altersvorsorge?

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

Obergericht des Kantons Zürich

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Die Antworten von DIE LINKE

U R T E I L S A U S Z U G. In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof.

indirekten Gegenvorschlag berücksichtigt? Wahl durch die Generalversammlung: keine Bestimmung -

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Mobile Intranet in Unternehmen

1. Weniger Steuern zahlen

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

P R E S S E K O N F E R E N Z

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Transkript:

Herbstsession 2014 Sessionsvorschau 5. September 2014 Beide Räte werden über das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz sowie über die Revision des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften diskutieren. Im Nationalrat stehen folgende wirtschaftsrelevanten Themen zur Beratung: Die Kartellgesetz- Revision, das Verjährungsrecht im Obligationenrecht, die Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer, das Exportrisikoversicherungsgesetz und die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Der Ständerat wird unter anderem diese Themen beraten: Die Umsetzung der GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, die Volksinitiative Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV, die Volksinitiative Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen, die Revision des Konsumkreditgesetzes betreffend Werbung für Kleinkredite, die Volksinitiative Pro Service public, die Volksinitiative Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft), das Zweitwohnungsgesetz, die Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes sowie die Freigabe von Mitteln für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Agglomerationen.

Sessionsvorschau, 5. September 2014 2 Beide Räte 12.027 Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. Bundesgesetz Aufsicht über Krankenversicherungen: Weitgehende Regulierung ist unnötig Mit einem neuen Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz KVAG) will der Bundesrat die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung ausbauen. Er beantragt strengere Regeln betreffend der finanziellen Sicherheit und der Unternehmensführung von Krankenkassen. Bestehendes KVG punktuell ändern. KVAG schadet dem Wettbewerb unter den Krankenkassen. economiesuisse lehnt ein separates Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung ab. Mit dem neuen KVAG würden die Krankenversicherer zu engmaschig reguliert. Im Sozialversicherungsbereich ist dies unnötig, da der Spielraum systembedingt bereits stark eingeschränkt ist. Auch die Too big to fail -Problematik ist in der Grundversicherung nicht gegeben. Statt eines neuen Gesetzes sollte aus Sicht der Wirtschaft das bestehende Krankenversicherungsgesetz (KVG) punktuell geändert werden, damit die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung auch künftige Herausforderungen meistern kann. Derselben Meinung ist auch eine Minderheit der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Sie beantragt ihrem Rat, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen und die wesentlichen Bestimmungen des KVAG-Entwurfs in das geltende KVG zu integrieren. Dieses Geschäft befindet sich seit der Frühjahrssession 2013 in der parlamentarischen Beratung. Dazumal hat der Ständerat die Vorlage materiell beraten und gutgeheissen. Im drauffolgenden Winter wies der Nationalrat die Vorlage an den Bundesrat zurück. In der Frühjahrssession 2014 lehnte der Ständerat die vom Nationalrat beantragte Rückweisung einstimmig ab. Daraufhin folgte der Nationalrat diesem Entscheid. Der Nationalrat sollte aus Sicht von economiesuisse an der Rückweisung festhalten. Denn der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern spielt nur dann, wenn diese ihre Kernkompetenzen auch wahrnehmen können und dafür Verantwortung übernehmen müssen. Die Tendenz des KVAG, die Krankenversicherer gleichzuschalten, führt letztlich zur Aufhebung des Wettbewerbs bis hin zu einer Einheitskasse. Dies gilt es zu vermeiden. 06.441 Pa.Iv. Bonhôte. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf Widerrufsrecht für Online-Geschäfte geht zu weit Als Zweitrat wird sich der Nationalrat mit einer Vorlage zum Widerrufsrecht bei getätigten Käufen befassen. Ursprünglich sollte das für Haustürgeschäfte geltende Widerrufsrecht nur auf Telefonverkäufe ausgeweitet werden. Nun hat der Ständerat in der vergangenen Sommersession beschlossen, ein Widerrufsrecht für alle Fernabsatzgeschäfte inklusive Online-Geschäfte gesetzlich festzuschreiben. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen (RK-N) hat sich mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hinter diesen Entscheid gestellt. Online-Geschäfte weisen andere Merkmale auf als Telefonverträge und Haustürgeschäfte. Aus Sicht der Wirtschaft drängt sich eine Revision des Widerrufsrechts nicht zwingend auf. Wenn eine solche angegangen wird, ist es wichtig, dass sachgerecht differenziert wird zwischen Haustür- bzw. Telefongeschäften einerseits

Sessionsvorschau, 5. September 2014 3 und Online-Geschäften andererseits. Letztere müssen von der Neuregelung ausgenommen werden. economiesuisse empfiehlt daher dem Nationalrat, sich gegen die Haltung des Ständerats und der knappen Mehrheit der RK-N auszusprechen. Für die Wirtschaft ist eine Gleichbehandlung von Online- Geschäften mit Telefonverträgen bzw. Haustürgeschäften unsachgemäss. Anders als bei Geschäften an der Haustür oder am Telefon wo der Kontakt unmittelbarer ist, fehlt es bei Internetgeschäften an der behaupteten Überraschungs- oder Überrumpelungsgefahr. Das vom Ständerat beschlossene Widerrufsrecht ist von grosser Tragweite; die damit einhergehenden Nachteile würden beträchtliche Teile der Wirtschaft und alle Konsumentinnen und Konsumenten treffen. Die Kosten, die dem Verkäufer bei Warenretouren durch die Prüfung, Reinigung und Wiederverpackung der Produkte entstehen, können je nach Branche beträchtlich sein. Diese Mehrkosten werden die Anbieter gezwungenermassen auf die Produkte umlegen. Der Nationalrat hat nun die Möglichkeit, diese schädliche Bestimmung wieder aus dem Gesetz zu streichen. Falls dennoch ein Widerrufsrecht für Online-Geschäfte beschlossen wird, sollten zumindest Dienstleistungen von dieser Regelung ausgeklammert werden. Katalog der Ausnahmetatbestände erweitern und präzisieren. Für eine praktikable Handhabung braucht es zudem weitere Anpassungen. Für Heimelektronik-Produkte braucht es beispielsweise eine weitere Ausnahme. Nur so lassen sich die durch Rücksendungen verursachten Mehrkosten begrenzen, die letztlich durch Preiserhöhungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden. Zudem empfiehlt die Wirtschaft, auf eine Verdoppelung der 7-tägigen Frist für den Widerruf von Konsumkreditverträgen (und damit auch von Leasingverträgen) zu verzichten. In der Gesamtabstimmung nahm die RK-N den Gesetzesentwurf mit 11 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung an. In dieser Session ist das Geschäft ebenfalls im Ständerat zur Differenzbereinigung traktandiert. Nationalrat 12.028 Kartellgesetz. Änderung Kartellgesetzrevision auf unbestrittene Punkte beschränken Mit der Revision des Kartellgesetzes wird sich zum zweiten Mal der Nationalrat befassen. Dieser hatte in der Frühjahrssession 2014 beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Ständerat hingegen hat bereits im Frühjahr 2013 einer Revisionsvorlage zugestimmt, und diesen Entscheid in der vergangenen Sommersession bestätigt. Falls nun der Nationalrat an seinem Nichteintretensentscheid festhält, ist das Revisionsvorhaben beendet. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) ist in zweiter Lesung auf die Vorlage eingetreten und hat den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt. Revision muss den Bedürfnissen der Praxis entsprechen. economiesuisse hat sich für eine Revision aufgeschlossen gezeigt unter der Bedingung, dass die Revision auf einer soliden ökonomischen Basis steht und den Bedürfnissen der Praxis entspricht. Diese Bedingung ist nach dem Stand der Diskussion nicht erfüllt. Aus ökonomischer Sicht ist eine Revision des materiellen Kartellrechts für ein besseres Funktionieren der Märkte nicht notwendig. In der Praxis funktioniert das geltende Recht gut. Es ist schon heute möglich, gegen erhebliche wettbewerbsschädliche Handlungen wirksam vorzugehen. Zudem ist eine Revision mit Unsicherheiten für die Unternehmen verbunden, die auf Rechtsbeständigkeit angewiesen sind. Die letzte

