Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 12 Tarifverhandlungen 1 von 30 Dieser Betrieb wird bestreikt! Grundwissen Tarifverhandlungen Streiks stoßen nicht immer auf Gegenliebe in der Bevölkerung Jürgen Tomicek Von Luise Sonneberg, Bonn Dauer Inhalt Ihr Plus 6 Stunden Tarifverträge als Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbe itgeberinteressen verstehen; wichtige Begriffe wie Tarifautonomie, Tarifbindung und Günstigkeitsprinzip erläutern; sich mit unterschiedlichen Tarifvertragsarten auseinandersetzen; sich die Vorteile kollektiver Arbeitsbeziehungen bewusst machen; den Ablauf von Tarifverhandlungen kennenlernen; sich mit den Arbeitskampfmaßnahmen Streik und Aussperrung befassen; sich mit den Argumenten von Streikgegnern und -befürwortern auseinandersetzen; das geplante Gesetz zur Tarifeinheit diskutieren die Simulation einer vereinfachten Tarifrunde als Partnerarbeit
Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 12 Tarifverhandlungen 5 von 30 Materialübersicht Stunde 1 Wer führt Tarifverhandlungen? M 1 (Fo) Lohnerhöhungen ökonomisch unvernünftig? M 2 (Sb) Wer verhandelt mit wem worüber? Die Tarifpartner M 3 (Sb) Mantel-, Rahmen-, Flächen-? Tarifvertragsarten Stunde 2 Welches sind die Vorteile kollektiver Arbeitsbeziehungen? M 4 (Ab) Für wen gelten Tarifverträge? Die Tarifbindung M 5 (Tx) Welche Bedeutung haben Tarifverträge? M 6 (Sb) Ein Tarifvertrag zahlt sich aus! Stunden 3/4 Wie laufen Tarifverhandlungen ab? M 7 (Ab) Die Tarifverhandlungen Geben und Nehmen M 8 (Sb) Auf dem Weg zu einem neuen Tarifvertrag M 9 (Ab) Arbeitnehmer im Arbeitskampf der Streik M 10 (Ab) Stunden 5/6 M 11 (Ab) M 12 (Ab) M 13 (Tx) Lernerfolgskontrolle Arbeitgeber im Arbeitskampf die Aussperrung Weshalb sind Streiks umstritten? Reisen in Deutschland ein Problem? Das Streikrecht Segen oder Fluch? Keine Macht den Kleinen? Die Tarifeinheit M 14 (Lk) Minimalplan Tarifverhandlungen Sie sind die Experten! Sie haben nur 3 Unterrichtsstunden zur Verfügung? Dann setzen Sie folgende Materialien ein: Stunde 1 Tarifpartner, Tarifverträge, Tarifbindung M 2, M 4, M 5 Hausaufgabe: M 3 Stunde 2 Tarifverhandlungen M 8, M 9, M 10 Stunde 3 Streit um Streiks M 11, M 12
6 von 30 Tarifverhandlungen Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 12 M 1 Lohnerhöhungen ökonomisch unvernünftig? Marcel und Pel/www.toonpool.com 1. Betrachten und beschreiben Sie die Karikatur. Erklären Sie, was der Zeichner kritisiert. 2. Überlegen Sie, welche Interessen Arbeitnehmer auf der einen, Arbeitgeber auf der anderen Seite haben. Stehen diese Interessen in Konflikt miteinander? 3. Wer entscheidet in Deutschland eigentlich darüber, wie hoch die Löhne und Gehälter sind? Tauschen Sie sich in der Klasse darüber aus.
8 von 30 Tarifverhandlungen Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 12 M 2 Wer verhandelt mit wem worüber? Die Tarifpartner 5 10 15 Jeder, der einen Beruf ausübt, möchte gerecht dafür bezahlt werden, gute Arbeitsbedingungen und ausreichend Urlaub haben (= Arbeitnehmer). Jeder, der Arbeit vergibt, möchte natürlich nur so viel bezahlen, wie notwendig ist, und nur die Bedingungen bieten, die er unbedingt bieten muss (= Arbeitgeber). So stehen sich nun zwei Gruppen gegenüber die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber. Da man aber allein weniger ausrichten kann, schließen sie sich zusammen: die Arbeitnehmer in Gewerkschaften, die Arbeitgeber in Arbeitgeberverbänden. Diese vertreten dann jeweils die Interessen ihrer Mitglieder. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände handeln in oft zähen Tarifverhandlungen Löhne und Gehälter für Gar nicht so einfach, sich zu einigen bestimmte Wirtschaftszweige aus. Außerdem verhandeln sie über Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaubsgeld, Urlaubsdauer u. Ä. Die ausgehandelten Vereinbarungen werden schließlich in einem Tarifvertrag festgeschrieben. Weil die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Tarifverhandlungen führen und Tarifverträge abschließen, nennt man sie auch Tarifpartner oder Sozialpartner. Die Tarifpartner haben das Recht, über die Löhne und Gehälter und auch die Arbeitsbedingungen selbstständig zu verhandeln, ohne dass sich jemand anderes, z. B. die Regierung, einmischt. Dieses Recht nennt man Tarifautonomie. Die Tarifautonomie ist in Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben. Tarifpartner (= Vertretung der Arbeitnehmer) treffen z. B. Vereinbarungen über (= Vertretung der Arbeitgeber) Peter Leger, Haus der Geschichte, Bonn 1. Lesen Sie den Text und beantworten Sie die folgenden Fragen: a) Welche beiden Gruppen stehen sich in den Tarifverhandlungen gegenüber? b) Wie nennt man diese Gruppen noch und weshalb wurden sie gebildet? c) Was handeln sie aus? d) Was versteht man unter Tarifautonomie? 2. Ergänzen Sie das oben stehende Schaubild. Zusatzaufgabe für Schnelle Welche Gewerkschaften sind Ihnen bekannt? Listen Sie diese auf. Recherchieren Sie außerdem, wie der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) heißt.