Sessionsvorschau, 5. September 2014 4 Revision beginnt erst jetzt ihre Wirkungen zu entfalten und wichtige Entscheide sind noch hängig. Aus dieser Sicht ist der Nichteintretens-Entscheid des Nationalrates bei der Behandlung der Vorlage im Frühjahr nachvollziehbar. Nichteintreten würde auch verhindern, dass die ökonomisch verfehlten Bestimmungen (insbesondere die Artikel 4 Abs. 2 bis, 5 und 7a) jetzt doch noch aufgenommen werden würden. Wirtschaft lehnt die Punkte relative Marktmacht, Teilkartellverbot und Lieferverpflichtungen ab. Beschränkung auf unbestrittene Punkte. Aus Sicht der Wirtschaft ist auf einige zur Diskussion stehenden Punkte zwingend zu verzichten. Erstens lehnt economiesuisse den neuen Vorschlag der WAK-N betreffend relative Marktmacht ab. Er schafft mehr Unsicherheit als Vorteile. Marktmacht heisst letztlich, dass sich ein Anbieter unabhängig von anderen Marktteilnehmern verhalten und die Bedingungen einseitig diktieren kann. So ist es auch bereits im Gesetz festgehalten, eine neue Festschreibung ist unnötig. Zweitens ist der ursprünglich vorgeschlagene Paradigmenwechsel zu einem teilweisen Verbotsprinzip aus ökonomischer und ordnungspolitischer Sicht störend. Welche konkreten ökonomischen Vorteile die Vorlage mit einem Teilkartellverbot gegenüber der heutigen Rechtslage bringt, ist nicht dargelegt. Für einen besser funktionierenden Markt ist eine Revision dieser Bestimmung nicht notwendig. Bei einer weitgehenden Auslegung würde sie gar einem wirksamen Wettbewerb schaden. Drittens lehnt economiesuisse die Einführung von Lieferverpflichtungen ab. Der Ständerat will entgegen dem Willen des Bunderates mit einem neuen Artikel gegen Behinderungen von Einkäufen im Ausland vorgehen und einseitig in die Beziehungen zwischen Anbieter und Nachfrager eingreifen. Ein solches Vorgehen ist ordnungspolitisch verfehlt und in der Praxis nicht zielführend. Schliesslich sollten die Institutionen entweder grundsätzlich oder gar nicht überarbeitet werden. Eine Verkleinerung der WEKO drängt sich nicht auf. Wichtiger wäre eine institutionelle Trennung von Untersuchung und Entscheid, die jedoch nicht mehr zur Debatte steht. Immerhin enthält die Revisionsvorlage des Bundesrates verschiedene Punkte, die eine Unterstützung verdienen und dem Wettbewerb dienen würden. Aus Sicht der Wirtschaft sollte jedenfalls der Nationalrat bei Eintreten seine Beratungen nur weiterführen, wenn die Revision auf die unbestrittenen Punkte beschränkt und auf eine Änderung des materiellen Rechtes verzichtet wird. Die Reduktion von Sanktionen bei Compliance Massnahmen, die Berücksichtigung von Zivilentschädigungen, die Verbesserungen beim Widerspruchsverfahren und die Vereinfachungen beim Fusionsverfahren sind wichtige Punkte, welche der Rechtssicherheit und einer ökonomisch sachgerechteren Anwendung des Wettbewerbsrechtes dienen. 13.100 OR. Verjährungsrecht Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verjährungsrechts verfehlt Der Bundesrat will das Verjährungsrecht in einzelnen Punkten revidieren. Der Nationalrat wird sich als Erstrat mit der entsprechenden Revision des Obligationenrechts (OR) befassen. Die Vorlage sieht vor, die relative Verjährungsfrist für Ansprüche aus Delikts- oder Bereicherungsrecht von einem auf drei Jahre zu verlängern. Die absolute Verjährungsfrist soll von zehn auf dreissig Jahre verlängert werden, soweit es um Personenschäden geht. Auch soll beispielsweise für Miet- und Lohnforderungen anstelle der aktuellen fünfjährigen die allgemeine Verjährungsfrist von zehn Jahren gelten. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen (RK-N) hat den Gesetzesentwurf mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung knapp angenommen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf das Geschäft einzutreten. Die Wirtschaft spricht sich ebenfalls

Sessionsvorschau, 5. September 2014 5 für Nichteintreten oder zumindest für substantielle Anpassungen am Geschäft aus. Mit der bestehenden Verjährungsregelung gibt es keine nennenswerten Probleme. Zeitliche Dringlichkeit, das Verjährungsrecht punktuell anzupassen, besteht nicht. Punktuelle Eingriffe in ein historisch gewachsenes System sind zu vermeiden. Dreissigjährige Frist für Personenschäden führt für Unternehmen zu erheblichem finanziellem Mehraufwand. Das Schweizer System der Verjährung ist historisch gewachsen und hat sich etabliert. Die vorgeschlagenen Eingriffe sind nicht ausreichend mit den restlichen Gesetzesbestimmungen abgestimmt und teils sogar systemwidrig. Die Wirtschaft hatte bereits in der Vernehmlassung anerkannt, dass Anpassungen am Gesamtsystem wünschenswert sind. Sie hatte das ursprünglich vorgeschlagene Konzept der doppelten Fristen begrüsst: eine Vereinheitlichung der Fristen und damit eine Vereinfachung der Verjährungsregeln im Interesse aller. Gerade dieser Punkt wurde aufgegeben und das Ziel einer Vereinfachung wurde mit der Vorlage gänzlich verfehlt. Zahlreiche Gesetze sehen weiterhin abweichende Verjährungsregelungen vor. Statt Verbesserungen vorzuschlagen, weist die Vorlage nun nur noch Punkte auf, welche höchst fragwürdige Eingriffe in das Rechtssystem bedeuten würden und bereits in der Vernehmlassung beanstandet wurden. Mit der neuen Frist für Personenschäden von dreissig Jahren wurde eine eklatante Verlängerung dieser Frist im Verhältnis zum bestehenden Recht vorgenommen. Dies führt zu erheblichem finanziellem Mehraufwand für die Unternehmen, welche faktisch gezwungen werden, ihre Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz weit über die 10-jährige Aufbewahrungsfrist von Art. 962 OR hinausgehend aufzubewahren. Die Frist steht überdies quer in der Landschaft. Es ist völlig unklar, welche Auswirkungen sie auf andere Gesetzesbestimmungen und laufende Versicherungspolicen haben würde. Mit der von der Rechtskommission des Nationalrates vorgeschlagenen eklatanten Ausdehnung der Fristen auf 30 Jahre lässt sich eine der Hauptschwierigkeiten, dass ein Schaden möglicherweise erst erkannt werden kann, wenn die Verjährung bereits eingetreten ist, nicht lösen. Ein latenter Schaden kann sich nach beliebiger Zeit im Leben eines Geschädigten manifestieren, also auch nach 31, 40, 50 oder noch mehr Jahren. 13.095 Energie- statt Mehrwertsteuer. Volksinitiative Energiesteuer gefährdet Finanzierung der Staatsaufgaben Die Volksinitiative Energie- statt Mehrwertsteuer der Grünliberalen Partei will eine Steuer einführen auf nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Uran. Die steuerliche Mehrbelastung des Energieverbrauchs soll durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer (MWST) kompensiert werden. Der Ständerat hat die Initiative als Erstrat in der Sommersession 2014 ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Der Entscheid fiel mit 34 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen deutlich aus. Auch die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) beantragt mit 22 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. MWST ist die wichtigste Einnahmequelle des Bundes deren Abschaffung wäre wenig ratsam. economiesuisse begrüsst die deutliche Haltung der UREK-N. Die Initiative gefährdet die sichere Finanzierung der Staatstätigkeit und widerspricht den Kriterien für ein wirtschaftsfreundlich ausgestaltetes Energielenkungssystem fundamental. Es wäre finanzpolitisch wenig ratsam, die Mehrwertsteuer als wichtigste Einnahmequelle des Bundes abzuschaffen und durch die Besteuerung der knapp 20-mal kleineren und schrumpfenden Steuerbasis Energie zu ersetzen. Um die Haushaltsneutralität zu gewährleisten, wären äusserst hohe Energiesteuersätze notwendig, die das energie- und klimapolitisch begründe-

Sessionsvorschau, 5. September 2014 6 te Mass bei weitem übersteigen (ca. 33 Rappen pro Kilowattstunde Strom sowie ca. 3 Franken pro Liter Benzin und Heizöl). Dazu kommt der Zielkonflikt zwischen Finanzierungs- und Lenkungsziel, der bei einer ökologischen Steuerreform besteht: Sobald die angestrebte Lenkungswirkung eintritt und die Haushalte und Unternehmen weniger nicht erneuerbare Energie konsumieren, müssten die Energiesteuern stetig erhöht werden, um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte sicherzustellen. Schliesslich würde im Vergleich zur Mehrwertsteuer die Energieabgabe einseitig den Werkplatz belasten (Werkplatzsteuer). Die propagierte administrative Erleichterung für die Unternehmen durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer liesse sich auch durch einen Einheitssatz erreichen. Auf Gegenvorschlag verzichten. Zur Diskussion steht im Nationalrat ebenfalls die Frage, ob der Volksinitiative ein direkter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll. Die UREK-N lehnt einen solchen mit 16 zu 9 Stimmen ab. Die Minderheit der vorberatenden Kommission will durch einen direkten Gegenentwurf die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung einer Energielenkungsabgabe schaffen. Aus Sicht von economiesuisse sollte auf einen Gegenvorschlag verzichtet werden. Obwohl der Vorschlag der Minderheit die Mehrwertsteuer beibehalten will, widerspricht diese Variante den Kriterien für ein wirtschaftsfreundliches Lenkungssystem. So sollen die Mittel gemäss Minderheitsantrag zumindest teilweise für die Förderung erneuerbarer Energien verwendet werden, anstatt diese vollständig an Bevölkerung und Unternehmen zurück zu erstatten. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sieht auch der Gegenvorschlag vor, die graue Energie beim Import zu versteuern. Dies erscheint jedoch nicht praktikabel. Ausserdem fehlt im Gegenvorschlag die branchengerechte Rückerstattung an die Unternehmen, sowie die Möglichkeit für Unternehmen, sich bei Abschluss einer Zielvereinbarung von der Steuer zu befreien. 14.040 Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG). Änderung Gute Rahmenbedingungen für die Exportwirtschaft Der Bundesrat schlägt eine Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) vor. Der Nationalrat wird sich als Erstrat mit dieser Vorlage befassen. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Ziel der Vorlage ist es, dass die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) auch in Zukunft bedürfnisgerechte und wettbewerbsfähige Dienstleistungen anbieten kann. Der Bundesrat will damit unter anderem die seit der Finanzkrise bis Ende 2015 befristet angebotenen Versicherungsangebote (Fabrikationskreditversicherung, Bondgarantie, Refinanzierungsgarantie) in das permanente Angebot der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) überführen. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für den Abschluss von privatrechtlichen Rückversicherungsverträgen verbessert. Weiter werden die Anforderungen an den schweizerischen Wertschöpfungsanteil als Voraussetzung für die Gewährung einer Versicherung durch die SERV systematisiert. Ferner soll die Benachteiligung kleinerer Exportgeschäfte beseitigt werden, indem der maximale Deckungssatz für Delkredererisiken bei ungesicherten Lieferantenkrediten mit privaten Schuldnern dauerhaft von 85 auf 95 Prozent erhöht wird. Diese Massnahmen sind Teil der Standortförderungspolitik des Bundes. Subsidiarität zwischen SERV und privaten Exportrisikoversicherern. economiesuisse unterstützt die Revision. Unsere KMU brauchen gute Rahmenbedingungen für die Exportwirtschaft. Eine leistungsfähige SERV ist hierbei wichtig. In der Praxis hat bisher die Subsidiarität zwischen der SERV