10 von 30 Tarifverhandlungen Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 12 M 3 Mantel-, Rahmen-, Flächen-? Tarifvertragsarten Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen. Die vielen unterschiedlichen Bezeichnungen können manchmal ganz schön verwirrend sein. Was versteckt sich hinter den Begriffen? Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick. 1. Unterscheidung danach, was in dem Tarifvertrag geregelt wird www.colourbox.com regelt die Höhe der Löhne und Gehälter für die verschiedenen Lohn- und Gehaltsgruppen; gilt i. d. R. für 1 Jahr enthält Regelungen, die für längere Zeit (ca. 3 5 Jahre) gelten, z. B. Vereinbarungen über Arbeitszeit, Urlaub, bezahlte Freistellung, Kündigungsfristen etc. regelt grundsätzliche Fragen der Arbeitsbewertung, Eingruppierung und Lohn- und Gehaltsdifferenzierung; gilt meist für mehrere Jahre Was wird in dem Tarifvertrag geregelt? 2. Unterscheidung danach, für wen der Tarifvertrag gilt regelt spezielle Inhalte, z. B. die vermögenswirksamen Leistungen oder Urlaubsund Rationalisierungsschutzabkommen wird geschlossen zwischen Gewerkschaft wird geschlossen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband; gilt für eine und Arbeitgeberverband; gilt allerdings nur bestimmte Branche und einen räumlich für ein bestimmtes Unternehmen abgegrenzten Tarifvertragsbezirk (z. B. Bundesland) Für wen gilt der Tarifvertrag? wird geschlossen zwischen Gewerkschaft und dem Unternehmen, in dem er gelten soll wird geschlossen zwischen Gewerkschaft und einem Konzern; gilt für die einzelnen Unternehmen des Konzerns 1. Betrachten Sie das obere Schaubild. Setzen Sie die folgenden Begriffe richtig in das Schaubild ein: Spezieller Tarifvertrag Lohn- und Gehaltstarifvertrag Manteltarifvertrag (Rahmentarifvertrag) Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag 2. Betrachten Sie das untere Schaubild. Setzen Sie die folgenden Begriffe richtig in das Schaubild ein: Konzerntarifvertrag Flächentarifvertrag (Branchentarifvertrag) Firmentarifvertrag (Haustarifvertrag) Firmenbezogener Verbandstarifvertrag 3. Überlegen Sie, welchen Vorteil die Aufspaltung in die drei Tarifvertragsarten Lohn- und Gehaltstarifvertrag, Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag sowie Manteltarifvertrag (Rahmentarifvertrag) hat. Denken Sie dabei vor allem an die unterschiedlichen Laufzeiten der Verträge. 4. Finden Sie heraus, ob Ihr Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden ist und wenn ja, wie lange dieser noch gültig ist. Welche Gewerkschaft und welcher Arbeitgeberverband sind für Ihren Betrieb zuständig?
18 von 30 Tarifverhandlungen Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 12 M 8 Auf dem Weg zu einem neuen Tarifvertrag Die Tarifverhandlungen sind im Gange welchen Verlauf werden sie nehmen? Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden neuer Tarifvertrag Streik! Die Arbeitgeber antworten auf den Streik mit einer Aussperrung. 1. Schneiden Sie die unten stehenden Kärtchen aus und ordnen Sie diese in das Schaubild ein. 2. Beschreiben Sie, wie Tarifverhandlungen ablaufen können. Es wird keine Einigung erzielt. Kompromiss wird erzielt. Schlichtungsgespräche sind erfolgreich. Urabstimmung: 75 % der Gewerkschaftsmitglieder sind für Streik. Schlichter werden eingeschaltet, Schlichtungsgespräche werden geführt. Urabstimmung: 25 % der Gewerkschaftsmitglieder stimmen Kompromiss zu.