Sessionsvorschau, 5. September 2014 7 und den privaten Exportrisikoversicherern gut funktioniert. Es ist essentiell, dass dies auch künftig gewährleistet ist. 13.077 Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr. Sanierung des Gotthard-Strassentunnels Frage nach einer Tunnel-Gebühr prüfen Der Gotthard-Strassentunnel ist seit über 30 Jahren in Betrieb und muss zwischen 2020 und 2025 zwingend saniert werden, damit der Tunnel weiterhin funktionstüchtig und sicher bleibt. Der Bundesrat schlägt vor, zur Sanierung eine zweite Strassenröhre zu bauen. Die Kapazität soll auf eine betriebene Fahrspur pro Röhre begrenzt werden. Nachdem der Ständerat dem Bau einer zweiten Röhre zugestimmt hat, kommt die Vorlage nun in den Nationalrat. Dieser wird über verschiedene Anträge seiner vorberatenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) auf Nichteintreten und Rückweisung befinden müssen. Ja zur Sanierungsröhre. Mitfinanzierung über eine Maut: Mittel für prioritäre Engpassbeseitigung einsetzen. Maut geeignet ausgestalten. Aus Sicht von economiesuisse sollte der Nationalrat die Vorlage gutheissen. Die Schweiz kommt nicht um eine Sanierung des Gotthard-Strassentunnels herum. Eine mehrjährige Vollsperrung hätte für die regionale Wirtschaft und Bevölkerung erhebliche Einbussen zur Folge. Zudem wird durch die Sanierung mit Neubau einer zweiten Röhre ein Verkehrssystem geschaffen, welches die Sicherheit, Verfügbarkeit und Stabilität der Gotthardstrecke erheblich verbessert. Die höhere Zuverlässigkeit der wichtigsten strassenseitigen Nord-Süd- Verbindung ist insbesondere auch im Hinblick auf künftige Unterhalts- und Sanierungsarbeiten zu berücksichtigen. Die Mehrheit der KVF-N lehnt es ab, nur für den Gotthard eine Gebühr vorzusehen. Aus Sicht von economiesuisse sollte jedoch die Frage nach einer Tunnel-Maut weiter verfolgt werden. Die Sanierung des Gotthard Strassentunnels bindet viele Mittel. Die Strassenverbindung ist im Vergleich zu den Nationalstrassenabschnitten in den wirtschafts- und bevölkerungsstarken Regionen im Land jedoch wenig überlastet. Die Erhebung einer Maut leistet einen wichtigen Beitrag, den Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) finanziell zu entlasten und die knappen Finanzmittel auf die prioritären Engpassbeseitigungsprojekte und die Realisierung der notwendigen neuen Netzelemente zu konzentrieren. Weiter kann durch die Erhebung einer Maut der Transitverkehr verursachergerecht an den Sanierungskosten beteiligt werden - rund ein Drittel des Personenverkehrs durch den Gotthardstrassentunnel ist ausländischer Herkunft. Schliesslich ist im internationalen Vergleich eine Maut an Alpenübergängen ein Normalfall, die Schweiz stellt eine Ausnahme dar. Damit eine Maut am Gotthard praktikabel ist, müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Einerseits müssen Vielfahrer von einem Rabattsystem profitieren können. Dies ist notwendig, damit die Bewohner der Anrainerkantone, insbesondere Tessin und Uri, nicht übermässig belastet werden. Andererseits bedingt der Entscheid für eine Maut am Gotthard, dass auch für die anderen Alpentransitstrecken (insbesondere die San Bernardino Route) ein Mautsystem geprüft wird, da diese Strecken ansonsten mit Ausweichverkehr konfrontiert werden. Schliesslich bedarf es einer modernen technischen Lösung zur Erhebung der Maut, welche den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt.

Sessionsvorschau, 5. September 2014 8 Ständerat 13.106 Groupe d action financière. Umsetzung der Empfehlungen 2012 GAFI: auf dünnem Pfad zwischen Überregulierung mit Swiss Finish und schädlichem Schweizer Alleingang Die sogenannte GAFI-Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung im Ständerat. Mit Gesetzesanpassungen sollen die im Jahr 2012 teilrevidierten Empfehlungen der Groupe d action financière (GAFI) zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung umgesetzt werden. Seitens der Schweizer Unternehmen ist eine konforme Umsetzung der Empfehlungen GAFI und eine glaubwürdige Bekämpfung der Geldwäscherei entsprechend dem internationalen Rahmen unbestritten; dies ist für einen modernen Finanzplatz zwingend. Nach der ersten Beratungsrunde im Parlament ist jedoch noch kein Gleichgewicht gefunden zwischen einer Überregulierung mit Swiss Finish einerseits und einem schädlichen Schweizer Alleingang. Nachbesserungen sind nötig, um unserem Wirtschaftsstandort keine unnötigen Hindernisse in den Weg zu legen. Qualifiziertes Steuerdelikt: mehrfache Tatbegehung als qualifizierendes Element einfügen. Keine Höchstgrenze für Barzahlungen. Inhaberaktien: Transparenz ist nötig. Die GAFI verlangt, dass die Mitgliedsstaaten schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei definieren. Die Schweiz will gemäss den Beschlüssen von Ständerat und Nationalrat den Tatbestand eines qualifizierten Steuerbetrugs einführen. Ein Steuerbetrug nach geltendem Recht soll demnach nur dann als Vortat zur Geldwäscherei gelten, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Der Ständerat setzte diesen Schwellenwert bei 300 000 Franken und an der hinterzogenen Steuer an. Der Nationalrat hatte einen neuen Straftatbestand vorgeschlagen, der bisher nie Gegenstand einer Diskussion war. Nebst einem Steuerbetrug müsste noch eine sog. Steuerrückerstattung von 200 000 Franken von der Steuerbehörde erschlichen werden. economiesuisse bevorzugt den Vorschlag des Ständerats klar gegenüber dem des Nationalrats. Anpassungen sind jedoch nötig. Damit ein qualifiziertes Steuerdelikt für die Finanzintermediäre besser erkennbar wird, fordert die Wirtschaft ein weiteres qualifizierendes Element: eine mehrfache Tatbegehung. Dies entspricht auch der Zielsetzung der Geldwäschereibekämpfung, welche primär auf die organisierte Kriminalität abzielt. Während es zu begrüssen ist, dass der Nationalrat den verfehlten Vorschlag des Bundesrats abgelehnt hat, Bargeldzahlungen über 100'000 Franken zwingend über einen Finanzintermediär abzuwickeln, braucht es dennoch eine Alternative. Hier spricht sich die Wirtschaft für spezifische und verhältnismässige Sorgfaltspflichten aus, die direkt von den am Grundgeschäft beteiligten Parteien wahrgenommen werden. Denkbar ist beispielsweise die Kopie eines Ausweises bei Bargeschäften, die eine bestimmte Schwelle übersteigen. Wichtig ist hierbei, dass neue Vorschriften für die Beteiligten einfach umsetzbar sind und keinen unnötigen oder übermässigen Aufwand schaffen. Die Bestimmungen zu den Inhaberaktien, wie sie der Nationalrat beschlossen hat, sind mit den GAFI-Anforderungen und den Anforderungen des Global Forums nicht kompatibel. Der Vorschlag des Nationalrats hätte dazu geführt, dass ein grosser Teil der Gesellschaften mit Inhaberaktien von einer Meldepflicht ausgenommen wäre. Der Ständerat sollte am Vorschlag des Bundesrats festhalten. Demnach wäre der Aktionär bei einer Übertragung verpflichtet, diese der Unternehmung zu melden und dabei lediglich die

Sessionsvorschau, 5. September 2014 9 Identität der Aktionäre schriftlich festzuhalten. Es sollte für KMU mit vertretbarem Aufwand möglich sein, diese Auflagen zu erfüllen. 13.107 Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). Volksinitiative Erbschaftssteuerinitiative: KMU brauchen dringend Rechtssicherheit In der vergangenen Sommersession hat sich der Ständerat als Erstrat mit der Volksinitiative Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform) befasst. Zu einer Abstimmungsempfehlung ist es jedoch nicht gekommen. Denn die Kleine Kammer wollte zuerst die Frage prüfen, ob die Initiative das Gebot der Einheit der Materie oder das Rückwirkungsverbot verletzt. Die Volksinitiative will eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene einführen. Nachlässe von über zwei Millionen Franken sollen mit einem Steuersatz von 20 Prozent besteuert werden. Schenkungen von über 20'000 Franken pro Jahr und Person werden - dies rückwirkend auf den 1. Januar 2012 - ebenfalls besteuert. Sie werden ausserdem einem späteren Nachlass zugerechnet. Der Ertrag der Steuer soll zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der AHV und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Die Steuerhoheit wird den Kantonen zwar entzogen, für die Erhebung und Veranlagung bleiben sie jedoch zuständig. Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat nun in einem Mitbericht an die zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) festgehalten, dass die Volksinitiative gemäss den heute geltenden Prüfungskriterien für gültig erklärt werden kann. Daraufhin hielt die WAK-S an ihrem früheren Entscheid fest, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Nun wird sich der Ständerat nochmals mit diesem Geschäft befassen. Vorlage zügig behandeln. Initiative baut Hürden für KMU- Nachfolgen auf und torpediert den Föderalismus. Die Initianten ködern mit falschen Versprechen: Scheinlösung für die AHV. Für die Wirtschaft ist wichtig, dass die Vorlage nun zügig behandelt wird. Unternehmen brauchen dringend Rechtssicherheit. Der Zeitverlust durch die zusätzlichen Abklärungen und die dadurch weiter anhaltende Verunsicherung sind für Unternehmer und ihre Familien schädlich. Vor allem Familien- KMU, die ihre Nachfolge demnächst regeln müssen, wissen nicht, wie sie handeln sollen. Bis die KMU Klarheit erhalten, wird es sowieso Jahre dauern, denn bei einer Annahme der Volksinitiative müsste das Parlament erst noch die vielen offenen Fragen klären und ein Ausführungsgesetz erlassen. economiesuisse lehnt die Erbschaftssteuerinitiative dezidiert ab und wird sie entsprechend bekämpfen. KMU-Nachfolgen sind heute schon häufig schwierig. Mit der Initiative würden weitere Hürden aufgebaut. Das Volksbegehren bedroht Zehntausende Unternehmen vor allem Familien-KMU und ihre Arbeitsplätze. Wenn die Unternehmer für die Bezahlung der hohen Steuer Geld aufwerfen müssen, fehlt es im Betrieb für Innovation und die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Zudem greift die Initiative massiv in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone ein. Die Kantone werden mit Mindereinnahmen rechnen müssen; das prognostiziert auch der Bundesrat. Das Drittel der Einnahmen aus der Initiative wird für die Kompensation nicht ausreichen. Schliesslich bietet die Initiative für die AHV keine langfristige Lösung. Die möglichen Erträge aus der Initiative nützen wenig, um die sich bis 2030 öffnende Finanzierungslücke von 9 Milliarden Franken zu schliessen. Die AHV braucht eine grundlegende Reform, wie sie aktuell mit der beim Bundesrat in Bearbeitung stehenden Altersvorsorge-Vorlage vorbereitet wird. Die Wirtschaft setzt sich für eine materiell gute und ausgewogene AHV-Reform ein.

Sessionsvorschau, 5. September 2014 10 Sie hat bereits einen entsprechenden Vorschlag präsentiert. Scheinlösungen, die wenig bringen, vor allem aber grossen Schaden anrichten, lehnt economiesuisse ab. 13.084 Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Volksinitiative Familien-Initiative steht quer in der Steuer- Landschaft Eine Volksinitiative fordert, dass Kinder- und Ausbildungszulagen steuerfrei sind. In der Sommersession 2014 hat der Nationalrat diese Initiative bereits deutlich zur Ablehnung empfohlen. Nun ist der Ständerat an der Reihe. Dessen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) beantragt ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung ebenfalls, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Volksinitiative würde zu substantiellen Steuerausfällen führen. Aus Sicht von economiesuisse sollte der Ständerat der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission folgen. Die Vorlage würde zu sehr substantiellen Steuerausfällen führen. Bei der direkten Bundessteuer würde sie jährlich 200 Millionen Franken Mindereinnahmen bedeuten, bei den Kantons- und Gemeindesteuern gar 760 Millionen Franken. Die Initiative würde ausserdem mit der bewährten geltenden Ordnung der Einkommensbesteuerung brechen. Konkret verletzt sie den Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dieser besagt, dass grundsätzlich alle Einkünfte in die Einkommensberechnung einbezogen werden müssen, also auch die Kinder- und Ausbildungszulagen. Gegen die Vorlage spricht auch, dass der Bund Familien in den letzten Jahren bereits mehrfach entlastet hat. So bezahlt die Hälfte aller Haushalte mit Kindern beispielsweise keine direkten Bundessteuern mehr. Gerade diese Familien würden nicht zusätzlich von der Vorlage profitieren, sondern es wären progressionsbedingt vor allem jene mit höheren Einkommen. 10.467. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite. Pa.Iv. Aubert Verhältnismässige Massnahmen gegen Verschuldung Als Zweitrat wird der Ständerat die Revision des Konsumkreditgesetzes beraten. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Sondersession vom Mai 2014 bereits zugestimmt. Der von der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) ausgearbeitete Entwurf geht zurück auf eine Parlamentarische Initiative, die Werbung für Kleinkredite bzw. Konsumkredite verbieten will. Die aktuelle Vorlage sieht vor, dass künftig nicht mehr in aggressiver Weise für Konsumkredite geworben werden darf. Welche Werbung als aggressiv gilt, soll die Branche selber in einer Konvention definieren. Falls die Selbstregulierung scheitert, legt der Bundesrat fest, was unter aggressiver Werbung zu verstehen ist. Die vorberatende WAK-S beantragt dem Ständerat mit 6 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten, der Vorlage des Nationalrats zuzustimmen. Aus Sicht von economiesuisse stellt die nun zur Diskussion stehende Gesetzesvorlage eine Kombination von gesetzlicher Regelung und Selbstregulierung dar und ist zu unterstützen. Massnahmen, die die Werbung beschränken, müssen verhältnismässig sein. Aus diesem Grund ist die aktuelle Version einem generellen Werbeverbot wie dies ursprünglich vorgesehen war vorzuziehen.

Sessionsvorschau, 5. September 2014 11 Meldepflicht der Kreditgeberinnen käme einem Konsumentenpranger gleich. Kein absolutes Werbeverbot. Allerdings muss darauf verzichtet werden, Kreditgeberinnen zu verpflichten, Konsumentinnen und Konsumenten, welche anlässlich des Kreditantrags absichtlich falsche Angaben machen, an die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) zu melden. Auch der Bundesrat und der Nationalrat stellten sich gegen diese Forderung. Eine solche Meldepflicht wäre datenschutzrechtlich problematisch und könnte nur unzureichend umgesetzt werden. Die Massnahme erweist sich als unverhältnismässig, nicht sachgerecht und würde zwangsläufig zu einer sehr lückenhaften Anwendung führen. Eine solche Massnahme brächte zudem die Gefahr, Konsumentinnen und Konsumenten stark zu benachteiligen, anstatt sie zu schützen. Auch ein absolutes Verbot von Werbung, die speziell Jugendliche und junge Erwachsene anspricht, sollte der Ständerat in Übereinstimmung mit dem Nationalrat ablehnen. Dieses Verbot würde in der Praxis zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen, wirkt doch Werbung immer eher jugendlich. Im Einzelfall wäre kaum bestimmbar, ob sich durch eine Werbung (auch) Junge angesprochen fühlen oder nicht. Schliesslich sieht eine Strafnorm im Gesetz eine Busse von bis zu 100 000 Franken vor, wenn aggressive Werbung betrieben wird. Hier muss präzisiert werden, dass nur die vorsätzliche Widerhandlung strafbar ist. 14.038 Pro Service public. Volksinitiative Service public: marktnah und effizient Der Ständerat wird sich als Erstrat mit der Volksinitiative Pro Service public befassen. Diese fordert, dass der Bund im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Diese Grundsätze sollen sinngemäss auch für Bundesunternehmen wie zum Beispiel Swisscom, die Schweizerische Post oder die SBB gelten. Die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen dürfen gemäss Initiative nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen. economiesuisse lehnt die Volksinitiative Pro Service public entschieden ab. Denn die verschiedenen Service public-bereiche weisen ganz unterschiedliche Herausforderungen auf. Zielführende Lösungsansätze sind dementsprechend heterogen und können nicht über eine Leiste geschlagen werden. Die Volksinitiative will den erfolgreichen Liberalisierungspfad umkehren und bundesnahe Unternehmen wieder wie Verwaltungen führen. Dies ist nicht im Interesse des Service public. Es braucht Sektor spezifisch eine klare und enge Definition des Service public-auftrags sowie eine zurückhaltende Regulierung. Auch der Bundesrat sowie die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) lehnen die Initiative ab. Die KVF-S beantragt einstimmig, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Volksinitiative greift in den Arbeitsmarkt ein und schadet dem Wettbewerb. Aus Sicht der Wirtschaft sprechen insbesondere folgende Argumente gegen die Volksinitiative: Erstens schiesst die Initiative am Ziel vorbei. Sie stellt die Qualität und Effizienz des Service public in Frage. Zweitens ist der Service public laufend zu überprüfen. Im Vordergrund steht die Leistungserbringung, und nicht die Wahrung bestehender Strukturen. Drittens ist das von der Volksinitiative geforderte Gewinnverbot realitätsfremd: Service public Unternehmen stehen teils im Wettbewerb und müssen investieren, um Leistungen effizient zu erbringen. Drittens greift die Initiative in den Arbeitsmarkt ein, was schädlich ist. Denn der Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte beeinflusst auch die effiziente Erbringung der Service public-leistungen. Schliesslich stellt die Initiative einen Eingriff in den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit gemäss Art. 94 BV dar. Die unternehmerische Freiheit gilt es zu bewahren.

Sessionsvorschau, 5. September 2014 12 Anstatt einer Verfassungsänderung die sektoriellen Regulierungen weiterentwickeln. Die Initiative enthält einige gute Elemente wie die geforderte Transparenz und der Verzicht der Quersubventionierung zwischen Grundversorgung und Wettbewerbsbereichen. Zudem ist es richtig, dass der Staat darauf verzichtet, mit zu hohen Grundversorgungstarifen versteckte Steuern einzutreiben. Dafür braucht es jedoch keine Verfassungsänderung. Es genügt, die sektoriellen Regulierungen behutsam weiterzuentwickeln. Für economiesuisse steht eine marktnahe und effiziente Grundversorgung im Vordergrund. Vorgaben zu Löhnen und Honoraren, sowie das Verbot der Gewinnerzielung schmälern den Anreiz, mit technologischen Innovationen eine politisch definierte Leistung möglichst günstig zu erbringen. 14.019 Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag Regulierungen für eine Grüne Wirtschaft schwächen die Schweizer Wirtschaft Die eidgenössische Volksinitiative "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" will mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft schaffen, geschlossene Stoffkreisläufe fördern und dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten das Potenzial der natürlichen Ressourcen nicht beeinträchtigen. Die Initiative fordert in der Übergangsbestimmung als langfristiges Ziel für 2050 einen "ökologischen Fussabdruck" der Schweiz, der auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet. Dieses Ziel ist unrealistisch und als wirtschaftspolitisches Konzept völlig ungeeignet. Die Schweiz müsste ihren Ressourcenverbrauch um zwei Drittel ( 65 Prozent) reduzieren. Heute und in absehbarer Zukunft haben ausschliesslich unterentwickelte und auf Subsistenzwirtschaft ausgerichtete Länder wie Togo oder die Philippinen einen ökologischen Fussabdruck von 1. economiesuisse lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Planwirtschaftliche Grundzüge. Innovationskraft der Wirtschaft stärken statt schwächen. Als indirekten Gegenvorschlag schlägt der Bundesrat eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) vor und nimmt darin die Anliegen der Volksinitiative zu einem grossen Teil auf. Unternehmen können beispielsweise dazu verpflichtet werden, Materialien effizienter einzusetzen, Verpackungen zurückzunehmen, an den Bund zu rapportieren und Produkte mit Informationen über ihre Umweltauswirkungen zu beschriften. Das Ziel einer ressourceneffizienten Wirtschaft ist auch im Sinn der Wirtschaft. Die geplanten Massnahmen für Produktion und Konsum bedeuten jedoch unverhältnismässige Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit und schaden dem Standort Schweiz. Diese Auflagen führen zu neuen Handelshemmnissen, verteuern die Produkte und schränken die Auswahl für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz unnötig ein. Ein Schweizer Alleingang würde die Unternehmen insbesondere KMU unverhältnismässig belasten und gegenüber ausländischen Firmen benachteiligen. Eine Revision des Umweltschutzgesetzes muss deshalb eng mit den internationalen Umweltvorschriften abgestimmt werden. Ressourceneffizienz ist ein Urantrieb der Wirtschaft. Täglich tragen zahlreiche Schweizer Unternehmen zu einer grüneren Wirtschaft bei, ohne dabei durch Detailvorschriften eingeschränkt zu werden. In Sachen Recycling belegt die Schweiz beispielsweise bereits heute einen absoluten Spitzenplatz. economiesuisse unterstützt eine nachhaltige, integrale und auf wissenschaftliche Fakten basierende Umweltpolitik, die langfristig ausgelegt ist und den Wirtschaftsstandort stärkt. Die vorliegende Revision nimmt der Wirtschaft und den Konsumentinnen und Konsumenten jedoch die Freiheit und hemmt die Unternehmen in ihrer Innovationskraft, praxisnahe Lösungen im Effizienzbereich zu

Sessionsvorschau, 5. September 2014 13 entwickeln. Die jüngsten Entwicklungen haben zudem gezeigt, wie fragil die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz ist. Als international ausgerichtete Volkswirtschaft darf sich die Schweiz nicht durch unausgereifte Rezepte selbst schwächen. Der Ständerat wird sich als Erstrat mit diesem Geschäft befassen. Dessen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) beantragt mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie folgt damit der Haltung des Bundesrats. Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt die UREK-S, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Aus Sicht der Wirtschaft sollte der Ständerat dem Antrag der UREK-S folgen. 14.023 Zweitwohnungen. Bundesgesetz Die Betroffenen müssen handlungsfähig bleiben Im März 2012 haben Volk und Stände die Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen angenommen. Künftig wird somit der Anteil an Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche auf einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent beschränkt. Der Ständerat berät nun als Erstrat die Vorlage, die diesen neuen Verfassungsartikel umsetzt. Der Entwurf des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) regelt das Verbot des Baus neuer Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent sowie die Erstellung touristisch bewirtschafteter Wohnungen. Ferner wird bestimmt, inwiefern bestehende Wohnungen umgebaut werden dürfen. Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK- S) hat am Entwurf des Bundesrats einige Änderungen angebracht und der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Negative Folgen der neuen Regelung mildern. Aus Sicht der Wirtschaft geht die Gesetzesvorlage grundsätzlich in die richtige Richtung. Es ist essentiell, dass für die Betroffenen so rasch wie möglich Rechtssicherheit besteht. Bei der Umsetzung der Volksinitiative dürfen die in der Verfassung verankerte Eigentumsgarantie, die föderalen Strukturen der Schweiz und ganz besonders die Handlungsfähigkeit der betroffenen Regionen nicht ausgehöhlt werden. Die Zweitwohnungsinitiative trifft mehr als 400 Gemeinden in der Schweiz direkt. Zwei Studien des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) haben diese negativen Folgen in aller Deutlichkeit aufgedeckt. Im Rahmen der Umsetzung des Volksentscheids müssen diese abgemildert werden. Dass laut Botschaft des Bundesrats die Möglichkeit besteht, alte Wohnungen umzubauen und weiterhin neue Wohnungen zu bauen, unter der Bedingung, dass sie touristisch bewirtschaftet werden, ist zu begrüssen. Wichtig ist ausserdem, dass die Umnutzung von bestehenden wirtschaftlich nicht mehr rentablen Hotelbetrieben möglich sein soll. 13.058 Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes Gesetzesrevision muss dezentrale Gliederung des Hochschulbereichs respektieren Nachdem beide Räte die Stipendieninitiative zur Ablehnung empfohlen haben, steht nun noch der indirekte Gegenvorschlag in Form einer Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes zur Diskussion. Diese Vorlage regelt, unter welchen Voraussetzungen die Kantone Bundesbeiträge erhalten. Der indirekte Gegenvorschlag respektiert im Grundsatz die föderalen Kompetenzen und das Sub-

Sessionsvorschau, 5. September 2014 14 sidiaritätsprinzip. Dieser Entwurf ist eine massvolle Neuerung des gegenwärtigen Bundesgesetzes und trägt der Chancengleichheit Rechnung. Keine materielle Harmonisierung. Noch nicht einig sind sich die Räte bei der Frage, welche Voraussetzungen die Kantone erfüllen müssen, um Beiträge des Bundes zu erhalten: Der Nationalrat hat in der Sommersession 2014 entschieden, dass nur jene Kantone Bundesbeiträge erhalten sollen, welche neben den formellen auch materielle Bestimmungen des Stipendien-Konkordats (Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen) einhalten. Neben der Übernahme der Alterslimite von 35 Jahren würden somit die Kantone gezwungen, die Untergrenze der jährlichen Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge von 12 000 (Sek II) bzw. 16 000 Franken (Tertiärstufe) zu übernehmen, wenn sie die Beiträge des Bundes nicht verlieren wollen. Mit der Bedingung zur Übernahme zentraler inhaltlicher Elemente des Stipendien-Konkordates entsteht durch das vorliegende Gesetz de facto ein Beitrittszwang zum Konkordat. Eine solche materielle Harmonisierung, wie sie der Nationalrat vorschlägt, lehnt die Wirtschaft dezidiert ab. Der Hochschulbereich ist dezentral gegliedert, weshalb Kantone auch die Möglichkeit haben müssen, ihre konkreten Bedingungen zu differenzieren. Der Ständerat sollte den Mehrheitsantrag seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) unterstützen, welcher die Harmonisierung der Höchstbeiträge zwischen den Kantonen im Gesetz ausnimmt. 14.027 Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. Freigabe von Mitteln Strassenengpässe auf Nationalstrassen: langfristige Beseitigung nötig Der Bundesrat will auf den Nationalstrassen im Raum Genf, Bern-Solothurn, Waadt und Zürich prioritäre und baureife Engpässe beseitigen. Dafür sieht er Investitionen von 1,035 Milliarden Franken vor. In der vergangenen Sommersession stellte sich der Nationalrat hinter den Antrag des Bundesrats, das entsprechende Programm zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz fortzuschreiben. Nun ist der Ständerat an der Reihe. Dessen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) beantragt einstimmig, die Vorlage in der Version des Nationalrats zu unterstützen. Bedarf zur Beseitigung der Engpässe bleibt bestehen. Aus Sicht von economiesuisse sollte der Ständerat die Vorlage ebenfalls gutheissen. Durch überlastete Strassen entstehen volkswirtschaftliche Staukosten von schätzungsweise 1,5 Milliarden Schweizer Franken pro Jahr. Diesen schädlichen Auswirkungen von überbeanspruchten Strassenkapazitäten ist mit einer raschen Beseitigung der Engpässe entgegenzuwirken. Der Engpassbeseitigungsbedarf übersteigt die verfügbaren Mittel jedoch um ein Mehrfaches. Darum sollte man sich auf die gravierendsten Engpässe in den Agglomerationen konzentrieren. Zudem ist es nötig, mit den restlichen 3,2 Milliarden Franken aus dem Infrastrukturfonds so schnell wie möglich ein weiteres Engpassbeseitigungspaket zu schnüren. 14.028 Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2015 Agglomerationsverkehr: grosse Herausforderung für die Zukunft Der Ständerat wird sich mit dem zweiten Programm Agglomerationsverkehr befassen. Darin beantragt der Bundesrat dem Parlament die Freigabe von

Sessionsvorschau, 5. September 2014 15 Mitteln in der Höhe von 1,68 Milliarden Franken. Damit sollen Verbesserungen der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen mitfinanziert werden. Der Nationalrat hiess die Vorlage in der vergangenen Sommersession gut und baute das Agglomerationsprogramm gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats leicht aus. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) stellt sich einstimmig hinter den Beschluss des Nationalrats und beantragt, die Vorlage anzunehmen. Kriterium der Verkehrsleistung stärker berücksichtigen. economiesuisse begrüsst eine nachfragegerechte Verbesserung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ab 2015 praktisch die gesamten Mittel des Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr gesprochen sind. Von den ursprünglich sechs Milliarden Franken bleiben noch 0,25 Milliarden Franken übrig. Demgegenüber nehmen die Verkehrsprobleme in den Städten und Agglomerationen weiter zu. Die Wirtschaft sieht Bedarf, die Priorisierungskriterien zur Auswahl der Projekte anzupassen: Einerseits fehlt heute der Einbezug einer Wirkungskontrolle der früheren Agglomerationsprojekte; es wird kein Nachweis dafür erbracht, dass die Investitionen in die durchgeführten Projekte die erwünschte Wirkung erzielt haben. Andererseits muss die langfristig gesicherte Betriebs- und Unterhaltsfinanzierung bei der Projektauswahl stärker in den Fokus rücken. Schliesslich sollte künftig bei der Projektauswahl das Kriterium der Verkehrsleistung stärker berücksichtigt werden. Vorrang müssen diejenigen Agglomerationsprojekte haben, die dazu beitragen, die grössten Verkehrsprobleme zu lösen. Und ausserdem in den Räten economiesuisse empfiehlt den Räten zur Annahme: Nationalrat 12.3245 Mo. Humbel. Gesetzeskonforme Umsetzung der Spitalfinanzierung 13.3265 Mo. Stahl. Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte 13.3582 Mo. Vitali. Fristerstreckung für die Erhöhung der Entwicklungshilfe Ständerat 14.3004 Mo. FK-NR. Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme 13.3990 Mo. Schwaller. Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig 12.3186 Mo. Fraktion RL. Organisatorische und finanzielle Gleichstellung von KTI und SNF economiesuisse empfiehlt den Räten zur Ablehnung: Nationalrat Pa.Iv. Lustenberger. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium 12.3773 Mo. Fässler. Transparenz der Zahlungsströme von Rohstoff- Unternehmen 12.3834 Mo. Freysinger. Schutz des Urheberrechts 14.3057 Mo. Quadri. Erpressung durch die EU? Auszahlung der Kohäsionsbeiträge stoppen 13.4289 Mo. Nussbaumer. Sektorielles Kooperationsabkommen mit der EU im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration

Sessionsvorschau, 5. September 2014 16 Rückfragen: sandra.wirz@economiesuisse.ch susanne.brunner@economiesuisse.ch Impressum economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen Geschäftsstelle Bern Spitalgasse 4 Postfach 304 3000 Bern 7 www.economiesuisse.ch